Große Anfrage. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/3694 20. Wahlperiode 27.04.12



Ähnliche Dokumente
Hygienebericht. 1. Allgemeines. 2. Hygienemanagement/Hygienepläne

Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Initiative Infektionsschutz durch die Länderhygieneverordnungen

Bessere Hygiene-Standards

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich?

Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards

Schriftliche Kleine Anfrage

Stand: / MSGFG/ VIII 403

Voraussetzungen für die Tätigkeiten von HFP gemäß HygVO der Bundesländer Seite 1 DGKH November 2012

H y g i e n e b e r i c h t. für den Zeitraum 2015

Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen

Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum bis

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner


Berlin, den

Strukturierte curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene

Rationaler Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode

Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Medizinische Infektionspräventionsverordnung MedIpVO)

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO LSA) Vom 26. März 2012

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek

Zertifizierung der MRSA-Netzwerk- Teilnehmer - ein Beitrag zum Qualitätsmanagement

Methicillin Resistenter Staphylococcus Aureus (MRSA)

Gesetzliche Grundlagen

DECKBLATT. Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Qualitätssiegel MRE für Senioren- und Pflegeheime sowie neue Wohnformen

Gesundheit. Mit struktur

Stellungnahme der Bundesärztekammer

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

vom 15. Januar 1991 (ABl S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

micura Pflegedienste München Ost

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Professionelle Dienstleistungen im Gesundheitswesen

Umgang mit Explantaten

micura Pflegedienste Köln

AWO-Qualitätsbericht. stationär

Screening-Umsetzung: Screening als Versicherung CONSTANZE WENDT

Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) Behindertentageseinrichtungen

Pflege ein großes Thema...

Langfristige Genehmigungen

Gesundheitsnetzwerke Schwaben Gesundheitsamt und Klinikum Augsburg Landkreis Augsburg - Landkreis Aichach-Friedberg

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Umsetzung der IfSG-Novelle und spezifisches KH-Hygienepersonal

Krankenkassen und Hygiene

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Deutschland-Check Nr. 35

Beschluss. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 195. Sitzung

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Osteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen

3. Welcher Bedarf an Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen

Stand 15. Oktober Fragen und Antworten

Resumée und Ausblick

Stand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung


Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Befragung zum Migrationshintergrund

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

Betriebsvereinbarung

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Infektionshygiene in der ambulanten Pflege

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

1 Ziel der Evaluation. (3) Alle Mitglieder und Angehörige der DHPol haben das Recht und die Pflicht, bei der Evaluation aktiv mitzuwirken.

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Hygiene beim Ambulanten Operieren

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Regionale MRSA-Netzwerk-/Fallkonferenz

1. Wie viele Unternehmen in Baden-Württemberg haben zum 1. Mai bzw. zum 1. August 2009 eine Vollständigkeitserklärung abgegeben?

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Verordnung Aktuell. FAQs zur Krankenbeförderung

Arbeitnehmerhaftung. die Einrichtungsträger angehoben. Hierdurch kommt es vermehrt zu Rückgriffsforderungen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer.

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Im Fragebogen wird häufiger nach pflegenden Angehörigen gefragt. Wir verstehen in diesem Kontext unter pflegenden Angehörigen Personen, die

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Nutzung dieser Internetseite

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/3694 20. Wahlperiode 27.04.12 Große Anfrage der Abgeordneten Viviane Spethmann, Hjalmar Stemmann, Dennis Thering, Birgit Stöver, Dr. Friederike Föcking (CDU) und Fraktion vom 29.03.12 und Antwort des Senats Betr.: Multiresistente Krankenhauskeime Wer krank ist, hofft darauf, im Krankenhaus gesund zu werden. Doch alljährlich ziehen sich 400.000 bis 600.000 der insgesamt mehr als 17 Millionen in Deutschland stationär betreuten Patienten Krankenhausinfektionen zu. Diese enden Schätzungen zufolge in rund 15.000 Fällen tödlich. Als besonders gefährlich und hartnäckig gilt hierbei der Wundkeim MRSA (Methicillin-Resistenter Staphylococcus aureus). Als Reaktion auf die Zunahme von MRSA-Erkrankungen in Krankenhäusern änderte der Bund im Juli 2011 das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hierdurch sollten die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern und anderen betroffenen Einrichtungen geschaffen werden. Für die Umsetzung sind die Bundesländer zuständig, die bis Ende März 2012 entsprechende Hygieneverordnungen erlassen müssen. Es werden damit auf alle Gesundheitsämter in Kürze erhebliche zusätzliche Überwachungsaufgaben zukommen. Krankenhäuser ab 400 Betten müssen hauptamtliche Krankenhaushygieniker beschäftigen. Mittlerweile scheint sich die Einsicht durchzusetzen, dass mehr Hygiene nicht mehr Kosten verursacht, sondern Kosten spart. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen a) Welche Änderungen wurden in Hamburg seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Juli 2011 an Gesetzen, Verordnungen oder Empfehlungen vorgenommen? Am 27. März 2012 wurde die Hamburgische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HmbMedHygVO) beschlossen, die nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 31. März 2012 in Kraft trat. b) Welche aktuellen Empfehlungen hinsichtlich des Schutzes vor Infektionen mit multiresistenten Keimen in Krankenhäusern gibt es vom Robert Koch-Institut? Folgende Empfehlungen (klinisch beziehungsweise hygienisch orientiert) des Robert Koch-Instituts (RKI) befassen sich mit dem Schutz vor Infektionen mit multiresistenten Keimen:

Drucksache 20/3694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode RKI-Ratgeber für Ärzte - Staphylokokken-Erkrankungen, insbesondere Infektionen durch MRSA. Aktualisierte Fassung vom September 2009; Erstveröffentlichung Epidemiologisches Bulletin 08/2000. Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 1999; 42: 954 958. Kommentar zu den Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von MRSA- Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Epidemiologisches Bulletin 46/2004 vom 12. November 2004. Kommentar zu den Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von MRSA- Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen Hinweise zu Risikopopulationen für die Kolonisation mit MRSA. Epidemiologisches Bulletin 42/2008 vom 17. Oktober 2008. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut: Definition der Multiresistenz gegenüber Antibiotika bei gramnegativen Stäbchen im Hinblick auf Maßnahmen zur Vermeidung der Weiterverbreitung. Epidemiologisches Bulletin Nummer 36, 12. September 2011. Zudem ist der Schutz vor Infektionen mit multiresistenten Keimen integraler Bestandteil nahezu jeder allgemeinhygienischen Empfehlung des RKI zum Beispiel zur Händehygiene, Flächenhygiene, Hygiene in Heimen. c) Welche Gesetze und Verordnungen regeln die Hygiene in Hamburger Krankenhäusern? Die Einhaltung der Hygiene in Krankenhäusern ist in folgenden Rechtsvorschriften geregelt: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG -), Hamburgisches Krankenhausgesetz, Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz, Hamburgische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HmbMedHygVO), Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - (SGB V). d) Sollen aus Sicht des Senats oder der zuständigen Behörde neue Regelungen geschaffen werden? Wenn ja, wann und welche? Über die in der Antwort zu 1. a) genannte Regelung hinaus ist ein grundsätzlicher Regelungsbedarf zurzeit nicht gegeben. e) Welche Regelungen werden in der in Vorbereitung befindlichen Hygieneverordnung hinsichtlich des Umgangs mit multiresistenten Erregern vorgeschlagen? Die Bestimmungen der am 31. März 2012 in Kraft getretenen HmbMedHygVO zielen darauf ab, die Zahl der behandlungsassoziierten Infektionen inklusive Infektionen mit resistenten Erregern weiter zu senken. Die Regelungsinhalte zum Umgang mit multiresistenten Erregern sind unter anderem Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen. Dabei ist entscheidend, dass die Daten so aufbereitet und kommuniziert werden, dass Konsequenzen ableitbar sind. Dabei sind auch Art und Umfang des Antibiotikaverbrauchs in die Bewertung einzubeziehen ( 11 und 12). Mit der Verordnung werden die Träger der Einrichtungen verpflichtet, die Einhaltung und Umsetzung von Hygienestandards sicherzustellen. Hierfür ist qualifiziertes Hygienefachpersonal erforderlich. Dies greift die 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3694 Verordnung auf, in dem Regelungen für Krankenhaushygieniker/-hygienikerinnen, hygienebeauftragte Ärzte/Ärztinnen und Hygienefachkräfte je nach Risikoprofil der Einrichtung zu bestellen sind ( 5 bis 8). Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen für ambulantes Operieren, wenn das ambulante Operieren der überwiegende Zweck der Einrichtung ist, haben Hygienekommissionen einzurichten. Eine wesentliche Aufgabe der Hygienekommission ist es, die Pflichten zur Umsetzung der Überwachung (Surveillance) von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen sowie des sachgerechten Antibiotikaverbrauchs gemäß 11 festzulegen ( 4). Um darüber hinaus die Weiterverbreitung von Erregern mit Resistenzen zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen zu vermeiden, sieht die Verordnung vor, dass die erforderlichen Informationen unter Beachtung des personenbezogenen Datenschutzes weitergegeben werden und die Einrichtungen an der erforderlichen Netzwerkarbeit mitzuwirken haben ( 14). f) Wie und durch welche Institutionen wird die Einhaltung der Regelungen überwacht? Die bezirklichen Fachämter Gesundheit sind zuständig für die behördliche Überwachung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Sie überprüfen die Einrichtungen im Rahmen von routinemäßigen und anlassbezogenen Begehungen. Das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) unterstützt und berät die Fachämter Gesundheit bei dieser Aufgabenwahrnehmung. g) Welche Gesetze und Verordnungen regeln die Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen? Gibt es Änderungen durch das IfSG? Maßgeblich für die Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen sind die Bestimmungen des IfSG, der HmbMedHygVO, SGB V sowie des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes. Das im Juli 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des IfSG und weiterer Gesetze enthält eine Reihe neuer Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung nosokomialer Infektionen einschließlich solcher durch resistente Erreger ( 4, 6 und 23 IfSG), die durch die Bestimmungen der HmbMedHygVO konkretisiert werden. h) Wie und durch welche Institutionen wird die Einhaltung der Hygiene in diesen Praxen überwacht? Siehe Antwort zu 1. f). Im Übrigen wird die Aufbereitung der Medizinprodukte durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) eigenständig überwacht. Darüber hinaus wird die Hygiene im Bereich der Trinkwasserversorgung von den bezirklichen Verbraucherschutzämtern in Zusammenarbeit mit den Fachämtern Gesundheit überwacht. i) Gibt es in Hamburg eine zentrale Stelle für ein Netzwerk gegen MRSA? Es gibt ein moderiertes MRSA-Netzwerk angesiedelt beim Bezirksamt Hamburg-Nord. j) Gibt es in Hamburg eine Strategie, die beispielsweise eine datengeschützte Überwachung, Maßnahmen der Prävention und Fortbildungen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst? Entsprechende Regelungen sind in den 10 und 11 HmbMedHygVO enthalten. k) Gibt es eine langfristige Überwachung von wichtigen Resistenzdaten in Hamburg wie zum Beispiel in Niedersachsen? Ein vergleichbares System wie das Antibiotika-Resistenz-Monitoring in Niedersachsen (ARMIN) existiert in Hamburg nicht. Den Hamburger Ärztinnen und Ärzten sowie der Fachöffentlichkeit steht die Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) 1 des RKI zur Verfügung, die seit 2007 kontinuierlich aufgebaut wird. 1 ARS Antibiotika-Resistenz-Surveillance in Deutschland ist konzipiert als laborgestütztes Surveillancesystem zur kontinuierlichen Erhebung von Resistenzdaten aus der Routine für das gesamte Spektrum klinisch relevanter bakterieller Erreger. Ziele von ARS sind: Aufbau 3

