Ministerium für Wirtschaft, Energie, des Landes Nordrhein-Westfalen Der Staatssekretär Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Georg Fortmeier MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldcrf L NO i H GEIN W ESTFALEN NOROR 16. WAHLPERIOOE ij.. April 2015 Seite 1 von 1 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) Evaluierung TVgG MR Machwirth Telefon 021161772-188 Fax021161772749 andreas.machwirth@ mweimh.nrw.de Übersendung des Eckpunktepapiers tür die ClearingsteIle Mittelstand sowie der Präsentation der Evaluierungsergebnisse TVgG NRW von Kienbaum Management Consultants GmbH Sehr geehrter Herr Vorsitzender, im Nachgang zu der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, übersende ich wie zugesagt die Eckpunkte des Wirtschaftsministeriums, die der ClearingsteIle Mittelstand übermittelt wurden. Ebenfalls beigefügt finden Sie die Präsentation der Ergebnisse der Evaluierung des TVgG-NRW von Kienbaum Management Consultants GmbH. Als Anlage übersende ich Ihnen 60 Exemplare der beiden Dokumente mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Dienstsitz: Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Telefon 021161772 0 Telefax 021161772 777 poststelle@mweimh.nrw.de www.mweimh.nrw.de Dr. Günther Horzetz Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 704, 709, 719 bis Haltestelle Poststraße
MWEIMH Stabsstelle Evaluation Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Novellierung des Tarif treue- und Vergabegesetzes NRW Anlass: Am 01. Mai 2012 ist das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW (TVgG NRW) in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Ziel, den fairen Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe sicherzustellen und gleichzeitig die Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz sowie Qualität und Innovation der Angebote zu fördern. Das Gesetz enthält eine Verpflichtung der Landesregierung, dem Landtag spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten eine wissenschaftliche Evaluierung der Wirkungen, insbesondere hinsichtlich Effizienz und Zielerreichung vorzulegen. Die in dem von Kienbaum Management Consultants GmbH angefertigten Evaluierungsbericht enthaltenen Analysen und Handlungsempfehlungen wurden zum Anlass genommen, eine Novellierung des Gesetzes zu initiieren. Ziel: Unter Beibehaltung ökologischer, sozialer und innovativer Ziele soll der bürokratische Aufwand für die Betroffenen minimiert und die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes deutlich erhöht werden. Geplante Regelungen: Harmonisierung des vergabespezifischen Mindestlohns mit dem Mi ndestloh ngesetz: Durch Einführung des Bundesmindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiloG) soll gewährleistet sein, dass sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 gezahlt wird. Das MiLoG gilt im Anwendungsbereich des TVgG-NRW vollumfänglich. Allerdings entfaltet das MiLoG erst im Laufe des Jahres 2017 seine volle Wirkung. Deshalb streben wir eine Harmonisierung des vergabespezifischen Mindestlohns mit dem Mindestlohngesetz des Bundes bis zum 31.12.2017 an. Ab diesem Zeitpunkt sollte es kein Nebeneinander unterschiedlicher Mindestlöhne für öffentliche Aufträge und dem gesetzlichen Mindestlohn geben. Eine Erklärung des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters, die Vorgaben des MiLoG einzuhalten, soll dann ausreichen. Bestbieterprinzip Die durch das TVgG-NRW entstandenen Anforderungen an Bieter sollen künftig nur von dem Bieter verlangt werden, der für den Zuschlag vorgesehen ist (sog. Bestbieterprinzip). Darauf wird bereits in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen hingewiesen. Das würde alle übrigen Bieter von den bürokratischen Vorgaben entlasten. Im Falle der Nichtvorlage oder nicht fristgerechten Vorlage durch den Bestbieter soll der jeweils nächstbeste Bieter zum Zuge kommen, nachdem dieser die Anforderungen erfüllt hat. Auch die
