Versicherungsmakler-Auftrag und Vollmacht



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Transkript:

Versicherungsmakler-Auftrag und Vollmacht Auftraggeber (AG): Auftragnehmer (Makler): Dewitz KapitalManagement Zasiusstr. 44, 79102 Freiburg 1 Gegenstand des Auftrages ist die Vermittlung betrieblicher u. privater Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- u. Krankenanderes vereinbart ist. Diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung versicherung. Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen künftig vom Auftragnehmer vermittelten Versicherungsverträgen und betreut auch die bereits bei Abschluss dieses Vertrages bestehenden Versicherungsverträge, sofern nachfolgend nichts dar. 2 Der Maklerauftrag ist auf bestimmte Sparten beschränkt: nein: X ja: (gem. Anlage 1 als Vertragsbestandteil) 3 Der Auftragnehmer ist unabhängiger Versicherungsvermittler. Er ist weder direkt noch indirekt an einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften wesentlich beteiligt und steht wirtschaftlich auf der Seite des Auftraggebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat. 4 Der Auftragnehmer erbringt aufgrund dieses Vertrages gegenüber dem Auftraggeber alle Dienstleistungen, die üblicherweise von einem Versicherungsmakler gegenüber seinem Kunden erbracht werden. Dazu gehört z.b. die ermittlung von Privatversicherungsverträgen, die Verwaltung der durch den Auftragnehmer vermittelten Privatversicherungsverträge, die Verwaltung der durch den Auftragnehmer nicht vermittelten Privatversicherungsverträge, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird und die Unterstützung des Auftraggebers bei der Schadensregulierung. Der Auftragnehmer berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zugelassenen Versicherer (VR), die eine Niederlassung in der Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Versicherungen werden nicht an Direktversicherungen oder Unternehmen vermittelt, die dem Auftragnehmer keine Vergütung gewähren (courtagefreie Tarife, in die keine Courtage eingerechnet ist). Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart. 5 Der Versicherungsmakler wird 51 5.1 den Versicherungsbedarf fdes Auftraggebers auf fder Grundlage standardisierter di i t Analysen nach hden Auftraggeberangaben b ermitteln; 5.2 den VR und das Produkt nach Auswertung der Analyse entsprechend dem Bedarf des Auftraggebers aus dem Angebot der Gesellschaften auswählen, die der Versicherungsmakler geprüft und in sein Portefeuille aufgenommen hat; 5.3 auf Meldung des Bedarfs durch den AG eine Anpassung des Versicherungsschutzes oder der jeweiligen Konditionen vorschlagen; 5.4 den AG auf dessen Anfrage über eine etwaige Notwendigkeit einer Anpassung der bestehenden Versicherungsverträge aufklären; 5.5 den AG auf dessen Wunsch hin im von diesem gemeldeten Schadenfall durch Aufnahme/Anzeige des Schadens bei einem VR unterstützen. 5.6 mit diesem Vertrag ferner ermächtigt -nach Abstimmung mit dem Auftraggeber in Textform- bestehende Versicherungsverträge zu kündigen, stillzulegen, umzudecken und neu abzuschließen. 5.7 Der Versicherungsmakler verpflichtet sich nach dem neuen 7 VVG dem Mandanten alle notwendigen Informationen für einen Vertragsabschluss zukommen zu lassen. Hierbei kann der Versicherungsmakler das Antragsmodell oder Invitatiomodell oder im Ausnahmefall auch den Verzicht der Aushändigung anwenden. 6 Der AG informiert die Versicherungsmakler vollständig über seinen Versicherungsbedarf. Unter Vorlage vorhandener Unterlagen informiert er vor der Vermittlung einer Versicherung über bereits bestehende/angebahnte Versicherungen für die beratungsgegenständlichen Risiken. 6.1 Die zur Risikobeurteilung erforderlichen Angaben teilt der Auftraggeber den Versicherungsmaklern wahrheitsgemäß und vollständig mit. 6.2 Änderungen der persönlichen Lebensumstände und gefahrenerhöhende Ereignisse, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes bedürfen, sind dem Makler unverzüglich mitzuteilen. 7 Der Makler führt auf Wunsch auch die Beschaffung von Finanzierungsmitteln durch und weist geeignete Möglichkeiten für Kapitalanlagen nach. Sofern der Makler in diesen Bereichen für den Auftraggeber tätig wird, gelten die oben genannten Ermächtigungen sinngemäß.

