Onkologische Rehabilitation



Ähnliche Dokumente
Was kann die Deutsche Rentenversicherung für Krebserkrankte tun? Irassi Neumann Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Wissenschaftliches Symposium der Sächsischen Krebsgesellschaft am in Machern

Stationäre und ambulante Rehabilitation

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Arbeitsmarktintegration

Reha-Sport und Funktionstraining

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Vertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation-

Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation. 21. November 2009 in der FACHKLINIK BAD BENTHEIM

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Die wesentlichen versicherungsrechtliche Voraussetzungen für Leistungen zur med. Rehabilitation. Sechs Pflichtbeiträge in den letzten zwei

Medizinische Rehabilitation bei Epilepsie

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

Anschlussrehabilitation. Epilepsiechirurgie

Nachhaltigkeitsstrategien aus Sicht der Krankenkassen

Presseerklärung. Sparen an der Gesundheit für Eltern und Kinder gefährdet Deutschlands Zukunft. Berlin,

Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick

Rechtsgrundlage für die PKV ist die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).

Quittungsheft für Zuzahlungen

DA Seite Gesetzestext

Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung

inklusive Familienschutz

Langfristige Genehmigungen

Was ist das Budget für Arbeit?

Krebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)

Die medizinische Rehabilitation. Ein Überblick

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Projekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Konzept zur Rehabilitation von Patienten mit Angststörungen

Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v.

Aufgaben- und Rollenverteilung in der medizinischen Rehabilitation

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

Was bleibt unterm Strich?

Soziale Sicherung der Pflegeperson

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

Berufliche neurologische Rehabilitation. Prof. Dr. Andreas Hetzel Chefarzt Park-Klinikum Bad Krozingen Schwarzwaldklinik Neurologie

Ziel ist es, alle Abläufe von der Aufnahme bis zur Entlassung aus einer Hand zu koordinieren.

DMPs - die Rolle der Rehabilitation

Rehasport 2011: Quo vadis - Auslauf- oder Erfolgsmodell?

Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge/Rehabilitation (nach 24, 41 SGB V) für Mütter/ Väter und Kind/Kinder

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

Entlass- und Überleitungsmanagement. Dr. Martin Theisohn KGK

Einleitung. Einleitung

Technische Universität München. Patienteninformationstag Prostatakrebs. TU München. P. Herschbach Roman-Herzog-Krebszentrum München

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Sehr geehrte Gäste, Eigenbeteiligung, Selbstzahler und Zuzahlung sind die neuen Schlüsselwörter. stationären und ambulanten Badekur geht.

Fortbildungsveranstaltung für Sozialarbeiter der Tumorberatungsstellen und Kliniksozialdienste

Verordnung Aktuell. FAQs zur Krankenbeförderung

Gemeinsame Empfehlung

Beschäftigung von Rentnern

Geriatrische Rehabilitation. Bezirksklinikum Ansbach

Auswertung. Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Mutter-Kind-Kuren. Vorsorge-Reha-Klinik Haus Daheim. Interdisziplinäres Therapiezentrum für Mutter und Kind in Bad Harzburg

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht

Das ICD-Patientenzufriedenheitsbarometer

Der ICD-Träger am Arbeitsplatz - Aus Sicht des Reha-Beraters

Die Rehabilitation im System des Sozialleistungsrechts

Kostenträger. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft. Träger. Voraussetzung. Rechtsgrundl.

Konzept. Ferienbetreuung. Markt

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Familienorientierte Kinder-Reha.

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Budgetassistenz und Betreuung

Soziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen. Karlheinz Ortmann

Das Persönliche Budget

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen

Förderzentrum am Arrenberg

Was sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht?

Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige

Hörgeräteversorgung: Versorgungsanspruch und praxis in der GKV

Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge / Rehabilitation für Mütter / Väter und Kind / Kinder nach 24, 41 SGB V

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder

Leistungen zur Teilhabe durch die Rentenversicherung. Traumatisierungen im beruflichen Alltag - Referent: Frank Hochrein

Neufeststellungsantrag nach dem SGB IX zum Aktenzeichen

Wege aus Krise und Hoffnungslosigkeit

Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Beratung aus einer Hand

Transkript:

Onkologische Rehabilitation Vortrag anlässlich einer Fortbildung für die MitarbeiterInnen der Tumorberatungsstellen und Kliniksozialdienste am 11. September 2009 in Bad Elster Monika Bechmann, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Teilbereichsleiterin Medizinische Rehabilitation 0361 482-5110 1

Was hören Sie nun? Reha-Träger und gesetzliche Grundlagen Leistungsvoraussetzungen Zugangswege Leistungsziele und bestandteile Rehabilitationskliniken Zahlen 2

Gesetzliche Grundlagen der Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, 15 SGB VI i. V. m. 26 bis 31 SGB IX Sonstige Leistungen zur Teilhabe, 31 SGB VI i. V. m. Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherungsträger (Ca-Richtline) 3

Krankenkassen Träger der Sozialhilfe Träger der Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Träger der Jugendhilfe Rehabilitationsträger Träger der Kriegsopferversorgung Landwirtschaftliche Alterskassen Rentenversicherungsträger 4

Wer ist zuständig? - Faustregel - Rentenversicherung: grundsätzlich Erwerbstätige (auch Hausfrauen) Ausnahmen: z. B. Kinderheilbehandlungen, maligne Erkrankungen usw. Krankenkasse: Nicht-Erwerbstätige (z. B. Altersrentner) Unfallversicherung: bei Arbeits- und Wegeunfällen bzw. Berufskrankheiten 5

Zentrales Anliegen des SGB IX schnelle effektive Leistungserbringung, möglichst wie aus einer Hand bei Beibehaltung des gegliederten Systems durch Überwindung von Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Leistungen unterschiedlichen Trägern 6

Zusammenwirken der Träger Gebot der effektiven Leistungserbringung und der Kooperation der Sozialleistungsträger ( 10 bis 13 SGB IX), d. h. Leistungen sind - zügig, nahtlos, einheitlich, - wirksam, - wirtschaftlich, - nachhaltig zu erbringen 7

Zusammenwirken - Beispiel - Ein im Erwerbsleben stehender Versicherter mit der Diagnose Lungenkarzinom 1. Akutbehandlung und Frühmobilisierung im Krankenhaus -> Krankenkassen zuständig 2. Anschlussrehabilitation -> RV-Träger zuständig 3. berufliche Wiedereingliederung -> RV-Träger zuständig, ggf. gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationssamt 8

Grundsätze Rehabilitation vor Rente/Pflege zur Vermeidung vorzeitiger Rente/Pflege 8 SGB IX Vorrang von Leistungen zur Teilhabe ReHa REchtzeitig Handeln frühestmögliche Leistung erhöht Wiedereingliederungs-Chancen Selbstbestimmung und aktive Mitarbeit des Betroffenen 9

Onkologische Reha - Leistungsformen Anschlussheilbehandlung (AHB) - Reha-Antritt bis maximal 14 Tage nach Akutbehandlung Medizinische Rehabilitation und onkologische Nachsorge (stationär/ambulant) - Entscheidung maximal drei Wochen nach Antragseingang Dauer: grundsätzlich drei Wochen, Verlängerung möglich 10

Leistungsvoraussetzungen A B C D Versicherungsrechtliche Voraussetzungen 3 Reha-Richtlinie Persönliche (sozialmedizinische) Voraussetzungen, 2 Reha-Richtlinie keine Ausschlussgründe, 4 Reha-Richtlinie innerhalb des zulässigen Leistungszeitraums, 1 Reha-Richtlinie 11

A Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Versicherte Leistung nach 15 SGBVI (bei Vorliegen der entsprechenden Beitragszeiten) Rentenbezieher Leistung nach 31 SGB VI Angehörige Leistung nach 31 SGB VI (nichtversicherte Ehegatten, Lebenspartner, nichtversicherte Kinder ggf. bis zum 27. Lebensjahr) 12

B Sozialmedizinische Voraussetzungen 1. geklärte Diagnose, d. h. maligne Geschwulst- oder Systemerkrankung 2. abgeschlossene operative-/strahlenbehandlung (ausgenommen Chemotherapie) 3. Rehabilitationsfähigkeit, d. h. -> ausreichende Belastbarkeit -> in der Regel alleinige Reisefähigkeit 4. positive Prognose bzgl. Verbesserung/Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit genügt ( 31 SGB VI) d. h. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht erforderlich 13

C Ausschlussgründe bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit Versorgungsberechtigte (z. B. Beamte, Berufssoldaten) versicherungsfreie Bezieher einer Versorgung bis zum Erreichen der Altersgrenze (Untersuchungs-) Häftlinge 14

D Zulässiger Leistungszeitraum innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Primärbehandlung ; weitere Leistung bis zwei Jahre nach Abschluss der Primärbehandlung möglich insbesondere bei erheblichen Funktionsstörungen durch Tumorerkrankung selbst oder aufgrund von Komplikationen/Therapiefolgen 15

Einleitung des Verfahrens grundsätzlich auf Antrag, der im Voraus zu stellen ist -> auch auf Anregung anderer Träger (Krankenversicherung, Arbeitsagentur) von Amts wegen -> nur mit Zustimmung des Versicherten 16

Zugangswege niedergelassener Arzt Krankenhausarzt / Sozialdienst (AHB-Verfahren) Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger Gemeinsame Servicestellen 17

Zugangsweg behandelnder Arzt keine spezielle Qualifikation des Arztes erforderlich kein aufwändiges Verordnungsverfahren (2 Seiten Befundbericht) 18

Umfang und Ort der Reha-Leistung grundsätzlich: Ermessensentscheidung des RV-Trägers über Leistungsumfang (Art, Dauer, Beginn, Ausführung) und Ort Wunsch-/Wahlrecht des Versicherten bezogen auf Ort und Zeit; wirtschaftlich und sparsam -> Anspruch auf berechtigtem Wunsch -> Rücksichtnahme auf persönliche Lebenssituation (Alter, Geschlecht, Familie, religiöse/weltanschauliche Bedürfnisse) 19

Rehabilitation heißt: wiederherstellen nach schwerer Akuterkrankung oder chronischer Erkrankung wird Leistungsfähigkeit wiederhergestellt und Teilhabe ermöglich wieder befähigen verlorene Fähigkeiten werden (wieder) erlernt (wieder) ausgleichen bleibende Beeinträchtigungen werden kompensiert, ggf. durch Entwickeln neuer Fähigkeiten. 20

Ziele von Teilhabeleistungen allgemein 4 Abs. 1 SGB IX Behinderung Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit Pflegedürftigkeit abwenden, beseitigen, mindern, Verschlimmerung verhüten, Folgen mildern vermeiden, überwinden, mindern, Verschlimmerung verhüten, Sozialleistungen vermeiden Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft sichern 21

Ziele einer onkologischen Reha - das körperliche, seelische und soziale Befinden zu bessern oder zu stabilisieren - Funktionsstörungen zu beseitigen oder auszugleichen - Unterstützung zur Bewältigung des Lebens in Familie, Gesellschaft, Beruf auch mit der Krankheit 22

Rehabilitation ist daher: individuell zielgerichtet komplex (also: ganzheitlicher, bedürfnisbezogener Therapien) interdisziplinär (mehrere Berufsgruppen sind beteiligt, die sich abstimmten) und beachtet somatische, psychische und soziale Aspekte, Kontextfaktoren, Krankheitsrisiken und persönliche Ressourcen (bio-psycho-soziales Krankheitsmodell WHO) 23

Wer gehört zum Reha-Team Ärzte der einschlägigen Fachrichtungen, ggf mit Zusatzqualifikation (z. B. Sozialmedizin) Pflegekräfte Psychologen Physiotherapeuten Sport- und Ergotherapeuten Ernährungsberater Köche Sozialarbeiter 24

Leistunsbestandteile Reha allgemein 26 Abs. 2 SGB IX - Behandlung durch Ärzte - Arznei- und Verbandmittel - Früherkennung, Frühförderung - Psychotherapie - Hilfsmittel (z. B. Körperersatzstücke...) - medizinisch-physikalische Maßnahmen (z. B. Massagen) - Heilmittel (Krankengymnastik, Bewegungs- und Sporttherapie) - Belastungserprobung, Arbeitstherapie - Gesundheitsschulungen 25

Leistungsbestandteil Reha allgemein 26 Abs. 3 SGB IX Psychosoziale Leistungen: - Hilfen zur Verarbeitung der Behinderung - Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen - Information und Beratung von Angehörigen - Kontaktvermittlung zu Selbsthilfegruppen - Hilfen zur seelischen Stabilisierung usw. - Training lebenspraktischer Fähigkeiten - Anleitung, Motivation 26

