Bericht zur Abfallentsorgung 2009. Zahlen und Daten aus den Jahren 2005 bis 2008



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Transkript:

Bericht zur Abfallentsorgung 2009 Zahlen und Daten aus den Jahren 2005 bis 2008

Bericht zur Abfallentsorgung 2009 der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 3 2 Überblick nach Bereichen 3 3 Abfallrechtliche Grundlagen 5 4 Das Abfallmanagement der GMSH 4.1 Handlungsfelder im Abfallmanagement 4.2 IT-Unterstützung für das Abfallmanagement 5 6 7 5 Abfallarten, Abfallmengen und Entsorgungskosten 5.1 Gesamtüberblick 5.2 Hausmüllähnliche Abfälle 5.2.1 Allgemeines 5.2.2 Entwicklung der Abfallmengen und Entsorgungskosten 5.3 Papier 5.3.1 Allgemeines 5.3.2 Entwicklung der Abfallmengen und Entsorgungskosten 5.3.3 Ausschreibung der Papierentsorgung 5.4 Vernichtung von Datenträgern 5.4.1 Allgemeines 5.4.2 Entwicklung der Abfallmengen und der Entsorgungskosten 5.4.3 Ausschreibung der Datenträgervernichtung 5.5 Nicht gefährliche Abfälle 5.5.1 Allgemeines 5.5.2 Entwicklung der Abfallmengen und der Entsorgungskosten 5.5.3 Ausschreibung der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle 5.6 Gefährliche Abfälle 5.6.1 Allgemeines 5.6.2 Entwicklung der Abfallmengen und der Entsorgungskosten 5.6.3 Ausschreibung der Entsorgung gefährlicher Abfälle 7 7 10 10 10 11 11 12 12 13 13 14 15 15 15 15 16 18 18 18 19 6 Fazit der bisherigen Entwicklung 20 7 Ausblick und weitere Handlungsfelder 22 Ansprechpartner 24

1 Einführung Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) ist als Dienstleister für das Land Schleswig- Holstein unter anderem für die Abwicklung der Abfallentsorgung in den von ihr bewirtschafteten Liegenschaften zuständig. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung hat die GMSH ein Abfallmanagement eingeführt, mit welchem folgende wesentliche Ziele erreicht werden sollen: - Reduzierung der Abfallmengen, - Gewährleistung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, - Optimierung der Entsorgungskosten, - Förderung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung. Grundlage dafür ist die datenbankgestützte Erfassung aller relevanten Daten. Diese erfolgt durch die GMSH seit 2005 durchgehend für alle Entsorgungsvorgänge. Im vorliegenden Bericht zur Abfallentsorgung werden das Abfallmanagement der GMSH sowie die Entwicklung der Abfallmengen und Entsorgungskosten der Jahre 2005 bis 2008 dargestellt. Der Bericht enthält weiterhin einen Ausblick auf die im Rahmen des Abfallmanagements geplanten Tätigkeiten. 2 Überblick nach Bereichen In 2008 hat die GMSH für rd. 500 landesgenutzte Liegenschaften die Entsorgung durchgeführt. Die Aufteilung der Liegenschaften nach Verwaltungsbereichen, die jeweils entsorgten Abfallmengen und die hierdurch verursachten Kosten zeigt die Tabelle 2.1. In vielen Dienststellen werden ausschließlich hausmüllähnliche Abfälle entsorgt (siehe 5.3), während in anderen Dienststellen andere Abfallkategorien (z. B. gefährliche Abfälle, Datenträgervernichtung) hinzukommen. Die Übersicht enthält alle bewirtschafteten Liegenschaften mit Stand 31.12.2008. 3

Nutzung Nettogrundfläche [m²] Anzahl Liegen schaften Abfall- Menge [t] Entsorgungskosten netto [ ] Menge pro Fläche [kg/m²] Kosten pro Fläche [ /m²] Eichdirektion 5.070 4 13 1.005 2,6 0,20 Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz SH 8.755 7 12 1.131 1,4 0,13 Katasterämter 24.523 12 103 7.856 4,2 0,32 GMSH 25.575 14 254 20.699 9,9 0,81 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H/ 32.346 17 148 9.574 4,6 0,30 Straßenmeistereien Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländliche Räume SH 47.915 19 276 23.958 5,8 0,50 Schulen 53.804 6 235 12.678 4,4 0,24 Justizvollzugsanstalten (*) 73.972 8 157 13.179 2,1 0,18 Ministerien 136.360 16 1.379 96.614 10,1 0,71 Finanzämter 128.652 36 1.086 105.384 8,4 0,82 sonstige landesgenutzte Liegenschaften 144.556 23 2.394 172.358 16,6 1,19 Gerichte 229.451 46 1.441 161.153 6,3 0,70 Polizei 342.064 303 3.991 329.642 11,7 0,96 1.253.043 511 11.489 955.231 Tabelle 2.1: Abfallmengen und Entsorgungskosten nach Verwaltungsbereichen (für das Jahr 2008) (*) Die Justizvollzugsanstalten gehören seit Dezember 2008 zu den bewirtschafteten Liegenschaften. Die jährlichen Entsorgungskosten und Abfallmengen sind also ca. 12 mal so hoch wie in der Tabelle angegeben. Der Verwaltungsbereich der Polizei hat pro m² Nettogrundfläche sowohl die höchsten Abfallmengen als auch die höchsten Entsorgungskosten. Ursache ist einerseits der 24-Stunden-Betrieb vieler Polizeidienststellen. Zusätzlich fallen in diesem Bereich die größten Mengen gefährlicher Abfälle an, deren Entsorgung im Vergleich zu anderen Abfallkategorien die höchsten Kosten verursacht. Die hohen Kosten bei den Finanzämtern und Ministerien werden zum großen Teil dadurch verursacht, dass viel Papier über die Datenträgervernichtung entsorgt werden muss und nicht als Altpapier entsorgt werden kann. Welche Abfälle in den Dienststellen in welchen Mengen anfallen, ist abhängig von den Tätigkeiten dieser Dienststellen. Möglichkeiten zur Beeinflussung der Entsorgungskosten werden in den folgenden Kapiteln dargestellt. 4

