Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)



Ähnliche Dokumente
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Energieeffizient bauen oder sanieren?

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Markt Markt Indersdorf

Gemütliches Wohnen auf dem Lande

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember Januar 2016 in Hamburg


PROFIS Software Lösungen

1. Vertragsgegenstand

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

Anmeldeformular für RailBuyer

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenübernahme und Datensicherheit

Nutzung dieser Internetseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Zweibrücker Sanierungsinfo

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Statuten in leichter Sprache

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

Backdrop-Werbung TC Bad Schinznach

Vertrag Individualberatung

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS

Dienstleistungen rund ums Haus

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Kooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ Düsseldorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fleury-Art GmbH (D)

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

White Paper. Fabasoft Folio Zugriffsdefinitionen Winter Release

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Energieausweis. Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv!

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Freier Mitarbeiter Vertrag

Management Consulting-Vertrag

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

Eingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt

Gewinnspiel-Bedingungen

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

E-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Statuten des Vereins guild42.ch

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom i.d.f. vom

Anleitung zum online Datenbezug. Inhalt:

SGB II "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II Version

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

Freigabemitteilung 39 Version: 4.50

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca m²

Info-Abend Bätterkinden

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

Tarif D SUISA. Konzertgesellschaften SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :

- Pv-Einspeisevertrag -


Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Rückblick + Resultate

Elektrizitätsliefervertrag

E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen.

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Expose. Objekt Zi. ETW in bester Zentrumslage in Aidenbach

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai Uhr

Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg


4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

Freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Mitglied beim Bundesverband freier Sachverständiger. Nr.1380 / 4606

INTERNET SERVICES ONLINE

erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF

Der -Online- Ausbilderkurs

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Kooperatives ecrm Zermatt

Anspar-Darlehensvertrag

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. ..

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

MIT NEUEN FACHTHEMEN

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

Transkript:

Stadt Zürich Umwelt- und Gesundheitsschutz Geschäftsstelle Energie-Coaching Walchestrasse 31 Postfach 3251, 8021 Zürich Tel. 044 412 24 24 (Mo bis Fr, 9-12 Uhr) energie-coaching@zuerich.ch www.stadt-zuerich.ch/energie-coaching Zürich, 1. Januar 2015 Angebot Energie-Coaching der Stadt Zürich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) I. Allgemeine Ausführungen 1. Angebot Energie-Coaching Das Energie-Coaching umfasst acht geförderte Coaching-Angebote auf Stadtgebiet Zürich sowie im Zusammenhang mit dem Ersatz Erdgas zwei lokale kostenlose Coaching-Angebote im Fernwärmegebiet Zürich-Nord. 1.1. Coaching-Angebote Acht geförderte Coaching-Angebote für Liegenschaften auf Stadtgebiet Zürich Einstieg Coaching Vorgehensberatung ca. 1-2 Std. Coaching Gebäudecheck ca. 4 Std./5 Std. Vertiefung Coaching Heizungscheck ca. 4 Std./5 Std. Coaching Heizsysteme ca. 10 Std./13 Std. Coaching Energetische Sanierung ca. 16 Std./22 Std. Coaching Baukultur & Energie Grobkonzept ca. 14 Std./16 Std. Studie ca. 32 Std./45 Std. Coaching Erneuerungsfonds ca. 12 Std./16 Std. Umsetzungsbegleitung Coaching Baubegleitung ca. 16 Std./28 Std. Zwei kostenlose Coaching-Angebote für vom Ersatz Erdgas betroffene Liegenschaften im Fernwärmegebiet Zürich-Nord Coaching Ersatz Erdgas ca. 10 Std. Coaching Heizsysteme ca. 10 Std. Das kostenlose Coaching Ersatz Erdgas gilt für Eigentümer/-innen von Wohngebäuden, die künftig kein Erdgas mehr zur Erzeugung von Raumwärme (Erdgas- Heizungen) und Warmwasser (Erdgas-Boiler, Durchlauferhitzer) beziehen können. Für Eigentümer/-innen von ölbeheizten Wohngebäuden im Fernwärmegebiet Zürich- Nord, die bis Ende 2015 eine Sanierungsaufforderung der Zürcher Feuerungs- oder Tankkontrolle erhalten, gilt das kostenlose Coaching Heizsysteme. Inhaltlich entsprechen beide Coaching-Angebote dem auf Stadtgebiet Zürich gefördertem Coaching Heizsysteme.

