Lernstandserhebungen in Baden-Württemberg. Informationen für das Schuljahr 2014/2015



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Informationen für das Schuljahr 2014/2015

Navigationsseite Allgemeine Einführung VERA 3 Lernstand 5 VERA 8 LS, Ref. 31-2 -

Allgemeine Einführung

Welchen Mehrwert haben Lernstandserhebungen? Der Außenblick ergänzt die Innensicht auf Schule und Unterricht sowie auf Schülerinnen und Schüler. Die Schule erhält objektive Informationen zum Kompetenzstand ihrer Schülerinnen und Schüler. Die fundierten und detaillierten Ergebnisrückmeldungen liefern wichtige Informationen für eine auf Daten gestützte Unterrichtsentwicklung. Ein zeitsparendes und benutzerfreundliches Online-Portal für alle Lernstandserhebungen in BW wird den Schulen bereitgestellt. LS, Ref. 31-4 -

Welche Lernstandserhebungen werden zukünftig durchgeführt? LS, Ref. 31-5 -

Welche rechtlichen Regelungen gelten? Information für den Übergang und zur Durchführung Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den Vergleichsarbeiten vom 22. September 2011 gilt weiterhin für die Vergleichsarbeiten VERA 3-2015. Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen vom 30. April 2014 tritt am 1. August 2015 für alle Lernstandserhebungen in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Verwaltungsvorschrift zu den Vergleichsarbeiten außer Kraft. LS, Ref. 31-6 -

Wie kommen die Schulen ins Portal? www.lernstandserhebungen-bw.de Freischaltung Ende Januar 2015 Anmeldung mit Passwort, dann erscheint die Seite Verfahrensauswahl zurück zur Navigationsseite LS, Ref. 31-7 -

VERA 3 im Schuljahr 2014/2015

Was ist VERA 3? Die Vergleichsarbeiten VERA 3 sind Lernstandserhebungen, die vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin entwickelt und den Ländern zum Einsatz an den Schulen zur Verfügung gestellt werden. werden bundesweit an Grundschulen im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. überprüfen ausgewählte Kompetenzbereiche der länderübergreifend verbindlichen KMK-Bildungsstandards für den Primarbereich. sind ein verpflichtendes Instrument zur Selbstevaluation der Schulen. werden nicht benotet. LS, Ref. 31-9 -

Welche Zielsetzungen hat VERA 3? Weiterentwicklung von Schule und Unterricht Rückmeldung, welchen Lernstand eine Klasse oder Lerngruppe Ende der 3. Klasse hinsichtlich ausgewählter Kompetenzbereiche erreicht hat, somit ein Instrument zur Standortbestimmung für Lehrkräfte und Schulleitung Ausgangspunkt für Reflexion und weitere Planung des Unterrichts Unterstützung bei der Selbstevaluation von Schulen Feststellung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler Objektive Informationen über den individuellen Lernstand zum Testzeitpunkt hinsichtlich ausgewählter Kompetenzbereiche Hinweise auf besondere Stärken und Schwächen Professionalisierung der Lehrkräfte Ermittlung und Verbesserung der Diagnosefähigkeit von Lehrkräften LS, Ref. 31-10 -

Wann wird VERA 3 durchgeführt? Termine für den Durchgang VERA 3-2015 28. April 2015 (Mathematik Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit; Zahlen und Operationen) 05. Mai 2015 (Deutsch Lesen) 07. Mai 2015 (Deutsch Sprache und Sprachgebrauch untersuchen) Termine (veröffentlicht in K.u.U., Nr. 14 vom 15. Juli 2013) LS, Ref. 31-11 -

Welche rechtliche Vorgabe regelt VERA 3? Die Verwaltungsvorschrift vom 22. September 2011 regelt die Bestimmungen bezüglich VERA 3 In der Klasse 3 der Grundschule werden in den Fächern Deutsch und Mathematik zentrale schriftliche Arbeiten angefertigt, die nicht benotet werden. Die Grundschulen beteiligen sich damit an dem Projekt VERA (Vergleichsarbeiten in der Grundschule), an deren Aufgabenentwicklung alle Bundesländer beteiligt sind. Die Termine werden vom Kultusministerium bekannt gegeben. Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden mit den Schülern, Eltern und in den zuständigen Lehrerkonferenzen besprochen. Auf Wunsch werden die korrigierten Arbeiten den Schülern nach Hause mitgegeben. LS, Ref. 31-12 -

Wie wird VERA 3-2015 durchgeführt? Bereitstellung der Testmaterialien im Online-Portal Lernstandserhebungen (Ende April 2015) Testhefte, Durchführungserläuterungen, Auswertungsanleitungen, Hilfstabellen Eingabe Diagnosegenauigkeit (freiwillig) ca. eine Woche vor Testeinsatz Einsatz der Tests zu den festgelegten Terminen (April/Mai 2015) Korrektur und anschließende Eingabe der Daten in das Online-Portal Lernstandserhebungen (bis 18. Mai 2015) LS, Ref. 31-13 -

Wie wird VERA 3-2015 ausgewertet? Ergebnisrückmeldung abrufen (Juli 2015) im Online-Portal Lernstandserhebungen Ergebnisse analysieren und interpretieren (anschließend) auf Aufgabenebene, Schülerebene, Klassenebene, Schulebene in Lehrer- und Schulteams Ergebnisse besprechen (anschließend) mit Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen gemäß Verwaltungsvorschrift Maßnahmen planen und einleiten (anschließend) unter Berücksichtigung der Handreichung des LS zum Umgang mit den Ergebnissen und den detaillierten didaktischen Handreichungen des IQB LS, Ref. 31-14 -

Was beinhalten die didaktischen Handreichungen? Die modular aufgebauten didaktischen Handreichungen beinhalten Modul A: Fachübergreifende Erläuterungen Modul B: Didaktische Beschreibungen der Kompetenzbereiche einschließlich Kompetenzstufenmodelle Modul C: Aufgabenbeschreibungen mit Anregungen zum Unterricht LS, Ref. 31-15 -

Wo gibt es weitere Informationen zu VERA 3? www.vera3-bw.de Die Internetseiten zu VERA 3 werden fortlaufend aktualisiert. Hier steht ein Planungsraster zum zeitlichen Ablauf von VERA 3-2015 zur Verfügung. zurück zur Navigationsseite LS, Ref. 31-16 -

Lernstand 5 ab Schuljahr 2015/2016 erste Informationen

Was ist Lernstand 5? Lernstand 5 ist ein förderdiagnostisch orientiertes Verfahren auf zwei Ebenen, wobei die Diagnose (Ebene I) durch eine standardisierte Lernstandsanalyse erfolgt und eine diagnosegeleitete Förderung (Ebene II) durch passgenaues Unterstützungsmaterial ermöglicht. wird an den allgemein bildenden weiterführenden Schulen zu Beginn von Klasse 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik eingesetzt. überprüft Basiskompetenzen, d.h. eng umrissene Kompetenzbereiche der KMK-Bildungsstandards für den Primarbereich, die bedeutsam sind für das Weiterlernen in der Sekundarstufe. ist kein Instrument, das die Eignung für die Schulart bewertet, da nur ein eng umrissener Ausschnitt der Leistungen erfasst wird. wird nicht benotet. LS, Ref. 31-18 -

Welche Zielsetzungen hat Lernstand 5? Feststellung des individuellen Lernstands Zuverlässige Informationen zum Lernstand in den überprüften Basiskompetenzen der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers Ausgangsbasis für passgenaue Förder- und Unterstützungsmaßnahmen Erfassung der Heterogenität der Lerngruppe/Klasse Ermittlung von Schülergruppen mit ähnlichen Lernständen Möglichkeit des Einsatzes von passgenauen gruppenorientierten Unterstützungsmaßnahmen Unterstützung der Schul- und Unterrichtsentwicklung Ausbau der diagnostischen Fähigkeiten der Lehrkräfte Hilfe bei der datengestützten Unterrichtsentwicklung LS, Ref. 31-19 -

Warum zu Beginn von Klasse 5? Die Schnittstelle von der Primarstufe zur Orientierungsstufe stellt für die Schülerinnen und Schüler einen wesentlichen Meilenstein in ihrer Bildungsbiografie dar. Für die Ausschöpfung der individuellen Fähigkeiten ist es besonders zu Beginn des neuen Bildungsabschnittes entscheidend, einen guten Anschluss an bisher erreichte Kompetenzen zu finden. Um einen gelingenden Übergang zu gestalten, benötigen Lehrkräfte möglichst frühzeitig zuverlässige und präzise Informationen über die Lernausgangslage ihrer neu aufgenommenen Schülerschaft. Besonders wichtig sind Informationen hinsichtlich ausgewählter Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik. LS, Ref. 31-20 -

Welche Kompetenzbereiche werden überprüft? Mathematik Kompetenzbereich Zahlen und Operationen Zahldarstellungen und Zahlbeziehungen verstehen Rechenoperationen verstehen und beherrschen: Operationsverständnis Schriftliche Rechenverfahren Deutsch Kompetenzbereich Lesen Lesegeschwindigkeit Leseverständnis LS, Ref. 31-21 -

Warum werden gerade diese Kompetenzbereiche überprüft? Beispielhafte Zitate aus der wissenschaftlichen Fachdidaktik Mathematik Kompetenzbereich Zahlen und Operationen Eine besondere Rolle kommt den arithmetischen Basiskompetenzen der Grundschulmathematik zu. Fehlende Kompetenzen bei den arithmetischen Basiskompetenzen stellen Hürden für das Weiterlernen in der Sekundarstufe dar. Wurde der basale Lernstoff der Grundschulmathematik hingegen erworben, dann begünstigt dies auch bessere Lernleistungen zu weiterführenden mathematisch Inhalten. (A. Schulz, T. Leuders (2013). Fokussierte Kompetenzbereiche in Lernstand 5 Mathematik Begründung und Konsequenzen. internes Arbeitspapier) Deutsch Kompetenzbereich Lesen Lesekompetenz ist Schlüsselkompetenz par excellence und eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe an vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. (Artelt, C. u. a. 2007. Förderung von Lesekompetenz. Expertise. Hrsg. Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bonn/ Berlin. www.bmbf.de/pub/bildungsreform_band_siebzehn.pdf) LS, Ref. 31-22 -

Wann und wie wird Lernstand 5 durchgeführt? Erstmaliger Einsatz zu Beginn des Schuljahrs 2015/2016 Zeitfenster für die Durchführung der Tests 21. September 2015 bis 02. Oktober 2015 Der Einsatz in diesem Zeitfenster ist flexibel möglich. (Termine veröffentlicht in K.u.U., Nr.14 vom 14. Juli 2014) Abruf der Materialien ab Mitte September 2015 über das Online-Portal Lernstandserhebungen (www.lernstandserhebungen-bw.de). Weitere Informationen hierzu folgen per E-Mail Anfang September 2015. LS, Ref. 31-23 -

Auf welchen Vorstellungen basiert das Unterstützungsmaterial? Ein sukzessiver Aufbau von Unterstützungsmaterial ist geplant. Begleitende Grundgedanken Diagnosegeleitete Förderung bedeutet: Die Förderung wird fundiert und passgenau zur Diagnose, d.h. auf Basis der Ergebnisrückmeldungen in den ausgewiesenen Testbereichen und Kompetenzniveaus, vorgenommen. Die Förderung berücksichtigt das gesamte Spektrum der Kompetenzausprägung. In die Konzeption des Unterstützungsmaterials fließen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ein. LS, Ref. 31-24 -

Wo gibt es weitere Informationen zu Lernstand 5? www.lernstand5-bw.de Die Internetseiten zu Lernstand 5 werden fortlaufend ergänzt. Ab Ende Juni 2015 steht hier ein Planungsraster zum zeitlichen Ablauf von Lernstand 5-2015 zur Verfügung. zurück zur Navigationsseite LS, Ref. 31-25 -

