Exportieren nach Südafrika



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Export- und Zollpraxis kompakt Exportieren nach Südafrika Überblick über die lokalen Rahmenbedingungen Die Republik Südafrika am Kap der Guten Hoffnung ist und bleibt für deutsche Unternehmen ein chancenreicher Markt, insbesondere in den Bereichen Produktion, Maschinenbau, erneuerbare Energien, Wasser, Transport und Infrastruktur. Zahlreiche Unternehmen schätzen und nutzen darüber hinaus Südafrika als Tor zu weiteren afrikanischen Märkten in Afrika südlich der Sahara. Das bilaterale Handelsvolumen zwischen Südafrika und der Bundesrepublik Deutschland lag 2013 bei 13,3 Mrd. Euro. Südafrika exportierte Waren im Wert von 4,7 Mrd. Euro nach Deutschland und importierte im Gegenzug Waren im Wert von 8,5 Mrd. Euro. Damit blieb Deutschland 2013 für Südafrika zweitgrößter Handelspartner (hinter China) und umgekehrt rangierte Südafrika für Deutschland auf Rang 29 der wichtigsten Handelspartner (vor Norwegen und Finnland). Im europäischen Gesamtbild exportiert Südafrika gegenwärtig nahezu 50 % in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und importiert im Gegenzug gut 40 % aus der EU. Rechtliche Rahmenbedingungen Exporte nach Südafrika unterliegen im Zielland verschiedenen lokalen und internationalen Rechtssätzen, die sich überwiegend vollständig in den kodifizierten Zollsätzen widerspiegeln. Seit 01.01.2000 besteht das Freihandelsabkommen TDCA zwischen Südafrika und der EU. doom.ko fotolia.com Lokal Lokal sind vor allem das Zoll- und Verbrauchsteuergesetz (Customs and Excise Act, No. 91 of 1964) im Folgenden als ZVG bezeichnet sowie das Umsatzsteuergesetz (Value-added Tax Act, No. 89 of 1991) UstG und das Internationale Handelsorganisationsgesetz (International Trade Administration Act, No. 71 of 2002) IHoG in ihrer derzeit geltenden Form ausschlaggebend. Die detaillierten Zollsätze sowie Einfuhrnebenabgaben sind im Anhang 1 zum ZVG aufgelistet. Details dazu unter Zollsätze und Einfuhrnebenabgaben. Afrika Für diejenigen Exporteure, die Südafrika wenn auch nur z. T. als Sprungbrett und Portal zum Handel mit den übrigen afrikanischen Staaten sehen, sind die zwischenafrikanischen Handelsabkommen von großer Bedeutung. Zunächst ist hier das Augenmerk auf die Zollunion des Südlichen Afrika, die Southern African Customs Union (SACU), die am 11.12.1969 gegründet wurde, zu richten. Die Mitgliedsländer Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland und Südafrika haben sich in diesem Abkommen gemeinsam gebunden, innerhalb dieser Vereinigung einen freien Handel und Kooperation bezüglich des Zollwesens zu gewährleisten. 34 02/15

Hierzu wurde ebenfalls ein einheitlicher Tarif gegenüber Drittstaaten vereinbart. Durch das Abkommen soll nach dem Vorbild der Europäischen Union der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten gefördert werden. Bereits im Jahre 1974 wurde zwischen Südafrika, Lesotho und Swasiland eine formale Kooperation geschlossen, die unter dem Namen Rand Monetary Area bekannt und 1986 vom trilateralen Abkommen Common Monetary Area (CMA) abgelöst wurde. Diesem formellen Abkommen trat Namibia im Februar 1992 bei und verwandelte es in das noch heute gültige Multilateral Monetary Agreement. Gemäß dieses Abkommens wird nicht nur der Wechselkurs zwischen den Währungen der Vertragsstaaten mit eins zu eins sondern auch die Pflicht eines jeden Vertragsstaates festgelegt, Währungen der übrigen Vertragsstaaten zu diesem Kurs bei Warenlieferungsgeschäften oder der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen anzunehmen und eins zu eins anzuerkennen. Die CMA ermöglicht damit einen unbeschränkten Transfer von Geldmitteln innerhalb des Währungsgebiets, einen gemeinsamen Kapitalmarkt und im Wesentlichen einheitliche Devisenbestimmungen. Export- und Zollpraxis kompakt TDCA ) unterzeichnet worden, welches zum 01.01.2000, nahezu zeitgleich mit