3 Abfallrechtliche Grundlagen Für die Abfallentsorgung gelten umfangreiche gesetzliche Vorschriften. Grundlagen sind das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und das zugehörige Regelwerk. Abfallerzeuger ist derjenige, durch dessen Tätigkeiten Abfälle entstehen. Er ist für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle verantwortlich. Grundlage für eine ordnungsgemäße Entsorgung ist die getrennte Sammlung der Abfälle, zu der die Dienststellen des Landes verpflichtet sind und die sie gemeinsam mit der GMSH umsetzen. Für gefährliche Abfälle sind zusätzliche Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung zu beachten. Aus Sicht des Abfallrechts sind die Dienststellen des Landes Abfallerzeuger. Die GMSH hat per Rahmenbewirtschaftungsvertrag für die Dienststellen in den von ihr bewirtschafteten Liegenschaften die Aufgabe der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung übernommen. Sie ist damit aus abfallrechtlicher Sicht Abfallbesitzer. Nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind sowohl Abfallerzeuger als auch Abfallbesitzer für die ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich und verpflichtet, den Weg der Abfälle von der Entstehung des Abfalls bis zu seiner Entsorgung nachweisen zu können. Insbesondere müssen sie - die vorkommenden Abfälle beschreiben und einstufen - sich bei gefährlichen Abfällen im Rahmen der VORABKONTROLLE den vorgesehen Entsorgungsweg aufzeigen lassen (durch Entsorgungsnachweise, mit Genehmigung der zuständigen Abfallbehörde) - sich bei gefährlichen Abfällen im Rahmen der VERBLEIBSKONTROLLE von der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle überzeugen (durch Übernahmescheine, die bei jeder Entsorgung ausgestellt werden) Die Dienststellen sind verpflichtet, für gefährliche Abfälle ein Abfallregister zu führen. Darin sind jährlich alle entsorgten Abfälle nach Abfallart und Menge zu erfassen. Die GMSH übernimmt im Rahmen des Abfallmanagements für die bewirtschafteten Liegenschaften einen Teil der vorgeschriebenen Pflichten, z. B: - Die Führung der Abfallregister für gefährliche Abfälle und - die Durchführung der Vorabkontrolle sowie der Verbleibskontrolle. 4 Das Abfallmanagement der GMSH Abfallentsorgung beschränkt sich nicht darauf, die Abfälle zu sammeln und einem Entsorger zu übergeben. Gesetzliche Vorschriften sind einzuhalten, die Entsorgung soll zu angemessenen Kosten erfolgen, und der Grundsatz: Abfall in erster Linie vermeiden, dann verwerten, dann beseitigen soll erfüllt werden. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist ein Abfallmanagement ein sinnvolles Instrument. 5

4.1 Handlungsfelder im Abfallmanagement Um die o. g. Zielstellungen zu erreichen, umfassen die Aktivitäten der GMSH im Abfallmanagement vier Tätigkeitsfelder: Entsorgungscontrolling Vertragsmanagement Überwachung Entsorgungsoptimierung Datenbankgestützte liegenschaftsbezogene Erfassung aller Abfallarten, -mengen und -kosten Liegenschaftsbezogene und übergreifende Auswertungen Berichtswesen Erstellung von Abfallregistern Ausschreibungen Datenbankgestützte Vertragsverwaltung Rechnungsbearbeitung Optimierung von Verträgen Nach den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes für gefährliche Abfälle: Vorabkontrolle Kontrolle, ob der Abfall auf die vom Entsorger vorgesehene Art entsorgt werden darf (durch Sammelentsorgungsnachweise, die die Entsorger der GMSH zur Verfügung stellen) Verbleibskontrolle Kontrolle, ob der Abfall auf die vorgesehene Art entsorgt worden ist (durch Übernahmescheine) Anpassung von Behälterkapazitäten an das tatsächliche Abfallaufkommen Beratung der Dienststellen - zu Abfallvermeidung - zur richtigen Abfalltrennung - zu möglichen Entsorgungswegen für bestimmte Abfälle Schulungen des Bewirtschaftungspersonals Entsorgungscontrolling Es werden alle Abfallarten, -mengen und -kosten erfasst (vgl. Absatz 4.2). Die Datenerfassung ist Grundlage für alle anderen Bereiche des Abfallmanagements. Sie ermöglicht z. B. die Erstellung von Abfallregistern und weitere Auswertungen, auf deren Grundlage Ausschreibungen durchgeführt und Optimierungsmöglichkeiten identifiziert werden können. Vertragsmanagement Hier werden laufend bestehende Entsorgungsverträge vor dem Hintergrund gesetzlicher Vorschriften und der vorhandenen Entsorgungsbedingungen geprüft und, soweit möglich und sinnvoll, im Rahmen regelmäßiger gebündelter Ausschreibungen optimiert. Über die Gestaltung der Verträge werden die Entsorgungsunternehmen in den von der Bedarfsmeldung bis zur Zahlungsanweisung und Erfüllung der Nachweispflichten sich erstreckenden Gesamtprozess eingebunden. Hierüber wurden bisher erhebliche Vereinheitlichungen in den Verwaltungsabläufen und damit eine Optimierung der Regiekosten erreicht. Abfallrechtliche Überwachung Nach den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist jeder Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle und deren Nachweis verantwortlich. Hier unterstützt die GMSH die Dienststellen des Landes. Die GMSH führt bei gefährlichen Abfällen die abfallrechtliche Überwachung durch, indem sie von den Auftragnehmern konsequent die Vorlage von Entsorgungsnachweisen und Sammelentsorgungsnachweisen fordert. Auf den Nachweisen ist jeweils der geplante und von der Abfallbehörde genehmigte Entsorgungsweg dargestellt. 6

