Stand 05/2015 Ein Unternehmen der AXA Gruppe
Agenda Pflege für Beamte Fakten und Fragen Übersicht über die finanziellen Versorgungslücken Leistungsbezugsquellen ambulante (häusliche) Pflege vollstationäre Pflege Versorgungsbedarf Lösungsmöglichkeiten Überblick - Tarifangebot private Pflegevorsorge Pflegevorsorge Flex Pflegevorsorge Akut Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr (GEPV) Zusammenfassung/Fazit Ansprechpartner Seite 2
Fakten und Fragen Fakten Die Gesellschaft in Deutschland wird immer älter. Die Wahrscheinlichkeit, im Alter pflegebedürftig zu werden steigt. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur einen Basisschutz. Das Risiko einer existentiellen Versorgungslücke steigt insbesondere bei häuslicher Pflege aber auch bei vollstationärer Pflege ist diese hoch, besonders für Alleinstehende und Witwen/-r Seite 3
Fakten und Fragen Wie können Sie die nachfolgenden Fragen für sich beantworten? Würden Sie häusliche Pflege so lange es geht oder ein Pflegeheim bevorzugen? mit den zulässigen Leistungen von der Pflegekasse / der Beihilfe zufrieden sein? sich wohl fühlen mit einer Pflegezuwendung nach der Uhr? Sind Sie sicher, dass sich die Beihilfe niemals ändern wird und wenn, immer zum Vorteil der Beamten? später immer noch die Möglichkeit zur Vorsorge besteht? (z. B. bei Änderung der Beihilfe oder wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit absehbar ist) die Kosten für Pflege auch ohne Vorsorge finanzierbar ist und in Zukunft auch sein wird? Seite 4
Überblick über die finanziellen Versorgungslücken Pflege ist bereits heute nicht immer allein finanzierbar auch nicht für Beamte Pflege zu Hause Vollstationäre Pflege Pensionär (verheiratet) Pensionär (ledig/verwitwet) Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III Stufe III Stufe III Die Kosten der Pflege 781 1.019 2.447 3.414 3.252 3.252 Die gesetzliche Pflege übernimmt - 69,30-140,40-343,20-483,60-483,60-483,60 Die Beihilfe übernimmt - 161,70-327,60-800,80-1.128,40-2.709,80-1.268,97 Bedarf an Pflegevorsorge 550 551 1.303 1.802 58,60 1.499,43 Die Versorgungslücke der häuslichen Pflegekosten ist für Beamte, Angestellte, Selbstständige/Freiberufler ähnlich Auch bei Beamten besteht eine Versorgungslücke und die Notwendigkeit einer privaten Absicherung gerade für Alleinstehende / Witwen/-er. Quelle: Bedarf für Stufe 0 bis 3 gem. Finanztest und aktuellen Pflegekostenrechnern im Internet, jeweils der uns bekannten Kostenentwicklung angepasst Seite 5
Überblick über die finanziellen Versorgungslücken Die Gesellschaft wird älter Die Bevölkerungszahl in Deutschland sinkt von heute 82,4 Mio. auf 69 Mio. in 2050 Der Anteil der älteren Bevölkerung nimmt zu Aus der Familie heraus wird man noch weniger Hilfe erwarten können Zukünftig noch mehr Pflegefälle Der Pflegenotstand in Deutschland wird sich vergrößern 11/2014 erfolgt bereits Verfassungsklage in Karlsruhe (Recht auf menschenwürdige Pflege) Hält die gesetzliche Pflege mit ihrem Umlageverfahren das aus oder werden Leistungen gekürzt? Quelle: Enquete-Kommission Demografischer Wandel; Bundesgesundheitsministerium Seite 6 Empfehlen Sie Ihrem Kunden eine private Pflegevorsorge!
