18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/7322 12. 07. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Pentz (CDU) vom 30.04.2013 betreffend Erlöse aus Steuer-CDs und Antwort des Ministers der Finanzen Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Summe hat die Landesregierung bisher insgesamt für Ankäufe oder die Beteiligung an Ankäufen sog. "Steuer-CDs" aufgewendet? In den Jahren 2009 bis 2011 hat das Land Hessen insgesamt 446.729 für den Ankauf so genannter "Steuer-CDs" aufgewendet. Frage 2. Wie hoch ist der gesamte bisherige Erlös aus Daten sog. "Steuer-CDs" aus ausschließlich daraufhin eingeleiteten und bereits abgeschlossenen Verfahren? a) Inklusive zeitgleich (1 Monat vor bis 1 Monat nach dem Ankauf) eingegangener Selbstanzeigen? b) Ohne zeitgleich (1 Monat vor bis 1 Monat nach dem Ankauf) eingegangener Selbstanzeigen? Eine Beantwortung der Frage ist aufgrund des in ihr enthaltenen zeitlichen Elements (1 Monat vor und 1 Monat nach dem Ankauf) nicht möglich, da Hessen kein Datenmaterial selbst angekauft hat, sondern lediglich erhaltenes Kontrollmaterial auswertet. Insofern ist der Ankaufszeitpunkt nicht bekannt, so dass bisherige Mehrergebnisse nicht in diesen Zeitrahmen eingeordnet werden können. Ungeachtet dessen können folgende Daten mit Stand 24. Mai 2013 mitgeteilt werden (Hinweis: mit der Erhebung der Daten wurde Anfang des Jahres 2010 begonnen): Der gesamte bisherige Erlös aus sog. "Steuer-CDs" und daraus resultierendem Kontrollmaterial (ohne Selbstanzeigen s.u.) beläuft sich (seit dem Beginn der Datenerhebung Anfang 2010) aktuell auf ca. 20,5 Mio.. Davon sind bislang ca. 7,8 Mio. bestandskräftig. Bislang beträgt das vorläufige Mehrergebnis aus 5.029 eingegangenen Selbstanzeigen (ohne Ermittlungen der Prüfungsdienste s.o.) ca. 474 Mio., die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre aufteilen: Jahr Anzahl Selbstanzeigen Mehrergebnis 2010 3.467 357 Mio. 2011 450 62 Mio. 2012 492 40 Mio. 2013 (Stand Mai) 620 15 Mio. Somit beträgt das gesamte vorläufige steuerliche Mehrergebnis aus der Auswertung der angekauften Daten und der ausgewerteten Selbstanzeigen von hessischen Anlegern insgesamt ca. 494,5 Mio.. Eingegangen am 12. Juli 2013 Ausgegeben am 18. Juli 2013 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach 3240 65022 Wiesbaden
2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/7322 Aus den voran genannten Daten wird zweierlei ersichtlich: 1. Der Ankauf von "Steuer-CDs" hat im Vergleich zu den Mehreinnahmen aus Selbstanzeigen nur ein sehr geringes Volumen an Mehreinnahmen zur Folge. 2. Das gesamte vorläufige steuerliche Mehrergebnis ist wesentlich geringer als die Zahlungen, die aus dem Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommen zu erwarten gewesen wären. Aus diesen Gründen hält die Landesregierung es nach wie vor für erforderlich, eine dauerhaft bestandsfeste, rechtliche Grundlage in Form eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz zu schaffen. Nur so ist die Steuerverwaltung bei Steuerpflichtigen mit Auslandskonten in der Schweiz nicht auf Zufallsfunde eine offerierten "Steuer-CD" und der Medienwirkung des Ankaufs in Form von Selbstanzeigen angewiesen, sondern erhält die Basis für eine geordnetes und rechtlich einwandfreies Besteuerungsverfahren. Auf diese Weise können alle Steuerpflichtigen mit Einkünften in der Schweiz zur Besteuerung herangezogen werden und die steuerliche Veranlagung bleibt nicht länger auf Einzelfälle einer angekauften "Steuer-CD" beschränkt. Allein die Garantiezahlungen hätten für Hessen Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 120 Mio. eingebracht. Plausible Schätzungen gehen davon aus, dass die tatsächlichen Zahlungen aus den Nachversteuerungen eher im Bereich von 700 Mio. allein für Hessen liegen würden. Hinzu würden noch einmal 49 Mio. pro Jahr aus der laufenden Besteuerung der Geldvermögen in der Schweiz treten. Aus diesen Gründen ist das Scheitern des Abkommens bedauerlich. Frage 3. Wie hoch ist der gesamte erwartete Erlös aus Daten sog. "Steuer-CDs" aus