Unsicherheiten auf der Passivseite Wie können unerwünschte Auswirkungen auf den Arbeitgeber vermieden werden?

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Transkript:

Unsicherheiten auf der Passivseite Wie können unerwünschte Auswirkungen auf den Arbeitgeber vermieden werden? Dr. Frank Meisinger eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte Zürich, 12. November 2015

Einleitung Jeder Entscheid auf der Passivseite muss auf Auswirkung auf den Arbeitgeber geprüft werden. Unerwartete Effekte wurden beobachtet IFRS Investoren Pensionskasse Cash Firma Steuern AHV l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 2

Übersicht Unerwartete Effekte wurden beobachtet Übliche Entscheide unerwartete Auswirkungen 1) Senkung Umwandlungssatz führt zu Einmaleffekt im P&L 2) Änderung Rückversicherung entlastet Firma unter IFRS nicht Pensionskasse Firma 3) Leistung aus Wohlfahrtfonds löst AHV-Pflicht bei Firma aus 4) Rentner werden zu Dealbreaker bei Firmenverkauf l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 3

Senkung Umwandlungssatz führt zu Einmaleffekt P&L Senkung Umwandlungssatz ist unumstritten Zinsniveau seit 1985 FRP4 CHF10a Versicherungstechnisch notwendige Senkung AV2020 85 Lebenserwartung Pensionskasse Risikoreduktion für PK und Firma 80 M F M F 1985 2015 l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 4

Senkung Umwandlungssatz führt zu Einmaleffekt P&L wird jedoch oftmals gestaffelt durchgeführt Beispiel 2015 2016 2017 2018 2019 2020 6.8% 6.6% 6.4% 6.2% 6.0% 5.8% «Moderate» Senkung: im Interesse der Arbeitnehmer (als Versicherte) im Interesse des Arbeitgebers (Sozialpolitisch) Übergangsmassnahmen können gestaffelt durchgeführt werden Rückstellungsänderung kann gestaffelt durchgeführt werden l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 5

Senkung Umwandlungssatz führt zu Einmaleffekt P&L Unter IFRS wirkt sich die Änderung sofort aus Beispiel 2015 2016 2017 2018 2019 2020 6.8% 6.6% 6.4% 6.2% 6.0% 5.8% IAS19: Alle zukünftigen Leistungen werden bewertet (pro rata) Zeitpunkt der Planänderung entscheidend für Erfassung Auswirkung DBO: Reduktion Umwandlungssatz 1% DBO 3-5% l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 6

Senkung Umwandlungssatz führt zu Einmaleffekt P&L Planänderung erscheint unter IFRS sofort im P&L Reduktion Umwandlungssatz 1% DBO 3-5% Bilanz alt neu Vermögen 7'126 7'126 DBO 10'930 10'512 Net Liability 3'804 3'386 DBO = - 418 P&L alt neu Service Cost 1 312 1 312 Interest Cost 102 102 Past Service Cost - - 418 Net Pension Cost 1 414 996 l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 7

Senkung Umwandlungssatz führt zu Einmaleffekt P&L Senkung schrittweise prüfen Falls versicherungstechnisch möglich: Schrittweiser Entscheid Senkung und Ausfinanzierung jährlich neu entscheiden Ausfinanzierung = Zusatzkosten beim Arbeitgeber l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 8

Änderung Rückversicherung entlastet Firma nicht Rückversicherung ist oft im Fokus der Firma Erwartung: Risikoreduktion Kostenoptimierung IFRS Entlastung IV / Tod / Alter ganz oder teilweise Pensionskasse Firma l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 9

Änderung Rückversicherung entlastet Firma nicht Rückversicherung beeinflusst PK massiv Vermögen 100 Autonom: Risikorückstellung erforderlich, z.b. 20 Altersguthaben 50 Deckungsgrad 100% DK Rentner 30 Gewinne in PK, Chance auf Erhöhung DG Verpflichtungen (ohne Rückst.) 80 Stop Loss: Risikorückstellung erforderlich, z.b. 10 Deckungsgrad 110% Gewinne z.t. in PK Kongruent: Risikorückstellung 0 Deckungsgrad 120% Gewinne bei Versicherung, keine Erhöhung DG l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 10

Änderung Rückversicherung entlastet Firma nicht unter IFRS kein unmittelbarer Einfluss auf Firma Vermögen 100 Altersguthaben 50 DK Rentner 30 Verpflichtungen (ohne Rückst.) 80 Autonom: DBO = 110 Net Liability = -10 Service Cost = 5 Stop Loss: DBO = 110 Net Liability = -10 Service Cost = 5 Kongruent: DBO = 110 Net Liability = -10 Service Cost = 5 falls ANB höher als bei autonom, dann sind Gesamtkosten geringer als bei autonom. l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 11