Überblick über die finanziellen Versorgungslücken Pflegequote je Altersklassen Quelle Stat. Bundesamt Pflegestatistik 2011 Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit im Alter pflegebedürftig zu werden Werde auch ich einmal pflegebedürftig? 67% der Frauen und 47% der Männer waren vor ihrem Tod pflegebedürftig Quelle: Prof. Kuhlmey, Charité Berlin Auch in jungen Jahren besteht das Risiko der Pflegebedürftigkeit, z. B. durch einen Unfall Empfehlen Sie Ihrem Kunden eine private Pflegevorsorge! Seite 7
Leistungsbezugsquellen Versorgungsquellen für Beamte im Pflegefall * PPV nach SGB XI (Tarifstufe PVB) gemäß versichertem Prozentsatz der KV Beihilfe analog SGB XI gemäß Beihilfebemessungssatz über SGB XI hinaus Die Leistungen nach SGB XI werden anteilig von PPV und Beihilfe erbracht Beispiel Versorgungsempfänger: 30 % von der PPV + 70 % von der Beihilfe Über SGB XI hinaus sieht die Beihilfe weitere Leistungen vor, insbesondere weil Beamte in der Regel nicht auf die Leistungen der Sozialhilfe verwiesen werden dürfen (wird in der Regel als Verstoß gegen das Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des ehemaligen Dienstherrn bewertet, wenn keine Möglichkeit zur privaten Vorsorge bestand) Für die Beihilfeleistungen gilt immer der Grundsatz, dass nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind * Bei dauernder Pflegebedürftigkeit von mehr als 6 Monaten Seite 8
ambulante (häusliche) Pflege Monatliche Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (PPV) nach Tarifstufe PVB und der Beihilfe Bei Pflege im häuslichen Bereich durch Pflegekräfte durch Angehörige Pflegestufe 0 231 123 Pflegestufe I 468 689 bei Demenz 244 316 bei Demenz Pflegestufe II 1.144 1.298 bei Demenz 458 545 bei Demenz Pflegestufe III 1.612 * 728 + 104 bis 208 für Betreuungsleistungen bei Demenz Die vorgenannten Beträge werden anteilig erstattet: Von der PPV nach Tarifstufe PVB gemäß dem Erstattungssatz in der Krankenversicherung Von der Beihilfe entsprechend dem jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz * in Härtefällen bis 1.995 Seite 9
ambulante (häusliche) Pflege Beispiel Was kostet ambulante (häusliche Pflege)? Beispiel für ambulante Pflege Pflegestufe II Nach einem leichten Schlaganfall ist Frau P. eingeschränkt mobil. Sie lebt allein in ihrer Wohnung und erhält Hilfe durch den Pflegedienst. Ihre Tochter wohnt mit ihrer Familie in der Nähe und kann sie zeitweise unterstützen. Frau P. benötigt mehrmals tägliche Unterstützung Körperpflege Ganzwaschung Hilfe beim Frühstück/ Abendbrot Wohnung aufräumen Kleidung wechseln, waschen Hilfe beim Toilettengang Einkaufen Anfahrtspauschale Wochentag Anfahrtspauschale WE Gesamt Wie häufig? 1 x pro Tag 2 x pro Tag 2 x pro Tag 1 x pro Tag 16 x pro Monat 15 x im Monat 22 x im Monat 8 x im Monat Einsatz kostet Kosten im Monat 18,00 4,10 4,00 4,00 8,00 20,00 4,50 5,50 540 246 240 120 128 300 99 44 1.717 Die Leistungen von ambulanten Pflegediensten werden anhand eines Leistungskatalogs in einem Punktesystem bewertet. Diese Leistungskataloge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Der Gegenwert dieser Punkte in Euro wird von jedem Pflegedienst individuell mit der zuständigen Pflegekasse in einem Vertrag ausgehandelt. Seite 10
ambulante (häusliche) Pflege Beispiel Gesetzliche Pflegeleistung und Beihilfe reichen nicht aus Beispiel häusliche Pflege Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen pro Monat Pflegestufe II Nicht-Alleinstehende zu Hause mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes Häusliche Pflege durch ambulanten Pflegedienst Freizeitbegleitung (4 Std. pro Woche) Essen auf Rädern (30 x 7 ) Haushaltshilfe (5 Std. pro Woche) 1.717 + 220 + 210 + 300 Gesamtkosten pro Monat 2.447 Die gesetzl. Pflegeversicherung übernimmt Die Beihilfe des Bundes übernimmt - 343,20-800,80 Differenzbetrag 1.303 Dieser Betrag muss aus laufenden Einnahmen/Vermögen finanziert werden. Er erhöht sich, wenn weitere Dienste hinzukommen. Seite 11
