Beratung von sozialen Einrichtungen. Dr. Schmidt-Wilke+Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh. www.steuerpraxis.net

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Transkript:

Dr. Schmidt-Wilke+Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh Beratung von sozialen Einrichtungen MGI is a worldwide alliance of independent auditing, accounting and consulting firms www.steuerpraxis.net

Leistungen Der Erfolg unserer Mandan- mittelständische Unternehmen beraters und des Wirtschafts- ten ist unser wichtigstes und den anspruchsvollen prüfers vorbehalten sind. Aber Anliegen. Deshalb beraten Privatmandanten. Deshalb auch in verwandten Gebieten, wir professionell, präventiv bieten wir Ihnen unsere umfas- wie in betriebswirtschaftlichen und lösungsorientiert. Wir sende Beratungskompetenz Bereichen, überzeugen wir Sie verstehen uns als Dienstleister in solchen Bereichen an, die gern von unserer Leistungs- Dr. Schmidt - Wilke + Partner Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat seit mehr als 25 Jahren einen Schwerpunkt in der Beratung von Unternehmen aus der Sozialwirtschaft. Wir betreuen Mandanten in den Bereichen der Altenheime, Behinderteneinrichtungen, ambulante Dienste, Kliniken etc., die von unseren speziellen Branchenkenntnissen profitieren. Wir kalkulieren und verhandeln für unsere Mandanten auf dem Gebiet der stationären und teilstationären Altenhilfe wie auch der Behindertenhilfe Entgelte nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher und beraten umfassend in diesem Bereich. In den teil- und vollstationären Altenpflegeeinrichtungen kalkulieren wir schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen- Anhalt, aber auch darüber hinaus, sowohl Pflegesätze inklusive Entgelte für Unterkunft und Verpflegung, als auch gesondert berechenbare Investitionsfolgekosten. Wir erklären das Steuerrecht für unsere Mandanten in verständlichen Worten und entlasten durch maximale Vermeidung von Doppelerfassungen und beim Finden der Rationalisierungspotenziale. Um unsere Ideen hierzu umzusetzen, kümmern wir uns darum, die notwendigen Grundlagen zu schaffen um Arbeitsabläufe sinnvoll zu rationalisieren, vorhandene Schnittstellen zum Einsatz zu bringen und neue Möglichkeiten für unsere Mandanten zu finden. Dabei überfordern wir unsere Mandanten technisch nicht, sondern nehmen stets Rücksicht auf Ihre persönliche Situation. Wir tragen Sorge dafür, dass die von uns genutzten und gemeinsam mit unseren Mandanten in Zusammenarbeit gefundenen Rationalisierungsmöglichkeiten auch den Mandanten zugutekommen, da z.b eine moderne Finanzbuchführung extrem viele Ansatzpunkte für die Nutzung der Technik zur Automatisierung von Buchungen durch den Steuerberater zur Verfügung stellen kann. Herr Dr. Hans Jürgen Schmidt-Wilke, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ist ein ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet der gestaltenden Steuerberatung sowie im Bereich Vereine / Stiftungen und der Gemeinnützigkeit. Herr Dr. Schmidt-Wilke verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen in den Fachgebieten Bilanzierung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Pflegesatzverhandlung für Pflegeeinrichtungen. Herr Christian Hübner, Wirtschafts-Dipl.-Betriebswirt (VWA) und Steuerberater, ist Ansprechpartner für alle betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Belange. Herr Hübner verfügt über jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet der internationalen Steuerberatung sowie der Betreuung von Heimen, Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen. Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Bereich der sozialen Einrichtungen ist die Rechtsformüberprüfung und die damit verbundene Umstrukturierung in Form von Umwandlungen sowie der Steueroptimierung. Für mehr Informationen senden Sie uns bitte eine e-mail an: info@steuerpraxis.net mit besonderer Kompetenz für dem Berufsstand des Steuerfähigkeit. Leistungsspektrum rund um die Steuer- und Wirtschaftsberatung: Steuerberatung Wir stehen Ihnen zur Seite Betriebswirtschaftliche Beratung Analysieren, Planen und Gestalten Soziale Einrichtungen - Unser Spezialwissen für Sie Rechtsberatung Wir sichern Sie ab Kooperation Wirtschaftsprüfung Finanz- und Lohnbuchhaltung Immer aktuell für schnelle Entscheidungen Jahresabschlüsse Mehrwert für Ihre Analyse und Planung Internationales Steuerrecht Andere Länder, andere Gesetze Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht Spezialwissen ist gefragt Unser Spezialservice für soziale Einrichtungen: Pflegesatzkalkulation und -verhandlung sowie Schiedsstellenverfahren Kalkulation von Investitionsfolgeaufwendungen Beratung bei der Erstellung und Verhandlung der Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen Betriebswirtschaftliche Beratung für soziale Einrichtungen Standortanalysen Beratung bei Kauf und Verkauf von Einrichtungen Finanzbuchführung nach Pflege-Buchführungsverordnung Führen von Bewohnerkonten Prüfung und Erstellung von Jahresabschlüssen Steuerberatung mit dem Schwerpunkt Gemeinnützigkeit

Pflegesatzverhandlungen Um heutzutage eine Pflegeeinrichtung gut zu führen, sind erfolgreiche Pflegesatzverhandlungen notwendig. Die Pflegesätze in Pflegeheimen umfassen die gesamten Kosten für die soziale Betreuung, die teil- oder vollstationären Pflegeleistungen und, soweit kein Anspruch auf Krankenpflege besteht, auch die medizinische Behandlungspflege. Abhängig vom Versorgungsaufwand, den die Pflegebedürftigen nach Art und Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit benötigen, wird die Höhe der Pflegesätze festgesetzt. Zusätzlich können bei einem Härtefall Zuschläge vereinbart werden. Mit den Pflegesätzen sind die allgemeinen Pflegeleistungen abgegolten. Für die Art, die Höhe und die Laufzeit der Pflegesätze sind Verhandlungen zwischen den Pflegekassen, dem Träger des Pflegeheimes und den Sozialhilfeträgern nötig, wobei für jedes Pflegeheim eine gesonderte Pflegesatzvereinbarung getroffen wird. Der erste Schritt der Pflegesatzverhandlungen stellt die Plausibilitätsprüfung dar. Sie hat den Zweck, die Kostenkalkula- Neues Rathaus Hannover Mel Curtis tion auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Als Grundlage werden die Vereinbarungen der letzten Verhandlungen und die Kostenkalkulation herangezogen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass höhere Vergütungsforderungen auch eine Ausweitung der Nachweispflichten umfasst. Bei den vorzulegenden Nachweisen lässt sich unterscheiden zwischen allgemeinen Nachweisen, die regelmäßig bei den Verhandlungen vorzulegen sind, sowie speziellen Nachweisen, welche zusätzliche Auskünfte und Unterlagen umfassen, die der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Pflegeheimes dienen sollen. Zu den allgemeinen Nachweisen zählt die Kostenkalkulation. Sie muss hinreichend belegt und tatsächlich nachvollziehbar sein. Eine Vorlage der speziellen Nachweise, hierzu zählen beispielsweise die weitere Konkretisierung der zu erwartenden Kostenlast oder die Angabe von Stellenbesetzungen, ist nur im Einzelfall nötig. Im zweiten Schritt erfolgt ein externer Vergleich des Kostenansatzes mit vergleichbaren Einrichtungen in der Umgebung. Hierbei müssen die Pflegekassen ihre Vergütungsliste offenlegen. Es bedarf keiner weiteren Prüfung auf Wirtschaftlichkeit, wenn die Kalkulation innerhalb eines bestimmten Bereiches liegt. Dieser errechnet sich, indem man die Differenz der Pflegesätze der günstigsten und der teuersten Einrichtung ermittelt, durch einen bestimmten Faktor teilt und auf den günstigsten Satz addiert. Liegt die Kalkulation nicht in diesem Rahmen, muss die wirtschaftliche Angemessenheit geprüft werden. Dabei gilt, dass das Einhalten von Tarifbindungen und die Zahlung ortsüblicher Gehälter stets als wirtschaftlich angemessen gewertet werden muss. Außerdem gibt es noch andere Gründe, die die Angemessenheit rechtfertigen können wie etwa besonders personalintensive Konzeptionen, wie sie beispielsweise Hausgemeinschaften oder Dementenbetreuung darstellen. Verhandlungen ziehen sich sehr oft in die Länge, da keine Partei vorzeitig nachgibt und nicht von ihrem Standpunkt abweichen will. Auch bei Pflegesatzverhandlungen ist