Spezielle Therapiebestandteile I Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch aktive Therapie: Ausdauerprogramm einzeln oder in Gruppen unter therapeutischer Anleitung (Spazieren gehen, Walken, Gymnastik usw.) aktive Mitwirkung des Rehabilitanden wichtig! Passive Behandlungsmaßnahmen: Lymphdrainagen, Strombehandlung, Massagen usw. (insbesondere bei lokalen Beschwerden, z. B. Lymphödem, sinnvoll) 27

Spezielle Therapiebestandteile II Ernährungstherapie Strukturierung der Mahlzeiten, spezielle Nahrungsmittelwahl (z. B. bei Krebserkrankungen im Mund- und Rachenbereich) Stomatherapie Erlernen des Umgangs mit dem Stoma (z. B. bei künstlichem Darmausgang) 28

Spezielle Therapiebestandteile III Krankheitsverarbeitung zur Verarbeitung des Schocks und Bewältigung der Krankheitsfolgen: z. B. psychologische Therapie einzeln oder in Gruppen, Info-Veranstaltungen über das Thema Ängste Wissensvermittlung zur Erkrankung, den möglichen korrigierbaren auslösenden Faktoren und Verhaltensmaßregeln für die künftige Lebensgestaltung, Raucherentwöhnung 29

Therapiebeispiele I Lungenkrebs Störung: Verringerung der Atemleistung (Lungenverlust) Therapie: Atemgymnastik Prostatakrebs Störung: Harninkontinenz Therapie: Beckenbodengymnastik Leukämie/Lymphom Störung: Sensibilitätsstörung der Feinmotorik Therapie: Ergotherapie 30

Therapiebeispiele II Brustkrebs Störung: Einschränkung der Beweglichkeit im Schultergelenk; Lymphstauung im Arm Therapie: Schulter- und Entstauungsgymnastik; Lymphdrainage Krebs des Stimmapparates Störung: Verlust des Stimmapparates Therapie: logopädische Behandlung (neu sprechen lernen mit Hilfsgeräten oder Speiseröhrensprache) 31

Sonstige Bestandteile Chemotherapie/Zusatzuntersuchungen Fortsetzung während der Rehabilitation möglich, aber wegen körperlicher Belastung eher anderen Therapiezeitraum wählen Einbeziehung Angehöriger soweit erforderlich, insbesondere bei Kindern Freizeitangebote und Erholungsmöglichkeiten Vorbereitung auf das weitere Arbeitsleben 32

Ergänzende Leistungen Übergangsgeld (finanzielle Absicherung) Reisekosten Haushaltshilfe Rehabilitationssport 33

Zuzahlung in der Regel ab 18. Lebensjahr; Befreiung möglich Monatliches tägliche Zuzahlung seit Netteoeinkommen 01.01.2009 bis 1.008,99 - keine bis 1.009,00 8,00 bis 1.020,00 8,50 bis 1.080,00 9,00 bis 1.140,00 9,50 bis 1.200,00 10,00 34

Was passiert nach Rückkehr in den Alltag? Umsetzung und Fortführung des Gelernten Der Erfolg der Rehabilitation kann nur so gut sein wie die Mitwirkung des Rehabilitanden; d. h. die Rehabilitation zeigt den Weg, gehen muss er ihn selbst. Stufenweise Wiedereingliederung; berufliche Rehabilitation Selbsthilfegruppen 35

Rehabilitationskliniken in Sachsen Fachklinikum Brandis (Tumoren im Kopf- und Halsbereich) Paracelsus-Klinik Bad Elster (alle onkologischen Erkrankungen außer Kopf und Hals) Vogtlandklinik Bad Elster (Gynäkologie, Urologie) Bavaria Klinik Kreischa (alle onkologischen Erkrankungen) Christiaan Barnard Klinik Dahlen-Schmannewitz (alle onkologischen Erkrankungen) 36

Anträge nach Leistungsarten der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland 2008 Medizinische Rehabilitation 92.454 100,0 % davon onkologische Rehabilitation davon medizinische Reha, 15 SGB VI davon onkologische Nachsorge, 31 SGB IV 15.108 16,3 % 4. 714 10. 394 37

Bewilligungszahlen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland 2008 Medizinische Rehabilitation davon onkologische Rehabilitation davon medizinische Reha, 15 SGB VI davon onkologische Nachsorge, 31 SGB IV 69.408 100,0 % 12.235 17,6 % 4.003 8.232 Bewilligungsquote onkologische Reha-Leistungen -> rund 81 % 38

Haben Sie noch Fragen? 39