ambulante (häusliche) Pflege Beispiel Beispiel: Nicht-Alleinstehende zu Hause mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes (Pflegestufe II) Leistungen Pflegepflichtversicherung Monatliche Leistungen aus der PPV, Tarifstufe PVB, Pflegestufe II 343,20 Berechnung: max. Leistung aus der PPV Pflegestufe II 1.144,00 davon 30% (wegen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70%) = 343,20 Leistungen der Beihilfe Monatliche Leistungen von der Beihilfe ( 38 BBhV) 800,80 Berechnung: max. Leistung nach 38 BBhV in Pflegestufe II 1.144,00 davon 70% (wegen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70%) = 800,80 Weitere Beispielrechnungen zur Pflegestufe I und III bei häuslicher Pflege finden Sie im back up Seite 12
vollstationäre Pflege Monatliche Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (PPV) nach Tarifstufe PVB und der Beihilfe bei stationärer Pflege für Pflegekosten Pflegestufe 0 0 Pflegestufe I 1.064 Pflegestufe II 1.330 Pflegestufe III 1.612 * Die vorgenannten Beträge werden anteilig erstattet: Von der PPV nach Tarifstufe PVB gemäß dem Erstattungssatz in der Krankenversicherung Von der Beihilfe entsprechend dem jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz * in Härtefällen bis 1.995 Seite 13
vollstationäre Pflege Über die Leistungen nach SGB XI hinaus leistet die Beihilfe bei stationärer Pflege: Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten 100 % für verbleibende Kosten (Pflegekosten, Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten Voraussetzung: Der Beamte und seine Angehörigen können die verbleibenden Kosten nicht selbst finanzieren unter Berücksichtigung eines amtsangemessenen Unterhalts ( Existenzminimum ) Hinweis: Auch hier gilt der Grundsatz, dass nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind. Die Höhe des Existenzminimum ist abhängig von Besoldungsgruppe, Angehörigen, der Anzahl Personen in stationärer Pflege und Einkünften der Angehörigen Dennoch besteht auch bei Beamten eine Versorgungslücke und die Notwendigkeit einer privaten Absicherung, insbesondere für Alleinstehende und Witwen/-r. Nachfolgende Beispiele stellen einen typischen Verlauf bei stationärer Pflege dar Seite 14
vollstationäre Pflege Beispiel Beispiel stationäre Pflege Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen pro Monat Pflegestufe III Verheirateter Pensionär (Beamter im Ruhestand) in vollstationärer Pflege mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes, Ehefrau ist nicht in stationärer Pflege, kein Kind ist berücksichtigungsfähig Beispiel für die Kosten bei stationärer Pflege Pflegeheimplatz* (inkl. Unterkunft/Verpflegung und Invest.kosten) Die gesetzl. Pflegeversicherung übernimmt Die Beihilfe des Bundes übernimmt 100% Beihilfe des Bundes für Restkosten abzüglich Eigenanteil 3.252-483,60-1.128,40-1.581,40 Differenzbetrag 58,60 Dieser Betrag muss aus laufenden Einnahmen/Vermögen finanziert werden. * Quelle: stat. Bundesamt/Schallöhr, Durchschnittswert 2011 für Deutschland Seite 15