Drucksache 20/3694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode l) Gibt es eine Meldepflicht in Hamburg für bestimmte multiresistente Erreger oder soll mit der neuen Hygieneverordnung zukünftig eine solche eingeführt werden? Seit dem 1. Juli 2009 besteht eine Labormeldepflicht nach dem IfSG, die beinhaltet, dass der Nachweis von MRSA in Blut oder Hirnflüssigkeit von den Laboren an das zuständige Gesundheitsamt zu melden ist (siehe auch Drs. 19/6952 und 19/4060). m) Ist eine Meldepflicht geeignet, einen umfassenden epidemiologischen Überblick über die Verbreitung entsprechender Infektionen in Hamburg zu erhalten? Meldepflichten sind grundsätzlich geeignete und bewährte Surveillance-Instrumente zur Gewinnung eines Überblicks zur Häufigkeit und Verbreitung von Krankheiten. 2. Hygiene in Hamburger Krankenhäusern und Arztpraxen a) Wie viele Erkrankungen durch multiresistente Keime wie beispielsweise MRSA gab es jeweils in den Jahren 2008 bis 2011? Bitte nach Jahr, betroffenen Institutionen/Krankenhäusern, Alter und Geschlecht aufschlüsseln. b) Wie viele hiervon führten zum Tod des Infizierten? Bitte nach Jahr, betroffenen Institutionen/Krankenhäusern, Alter und Geschlecht aufschlüsseln. Aussagen zur Zahl der Erkrankungen durch multiresistente Keime wie MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) können auf Basis der vorliegenden Daten nicht sicher getroffen werden. Mit Hilfe des ICD-Codes U80.0! (Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, hier Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Methicillin) wurden Krankenhausfälle, bei denen diese Erreger nachgewiesen wurden, aus den Daten nach 21 Krankenhausentgeltgesetz für die Jahre 2008 bis 2010 ermittelt. Krankenhausfälle mit der Diagnose U80.0! Hamburger Krankenhäuser 2008 bis 2010 Männer in % Frauen in % Fälle darunter: Verstorbene Alter* Krankenhaus 2008 2009 2010 2008 2009 2010 2010 2010 2010 Universitätsklinikum HH-Eppendorf 191 179 202 21 16 21 65,9 69,8 30,2 Asklepios Klinik St. Georg 141 191 163 13 15 18 68,3 58,9 41,1 Asklepios Klinik Barmbek 190 214 212 21 33 37 74,1 56,1 43,9 Schön Klinik Hamburg Eilbek 86 90 108 16 11 10 69,0 68,5 31,5 Asklepios Klinik Altona 125 123 173 21 17 25 73,0 52,0 48,0 Asklepios Klinik Harburg 165 192 296 28 34 56 72,0 61,5 38,5 Asklepios Klinik Nord 160 172 203 27 17 32 75,5 52,2 47,8 Asklepios Klinik Wandsbek 197 280 290 26 35 40 75,7 52,4 47,6 Bundeswehrkrankenhaus HH 7 48 51 2 10 7 77,5 58,8 41,2 Albertinen-Krankenhaus 55 47 36 11 8 10 75,6 61,1 38,9 4 eines Netzwerkes von mikrobiologischen Laboratorien zur Erfassung und Bewertung der Antibiotikaresistenz in Deutschland, Bereitstellung von allgemeinen Referenzdaten zur epidemiologischen Situation und zeitlichen Entwicklung der Antibiotikaresistenz für die häufigsten bakteriellen Erreger sowie von Statistiken nach Regionen und Strukturmerkmalen der Krankenversorgung in Abhängigkeit von der Teilnahme an ARS und Aufbau eines Feedbacksystems für Teilnehmer an ARS.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3694 Männer in % Frauen in % Fälle darunter: Verstorbene Alter* Krankenhaus 2008 2009 2010 2008 2009 2010 2010 2010 2010 Ev. Amalie Sieveking- Krankenhaus 22 22 28 5 3 7 80,3 50,0 50,0 BG Unfallkrankenhaus Hamburg 33 61 86 0 4 0 56,5 75,6 24,4 Asklepios Westklinikum Hamburg 63 66 95 11 11 4 74,6 56,8 43,2 Ev. Krankenhaus Alsterdorf 11 30 24 0 4 1 68,0 70,8 29,2 Bethesda Krankenhaus Bergedorf 36 38 32 7 8 4 75,8 56,3 43,8 Israelitisches Krankenhaus in Hamburg 24 21 24 3 1 1 70,6 50,0 50,0 AGAPLESION DIAKO- NIE-KLINIKUM HAM- BURG 56 63 102 6 2 9 77,7 43,1 56,9 HELIOS Mariahilf Klinik Hamburg 16 28 47 3 4 12 80,4 36,2 63,8 Kath. Marienkrankenhaus 75 101 134 10 20 30 74,4 48,5 51,5 Wilhelmsburger KH Groß- Sand 16 21 26 4 3 4 78,2 53,8 46,2 ENDO-Klinik 4 13 17 0 2 0 72,0 41,2 58,8 Klinik Dr. Guth** 4 9 13 0 0 0 57,3*** 61,5 38,5 Universitäres Herzzentrum Hamburg GmbH 12 6 10 3 2 0 65,3 70,0 30,0 Weitere Krankenhäuser mit weniger als 10 Fällen pro Jahr 8 13 10 1 2 0 Gesamt**** 1.697 2.028 2.382 239 262 328 72,2 57,1 42,9 * Durchschnittsalter in Jahren; ** Angaben des Krankenhauses; *** Berechnung auf Basis der Daten nach 21 Krankenhausentgeltgesetz; **** Abweichungen zu den Angaben in der Drs. 19/4060 für das Jahr 2008 sind auf geringfügige Abweichungen bei den Angaben eines Krankenhauses zurückzuführen. Zur Verbesserung der Übersicht wurden die Angaben zum Alter und Geschlecht lediglich für das Jahr 2010 angegeben. Quelle: Daten nach 21 Krankenhausentgeltgesetz Bei der Interpretation der Zahlen sind folgende methodische Einschränkungen zu berücksichtigen: Zusammengestellt sind Krankenhausfälle. Patientinnen oder Patienten, die mehrfach im Jahr im Krankenhaus behandelt wurden, werden auch mehrfach als Fall gezählt. Dadurch kann es zu Mehrfacherfassungen kommen. Die Codierung mit dem ICD-Code U80.0! lässt erkennen, dass bei den jeweiligen Fällen der MRSA-Erreger nachgewiesen oder therapiert wurde (MRSA-Besiedlung). Ob es bei diesen Fällen auch zu einer Erkrankung durch MRSA gekommen ist, kann nicht rückgeschlossen werden. Der ICD-Code U80.0! (Nachweis des MRSA-Erregers) ist durch ein Ausrufezeichen gekennzeichnet. Dies kennzeichnet bestimmte ICD-Codes, die generell nur als Zusatzcodes verwendet werden dürfen. Die Codierung einer Besiedlung oder Infektion mit dem MRSA-Erreger als Hauptdiagnose ist nach dem ICD-Diagnoseschlüssel nicht vorgesehen. 5

