Anlagerichtlinien zur Minimierung von Haftungsrisiken Oder: Wer ein Schiff steuern will, der muss das Ziel kennen



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Transkript:

Anlagerichtlinien zur Minimierung von Haftungsrisiken Oder: Wer ein Schiff steuern will, der muss das Ziel kennen 4. Kölner Stiftungstag, am 24. Oktober 2015 Stephan George, Direktor Stiftungsmanagement, Sal. Oppenheim jr. & Cie. und Horst Görgen, Leiter Institutionelle Kunden und Stiftungsmanagement, Sparkasse KölnBonn

IM SPANNUNGSFELD VON KAPITALERHALT UND ERTRAGSGENERIERUNG Zwei konträre Anlageziele Dauerhafter Erhalt des Kapitals Dauerhafte Finanzierung des Stiftungszwecks (Realer / Nominaler) Kapitalerhalt Stetige Erträge Risiko Ertragshöhe 24. Oktober 2015 Seite 2

GRUNDLAGEN DER HAFTUNG Was ist Haftung überhaupt? Vorstand steht bei pflichtwidrigem und schuldhaftem Verhalten mit seinem Privatvermögen ein Haftung von ehrenamtlichen Vorständen auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt Hauptamtliche Vorstände haften auch für einfache Fahrlässigkeit Die Absicherung über eine Versicherung kann sinnvoll sein muss aber nicht! Außenhaftung bezieht sich auf Haftungsfälle, bei denen die Rechte Dritter verletzt wurden Nicht abgeführte Steuern oder Sozialabgaben Spendenhaftung Vermögensschäden sind der Innenhaftung zuzuordnen. 24. Oktober 2015 Seite 3

GRUNDLAGEN DER HAFTUNG Was ist Innenhaftung? Innenhaftung ist relevant, wenn der Vorstand seinen Pflichten nicht nachkommt Der Stiftung entsteht dann Anspruch auf Schadensersatz, der durch das Kontrollorgan oder die Stiftungsbehörde geltend gemacht werden kann Der Pflichtenkatalog des Vorstands ergibt sich aus Stiftungssatzung und Gesetzen, z. B. dem Stiftungszweck entsprechende Mittelverwendung ordnungsgemäße Geschäftsführung (Rechnungslegung, Dokumentation) gewissenhafte Vermögensverwaltung Erhalt des Stiftungsvermögens Doch wo liegen die Hauptgefahren? 24. Oktober 2015 Seite 4

GRUNDLAGEN DER HAFTUNG Wann haftet der Vorstand? Vermögensverwaltung ist originäre Aufgabe des Stiftungsvorstandes Vermögensverlust ist aber noch kein Haftungsgrund Sondern: objektive Pflichtverletzung und hieraus entstehender Schaden Keine rentierliche Anlage Zu hohes Gesamtrisiko Keine Rendite- / Risikoabwägung Fehlende Entscheidungsgrundlage (Kompetenz, Wissen) Fehlende Überwachung Ehrenamtliche Vorstände genießen einen erhöhten Schutz 24. Oktober 2015 Seite 5

BEDEUTUNG VON ANLAGERICHTLINIEN Der goldene Pfad: Anlagerichtlinien Anlagerichtlinien sind individuelle Grundsätze für die Verwaltung des Stiftungsvermögens Sie verstehen sich als Ergänzung zur Stiftungssatzung Sie enthalten Regelungen über: Anlageziele und Anlagegrundsätze Anlageuniversum und Anlagestruktur Entscheidungsfindung, -dokumentation und -delegation Zulässige Risiken und deren Begrenzung Überwachung und Steuerung der zulässigen Risiken Anlagerichtlinien können viel leichter geändert werden als Satzungen! 24. Oktober 2015 Seite 6

Warum Anlagerichtlinien? Handlungsrahmen für die mit der Anlage betrauten Stiftungsorgane (Vorstand, Anlagebeirat etc.) Dokumentation einer strategischen und systematischen Vorgehensweise Verbindliche Richtlinie für Vermögensverwalter / Anlageberater Kontrollinstrument für die Überprüfung (intern und extern) Nachweis bei anlagebedingten Kapitalverlusten Instrument für die Öffentlichkeitsarbeit Anlagerichtlinien sind ein Multifunktions-Werkzeug 24. Oktober 2015 Seite 7

Fragen, die Sie sich im Vorfeld stellen sollten: Wie hoch ist meine Renditeerwartung? Wie hoch ist meine Risikotragfähigkeit? Will ich das Vermögen nominal oder real erhalten? Wie hoch sollen die Unter- und Obergrenzen der einzelnen Anlageklassen liegen? Liegt mein Fokus auf der Erzielung von ordentlichen Erträgen oder auf der Wertsteigerung? Soll die Vermögensanlage aktiv oder passiv ausgerichtet werden? Welche Bedeutung haben ethische Gesichtspunkte bei der Anlage für mich? Will ich die konkrete Umsetzung der Anlage eigenverantwortlich vornehmen oder delegieren? Die Antworten auf diese Fragen bestimmen maßgeblich die strategische Ausrichtung und damit den langfristigen Erfolg der Vermögensanlage. 24. Oktober 2015 Seite 8