Außerdem wird die Vorlage des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb verlangt. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung werden von den Entsorgern des Weiteren Begleitscheine und Übernahmescheine gefordert und aufbewahrt. Entsorgungsoptimierung Die Optimierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bewirtschaftungspersonal der GMSH vor Ort und den Dienststellen. Hier werden z. B. Behälterkapazitäten an das tatsächliche Abfallaufkommen angepasst. Zur Optimierung gehört auch die Suche nach Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und nach alternativen Entsorgungswegen für die verschiedenen Abfallarten. 4.2 IT-Unterstützung für das Abfallmanagement Sämtliche Daten des Abfallmanagements werden bei der GMSH datenbankgestützt verwaltet. Die Datenbank enthält im Wesentlichen folgende Bestandteile: - Abfallartenkatalog - Modul zur Erfassung aller Entsorgungsvorgänge einschl. Speicherung der Rechnungen - Modul zur Verwaltung der vertraglich gebundenen Entsorgungsunternehmen - Modul für die Nachweisführung (Verwaltung von Zertifikaten und Entsorgungsnachweisen) - Modul zur Vertragsverwaltung einschließlich aller Abfallbehälter und Preise 5 Abfallarten, Abfallmengen und Entsorgungskosten 5.1 Gesamtüberblick Abhängig von der Nutzung der Dienststellen können unterschiedliche Abfälle entstehen. Insgesamt werden aus den Liegenschaften mehr als 100 Abfallarten entsorgt, von denen einige regelmäßig anfallen, während andere unregelmäßig oder auch nur jeweils einmalig auftreten. Die verschiedenen Abfälle lassen sich in Kategorien zusammenfassen. Je nach Abfallart unterscheiden sich die Entsorgungswege und die Entsorgungskosten. In allen Liegenschaften sind die alltäglichen Abfälle zu entsorgen: Verpackungsabfälle, Papier, Biound Restabfall. In einigen Dienststellen kommen mehr oder weniger oft andere Abfälle dazu wie Sperrmüll oder Bauabfälle. Gefährliche Abfälle wie Chemikalien oder Altöl fallen z. B. in Laboren o- der Werkstätten an. Die verschiedenen Abfallkategorien und die darin enthaltenen Abfallarten mit ihren Besonderheiten und Anforderungen an die Entsorgung werden in den folgenden Abschnitten näher erläutert. In der folgenden Tabelle sind die Abfallmengen und Entsorgungskosten der Jahre 2005 bis 2008 dargestellt. 7

2005 2006 2007 2008 Menge [t] Kosten [ ] Menge [t] Kosten [ ] Menge [t] Kosten [ ] Menge [t] Kosten [ ] Hausmüllähnliche Abfälle 8.508 583.571 8.797 671.101 8.702,9 692.221 8.586 660.455 Papier 1.103 61.231 1.154 58.320 1.521,1 31.980 1.297 17.032 Datenträgervernichtung Nichtgefährliche Abfälle 757 184.765 866 205.492 796,1 195.601 766 176.875 595 45.789 716 100.261 586,6 72.804 749 79.796 Gefährliche Abfälle 262 75.057 331 56.275 180,0 47.303 91 21.073 Gesamt 11.224 950.414 11.863 1.091.450 11.786,6 1.039.909 11.489 955.231 Tabelle 5.1: Übersicht der Entsorgungskosten und Abfallmengen der Jahre 2005 bis 2008 Nachdem im Jahr 2006 die Entsorgungskosten auch bei Berücksichtigung der gestiegenen Abfallmenge um 8,6 % stiegen, konnte in den folgenden Jahren wieder eine Senkung erreicht werden. Die absoluten Kosten sanken 2007 um 51.540 Euro (entspricht einer Senkung von 4 % der spezifischen Entsorgungskosten pro Tonne Abfall) und 2008 um weitere 84.679 Euro (5,8 % der spezifischen Entsorgungskosten). Die Anteile der einzelnen Abfallkategorien am Gesamtaufkommen sind sehr unterschiedlich. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Menge Kosten Menge Kosten Menge Kosten Menge Kosten 2005 2006 2007 2008 Hausmüllähnliche Abfälle Papier Datenträgervernichtung nichtgefährliche Abfälle Gefährliche Abfälle Abbildung 5.1: Anteil der verschiedenen Abfallkategorien an der gesamten Abfallmenge und den gesamtem Entsorgungskosten 8

Bei Betrachtung über mehrere Jahre schwanken die jeweiligen Anteile nur gering. Erwartungsgemäß stellen die hausmüllähnlichen Abfälle sowohl bei der Menge als auch bei den Kosten den größten Anteil, weil diese Abfälle in jeder Dienststelle auftreten. Als Konsequenz wird die GMSH in diesem Bereich künftig den Schwerpunkt zur Erschließung von Einsparpotentialen setzen. Bei der Bewertung aller dargestellten Entsorgungskosten ist zu berücksichtigen, dass diese sich zusammensetzen aus: - Kosten für Entsorgung - Kosten für Transport - Kosten für Nachweisführung - Kosten für Behältermieten Es werden also auch Entsorgungskosten erfasst, wenn in einem Bilanzierungszeitraum keine Entsorgung stattfindet, aber Kosten z. B. für Behältermieten anfallen. Nachfolgend sind für die verschiedenen Abfallkategorien die Kosten pro entsorgter Tonne Abfall dargestellt. Grundsätzlich werden für alle Abfallarten, deren Mengen nicht in Tonnen gemessen werden (z. B. Hausmüll, Papier, die in m³ angegeben und berechnet werden), die Mengen in Tonnen umgerechnet, damit sie verglichen werden können (1). 300 287 263 250 200 244 237 246 232 231 150 100 50 0 170 140 124 107 77 76 80 69 77 56 51 21 13 2005 2006 2007 2008 Hausmüllähnliche Abfälle Papier Datenträgervernichtung nichtgefährliche Abfälle Gefährliche Abfälle Abbildung 5.2: Entsorgungskosten (netto) pro Tonne Abfall für die verschiedenen Abfallkategorien (1) Quelle: Umrechnungsfaktoren (von m³ in Tonnen) zu den Abfallarten gemäß dem Europäischen Abfallverzeichnis, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung; Erhebungen der Abfallwirtschaft und Luftreinhaltung 9

