schließen als Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) die nachstehende



Ähnliche Dokumente
schließen als Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) die nachstehende

Anhang zur Anlage 24 des BMV-Ä Beispielkatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Delegation ärztlicher Leistungen: Folgen für die Abrechnung (GOÄ und GKV)

Entwurf Stand:

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab

Vereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Stellungnahme. Ärztliches Handeln zwischen Berufsethos und Ökonomisierung. Das Beispiel der Verträge mit leitenden Klinikärztinnen und -ärzten

Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 1

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)

Vergütung. Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?

Anlage 3, Nr. 9 Diagnostik und Versorgung von Patienten von Frühgeborenen mit Folgeschäden

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen

Freier Mitarbeiter Vertrag

TÄTIGKEITEN Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Zu dieser Folie: Schulungsziel: TN kennen wesentliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Harnund Stuhlinkontinenz

krankenversicherung Kooperation der Knappschaft mit dem Grönemeyer Institut für MikroTherapie in Berlin

Fort- und Aufstiegs-Qualifizierungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Westfalen-Lippe

Leitlinie-Qualitätszirkel

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts - nachfolgend KVS genannt - und

Medizinische Rehabilitation bei Epilepsie

Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2013 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung

Muster-Ausbildungsvertrag

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HanseAnästhesie PHHK GmbH für Rahmenverträge mit Ärzten

Delegation ärztlicher Tätigkeiten. Wann dürfen ärztliche Tätigkeiten auf das Pflegefachpersonal übertragen werden?

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter

Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Allgemeine Regelungen

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Anlage 2b. Weiterbildungscurriculum für Weiterbildung Allgemeinmedizin im Krankenhaus Bad Oeynhausen. zur Kooperationsvereinbarung

Beschluss. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 195. Sitzung

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Informationen über die Ableistung der Famulatur gemäß 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002

Betriebsvereinbarung

Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstraße 56, Hamburg. vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes

Rundschreiben zur Bekanntmachung nach 25 der Satzung der KVWL

- Dokumentation - Ausblick auf der Grundlage des neuen BayRDG. Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

Vereinbarung. In-Kraft-Treten:

Antrag. Facharztbezeichnung. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte. Ich bin für das MVZ vertretungsberechtigt (Name des MVZ)

STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG

Verordnung Aktuell. FAQs zur Krankenbeförderung

Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Reglement des Ärztenetzwerks Brust Zentrum Zürich Seefeld und Hardturm. der. Brust Zentrum AG

Schulvertrag Marienschule Fulda Staatlich anerkanntes Gymnasium für Mädchen Rechtsträger: Stiftung Marienschule Fulda

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4.

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Gesundheitsvorsorge in der Schule

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Vertrag über eine Praxisphase

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen

Psychologe für Straffälligenarbeit

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.

Heilkundeübertragungsrichtlinie Modellvorhaben oder schon Realität

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Stillförderung durch die Hebamme

Datenschutz und Schule

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

Vertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation-

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

micura Pflegedienste München Ost

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

Transkript:

Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, einerseits und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, andererseits schließen als Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) die nachstehende Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß 28 Abs. 1 S. 3 SGB V vom 1. Oktober 2013 1

Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä) 1 Gegenstand Die Vereinbarung regelt die Anforderungen für die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter * in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und führt in einem sich im Anhang befindenden Katalog beispielhaft auf, bei welchen Tätigkeiten nichtärztliche Mitarbeiter ärztliche Leistungen erbringen können und welche spezifischen Anforderungen an die Erbringung zu stellen sind. Die Beschreibung delegationsfähiger ärztlicher Leistungen ist nicht abschließend, sondern hat den Charakter einer bespielhaften Aufzählung, die der Orientierung der Handelnden dient. 2 Nicht delegierbare (höchstpersönliche) Leistungen des Arztes Der Arzt darf Leistungen, die er aufgrund der erforderlichen besonderen Fachkenntnisse nur persönlich erbringen kann, nicht delegieren. Dazu gehören insbesondere Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung des Patienten einschließlich invasiver diagnostischer Leistungen, Diagnosestellung, Aufklärung und Beratung des Patienten, Entscheidungen über die Therapie und Durchführung invasiver Therapien und operativer Eingriffe. 3 Nichtärztliche Mitarbeiter Nach 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V gehört zur ärztlichen Behandlung auch die Hilfeleistung anderer Personen, die von einem Vertragsarzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist. Zwischen dem nichtärztlichen Mitarbeiter und dem delegierenden Vertragsarzt besteht ein dienstvertragliches Verhältnis. 4 Allgemeine Anforderungen an die Delegation (1) Der Vertragsarzt entscheidet, ob und an wen er eine Leistung delegiert. (2) Der Vertragsarzt hat sicherzustellen, dass der Mitarbeiter aufgrund seiner beruflichen Qualifikation oder allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse für die Erbringung der delegierten Leistung geeignet ist (Auswahlpflicht). Er hat ihn zur selbständigen Durchführung der zu delegierenden Leistung anzuleiten (Anleitungspflicht) sowie regelmäßig zu überwachen (Überwachungspflicht). Die Qualifikation des Mitarbeiters ist ausschlaggebend für den Umfang der Anleitung und der Überwachung. 5 Schlussbestimmungen (1) Die Anlage 8 (Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gem. 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V) zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und zum Bundesmantelvertrag- Ärzte/Ersatzkassen (EKV) bleibt von den Regelungen in dieser Vereinbarung unberührt. (2) Diese Vereinbarung tritt zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Diese Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. * Mit den in diesem Vertrag verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen sind, auch wenn sie nur in einer Form auftreten, gleichwertig beide Geschlechter gemeint. 2

Anhang zur Anlage 24 des BMV-Ä Beispielkatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä) I. Allgemeine delegierbare ärztliche Tätigkeiten Delegierbare ärztliche Tätigkeit Besonderheiten und Hinweise Typische Die geforderte Qualifikation kann auch durch den Abschluss einer vergleichbaren medizinischen / heilberuflichen Ausbildung nachgewiesen werden. Eine Delegation ist auch an in Ausbildung befindliche nichtärztliche Mitarbeiter grundsätzlich möglich; der Arzt ist in diesem Fall zu besonderer Sorgfalt verpflichtet und muss sich von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen. 1. Administrative Tätigkeiten, z.b. - Datenerfassung und Dokumentation von Untersuchungsergebnissen und Therapieerfolgen - Unterstützung des Arztes bei der Erstellung von schriftlichen Mitteilungen und Gutachten 2. Anamnesevorbereitung: - standardisierte Erhebung der Anamnese 3. Aufklärung/Aufklärungsvorbereitung: - Unterstützung bei Vermittlung und Erläuterung standardisierter Informationsmaterialien 4. Durchführung technischer Untersuchungen: - Röntgen - CT - MRT Spätere Überprüfung, ggf. Ergänzung im Patientengespräch durch Arzt. Spätere Überprüfung, ggf. Ergänzung im Patientengespräch durch Arzt. Bei Verwendung von Kontrastmitteln ist die Anwesenheit des Arztes erforderlich. Schreibkraft Bürokraft [Röntgen: Fortbildung Strahlenschutz gemäß 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV ] Medizinisch-Technische/r Assistent/in (MTA) Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in (MTRA) 3

5. Früherkennungsleistungen: - im Rahmen von Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen: Laboratoriumsuntersuchungen (Untersuchung auf Blut im Stuhl) im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung - im Rahmen von Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen: Unterstützung bei der Aufklärung der Eltern im Rahmen von Screeninguntersuchungen und Impfungen U1-J2: Seh- und Hörtest, Erfassung Körpermaße Zuvor persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt. [ggf. Fortbildung Laborkunde] [ggf. Curriculum Prävention im Kindes- und Jugendalter ] [ggf. Curriculum Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen ] 6. Hausbesuche Zuvor persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt. [ggf. Curriculum Nicht-ärztliche Praxisassistentin ] [ggf. Curriculum Patientenbegleitung und Koordination ] [ggf. Curriculum Ambulante Versorgung älterer Menschen ] [ggf. Curriculum Palliativversorgung ] 7a. Injektion: intramuskulär und subkutan (auch Impfungen) In Abhängigkeit von der applizierten Substanz kann die Anwesenheit des Arztes erforderlich sein. 7b. Injektion: intravenös Infusion: intravenös; Anlegen einer Infusion In Abhängigkeit von der applizierten Substanz. Die Anwesenheit des Arztes ist in der Regel erforderlich. Die intravenöse Erstapplikation von Medikamenten ist nicht delegierbar. Kranken- und Gesundheitspfleger 4

8. Labordiagnostik - Allgemeine Laborleistungen (z.b. Blutzuckermessung, Urintest) - Technische Aufarbeitung und Beurteilung von Untersuchungsmaterial - Durchführung labortechnischer Untersuchungsgänge - Humangenetische Leistungen Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in (MTLA) 9. Unterstützende Maßnahmen zur Diagnostik/Überwachung: - Blutentnahme kapillär sowie venös - (Langzeit-)Blutdruckmessung - (Langzeit-)EKG - Lungenfunktionstest/Spirographie - Pulsoxymetrie - Blutgasanalysen - Weitere Vitalparameter Bei Risikokonstellationen oder Provokationstests muss der Arzt hinzugezogen werden. 10. Wundversorgung / Verbandwechsel Initiale Wundversorgung erfolgt durch Arzt. Weitere Wundversorgung nach Rücksprache mit Arzt. [ggf. Fortbildung zum Wundexperten / Wundmanager] [ggf. Curriculum Ambulante Versorgung älterer Menschen ] 5

