DKW E L E K T R O D I E N S T Nach 54 StVZO müssen Kraftfahrzeuge mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein, die nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 90 +/- 30 Perioden in der Minute zwischen hell und dunkel blinken. Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten mit gelbem Licht zulässig. An der Rückseite müssen Kfz mit 2 Bremsleuchten für rotes oder gelbes Licht ausgerüstet sein. Werden Bremsleuchten verwendet, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, so genügt es, wenn bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt. Bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten der Warnblinkanlage übernimmt das Warnblinklicht zugleich die Funktion des Bremslichtes. Nach der Übergangsvorschrift des 72 StVZO dürfen statt der aufgeführten Bremsleuchten für gelbes Licht an den vor dem 1.1. 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein. Warnblinkanlagen für Altfahrzeuge mussten spätestens am 1.1. 1976 installiert sein. Somit gilt für unseren MUNGA: Eine Warnblinkanlage ist erforderlich Es genügt weiterhin das 2-Kammer-System, also Blink- Bremslicht zusammen Das Brems- Blinklicht darf auch weiterhin mit einer roten Lichtscheibe benutzt werden. Im Alltagsbetrieb ergeben sich häufig Schwierigkeiten mit der Blinklichtanlage. Neben defekten Glühbirnen und Sicherungen ist eine weitere Ursache für den Ausfall bzw. Teilausfall der Anlage eine schlechte Masseverbindung! Beachtenswert ist weiterhin, dass die Glühbirnenanzahl sowie die Leistungsaufnahme auf das Relais abgestimmt sind, zum Beispiel 2+1 ( 6 x ) 21 Watt. Für die Blinkleuchten wurden 15 Watt, 18 Watt und 20 Watt oder 21 Watt Birnen verwendet. Auf keinen Fall sollten unterschiedliche Glühbirnen gemischt verwendet werden. Blinkgeber Blinkrelais Um den Impuls von 90 +/- 30 Perioden zu erhalten, ist ein Blinkgeber erforderlich. Dieser sitzt an der Spritzwand zwischen Motor- und Fahrgastraum innen. Früher wurde fast ausschließlich der Blinkgeber der Firma SWF verwandt, der mechanisch, mit einem Hitzedraht arbeitet. Die Funktionsfähigkeit ist nur gewährleistet, wenn ein ausreichend starker Strom im Blinkstromkreis fließt. MUNGA IG MIG 3/1986
Zum 1.11. 2003 hat sich die Straßenverkehrszulassungsordnung geändert. Hinsichtlich der Blinklichtanlage und der Farbe der Blinkleuchten sind folgende Übergangsvorschriften zu beachten, die sich aus 72 StVZO ergeben: : 53 Abs. 2 Farbe des Bremslichts An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind 1. Bremsleuchten für gelbes Licht und 2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichtes übernimmt, weiterhin zulässig. 54 Abs. 3 Blinkleuchten für rotes Licht Statt der in 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 zulässig waren. 1. Allgemeines Bei Ausfall der Blinkanlage ist die Ursache meist nicht der Blinkgeber, sondern fast immer schlechte Masseverbindungen, defekte Glühlampen usw. Deshalb sollten zuerst immer die Glühlampen überprüft werden. Die Funktionsfähigkeit eines Blinkgebers ( hier Hitzedrahtblinkgeber ) ist nur dann gewährleistet, wenn ein ausreichend starker Strom im Blinkstromkreis fließt. Auf keinen Fall dürfen jedoch bei einer Prüfung Mittel angewandt werden, durch die die Stromstärke im Blinkrelais oberste Grenzwerte übersteigt, zum Beispiel durch Prüfung mit einem Schraubenzieher zwischen Klemme 49 a am Blinkgeber und Masse. Dadurch tritt ein Erlahmen des Hitzedrahtes ein und der Blinkgeber wird unbrauchbar. 2. Funktion Bei Betätigung des Blinkerschalters fließt der Strom von Klemme 49 (Blinkgeber) über Blinkanker, Hitzdraht, Widerstand, Magnetwicklung zu Klemme 49 a, von hier über den Blinkerschalter L oder R und die Blinkleuchten zur Masse. Wegen des hohen Hitzdrahtwiderstandes geben die Blinkleuchten noch kein Licht ab (Dunkelschaltung). Der Hitzdraht erwärmt und dehnt sich, und die Federkraft des Ankers schließt die Kontakte. Hitzdraht und Widerstand sind überbrückt, die Blinkleuchten leuchten auf und der starke Strom in der Magnetwicklung verstärkt den Kontaktdruck. Gleichzeitig schaltet der Kontrollanker die Kontrolllampe ein. Der stromlos gewordene Hitzdraht kühlt sich wieder ab und zieht sich zusammen.