8 Der Auftraggeber erteilt Untervollmacht (im folgenden Maklerunternehmen) an: Akkurat Financial Service, Hafenweg 22, 48155 Münster (Maklerverbund) Die Parteien sind sich darüber einig, dass hierdurch keinerlei Pflichten zwischen dem Auftraggeber und dem Maklerunternehmen begründet werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Maklerunternehmen von VR u. sonstigen Produktgebern im Versicherungsschein, Prämienrechnungen und sonstigen Schriftverkehr als Betreuer des Auftraggebers oder des vermittelten Vertrages aufgeführt wird. Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass das Maklerunternehmen nicht auf Schadenersatz haftet, wenn der Makler seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber verletzt hat. 9 Die Leistungen des Maklers werden durch die von den Gesellschaften gezahlten Courtagen (als Bestandteil der Prämie) abgegolten. Daher entstehen dem Auftraggeber durch die Zusammenarbeit mit dem Makler keine zusätzlichen Kosten. Abweichungen hiervon (Honorarberatung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 10 Der AG versichert, dass kein anderer Versicherungsmakler/-vermittler beauftragt ist, entsprechende Tätigkeiten für ihn auszuführen. 11 Im Falle der Änderung der Rechtsform des Unternehmens des Versicherungsmaklers gehen Versicherungsmaklervertrag sowie die darin enthaltenen Vollmachten auf den Rechtsnachfolger über. Des Abschlusses eines neuen Versicherungs-Maklervertrages bedarf es nicht. 12 Bei Tod des Auftragnehmers wird der Versicherungsmaklerauftrag mit den Erben des Auftragnehmers fortgesetzt. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um eine juristische Person, gilt im Fall ihres Erlöschens Entsprechendes für das Rechtsverhältnis zwischen dem AG und dem Rechtsnachfolger des Maklerunternehmens. 13 Ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjährt nach einem Jahr. 14 Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für die Verletzung beruflicher Sorgfalts- pflichten ist auf eine Million Euro beschränkt, es sei denn, der Makler hat seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. 15 Die diesem Vertrag zugrunde liegende Datenschutzklausel ist unten abgedruckt. 16 Dieser Auftrag ist täglich kündbar. 17 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Makler-Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der un wirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber & Ehepartner Unterschrift (Makler) Datenschutzklausel Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer ggf. und im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie an ihren Fachverband und andere Versicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei and weitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer ggf. und soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen ihrer Versicherungsgruppe führen und an den Auftragnehmer weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an den Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Auf Wunsch werden dem Auftraggeber zusätzliche Informationen zur Datenübermittlung zugesandt. Etwaige Benachrichtigungen nach 33 BDSG sind an den Auftraggeber zu richte

Anlage 1 zum Maklervertrag Zwischen 0 0 und Dewitz KapitalManagement Zasiusstr. 44, 79102 Freiburg wird folgende Vereinbarung über die Inhalte und den Umfang des o.g. Makervertrages geschlossen: Dieses Sparten Altersvorsorgeversicherungen Berufliche Haftpflichtversicherungen Berufsunfähigkeitsversicherungen g Betriebliche Haftpflichtversicherungen Betriebsunterbrechungsversicherungen Gebäudeversicherungen Geschäftsversicherungen Glasversicherungen Hausratversicherungen Hinterbliebenenversicherungen Kfz-Versicherungen Krankenversicherungen (Voll- und Zusatzversicherung) Kreditversicherungen Pflegeversicherungen Private Haftpflichtversicherungen Rechtsschutzversicherungen Reiserückholversicherung, Schutzbrief) Reiseversicherungen (Auslandskranken-, Schwere Krankheiten (Dread Disease) Risikolebensversicherung Schwere Krankheiten (Dread Disease) Technische Versicherungen Transportversicherungen Unfallversicherungen wurden zum Vertragsinhalt: (zutreffendes ankreuzen) Der o.g. Vertragsinhalt ist der Stand bezogen auf das unten angegebene Datum. Dieser kann jederzeit erweitert bzw. eingeschränkt werden. Hierzu gilt es dann, eine schriftliche Änderung zu vereinbaren. Der Inhalt des Maklervertrages bezieht sich auf die o.g. Sparten unabhängig davon, ob derzeit Versicherungsverträge bestehen oder nicht. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber & Ehepartner Unterschrift (Makler)

