Fonds: EFRE Aktions- Bogen



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Transkript:

Fonds: EFRE Aktions- Bogen 46.01.0. Aktion 46.01.0. TH EFRE Durchführung EU-VB Teil-Aktion 46.01.1. Teil-Aktion 46.01.2. TH EFRE Personal EU-Behörden des Landes TH EFRE Personal EU-Behörden des Landes Teil-Aktion 46.01.3. TH EFRE Durchführung OP durch die EU-VB Teil-Aktion 46.01.4. Teil-Aktion 46.01.5. TH EFRE Evaluierung, Studien, Gutachten TH EFRE Sächliche Verwaltungsausgaben Teil-Aktion 46.01.6. TH EFRE Öffentlichkeitsarbeit OeA Teil-Aktion 46.01.7. TH EFRE EDV-,Begleitsysteme Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht Leitlinie der EU-Verwaltungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zur Gewährung einer Zuwendung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE entsprechend Schwerpunkt 16 des OP EFRE für die Nuts II Region Magdeburg/Dessau und Schwerpunkt 46 des OP EFRE für die Nuts II Region Halle 1. Für die Durchführung der Aktion fachlich verantwortliche Stelle Ressort Referat MF EU-VB 2. Beihilferechtlicher Status der nationalen Regelung Keine Notifizierung erforderlich; der Fördertatbestand wurde als Bestandteil des Operationellen Programms (OP) EFRE Ziel 1 und 1a des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt. Aktions-Bogen für das OP Sachsen-Anhalt 2007-2013, Ziel 1 / 1a CCI: / Fonds Gültig ab: Seite 1 von 5

3. Beschreibung der Aktion Finanzierung von Personal der EU-VB, der Bescheinigungsbehörde und der Prüfbehörde zur Begleitung und Verwaltung der EFRE-Förderung Aufgaben der Datenadministration, -validierung und Fördermittelcontrolling, Aufgaben der Finanzkontrolle, des Betriebs sowie des Supports des Zentralen Fördermitteldatenbanksystems, Bei der Umsetzung der EFRE-Förderung entstehenden Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierungsmaßnahmen (z.b. best practice) und Maßnahmen, die sich an die WiSo-Partner richten Gutachten, Studien, Statistiken zur On-going - und Zwischenevaluierung des OP EFRE Anschaffung und Errichtung von EDV-Systemen zur Begleitung und Verwaltung der EFRE-Förderung Die Finanzierung der beschriebenen Aktionen kann unter der Voraussetzung, dass sich eine neue Förderperiode anschließt - periodenübergreifend erfolgen. Das heißt, es können Aufgaben, die für den ordnungsgemäßen Abschluss der alten Förderperiode sowie für die Vorbereitung der neuen Förderperiode erforderlich sind, finanziert werden. 4. Spezifische Förderziele/erwartete Ergebnisse/Ex-ante-Bewertung - Sicherstellung der Programmabwicklung, Programmbegleitung, des Programm- Managements auch durch Einrichtung eines elektronischen Verwaltungs-, Begleit-, Kontroll und Bewertungssystems - Sicherstellung der Effizienz und Effektivität des Mitteleinsatzes, - Verbesserung der Bewertungsmethoden und des Informationsaustausch mit den WiSo-Partnern, der Begünstigten der Fondsinterventionen - Entwicklung, Erprobung und Anwendung von Instrumenten für ein geeignetes Monitoring auch hinsichtlich der Querschnittsziele - Informationsverbreitung, Vernetzung, Bewusstmachung und Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches zu den EFRE-geförderten Maßnahmen und Projekten Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 5. Kriterien für Projektauswahl - Die Projekte müssen der Vorbereitung, Durchführung, Beurteilung oder der Weiterentwicklung des Operationellen Programms EFRE dienen und konkrete Handlungsempfehlungen zur Zielerreichung des OP EFRE liefern. - Die Erreichung von ausgewählten Förderzielen (vgl. Punkt 5) und ggf. die Beachtung von Querschnittszielen müssen plausibel nachgewiesen werden. - Die Projekte müssen den Vorgaben der LHO zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. - Prioritär werden Projekte ausgewählt, bei denen der Kofinanierungssatz als Eigenanteil erbracht wird. - Die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen (VOL-A, VOF) - muss nachgewiesen werden. Aktions-Bogen für das OP Sachsen-Anhalt 2007-2013, Ziel 1 / 1a CCI: / Fonds Gültig ab: Seite 2 von 5