MWEIMH Stabsstelle Evaluation Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Vergabestelle wird durch diese Regelung entlastet, da der Prüfungsaufwand bei ihr entsprechend gemindert ist. Sprachliche und strukturelle Anpassungen Das Gesetz incl. aller Formulare/Vordrucke/Verpflichtungserklärungen soll sprachlichen und strukturellen Anpassungen unterworfen werden, um die Verständlichkeit zu erhöhen und die Anwendung zu erleichtern. Hierzu wird ein Ablösegesetz einem Änderungsgesetz vorgezogen. Eine Kürzung auf das notwendige Regelungsminimum wird angestrebt. Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH Die Anforderungen, die durch das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-549/13 "Bundesdruckerei" entstanden sind, werden umgesetzt. Stärkung der Stichproben Dem Wunsch der überwiegenden Zahl der im Evaluierungsprozess befragten Unternehmen nachkommend, sollen die allgemeinen Kontrollen und Stichproben hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des TVgG-NRW auch durch die Prüfbehörde intensiviert werden. Wettbewerbsvorteilen derjenigen, die nicht den ökologischen oder sozialen Kriterien entsprechend die Leistung ausführen oder anbieten, würde damit wirksamer entgegen getreten. Ergänzung der Tätigkeit der Prüfbehörde um eine Servicefunktion Die Prüfbehörde soll zusätzlich als Servicebehörde fungieren und für Fragen und Probleme rund um das TVgG-NRW für Jedermann/-frau zur Verfügung stehen. ILO-Kernarbeitsnormen Unter Beibehaltung des Ziels der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen soll der Aufwand zum Nachweis deutlich verringert werden.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW Düsseldorf, 22. April 2015 Konnexitätsfolgenausgleich und Evaluierung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Präsentation von KernergeQnissen der Evaluierung Kienbaum Management Consultants GmbH Ministerium für Wirtschaft, Energie, des Landes Nordrhein-Westfalen Kie baumo
Inhalt "'.. 1. Methodik und Datengrundlage 2. Zentrale Ergebnisse 3. Fazit und Empfehlungen
In der Bearbeitung der Studie kam eine Kombination quantitativer und vertiefender qualitativer Methoden zum Einsatz Projektvorgehen im Überblick» Auftaktgespräche mit dem MWEIMH und Vorstellung des Projekts im Rahmen von mehreren IMA-Sitzungen» Analyse der verfassungs- und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen» Uber 20 Interviews mit Vergabestellen, Vertretern von kommunalen Spitzenverbänden'und weiteren Akteuren zum Projektauftakt» Prozessanalyse-Workshop mit ausgewählten Vergabestellen» Workshops mit Vertretern aus dem Kreise von Umweltverbänden, Gewerkschaften, NGOs sowie,u nternehmensverbänden» Online-Befragung yon Vergabestellen (Rücklauf N=388)» Telefon-Befragung von Unternehmen (Auftragnehmern) (Rücklauf N=260)» Über 40 vertiefende Interviews mit ausgewählten Vertretern von Unternehmensverbänden, Gewerkschaften, NGOs, Vergabestellen, Auftragnehmern, unterlegenen und ehemaligen Bietern sowie weiteren Experten zum Projektabschluss Alle Erhebungen konnten erfolgreich abgeschlossen und Zielgruppen in der Breite erreicht werden Ministerium for Wirtschaft, Energie, des Landes Nordrhein-Westfalen 3 KienbaumO