Drucksache 20/3694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die Zahlen geben keinen Rückschluss darüber, ob die Krankenhausfälle den Erreger im Krankenhaus oder bereits vor dem Krankenhausaufenthalt erworben haben. In der Fachliteratur wird der Anteil der Krankenhausfälle mit einer mitgebrachten MRSA-Besiedlung auf 70 bis 80 Prozent beziffert. 20 bis 30 Prozent der Fälle erwerben demnach den MRSA-Erreger im Krankenhaus. Der aus der Zusammenstellung ablesbare Anstieg der Krankenhausfälle mit einer nachgewiesenen MRSA-Besiedlung in den dargestellten Jahren ist nicht nur mit dem generellen Anstieg der MRSA-Häufigkeit zu erklären. Verbesserte und umfangreichere Diagnostik sowie das Aufnahmescreening von Risikopatienten sind hier ausschlaggebend. Die Zahl der verstorbenen Krankenhausfälle gibt die Zahl der verstorbenen Patientinnen und Patienten unter den Krankenhausfällen mit einer MRSA-Besiedlung an. Inwieweit der MRSA-Erreger kausal für das Versterben der jeweiligen Fälle verantwortlich ist, kann aus diesen Zahlen nicht abgelesen werden. Viele Patientinnen und Patienten, bei denen MRSA nachgewiesen wird, sind hochbetagte geschwächte Menschen mit schweren Grunderkrankungen. Ein Vergleich der MRSA-Häufigkeit zwischen den Krankenhäusern kann plausibel nicht durchgeführt werden. Hierzu ist die Größe und Zusammensetzung der jeweiligen Risikogruppen zu beachten. c) Welche Patienten haben ein erhöhtes MRSA-Risiko? Als Patientengruppen mit MRSA-Risiko gelten unter anderem: - Patienten mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren: chronische Pflegebedürftigkeit, Antibiotikatherapie in den zurückliegenden sechs Monaten, liegende Katheter, Dialysepflichtigkeit, Hautulcus, Brandverletzungen. - Patienten mit einem stationären Krankenhausaufenthalt (mehr als drei Tage) in den zurückliegenden zwölf Monaten, - Patienten mit MRSA-Anamnese, - Patienten, die (beruflich) direkten Kontakt zu Tieren in der landwirtschaftlichen Tiermast (Schweine) haben. d) Gibt es in Hamburg ein sogenanntes Patienten-Screening, um Infektionen festzustellen? Wenn ja, in welchen Krankenhäusern und seit wann? In vielen Hamburger Krankenhäusern wird das Patientenscreening seit mehreren Jahren durchgeführt, insbesondere bei Patientinnen und Patienten, die aus Pflegeeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen oder aus anderen Krankenhäusern verlegt werden, die von Auslandsreisen zurückgekehrt sind oder bei denen MRSA vorab bekannt ist. Folgende Krankenhäuser haben zur Durchführung des Patienten-Screenings Auskünfte gegeben: Krankenhaus Ev. Amalie Sieveking- Krankenhaus Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand Ev. Krankenhaus Alsterdorf Zeitpunkt der Einführung Patienten-Screening Seit Herbst 2007. Seit mehreren Jahren. Seit 2005, seit 2000 mikrobiologisches Monitoring bei Intensivfällen. 6