Änderung Rückversicherung entlastet Firma nicht Im Schadenfall kann auch Firma profitieren Vermögen 100 Altersguthaben 50 DK Rentner 30 Verpflichtungen (ohne Rückst.) 80 Autonom: Vermögen unverändert, Service Cost unverändert DBO steigt: DBO = 130, Vermögen = 100 Net Liability = -30 Stop Loss: Teilweise Erstattung durch Rückversicherung Vermögen steigt, Service Cost unverändert DBO = 130, Vermögen = 110 Net Liability = -20 Kongruent: Vollständige Erstattung durch Rückversicherung DBO = 130, Vermögen = 128 Net Liability = -2 l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 12

Leistung aus Wohlfahrtfonds löst AHV-Pflicht aus Zweck Wohlfahrtsfonds = Freiwillige Leistungen Pensionskasse Wohlfahrtsfonds Firma Keine reglementarischen Leistungen Ermessensleistungen (Entscheid i.d.r. durch Arbeitgeber), z.b.: Ausfinanzierung Leistungsreduktion (Umwandlungssatz) Unterstützung in Härtefällen Mitwirkung bei Sozialplänen / Teilliquidationen l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 13

Leistung aus Wohlfahrtfonds löst AHV-Pflicht aus Beispiel: Ausfinanzierung Umwandlungssatz hat keinen wesentlichen Einfluss auf PK Senkung Umwandlungssatz 6.8% auf 6.0% Ziel: Übergangsgeneration mit 6.4% Kosten Übergangsgeneration: 1m Finanzierung durch WFST Bilanz alt neu Vermögen 100 101 Altersguthaben 50 50 DK Rentner 30 30 Rückstellungen 20 21 Verpflichtungen 100 101 Deckungsgrad BVV2 100% 100% l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 14

Leistung aus Wohlfahrtfonds löst AHV-Pflicht aus Einzelfalllösungen können AHV-Pflicht bewirken Beispiel: Firma will nur 1 Mitarbeiter begünstigen (Überbrückungsrente, Kompensation Umwandlungssatzsenkung) Finanzierung durch Wohlfahrtsfonds Wohlfahrtsfonds Pensionskasse Firma Zahlung löst AHV-Pflicht bei Firma aus! (BGE 137 V 321) l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 15

Leistung aus Wohlfahrtfonds löst AHV-Pflicht aus Gesetz: Entlastung Wohlfahrtsfonds ist im Gange Anforderungen an Reglemente vereinfacht (Verzicht Teilliquidation, Anlage) Bindung an Schweiz verstärkt (Voraussetzung: AHV Unterstellung) Freibetrag wird erhöht: Bei «Sozialleistungen bei Entlassungen aus betrieblichen Gründen» neu CHF 126 000 statt CHF 56 400 AHV nimmt neu explizit «ausserordentliche Unterstützungsleistungen bei finanzieller Not» aus Fazit: Es gibt Hoffnung, dass der patronale Teil der Vorsorge nicht zum Aufgeben gezwungen wird. l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 16

Dealbreaker PK Firmenverkauf: PK kann zum Dealbreaker werden Zum Beispiel Anrechnung IFRS an Kaufpreis kann substantiellen Einfluss haben Grosser Rentnerbestand kann zu grosses Risiko bedeuten l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 17

Firmenverkauf: PK kann zum Dealbreaker werden Grosser Rentnerbestand = grosses Risiko Rentner Aktive Verkauf Gesunde PK (3000 Aktive, 2000 Rentner, Deckungsgrad 105% tz=2.75%) Verkauf Geschäftsbereich mit ca. 100 Mitarbeitern Verkaufter Teil ist Stifter der PK. Keine weiteren Regelungen bzgl. Rentner Käufer muss Rentner übernehmen (100 Aktive vs. 2000 Rentner) l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 18

Unsicherheit Zinsniveau Risiken ohne Einflussmöglichkeiten müssen angemessen berücksichtigt werden Beispiel: Zinsniveau beeinflusst: 1.10% 0.90% 0.70% 0.50% CHF AA Inland 2016 2018 2020 2022 Discount rate IFRS Technischer Zins (BVG) Vorsorgekosten Mögliche Massnahmen u.a.: Budgetanpassung Plananpassung (z.b. iwsr) l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 19

Fazit Jeder Entscheid auf Passivseite muss auf Auswirkung auf Arbeitgeber geprüft werden. Es bestehen Handlungsoptionen Pensionskasse Firma l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 20

Kontakt Sprechen Sie mit uns! Dr. Frank Meisinger eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte Telefon +41 43 284 78 48 Fax +41 43 338 78 48 Mobile +41 79 707 67 87 frank.meisinger@slps.ch Swiss Life Pension Services AG die Beratungsfirma von Swiss Life General Guisan Quai 40 Postfach 8022 Zürich Tel: 0800 00 25 25 pension.services@slps.ch www.slps.ch Der starke, kompetente Partner, auch in der Umsetzung l CFO Breakfast, 12. November 2015, Passivseite, Dr. Frank Meisinger 21

So fängt Zukunft an.