Im Folgenden werden die Kernergebnisse der durchgeführten quantitativen und qualitativen Erhebungen beleuchtet Evaluierungsergebnisse zur übergeordneten Akzeptanz, der bisherigen Umsetzung und den Auswirkungen des Gesetzes Ministerium for Wirtschaft. Energie. Industrie. Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen -$ 4 KienbaumO
Hohe grundsätzliche Akzeptanz der Gesetzesziele kann als solide Grundlage für zielführende Umsetzung gewertet werden Umsetzungserfolg neuer Gesetze hängt maßgeblich von Haltung der betroffenen Akteure zu Gesetzeszielen ab» Akteure zeigten zumeist Unterstützung für die Ziele des TVgG-NRW» Idee der Verfolgung gesellschaftspolitischer Ziele im Rahmen der öffentlichen Beschaffung wird positiv bewertet» Aufnahme zusätzlicher "vergabefremder" Aspekte wird vereinzelt aber auch als zu weitgehend kritisiert 100%. Unterstützung Gesetzesziele: Zustimmung zur Aussage "Die Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten in der öffentlichen Auftragsvergabe halte ich insgesamt für sinnvoll." 80% 60% 37% 40% 45% -- 20% 46% 0% 21% Vergabestellen (N=332) Unternehmen (N=257) Trifft voll und ganz zu Trifft eher zu Ministerium tor Wirtschaft. Energie. Industrie. Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westtalen 5 KienbaumG
Gleichzeitig wurde von Schwierigkeiten in der Umsetzung berichtet Insbesondere Vergabestellen berichten in der Umsetzungspraxis von großen Schwierigkeiten» Umsetzungsalltag werde durch Vielzahl von Regelungen sowie durch "Flickenteppich" an Gesetzen verkompliziert» Vergabestellen schilderten Schwierigkeiten aufgrund externer Hemmnisse, z.b. der mangelnden Überprüfbarkeit von Anforderungen oder Uberforderung der Bieter» Positive Bewertung der vorhandenen Hilfestellungen - jedoch gleichzeitiger Wunsch nach weiteren Informationsangeboten Haben Sie in Ihrer Vergabepraxis Schwierigkeiten mit der Umsetzung des TVgG-NRW? (N=350) Wir haben in unserer Vergabepraxis Schwierigkeiten im Hinblick auf... (N=250) 100% 80% 36% 20% 60% 40% 20% r-.-c-:- G) @ 42% 31% 0%... Überforderung seitens der Bieter und/oder Probleme bei der Einholung der notwendigen Erklärungen.... fehlende Überprüfbarkeit der Einhaltung der Regelungen des TVgG-NRW im Hinblick auf die von den Bietern eingereichten Nachweise.... die Bereitstellung des notwendigen Personals/Ressourcen zur Bearbeitung der neuen Anforderungen bei uns intern. Ja Nein Kann ich nicht so genau sagen Trifft voll und ganz zu Trifft eher zu Ministerium tur Wirtschaft. Energie. des Landes Nordrhein-Westfalen 6 KienbaumO
Ein weiterer Kritikpunkt war der generelle (bürokratische) Aufwand Vergabestellen berichten von Mehraufwänden und Verbesserungspotenzialen in Anwendbarkeit und Verständlichkeit» Mehrheit der Vergabestellen (92%) sieht durch das TVgG-NRW Mehraufwände in der eigenen Organisation - ohne Reduzierungen im Zeitverlauf )} Aufbau des Gesetzes und der Rechtsverordnung seien unübersichtlich und schwer verständlich» Hinweis: Ergebnisse zum Konnexitätsfolgenausgleich werden detailliert in separater Berichterstattung aufgearbeitet Wie hoch schätzen Sie [...] den [...] Verwaltungsaufwand in Ihrer Organis nein? (N=311) 50%..,.------f--4-fl9n-+------- 40% +--- 30% +--- Wie beurteilen Sie die folgenden Aspekte des TVgG-NRW mit Schulnoten von 1 bis 6? - Vergabestellen 6..,.---- 5 +--- 4 +_ -- :3..7 -- -- 3,8 3, 8--- y... --- 4, 1 T T 20% +-----1 3 +--- 10% +-----:-:----1 5% 2 +--- 0% Gering Mittel Hoch Sehr hoch Verständlichkeit TVgG- Schwelleowerte bzw. Anwendbarl<eit und Anwendbarl<eit und NRW insgesamt (N:348) Bagatellgrenzen (N:346) Verständlichkeit Verständlichkeit Umwelt MindestentgelVTa'iftreue und Energieeffizienz (N:346) (N:346) Anwendbarl<eit und Verständlichkeit ILO Kerna'beitsnormen (N:346) Anwendbarl<eit und Verständlichkeit Frauenförderung (N:346) Anwendbarl<eit und Verständlichkeit der Vorgaben zur Frauenförderung (N:346) Ministerium for Wirtschaft. Energie, des Landes Nordrhein-Westfalen KienbaumG