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3694 Krankenhaus Zeitpunkt der Einführung Patienten-Screening Praxisklinik Bergedorf Seit Anfang 2010. Kath. Kinderkrankenkaus MRSA-Aufnahmescreening seit 2012, des Weiteren Wilhelmstift leitliniengerechtes Screening der kleinen, intensivpflichtigen Frühgeborenen. Klinik Dr. Guth Seit 2010. Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Universitäres Herzzentrum am UKE AGAPLESION DIAKONIE- KLINIKUM HAMBURG (DKH) Schön Klinik Hamburg Eilbek Praxisklinik Mümmelmannsberg Albertinen-Krankenhaus/ Albertinen-Haus Asklepios Kliniken Hamburg (AKHH): AK Altona AK Barmbek AK Harburg AK Nord AK St. Georg AK Wandsbek Asklepios Westklinikum Asklepios Klinik Eimsbüttel/CardioCliniC Bethesda Krankenhaus Bergedorf Seit 2011 bei stationär aufzunehmenden Patienten mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer MRSA- Besiedlung sowie Routine-Screening aller auf den Intensivstationen versorgten Risikopatienten auf eine Besiedelung mit Extended Spectrum Beta- Lactamasen-resistenten Bakterien (ESBL)/mit Vancomycin-resistenten Enterokokken (VRE). Seit 2012 Screening auf ESBL-Keime in der Neonatologie bei Frühgeborenen < 1.500 g und in der Geburtshilfe bei allen Frauen mit drohender Frühgeburt. Seit 02.2010 werden alle Patienten, mit vom RKI definiertem Risikoprofil, bei Aufnahme gescreent. Ein Patienten-Screening besteht Klinik- und hausübergreifend verbindlich seit September 2011. Für Risikobereiche (Neurozentrum, Septische Chirurgie) bereits seit mehreren Jahren. Seit Juli 2011 besteht ein Patienten-Screening. Ein Patienten-Screening für MRSA (nach RKI- Vorgaben) existiert seit 2006. Ein Screening auf MRSA wird in den Kliniken der Asklepios Kliniken Hamburg seit 2002 gemäß Risikobewertung wie im Hygienemanagement differenziert vorgesehen durchgeführt. In kritischen Bereichen (Intensivstationen) werden grundsätzlich alle Patienten bei Aufnahme und im Verlauf auf MRSA untersucht. Screening auf MRSA und weitere Problemerreger erfolgt je nach Risikobewertung, zum Beispiel in der Neonatologie, auf pathogene Erreger bei Aufnahme und im Verlauf des stationären Aufenthalts. Für MRSA gibt es seit 2004 für die Asklepios Kliniken das Epidemiologische Netzwerk MRSA. Jeder einzelne MRSA-Fall in den AKHH Kliniken wird hier aufgeführt. Seit 2007 wird ein Patienten-Screening durchgeführt. e) Werden die Patienten in Hamburg bei Aufnahme in ein Krankenhaus befragt, mit wem sie Kontakt hatten und ob sie vorher in einer anderen Klinik waren? Aus folgenden Krankenhäusern liegen Rückmeldungen zur Durchführung einer Anamneseerhebung im Sinne der Fragestellung vor: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand Ev. Krankenhaus Alsterdorf Praxisklinik Bergedorf Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 7

Drucksache 20/3694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Klinik Dr. Guth AGAPLESION DIAKONIE-KLINIKUM HAMBURG Schön Klinik Hamburg Eilbek Praxisklinik Mümmelmannsberg Asklepios Kliniken Hamburg Bethesda Krankenhaus Bergedorf. f) Werden Angestellte der Krankenhäuser regelmäßig auf eine MRSA- Infektion untersucht? Nein, eine regelmäßige Untersuchung des medizinischen Personals erfolgt nicht. Dies entspricht auch den Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen Medizinischen Einrichtungen des RKI. Untersuchungen des Personals erfolgen aber zum Beispiel stichprobenartig oder bei Verdachtsfällen. g) Welche und wie viele Einrichtungen in Hamburg müssen aufgrund der neuen Regelungen im IfSG Fachpersonal zur Infektionshygiene einstellen? Bitte nach Jahr, betroffenen Institutionen/Krankenhäusern aufschlüsseln. Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken unterliegen dem Anwendungsbereich der HmbMedHygVO. Ob und in welchem Umfang die vorgenannten Einrichtungen zusätzliches Fachpersonal einstellen müssen, ist das Ergebnis einer einrichtungsspezifischen Bewertung. Ergebnisse liegen aufgrund der erst vor Kurzem in Kraft getretenen HmbMedHygVO nicht vor. h) Welche hiervon halten bereits entsprechendes Personal vor? Nach Einschätzung der für die behördliche Überwachung zuständigen Bezirksämter wurde in den Krankenhäusern bereits vor Inkrafttreten der HmbMedHygVO qualifiziertes Hygienepersonal vorgehalten. Auch in großen Einrichtungen ambulanten Operierens ist Fachpersonal vorhanden. i) Welche und wie viele Einrichtungen in Hamburg müssen eine Hygienekommission bestellen? Bitte nach Jahr, betroffenen Institutionen/ Krankenhäusern aufschlüsseln. Die HmbMedHygVO sieht vor, dass Krankenhäuser ebenso wie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie Einrichtungen ambulanten Operierens, wenn das ambulante Operieren der überwiegende Zweck der Einrichtung ist, eine Hygienekommission vorzuhalten haben. Dies betrifft 56 Krankenhäuser sowie zehn Rehabilitationseinrichtungen. Wie viele der circa 400 Einrichtungen des ambulanten Operierens betroffen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Behandlungsspektrum und Risikoprofil und bedarf zunächst der einrichtungsspezifischen Bewertung. j) Welche hiervon haben bereits eine Hygienekommission? In Hamburg verfügen alle Krankenhäuser inklusive der Privatkrankenanstalten nach 30 Gewerbeordnung mit mehr als vier Betten über eine Hygienekommission. k) Wie viele in Hamburg niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben in den Jahren 2008 bis 2011 Patienten vor einer Einweisung ins Krankenhaus von Bakterien befreit? Wer übernahm die Kosten? In welcher Höhe? Hierzu werden keine statistischen Daten erhoben. Eine nachträgliche Abfrage bei allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 8

