Übersicht: Theoriekonzept effizienter betrieblicher Verhandlungen Theoretische Grundlagen: 2 Modelle des Verhaltens einer Betriebsgewerkschaft bzw. einer betrieblichen Interessenvertretung der ANer - Lohnfixierung/ Right to manage -Modell - Modell effizienter (kombinierter) Lohn- und Beschäftigungsverhandlungen Transfer: Betriebliche Bündnisse zur Beschäftigungssicherung Modifikationen des Basismodells für betriebliche ANer-Vertretungen - asymmetrische Präferenzen der Interessenvertretung für Insiders - Zielpräferenzen nach Medianwählerkonzept WS 08/09 3.3.1 (1)
Monopolistische Lohnfixierung ( Right to manage -Modell) (1) betriebliche Arbeitsnachfrage E E = E ( W,...); < 0 W (2) gewerkschaftliche Zielfunktion (Präferenz-) ZG = Z( W, E) Kriterien gewerksch. Lohnforderungen, (-erhöhungen): Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage E E negativ! W W Risikopräferenz gegenüber Arbeitsplatzverlusten W U '( E) = E U '( W ) Symbole: E = Arbeitskräftenachfrage W = Entgelt (Arbeitskosten) je beschäftigten Arbeitnehmer (3) Maximierung des Nutzens der Gewerkschaftsmitglieder Z G = Z( W, E) Nebenbedingung: max! E = E(W) WS 08/09 3.3.1 (2)
Gewerkschaftliche Mitgliederpräferenzen und betriebliche Arbeitskräftenachfrage W ZG = Z( W, E) W 0 E 0 E WS 08/09 3.3.1 (3a)
Unterschiedliche Lohnelastizitäten der Arbeitsnachfrage bei gegebenen Risikopräferenzen der Mitglieder ZG = Z( W, E) WS 08/09 3.3.1 (3b)
Unterschiedliche Risikopräferenzen gegenüber Beschäftigungsverlusten bei gegebener Arbeitsnachfrage W ZG = Z( W, E) W 1 A 1 W 2 A 2 U 1 W A U 2 E 1 E 2 E WS 08/09 3.3.1 (3c)
Zusammenfassung zum Right to manage -Modell - Referenzmodell des Verhaltens einer mächtigen Betriebsgewerkschaft: reine Lohnverhandlungen der Gewerkschaft / Beschäftigungsentscheidungen in der Kompetenz des Managements; - gewerkschaftliche Zielfunktion mit 2 Argumenten; Trade off-problem der Betriebsgewerkschaft; Betriebsgewerkschaft handelt als rationale Interessenvertretung der betrieblichen ANer; - 2 Kriterien der gewerkschaftlichen Lohnpolitik: Lohnelastizität der betrieblichen Beschäftigungsentscheidungen Risikopräferenzen der Gewerkschaftsmitglieder gegenüber Beschäftigungsverlusten/ Lohnerhöhungen; WS 08/09 3.3.1(4)
Modell effizienter betrieblicher Verhandlungen Arbeitsmarktökonomie W 1 D E WS 08/09 3.3.1(5a)
WS 08/09 3.3.1(5 a1)
Modell effizienter betrieblicher Verhandlungen Arbeitsmarktökonomie Lohn (w) W D E WS 08/09 3.3.1(5b)
Modell effizienter betrieblicher Verhandlungen Arbeitsmarktökonomie Lohn (w) W D E WS 08/09 3.3.1(5c)
Fazit zum Modell effizienter Verhandlungen auf betrieblicher Ebene Effiziente Verhandlungen gleich kombinierte Lohn- und Beschäftigungsverhandlungen auf betrieblicher Ebene! Effiziente Verhandlungen können aus der Sicht beider Verhandlungspartner aus der Sicht des Betriebs und der Betriebsgewerkschaft günstiger (pareto-optimal) sein, d. h. einen höheren Nutzen ermöglichen als reine Lohnverhandlungen. Bei Annahme eines negativen konjunkturellen Schocks: Gemeinsame Interessen beider Seiten an Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung als Alternative zu kurzzeitigen Entlassungen WS 08/09 3.3.1 (6)
WS 08/09 3.3.2(1)
Thesen zu BBBS (1) BBBS haben neue Phase der betrieblichen Beschäftigungspolitik eingeleitet. Akteure: Betriebliche Interessenvertretungen und Management, nicht vorrangig Tariforganisationen. relevante Ziele (siehe Abb. 3.3.2(1)) (1a) BBBS bilden ein neues Feld der betrieblichen Dezentralisierung von FTV, i. d. R. im Zusammenhang mit tarifvertraglichen Öffnungsklauseln. Ohne Öffnungsklauseln sind Tarifvertragsvorrang bzw. Günstigkeitsprinzip hinderlich. (2) BBBS lassen sich vertragstheoretisch als effiziente Verträge (Betriebsvereinbarungen) deuten, als kooperative Vereinbarungen der betrieblichen Akteure mit Bezug zu beiderseitigen Interessen bzw. Zielen. Konzessionen der AN-Vertretungen betreffen Arbeitszeiten (Verlängerungen, zusätzliche Flexibitsierung), Entlohnung, Qualifizierung und die betriebliche Arbeitsorganisation, Zusagen der AGer betreffen i.d.r. befristete Beschäftigungs- und Standortsicherungen. WS 08/09 3.3.2 (2a)
Thesen zu BBBS- Fortsetzung (3) Seit 2000 gibt es eine größere Zahl von Fallbeispielen von BBBS in DE, einige Fallbeispiele haben die erhofften Erfolge offenbar nicht erreicht. Zweifel bestehen hinsichtlich der Umsetzung von Funktionsvoraussetzungen effizienter Betriebsvereinbarungen. (3a) Positive Auswirkungen bzgl. der Beschäftigungs- bzw. bzgl. der Auftrags-/Gewinnsituation der Unternehmen mit BBBS konnten generell nicht ermittelt werden; in kurzfristiger Sicht eher als in langfristiger Sicht. (4) BBBS haben aus der Sicht von Gewerkschaften und BR ambivalenten Charakter. Sie erweitern einerseits Verhandlungsspielräume (Optionen) der betrieblichen Interessenvertretungen der AN, andererseits können sie auch unter Druck von Seiten der AG mehr oder weniger erzwungen werden. WS 08/09 3.3.2 (2b)
BBBS effiziente Vereinbarungen im Sinne der Theorie effizienter (betrieblicher) Verhandlungen? BBBS (1) Optionen effizienter BetriebsVen zur Beschäftigungs- /Standortsicherung, da Beschäftigungs- bzw. Standortentscheidungen auf einzelwirtschaftlicher Ebene getroffen werden. (2) Funktionsvoraussetzungen? - betriebliche Kooperation der BRe bzw. der AGer, - gemeinsame Interessen der betrieblichen ANer bzw. AGer, - übereinstimmende Diagnosen zur einzelwirtschaftlichen Lage durch AGer und BRe und zur künftigen Entwicklung, übereinstimmende bzw. transparente Prognosen der künftigen Entwicklung der Standorte bzw. des Unternehmens! - ex ante Klärung von Bedingungen für Nachverhandlungen bzw. alternative Maßnahmen! (3) Zweifel an positiver Umsetzung aller Funktionsvoraussetzungen in Fallbeispielen! WS 08/09 3.3.2(3)
WS 08/09 3.3.3(1)
WS 08/09 3.3.3(2)
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