Feder- und Magnetkraft werden überwunden, und der Blinkanker öffnet die Kontakte. Die Blinklampen erlöschen und auch die Kontrollleuchte, da der Strom in der Magnetwicklung wieder klein geworden ist. Das gleiche Spiel wiederholt sich mit einer Frequenz von 90 + / - 30/Minute. Fällt eine Blinklampe aus, so ist der Strom in der Magnetwicklung zu gering, um den Anker anzuziehen. 3. Allgemeine Prüfung Blinkleuchten dürfen nur noch mit 20 oder 21 Watt Glühlampen (bisher 15 oder 18 Watt) bestückt sein. Auf keinen Fall dürfen Glühlampen unterschiedlicher Leistung gemischt werden. 4. Fehlersuche Prüfen der Verbindungsleitungen - am Blinkgeber Kabel von Klemme 49 abnehmen - Batteriehauptschalter einschalten - Zündschalter einschalten - Lichtschalter in Stellung TAG - Spannung am abgenommenen Kabel 49? Nein - Sicherung 15, im rechten Sicherungskasten, 4te Sicherung von rechts überprüfen - Spannungsmessungen (eine Seite der Prüflampe liegt dabei immer an Masse bzw. Batterie-Minus) - Lichtschalter Ausgang Klemme 49 - Lichtschalter Eingang Klemme 15 a - Ein- und Ausgang an Sicherung Klemme 15 - Zündschalter Ausgang Klemme 15 - Zündschalter Eingang Klemme 30 - Steckdose für Fremdladestrom Klemme 30 Die Prüflampe muss immer leuchten, andernfalls liegt ein Fehler in der Zuleitung bzw. in dem entsprechenden Bauteil vor. Ja - Kabel 49 mit unter die Klemme 49 a des Blinkgebers anklemmen. Leuchtet die Prüflampe (Messung bei 49a), so sind die Zuleitungen bis zum Blinkerschalter in Ordnung. (Hinweis: Verbindung bei weiteren Prüfungen nicht lösen)
Prüfen des Blinkerschalters - Prüflampe an Klemme L bzw. L 54 und R bzw. R 54 vom Blinkerschalter und an Batterie ( - ). - Blinkerschalter nach links bzw. rechts drehen. Leuchtet die Prüflampe in beiden Stellungen, so ist der Blinkerschalter in Ordnung. - Prüflampe an allen vier Zuleitungen im Blinklichtgehäuse nacheinander anschließen. Bei entsprechender Stellung des Blinkerschalters muss die Prüflampe leuchten. Falls nicht, ist die Zuleitung vom Schalter zur Blinkleuchte zu ersetzten. Prüfen der Masseverbindungen - Blinkerschalter nach links bzw. rechts drehen. Es müssen nun auf der linken bzw. rechten Seite beide Blinkleuchten vorn und hinten dauernd brennen. Leuchtet eine Lampe nicht, so ist die Glühlampe zu überprüfen und ggf. zu ersetzen. Liegt kein Defekt der Glühbirne vor, so ist mit einem Voltmeter die Spannung zwischen Kontaktfahne ( + ) für Blinkleuchte und Kontaktfahne ( - ) im Blinkleuchtengehäuse zu messen. Die Spannung muss bei 24 Volt Anlagen mindestens 20 Volt, bei 12 Volt Anlagen mindestens 10 Volt betragen. Batteriespannung muss natürlich vorhanden sein. Liegt die Spannung unter diesem Wert, so ist ein zu großer Spannungsabfall vorhanden, der auf schlechte Masseverbindungen zurückzuführen ist. Ist kein Voltmeter vorhanden, so kann mit einer Prüflampe einmal die Spannung zwischen Kontaktfahne + der Blinkleuchte und Batterie minus gemessen werden. Leuchtet die Prüflampe erst bei der zweiten Messung, so liegt eine schlechte Masseverbindung vor. Der durch Oxydation hervorgerufene Rostansatz zwischen Blinkleuchte und Karosserie bzw. in den Schraubverbindungen ergibt meistens einen zu großen Übergangswiderstand, der beseitigt werden muss (Stoßfänger lösen, Befestigungsfläche gründlich entrosten und Befestigungsschrauben gut anziehen; außerdem Auflagefläche und Verschraubung der Schutzkappe).
