EU-Förderinfo zum Programm Erasmus+ 1. Zusammenfassung Erasmus+ ist in der Förderperiode 2014-2020 das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport. Es beinhaltet u.a. die für das DRK relevanten Vorläuferprogramme Grundtvig, Jugend in Aktion und Leonardo da Vinci. Erasmus+ soll vor allem Kompetenzen fördern und Beschäftigungsfähigkeit verbessern, aber auch die allgemeine und berufliche Bildung und die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln. Im Zentrum stehen die Förderung der europaweiten Mobilität zu Lernzwecken, der transnationalen Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Praxis im Bildungsund Jugendbereich. Damit soll Erasmus+ zur Erreichung von n verschiedener europäischer Bildungsagenden beitragen (z.b. Europa 2020-Strategie, EU- Jugendstrategie). Wer kann im DRK von Erasmus+ profitieren? Auszubildende sowie Berufsschülerinnen und -schüler können im Ausland lernen, sich fortbilden oder arbeiten. Lehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder, Jugendbetreuerinnen und -betreuer können im Ausland unterrichten oder sich fortbilden. Schulen, Berufsbildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Jugendorganisationen etc. können strategische Partnerschaften zur Förderung des Erfahrungsaustausches und der Vernetzung einrichten. Bildungseinrichtungen und Unternehmen können Wissensallianzen und Netzwerke zur Förderung von Beschäftigungsfähigkeit, Innovation und Unternehmertum aufbauen. Für das DRK sind insbesondere die sehr weit gefassten Bereiche Berufsbildung, Erwachsenenbildung und Jugend in Aktion relevant. Zu Erwachsenenbildung zählen z.b. auch Fortbildungs- und Informationstätigkeiten der DRK-Gliederungen. Erasmus+ ist aber nicht nur entlang der Bildungssektoren strukturiert, sondern nach drei sog. Leitaktionen, um auch Sektor übergreifende Kooperation zu ermöglichen: 1. Mobilität von Einzelpersonen (Auszubildende, Berufsschüler, junge Menschen in Jugendaustausch, Mobilität von Personal im Bildungs- und Jugendbereich); 2. Partnerschaften von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen zur Zusammenarbeit und Förderung von Innovation und zum Austausch guter Praxis; 3. Maßnahmen zur Unterstützung von innovativen Reformagenden, politischen Dialogen und Wissenstransfer in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend; Seite 1 von 6
Ausstehende Antragsfristen in 2015: Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend, 01.10.2015; Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend, 01.10.2015; Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend, 01.10.2015. Weitere Informationen finden Sie unter www.erasmusplus.de. 2. Weitere Informationen Bildungsbereich Berufsbildung Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen Internationale Berufserfahrungen sind immer häufiger Teil des beruflichen Anforderungsprofils. Auslandsaufenthalte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung stellen eine Möglichkeit dar, internationale Berufskompetenzen zu erwerben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die Chance, relevante internationale Erfahrungen im Rahmen eines Mobilitätsprojekts zu erwerben. Zielgruppe Lernende Zum Beispiel Auszubildende, Berufsschüler und -schülerinnen, Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung; Dauer des Aufenthalts: zwischen 2 Wochen und 12 Monaten Zielgruppe Bildungspersonal Auslandsaufenthalte für das Bildungspersonal können zum Zweck des Lernens (z.b. berufliches Praktikum, Hospitation oder Jobshadowing) und des Lehrens gefördert werden. Zum Beispiel: Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte, Leiterinnen und Leiter von Ausbildungseinrichtungen, Personen, die für die Ausbildungsplanung, Personalentwicklung und die berufliche Orientierung zuständig sind; Dauer des Aufenthalts: zwischen 2 Tagen und 2 Monate Aktivitäten Mobilitätsprojekte sind organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland in Form von beruflichen Praktika, Ausbildungsabschnitten und Weiterbildungsmaßnahmen. Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren Seite 2 von 6
Strategische Partnerschaften sind transnationale Projekte, die auf den Transfer, die Entwicklung und/oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren abzielen. Dies kann auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder Organisationsebene in der beruflichen Bildung stattfinden. Dabei ist es sowohl möglich, das Projekt sektoral d.h. innerhalb des Sektors berufliche Bildung als auch Sektor übergreifend d.h. zwei oder mehrere Sektoren (z.b. berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Jugend) betreffend anzulegen. Zum Beispiel: Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Berufsbildungszentren und -organisationen, Hochschulen, Institutionen des Bundes, der Länder oder Gemeinden, Gebietskörperschaften, Verbände, Nichtregierungsorganisationen Anzahl der Partner mind. 3 