1.2. Kapitelübersicht Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energie-Coachings enthalten folgende Kapitel: I. Allgemeine Ausführungen II. Besondere Bestimmungen III. Schlussbestimmungen 1.3. Grundsätze des Energie-Coachings - Die Coaching-Beratungen übernehmen unabhängige Energie- und Baufachleute aus privaten Ingenieur-, Planungs- und Architekturbüros mit spezifischem Wissen aus ihrer Beratungspraxis, die Energie-Coachs. - Die Energie-Coachs sind auf Mandatsbasis für die Stadt Zürich tätig und geben dabei auch Empfehlungen zu Produkten und Fachleuten ab. Sie machen jedoch keine direkte Werbung für eigene oder fremde Produkte, wodurch die Neutralität der Coaching-Beratungen gewährleistet ist. - Mit Ausnahme der Vorgehensberatung findet bei allen Coaching-Angeboten eine Objektbegehung mit dem Energie-Coach vor Ort statt. - Alle geförderten Coaching-Angebote gelten für Gebäude von Privatpersonen in der Stadt Zürich. Die kostenlosen Coaching-Angebote gelten lokal im Fernwärmegebiet Zürich-Nord für Eigentümerschaften deren Gebäude vom Ersatz Erdgas betroffen sind oder die bis Ende 2015 eine Sanierungsaufforderung für Ihre Wärmeerzeugung erhalten. - Die Beratungen im Energie-Coaching orientieren sich an den Grundsätzen der energiepolitischen Ziele der Stadt Zürich. - Teilnahmebedingungen, Kostenpauschalen und Förderbeiträge sowie Inhalte Vorgehen und spezifische Hinweise für einzelne Coaching-Angebote gelten gemäss gültigem Angebot (siehe www.stadt-zuerich.ch/energie-coaching). 2. Anmeldung bis Auftragserteilung - Die Anmeldung per Telefon oder Internet ist für die Angebote des Energie-Coachings verbindlich. - Die Kundschaft erhält von der Geschäftsstelle via E-Mail (oder Post) die Anmeldebestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand 1. Januar 2015 (siehe auch Kapitel II. Besondere Bestimmungen, Punkt 4. Rücktrittsklausel). - Bei Erfüllung der Teilnahmebedingungen weist die Geschäftsstelle Energie-Coaching der Kundschaft für die Durchführung des Coachings einen mandatierten Energie- Coach zu (aktuelle Liste der Energie-Coachs auf www.stadt-zuerich.ch/energiecoaching). In besonderen Fällen kann nach Absprache ein anderer, mandatierter Energie-Coach aus vorgenannter Liste zugewiesen werden. - Die Kundschaft erhält von der Geschäftsstelle via E-Mail (oder Post) Informationen mit Angabe des zugewiesenen Coachs. Das Coaching beginnt. Seite 2 von 6