Für eine Bewertung ist zu beachten, dass pro Abfallkategorie hier mehrere Abfallarten zusammengefasst werden, die pro Mengeneinheit unterschiedliche Entsorgungskosten verursachen. Nähere Erläuterungen dazu folgen in den nächsten Abschnitten. Die Datenträgervernichtung und die Entsorgung gefährlicher Abfälle verursachen die relativ höchsten Entsorgungskosten. Das liegt unter anderem daran, dass für diese Abfallarten besondere Ansprüche an die Entsorgung und deren Nachweisführung gestellt werden, die sich in den Kosten niederschlagen. Nachfolgend werden die einzelnen Abfallkategorien mit ihren Abfallarten und den zugehörigen Entsorgungskosten näher erläutert. 5.2 Hausmüllähnliche Abfälle 5.2.1 Allgemeines Zu dieser Kategorie zählen - Restmüll (z. B. Zigarettenasche, Hygieneabfälle) - Verwertbarer Anteil des Restabfalls (z. B. Kunststoffe) - Verpackungsabfälle, die über Rücknahmesysteme entsorgt werden ( Grüner Punkt ) - Bioabfall Alle genannten Abfallarten fallen in allen Dienststellen an. Für die Auswahl des Entsorgers ist von entscheidender Bedeutung, ob der Abfall verwertet oder beseitigt wird. Die LVSH unterliegt als Grundstückseigentümer dem Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Entsorgung. Sie ist verpflichtet, alle Abfälle zur Beseitigung ( Restabfall ) dem jeweils zuständigen öffentlichrechtlichen Entsorger zu überlassen und dafür dessen Behälter aufzustellen und zu benutzen. Für Liegenschaften, die dem Land oder Dritten gehören, sind diese als Grundstückseigentümer für den Anschluss an die öffentliche Entsorgung zuständig. Mit der Entsorgung von Abfällen, die stofflich oder thermisch verwertet werden, können private Entsorger unter Beachtung der jeweils geltenden Abfallsatzung beauftragt werden. 5.2.2 Entwicklung der Abfallmengen und Entsorgungskosten Da die Behälter nicht gewogen werden, wird die Menge in Tonnen aus dem Volumen der geleerten Behälter berechnet, unabhängig von deren Füllgrad. Für die Berechnung der Entsorgungskosten werden ebenfalls die Behältergrößen (in m³) und die Leerungsintervalle zugrunde gelegt, unabhängig vom Füllstand der Behälter bei der Leerung. Aufgabe des Abfallmanagements ist es in diesem Bereich unter anderem, die Behälterkapazitäten und Leerungsintervalle so einzustellen, dass sie den tatsächlich anfallenden Abfallmengen entsprechen. 10

10.000 1.000.000 8.000 8.508 8.797 8.703 8.586 800.000 Abfallmenge [t] 6.000 4.000 583.571 671.101 692.221 660.455 600.000 400.000 Entsorgungskosten 2.000 Menge Kosten 200.000 0 2005 2006 2007 2008 0 Abbildung 5.3: Entsorgte Abfallmengen und Entsorgungskosten (netto) für hausmüllähnliche Abfälle in den Jahren 2005 bis 2008 Die Kostensteigerung von ca. 13 % (2005 zu 2006) kann zu einem Teil auf die Änderung gesetzlicher Grundlagen zurückgeführt werden. Seit Juni 2005 ist die Ablagerung unbehandelter Abfälle auf Deponien untersagt. Der erhöhte Aufwand für Vorsortierung und Behandlung der Abfälle sowie die verstärkte Nachfrage an Verwertungsanlagen waren Grund für Preissteigerungen. Entsorgungskosten sind zum großen Teil Transportkosten, somit schlagen sich gestiegene Kraftstoffpreise in höheren Entsorgungskosten nieder. Im Jahr 2008 sanken die spezifischen Kosten pro Tonne Abfall um 3,3 %, die absoluten Kosten sanken um 31.766 Euro (entspricht 5 %). Diese Preisschwankungen wurden von der GMSH nicht beeinflusst, da sie zum allergrößten Teil an Abfallgebührensatzungen gebunden sind. Für die Dienststellen des Landes besteht die Möglichkeit, die verwertbaren Anteile des Restabfalls als Abfall zur Verwertung zu deklarieren und unter Beachtung abfallrechtlicher Vorschriften private Entsorger mit der Entsorgung zu beauftragen. Im November 2008 wurde in einem Pilotprojekt für einige Liegenschaften in Kiel zunächst die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung ausgeschrieben. Der Vertrag läuft seit Februar 2009, die GMSH erwartet hier Kosteneinsparungen von jährlich etwa 113.700 Euro, bezogen auf die ausgeschriebene Abfallmenge (entspricht etwa 49 % der bisherigen jährlichen Kosten). Es ist geplant, weitere Ausschreibungen durchzuführen. 5.3 Papier 5.3.1 Allgemeines Papier wird in allen Dienststellen genutzt, so dass auch in allen Dienststellen Altpapier anfällt. Altpapier wird getrennt von anderen Abfällen gesammelt. 11

Das ist in mehrfacher Hinsicht sinnvoll: Einerseits ermöglicht die getrennte Sammlung die Verwertung; andererseits sind die Kosten für die Entsorgung von Papier wesentlich geringer als z. B. die von Restabfall. Papier ist wertvoller Rohstoff, der als solcher gehandelt wird. Kosten bei der Entsorgung sind hier vor allem Kosten für Transport und Logistik. Papier wird nach der Abholung durch den Entsorger über mehrere Stufen der Verwertung zugeführt und zu Recyclingpapier oder anderen Papierprodukten weiter verarbeitet. 5.3.2 Entwicklung der Abfallmengen und Entsorgungskosten Papier wird in Behältern gesammelt und zur Entsorgung bereitgestellt. Die Menge in Tonnen ergibt sich aus dem Volumen der geleerten Behälter, unabhängig von deren Füllgrad. Die Kosten sind e- benfalls von der Anzahl der Behälterleerungen abhängig. Die Dienststellen und das vor Ort in den Liegenschaften tätige Bewirtschaftungspersonal der GMSH achten in jeder Liegenschaft darauf, dass einerseits die erforderlichen Behälter zur Verfügung stehen, andererseits aber nicht Behältervolumen ungenutzt bleibt und Kosten verursacht. 1.600 80.000 1.400 1.521 70.000 Abfallmenge [t] 1.200 1.000 800 600 400 61.231 1.103 58.320 1.154 31.980 1.297 17.032 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 Entsorgungskosten 200 Menge Kosten 10.000 0 2005 2006 2007 2008 0 Abbildung 5.4: Papiermengen und Entsorgungskosten (netto) der Jahre 2005 bis 2008 Die Mengenschwankungen erklären sich u. a. dadurch, dass bei erhöhtem Bedarf in den betreffenden Liegenschaften Sonderleerungen stattfinden. Die Kostensenkungen wurde durch die Neugestaltung der Verträge im Zuge der Ausschreibung der Entsorgungsleistungen erreicht (siehe 5.3.3). 5.3.3 Ausschreibung der Papierentsorgung Die GMSH hat die Entsorgung von Papier 2006 erstmalig landesweit ausgeschrieben. Ziel war es, eine einheitliche Vertragsgestaltung zu erreichen und die Entsorgungskosten dem aktuellen Preisniveau anzupassen. Altpapier wird als Wertstoff gehandelt, die Preise unterliegen Schwankungen. 12