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3694 l) Wie soll zukünftig die ambulante Behandlung vor Einweisung in ein Krankenhaus von Patienten, die bereits mit MRSA infiziert sind, durchgeführt werden? Seit dem 1. April 2012 gibt es eine Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie (Maßnahmen zur Beseitigung des Keimes) bei Trägern mit MRSA in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß 87 Absatz 2a SGB V. Die Patienten und Patientinnen werden entsprechend ihrem Krankheitsbild und der daraus resultierenden Behandlungsbedürftigkeit behandelt. m) Welche Kosten entstehen hierfür? Da die entsprechende Vergütungsvereinbarung erst seit April 2012 in Kraft ist, sind zu den Kosten noch keine Angaben verfügbar. n) Welche Kosten sind jeweils in den Jahren 2008 bis 2011 für die Behandlung von Patienten entstanden, die an multiresistenten Keimen erkrankt sind? Nach den der zuständigen Behörde vorliegenden Informationen lassen die bisherigen Leistungsdaten der Kostenträger keine spezifische Zuordnung der Kosten für die Behandlung von Patienten mit multiresistenten Keimen zu. o) Wie viele Fälle von Hygienemängeln in Krankenhäusern oder Arztpraxen mussten jeweils in den Jahren 2008 bis 2011 juristisch geklärt werden? Von folgenden Krankenhäusern sind für den betreffenden Zeitraum entsprechende Fälle benannt worden: Ev. Krankenhaus Alsterdorf, AK Nord, AGAPLESION DIAKONIE-KLINIKUM HAMBURG je ein Fall, UKE vier Fälle und Asklepios Kliniken Hamburg insgesamt 22 Fälle. Kein Fall ist in den Krankenhäusern Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus, Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand, Klinik Dr. Guth, Schön Klinik Hamburg Eilbek und Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift, Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus, Bethesda Krankenhaus Bergedorf bekannt. p) In den Niederlanden, das als vorbildlich bei der MRSA-Bekämpfung gilt, gibt es auch aus diesem Grunde nahezu eine Eins-zu-eins- Betreuung auf den Intensivstationen der Krankenhäuser. Denn wer nur einen Patienten betreut, kann auch keine Infektionen von Patient zu Patient tragen. Wie ist die Situation in Hamburger Krankenhäusern? Wie stellt sich der entsprechende Betreuungsschlüssel hier in Hamburg dar? Der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse über den tatsächliche Betreuungsschlüssel auf den Intensivstationen der Krankenhäuser in den Niederlanden vor. Eine Vorgabe für die Relation Patient/Pflegekraft im Sinne eines Betreuungsschlüssels gibt es für Krankenhäuser nicht. Aus dem DRG-System gibt es für einzelne DRGs dort hinterlegte Anforderungen an die personelle Ausstattung. Eine Relation Patient/ Pflegekraft ist zudem in unterschiedlichen Schichtsystemen und in unterschiedlichen Organisationsformen häufig nicht vergleichbar. Die Betreuung des einzelnen Patienten/der einzelnen Patientin in den Hamburger Krankenhäusern hängt vom Zustand des Patienten/der Patientin ab. q) Wie wird die Hygiene in Hamburger Pflegeeinrichtungen gehandhabt? Pflegeeinrichtungen zählen nach 2 Absatz 4 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) zu den Wohneinrichtungen, in denen Menschen dauerhaft wohnen und gepflegt werden. Zur Sicherstellung einer dem Zweck der Einrichtung entsprechenden Hygiene legen diese Einrichtungen gemäß 36 Absatz 1 IfSG in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Gegenstand des Hygieneplans sind insbesondere Reinigungs- und Desinfektionsplä- 9