3. Weiterführende Coaching-Angebote - Anmeldungen für weitere oder weiterführende Coaching-Angebote werden schriftlich von der Kundschaft via E-Mail (oder Post) an die Geschäftsstelle Energie-Coaching gerichtet. Sind die Teilnahmebedingungen des entsprechenden Coachings erfüllt, bestätigt die Geschäftsstelle schriftlich die Beauftragung in Form einer kurzen Bestätigung (siehe auch Kapitel II. Besondere Bestimmungen, Punkt 4. Rücktrittsklausel). - Das weitere oder weiterführende Coaching beginnt. 4. Zahlungsmodalitäten - Der Energie-Coach stellt für jedes Coaching nach Abschluss der Geschäftsstelle Energie-Coaching das entsprechende Coaching-Honorar in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss aktuell gültiger Leistungsvereinbarung zwischen Geschäftsstelle Energie-Coaching und Energie-Coach. - Nachfolgende Zahlungsmodalitäten gelten ausschliesslich für die acht geförderten Coaching-Angebote auf Stadtgebiet Zürich: - Nach der Einstiegsberatung resp. nach der Schlussbesprechung mit dem Energie- Coach bei vertiefenden und begleitenden Beratungen stellt die Geschäftsstelle Energie-Coaching der Kundschaft die Rechnung über ihren Kostenanteil innert 30 Tagen per Post zu. - Die Kundschaft zahlt die Rechnung an den Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich innert 30 Tagen nach Rechnungseingang. II. Besondere Bestimmungen 5. Kosten und Förderbeiträge der Stadt Zürich - Für alle Angebote im Energie-Coaching gelten für bestehende Wohngebäude Kostenpauschalen inkl. 8% MwSt. (Gesamtkosten, Förderbeitrag und Kostenanteil der Kundschaft). Die Kostenpauschalen basieren auf einem Stundensatz von 175 Franken exkl. MwSt. Bei den zwei kostenlosen Coaching-Angeboten im Fernwärmegebiet Zürich-Nord beträgt der Förderanteil 100%, so dass die Stadt Zürich die Gesamtkosten trägt und der Kostenanteil der Kundschaft entfällt. - Als Wohngebäude gelten Gebäude mit einem Wohnanteil von über 70 Prozent. - Bei Sanierungen und Erneuerungen von Nicht-Wohngebäuden sowie bei Neubauten sind Kosten und Förderbeiträge für das Coaching-Angebot bei der Geschäftsstelle Energie-Coaching anzufragen. - Bei mehreren gleichwertigen Objekten (z.b. Wohnsiedlung) werden Kosten und Förderbeiträge an die Coaching-Angebote im Einzelfall durch die Geschäftsstelle Energie-Coaching geprüft. - Vorbereitung sowie An- und Rückreise der Energie-Coachs gelten als Arbeitszeit. - Allfälliger Zusatzaufwand, für die Beschaffung notwendiger Unterlagen (Pläne, Energieverbrauchsdaten etc.) oder durch erhöhte Komplexität des Objekts, kann nach vorgängiger Absprache mit der Kundschaft dieser nach effektivem Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 175 Franken exkl. MwSt. in Rechnung gestellt werden. Seite 3 von 6

6. Verbindliche Termine - Der Energie-Coach nimmt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung bei der Geschäftsstelle Energie-Coaching den Erstkontakt mit der Kundschaft auf. - Alle weiteren Termine des Coachings richten sich nach den Bedürfnissen der Kundschaft bzw. nach der Vereinbarung mit dem zugewiesenen Energie-Coach. - Wenn eine Schlussbesprechung Bestandteil des beauftragten Energie-Coachings ist, sollte die Eigentümerschaft diese in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der ersten Beratung mit dem Energie-Coach durchführen. Der Energie-Coach sendet der Eigentümerschaft hierfür vorgängig den Beratungsbericht als Entwurf zu. - Nach der Einstiegsberatung resp. nach der Schlussbesprechung mit dem Energie- Coach bei vertiefenden und begleitenden Beratungen stellt die Geschäftsstelle Energie-Coaching der Kundschaft den Coaching-Bericht per Post zu und das beauftragte Energie-Coaching ist abgeschlossen. 7. Haftung, Kosten, Nutzen + Ausführungskosten - Angaben zu Kosten und Nutzen der energetischen Massnahmen sind in allen Coaching-Angeboten als grobe Orientierung zu verstehen und können im Einzelfall stark von den tatsächlichen Ausführungen abweichen. - Für eine professionelle Grobkostenschätzung mit einer Kostentoleranz +/-25% resp. Kostenschätzung mit einer Kostentoleranz +/-20% nach SIA ist eine Architektin / ein Architekt zu beauftragen. Die Geschäftsstelle Energie-Coaching sowie der Energie- Coach übernehmen in Hinblick auf die Kostenangaben keine Verantwortung. - Der Energie-Coach übernimmt keine Grundleistungen nach SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) und ersetzt somit keine Architektin und/oder Fachplaner. Entsprechend übernimmt er keine Haftung für Planungsfehler und/oder unsachgerechte Bauausführung. - Die Empfehlungen und Angaben des Energie-Coachs haben Gültigkeit zum Zeitpunkt der Beratung und allfälligen Berichterstellung (geltende Gesetze, Fördermittel, Stand der Technik etc.). - Für verbindliche und abschliessende Beurteilungen sind über das Energie-Coaching hinaus weiterführende, unter Umständen kostenpflichtige Abklärungen und Planungen erforderlich. Diese werden nicht durch das Energie-Coaching abgewickelt. 8. Rücktrittsklausel - Die Kundschaft kann eine Woche nach der verbindlichen Anmeldung von dieser zurücktreten. Dies hat schriftlich via E-Mail (oder Post) an die Geschäftsstelle Energie-Coaching zu erfolgen. - Ein Coaching kann zwischen Energie-Coach und Kundschaft abgebrochen / aufgelöst werden wenn sich zeigt, dass das Coaching nicht zielführend ist oder die Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist. - Bei Abbruch / Auflösung innerhalb eines der acht geförderten Coaching-Angebote werden die erbrachten Leistungen des Energie-Coachs nach effektivem Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 175 Franken exkl. MwSt. abgerechnet. Wie hoch der Förderbeitrag der Stadt Zürich ausfällt, prüft die Geschäftsstelle Energie-Coaching im Einzelfall. Seite 4 von 6