Unternehmen haben keine wesentlichen Umsetzungsschwierigkeiten im Alltag Unternehmen berichten in der Umsetzungspraxis von geringeren Schwierigkeiten als Vergabestellen» Unternehmen führen Schwierigkeiten - ähnlich wie Vergabestellen - vor allem auf externe Probleme zurück» Im Vergleich berichten kleinere Unternehmen tendenziell von etwas größeren Umsetzungsschwierigkeiten» Unternehmen wünschen sich keine weiteren Hilfestellungen, sondern eher Vereinfachungen des Gesetzes bzw. verständl1chere Formulierung der Anforderungen Haben Sie im Unternehmensalltag Schwierigkeiten mit der Umsetzung des TVgG-NRW? (N=260) 100% Wir haben im Unternehmensalltag Schwierigkeiten. in Hinblick auf... 80% 60% 40% 20% 0% - 8-20% -... Probleme bei der Einholung der notwendigen Informationen. (N=20) 22% 26% 22% 16% - r-- 20% 20% I---... fehlende... Anwendbarkeit bzw.... die Bereitstellung des Bereitstellung von Umseizbarkeit der notwendigen Informationen und/oder geforderten Maßnahmen Personals/Ressourcen Unterstützung zum in unserem zur Bearbeitung der TVgG-NRW. (N=18) Unternehmen. (N=19) neuen Anforderungen bei uns intern. (N=20) Ja Nein Trifft voll und ganz zu Trifft eher zu Ministerium for Wirtschaft, Energie, des Landes Nordrhein-Westfalen 8 Kienbaum G
.... Doch auch Unternehmen sahen gestiegene Aufwände und einzelne Umsetzungsprobleme Unternehmen bewerten die Anwendbarkeit und Verständlichkeit jedoch positiver als Vergabestellen.» Einschätzung der Aufwände als eher gering bis mittelhoch» Interviews: insbesondere Probleme mit ILO Kernarbeitsnormen» Präqualifizierung wird genutzt und zumeist als sinnvoll und vereinfachend wahrgenommen 100% 80% 60% 40% 20% 0% Wie hoch schätzen Sie [... ] den [... ] Verwaltungsaufwand ein? (N=185) Gering Mittel Hoch Sehr hoch Wie beurteilen Sie die folgenden Aspekte des TVgG-NRW in Schulnoten von 1 bis 6? - Unternehmen 6 5 4 3 3, 1 2,8 J,4 J,4 2,7 3,0 2 Verständlichkeit des TVgG-NRW insgesamt (N=246) Anwendbarkeit des TVgG NRW insgesamt (N=246) Verständlichkeit der Vorgaben zum Mindestentgelt bzw. Tariftreue (N=255) Anwendbarkeit der Vorgaben zum Mindestentgelt bzw. Tariftreue (N=244) Verständlichkeit der Anwendbarkeit der Verständlichkeit der Vorgaben zu Umwelt und Vorgaben zu Umwelt und Vorgaben zu den ILO- Energieeffizienz (N=228) Energieeffizienz (N=224) Kemarbeitsnormen (N=221) Anwendbarkeit der Vorgaben zu den ILO Kemarbeitsnormen (N=214) Verständlichkeit der Anwendbarkeit der Vorgaben zur Vorgaben zur Frauenförderung (N=235) Frauenförderung (N=232) Ministerium for Wirtschaft. Energie, des Landes Nordrhein-Westfalen 9 KienbaumO