ausschließlich daraufhin eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Verfahren? a) Inklusive zeitgleich (1 Monat vor bis 1 Monat nach dem Ankauf) eingegangener Selbstanzeigen? b) Ohne zeitgleich (1 Monat vor bis 1 Monat nach dem Ankauf) eingegangener Selbstanzeigen? Hierzu kann keine Angabe gemacht werden, da lediglich die Mehrergebnisse abgeschlossener Verfahren statistisch erfasst werden. Frage 4. Wie viele Haftstrafen über welche jeweilige Haftdauer wurden im Zuge o.g. bereits abgeschlossener Verfahren bereits verhängt, bzw. werden im Zuge o.g. laufender Verfahren erwartet? Für die bereits abgeschlossenen Verfahren aus sog. "Steuer-CDs" und daraus resultierendem Kontrollmaterial wurden Haftstrafen über insgesamt 45 Monate Haft verhängt. Dies betraf drei Einzelhaftstrafen über eine jeweilige Haftdauer von 1 Jahr, 1 Jahr und 3 Monaten sowie 1 Jahr und 6 Monaten. Eine Prognose für noch zu erwartende Haftstrafen kann nicht getroffen werden. Frage 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um weiterhin gegen Steuerhinterzieher energisch vorzugehen? Am 29. April 2013 haben Herr Staatsminister Dr. Schäfer und Herr Staatsminister Hahn das 5-Punkte-Programm der Hessischen Landesregierung zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität vorgestellt. Die Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität war in den vergangenen Jahren eine der wichtigsten Aufgaben der Steuerverwaltung, der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Dies wird auch zukünftig der Fall sein. Die Hessische Landesregierung begreift Steuerhinterziehung als einen Akt fehlender Solidarität mit der Gesellschaft. Darüber hinaus führt Wirtschaftskriminalität - wie etwa Steuerhinterziehung - nicht erst seit der Finanzmarktkrise zu erheblichen Schäden für die Volkswirtschaft. Für die effektive und umfassende strafrechtliche Verfolgung der Wirtschaftskriminalität im Allgemeinen und der Steuerhinterziehung im Besonderen sind in Hessen insbesondere die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Umweltstrafsachen in Frankfurt am Main zuständig. In der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (ZBS) eingerichtet.
Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/7322 3 Den gestiegenen Anforderungen durch die fortschreitende Internationalisierung, den europäischen Binnenmarkt und die damit einhergehende Veränderung der Kapitalmärkte sowie die Komplexität der Ermittlungsverfahren wurde bereits in den vergangenen Jahren konsequent Rechnung getragen. Insbesondere wurden die Außendienste der hessischen Finanzämter seit dem Jahr 2005 um mehr als 16 v.h. aufgestockt und ihre Arbeitsweise kontinuierlich optimiert. Um eine zeitnahe Abarbeitung aller Selbstanzeigen zu gewährleisten, wurden die hessischen Steuerfahndungsstellen im Frühjahr 2010 zeitnah um 40 Bedienstete aus den Finanzämtern befristet verstärkt. In den vergangenen über zehn Jahren ist die hessische Steuerverwaltung konsequent modernisiert worden. Die Einstellung und Ausbildung von ca. 300 Anwärterinnen und Anwärtern pro Jahr hat kontinuierlich zu einer angemessenen Personalausstattung geführt. Um weiterhin unserem Anspruch einer effizienten und gleichmäßigen Anwendung der Steuergesetze gerecht zu werden, werden in den Jahren 2013 bis 2015 die Ausbildungszahlen im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung erhöht. Denn eine optimale Ausstattung der Außendienste ist nur dann sinnvoll möglich, wenn sie mit einer angemessenen Personalausstattung sämtlicher Arbeitsbereiche der Finanzämter in Einklang steht. Bereits im August dieses Jahres werden 35 zusätzliche Finanzanwärter ihr Studium an der Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda beginnen, jeweils 35 zusätzliche Finanzanwärter folgen in den Jahren 2014 und 2015. So kann die Verstärkung der Steuerfahndungs- und Betriebsprüfungsstellen mit der erforderlichen Personalnachführung in anderen Arbeitsbereichen gewährleistet werden. Das Konzeptpapier ist als Anlage beigefügt. Wiesbaden, 26. Juni 2013 Dr. Thomas Schäfer Anlagen