Sie bestimmen den Weg! 24. Oktober 2015 Seite 9

Wie sollten Anlagerichtlinien formuliert sein? S pezifisch M essbar A kzeptiert R ealistisch T erminiert Die Qualität der Formulierung erhöht die Qualität in der Umsetzung: Verständlich Eindeutig Konkret formuliert Muster-Anlagerichtlinien sind was sie sind: ein Muster. Sie haben im Zweifelsfall nichts mit Ihren Anlagezielen gemein. 24. Oktober 2015 Seite 10

Langfristige Betrachtung die Strategische Asset Allocation Zwei Wege: Definition der Renditeerwartung Fixierung des Renditewertes und Ermittlung der Vermögens-Aufteilung, bei der dieser Wert mit dem geringsten Risiko erzielt werde kann Definition der Risikotragfähigkeit Fixierung der Verlustobergrenze und Ermittlung der Vermögens-Aufteilung, bei der dieser Wert mit der größtmöglichen Rendite nicht überschritten wird In der Praxis üblich: Vorgabe der Aufteilung (Klassiker: 70% Renten, 30% Aktien) -> keine Optimierung möglich Rentierliche Anlage ohne Risiko -> gibt es leider nicht Die Frage nach der Strategie sollte am Anfang stehen 24. Oktober 2015 Seite 11

Strategische Asset Allocation für den langfristigen Anlageerfolg ÜBLICHER STELLENWERT IN DER PRAXIS BEDEUTUNG FÜR DIE WERTENTWICKLUNG Strategische Asset Allocation Strategische Asset Allocation Taktische Asset Allocation Taktische Asset Allocation Fonds-und Titelselektion Fonds-und Titelselektion Die strategische Asset Allocation ist entscheidend für die langfristige Vermögensentwicklung und verdient daher besondere Aufmerksamkeit im Beratungsprozess. 24. Oktober 2015 Seite 12

Langfristige Strategische Zusammensetzung Ihres Stiftungsportfolios STRATEGISCHE AUFTEILUNG GROBSTRUKTUR STRATEGISCHE AUFTEILUNG DETAILSTRUKTUR Aktien 40,0% Alternative Investments 10,0% Renten 50,0% Werte in % Werte in Aktien 40,0 1.000.000 Industrieländer 40,0 1.000.000 Renten 50,0 1.250.000 Euro Staatsanleihen/Pfandbriefe 25,0 625.000 Unternehmensanleihen 25,0 625.000 Alternative Investments 10,0 250.000 Rohstoffe 10,0 250.000 Summe 100,0 2.500.000 Benchmarks: Aktien: 100% Stoxx 50 Renten: 75% Barclays Euro Government Germany 1-10 Jahre, 25% Barclays Euro Aggregate Corporates ex-financials Im Kundenreporting weisen wir zur Vereinfachung den Aktienindex Stoxx 50 und als Rentenindex den Barclays Euro Government Germany 1-10 Jahre aus. Auf Wunsch können wir auch eine komplette Zusammenstellung der Benchmark aufzeigen. 24. Oktober 2015 Seite 13

Langfristige Ertrags- und Risikogrößen des Strategievorschlags Vor Kosten, vor Inflation Renditeerwartungswert (p.a.) [kumuliert] RENDITE-/RISIKOPROFIL¹ Im 1. Jahr 3,8% Nach 5 Jahren 4,4% [24,2%] Nach 10 Jahren 4,9% [61,6%] Erwartete Inflation (p.a.) 0,6% 1,2% 1,6% HISTORISCHE ENTWICKLUNG IN EXTREMPHASEN¹ 2008 Finanzmarktkrise Wertentwicklung Rendite -18,2% Kumulierte Performance 105 100 95 90 85 80 Volatilität 9,1% 75 Erwartete Reale Rendite (p.a.) 3,2% 3,3% 3,3% Volatilität (p.a.) 9,0% 8,7% 8,8% Chance (kumuliert) 16,2% 61,0% 135,1% Risiko (kumuliert) -12,2% -16,0% -6,6% Mittelwert der 5% schlechtesten Renditeverläufe (kumuliert) Wahrscheinlichkeit Rendite > 0% Wahrscheinlichkeit Rendite > Inflation -19,4% -26,7% -20,9% 71,9% 84,9% 92,8% 69,3% 78,3% 83,8% 2009 Erholung nach Wertentwicklung Rendite 18,5% Finanzmarktkrise ¹ Erläuterungen siehe Glossar. Die Werte basieren auf Simulationen und sind mit Wahrscheinlichkeiten behaftet. Es besteht keine Garantie für das Eintreffen der dargestellten Kennzahlen. Kumulierte Performance 120 115 110 105 100 95 Volatilität 8,7% 90 Machen Sie sich ein Bild vom Rendite-/Risikoprofil Ihrer Anlagestrategie. 24. Oktober 2015 Seite 14