Prüfen des Blinkgebers - am Blinkgeber wieder die abgenommene Zuleitung 49 vom Lichtschalter an Klemme 49 des Blinkgebers anschließen (Damit ist der ursprüngliche Zustand hergestellt). - jetzt Leitung von Klemme 49 a des Blinkgebers abklemmen - 35 Watt Prüflampe an Klemme 49 a des Blinkgebers und Batterie ( - ) anschließen - leuchtet nun die Prüflampe dauernd, überhaupt nicht oder nicht mit der vorgeschriebenen Frequenz, dann ist der Blinkgeber zu ersetzen. Kontroll-Leuchte - die Blinkanlage arbeitet einwandfrei die Kontrollglühlampe brennt nicht oder nur kurz: - Kontrollglühlampe ausbauen und auf Funktion und Oxydation der Kontaktstellen prüfen - Kabelverbindungen von Klemme C am Blinkgeber zur Kontrollleuchte prüfen - Masseverbindung der Kontrollglühbirne prüfen (Prüflampe 0,5 5 W/24 V zwischen Klemme C am Blinkgeber und Batterie ( - ) legen - Blinkerschalter nach links oder rechts drehen - Blinkt die Blinklampe ordnungsgemäß? o Ja Masseverbindung der Kontrollleuchte defekt o Nein Blinkgeber ist defekt und muss ersetzt werden
Am 1.1. 1976 wurde auch für Altfahrzeuge eine Warnblinkanlage Pflicht (vergleiche Info Nr. 3/1986 bzw. obige Ausführungen). Die Bundeswehr verwendete in ihren Fahrzeugen fast ausschließlich die folgenden elektrischen Bauteile: o Bosch Zweikreiswarnblinkschalter 12/24 V Nr. 0340 006 013 o Bosch Relais 24 V 2+1x18 Watt Nr. 0336 200 024 o Bosch Relais 24 V 8x21 W Nr. 0335 323 003 o Halter für dto. Nr. 3334 485 008 Bosch Mit dieser Ausrüstung kann sowohl der Blinker, als auch die Warnblinkanlage betrieben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit des Anhängebetriebes Fahrzeuge aus Privatbesitz sowie aus Beständen des Zivilschutzes wurden dagegen häufig mit Warnblinkschaltern der Fa. Hella ausgerüstet. rechts der komplette Hella Warnblinkschalter, links eine andere Variante mit auffällig großem roten Zugknopf Erfahrungen haben gezeigt, dass aufgrund der unterschiedlich installierten Systeme und der vielen Fehlerquellen der normale Bastler völlig überfordert ist. Hinzu kommt, dass die installierten Bauteile kaum oder teilweise rechts schwierig im Zubehörhandel zu beschaffen sind.
Der Bosch Warnblinkschalter (Nr. 0340 006 013) ist ein Zugschalter mit Kontrolllampe für Zweikreis - Blinkanlagen, der mit 8 x 21 Watt belastet werden kann. Die Befestigung erfolgt mit einer Sechskantmutter M 12 x 1,5. Die eingebaute Kontrolllampe hat eine Leistung von 2 Watt / 12 Volt oder 3 Watt / 24 Volt (Form J Sockel BA 7 s). Der Schalter sollte im Armaturenbrett, zum Beispiel zwischen Tachometer und Fernthermometer, eingebaut werden. Der elektrisch gesteuerte Impulsgeber (Nr. 0335 323 003) dient dem intermittierenden Schalten von Geräten oder Lampen. Er arbeitet belastungsunabhängig mit einem Hellbeginn. Bei einer Lebensdauer von 100 h kann der Geber mit maximal 8 x 21 Watt bei 24 Volt belastet werden. Da der Geber keine Befestigungslasche hat, muss er auf einem Sockel (Nr. 3334 485 008) befestigt werden. Dieser 5-polige Stecksockel hat Flachsteckeranschlüsse. Die zu verwendenden Flachsteckerhülsen mit Rastzunge rasten unverlierbar ein. Außerdem sind die Sockel mit Nut und Feder versehen, die ein Aneinanderreihen ermöglichen. Der Lochdurchmesser der Bohrung beträgt 5,3 mm. Der Sockel ist in der Nähe des Blinkrelais zu befestigen. Weiterhin ist eine 2. Kontrolllampe als Anhänger Blink - Kontrolle erforderlich. Diese Leuchte ist im Blickfeld des Fahrers anzubringen.