Drucksache 20/3694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode ne, Regelungen zur persönlichen Hygiene, Pflegestandards zur Prävention von Infektionen sowie Verfahren zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten. r) Beteiligen sich Hamburger Institutionen an Gesprächen mit Stellen in den Niederlanden bezüglich MRSA, um von den Erfahrungen dieses Landes zu profitieren? Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) ist Mitglied des Kompetenzzentrums Patientensicherheit der KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. In diesem Kompetenzzentrum, das seinen Sitz bei der KV Westfalen-Lippe hat, gibt es durch das Euro-net eine enge Zusammenarbeit mit den Niederländern bezüglich MRSA und anderer resistenter Keime. Über weitere Kontakte liegen der zuständigen Behörde keine Angaben vor. 3. Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung a) Für die Umsetzung der neuen Regelung, nach der Krankenhaushygieniker eingestellt werden müssen, werden Fachkräfte benötigt. Gibt es entsprechendes Personal, das den Bedarf in Hamburg zurzeit und zukünftig decken wird? Um den Bedarf kurzfristig decken zu können, hat die Bundesärztekammer eine 200- stündige strukturierte curriculare Fortbildung erarbeitet, die demnächst auch in Hamburg stattfinden wird. Die Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg führt derzeit Gespräche mit anderen Landesärztekammern, um Kooperationen auszuloten, daran sind auch Vertreter aus dem Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie beteiligt. b) Wie viele berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Hygiene und Umweltmedizin gibt es in Hamburg? Wie viele davon im stationären Bereich? Es gibt vier Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin, einer arbeitet in einem Medizinischen Versorgungszentrum, einer in der Forschung, einer bei einer Laborgesellschaft und einer im HU. c) Gibt es in Hamburg ein Fort- und Ausbildungsangebot mit dem Ziel, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte hygienetechnisch zu schulen und im Umgang mit multiresistenten Keimen zu professionalisieren? Wenn ja, wo und in welchem Umfang? Es gibt in Hamburg eine Reihe von Schulungsangeboten verschiedener Träger für Pflegekräfte und Ärzte und Ärztinnen in unterschiedlichem Umfang, der sich am angestrebten Qualifikationsgrad orientiert. So werden zum Beispiel Kurse am HU, im UKE und bei der Asklepios Ärzteakademie angeboten. Außerdem gibt es Fortbildungsmöglichkeiten bei der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf (Trägerland unter anderem Hamburg), im Wesentlichen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und bei der Ärztekammer Hamburg (auch für medizinische Fachangestellte). Ein mit dem Qualitätssiegel der Bundesärztekammer versehener Blended Learning Kurs zum/ zur Hygienebeauftragten Arzt/Ärztin läuft aktuell in Kooperation mit der Ärztekammer Hamburg bei Asklepios, ein zweiter Kurs ist in Vorbereitung. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a). Am HU bestehen Fort- und Weiterbildungsangebote zur Hygienefachkraft (HFK). Die Zahl der Ausbildungsplätze wurde 2012 von 25 Plätzen alle zwei Jahre auf 40 Plätze mit einer Lehrgangsfrequenz von eineinhalb Jahren angehoben. Des Weiteren bestehen Angebote für die Qualifizierung zur/zum Hygienebeauftragten in der Altenpflege (HBA), zur/zum Hygienebeauftragten in der Arzt- und Zahnarztpraxis (HBP) und zur/zum Hygienebeauftragten in Gemeinschaftseinrichtungen (HBG). Die Universitäre Bildungsakademie des UKE bietet in Zusammenarbeit mit dem Institut für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene des UKE folgende strukturierte Fortbildungen an: 10

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3694 Alle zwei Jahre einen einwöchigen Kurs Hygienebeauftragte Ärzte für Teilnehmer/-innen aus dem UKE und anderen Einrichtungen. Zwei einwöchige Kurse pro Jahr Hygienementoren für Angehörige des Pflegeund Funktionsdienstes des UKE. Zusätzlich besteht für Bedienstete des UKE unter anderem ein Fortbildungsangebot zur Information über das Hygienemanagement im UKE (Organisation, Verfahrensanweisungen et cetera). An dieser jeweils 90-minütigen Veranstaltung haben im Jahr 2011 circa 360 Mitarbeiter/-innen teilgenommen. Asklepios und damit auch MEDILYS haben seit 2011 ein umfangreiches Qualifizierungspaket im Bereich der Hygiene etabliert: Blended Learning Kurs für Hygienebeauftragte Ärzte/Ärztinnen; zwei Kurse pro Jahr, ein Kurs mit 60 Plätzen (40 Stunden) seit Januar 2011. Kurs für Hygienebeauftragte in der Pflege für Akut- und Rehakliniken (40 Stunden) zwei bis drei Kurse pro Jahr mit je 30 Plätzen. KISS-Einführungskurs: Infektionserfassung nach dem Modul des NRZ. Der Umgang mit multiresistenten Erregern wird sowohl in den Fortbildungskursen unter 1. und 2. geschult und ist auch ein wesentlicher Bestandteil der regelmäßig zusätzlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen in den Kliniken von Asklepios. Ebenso verhält es sich mit den Schulungen zu fachgerechter Antibiotikatherapie unter Berücksichtigung der Resistenzentwicklung (Antibiotic Stewardship). Weitere Schulungen werden für die Anwendung des KISS-Systems (Krankenhaus- Infektions-Surveillance-System), angeboten. Die Teilnahme an diesem Überwachungssystem auf besonders betroffenen Stationen ist in der HmbMedHygVO geregelt. d) Welche Abschlüsse beziehungsweise Fachbezeichnungen werden durch diese Ausbildungen erworben? Gibt es die Zusatzbezeichnung Krankenhaushygieniker, Hygienebeauftragter Arzt, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder Ähnliches? In der Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Hamburg gibt es weder eine Zusatzweiterbildung Krankenhaushygiene noch Hygienebeauftragter Arzt. Lediglich der Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin kann gemäß WBO erworben werden. Die Fortbildung Hygienebeauftragte Ärzte führt zur Anerkennung als Hygienebeauftragte/-r Ärztin/Arzt gemäß den Empfehlungen des RKI. Die Fortbildung Hygienementoren für den Pflege- und Funktionsdienst führt zu der Fachbezeichnung Hygienementor. e) Sind hier Veränderungen geplant? Die Grundlage für die Weiterbildungsordnungen in den Ländern ist die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer. Wenn sich Weiterbildungsinhalte im Zuge des medizinischen Fortschrittes ändern, wird auch die MWBO angepasst. Mit einer Änderung der MWBO in Bezug auf Hygiene ist nicht vor 2015 zu rechnen. Um den kurzfristigen Erfordernissen Rechnung zu tragen, plant die Bundesärztekammer die bereits erwähnte strukturierte curriculare Fortbildung (siehe auch Antwort zu 3. a)). 4. Einsatz von Antibiotika in Hamburg Ursächlich für das Problem der multiresistenten Keime ist der sorglose und oft unnötige Einsatz von Antibiotika. a) Wie viele Antibiotika kamen in der Fleischproduktion in Hamburg jeweils in den Jahren 2008 bis 2011 zum Einsatz? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. Halter von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind, und praktizierende Tierärzte sind verpflichtet, Aufzeichnungen und Nachweise über den Erwerb, 11