dem AGOA (siehe unter USA ), in Kraft getreten ist. Hauptziel dieser Vereinbarung war und ist es, zwischen Südafrika und der EU eine Freihandelszone zu schaffen. Dieser Freihandelsvertrag ist daher für Südafrika von großer wirtschaftlicher Bedeutung und führte dazu, dass nach einer Übergangsphase von zehn Jahren ca. 95 % aller südafrikanischen Exporte in die EU, und umgekehrt nach einer Übergangsphase von zwölf Jahren 86 % aller südafrikanischen Importe aus der EU zollfrei erfolgen. In den Zollsätzen Südafrikas findet sich ein weiteres Freihandelsabkommen mit der European Free Trade Association (EFTA), welches vier weitere Europäische Länder, die nicht EU-Mitglieder sind, mit bevorzugten Zollsätzen einbezieht. Diese sind Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island. USA Basierend auf dem African Growth and Opportunities Act (AGOA), ist auf Betreiben des damaligen Präsidenten Bill Clinton eine zwischenstaatliche, multilaterale Handels- und Investmentpolitik vom 106. Kongress der USA am 24.01.2000 mit dem Ziel verabschiedet worden, den Handel mit den damals 48 jetzt mit dem Süd-Sudan 49 afrikanischen Staaten südlich der Sahara zu erleichtern und dadurch zu einem stabilen und nachhaltigen Wachstum dieser Staaten beizutragen ( 102 Abs.1). Hervorzuheben ist hier v. a. der Verweis in 506A (b) (1) auf die Liste der Handelsgüter, die von den unter 107, 506A (a) (1) ausgewählten Ländern südlich der Sahara zollfrei in die USA exportiert werden dürfen. Besteuerung und Zollerhebung Die Hoheit über die Erhebung von Steuern und Zöllen obliegt dem südafrikanischen Finanzamt (South African Revenue Services/SARS). Dieses wendet bei Importen zunächst das UStG an und erhebt auf den Warenwert die Einfuhrumsatzsteuer, die derzeit einheitlich 14 % beträgt. Steuerpflichtig ist der Importeur, der über eine Zollregistrierung (Customs Registration) verfügen muss, die gemeinhin auch als Import/Export Lizenz bezeichnet wird und unkompliziert bei SARS beantragt werden kann. Europa Nach langjährigen Verhandlungen, die im März 1999 ihren Abschluss fanden, ist zwischen Südafrika und der Europäischen Union am 11.10.1999 in Pretoria ein Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (Agreement on Trade, Development and Cooperation between the European Community and its Member States and the Republic of South Africa www.zoll-export.de hperry fotolia.com Vorerst abschließend und ohne diesen Artikel zu sprengen, spielen derzeit die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika, die Southern African Development Community (SADC), die sich in erweiterter Form in der afrikanischen Freihandelszone, der African Free Trade Zone, wiederfindet sowie der COMESA, Common Market for Eastern and Southern Africa eine Rolle. Kapstadt ist mit seinem Hafen ein wichtiger Umschlagplatz für Waren aus der ganzen Welt. 35

Export- und Zollpraxis kompakt Die Einfuhrumsatzsteuer kann sofern der Importeur zur Umsatzsteuer angemeldet ist im Rahmen des normalen Umsatzsteuerausgleichs, der in Südafrika generell im 2-Monats-Turnus erfolgt, zurückgefordert werden. Nicht jedes Unternehmen in Südafrika nimmt am Umsatzsteuerverkehr teil. Die Umsatzsteuerregistrierung ist bei Jahresumsätzen des Unternehmens unter 50.000 Rand nicht möglich, zwischen 50.000 und 1 Mio. Rand freiwillig und erst über 1 Mio. Rand Jahresumsatz zwingend. Ist der Importeur nicht zur Umsatzsteuer angemeldet oder hat er noch keine Zollregistrierung, so kann er sich eines bei SARS registrierten lokalen Einfuhragenten (Registered Import Agent) bedienen. Dieser wickelt den Import gemeinsam mit der Spedition und dem Abfertigungsunternehmen (Clearing Agent) vor Ort ab. Zollsätze und Einfuhrnebenabgaben Neben der angesprochenen Einfuhrumsatzsteuer erhebt Südafrika auf die meisten Produkte und Dienstleistungen Zoll, im Anhang 1 (Teil 1) zum ZVG geregelt, sowie in bestimmten Fällen zusätzlich eine Einfuhrnebenabgabe, die Ad Valorem Excise Duty. Diese kann am besten mit Wertverbrauchsteuer oder Wertzoll übersetzt werden und ist im Anhang 1 (Teil 2B) zum ZVG näher geregelt. Wertzölle sofern sie anfallen betragen entweder 5 % oder 7 % mit Ausnahme von Fahrzeugimporten oder im Fall des Imports von Fahrzeugteilen, bei denen eine gesonderte Berechnungstabelle zugrunde zu legen ist. Die Zollsätze selber, sofern sie nicht überwiegend aufgrund des TDCA reduziert oder gestrichen worden sind, werden entweder als Prozentsatz vom Warenwert oder in Cents pro Kilogramm oder Meter berechnet. Neben einer Vielzahl von zollfreien Produkten werden auf die übrigen Importe Zollsätze bis zu 60 % erhoben. Die einzelnen Sätze können dem 1.023 (!) Seiten langen Anhang 1 Teil 1 des ZVG entnommen werden. Dieser enthält im Übrigen seit seiner letzten Überarbeitung auch die Abweichungen aufgrund der zwischenstaatlichen Vereinbarungen mit der EU, EFTA und SADC (siehe dazu zuvor die Abschnitte zu den internationalen Zoll- und Handelsabkommen), was dem Importeuer erspart, gesondert nach Ausnahmeregelungen zu suchen. Als Faustformel für die zu erwartenden Zollsätze kann Folgendes exemplarisch festgehalten werden (Ausnahmen bestätigen die Regel): Zollfreie Waren Flugzeuge und Hubschrauber Grundnahrungsmittel Frische Früchte und Nüsse Wein, Sekt und Spirituosen (TDCA) Tabak und Tabakwaren (TDCA) Erze (Nickel, Kobalt, Blei, Kupfer, etc.) Fernseher (TDCA) Medikamente Düngemittel Zollsatz 15 % Schweinefleisch (frisch oder gefroren) Runderneuerte Reifen Zollsatz 25 % Kaugummi Fischfilets Krankenwagen Elektrofahrzeuge Zollsatz 40 % Rindfleisch (frisch oder gefroren) Lammfleisch (frisch oder gefroren) Würste Zollsatz 60 % Gebrauchte Kleidung Antidumping Abgaben Viele deutsche Exporteure nutzen Südafrika auch als Portal zum Handel mit anderen afrikanischen Staaten. beugdesign fotolia.com Zusätzlich zu den genannten Zollsätzen und Einfuhrnebenabgaben können noch sog. Antidumping oder Zollausgleichsabgaben (Antidumping or Countervailing Duties) anfallen, die im Anhang 2 zum ZVG geregelt sind. Diese Abgaben fallen nur für Güter an, die mit subventioniertem oder Dumpingwert in Südafrika landen. Diese zusätzlichen Abgaben werden in Prozent oder Cent pro Einheit erhoben und hängen im Wesentlichen von der Untersuchung der Preisgestaltung im Ursprungsland ab. 36 02/15

Export- und Zollpraxis kompakt»südafrika exportiert aktuell ca. 50 % in die Mitgliedsstaaten der EU.«Südafrika ist als Zielland für Exporte ans Kap sowie als Eingangstor für das Afrika südlich der Sahara weiterhin von höchster Bedeutung. Der Bedarf an Waren aus der EU wird weiter steigen, allein schon aufgrund der verbesserten Einkommensverhältnisse ehemalig benachteiligter Bevölkerungsschichten als auch im Hinblick auf steigendes Wirtschaftswachstum bei den südafrikanischen Nachbarn. Viele Exporteure wählen den Weg des eigenen Imports mittels der Errichtung einer Tochtergesellschaft in Form einer Handelsgesellschaft. Importdokumente Der Zoll in Südafrika benötigt im Wesentlichen die handelsüblichen Dokumente für den Import: Frachtbrief Packliste Versicherungsschein Handelsrechnung (in 3-facher Ausfertigung) Darüber hinaus wird für verschiedene Güter noch ein Ursprungszeugnis verlangt, das auf dem Formblatt DA-59 erteilt werden muss: Edelstahl-Geschirr Haushaltsartikel Stahl und Eisen Luft-, Öl- und Benzinfilter für Kraftfahrzeuge Radio-Empfangs- und Sendegeräte Zusätzliche Lizenzen Für eine Reihe von Waren sind neben den Registrierungen bei SARS eine oder mehrere weitere Registrierungen notwendig. Dazu gehören v. a. Medikamente, die zuerst beim Medicines Control Council (MCC) für den Import freigegeben werden müssen; ein nicht zu unterschätzender, langwieriger Prozess. Elektronische Geräte müssen vor dem Import vom South African Bureau of Standards (SABS), vergleichbar mit dem lokalen TÜV, abgenommen und zusätzlich mit einer Lizenz vom National Regulatory of Compulsory Specifications (NRCS) versehen sein. Kosmetische Produkte, Parfüms und Hygieneartikel müssen vor Import von der Cosmetic, Toiletry and Fragrance Association of South Africa (CTFA) inspiziert und freigegeben werden, jede Art von Nahrungsmitteln, selbst Softdrinks, durch das Department of Health. Holzartikel und Holzverpackungen müssen nach dem IPPC-Standard behandelt worden sein. Diese Übersicht ist exemplarisch zu verstehen und nicht abschließend! Zahlungsmittel und -modalitäten Südafrika weist keine Besonderheiten bei den angebotenen Zahlungsmodalitäten im Importgeschäft auf. Die üblichen Zahlungsmodalitäten erstrecken sich von der Zahlung im Voraus über die Zahlung bei Lieferung (Cash on Delivery, COD), bis hin zum Akkreditiv, dem Letter of Credit. Zollabfertigung Die Bestellung eines Clearing Agents ist nicht Pflicht, der Importeur ist durchaus berechtigt, selbst die Verzollung der importierten Waren vorzunehmen. Allerdings sind die Erfahrungen und Beziehungen der lokalen Unternehmen nicht zu unterschätzen und sorgen oft für einen reibungsloseren Ablauf. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die hohen Standgebühren zu berücksichtigen. Aufgrund des mangelnden Platzes in den Häfen von Kapstadt und Durban als auch bei Luftfracht nach Johannesburg (OR Tambo International Airport) sind die täglichen Standgebühren beträchtlich. Fazit Die Zollsätze unter dem TDCA sind inzwischen attraktiver als noch vor ein paar Jahren, allerdings ist der Wechselkurs des hochvolatilen und derzeit überwiegend schwachen südafrikanischen Randes ein stetiges Hindernis bei der Preisgestaltung für den lokalen Markt. SARS ist inzwischen so gut organisiert, dass es empfehlenswert ist, einen gut informierten und erfahrenen Abfertigungsagenten zu nutzen und diesen rechtzeitig mit allen notwendigen Dokumenten zu versorgen. Seite 42 Ralph M. Ertner LLB (FUB), BProc (Berlin) LLM (UCT) ist Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender der Into SA Gruppe. Er berät internationale Unternehmen bei der Gesellschaftsgründung, Wirtschaftsförderung und Lizenzbeantragung. Außerdem dient er nicht registrierten Importeuren als SARS-registrierter Importagent. Er ist Direktor der österreichischen und der spanischen Handelskammer in Südafrika und Autor der Buchreihe Investitionsziel Südafrika sowie der Broschüre AWO Fachreport Going into Business in South Afrika. Kontakt: E-Mail: ralph.ertner@into-sa.com Website: www.into-sa.com Alle Gesetzestexte und Abkommen in diesem Artikel können von der Into SA Webseite in der Rubrik elaw Library kostenfrei heruntergeladen werden. www.zoll-export.de 37

Arbeitshilfen Checkliste zur Zoll- und Exportabwicklung Südafrika Der südafrikanische Zoll nimmt regelmäßige Stichproben bei eingehenden Containern und Paletten, insbesondere wenn die zugrunde liegenden Dokumente widersprüchlich oder unvollständig sind. Die Aufbewahrungspflicht für Zolldokumente beträgt 5 Jahre; über diesen Zeitraum behält sich SARS das Recht vor, diese zu überprüfen. Erforderliche Unterlagen und Angaben beim Export nach Südafrika Original-Frachtbrief (Bill of Lading) Handelsrechnung (in dreifacher Ausfertigung) mit den folgenden Angaben: Exporteuer (Name, Adresse) Importeur (Name, Adresse, SARS-Zollnummer) Lieferadresse Text Tax Invoice Ort und Datum der Ausstellung, Unterschrift (in Schwarz) Rechnungsnummer Warenbezeichnung (Details und Menge) Fracht- und Versicherungskosten, separat ausgewiesen Ursprungsland Rechnungsbetrag in Heimatwährung Packbeschreibung Gewicht Volumen Zolltarifnummer Detaillierte Packliste in Englisch, entsprechend der Handelsrechnung Kaufvertrag, falls Luftfracht, sonst reicht Frachtbrief EUR.1-Zertifikat Ursprungszeugnis, wo vorgeschrieben Gesundheitszeugnis, wo vorgeschrieben Lizenz- und Importgenehmigungen, wo vorgeschrieben Nachweis der IPPC-Behandlung bei Holz und Holzverpackungen C090 42 02/15