Einrichtungen aus 3 Programmstaaten (max. 10 geförderte Partner) Aktivitäten Strategische Partnerschaften bieten Organisationen, Unternehmen, Behörden etc. die Möglichkeit, in transnationaler Zusammenarbeit innovative Entwicklungen u.a. im Bereich der beruflichen Bildung voranzubringen. Mehr Informationen auf der Website der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung: www.na-bibb.de Bildungsbereich Erwachsenenbildung Leitaktion1: Lernmobilität von Einzelpersonen Eine Fortbildung im Ausland erweitert die praktischen Kompetenzen von Lehrkräften um die Komponente der internationalen Erfahrung. Für die im administrativen Bereich beschäftigten Fachkräfte bieten sich die Chancen im konzeptionellen Bereich der Erwachsenenbildung von internationalen Partnern zu profitieren. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden gesellschaftlichen Prozesse und im Angesicht bildungspolitischer Herausforderungen leistet die Aktion einen Beitrag zur Professionalisierung der Weiterbildung sowohl im personalen Bereich als auch im Sinn der Organisationsentwicklung. Beschäftigte in Planung und Vermittlung von Lehr- und Lernprozessen in der Erwachsenenbildung. Dies können haupt-, neben- oder freiberuflich Beschäftigte sein. Seite 3 von 6
Aktivitäten Mobilitätsprojekte in der Erwachsenenbildung sind organisierte Lehr- oder Lernaufenthalte im europäischen Ausland für Bildungspersonal. Mobilitätsprojekte können Fortbildungskurse, Job-Shadowings oder auch Aufenthalte bei Partnern zu Lehrzwecken beinhalten. Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren Siehe oben Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die im weitesten Sinne in der Erwachsenenbildung tätig sind. Hierunter fallen Bildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Hochschulen, NGOs etc. Aktivitäten Strategische Partnerschaften bieten Einrichtungen, die in dem Bereich der Erwachsenenbildung im weitesten Sinne tätig sind, die Möglichkeit, in transnationaler Zusammenarbeit innovative Entwicklungen voranzubringen. Mehr Informationen auf der Website der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung: www.na-bibb.de JUGEND IN AKTION Junge Menschen sollen über das Programm wichtige Schlüsselkompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung erlangen. Junge Europäerinnen und Europäer sollen Lust bekommen, die Zukunft der EU mit zu gestalten. Solidarität und Toleranz über Grenzen hinweg will das Programm wecken und jungen Menschen somit das Gefühl einer aktiven europäischen Bürgerschaft vermitteln. Alle jungen Menschen und Fachkräfte im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen Seite 4 von 6
In diesem größten Aktionsbereich gibt es Jugendbegegnungen, und zwar bi-, tri- und multilateral, sowie den Europäische Freiwilligendienst und Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit. Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren Im zweiten Aktionsbereich werden Strategische Partnerschaften unterstützt, die auf Innovationen in der Kinder- und Jugendhilfe abzielen. Im Rahmen der Strategischen Partnerschaften werden außerdem transnationale Jugendinitiativen gefördert. Eine Förderung nationaler Jugendinitiativen ist nicht mehr möglich. Leitaktion 3: Politikunterstützung Hierunter wird der Strukturierte Dialog mit jungen Menschen im Rahmen der Umsetzung der EU-Jugendstrategie gefördert. Insgesamt gibt es im Jugendbereich in allen Leitaktionen drei Fristen im Jahr. Folgende Fristen sind 2015 noch offen: 1. Oktober. Mehr Informationen auf der Website der Nationalen Agentur Jugend für Europa: www.jugendfuereuropa.de Kontaktadressen Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB Berufs- und Erwachsenenbildung Servicenummer: 0228 107 1608 E-Mail: na@bibb.de Nationale Agentur JUGEND für Europa JUGEND IN AKTION Servicenummer: 0228 9506 220 E-Mail: jfe@jfemail.de Antragsfristen 2015 Diese haben sich in den vergangenen Jahren jährlich wiederholt, d.h. es ist für 2016 von denselben Fristen auszugehen. Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend: 04.02.2015; Seite 5 von 6
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung: 04.03.2015; Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend: 30.04.2015; Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend: 01.10.2015; Großveranstaltungen Europäischer Freiwilligendienst: 03.04.2015 Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend: 04.02.2015; Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung: 31.03.2015; Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend: 30.04.2015; Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend: 01.10.2015; Wissensallianzen, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten: 26.02.2015; Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend: 03.04.2015; 02.09.2015. Leitaktion 3: Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend: 04.02.2015; 30.04.2015; 01.10.2015. Seite 6 von 6