Der zwei Mal 4-adrige Kabelsatz der Fa. Bosch ist nicht mehr lieferbar. Er bestand aus weißisolierten Einzeladern mit einem Querschnitt von 1,5 mm 2, die mit schwarzem Schutzschlauch überzogen waren. Die Einzeladern sind wie folgt beschriftet: Anfang Ende Warnblinkschalter L L R R Blinker- 54 f 54 f schalter 54 54 49a 49 a Impuls- 30 o 49 relais 15 49 Blink- 49 + x 49 relais Der obere Kabelsatz hatte eine Länge von 100 cm, der untere von ca. 195 cm. Nach der Montage von Warnblinkschalter, Impulsgeber und Kontrollleuchte ist der Kabelsatz hinter dem Armaturenbrett zwischen Warnblinkschalter und Impulsgeber bzw. Blinkrelais zu verlegen. Überflüssige Längen sind aufzurollen und mit Kunststoffkabelbindern zu befestigen. Die folgenden Verdrahtungsarbeiten sind erforderlich: 1. Bei Arbeiten an der Elektrik immer zunächst Massekabel an der Batterie abklemmen 2. L, R, 54 f, 54, 49 a, 30, 15 und 49+ des Kabelsatzes am entsprechenden Anschluss des Warnblinkschalters aufstecken 3. L und R des Kabelsatzes an L und R des Blinkerschalters zusätzlich anschließen 4. Die Leitung 1,5 mm 2 grün/grau vom Lichtschalter 54 f zum Blinkerschalter 54 f am Blinkerschalter lösen und mit 54 des Kabelsatzes verbinden 5. 54 f des Kabelsatzes an 54 f des Blinkerschalters anschließen 6. 49 a und o 49 des Kabelsatzes am entsprechenden Anschluss des Impulsrelais aufstecken 7. 31 b des Impulsrelais mit einem kurzen Leitungsstück 1,5 mm 2 an Masse legen 8. Die Leitung (1,5 mm 2 schwarz/weiß/grün) vom Lichtschalter 49 zum Blinkrelais 49 am Blinkrelais lösen und mit 49 des Kabelsatzes verbinden 9. x 49 des Kabelsatzes an 49 des Blinkrelais anschließen 10. Die Anhänger Blink Kontrollleuchte ist auf der einen Seite an Masse zu legen und auf der anderen Seite mit einer Leitung 1,5 mm 2 an C 2 des Blinkrelais anzuschließen 11. Der bisherige Anschluss 31 b am alten Blinkrelais entfällt, so dass die Verbindung Anhängersteckdose Blinkrelais (1,5 mm 2 braun) zu lösen ist. 12. Massekabel an Batterie wieder anklemmen. Bei eingeschaltetem Natoknochen muss nun die Warnblinkanlage, bei eingeschalteter Zündung sowohl die Blinklicht- als auch die Beleuchtung der Bremslichtanlage einwandfrei funktionieren.
MUNGA IG 1988/2003
Elektronischer Warnblinkgeber Bei einem Defekt am Blink- oder Impulsgeber kann es sinnvoll sein, einen elektronischen Warnblinkgeber zum Richtungs- und Warnblinken einzubauen. Damit ist nur noch ein Relais erforderlich, die Schaltung wird vereinfacht und eine eventuelle Fehlersuche etwas problemloser. Ausgehend vom Standard Bundeswehr Schaltplan und den meist eingesetzten Hitzdraht Blinkgebern vom Typ Bosch, Nr. 0 336 200 024, 24 Volt (2+1) x 18 Watt oder SWF, Bestellnummer BGC 200 096, 24 Volt (2+1) x 20 Watt, können entsprechend der Leistung der Blinklampen, die folgenden elektronischen Warnblinkgeber verwendet werden: Zum Beispiel: - Hella 4 DM 001 897 011 2+1 (6) x 21 Watt - Hella 4 DM 001 897 001 2+1 (6) x 18 Watt - Bosch 0335 215 143 2+1 (6) x 21 Watt - Bosch 0335 215 043 2+1 (6) x 18 Watt Erforderliche Montage und Verdrahtungsarbeiten: Bei Arbeiten an der Elektrik immer zuerst das Massekabel an der Batterie lösen Hitzdraht Blinkgeber abklemmen, Leitungen kennzeichnen und Blinkgeber ausbauen neuen elektronischen Warnblinkgeber montieren und wieder anschließen (49/ 49 a / C 1 / C 2 / 31 und ggf. 31 b). Impulsgeber abklemmen, Leitungen kennzeichnen und Impulsgeber ausbauen. Bisherige Befestigungslöcher in der Karosserie dauerhaft verschließen Leitungen 15 und 49 am Warnblinkschalter tauschen Leitung 49 vom Impulsgeber an Sicherung 30 zusätzlich anschließen (5.te Sicherung von rechts /Leseleuchte) Leitung 49 a vom Impulsgeber an Warnblinkschalter 49 a zusätzlich anschließen Ggf. Leitung 31 b von Anhängersteckdose (1,5 mm 2 braun) am Warnblinkgeber anschließen Massekabel an Batterie wieder fest anschließen Der Arbeitsaufwand beträgt ca. 1 Stunde. Nachfolgend ein geänderter Schaltplan.