Vergabestellen berichteten teilweise von Verkleinerungen im Bieterkreis und Verteuerungen Vergabestellen geben an, dass es seit Inkrafttreten des Gesetzes schwieriger geworden sei, geeignete Bieter zu finden» Verkleinerung des Bieterkreises ist jedoch nicht zwangsläufig negativ zu bewerten» Ein Viertel der Vergabestellen sieht Hinweise auf Verteuerungen - Nachweis der Kausalität allerdings schwierig» durchschnittlich nominal 14 Prozent; inflationsbereinigt rund 12 Prozent» ' überwiegend bis zu 5.000 Euro je Verfahren Hat sich die Anzahl der Bieter in Ihren [.. ] Vergabeverfahren durchschnittlich [... ] verändert? (N=334) Durchschnittliche Verteuerungen pro Verfahren (nach Angaben der Vergabestellen) mehr als 50.000 Euro pro Verfahren (N=37) 29% bis zu 50.000 Euro pro Verfahren (N=37) 38% bis zu 5.000 Euro pro Verfahren (N=47). Ja Nein Kann ich nicht so genau sagen 0% 20%. 40% 60% 80% 100% Ministerium für Wirtschaft. Energie. Industrie. Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 10 Kienbaum O
Unternehmen sahen gleichzeitig nur vereinzelt Veränderungen in der Markt- und Wettbewerbsstru ktu r Unternehmen sehen zudem nur selten Anpassungen im eigenen Marktverhalten» Unternehmen rechnen sich in Teilen jedoch verbesserte Marktchancen aus» Gleichzeitig sehen wir, dass sich einige Unternehmen aufgrund des Gesetzes nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen - genaue Quantifizierung allerdings schwierig }} Anforderungen und bürokratische Aufwände des Gesetzes als wichtigste Gründe Konnten Sie in Ihrer Markt- bzw. Eigenwahrnehmung [... ] Veränderungen aufgrund der Verpflichtungen aus dem TVgG-NRW feststellen?(n = 256) Im folgenden finden Sie Aussagen zu Wettbewerb und Preisen. Bitte geben Sie auf [... ] an, inwieweit diese Aussagen aus Ihrer Sicht jeweils zutreffen. Die Anzahl der Wettbewerber hat sich verändert. (N=23) 61% 39% Die Art der Wettbewerber hat sich verändert. (N=23) 48% Die in öffentlichen Ausschreibungen angebotenen Preise haben sich verändert. (N=22) 41% 59% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Ja Nein (Eher) Zustimmung (Eher) keine Zustimmung Ministerium for Wirtschaft. Energie. des Landes Nordrhein Westfalen 11 KienbaumO
Alle Akteure bewerteten Kontrollen kritisch und sahen Gefahr, dass das TVgG NRW daher "ins Leere" läuft Es werden in der Breite deutlich mehr und umfangreichere Kontrollen gefordert Wie beurteilen Sie die folgenden Aspekte des TVgG-NRW mit Schulnoten von 1 bis 6? 6 ---- 5 +- +----+--+----------------------------- 3 +----- -- 2+--- Effektivität der Überwachung Häufigkeit der Kontrollen Existenz der zentralen Prüf- Tatsächliche Arben der Sanktionierungsmöglichkeiten und Kontrolle der Vorgaben und Kontrollstruktur Prüfstelle im Rahmen des TVgG-NRW -+- Unternehmen (N=122-198) Vergabestellen (N=263-289)» Die meisten Vergabestellen führen keine eigenen Kontrollen durch» "Nicht unsere Aufgabe"» "Wir haben keine Ressourcen"» Arbeit der Prüfbehörde wird kritisch gesehen - nahm diese allerdings gerade erst auf» in der Zwischenzeit wurden weitere Stellen eingerichtet und Aktivitäten aufgestockt» allerdings wird man kaum eine umfassende Kontrolle der Mindestlohnregelung leisten können» weitere Regelungen liegen ohnehin nicht im Verantwortungsbereich» Akteure favorisieren Ausweitung stichprobe i9.er Kontrollen, Aufstockung der Prüfbehörde und ggf. Ausweitung von deren Kompetenzen Ministerium für Wirtschaft. Energie. des Landes Nordrhein-Westfalen 12 Kienbaum G