dies nicht anders. Für den Fall, dass sich keine Einigung erzielen lässt, existiert das Schiedsverfahren. Die Schiedsstelle setzt sich aus einem Gremium zusammen, das aus Vertretern der Kostenträger, den Verbänden der Einrichtungsträger und weiteren unparteiischen Mitgliedern besteht. In der Schiedsstellenordnung sind Einzelheiten zur Zusammensetzung der Schiedsstelle, zur Antragsbegründung, zur Entscheidungsbildung sowie den Kosten eines Schiedsverfahrens geregelt. Die Verhandlungsaufforderungen müssen vollständig und gegenüber allen beteiligten Kostenträgern belegbar sein. Es ist zu beachten, dass erst nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Schiedsantrag gestellt werden kann. Voraussetzung hierfür ist eine vollständige und schriftliche Verhandlungsaufforderung. Vollständigkeit ist allerdings nur zu unterstellen, sobald zumindest die Kalkulationsunterlagen und ein Beleg zur Beteiligung der nach den heimrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Interessenvertretung der Bewohner enthalten sind. Wenn es innerhalb der Frist zu keiner Einigung in den Pflegesatzverhandlungen gekommen ist, setzt die Schiedsstelle auf Antrag einer Vertragspartei die Pflegesätze unverzüglich fest. Der Entscheidungsspielraum der Schiedsstelle bewegt sich dabei oft in der Bandbreite zwischen der letzten Forderung der Einrichtung und dem letzten Angebot der Kostenträger. Das Verhandlungsprotokoll spielt eine große Rolle, denn es belegt die Plausibilität und die wirtschaftliche Angemessenheit der Forderungen. Daher ist es unbedingt sachlich und frei von jeglicher Argumentation zu halten. Gute Sachargumente, Vergleiche und Ableitungen sind bei der Begründung des Schiedsantrages jedoch angebracht, um das Gremium von der Angemessenheit der beantragten Pflegesätze zu überzeugen. Wir als kompetente Berater, die unsere Mandanten in vielen Fragen wie etwa die Gestaltung der Investitionskosten unterstützen, stärken damit Ihre Verhandlungsposition und tragen so einen wichtigen Teil zum Erfolg von Pflegesatzverhandlungen bei. Stadt Hannover Westend61

Rechtsformen und Besteuerung Grüne Zitadelle in Magdeburg www.schnieders-im-netz.de Betriebswirtschaftliche Aspekte Betriebswirtschaft spielt in der rungspotential ist, aber auch, wo heutigen Zeit, in der der Konkurrenzdruck stetig weiter steigt, die eigenen Qualitäten liegen. eine immer wichtigere Rolle. Mit der richtigen Planung lassen Auch in einem Pflegeheim dürfen sich finanzielle Möglichkeiten betriebswirtschaftliche Aspekte besser ausschöpfen, ohne dabei darum nicht vernachlässigt zu große Risiken bei der Finanzierung eingehen zu müssen. werden. Ein Pflegebetrieb hat zwar nicht immer das Ziel der So können Investitionsprojekte Gewinnmaximierung, aber auch von vornherein geplant, durchgerechnet und beispielsweise hier spielt Geld eine große Rolle, da sonst schnell eine Insolvenz entschieden werden, ob sich der droht. Mit der richtigen Planung Kauf eines Objektes lohnt oder lässt sich das verhindern, und doch eher Leasing oder es kann außerdem können Entscheidungen schneller und effizient für eine Einrichtung die bessere geklärt werden, ob Teilzeitkräfte getroffen werden, und genau das Alternative ist. So wird die Liquidität bewahrt und die Existenz sind wichtige Kriterien für eine gute Einrichtung, die sich von der Einrichtung gesichert. anderen Einrichtungen in der Branche abheben muss. Um zu Die Mitarbeiter sind ein zentraler beurteilen, wie gut das eigene Faktor eines jeden Unternehmens. Ein wichtiger Aspekt Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz ist, ist eine Stärken- hierbei ist ein erfolgreiches Personalmanagement. Hierzu zählt Schwäche- Analyse hilfreich. Sie zeigt auf, wo noch Verbesse- längst nicht nur die Aus- und Magdeburger Dom www.zukunft-haus.info Weiterbildung der Mitarbeiter, sondern auch die Wahl des passenden Einsatzplanes und die Entlohnung. Mit einer Bezahlung, die sich am Arbeitspensum orientiert, werden Anreize geschaffen und die Motivation der Mitarbeiter gestärkt. Alle diese Punkte helfen bei der Optimierung der Struktur, sichern die Wirtschaftlichkeit