Drucksache 20/3694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode die Anwendung und die Abgabe von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei diesen Tieren bestimmt sind, zu führen. Im Rahmen der amtlichen Überwachung werden diese überprüft; eine behördliche Erfassung solcher Daten ist derzeit gesetzlich nicht vorgeschrieben. b) Wie viele Antibiotika kamen in hamburgischen Krankenhäusern jeweils in den Jahren 2008 bis 2011 zum Einsatz? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Angaben vor. Die Krankenhäuser haben darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Antibiotika (jeglicher Art) sich im Rahmen der rationellen Antibiotikatherapie nach einem definierten Eskalationsschema je nach mikrobiologischem Befund richtet, der bei Krankenhauspatienten und -patientinnen erhoben wurde; es sei also immer ein quantitativer und qualitativer Aspekt in der Antibiotikatherapie zu berücksichtigen. Insofern sei allein aus der Menge der verordneten Antibiotika kein Rückschluss auf eine Über-, Unter- oder Fehlversorgung mit Antibiotika in der vollstationären Versorgung zu ziehen. Entscheidend für die Angemessenheit des Antibiotikaeinsatzes sei das jeweilige Leistungsgeschehen in der einzelnen Einrichtung, das von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig ist (insbesondere Fallzahlen, Fallschwere, Versorgungsspektrum, Patientenklientel, Resistenzentwicklungen und so weiter). c) Wie viele Antibiotika kamen in hamburgischen Arzt- und Zahnarztpraxen jeweils in den Jahren 2008 bis 2011 zum Einsatz? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Angaben vor. Die Verschreibung von Antibiotika erfolgt überwiegend jeweils auf den Namen des Patienten/der Patientin, der/die dann das entsprechende Rezept in einer Apotheke einlöst, die ihrerseits mit der entsprechenden Kasse abrechnet. d) Wie wird der Einsatz von Antibiotika in Hamburg kontrolliert? e) In den Niederlanden werden Antibiotika in der Medizin nur zögerlich oder möglichst gar nicht verordnet. Wie wird dies in Hamburg gehandhabt? Gibt es Pläne des Senats oder der zuständigen Behörde, das Bewusstsein für den Umgang mit Antibiotika zu schärfen? Wenn ja, welche? Der Einsatz von Antibiotika liegt im Verantwortungsbereich der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Die zuständige Behörde unterstützt die Zielsetzung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART), die einen gezielten Antibiotikaeinsatz verfolgt. In diesem Zusammenhang stellt die MRE/MRSA-Netzwerkbildung eine wesentliche Maßnahme dar. Beispielhaft werden nachfolgend die Bemühungen des UKE für einen rationalen Einsatz von Antibiotika dargestellt: Die Krankenhausapotheke stellt lediglich eine Auswahl der am Markt verfügbaren Antibiotika zur Verfügung (verbindliche Arzneimittelliste). Reserveantibiotika wie zum Beispiel Linezolid werden nur ausgegeben, wenn bestimmte Parameter überprüft wurden. Die Arzneimittelkommission gibt einen Leitfaden zur empirischen antiinfektiven Therapie heraus, der auf aktuellen, nationalen und internationalen Empfehlungen basiert. Dieser bildet die Basis für eine rationale empirische Antibiotikatherapie und -prophylaxe. Die kalkulierte Antibiotikatherapie wird anhand von Antibiogrammen fallbezogen durchgeführt. Es besteht eine interdisziplinär zusammengesetzte Antibiotic-Stewardship-Gruppe, die den Einsatz von Antibiotika systematisch untersucht, bewertet und Korrekturmaßnahmen erarbeitet. In 2011 wurde dem Antibiotika-Surveillance-Projekt ADKA-IF beigetreten. Es wurden eine Infektionskonferenz und ein Infektiologie-Board etabliert, die den Antibiotikaeinsatz fallbezogen bewerten und Empfehlungen aussprechen. 12