Kompetenz und Delegation Entwickeln einer Diversifikationsstrategie, die den aktuellen Kapitalmarktperspektiven Rechnung trägt Erwirtschaften von Erträgen Liquidität Verzinsliche Wertpapiere Einsatz anderer Anlageklassen Mischungsverhältnis Aktuelle Investmentthemen Portfolio aufmerksam betreuen Risikomanagement Professionelles Knowhow Komplexität und zunehmende Verantwortung Immobilien Sachwerte Alternative Anlageformen Wachstumsbranchen Unternehmensanleihen Aktien Je höher die Komplexität, desto höher die Anforderungen an das Risikomanagement! 24. Oktober 2015 Seite 15

Kompetenz und Delegation Kapitalanlage setzt Knowhow voraus und bindet erhebliche zeitliche Ressourcen Bei schuldhafter Pflichtverletzung ergeben sich Haftungsrisiken Deshalb kann die Delegation an einen Vermögensverwalter eine sinnvolle Option sein Regelmäßiges Überprüfung von dessen Verhalten und Wertentwicklung mindestens einmal jährlich Ebenso: Überprüfung der Anlagerichtlinie mindestens jährlich Delegation entbindet nicht von den Haftungsregelungen, schützt sie aber! 24. Oktober 2015 Seite 16

Anlageprozess als Regelkreis Vorüberlegungen Anlagerichtlinie Handlungsbedarf Delegation an einen Vermögensverwalter möglich! Analyse Entscheidung Gegebenenfalls Um- oder Neugestaltung Reporting 24. Oktober 2015 Seite 17

Verluste im Stiftungskapital ein Haftungsfall? Hat die Stiftung eine Anlagestrategie? Hat der Vorstand die Anlageentscheidungen auf Basis der definierten Grundsätzen vorgenommen? Sind die Anlageentscheidungen dokumentiert? Anlass Zeitpunkt Informationsquelle Mögliche Drittmeinung Hat der Vermögensverwalter eindeutige Anlagegrundsätze erhalten? Hat der Vorstand den Vermögensverwalter anhand dieser Anlagegrundsätze regelmäßig kontrolliert? Je mehr Häkchen Sie haben, umso kleiner ist das Haftungsrisiko 24. Oktober 2015 Seite 18

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stephan George Direktor Stiftungsmanagement, Sal. Oppenheim jr. Cie. Tel. 0221 145 1917, stephan.george@oppenheim.de Horst Görgen Leiter Institutionelle Kunden und Stiftungsmanagement, Sparkasse KölnBonn Tel. 0221 226 52126, horst.goergen@sparkasse koelnbonn.de 24. Oktober 2015 Seite 19-19-

Abschließende Hinweise Alle Informationen wurden von uns sorgfältig zusammengestellt. Hinsichtlich der Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir jedoch keine Gewähr. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine rein werbliche Information handelt. Die Produktvorstellung basiert nicht auf einer Prüfung Ihrer persönlichen Verhältnisse und stellt insofern insbesondere keine für Sie geeignete direkte oder indirekte Empfehlung zum Erwerb der genannten Finanzinstrumente dar. Sollten Sie nach Ansicht der beigefügten Unterlage Interesse an einer Anlage haben, freuen wir uns auf ein gemeinsames Beratungsgespräch mit Ihnen. Dabei können wir dann auch detailliert auf Ihre Wünsche und Vorstellungen sowie unsere daraus resultierenden Empfehlungen eingehen. Wünschen Sie einen Geschäftsabschluss ohne eine vorangegangene Beratung, möchten wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Ordererteilung im Wege einer beratungsfreien Geschäftsabwicklung erfolgt. Bei den Ertrags- und Renditeangaben handelt es sich um Nettoausweise vor Kosten. Depot-, Verwahr und Transaktionspreise (im Ausland verwahrte Finanzinstrumente in Wertpapierrechnung sind gesondert gekennzeichnet) sowie eventuelle in- und ausländische Steuern wurden nicht berücksichtigt. Diese können sich ertrags- und renditemindernd auf Ihre Investition auswirken. Unsere umfangreichen Transparenz- und Anlegerschutzbestimmungen sowie unser vollständiges Preisverzeichnis haben wir in der Broschüre Kundeninformation zum Wertpapiergeschäft für Sie zusammengefasst. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen dienen der Illustration und lassen keine verlässlichen Aussagen über zukünftige Wertentwicklungen zu. Die genannten Konditionen sind als unverbindliche Indikation zu verstehen und abhängig von den Marktgegebenheiten am Abschlusstag. Durch eine Weiterentwicklung der Steuergesetze, Finanzgerichtsurteile oder Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen können die schriftlich oder mündlich dargestellten steuerlichen Auswirkungen nicht oder nur eingeschränkt eintreten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Erwerb eines Finanzinstrumentes individuell bei Mitgliedern der steuerberatenden Berufe zu informieren. Diese Ausarbeitung oder Teile daraus dürfen ohne Erlaubnis des Bankhaus Sal. Oppenheim und der Sparkasse KölnBonn (Herausgeber) weder reproduziert, noch weitergegeben werden. 24. Oktober 2015 Seite 20