vollstationäre Pflege Beispiel Beispiel: Verheirateter Pensionär in vollstationärer Pflege mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes (Pflegestufe III) Leistungen Pflegepflichtversicherung Monatliche Leistungen aus der PPV, Tarifstufe PVB, Pflegestufe III 483,60 Leistungen der Beihilfe Monatliche Leistungen der Beihilfe ( 39 BBhV) 2.709,80 Berechnung: max. Leistung aus der PPV Pflegestufe III 1.612,00 davon 30% (wegen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70%) = 483,60 Berechnung Teil A Pflegekosten: max. Leistung nach 39 BBhV in Pflegestufe III 1.612,00 davon 70% (wegen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70%) = 1.128,40 Berechnung Teil B verbleibende Kosten: verbleibende Kosten 1.640,00 (= Gesamtkosten 3.252,00./. Leistung gesetzliche Pflegevers. 483,60./. Leistung Beihilfe 1.128,40 )./. Eigenanteil (maßgebliche Einkünfte 1.978,03 minus Existenzminimum 1.919,43 )58,60 100% Beihilfe auf verbleibende Kosten 1.581,40 * Berechnung des amtsangemessenen Unterhalts ( Existinzminumum ) siehe Folgeseite Seite 16 Berechnung Beihilfeleistungen gesamt Leistung zu Pflegekosten 1.128,40 Leistung Beihilfe für verbleibende Kosten, die Beamter selber nicht finanzieren kann 1.581,40 Gesamtleistung der Beihilfe 2.709,80
vollstationäre Pflege Beispiel Beispiel: Verheirateter Pensionär in vollstationärer Pflege mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes (Pflegestufe III) Leistungen der Beihilfe Zu berücksichtigendes Existenzminimum ( 39 BBhV) 1.919,43 Berechnung: 8% des Grundgehaltes der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 (4.802,75 *) 384,22 für den Pensionär (Beamter im Ruhestand) in vollstationärer Pflege 30% des Grundgehaltes der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 (4.802,75 *) 1.440,83 für die Ehefrau des Pensionärs, weil sie nicht stationär gepflegt wird 3% vom Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe des Pensionärs (ehemaliger Beamter) 94,38 hier Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 9 mittlerer Dienst (3.146 *) Gesamthöhe Existenzminimum, amtsangemessener Unterhalt 1.919,43 Hinweise: Das Existenzminimum erhöht sich je zu berücksichtigungsfähigem Kind um 3% des Grundgehaltes der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 und verringert sich, wenn sich alle beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen in vollstationärer Pflege befinden. * Quelle: Nr. 39.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV) vom 13.06.2013 Seite 17
vollstationäre Pflege Beispiel Beispiel stationäre Pflege Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen pro Monat Pflegestufe III Alleinstehender Pensionär (Beamter im Ruhestand, verwitwet) in vollstationärer Pflege mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes Beispiel für die Kosten bei stationärer Pflege Pflegeheimplatz* (inkl. Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten) Die gesetzl. Pflegeversicherung übernimmt Die Beihilfe des Bundes übernimmt 100% Beihilfe des Bundes für Restkosten abzüglich Eigenanteil 3.252-483,60-1.128,40-140,57 Differenzbetrag 1.499,43 Dieser Betrag muss aus laufenden Einnahmen/Vermögen finanziert werden. * Quelle: stat. Bundesamt/Schallöhr, Durchschnittswert 2011 für Deutschland Seite 18
vollstationäre Pflege Beispiel Beispiel: Alleinstehender Pensionär in vollstationärer Pflege mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes (Pflegestufe III) Leistungen Pflegepflichtversicherung Monatliche Leistungen aus der PPV, Tarifstufe PVB, Pflegestufe III 483,60 Leistungen der Beihilfe Monatliche Leistungen der Beihilfe ( 39 BBhV) 2.709,80 Berechnung: max. Leistung aus der PPV Pflegestufe III 1.612,00 davon 30% (wegen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70%) = 483,60 Berechnung Teil A Pflegekosten: max. Leistung nach 39 BBhV in Pflegestufe III 1.612,00 davon 70% (wegen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70%) = 1.128,40 Berechnung Teil B verbleibende Kosten: verbleibende Kosten 1.640,00 (= Gesamtkosten 3.252,00./. Leistung gesetzliche Pflegevers. 483,60./. Leistung Beihilfe 1.128,40 )./. Eigenanteil (maßgebliche Einkünfte 1.978,03 minus Existenzminimum 478,60 )1.499,43 100% Beihilfe auf verbleibende Kosten 140,57 * Berechnung des amtsangemessenen Unterhalts ( Existinzminumum ) siehe Folgeseite Seite 19 Berechnung Beihilfeleistungen gesamt Leistung zu Pflegekosten 1.128,40 Leistung Beihilfe für verbleibende Kosten, die Beamter selber nicht finanzieren kann 140,57 Gesamtleistung der Beihilfe 1.268,97