Ziele und Wünsche Priorität "1" = sehr wichtig; "5" = unwichtig Absicherung I Absicherung II Liquidität Vermögensaufbau Investitionen Vermögensstruktur Vorsorge Zukunft der Kinder Immobilienerwerb I Immobilienerwerb II Steuern und Zuschüsse Erbschaft (Finanzielle Absicherung v. Sach- und Vermögensrisiken) (Sicherung der Familie bei Tod, Krankheit u. EM/BU) (Aufbau einer Sicherheitsreserve) (Kontinuierliches Sparen zur Bildung von Vermögenswerten) (Vermögensaufbau für Konsumwünsche) (Strukturierung d. Anlagen m. Risiko-Rendite-Optimierung) (Sicherstellung des Lebensstandards nach Berufsende) (Sicherheit und und finanzieller Start zur Ausbildung) (Ewerb einer eigengenutzten Wohnung in... Jahren) (Erwerb einer vermietbaren Wohnung in... Jahren) (Ausnutzen (aller) gesetzlichen Vergünstigungen) (Vorbereiten der optimalen Vermögensnachfolge) Sonstiges Beratungs- und Dokumentationsverzicht Der/die Kunde(n) wünscht/wünschen ausdrücklich eine (Produktnennung) vom Versicherungsunternehmen: Auf eine Beratungsdokumentation wird ausdrücklich verzichtet. ja: nein: Hinweis Herr / Frau / Familie / Fa. 0 ist /sind darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen Gesprächspartner und weitere Anwesende: 0 Beratungsort und Datum: Unterschriften Kunde(n)/Makler:

Informationspflichten nach EU-Vermittlerrichtlinie Die Firma Dewitz KapitalManagement ist unabhängig am Markt tätig. Kein weiteres, drittes Unternehmen ist an Dewitz KapitalManagement beteiligt. Ebenso ist die Firma selbst an keiner Versicherung oder anderen Unternehmen beteiligt. Dewitz KapitalManagement ist als Finanz- und Versicherungsmakler sowie als Vermögensmanager ausschließlich im Kundenauftrag tätig. Firma: Dewitz KapitalManagement Geschäftsführer: Bernd Dewitz, Dipl. VermögensManager (DIA) Anschrift: Zasiusstr. 44 79102 Freiburg Tel:.+49 (761) 509998 Fax: nach tel. Rücksprache EM E-Mail: info@bernd-dewitz.de d it d Internet: www.bernd-dewitz.de Handelsregister: nicht eingetragen, da Einzelunternehmen Steuernummer: USt-IdNr: 175295850 Sitz der Einzelfirma: Freiburg Erlaubnis: 34 c Gewerbeordnung durch das Amt f. Öffentliche Ordnung Freiburg vom 16.01.2002 Baslerstr. 2, 79100 Tel: 0761-201-5690, Fax: 201-5698, buergeramt@freiburg.de 34 d Abs. 1 GewO (analog Registrierung) Registrierung & Die Registrierung wurde am 8.4.2008 durch die Industrie- und Handelskammer Südlicher zuständige Aufsichtsbehörde: Oberrhein, Schnewlinstraße 11-13, 79098 Tel: 0761-3858-0, Fax: 0761-3858-222 Mail: info@freiburg.ihk.de, www.suedlicher-oberrhein.ihk.de, vorgenommen. www.vermittlerregister.info info Vermittlerregisternummer: D-H0XG-1CS3V-02 02 Berufshaftpflicht: Unter der VSN H37471823/4740 besteht bei der Westfälische Provinzial Vers AG über das Verbundunternehmen Akkurat Financial Service, Münster eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über eine Million EUR je Versicherungsfall; die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle in einem Jahr ist auf 1,5 Millionen EUR begrenzt. Ergänzende Mitteilungen Beschwerdestellen für außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.v., (www.versicherungsombudsmann.de) Prof. Dr. Günter Hirsch, Postfach 08 06 22, 10006 Berlin Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung (www.pkv-ombudsmann.de) Arno Surminski, Leipziger Str. 104, 10117 Berlin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute])