KfW- Förderung Kredite für Wohnungseigentümergemeinschaften. 6. Wuppertaler Wohnungseigentumstag 31.10.2009



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Transkript:

KfW- Förderung Kredite für Wohnungseigentümergemeinschaften 6. Wuppertaler Wohnungseigentumstag 31.10.2009

Referent Andreas Rennekamp Abteilungsdirektor KfW Bankengruppe Energieeffizient Sanieren Charlottenstraße 33/33a 10117 Berlin Fon 030 / 20 2 64 5797 Fax 030 / 20 2 64 5711 zuschuss@kfw.de 2

Agenda Die KfW Bankengruppe Rahmenbedingungen der Förderung KfW-Programm Energieeffizient Sanieren im Einzelnen KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Sonderförderung Finanzierungsbeispiel Informationen und Beratung 3

KfW Bankengruppe Sitz in Frankfurt, Berlin und Bonn 3.800 Mitarbeiter 71 Mrd. Euro Fördervolumen in 2008 Mittelstand und Existenzgründer Wohnwirtschaft und Bildung Umwelt- und Klimaschutz Export- und Projektfinanzierung Projekte in Entwicklungs- und Transformationsländern 4

Rahmenbedingungen der Förderung Maßnahmenpaket der Bundesregierung Zusätzliche Haushaltsmittel für 2009-2011 im CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Energieeffizient Sanieren) bis 2011 stehen z.b. 200 Mio. EUR Bundesmittel für Investitionszuschüsse zur Verfügung Änderungen der EnEV Verschärfung der energetischen Anforderungen beim Primärenergiebedarf und der Gebäudehülle Umstellung der Berechnung zum Referenzgebäudeverfahren Einbeziehung des EEWärmeGesetzes technische Aktualisierung 5

Zinsgünstige Darlehen oder direkte Zuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden

- Programmstruktur - Energieeffizient Sanieren KfW-Effizienz- Häuser Einzelmaßnahmen Sonderförderung Förderung über Kredit oder Investitionszuschuss Zuschuss 7

- Antragstellung -

Kreditvariante und Investitionszuschuss Förderung mit Darlehen Antrag über eine Hausbank Antragsteller sind: alle Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden (eigengenutzt oder vermietet) Antrag direkt an die KfW Antragsteller sind: Förderung mit Investitionszuschuss Eigentümer (natürliche Personen) von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (max. 2 Wohneinheiten) oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften Erwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen Wohnungseigentümergemeinschaften 9

Der Weg zum Förderdarlehen - Antragstellung - Planer Besicherung Kreditantrag Kreditantrag Planungsunterlagen Angebote Kreditnehmer Kreditinstitut KfW Baufirmen Darlehensvertrag Refinanzierungszusage 10

Antragstellung - Kreditvariante - Antragsunterlagen Kreditantrag und ggf. Bestätigung zum Kreditantrag (Besicherung ist mit der Hausbank zu besprechen!) Zeitpunkt der Antragstellung Vor Beginn der Baumaßnahmen Zusage und Auszahlung durch KfW Refinanzierungszusage innerhalb von wenigen Tagen (3 bis 8 Bankarbeitstage) Auszahlung der Darlehensmittel über durchleitende Bank 11

Antragstellung Investitionszuschuss für eine Wohnungseigentümergemeinschaft Zuschuss - Zusage Sanierungsbeschluss sowie Beschluss der WEG über die Beantragung eines Zuschusses Zuschussantrag Wohnungsverwalter Wohnungseigentümergemeinschaft KfW Verwendungsnachweis Auszahlung Zuschuss 12

Antragstellung / WEG - Investitionszuschuss - Antragsunterlagen Zuschussantrag PA-Kopie des Hausverwalters oder HR-Auszug bei juristischen Personen Miteigentümerliste (inkl. Anschriften der Eigentümer und Angabe der Miteigentumsanteile und Wohnungsnummern) Kopie des Sanierungsbeschlusses De-minimis - Erklärung aller vermietenden Eigentümer Zeitpunkt der Antragstellung Einreichung der Originalantragsunterlagen bei der KfW vor Vorhabensbeginn (Beginn der Handwerkerarbeiten) Zusage und Auszahlung durch KfW Zuschusszusage innerhalb von 4 Wochen nach Durchführung (max. 3 Jahre) Einreichung des Verwendungsnachweises und der Rechnungskopien bei der KfW Auszahlung des Zuschusses in einer Summe an das WEG-Konto 13