Diese Ausschreibung war die erste, die mit einer großflächigen Umstellung von Behältern verbunden war. Die Herausforderung bestand vor allem darin, den Abzug der Behälter der bisherigen Entsorger und die Aufstellung der Behälter der neuen Vertragspartner so sicher zu stellen, dass keine Dienststelle längere Zeit ohne Behälter auskommen musste. Diese Zielstellung konnte größtenteils erreicht werden. Die bisher erreichten Einsparungen haben den betriebenen logistischen Aufwand gerechtfertigt. 80 apier Kosten pro entsorgter Tonne P 60 40 20 0 54,52 25,69 14,89 vor Ausschreibung nach Ausschreibung 2007 nach Preisanpassung 2008 Abbildung 5.5: Entsorgungskosten (netto) pro Tonne Papier vor und nach der Ausschreibung (netto, einschließlich Transport, Behältermieten etc.) Die Abbildung 5.5 verdeutlicht, wie als Folge der Ausschreibung die spezifischen Papierentsorgungskosten ab 2007 merklich gesenkt werden konnten. Durch die Bindung der Entsorgungskosten an den Marktpreis für Altpapier profitierte die GMSH von der positiven Entwicklung des Papiermarktes. Dies erklärt den in 2008 nochmals gesunkenen Entsorgungspreis. 5.4 Vernichtung von Datenträgern 5.4.1 Allgemeines Der Anteil der Datenträger an der gesamten Abfallmenge ist mit ca. 7 % relativ gering. Da die Datenträger in abschließbaren Behältern gesammelt und für den Transport spezielle Fahrzeuge (mit Sicherheitsaufbau) eingesetzt werden müssen, sind die spezifischen Entsorgungskosten pro Tonne Abfall im Vergleich mit allen anderen Abfallarten am höchsten. Der Anteil an den gesamten Entsorgungskosten beträgt ca. 18 %. Zu den Datenträgern gehören solche aus Papier (Akten) und feste Datenträger (Filme, Magnetbänder, Festplatten, Disketten). 13

In vielen Dienststellen des Landes werden Daten verarbeitet. Werden diese nicht mehr benötigt, müssen sie so vernichtet werden, dass ein späterer Zugriff nicht möglich ist. Dabei sind die Vorschriften des Datenschutzes bis hin zur praktischen Vernichtung einzuhalten. Die Verantwortung für die Trennung von Altpapier und Papier mit datenschutzrelevanten Informationen liegt bei den Dienststellen. Die GMSH stellt in den bewirtschafteten Liegenschaften für beide Abfallarten die ordnungsgemäße Entsorgung sicher. In Dienststellen, in denen viele Daten verarbeitet werden, werden nicht mehr benötigte Datenträger in geschlossenen Behältern gesammelt und bei Bedarf durch Entsorgungsunternehmen zur Vernichtung abgeholt. In Abständen wird in diesen und anderen Dienststellen zusätzlich Datenträgervernichtung notwendig, wenn z. B. Altakten nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen kurzfristig in großen Mengen entsorgt werden müssen. Über die erfolgte Vernichtung werden Zertifikate ausgestellt, die aufbewahrt werden, um die vollständige Vernichtung aller Datenträger nachvollziehen und nachweisen zu können. Zu vernichtendes Papier wird entweder durch Schreddern so zerkleinert, dass die Daten nicht wiederhergestellt werden können und dem Papierrecycling zugeführt, oder das Papier wird chemisch aufgelöst und zur Zelluloseherstellung verwendet. In beiden Fällen wird das Papier also einer Verwertung zugeführt. 5.4.2 Entwicklung der Abfallmengen und der Entsorgungskosten Über den gesamten Zeitraum und alle Liegenschaften betrachtetet ist die entsorgte Menge an Datenträgern für alle Dienststellen relativ konstant. Die Menge ist stark von der Art der Nutzung abhängig, so muss z. B. in Finanzämtern und Gerichten wesentlich mehr Papier in die Datenträgervernichtung gegeben werden als z. B. in Straßenbauämtern. In den Entsorgungskosten sind auch Kosten für Anfahrten und Behältermieten enthalten. 14

1.200 1.000 184.765 205.492 195.601 176.875 240.000 200.000 Abfallmenge [t] 800 600 400 757 866 Menge 796 Kosten 766 160.000 120.000 80.000 Entsorgungskosten 200 40.000 0 2005 2006 2007 2008 0 Abbildung 5.6: Mengen und Entsorgungskosten (netto) für die Datenträgervernichtung der Jahre 2005 bis 2008 Eine Beeinflussung der Menge ist durch die Dienststellen bedingt möglich, indem die Trennung von Altpapier von Papier mit schützenswerten Daten sichergestellt wird. 5.4.3 Ausschreibung der Datenträgervernichtung Die Entsorgung von Datenträgern wurde 2007 erstmalig landesweit für etwa 770 Tonnen Akten und ca. 1 Tonne anderer Datenträger ausgeschrieben. Mit der Ausschreibung hat die GMSH eine neue Vertragsgrundlage mit einem landesweit einheitlichen Verfahren eingeführt, welches nicht nur Kostenvorteile bietet sondern auch die Einhaltung aller datenschutzrechtlich relevanten Vorschriften sicherstellt. Gleichzeitig wurden die spezifischen Kosten für die Datenträgervernichtung von 248 auf 231 gesenkt. 5.5 Nicht gefährliche Abfälle 5.5.1 Allgemeines Nicht gefährliche Abfälle, die bei Bedarf aus Liegenschaften zu entsorgen sind, sind vor allem Sperrmüll (hauptsächlich bei Umzügen), verschiedene Sorten von Bauabfällen (bei Umbauten innerhalb von Gebäuden) und Grünschnitt. Ebenfalls dazu gehören die Inhalte von Fettabscheidern (aus Kantinen). Zusätzlich fallen diverse andere Abfallarten unregelmäßig an, sie spielen aber sowohl bei der entsorgten Menge als auch bei den Kosten eine untergeordnete Rolle. 5.5.2 Entwicklung der Abfallmengen und der Entsorgungskosten Die nicht gefährlichen Abfälle stellen mit 7 % einen kleinen Anteil an der gesamten Abfallmenge. Aussagen über die künftige Mengenentwicklung sind nicht möglich, weil diese von vielen Faktoren abhängt. So sind Umstrukturierungen von Landesbehörden mit Umzügen verbunden, bei denen in 15