vollstationäre Pflege Beispiel Beispiel: Alleinstehender Pensionär in vollstationärer Pflege mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes (Pflegestufe III) Leistungen der Beihilfe Zu berücksichtigendes Existenzminimum ( 39 BBhV) 478,60 Berechnung: 8% des Grundgehaltes der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 (4.802,75 *) 384,22 für den Pensionär (Beamter im Ruhestand) in vollstationärer Pflege 3% vom Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe des Pensionärs (ehemaliger Beamter) 94,38 hier Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 9 mittlerer Dienst (3.146 *) Gesamthöhe Existenzminimum, amtsangemessener Unterhalt 478,60 Hinweise: Die vorgenannte Berechnung gilt nicht, so lange noch Personen berücksichtigungsfähig sind (z. B. Ehefrau/-mann, eingetragene Lebenspartner/-innen, Kind/-er). * Quelle: Nr. 39.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV) vom 13.06.2013 Seite 20
Versorgungsbedarf Pflegepflicht und Beihilfe reichen oft nicht aus! Trotz mehrerer Leistungsbezugsquellen für Beamte bei dauernder Pflegebedürftigkeit* ist für jeden Beamten eine Pflegezusatzversicherung hilfreich, weil Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden möchten, so lange es möglich ist die verbesserte Beihilfe nur für stationäre Pflege gilt, wenn eigene Mittel nicht ausreichen Pflegebedürftige selbst den Pflegeumfang festlegen wollen (unabhängig von der Pflegestufe) Aber, nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen sind beihilfefähig und die Beihilfe orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. die Beihilfeleistungen geändert werden können ggf. auch zum Nachteil für Beamte Beamte bei Änderung der Beihilfe ggf. keine Pflegezusatzversicherung mehr abschließen können, z. B. bei inzwischen eingetretenen schweren Vorerkrankungen und/oder Pflegebedürftigkeit * mehr als 6 Monate Seite 21
Versorgungsbedarf Auszüge aus Untersuchungsergebnissen Das wünschen sich die Menschen... auf der Suche nach Absicherung: flexible und günstige Absicherung mit passenden Leistungen einen Versicherer, der sich kümmert Das wünschen sich die Menschen...im Falle der Pflegebedürftigkeit: seriöse Informationen, was zu tun ist persönliche Betreuung und menschliche Zuwendung den Angehörigen nicht zur Last fallen Die DBV geht neue Wege beim Thema Pflege und bietet innovative und kundenorientierte Lösungen an! Seite 22
Lösungsmöglichkeiten Übersicht Tarifangebot private Pflegevorsorge Zielgruppe Tarifempfehlung Singles, junge Paare (ohne Familienplanung) Singles, junge Paare (mit Familienplanung) Familien, junge Paare Pflegevorsorge Flex-U und Pflegevorsorge Akut-U ggf. in Kombination mit dem staatlich geförderten Pflege-Bahr (GEPV) Ruheständler (Paare) und Kinder von Ruheständlern Seite 23
Lösungsmöglichkeiten Übersicht Tarifangebot private Pflegevorsorge Innovative, leicht verständliche Produkte Produkte Produkte Pflegevorsorge Flex-U flexible und individuelle Pflegeabsicherung - keine Wartezeit, keine Karenzzeit - Dynamik alle drei Jahre - Option auf Höherversicherung zu bestimmten Anlässen - Beitragsbefreiung ab Pflegestufe I Pflegevorsorge Akut-U Soforthilfe im Ernstfall - keine Wartezeit, keine Karenzzeit - Soforthilfe im Ernstfall bis zu 2.500 - Beratung und Hilfe mit 24 Std. Hotline Pflege-Bahr (GEPV) staatlich gefördert - keine Gesundheitsprüfung - Staatliche Zulage von 5 Euro pro Monat - bei Kombination mit Flex-U keine Wartezeiten Seite 24