- Fördermöglichkeiten-

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nach EnEV 2007 (Antragstellung bis zum 31.12.2009) KfW-Effizienz- Haus 70 KfW-Effizienz- Haus 100 bis zu 70% bis zu 100% der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust) Wohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor 1995 Bestätigung des Sachverständigen über das Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standards Gefördert werden alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen Zusätzlich kann nach Beendigung des Vorhabens ein Zuschuss für die Baubegleitung im Rahmen der Sonderförderung beantragt werden 15

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus - neue Förderstufen auf Basis der EnEV 2009 - ab 01.10.2009 wie bisher gibt es 2 entscheidende Anforderungskriterien: als Hauptanforderung den Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes (Qp) sowie als Nebenanforderung den spezifischen Transmissionswärmeverlust (Ht ) des Gebäudes (Anforderung an die Gebäudehülle) die dem Begriff KfW-Effizienzhaus zugeordnete Zahl gibt den einzuhaltenden Primärenergiebedarf des Gebäudes als prozentualen Anteil im Verhältnis zum Referenzgebäude an Energieeffizient Sanieren (Programm 151/ 430) EnEV 2009 Förderstufe KfW-Effizienzhaus KfW 130 KfW 115 KfW 100 KfW 85 (bisher KfW 100) (bisher KfW 70) Jahresprimärenergiebedarf Qp 130% 115% 100% 85% spez. Transmissionswärmeverlust Ht 145% 130% 115% 100% 16

Sachverständige in den KfW-Förderprogrammen Wer ist ein bei der KfW anerkannter Sachverständiger? Ein Sachverständiger ist: a) ein in Bundesprogrammen zugelassener Energieberater: oder im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" zugelassener Energieberater: www.bafa.de von der Verbraucherzentrale Bundesverband zugelassener Energieberater: www.vzbv.de b) eine nach 21 EnEV berechtigte Person Von der KfW anerkannte Sachverständige, erforderlich für die Nachweisführung Erreichung des KfW-Effizienzhaus Standards nach EnEV bzw. dessen Unterschreitung (Kredit- & Zuschussvariante) Wird die Kombination von mindestens zwei Einzelmaßnahmen durch einen Sachverständigen begleitet, ist die Gewährung eines Zuschusses für die Baubegleitung im Rahmen der Sonderförderung (KfW-Programm Nr. 431) möglich 17

- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen - Einzelmaßnahmen Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung der Kellerdecke Einbau einer Lüftungsanlage Wärmedämmung des Daches/ oberste Geschossdecke Fenstererneuerung Austausch der Heizung Wohngebäude mit Bauantrag / Bauanzeige vor 1995 Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt konkrete Angaben z.b. zur WLG und Dämmstoffdicke im Antrag kein Sachverständiger zwingend notwendig teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen möglich 18

- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen - x Beispiel Förderbedingungen bis 12/2009 x 0,035 18 x 0,030 18! bei 0,030 mind. 21 cm 19

- Förderkonditionen-

- Investitionszuschuss - EnEV 2007 (Antragstellung KfW bis 31.12.2009) Konditionen max. Zuschusshöhe: Einzelmaßnahmen Effizienzhaus 100 Effizienzhaus 70 5% 10 % 17,5 % Zuschusshöchstbetrag pro WE: Mindestzuschussbetrag: Durchführungszeitraum: Auszahlung des Zuschusses Kombination/ Kumulierung: Antragsteller: 2.500 EUR 7.500 EUR 13.125 EUR 300 EUR maximal 36 Monate nach Vorlage des Verwendungsnachweise sowie der Rechnungskopien möglich mit anderen Förderkrediten, Merkblatt beachten! Eigentümer und Ersterwerber (natürliche Personen) von Wohnhäusern mit max. 2 WE oder Eigentumswohnungen bzw. Verwalter für die WEG Beihilferelevanz: de-minimis-erklärung für vermietete Wohneinheiten notwendig 21

- Kredit - EnEV 2007 (Antragstellung KfW bis 31.12.2009) Konditionen Zins: Einzelmaßnahmen ab 2,47% eff., Effizienzhaus ab 1,41% eff. p.a.* Zinsfestschreibung: 10 Jahre Laufzeit: Finanzierungsanteil: Abruffrist: max. 30 Jahre 100% der förderfähigen Kosten Maximal 36 Monate **Plus Tilgungszuschuss in Höhe von 5% oder 12,5% auf den Darlehensbetrag tilgungsfreie Anlaufjahre: Förderhöchstbetrag: Bereitstellungsprovision: Auszahlung: vorzeitige Rückzahlung: Kombination/ Kumulierung: 1 Jahr bis 5 Jahre (laufzeitabhängig) Effizienzhaus 75.000 / Einzelmaßnahmen 50.000 0,25% p.m. ab dem 13. Monat 100% jederzeit kostenfrei, auch in Teilbeträgen möglich mit anderen Förderkrediten je Wohneinheit Antragsteller: alle Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden *) Stand: 01.10.2009; Beispiel für 10 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, max. 2 tilgungsfreie Anlaufjahre 22