Viele Vergabestellen zeigten sich mit Blick auf ZielerreichunglWirkung zu rückhaltend Vergabestellen erwarten vom TVgG-NRW offenbar vor allem eher mittelbare Effekte Das TVgG-NRW trägt zur Förderung und Unterstützung eines fairen Wettbewerbs bei. (N=331) Aussagen zu Wirkungen Vergabestellen Das TVgG-NRW trägt zur Verbesserung der Qualität und Innovation der Angebote. 7% bei. (N=332) 28% p...:...:.: ---'----"e'-f7----'-------'i'"'" -==------1 Der Wettbewerb entscheidet sich seit Inkrafttreten des TVgG-NRW mehr auf der 7% Grundlage der Qualität als der Preise. (N=333) I-!-!':"'-" ----r-- -\.-':'= Die Zuverlässigkeit der Leistungserbringung ist seit Inkrafttreten des TVgG-NRW % gestiegen. (N=333) ------r -\. qi.j-.- ----T- Das Entgeltniveau der im Rahmen von öffentlichen Aufträgen eingesetzten Beschäftigten hat sich [... ) verbessert (N=334) Das TVgG-NRW trägt zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Energieeffizienz im Rahmen öffentlicher Aufträge bei. (N=333) Aus Lebenszykluskostenanalysen im Vorfeld von Vergaben resultierten auch finanzielle Vorteile. (N=333) Das TVgG-NRW trägt zur Verbesserung der Arbeitsstandards bei Auftragnehmern/Bietern bei.(n=332) Das TVgG-NRW trägt zu einer verbesserten Frauenförderung bei Auftragnehmern/Bietern bei. (N=332) 10% 11% 48% r 48% 50% 27% 26% 27% 19% 0% 20% 40% 60% 80% 100% (Eher) Zustimmung (Eher) keine Zustimmung Keine Aussage Ministerium for Wirtschaft. Energie. des Landes Nordrhein-Westfalen 13 KienbaumO
Unternehmen gaben an, dass sich in Teilbereichen Veränderungen ergeben haben Zurückhaltung mit Blick auf Wirkungen zeigt sich jedoch auch auf individueller Unternehmensebene Aussagen zu Wirkungen - Unternehmen (individuelle Ebene) Bei uns im Unternehmen hat das TVgG-NRW das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsaspekte gestärkt. (N=256) 67% Bei uns im Unternehmen hat das TVgG-NRW konkrete Veränderungen in Verhalten bzw. Prozessen (z.b. Verhaltenskodex, Zertifizierungsstandards) ausgelöst. (N=257) 72% Das Entgeltniveau der im Rahmen von öffentlichen Aufträgen eingesetzten Beschäftigten hat sich bei uns durch Inkrafttreten des TVgG-NRW erhöht. (N=256) 10% Auf Grundlage des TVgG-NRW wurden Verringerungen der Umweltbelastungen und des Energieverbrauchs in von uns durchgeführten Aufträgen erreicht. (N=243) 78% Das TVgG-NRW trägt bei uns zu einer weiteren Verbesserung der Arbeitsstandards bei. (N=259) 75% Das TVgG-NRW trägt bei uns zu einer verbesserten Frauenförderung bei. (N=247) 15% (Eher) Zustimmung 0% 20% 40% (Eher) keine Zustimmung 60% 80% 100% Ministerium tür Wirtschaft. Energie, des landes Nordrhein-Westtalen <4 KienbaumG
Zusammenfassend konnten bislang kleinere Beiträge zu den einst gesetzten Zielen erreicht werden Dennoch wird ein schwach positives Aufwand-Nutzen-Verhältnis festgestellt - mit Aussicht auf positive Entwicklung Hohe grundsätzliche Akzeptanz der Gesetzesziele als solide Grundlage für eine zielführende Umsetzung Gleichzeitig aber Schwierigkeiten und Aufwände in der Umsetzung Vergabestellen berichten in Teilen von Verkleinerungen im Bieterkreis und Verteuerungen Weiteres klares Handlungsfeld: Ausbau der Kontrollen und der Arbeit der Prüfbehörde Stärkere Auseinandersetzung mit Politikzielen in Verwaltung und in Unternehmen, jedoch bislang nur wenige konkret feststellbare Wirkungen - jedoch differenzierteres Meinungsbild in Interviews und Workshops Ministerium for Wirtschaft. Energie, des Landes Nordrhein-Westfalen '5 KienbaumG
Klärung offener Fragen Welche Fragen haben Sie an uns?
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Kontakt Adresse Kienbaum Management Consultants GmbH Hafenspitze - Speditionstraße 21 40221 Düsseldorf www.kienbaum.de I Ansprechpartner Judith Michels Projektleiterin Kienbaum Management Consultants GmbH Speditionstraße 21 40221 Düsseldorf Mobil: +49 172911 3734 judith.michels@kienbaum.de Ministerium for Wirtschaft. Energie, des Landes Nordrhein-Westfalen 1 f KienbaumO
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