Lösungsmöglichkeiten Pflegevorsorge Flex Die flexible und individuelle Pflegeabsicherung individuell und flexibel: Von der Basis- bis zur Vollabsicherung passt sich je Pflegestufe der Bedarfssituation des Kunden individuell an Dynamik und Optionen auf Höher-/Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung umfassende Leistungen: Leistung auch bei erhöhtem Betreuungsbedarf ( Pflegestufe 0, z. B. aufgrund von Demenz), europaweiter Geltungsbereich, Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1 hochattraktiver Preis Singles/junge Paare Berufswelt Ruhestandsplanung Seite 25
Lösungsmöglichkeiten Pflegevorsorge Flex Kombinationsmöglichkeiten der Flex-Tarifstufen Bei Pflegevorsorge Flex muss mindestens Tarifstufe Flex 3-U abgeschlossen werden Abschluss Flex 0-U nur in Kombination mit Flex 1, 2, 3-U möglich nicht solo abschließbar Flex 0-U kann auch an B6-Flex-Verträge angebündelt werden Flex 0-U Kombinationsmöglichkeiten der Flex-Tarifstufen max. 1.250 / Monat Flex 1-U max. 2.250 / Monat Zusatzleistung in Flex 1-U: Leistung bei Pflegestufe 0 = 20% des vereinbarten Pflegegeldes Flex 2-U Flex 3-U max. 4.500 / Monat max. 4.500 / Monat Das monatliche Pflegegeld muss mit zunehmender Pflegestufe aufsteigen oder gleich bleiben Mindest-Pflegegeld je Tarifstufe: 100 / Monat Auch wenn Pflegebedürftigkeit keinen ganzen Monat vorliegt, wird das komplette monatliche Pflegegeld gezahlt es erfolgt keine tageweise Abrechnung der Leistung Seite 26
Lösungsmöglichkeiten Pflegevorsorge Flex Pflegevorsorge Flex Beitragsfreiheit ab Pflegestufe I gilt für Flex 1-U, Flex 2-U, Flex 3-U für Flex 0-U besteht dann ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden Dynamik Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung für Flex- Tarifstufen möglich unter Beachtung der Höchstgrenzen Option auf Höhenversicherung der Versicherte kann zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten das vereinbarte Pflegegeld um bis zu 500 erhöhen Seite 27
Lösungsmöglichkeiten Pflegevorsorge Flex Pflegevorsorge Flex Abschluss- und Versicherungsfähigkeit Geltungsbereich Abschlussfähigkeit ist gegeben, wenn die Person in der gesetzlichen oder privaten Pflege-Pflichtversicherung in Deutschland versichert ist Bei Kündigung der Pflege-Pflichtversicherung aufgrund Wegzugs aus Deutschland in einen europäischen Staat, bleibt der Vertrag bestehen Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Pflege im Gebiet der Europäischen Union sowie der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Seite 28
Lösungsmöglichkeiten Pflegevorsorge Flex Das bedarfsgerechte Pflegestufenmodell: Ein Absicherungsbeispiel Stufe III Stufe 0 Flex 0-U mit 300 + Flex 1-U mit 100 (20%) Stufe I Flex 1-U mit 500 Stufe II Flex 2-U mit 750 Flex 3-U mit 1.000 Seite 29
Lösungsmöglichkeiten Pflegevorsorge Akut Umfassende Soforthilfe im Ernstfall Sinnvolle Ergänzung für alle 24-Stunden-Hotline: umfassende Informationen, Beratung und Vermittlung von Serviceleistungen rund um das Thema Pflege Echte Soforthilfe im Ernstfall: breites Servicepaket mit praktischen Alltagshilfen, Organisation + Kostenübernahme für 3 Monate bis max. 2.500, z. B. für Menüservice oder Fahrdienste Versorgungsgarantie: Vermittlung eines Pflegeheimplatzes oder ambulanten Pflegedienstes innerhalb von 24 Stunden in Deutschland Leistet bereits vor offizieller Einstufung in eine Pflegestufe. einzeln abschließbar oder als sinnvolle Ergänzung zu allen anderen Pflegeprodukten Seite 30