II. Versorgungsbereichs- bzw. arztgruppenspezifische delegierbare ärztliche Tätigkeiten Delegierbare ärztliche Tätigkeit Besonderheiten und Hinweise Typische Die geforderte Qualifikation kann auch durch den Abschluss einer vergleichbaren medizinischen / heilberuflichen Ausbildung nachgewiesen werden. Eine Delegation ist auch an in Ausbildung befindliche nichtärztliche Mitarbeiter grundsätzlich möglich; der Arzt ist in diesem Fall zu besonderer Sorgfalt verpflichtet und muss sich von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen. 1. Anästhesiologische Leistungen - Standardisierte Voruntersuchungen - Überwachung der Vitalfunktionen - Beobachtung und Betreuung eines Patienten nach einem operativen oder diagnostischen Eingriff Bei Überwachung der Vitalfunktionen, Beobachtung und Betreuung ist in der Prä- und Postanästhesiephase je nach Situation und Patientenzustand die Anwesenheit des Arztes erforderlich. 2. Augenärztliche Leistungen - Tonometrie - Verabreichung von Medikamenten am Augapfel (z.b. Mydriatika) 3. Hals-Nasen-Ohrenärztliche Leistungen - Audiometrische Messungen, Prüfung des Hörens / der Gleichgewichtsnerven - Hörgeräteversorgung: Kontrolle der Hörgerätehandhabung 4. Hautärztliche Leistungen - Überprüfung von Hautreaktionen - Metrische und fotografische Dokumentation vor Beginn und nach Abschluss der Therapie Medizinisch-technische/r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik (MTAF) 6

5. Internistische Leistungen (schwerpunktorientiert) a. Gastroenterologische Leistungen: - Vorbereitung von Untersuchungen und der Aufklärung des Patienten (z.b. vor einer Endoskopie) - Unterstützung bei Nachbeobachtung und Betreuung b. Hämato-/Onkologische Leistungen: - Entfernen von Portnadeln - Vorbereitung von und Assistenz bei Punktionen - Pflege/Ziehen von Drainagen Bei Risikokonstellationen muss der Arzt hinzugezogen werden. Bei Risikokonstellationen muss der Arzt hinzugezogen werden. [ggf. Curriculum Gastroenterologische Endoskopie ] [ggf. Curriculum Onkologie ] c. Nephrologische Leistungen: - Unterstützende Maßnahmen im Rahmen der Diagnostik - Anlegen, Steuerung und Überwachung einer Dialyse [ggf. Curriculum Dialyse ] d. Pneumologische Leistungen: - Spirographische Untersuchung(en) - Ganzkörperplethysmographische Lungenfunktionsdiagnostik mit grafischer(-en) Registrierung(en) 6. Mutterschaftsvorsorge - Unterstützung bei der Betreuung einer Schwangeren Untersuchungen während der Schwangerschaft (z.b. Gewichtskontrolle, Blutzuckerbestimmung) - CTG Bei Risikokonstellationen oder Provokationstests muss der Arzt hinzugezogen werden. Zuvor persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt. Sonographische Untersuchungen obliegen dem Arzt. [ggf. Curriculum Pneumologie ] Medizinisch-technische/r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik (MTAF) 7

7. Neurologische und neurochirurgische Leistungen - Unterstützung bei der kontinuierlichen Mitbetreuung eines Patienten mit einer neurologischen Erkrankung - Anleitung zur Durchführung von Bewegungsübungen - (Langzeit-)EEG - Elektroneurographische Untersuchung(en) mit Bestimmung(en) der motorischen oder sensiblen Nervenleitgeschwindigkeit 8. Nuklearmedizinische Leistungen - Technische Mitwirkung bei der Durchführung szintigraphischer Untersuchungen 9. Orthopädische/unfallchirurgische Leistungen - Anlage und/oder Wiederanlage von Verbänden und Orthesen - Dokumentation von Bewegungseinschränkungen - Anleitung zur Durchführung von Bewegungsübungen - Koordination mit Berufen der Hilfsmitteltechnik - Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe Zuvor persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt. Bei Elektroneurographie und Elektromygraphie Anwesenheit des Arztes erforderlich. Injektion des Radionuklids erfolgt durch den Arzt. Bei der Anlage fixierender Verbände (insbesondere Gipsverbände) ist die abschließende Kontrolle durch den Arzt erforderlich. Medizinisch-technische/r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik (MTAF) Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in (MTRA) [ggf. Fortbildung zum Wundexperten / Wundmanager] 8

10. Strahlentherapeutische Leistungen - Technische Mitwirkung bei der Durchführung der Strahlentherapie Medizinisch-Technische/r Assistent/in (MTA) Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in (MTRA) 11. Urologische Leistungen - Unterstützung bei der apparativen Untersuchung bei Harninkontinenz - Katheterwechsel 12. Prä- und postoperative Leistungen im Rahmen von ambulanten und belegärztlichen Operationen Präoperativ: Rücksprache mit Arzt erforderlich. - Unterstützung bei der Operationsvorbereitung Postoperativ: - Wund- und Verlaufskontrollen - Drainageüberwachung [ggf. Curriculum Ambulantes Operieren ] [ggf. Fortbildung zum Wundexperten / Wundmanager] 9