- neue KfW-Effizienzhäuser / EnEV 2009 - Neu ab 01.10.2009 Förderstandard Zinssatz Tilgungszuschuss Investitionszuschuss (Programm 151) (Programm 151) (Programm 430) KfW-Effizienzhaus 130 EnEV 2009 / 5% 10%, max. 7.500 EUR je WE KfW Effizienzhaus 100 EnEV2007 KfW-Effizienzhaus 115 EnEV 2009 KfW-Effizienzhaus 100 EnEV 2009 / KfW Effizienzhaus 70 EnEV2007 ab 1,41 % eff. 7,5% 12,5% 12,5% max. 9.375 EUR je WE 17,5% max. 13.125 EUR je WE KfW-Effizienzhaus 85 EnEV 2009 15% 20% max. 15.000 EUR je WE Übergangsregelung: Anträge zu den neuen Förderstufen können ab dem 01.10.2009 gestellt werden Bis zum 30.12.2009 (Eingang bei der KfW) können noch vollständige Anträge nach den auf Basis der EnEV2007 geltenden Programmbestimmungen gestellt werden 23

Sonderförderung

Sonderförderung Zuschuss für Baubegleitung Förderung der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase durch eine Sachverständigen mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten aber maximal EUR 2.000 je Antragsteller und Investitionsvorhaben Voraussetzung Förderung in Kredit- oder Zuschussvariante (entweder Sanierung KfW-Effizienzhaus oder mindestens 2 Einzelmaßnahmenkombinationen) Austausch von Nachtstromspeicherheizungen Förderung des Austauschs von Nachtstromspeicherheizungen mit einem Zuschuss von EUR 200 je abgebautem Gerät Ersatz durch eine im Programm Energieeffizient Sanieren oder im BAFA Marktanreizprogramm förderfähige Anlage Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizung gebunden Optimierung der Wärmeverteilung Förderung der Optimierung bestehender Heizungsanlagen z.b. Planen und Einstellen von Pumpen, Ventilen, Reglern und anderen Steuerungseinrichtungen mit einem Zuschuss in Höhe von 25% der Kosten für die Optimierung liegen die Kosten unter EUR 400 beträgt der Zuschuss EUR 100 bei Kosten unter EUR 100 wird kein Zuschuss ausgezahlt Sonderförderung => nicht beihilferelevant keine De-minimis - Erklärung erforderlich 25

Sonderförderung Die Sonderförderung wird gewährt an: Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden ( z.b. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden Kreise usw.) Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Maßgeblich ist das Datum der Rechnungsstellung. Gefördert werden nur Vorhaben die nach dem 31.03.2009 abgeschlossen wurden. Antragsprozedere: Antragsformular ist zusammen mit Kopie des Personalausweises des Antragstellers einzureichen. Zusammen mit den Antragsunterlagen ist zusätzlich als Nachweis die Rechnung des Fachunternehmens bzw. des Sachverständigen vorzulegen. Im Falle der Baubegleitung und Optimierung der Wärmeverteilung müssen die erbrachten Leistungen einzeln in der Rechnung aufgelistet werden. Bei der Optimierung der Wärmeverteilung ist im Fall des hydraulichen Abgleichs das Berechnungsergebnis inkl. Ventileinstellwerte in geeigneter Form nachvollziehbar zu dokumentieren. Im Falle des Austauschs der Nachtstromspeicherheizungen muss die Rechnung die Anzahl der abgebauten Geräte im Gebäude sowie Angaben über die Art der ersatzweise eingebauten neuen Heizungsanlage enthalten. siehe Stufen der Beratung KfW Förderbank Leitfaden "Beratung" 26

Informations- und Beratungsangebot der KfW

www.kfw-foerderbank.de Bauen, Wohnen, Energie sparen 28

Information und Beratung Team Zuschussvariante Energieeffizient Sanieren Internet www.kfw.de www.kfw-zuschuss.de 030 / 20 264-5700 zuschuss@kfw.de Infocenter für Fragen zu unseren Förderkrediten 0180 1 / 33 55 77 (Montag bis Freitag von 07:30-18:30 Uhr) infocenter@kfw.de 29

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!