Antrag auf Förderung einer Qualifizierungsmaßnahme für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Leuphana Universität Lüneburg



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UNIVERSITÄT LÜNEBURG Leuphana Universität Lüneburg Graduate School Frau Susanne Wenzel Scharnhorststraße 1 21335 Lüneburg Antrag auf Förderung einer Qualifizierungsmaßnahme für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Leuphana Universität Lüneburg Kategorie D: Forschen und Vernetzen Maßnahme: Konferenzorganisation an einem Standort der Leuphana Mit dieser Maßnahme wird die Organisation einer Konferenz an einem Standort der Leuphana gefördert, die nicht im Rahmen der Konferenzfördermaßnahmen durch den Forschungsservice der Leuphana Universität Lüneburg gefördert werden kann. Angaben der Antragstellerin / des Antragstellers Status Titel Anrede Name Geburtsname Vorname E-Mail Telefon private Anschrift Fakultät ggf. universitäre Einrichtung Institut / Lehrstuhl Hinweise: 1. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. 2. Anträge, die rückwirkend (nach Abschluss der Maßnahme) gestellt werden, sind nicht förderungsfähig. 3. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie für die von Ihnen gewünschte Maßnahme grundsätzlich antragsberechtigt sind. 4. Pro Antragsrunde kann nur ein Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie die Informationen über Fördermaßnahmen und -bedingungen auf den Seiten 4 bis 8!

2 1. Angaben zum Vorhaben Titel der Konferenz Datum Homepage Thema oder (vorl.) Titel Ihrer Habilitation oder Bezeichnung des Forschungsfeldes Sind weitere Wissenschaftler_innen aktiv an der Organisation der Konferenz beteiligt? nein ja, folgende (Name(n) und Funktion(en)) Falls ja, erläutern Sie bitte, welchen Umfang Ihre eigene Arbeit im Verhältnis zu den anderen Beiträgen hat und worin sie besteht. Bitte nutzen Sie ein separates Blatt für Ihre Ausführung (max. eine Seite). geplante Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Anzahl der Referentinnen und Referenten Konferenzsprache Bekanntmachung über website Flyer Pressemeldung Eine Förderung der Konferenz durch den Forschungsservice der Leuphana ist nicht möglich, weil ich für diese Förderlinie nicht antragsberechtigt bin bzw. die Förderkriterien nicht erfüllt sind.¹ 2. Beiträge / Zuschüsse aus externen Mitteln oder von dritter Seite Ich erhalte keinen weiteren Zuschuss (z.b. vom DAAD) Ich erhalte einen Zuschuss in Höhe von EURO. Mittelgeber: Ich habe eine Förderung bei und bisher noch keine Antwort erhalten. Den Nachweis über die Entscheidung reiche ich unaufgefordert nach. beantragt bitte weiter auf Seite 3 1 www.leuphana.de/intranet/universitaetsentwicklung/forschungsfoerderung/arbeitshilfen.html

3 3. Kostenkalkulation Bitte reichen Sie eine Aufstellung der Kosten nach folgendem Muster ein: Mittelbezeichnung Zeitraum Spezifizierung Kosten in EURO Bahn: LG-München-LG; Flug: HH-NY-HH Reisekosten Fernbus Hotelkosten Muster Flug(Economy) ohne Frühstück Bahn(2.Klasse) EZ/DZ Personalkosten Honorare für Gastreferenten Materialkosten SHK Konferenzmappen, Sonstiges Druckkosten / Materialien etc. Gesamtkosten abzügl. Zuschuss (wie unter 2. angegeben) Summe 4. Versicherungen, Nachweise und Belege Ich versichere, dass ich weder bei der Leuphana Universität noch bei einem anderen Mittelgeber einen Antrag auf Förderung der gleichen Maßnahme gestellt habe, wenn nicht anders angegeben. Ich versichere, dass die von mir ermittelten Kosten die preisgünstigste Variante darstellen. Folgende zur Prüfung des Antrags notwendigen Unterlagen habe ich sortiert beigefügt: Statusnachweis wird nachgereicht (vorauss.) am ggf. Nachweis der eigenständigen Leistung bei Beteiligung mehrerer Wissenschaftler_innen Ausschreibung (Call for Paper) Programm Liste der Referentinnen und Referenten Kostenaufstellung ggf. Bestätigung Zuschuss Nachweise über alle beantragten Kosten Anmerkungen: Die auf den folgenden fünf Seiten aufgeführten Förderbedingungen und -informationen habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Ort Datum Unterschrift / Antragsteller_in Bitte reichen Sie nur die drei ausgefüllten Formularseiten zusammen mit den geforderten Belegen ein.

