Evaluierung und Bewertung von Elternhaltestellen (sog. Hol- und Bringzonen ) der Elterninitiative im Umfeld der Europaschule in Falkensee Stand: 8. September 2014 Als eine der Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit bietet sich die Einrichtung von Elternhaltestellen an. In diesem Dokument soll zunächst über die generelle Problematik informiert und eine sinnvolle Herangehensweise, die vom ADAC entwickelt wurde, vorgestellt werden. Im zweiten Schritt werden konkrete Orte, die im Umfeld der Europaschule Falkensee in Frage kämen, analysiert. Gemeinsam mit Stadt und Polizei kann anhand dieser Pläne die Einrichtung von möglichen Elternhaltestellen diskutiert werden. Bequemlichkeit oder ganz praktische Überlegungen stellen ein wesentliches Motiv für häufiges Bringen und Holen der Kinder dar. Etwa jedes zweite zur Schule gefahrene Kind bewältigt aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Schule den Schulweg nicht auf der gesamten Strecke zu Fuß. Kinder der ersten beiden Grundschulklassen werden im Vergleich zu den älteren Grundschülern deutlich häufiger mit dem Auto zur Schule gebracht und abgeholt. Hauptursache für Hol- und Bringverkehre sind aus Sicht der Eltern als unsicher empfundene Schulwege: Es ist nicht möglich, meine Kinder allein zur Schule zu schicken, da der Fußweg für die Kinder nicht sicher ist. Gemeint sind damit mangelnde Verkehrssicherheit und Sorge vor Belästigungen oder Bedrohungen. Der mit Abstand wichtigste Verbesserungsvorschlag im Bereich der Fußwege betrifft die Einrichtung von sicheren Querungsstellen in Form von Ampeln, Zebrastreifen oder Schülerlotsendiensten. Bei der Einrichtung von Hol- und Bringzonen für Kinder ist die Sicherheit des Schulwegs zwischen der Ausstiegsstelle und der Schule ein zentrales Kriterium. Hinzu kommt die Entfernung von der Ausstiegsstelle zur Schule, die laut den befragten Eltern ca. 200 Meter betragen kann. Eine Kombination aus Autofahrt und Fußweg wird von den Eltern an anderen Schulen dabei durchaus akzeptiert. Die entsprechende Beschilderung ist kein Zeichen der StVO, sondern ist ein Zusatzschild ohne bindende Wirkung. In Brandenburg wird folgendes Schild aufgehängt: Seite 1 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx
Standortbewertung für Hol- und Bringzonen Bei der Einrichtung von Hol- und Bringzonen muss sichergestellt sein, dass dadurch keine neuen Verkehrsprobleme erzeugt werden. Bei der Suche nach geeigneten Standorten sollten deshalb folgende Empfehlungen beachtet werden: Entzerrung der Hol- und Bringverkehre durch Verlagerung auf einen oder mehrere Standorte. Einhaltung einer Mindestentfernung von 250 m zur Schule. Vermeidung zusätzlicher Fahrwege (in Wohngebieten). Prüfung auf potenzielle Probleme bzw. auf gefährliche Fahrmanöver. Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte (StVO-Konformität). Hol- und Bringzonen werden besser angenommen, wenn gleichzeitig Projekte zur Bewegungsförderung durchgeführt werden. (Aktion Verkehrszähmer wird im November in der Europaschule eingeführt. Die Aktion Gelbe Füße sollte die Einführung einer Elternhaltestelle begleiten.) Eine gute Öffentlichkeitsarbeit fördert dabei die Akzeptanz bei Eltern und Anwohnern. Hauptkriterium für die Ermittlung des notwendigen Stellplatzangebots für die Hol- und Bringdienste der Eltern stellt die Schulgröße dar. Je mehr Schüler die Schule hat, desto eher ist davon auszugehen, dass mehrere Eltern gleichzeitig in der Hol- und Bringzone halten. Bei der Bemessung der Stellplatzzahl sollte aber auch berücksichtigt werden, dass durch ein zu großes Stellplatzangebot das Signal an die Eltern gesendet wird, dass Holund Bringdienste normal sind und damit das Zu-Fuß-Gehen an Relevanz verliert. Daneben hängt die Anzahl der erforderlichen Stellplätze auch von der Aufenthaltsdauer der Eltern beim Absetzen ihrer Kinder ab. Bei der Bemessung des Stellplatzangebots kann analog der zulässigen Haltedauer im eingeschränkten Haltverbot von einer dreiminütigen Zeitspanne pro Elterntaxi-Halt ausgegangen werden. Die Standorte der Hol- und Bringzonen sollten den Hauptrichtungen angepasst werden, aus denen die Eltern zur Schule fahren. Pro Standort sollte Platz für zwei bis fünf Fahrzeuge vorhanden sein. Das minimale Angebot sollte bei vier Stellplätzen pro Schule liegen, das maximale Angebot bei 15 Stellplätzen. Ist die Frage der Stellplatzkapazität geklärt, geht es um die Suche nach einem günstigen Standort für die Hol- und Bringzone. Bei der Standortwahl sind die Fahrgeschwindigkeiten und Verkehrsstärken genauso zu berücksichtigen wie die Platzverhältnisse im Straßenraum, das Angebot an Fußgängeranlagen im Längs- und Querverkehr, die bestehenden Regelungen zum ruhenden Verkehr, die Verkehrsführung und die Frequenz im Busverkehr. Anhand der nachfolgenden Checkliste lässt sich feststellen, ob der neue Standort für eine Hol- und Bringzone geeignet ist. (Quelle: Leitfaden des ADAC: "Das "Elterntaxi" an Grundschulen" 2013) Seite 2 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx
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Quelle: Openstreetmap.de Seite 5 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx
Lfd Nummer: 1 Gutspark / Zu den Luchgärten (Saftladen) Gleichzeitige Nutzung: Mehr als 20 Pkws Aktuelle Regelungen zum Keine Zum Teil unbefestigter Platz, welcher zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt wird. Entfernung zur Schule: 200 Meter Qualität des Schulwegs: Anfangs Verkehrsberuhigter Bereich übergehend als Fußweg durch den Gutspark. Notwendige Maßnahmen: Beschilderung, Markierung am Boden, Befestigung des Parkplatzes; gemeinsame Nutzung mit Kita am Gutspark Seite 6 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx
Lfd Nummer: 2 Ringpromenade / Hansastraße Gleichzeitige Nutzung: 6 Pkws Aktuelle Regelungen zum Keine Einbahnstraße mit ausreichend Platz für parkende Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand Entfernung zur Schule: 400 Meter Qualität des Schulwegs: Fußweg zurück zur Hansastraße, anschließend Fuß-Radweg am Schlaggraben entlang, komplett beleuchtet; evtl. Probleme mit der Akzeptanz bei Zeitmangel, da lieber zum Pfarrer-Tomberge-Weg weitergefahren werden könnte Notwendige Maßnahmen: Beschilderung Seite 7 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx
Lfd Nummer: 3 Scharenbergstraße / P&R Gleichzeitige Nutzung: 6 Pkws Aktuelle Regelungen zum Parkplatz nur Kraftomnibusse Zeichen 314 mit Zeichen 1048-16 Einbahnstraße mit ausreichend Platz für parkende Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand Entfernung zur Schule: 300 Meter Qualität des Schulwegs: Fuß-Radweg am Schlaggraben entlang, komplett beleuchtet Notwendige Maßnahmen: Beschilderung, Änderung der Nutzung Seite 8 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx
Lfd Nummer: 4 Parkplatz Ringpromenade Gleichzeitige Nutzung: 30-40 PKW auf Parkplatz, wilde Parkflächen davor Aktuelle Regelungen zum Unbeschränktes Parken, wird von einigen Lehrern und Erziehern angrenzender Kitas genutzt 30er Zone ohne Gehweg, ab Pfarrer-Tomberge-Weg nicht ausgebaut Entfernung zur Schule: 200m Qualität des Schulwegs: Fußweg über Schlaggraben und durch den Gutspark, wird oft als bedrohlich empfunden; Wendemanöver vor und auf dem Parkplatz kritisch; Parken auf Grünstreifen für Fußgänger problematisch; Fußgänger, die aus dem Tiefen Grund kommen, müssen zwischen parkenden Autos die Straße überqueren, schlechte Sichtbeziehungen Notwendige Maßnahmen: Hohe Akzeptanz, aber meist Wendemanöver zum Verlassen nötig; eher als Lehrerparkplatz denn als Elternhaltestelle geeignet Seite 9 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx
Lfd Nummer: 5 Bahnhofstraße, in Fahrtrichtung Nord, vor dem Fahrradladen Gleichzeitige Nutzung: 3-7 PKW Aktuelle Regelungen zum Parken 2 Stunden erlaubt Straße mit starkem Verkehr, links aus- und einsteigen problematisch Entfernung zur Schule: 250 Meter Qualität des Schulwegs: Überquerung der Bahnhofstr. dann problematisch, wenn nicht die Ampel genutzt wird. Bei Ampelnutzung ist Überqueren des Parkplatzes der kürzeste Weg, ebenfalls problematisch Notwendige Maßnahmen: Beschilderung Seite 10 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx
Lfd Nummer: 6 Bahnhofstraße, Fahrtrichtung Süd, vor der Stadthalle Gleichzeitige Nutzung: 4-6 PKW Aktuelle Regelungen zum 2 Stunden Parken erlaubt, (2 Behindertenparkplätze) Straße mit starkem Verkehr, links aus- und einsteigen problematisch Entfernung zur Schule: 200 Meter Qualität des Schulwegs: Fußweg durch Gutspark, keine Straße zu Überqueren Notwendige Maßnahmen: Beschilderung Seite 11 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx
Lfd Nummer: 7 Parkplatz zwischen Stadthalle und Seegefelder Kirche Gleichzeitige Nutzung: Ca. 30 PKW Aktuelle Regelungen zum Parken 2 Stunden erlaubt Jeweils nur rechts abbiegen erlaubt Entfernung zur Schule: 100 Meter Qualität des Schulwegs: Fußweg durch Gutspark Notwendige Maßnahmen: Keine; perspektivisch Anbindung an Ampel, um auch Linksabbiegen beim Verlassen zu ermöglichen Seite 12 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx
Lfd Nummer: 8 Seegefelder Straße Richtung stadtauswärts Gleichzeitige Nutzung: Aktuelle Regelungen zum Kein Halten möglich Gehweg vorhanden Entfernung zur Schule: 300 Meter Qualität des Schulwegs: Überquerung der Bahnhofstr. an Ampel, kürzester Weg führt über Parkplatz Notwendige Maßnahmen: Einrichtung von Parkbuchten; Klare Markierung Fußgängerweg am Parkplatz Seite 13 von 13 Vorschlag für Elternhaltestellen.docx