und leisten einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Bestehen einer Einrichtung. Nur wer weiß, wo seine Ziele sind, kann diese auch erreichen. Umso wichtiger ist es, einen guten Berater an der Seite zu haben, von dessen Kompetenz und Fachwissen in Bereichen wie dem Controlling und dem Rechnungswesen, der Finanzierung und der Planung nur profitiert werden kann. Das Besteuerungsrecht von sozialen Einrichtungen ist komplex. Buchführung und Abschlüsse weisen viele Besonderheiten auf, formelle Vorschriften sind einzuhalten, Betriebsprüfungen finden immer häufiger statt, da es sich für die Finanzämter lohnt. Viele neue Regelungen sind zu berücksichtigen, was dazu führt, dass eine professionelle Beratung gefordert ist. Soziale Einrichtungen werden oft in unterschiedlichen Rechtsformen (wie z.b. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen) betrieben. Dieses hat wiederrum Auswirkungen auf die Besteuerung, die Gewinnermittlungsarten, die Publikationspflichten sowie die Haftungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob die aktuelle Rechtsform noch optimal ist. Im Vordergrund hierbei steht die Ertragsbesteuerung insbesondere unter Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteueraspekten. Ein professioneller Steuervergleich bzgl. der verschiedenen Rechtsformen kann die Vor- und Nachteile der aktuellen Rechtsform in Bezug auf die Besteuerung aufzeigen. Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der sozialen Einrichtungen ist die Gemeinnützigkeit. Immer mehr Unternehmen entdecken die gemeinnützige Kapitalgesellschaft als mögliche alternative Rechtsform für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Form der so genannten ggmbh. Diese Rechtsform ist keine eigenständige Unternehmensform, sondern eine GmbH, der besondere Steuervergünstigungen zugeteilt werden. Neben der Neugründung einer ggmbh wird in der Praxis oft die bestehende soziale Einrichtung nach dem Umwandlungsgesetz umgewandelt. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral erfolgen. Da das Umwandlungsrecht in Deutschland sehr komplex ist und nur wenige Steuerberater auf diesem Gebiet sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen haben, empfiehlt es sich, einen Profi zu beauftragen, damit auch bei solchen Umstrukturierungen alles ordnungsgemäß und steueroptimal umgesetzt werden kann. Im Bereich der Rechnungslegung unterliegen bestimmte Einrichtungen gem. dem SGB der Rechnungs- und Buchführungspflicht, insbesondere der Pflegebuchführungsverordnung. Auf diese Vorschriften ist bei der Erstellung der jährlichen Abschlüsse zu achten. Dies bedeutet, dass ein entsprechender Kontenrahmen zu führen ist. Der Jahresabschluss ist i.d.r. innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres aufzustellen. Neben dem externen Rechnungswesen bestehen gem. SGB XI (Kapitel 8) weitere besondere Auszeichnungspflichten für bestimmte soziale Einrichtungen wie die Kosten- und Leistungsrechnung, die Voraussetzung für die betriebsinternen Abläufe und der Beurteilung ist. Das Betreiben einer sozialen Einrichtung verlangt ein hohes Fachwissen. Nutzen Sie unsere besondere Kompetenz und unser Spezialwissen auf diesem Gebiet. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Dr. Schmidt-Wilke+Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh Unternehmensleitung Dr. Hans-Jürgen Schmidt-Wilke Unternehmensgründer Diplom-Kaufmann Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Spezialgebiete: Internationales Steuerrecht, Vereine / Stiftungen, Gemeinnützigkeit Christian Hübner Geschäftsführer Wirtschafts-Diplom Betriebswirt (VWA) Steuerberater Seit 1996 im Unternehmen Spezialgebiete: Internationales Steuerrecht, Vereine / Stiftungen, Gemeinnützigkeit, Umwandlungsrecht Unserer Standort Kontakt Magdeburg Harnackstraße 7 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 300 459-0 Fax: +49 391 300 459-9 Christian Hübner E-Mail: info@steuerpraxis.net www.steuerpraxis.net facebook.com/steuerpraxis Dr. Schmidt-Wilke + Partner StB GmbH, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Copyright 1980-2013. All rights reserved