Lösungsmöglichkeiten Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr (GEPV) Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung 2013 wurde in Deutschland die neue einheitliche Pflegezusatzversicherung eingeführt, an der sich der Staat unter bestimmten Voraussetzungen mit 5 am Monatsbeitrag beteiligt Pflege-Bahr der DBV (über)erfüllt die staatlichen Anforderungen und sichert somit den vollen Zuschuss Versichert ist ein Grundschutz in allen Pflegestufen. Keine Gesundheitsprüfung die Kombination mit Pflegevorsorge Flex schließt die Pflegelücke optimal! Seite 31
Lösungsmöglichkeiten Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr (GEPV) Pflegepflichtversicherung (PPV) + Pflege-Bahr (GEPV) + Pflege-Zusatz Pflegekosten Pflege-Zusatz + Pflege-Bahr + Pflegevorsorge Flex-U Flex-U Flex-U Flex-U 0 1 2 3 20% für 0 + Akut + GEPV Pflege-Pflicht (PPV) Wartezeitverzicht beim Pflege-Bahr Verzicht auf Wartezeit von 5 Jahren im Pflege-Bahr bei gleichzeitiger Policierung von Pflege-Bahr und Flex-U Seite 32
Zusammenfassung/Fazit Steigende Versorgungslücke durch den demographischen Wandel entsteht eine verändere Pflegesituation. Basisschutz Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur Basisschutz. Zusatzversicherung der DBV Nur eine private Zusatzversicherung kann die gewohnte Lebensqualität dauerhaft sichern. Maßgeschneiderte Lösungen Die DBV geht neue Wege in der Pflegevorsorge für Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst! Ergreifen Sie die sich Ihnen bietenden Geschäftschancen und sichern Sie Ihre monatlichen Einnahmen! Seite 33
Ansprechpartner Regionale Unterstützung: EVT: Erster Ansprechpartner zu allen produkt-/ fachspezifischen Themen ÖD ist der Ihnen zugeordnete Regionalleiter. Makler: Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Maklerbetreuer. Zentrale Unterstützung: Bei fachspezifischen Themen oder speziellen Fachfragen ÖD (Produkt- und Akquiseunterstützung im Neugeschäft steht der Produktservice KISS (Kranken- Informations-Spezial-Service) zur Verfügung. Ihren Ansprechpartner finden Sie unter Ihre Ansprechpartner im EVT-Extranet Zur Risikoprüfung und bei Fragen zur Antragsbearbeitung hilft Ihnen die Hotline unter folgender Telefonnummer weiter: 0221 148-53000 Risiko-Hotline (Taste 2) und Antrags-Hotline (Taste 3) Seite 34
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 35
Back up
ambulante (häusliche) Pflege Beispiel Fallbeispiel für ambulante Pflege - Pflegestufe I Nach einem leichten Schlaganfall ist Frau P. eingeschränkt mobil. Sie lebt allein in ihrer Wohnung und erhält Hilfe durch den Pflegedienst. Ihre Tochter wohnt mit ihrer Familie in der Nähe und kann sie zeitweise unterstützen. Frau P. benötigt mehrmals tägliche Unterstützung Körperpflege Ganzwaschung Hilfe beim Frühstück Wohnung aufräumen Kleidung wechseln, waschen Hilfe beim Toilettengang Anfahrtspauschale Wochentag Anfahrtspauschale WE gesamt Wie häufig? 1 x pro Tag 20 x im Monat 1 x pro Tag 16 x im Monat 4 x im Monat 21 x im Monat 7 x im Monat Einsatz kostet 18,00 4,10 4,00 4,00 20,00 4,50 5,50 Kosten im Monat 540 82 120 64 80 94,50 38,50 1.019 Die Leistungen von ambulanten Pflegediensten werden anhand eines Leistungskatalogs in einem Punktesystem bewertet. Diese Leistungskataloge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Der Gegenwert dieser Punkte in Euro wird von jedem Pflegedienst individuell mit der zuständigen Pflegekasse in einem Vertrag ausgehandelt. Seite 37
ambulante (häusliche) Pflege Beispiel Beispiel häusliche Pflege Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen pro Monat Pflegestufe I Nicht-Alleinstehende zu Hause mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes Häusliche Pflege durch ambulanten Pflegedienst 1.019 Die gesetzl. Pflegeversicherung übernimmt Die Beihilfe des Bundes übernimmt - 140,40-327,60 Differenzbetrag 551 Dieser Betrag muss aus laufenden Einnahmen/Vermögen finanziert werden. Er erhöht sich, wenn weitere Dienste hinzukommen. Seite 38