VERA 8 freiwillig im Schuljahr 2014/2015 verpflichtend ab Schuljahr 2015/2016

Die Vergleichsarbeiten VERA 8 Was ist VERA 8? sind Lernstandserhebungen, die vom Institut zur Qualitätssicherung im Bildungswesen (IQB) in Berlin entwickelt und den Ländern zum Einsatz an den Schulen zur Verfügung gestellt werden. werden bundesweit an den allgemein bildenden weiterführenden Schulen im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 8 in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie Englisch oder Französisch durchgeführt (siehe Verwaltungsvorschrift). überprüfen ausgewählte Kompetenzbereiche der länderübergreifend verbindlichen KMK-Bildungsstandards für die Sekundarstufe I. sind ein verpflichtendes Instrument zur Selbstevaluation der Schulen. werden nicht benotet. LS, Ref. 31-27 -

Welche Zielsetzungen hat VERA 8? Weiterentwicklung von Schule und Unterricht Rückmeldung, welchen Lernstand eine Klasse oder Lerngruppe Mitte der 8. Klasse hinsichtlich ausgewählter Kompetenzbereiche erreicht hat, somit ein Instrument zur Standortbestimmung für Lehrkräfte und Schulleitung Ausgangspunkt für Reflexion und weitere Planung des Unterrichts Unterstützung bei der Selbstevaluation von Schulen Feststellung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler Objektive Informationen über den individuellen Lernstand zum Testzeitpunkt hinsichtlich ausgewählter Kompetenzbereiche Hinweise auf besondere Stärken und Schwächen LS, Ref. 31-28 -

Wann wird VERA 8 durchgeführt? Freiwilliger Einsatz VERA 8 im Schuljahr 2014/2015 im zweiten Schulhalbjahr 2014/2015 in Klasse 8 Termine und Fächer für den freiwilligen Durchgang 24. Februar 2015 (Fremdsprache Leseverstehen, Hörverstehen) 26. Februar 2015 (Mathematik alle Leitideen) 02. März 2015 (Deutsch Lesen) Verpflichtender Einsatz VERA 8 ab Schuljahr 2015/2016 Termine (veröffentlicht in K.u.U., Nr. 14 vom 14. Juli 2014) LS, Ref. 31-29 -

Welche rechtliche Vorgabe regelt VERA 8? Die Verwaltungsvorschrift vom 30. April 2014 tritt am 1. August 2015 in Kraft regelt die Festsetzung der Fremdsprache regelt den Einsatz der Testheftversionen in den verschiedenen Schularten LS, Ref. 31-30 -

Wie wird VERA 8-2015 durchgeführt? Bereitstellung der Testmaterialien im Online-Portal Lernstandserhebungen (Mitte Februar 2015) Testhefte, Durchführungserläuterungen, Auswertungsanleitungen Einsatz der Tests zu den festgelegten Terminen (Febr./März 2015) Testheftversionen gemäß Verwaltungsvorschrift (drei Testheftversionen) Fächer gemäß Verwaltungsvorschrift (Englisch oder Französisch) Korrektur und anschließende Eingabe der Daten (Ende März 2015) in das Online-Portal Lernstandserhebungen LS, Ref. 31-31 -

Wie wird VERA 8-2015 ausgewertet? Ergebnisrückmeldung abrufen (spätestens Juli 2015) im Online-Portal Lernstandserhebungen Ergebnisse analysieren und interpretieren (anschließend) auf Aufgabenebene, Schülerebene, Klassenebene, Schulebene in Lehrer- und Schulteams Ergebnisse besprechen (anschließend) mit Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen gemäß Verwaltungsvorschrift Maßnahmen planen und einleiten (anschließend) unter Berücksichtigung der detaillierten didaktischen Handreichungen des IQB mit Hinweisen und Impulsen für die Weiterentwicklung des Unterrichts LS, Ref. 31-32 -

Was beinhalten die didaktischen Handreichungen? Die modular aufgebauten didaktischen Handreichungen beinhalten Modul A: Fachübergreifende Erläuterungen Modul B: Didaktische Beschreibungen der Kompetenzbereiche einschließlich Kompetenzstufenmodelle Modul C: Aufgabenbeschreibungen mit Anregungen zum Unterricht LS, Ref. 31-33 -

Wo gibt es weitere Informationen zu VERA 8? www.vera8-bw.de Die Internetseiten zu VERA 8 werden fortlaufend aktualisiert. Hier steht ein Planungsraster zum zeitlichen Ablauf von VERA 8-2015 zur Verfügung. zurück zur Navigationsseite LS, Ref. 31-34 -