der Regel größere Mengen Sperrmüll zu entsorgen sind. In einigen Liegenschaften wird außerdem z. B. Metallschrott über längere Zeit in großen Containern gesammelt und bei Bedarf entsorgt. Diese Mengen fallen zwar kontinuierlich an, werden aber nur im Jahr der endgültigen Entsorgung bilanziert. 1.000 120.000 800 100.261 749 100.000 Abfallmenge [t] 600 400 595 45.789 716 72.804 587 79.796 80.000 60.000 40.000 Entsorgungskosten 200 Menge Kosten 20.000 0 2005 2006 2007 2008 0 Abbildung 5.7: Mengen und Entsorgungskosten (netto) für nicht gefährliche Abfälle der Jahre 2005 bis 2008 Die Mengensteigerung im Jahr 2006 um 20 % ist zum großen Teil auf die Steigerung der entsorgten Sperrmüllmengen zurückzuführen. Grund für die Erhöhung sind zum Teil viele umstrukturierungsbedingte Umzüge. Zusätzlich hat die Schaffung einer einheitlichen Vertragsgrundlage durch die Ausschreibung zur Steigerung der entsorgten Abfallmenge beigetragen, da diese von vielen Dienststellen als Anlass zur Entsorgung länger gelagerter Abfälle genutzt wurde. Die absoluten Entsorgungskosten sind von 2005 zu 2006 um etwa 119 % (entspricht 54.471 Euro) gestiegen. Eine Ursache ist die Steigerung der entsorgten Sperrmüllmenge von ca. 20 Tonnen auf 142 Tonnen. Ein weiterer Grund ist das Inkrafttreten gesetzlicher Änderungen, die die Deponierung unbehandelter Abfälle untersagen. Die damit in größerem Umfang notwendige Vorbehandlung der Abfälle erhöht die Entsorgungskosten. Bei Berücksichtigung der gestiegenen Menge beträgt die Steigerung der spezifischen Entsorgungskosten pro Tonne Abfall von 2005 auf 2006 etwa 82 %. 5.5.3 Ausschreibung der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle In 2005 wurde die Entsorgung von 23 als nicht gefährlich eingestufter Abfallarten erstmals mit einer Menge von ca. 360 Tonnen ausgeschrieben. Nicht enthalten hierin sind die Abfälle aus der Reinigung von Fettabscheidern, für deren Entsorgung 2009 ein eigener Vertrag in Verbindung mit der Wartung dieser Anlagen ausgeschrieben wurde. Aufgrund der auf zwei Jahre befristeten Laufzeit wurde die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle in 2007 erneut ausgeschrieben. 16

Sperrmüll, Grünabfälle bei der Außenanlagenpflege und verschiedene Bauabfälle (z. B. Schutt, Ziegel) machen mit ca. 85 % den größten Anteil der nicht gefährlichen Abfälle aus. Alle anderen Abfälle dieser Kategorie fallen sehr selten in unterschiedlichen Mengen oder nur einmalig an. Die Bewertung der spezifischen Entsorgungskosten über alle Abfallarten ist aus diesem Grund nicht zeilführend. Nachfolgend werden die Entsorgungskosten pro Tonne für die am häufigsten entsorgten Abfälle dargestellt. 500 vor Ausschreibung 457 nach 1. Ausschreibung 2005 Kosten pro entsorgter Tonne 400 300 200 100 nach 2. Ausschreibung 2008 125 117 89 38 47 59 330 191 0 Bauabfälle Grünabfälle Sperrmüll Abbildung 5.8: spezifische Entsorgungskosten (netto) pro Tonne für die am häufigsten entsorgten nicht gefährlichen Abfälle im Laufe der Ausschreibungen Durch die gemeinsame Ausschreibung mehrerer Abfallarten können einzelne Entsorgungskosten steigen. Die Steigerung der Kosten für die Entsorgung von Grünabfällen wird hier durch die Kostensenkung bei Bauabfällen und Sperrmüll mehr als kompensiert. Als Nebeneffekt konnten auch hier der Regieaufwand aufgrund der einheitlichen vertraglichen Neuregelung der Entsorgungsprozesse optimiert werden. Für die genannten Abfälle wären die Entsorgungskosten ohne die erste Ausschreibung ca. 17.430 Euro (26 %) höher ausgefallen. Ohne die zweite Ausschreibung hätten die Mehrkosten 21.470 Euro (46 %) betragen. 17

5.6 Gefährliche Abfälle 5.6.1 Allgemeines Gefährliche Abfälle sind nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar, oder sie enthalten Erreger übertragbarer Krankheiten. An die Entsorgung und Überwachung derartiger Abfälle sind besondere Anforderungen zu stellen. Sie unterliegen obligatorisch der gesetzlichen Nachweispflicht. Das bedeutet, dass gefährliche Abfälle nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung zu einer zugelassenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage transportiert werden dürfen und dass die zuständigen Behörden ü- ber Zeitpunkt und Menge unterrichtet werden müssen. Gefährliche Abfälle, die in den Liegenschaften anfallen und entsorgt werden müssen, sind z. B: - Elektronikschrott - Schlämme und feste Abfälle aus Leichtflüssigkeitsabscheidern - Fotochemikalien - Leuchtstoffröhren - Laborchemikalien - Altöl - Bremsflüssigkeiten, Kühlflüssigkeiten 5.6.2 Entwicklung der Abfallmengen und der Entsorgungskosten Gefährliche Abfälle stellen den geringsten Anteil an der gesamten Abfallmenge. Regelmäßig und in vergleichsweise großen Mengen wird Elektronikschrott entsorgt (44 % der gesamten Menge gefährlicher Abfälle im Jahr 2008). Nächste Gruppen sind die Abfälle aus Leichtflüssigkeitsabscheidern (23 %) und Fotochemikalien (10 %). Leuchtstoffröhren fallen in vielen Liegenschaften ebenfalls kontinuierlich an. Sie werden in vorgesehenen Behältern gesammelt und bei Bedarf entsorgt. Alle anderen gefährlichen Abfälle stellen insgesamt weniger als ¼ der gesamten Menge und verursachen ca. 45 % der Entsorgungskosten in dieser Kategorie. 18

400 80.000 75.057 331 Abfallmenge [t] 300 200 100 262 Menge 56.275 47.303 180 Kosten 21.073 91 60.000 40.000 20.000 Entsorgungskosten 0 2005 2006 2007 2008 0 Abbildung 5.9: Mengen und Entsorgungskosten (netto) für gefährliche Abfälle 2005 bis 2008 Die Erhöhung der Menge in 2006 im Vergleich zum Vorjahr dürfte neben der normalen Schwankung auch auf die Vereinheitlichung und Vereinfachung des gesamten Verfahrens zurückzuführen sein (siehe 5.6.3). In vielen Dienststellen wurde dies für die Entsorgung von zuvor längerfristig gelagerten Abfällen genutzt. Die Menge ist von den in dieser Kategorie sehr spezifischen Prozessen abhängig und insofern kaum beeinflussbar. In den letzten Jahren hat vor allem die Stilllegung von Tankstellen und damit auch der Leichtflüssigkeitsabscheider zu einer Senkung der entsorgten Menge geführt. Weiterhin werden z. B. Elektronikschrott und Leuchtstoffröhren in Behältern gesammelt und im Jahr ihrer Entsorgung bilanziert. 5.6.3 Ausschreibung der Entsorgung gefährlicher Abfälle Die Entsorgung gefährlicher Abfälle wurde 2005 erstmalig landesweit für 43 Abfallarten ausgeschrieben, die Folgeausschreibung wurde 2007 durchgeführt. In der Ausschreibung nicht enthalten sind die Abfälle der Leichtflüssigkeitsabscheider, da die Entsorgung hier an die Ausschreibung der Wartung der Anlagen gekoppelt ist. Ein wesentlicher Effekt dieser Ausschreibung ist eine landesweit einheitliche Verfahrensgestaltung, mit der die gesetzeskonforme Entsorgung der gefährlichen Abfälle, insbesondere die Nachweisführung hierüber gesichert wird. Eine tiefer gehende Auswertung der spezifischen Entsorgungskosten ist für die gefährlichen Abfälle aufgrund ihrer Diversität nicht zielführend. Grundsätzlich gelten auch hier die bereits zu den nicht gefährlichen Abfällen getroffenen Aussagen (siehe 5.5.3). 19

Nachfolgend wird als Beispiel die Kostenentwicklung von Elektronikschrott, Fotochemikalien und Leuchtstoffröhren im Laufe der Ausschreibung dargestellt. Sie stellen zusammen den größten Anteil der entsorgten gefährlichen Abfälle (ca. 55 %). 1.600 1.400 vor Ausschreibung nach 1. Ausschreibung 2005 1.561 1.458 Kosten pro entsorgter Tonne 1.200 1.000 800 600 400 200 nach 2. Ausschreibung 2007 426 345 250 171 358 218 923 0 Elektronikschrott Fotochemikalien Leuchtstoffröhren Abbildung 5.10: spezifische Entsorgungskosten (netto) pro Tonne Abfall für Elektronikschrott und Fotochemikalien im Laufe der Ausschreibungen Bei der Ausschreibung mehrerer Abfallarten kann die Entsorgung einzelner Abfallarten teurer werden, während für andere Abfälle die Entsorgungskosten sinken. In der Ausschreibung der gefährlichen Abfälle wurden die Kostensteigerungen z. B. bei Leuchtstoffröhren durch die Kostensenkung bei den anderen häufig entsorgten Abfällen kompensiert. Insgesamt konnten die spezifischen Kosten über die zwei Ausschreibungen unter Bereinigung von Mengeneffekten um rd. 41 % gesenkt werden. Die gefährlichen Abfälle stellen den geringsten Anteil an der gesamten Abfallmenge und den absoluten Entsorgungskosten. Im Rahmen des Abfallmanagements liegt der Schwerpunkt in dieser Abfallkategorie in der Sicherstellung der gesetzeskonformen Entsorgung, die natürlich zu angemessenen Kosten erfolgen soll. 6 Fazit der bisherigen Entwicklung Die Dienststellen des Landes sind Abfallerzeuger und als solche für die ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich. Mit der Übernahme der Entsorgung in die Bewirtschaftung und der Einführung eines prozessorientierten Abfallmanagements hat die GMSH einen wesentlichen Teil dieser Verantwortung übernommen. 20