ambulante (häusliche) Pflege Beispiel Beispiel: Nicht-Alleinstehende zu Hause mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes (Pflegestufe I) Leistungen Pflegepflichtversicherung Monatliche Leistungen aus der PPV, Tarifstufe PVB, Pflegestufe I 140,40 Leistungen der Beihilfe Monatliche Leistungen von der Beihilfe ( 38 BBhV) 327,60 Berechnung: max. Leistung aus der PPV Pflegestufe I 468,00 davon 30% (wegen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70%) = 140,40 Berechnung: max. Leistung nach 38 BBhV in Pflegestufe I 468,00 davon 70% (wegen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70%) = 327,60 Seite 39
ambulante (häusliche) Pflege Beispiel Beispiel häusliche Pflege Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen pro Monat Pflegestufe I Alleinstehende Pensionäre (Beamte im Ruhestand) zu Hause mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes Häusliche Pflege durch ambulanten Pflegedienst Freizeitbegleitung (2 Std. pro Woche) Essen auf Rädern (30 x 6 ) Haushaltshilfe (2 Std. pro Woche) 1.019 + 110 + 180 + 120 Gesamtkosten pro Monat 1.429 Die gesetzl. Pflegeversicherung übernimmt Die Beihilfe des Bundes übernimmt - 140,40-327,60 Differenzbetrag 961 Dieser Betrag muss aus laufenden Einnahmen/Vermögen finanziert werden. Er erhöht sich, wenn weitere Dienste hinzukommen. Seite 40
ambulante (häusliche) Pflege Beispiel Beispiel für Ambulante Pflege - Pflegestufe III Körperpflege Ganzwaschung Körperpflege Teilwaschung Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Lagern und Betten Kleidung wechseln, waschen Hilfe beim Toilettengang Einkaufen Anfahrtspauschale Wochentag Anfahrtspauschale WE Gesamt Wie häufig? 26 x pro Monat 30 x pro Monat 90 x pro Monat 100 x pro Monat 30 x pro Monat 5 x pro Monat 8 x im Monat 22 x im Monat 8 x im Monat Einsatz kostet Kosten im Monat 18,00 10,00 11,50 4,00 4,50 8,00 20,00 4,50 5,50 470,60 300 1.035 400 135 40 160 99 44 2.683,60 Die Leistungen von ambulanten Pflegediensten werden anhand eines Leistungskatalogs in einem Punktesystem bewertet. Diese Leistungskataloge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Der Gegenwert dieser Punkte in Euro wird von jedem Pflegedienst individuell mit der zuständigen Pflegekasse in einem Vertrag ausgehandelt. Seite 41
ambulante (häusliche) Pflege Beispiel Beispiel häusliche Pflege Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen pro Monat Pflegestufe III Nicht-Alleinstehende zu Hause mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes Häusliche Pflege durch ambulanten Pflegedienst Freizeitbegleitung/-beschäftigung (4 Std. pro Woche) Essen auf Rädern (30 x 7 ) Haushaltshilfe (5 Std. pro Woche) 2.684 + 220 + 210 + 300 Gesamtkosten pro Monat 3.414 Die gesetzl. Pflegeversicherung übernimmt Die Beihilfe des Bundes übernimmt - 483,60-1.128,40 Differenzbetrag 1.802 Dieser Betrag muss aus laufenden Einnahmen/Vermögen finanziert werden. Er erhöht sich, wenn weitere Dienste hinzukommen. Seite 42
ambulante (häusliche) Pflege Beispiel Beispiel: Nicht-Alleinstehende zu Hause mit Anspruch auf Beihilfe des Bundes (Pflegestufe III) Leistungen Pflegepflichtversicherung Monatliche Leistungen aus der PPV, Tarifstufe PVB, Pflegestufe III 483,60 Leistungen der Beihilfe Monatliche Leistungen von der Beihilfe ( 38 BBhV) 1.128,40 Berechnung: max. Leistung aus der PPV Pflegestufe III 1.612,00 davon 30% (wegen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70%) = 483,60 Berechnung: max. Leistung nach 38 BBhV in Pflegestufe III 1.612,00 davon 70% (wegen Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70%) = 1.128,40 Seite 43