9. Dauer Angebot Energie-Coaching Das Angebot Energie-Coaching mit Stand 1. Januar 2015 gilt bis 31. Dezember 2015. Ausgenommen davon ist das kostenlose Coaching «Ersatz Erdgas» im Fernwärmegebiet Zürich-Nord. Dieses Angebot kann bis zur definitiven Stilllegung der Erdgas- Leitung bzw. des Erdgas-Anschlusses zum betreffenden Wohngebäude in Anspruch genommen werden, längstens aber bis Juli 2024. 10. Mitwirkungspflicht und Zutrittsrecht - Die Kundschaft verpflichtet sich dem Energie-Coach richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. - Dem Energie-Coach wird Zutritt zum ganzen Gebäude ermöglicht. - Soweit vorhanden sind dem Energie-Coach relevante Pläne und Unterlagen sowie eine Zusammenstellung des Verbrauchs oder der Rechnungen von Strom und Brennstoff der letzten drei Jahre zur Verfügung zu stellen. 11. Einverständniserklärung - Nach Abschluss des jeweiligen Coachings wird die Kundschaft von der Geschäftsstelle Energie-Coaching über die Zufriedenheit mit ihrem Coaching befragt. - Als Vermieter verpflichtet sich die Kundschaft erhaltene Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung von den auf den Mietzins überwälzbaren Investitionskosten abzuziehen. 12. Vertraulichkeit Alle im Zusammenhang mit dem Coaching gelieferten Daten und Informationen werden von der Geschäftsstelle Energie-Coaching, dem Energie-Coach wie auch von den sonst involvierten Personen absolut vertraulich behandelt. Die für die Auswertung des Angebots Energie-Coaching verwendeten Daten werden vorgängig vollständig anonymisiert. 13. Anpassungen Anpassungen im Angebot Energie-Coaching durch die Stadt Zürich sind vorbehalten. Für jedes Coaching gilt das zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Angebot. Laufende Coaching-Beratungen sind von Anpassungen nicht betroffen. 14. Ausschluss vom Angebot Mandatierte Energie-Coachs und Kundschaften, die sich nicht an die in diesem Dokument aufgeführten Ausführungen und Bestimmungen halten, werden vom Angebot ausgeschlossen. Die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird stichprobenweise überprüft. 15. Copyright Das Copyright der schriftlichen Berichte liegt bei der Stadt Zürich. Die Weitergabe von Kopien, ganz oder auszugsweise ist mit Hinweis auf das Urheberrecht gestattet. Seite 5 von 6

III. Schlussbestimmungen 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizer Rechts. Gerichtsstand ist Zürich. 17. Zusatzleistungen Auf Wunsch der Kundschaft kann der Energie-Coach Zusatzleistungen (nicht in Unterlagen und Website des Energie-Coaching aufgeführte Leistungen) übernehmen. Zusatzleistungen laufen nicht über das Energie-Coaching und sind von der Kundschaft direkt an den Energie-Coach zu beauftragen und zu zahlen. Seite 6 von 6