Ein Schwerpunkt bei der Einführung des Abfallmanagements war die Schaffung landesweit einheitlicher Verfahrensgrundlagen. Hiermit wird nicht nur zuverlässig die Umsetzung aller abfallrechtlichen Vorschriften, sondern gleichzeitig auch eine wirtschaftliche Entsorgung sichergestellt. Von der Beauftragung der Entsorgung bis zu deren Nachweisführung und Abrechnung wurden sämtliche Verfahrensabläufe einheitlich und effektiv gestaltet. Hierüber konnte eine erhebliche Verbesserung im Zusammenwirken der Dienststellen, der GMSH und der Entsorgungsunternehmen und darüber letztlich eine Optimierung der verbundenen Regiekosten erreicht werden. Wesentliche Instrumente der gesetzeskonformen Nachweisführung sind - Vorabkontrollen Die GMSH fordert von den beteiligten Entsorgungsunternehmen laufend die aktuellen Entsorgungsnachweise für die betreffenden Abfälle und Zertifikate Entsorgungsfachbetrieb an. Bei ausgewählten Vertragspartnern finden darüber hinaus Betriebsbesichtigungen statt, um deren Zuverlässigkeit und Fachkunde zu prüfen. - Übernahme-/Begleitscheine Für jede Entsorgung eines gefährlichen Abfalls werden von der GMSH zwingend Übernahmescheine oder Begleitscheine als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung eingefordert. Der mit der Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen verbundene logistische Aufwand ist im Verhältnis zu den Entsorgungskosten relativ hoch: - Behälter müssen abgezogen und neu aufgestellt werden. - Neue Entsorger müssen in Besonderheiten von Liegenschaften (Behälterstandorte, Zufahrten) eingewiesen werden. - Neue Leerungsrhythmen müssen abgestimmt und umgesetzt werden. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragspartner, des örtlichen Bewirtschaftungspersonals der GMSH und der einzelnen Dienststellen notwendig, die zunächst zusätzlichen Zeitaufwand verursacht. Die Erfahrungen und Erfolge der bisherigen Ausschreibungen zeigen, dass der Aufwand aufgrund der erreichten Vereinfachungen in den Abläufen und der Kostenreduzierungen gerechtfertigt war. Die hierüber erreichbaren Einsparungspotenziale sind jetzt allerdings ausgeschöpft. Trotzdem werden auch künftig regelmäßig Ausschreibungen durchgeführt, um den Entwicklungen in der Abfallwirtschaft, den Preisentwicklungen und den vergaberechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Entsorgungskosten setzen sich aus den Kosten für die Entsorgung und den Kosten für die zugehörige Logistik (z. B. Transport, Nachweisführung) zusammen. Laut Verbraucherpreisindex (Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 7) stiegen die Entsorgungskosten (Kosten der Müllabfuhr) im betrachteten Zeitraum von 2005 bis 2008 kontinuierlich um 4 % an. Die GMSH konnte diesem Trend für die Dienststellen des Landes entgegen wirken. Nach einer anfänglichen Steigerung der spezifischen Kosten pro Tonne Abfall um ca. 9 % (entspricht rechnerischen Mehrkosten von 86.880 Euro) im Jahr 2006 konnten diese 2007 um 4 % (rechnerische Einsparung 44.490 Euro) und in 2008 um weitere 6 % (rechnerische Einsparung 58.441 Euro) gesenkt werden. 21

Bezogen auf die von der GMSH ausgeschriebenen Abfallarten konnten die Kosten im Betrachtungszeitraum um rund 48 % (124.000 Euro) gesenkt werden. Ein Vergleich der (z. T. hypothetischen) Kostenentwicklungen ist allerdings aufgrund der Diversität der Abfallarten, der Entwicklung der jeweiligen Entsorgungsmengen und der unvermeidbaren Preissteigerungen nur eingeschränkt möglich. 7 Ausblick und weitere Handlungsfelder Ein wichtiges Handlungsfeld bleibt die Verfolgung von Änderungen im Abfallrecht und die Anpassung der Entsorgungsprozesse an jeweils veränderte rechtliche Bedingungen. So wird es ab April 2010 für die Entsorgung gefährlicher Abfälle unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht, die Nachweisführung elektronisch durchzuführen. Die GMSH wird liegenschaftsbezogen die Notwendigkeit feststellen und ggf. mit den betroffenen Dienststellen dafür die Voraussetzungen schaffen bzw. sie hierbei unterstützen. Ein weiteres wesentliches Ziel im Abfallmanagement ist die Sicherstellung der Abfallentsorgung zu angemessenen Kosten. Die Auswertung der vorhandenen Daten zeigt, dass vor allem im Bereich der hausmüllähnlichen Abfälle Einsparpotentiale vorhanden sind. Diese Gruppe macht etwa 75 % der gesamten Abfallmenge und etwa 69 % der gesamten Entsorgungskosten aus. Hier werden noch nennenswerte Optimierungspotenziale erwartet, die z. B. über eine noch konsequentere Abfalltrennung in vielen Dienststellen erschlossen werden könnten. 250 231 200 Kosten pro Tonne Abfall 150 100 79 64 50 16 13 0 Restabfall Bioabfall Verpackungsabfall Papier Aktenvernichtung Abbildung 7.1: Entsorgungskosten (netto) pro Tonne Abfall für verschiedene hausmüllähnliche Abfälle (in 2008) Die Entsorgung von Restabfall ist, bezogen auf die Mengeneinheit, immerhin rund 6 mal so teuer wie die Entsorgung von Papier. 22

Die GMSH unterstützt die Dienststellen des Landes im Bereich der Abfalltrennung, z. B. indem sie für die Liegenschaften geeignete Trennsysteme anbietet. Abfalltrennung ist auch die Grundlage, um in der Folge die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung auszuschreiben und hierüber weitere Kosteneinsparungen zu realisieren (siehe 5.2.2). Mit dem Abfallmanagement verfügt die GMSH über umfangreiche Erfahrungen, von der auch öffentliche Verwaltungen profitieren könnten, die nicht von der GMSH bewirtschaftet werden. Die GMSH bietet ihre Dienstleistungen auch diesem Kundenkreis an, z. B. über die Möglichkeit einer Teilnahme an Ausschreibungen, welche jeweils auch die Erstellung sämtlicher Ausschreibungsunterlagen beinhalten. 23

Ansprechpartner der GMSH für Fragen zum Abfallmanagement Geschäftsbereich Gebäudebewirtschaftung Leitung Jens-Peter Halbensleben Telefon 0431/599-1300 Telefax 0431/599-1302 jens-peter.halbensleben@gmsh.de Fachbereich Energie- und Abfallmanagement Leitung Petra Smolny Telefon 0431/599-1340 Telefax 0431/599-1352 petra.smolny@gmsh.de Abfallmanagement Ansprechpartnerin Dagmar Kalbitz Telefon 0431/599-1351 Telefax 0431/599-1352 dagmar.kalbitz@gmsh.de Januar 2010 Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) Gartenstraße 6, 24103 Kiel Telefon 0431/599-0, Telefax 0431/599-1188 www.gmsh.de 24

D-140-00063 Januar 2010 Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6, 24103 Kiel Telefon 0431/ 599-0, Telefax 0431/ 599-1188 mail@gmsh.de, www.gmsh.de Geschäftsführer Henrik Harms