- Die Beteiligung und Zustimmung des BA an der Entscheidung zur Durchführung von Projekten mit einer EU-Beteiligung über 100.000 Euro ist erforderlich. - Die Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner während der Durchführung von Konzepten, Studien und Gutachten muss durch regelmäßige Berichterstattung im Begleitausschuss bzw. in der Lenkungsgruppe Evaluierung erfolgen. - Beim Einsatz der Mittel im Bereich der Information und Publizität ist zwingend zu beachten, dass sich die einzelnen Operationen in den Kommunikationsplan des EFRE und ESF einordnen lassen. - Beim Einsatz der Mittel im Bereich der Information und Publizität werden vorrangig Projekte ausgewählt, die eine hohe Breitenwirkung hinsichtlich erreichbarer Zielgruppen nachweisen. 6. Kategorien von Endempfängern Land Ja Kommunen Ja sonst. öffentl. Körper schaf ten gleichgestellte Ja private Nein KMU nein Antragsberechtigt sind: - kommunale Gebietskörperschaften - das Land - sonstige öffentliche Körperschaften nur, wenn Sie zugleich Mitglied des Regionalen Begleitausschusses sind Den öffentlichen Körperschaften gleichgestellt sind: - Gemeinnützige Verbände und eingetragene Vereine, die Mitglieder des Begleitausschusses sind - Wirtschaftsfördergesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung oder Beteiligung von öffentlichen Körperschaften mit Sitz im Begleitausschuss, sofern sie im Auftrag ihres Trägers handeln - Technologie- und Innovationszentren mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung oder Beteiligung von öffentlichen Körperschaften mit Sitz im Begleitausschuss, sofern sie im Auftrag ihres Trägers handeln - Gesellschaften mit mehrheitlicher Landesbeteiligung oder Beteiligung von öffentlichen Körperschaften mit Sitz im Begleitausschuss, sofern sie im Auftrag ihres Trägers handeln Ob eine Institution zu o. g. Kategorie gehört, hängt davon ab, ob sie öffentlich rechtliche Aufgaben erfüllt. Alle öffentlich rechtlichen Institutionen, die nicht das Land oder Kommunen sind, gehören zu den sonstigen öffentlich Körperschaften gleichgestellten. Ausnahmsweise kann auch eine privatrechtliche Institution unter diese Definition fallen, wenn eine öffentlich rechtliche Institution eine privatrechtliche Institution zur Erfüllung dieser Aufgaben geschaffen hat (z. B. Stadtwerke, beliehener Unternehmer) Aktions-Bogen für das OP Sachsen-Anhalt 2007-2013, Ziel 1 / 1a CCI: / Fonds Gültig ab: Seite 3 von 5

7. Antragannehmende Stelle Behördenbezeichnung MF/ EU-VB Straße/Hausnummer Editharing 40 PLZ/Ort 39108 Magdeburg 8. Bewilligende Stelle Behördenbezeichnung MF/ EU-VB Straße/Hausnummer Editharing 40 PLZ/Ort 39108 Magdeburg 9. Förderfähige Ausgaben bestimmen sich nach: VO (EG)1080/2006, insb, Artikel 7, 11, 13 und VO (EG) Nr. 1828/2006, insb. Artikel 50 in der jeweils geltenden Fassung. 10. Art und Höhe der Förderung Beteiligung der Strukturfonds in Höhe von bis zu 75 % der öffentlichen Aufwendungen. Vollfinanzierung bei TH-Projekten Land, in allen anderen Fällen Anteilfinanzierung in Höhe von mindestens 75 % Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 2 Finanzierungsform sind als Anlage 4a dem Aktions-Bogen beigefügt. Kennziffer Finanzierungsform Höhe der Förderung 01 Nicht-rückzahlbare Hilfen x 02 Hilfen (Darlehen, Zinssubventionen, Garantien) 03 Wagniskapital (Beteiligung, Wagniskapitalfonds) 04 Sonstige Finanzierungsformen 11. Finanzierungsquellen Siehe Anlage 1 (Haushaltstitel), Anlage 2 (finanzielle Darstellung) 12. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Anlage 3 (Indikatoren) Aktions-Bogen für das OP Sachsen-Anhalt 2007-2013, Ziel 1 / 1a CCI: / Fonds Gültig ab: Seite 4 von 5

13. Geographischer Geltungsbereich (Sachsen-Anhalt oder Teilgebiete) Sachsen-Anhalt; Nuts II Region MD/DE, Nuts II Region HAL Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 3 Art des Gebietes und Tabelle 5 Gebiet sind als Anlage 4 dem Aktions-Bogen beigefügt. 14. Geltungsdauer Vom 1.1.2007 bis 31.12.2015 15. Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit Die Information und Publizität erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) 1828 / 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 1083 / 2006 und Verordnung (EG) 1080 / 2006, Kapitel II, Abschnitt I. 16. Kategorisierung der wirtschaftlichen Aktivität Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 1 Prioritätsachse und Tabelle 4 Wirtschaftszweig sind als Anlage 4 dem Aktions-Bogen beigefügt. Code 85, 86 Aktions-Bogen für das OP Sachsen-Anhalt 2007-2013, Ziel 1 / 1a CCI: / Fonds Gültig ab: Seite 5 von 5