Wohnraumberatung Wohnraumanpassung Ratgeber für barrierefreies Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, Wohnen im Alter und das qualitätsvoll und seniorengerecht dies ist eine der Herausforderungen innerhalb des demografischen Wandels. Am liebsten möchte man auch im Alter in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, also in der vertrauten Umgebung, bleiben. Aus diesem Grund hat die Regionalentwicklung meines Hauses gemeinsam mit der zentralen Diakoniestation Neustadt/ Aisch 18 Personen zu ehrenamtlichen Wohnraumberatern ausgebildet. Diese beraten kostenfrei und unverbindlich Menschen, die durch eine Krankheit oder Behinderung Änderungen in ihrem Wohnumfeld vornehmen möchten, um altersoder krankheitsbedingte Veränderungen besser zu meistern. Aber auch wenn man sich bereits vorausschauend Gedanken über einen seniorengerechten Umbau macht oder mehr Komfort im Alter sucht, ist man bei den Wohnraumberatern an der richtigen Adresse. Sie geben Tipps für bauliche Anpassungen und Fördermöglichkeiten und nennen Ansprechpartner für weiterführende Unterstützung. Die wichtigsten Informationen dazu sind in diesem Flyer zusammengestellt. Ich möchte Ihnen empfehlen, diese kostenfreie und sehr persönliche Wohnraumberatung zu nutzen. Herzlichst Ihr Landrat Helmut Weiß
Nützliche Tipps darauf sollten Sie achten: Allgemein Keine Hindernisse und Stolperfallen durch z. B. Kabel, Schwellen, Teppiche Ausreichende Beleuchtung Ausreichende Türbreiten, keine Stufen und Schwellen Erreichbarkeit von Fenstergriffen, Lichtschaltern usw., Ausreichende Bewegungsflächen Zugang/Eingangsbereich/Hausflur Hausnummer und Namensschild gut erkennbar Gut hörbare Klingel Türöffner und Gegensprechanlage Rampe für Rollator, Lift Handläufe an beiden Seiten von Treppen Wohnzimmer Standfeste Möbel, Abstützmöglichkeiten Passende Höhe der Stühle und Sessel Einrichtung eines Lieblingsplatzes mit Ausblick Küche Richtige Höhe der Arbeits- und Ablageflächen Sitz- und Stehhilfen, Hocker Automatische Herdsicherung, Rauchmelder Schlafzimmer Gute Erreichbarkeit der Lichtschalter im Dunkeln Ablageplatz für Telefon, Handy oder Notruf am Bett Richtige Höhe des Bettes zum leichten Aufstehen Elektrisch verstellbarer Lattenrost Körpergerechte Matratze Bad / Sanitärbereich Rutschfestigkeit des Bodens WC-Sitzhöhe Bodengleiche Dusche, Duschsitz Halte- und Stützgriffe an den richtigen Stellen Leicht bedienbare Armaturen
Wohnraumberater im Wünschen Sie eine Beratung zur Wohnraumanpassung? Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Berater in Ihrer Nähe: Günther Borstner; Burghaslach; 09552 1256; Holz-Borstner@online.de Marianne Fischer; Neustadt a.d. Aisch; 09161 82629; mafischer.nea@web.de Rudolf Glück; Burgbernheim; 09843 3534; Hansim-Glueck@web.de Reinhard Hassler; Neustadt a.d. Aisch; 09161 8726800; bzb.r.hassler@t-online.de Günther Kropf; Burghaslach; 09552 921038; fliesen-kropf@t-online.de Jürgen Meyer; Dietersheim Dottenheim; 01520 9383956; juergenmeyer@medol.de Bianca Meyerhöfer-Klee; Neustadt a.d. Aisch; 0174 1897796; behindertenbeauftragte@kreis-nea.de Dagmar Mück; Neustadt a. d. Aisch; 09161 8835883; 0173 6358989; dagi.mueck@gmx.de Albert Piotrowiak; Gerhardshofen Birnbaum; 09163 1527; albert.piotrowiak@web.de Hans Reinberger; Obernzenn; 09844 435; reinberger.obernzenn@freenet.de Ilona Reschauer; Dachsbach; 09163 994694; 0162 1027057; Ilona.Reschauer@gmx.de Felix Schloeder; Neustadt a. d. Aisch; 09161 875673; FelixSchloeder@web.de
Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Dieter Schurz; Weigenheim; 09842 2170; schurzreusch@online.de Waltraud Schweigert; Markt Erlbach Losaurach; 09161 2839; wm714@gmx.de Hermann Seidler; Uffenheim; 09842 97910; 0171 7549587; Hermann.Seidler@t-online.de Eugen Slowik; Diespeck; 09161 8839985; eugen.slowik@yandex.com Eva Voigt-Kilger; Obernzenn; 09844 1265; voigteva@yahoo.de Monika Wörner; Uffenheim; 09865 9412961; an.woerner@web.de
Wo finde ich weitere Informationen und Beratungen? Krankenkassen Die jeweilige Krankenkasse ist erster Ansprechpartner für Hilfsmittel wie beispielsweise Rollatoren oder Badehilfen. Unter www.rehadat-hilfsmittel.de sind Hilfsmittel und Informationen dazu verzeichnet. Für Hilfsmittel ist eine Verordnung bzw. ein Rezept des Arztes erforderlich. Pflegekassen Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen beteiligen sich an Kosten für technische oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Grundsätzlich ist eine Einstufung in eine Pflegestufe (derzeit 0, 1, 2, 3) Voraussetzung. Zudem muss die Maßnahme dazu führen, dass die häusliche Pflege dadurch ermöglicht, erheblich erleichtert oder die möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können mit einem Zuschuss bis zu (derzeit) 4.000 pro Person unterstützt werden. Bei mehreren Personen in einer Wohnung zusammen, kann bis zu (derzeit) 16.000 pro Wohnung gefördert werden. KfW-Förderprogramme Altersgerecht Umbauen: Unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, Pflegestufe oder Einkommen und Vermögen sind über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Kredite für Barrierereduzierungen möglich. Im Programm 159 der KfW kann die Kredithöhe bis zu 50.000 pro Wohneinheit (bis zu 100 % der förderfähigen Kosten) betragen. Im Programm 455 der KfW beträgt je nach Maßnahmenumfang (Einzelmaßnahme oder Standard Altersgerechtes Haus ) der Zuschuss bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal aber 5.000 je Wohneinheit. Infos unter www.kfw.de.
Förderung durch das Bayerische Wohnungsbauprogramm Soziale Wohnraumförderung über das Landratsamt Menschen mit Behinderung, die innerhalb vorgegebener Einkommensgrenzen liegen, werden in die Lage versetzt, die Nutzung Ihres bestehenden Wohnraums im Hinblick auf Ihre Behinderung zu erleichtern. Bauliche Maßnahmen wie z. B. Umbau einer Wohnung (Schwellenbeseitigung, Türverbreiterung), Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (Dusche, Bad), Einbau baulicher Anlagen (Treppenlift, Rampe) können gegebenenfalls mit einem Leistungsfreien Darlehen, Höhe nach Bedarf, max. jedoch 10.000, Belegungsbindung 5 Jahre gefördert werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht! 2Ansprechpartner: 2 Jürgen Aumüller Landratsamt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Zimmer B 100, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt/Aisch Tel.: 09161 92-125 E-Mail: juergen.aumueller@kreis-nea.de Was muss bei der Finanzierung und Förderung der Wohnanpassung beachtet werden? Anträge und Förderungen müssen immer vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Wenn Fördergelder abgerufen werden muss die Maßnahme i.d.r. durch Fachfirmen erfolgen. Die gesetzlichen Leistungen, wie die der Kranken- und Pflegekassen, sind vorrangig zu den freiwilligen, wie landesweiten oder kommunalen Fördertöpfen, abzufragen. Bei Mietverhältnissen müssen alle Umbaumaßnahmen im Vorfeld mit dem Eigentümer abgestimmt werden.
Kontakt Zentrale Diakoniestation Neustadt-Aisch Karin Kolberg, Tel.: 09161 899523 E-Mail: kolberg@dw-nea.de Landratsamt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Regionalentwicklung Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Andrea Fahrnholz, Tel.: 09161 92-181 E-Mail: andrea.fahrnholz@kreis-nea.de Stand: 07/2015 mloew[design] - www.mloew-design.de