ÜBERSICHT DER FÖRDERUNGSMAßNAHMEN UND -BEDINGUNGEN DES NACHWUCHSFÖRDERFONDS 4 Maßnahme Antragsberechtigte spezielle Kriterien Kostenart Förderungshöhe aktive Konferenzteilnahme Promovierende der Leuphana Postdocs mit Nachweis einer Anbindung an die Leuphana (Wissenschaftliche Mitarbeit, Stipendium) Junior-Professor_innen der Leuphana Fast-Track-Teilnehmer_innen der Leuphana Graduate School Masterprogramme aktiver Beitrag, wie Vortrag, wissenschaftliches Poster oder offizielle Funktion Fernbus Bahnfahrten, 2.Kl. Flug, Economy Hotel, o. Frühstück Teilnahmegebühren in Deutschland: bis 600 EUR in Europa: bis 800 EUR weltweit: bis 1.300 EUR grundsätzliche Konferenzteilnahme Promovierende der Leuphana Fast-Track-Teilnehmer_innen der Leuphana Graduate School Masterprogramme einmalige Förderung Fernbus Bahnfahrten, 2.Kl. Flug, Economy Hotel, o. Frühstück Teilnahmegebühren maximal 400 EUR Summer School (Autumn-,Winter-, Spring-School) Promovierende der Leuphana Postdocs mit Nachweis einer Anbindung an die Leuphana (Wissenschaftliche Mitarbeit, Stipendium) Mindestdauer: 3 Tage Annahmebestätigung stellt Teilnahmebestätigungen aus Fernbus Bahnfahrten, 2.Kl. Flug, Economy Hotel, o. Frühstück Teilnahmegebühren 50% der förderungsfähigen entstandenen Kosten, jedoch maximal 1.000 EUR nationaler oder internationaler Forschungsaufenthalt Promovierende der Leuphana Postdocs mit Nachweis einer Anbindung an die Leuphana (Wissenschaftliche Mitarbeit, Stipendium) Mindestdauer: eine Woche, max. sechs Monate Einladung der Institution, Universität, des Forschungszentrums Stellungnahme der Betreuungsperson Fernbus Bahnfahrten, 2.Kl. Flug, Economy maximal 1.000 EUR Organisation einer Konferenz an der Leuphana Universität Lüneburg Junior-Professor_innen der Leuphana Postdocs mit Nachweis einer Anbindung an die Leuphana (Wissenschaftliche Mitarbeit, Stipendium) Konferenzthema spiegelt eine der vier Wissenschaftsinitiativen wider Ausschreibung innerhalb der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft mind. die Hälfte der Vortragenden kommt aus anderen Universitäten eine/einer der Vortragenden kommt aus dem nicht deutschsprachigen Ausland Bevorzugte Sprache: Englisch Öffentlichkeitsarbeit über Website, Meldung oder Flyer Reisekosten für Vortragende (Bahnfahrten, 2.Kl. Flug, Economy) Hotel, o. Frühstück, für Vortragende Personalkosten (Honorare für Referenten, SHK-Kosten) Materialkosten (Konferenzmappen, Flyer...) Einzelentscheidungen über weitere Kosten maximal 2.000 EUR

5 Allgemeine Förderungsbedingungen des Nachwuchsförderfonds Bitte beachten Sie die im Folgenden aufgeführten Informationen. Sollten Sie weitere Fragen haben, kommen Sie bitte in die Offene Beratung: mittwochs von 10 12 Uhr in Gebäude 14, Raum 125. 1. Welche grundsätzlichen Förderungskriterien und -voraussetzungen gibt es? Die gewünschte Förderungsmaßnahme hängt inhaltlich mit dem eigenen Vorhaben (Promotion / Habilitation) zusammen. Der Antrag ist eingereicht worden, bevor das Projekt / die Maßnahme (z.b. Konferenzteilnahme) begonnen hat; d.h. eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Der Antrag wurde vollständig eingereicht. 2. Was bedeutet eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich? Es ist nicht möglich einen Antrag auf Förderung zu stellen, wenn die zu fördernde Maßnahme bereits abgeschlossen ist. Beispiel Antragsschluss 15.05.: Variante 1: Die Konferenz findet im Juli statt. Der Antrag auf Förderung wird erst im August nach der Konferenz gestellt. Der Antrag wurde nach Abschluss der Maßnahme gestellt. Daher ist keine Förderung möglich. Variante 2 Die Konferenz findet im Juli statt. Der Antrag auf Förderung wird im Juni vor der Konferenz gestellt. Der Antrag wurde vor Abschluss der Maßnahme gestellt. Eine Förderung ist möglich. Da der Antragsschluss 15.05. bereits vorbei ist, wird der Antrag in die nächste Förderrunde am 15.09. aufgenommen. Es ist nicht möglich einen Antrag auf Förderung zu stellen, wenn die zu fördernde Maßnahme bereits abgeschlossen ist. 3. Welche Kosten sind förderungsfähig? Es sind nur die in der Tabelle Übersicht der Förderungsmaßnahmen und -bedingungen des Nachwuchsförderfonds aufgeführten Posten förderungsfähig. Zur Höhe der förderungsfähigen Reisekosten können Sie sich an den für Dienstreisen üblichen Kostensätzen orientieren. Die Sätze entnehmen Sie bitte dem Handbuch Reisekostenabrechnung oder der Auslandsreisekosten-Info, die Sie im Intranet unter Informationen > Dienstreise finden. Bitte beachten Sie: Die Informationen finden Sie nur im Intranet der Leuphana Universität Lüneburg. Grundsätzlich gilt das Sparsamkeitsprinzip. 4. Können Kinderbetreuungskosten übernommen werden? Aus dem Nachwuchsförderfonds können Kinderbetreuungskosten nicht gefördert werden. Unter Umständen können diese Kosten jedoch vom Gleichstellungsfonds übernommen werden. Sie können über das Frauen- und Gleichstellungsbüro einen formlosen Antrag an den Gleichstellungsfonds einreichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Gleichstellungsbüro (gleichstellung@leuphana.de).

6 5. Wann enden die jeweiligen Antragsrunden? Die Antragsrunden enden in der Regel am 15.01., 15.05. und 15.09 eines Jahres jeweils um 12 Uhr. Sollte der 15. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, endet die Runde am nächsten Arbeitstag um 12 Uhr. Anträge, die nach 12 Uhr eingehen, werden unbearbeitet zurückgegeben. 6. Wie oft kann ich einen Antrag stellen? Pro Antragsrunde kann pro Person maximal ein Antrag gestellt werden. Pro Jahr und Person werden höchstens zwei Anträge bewilligt. 7. Was bedeutet vollständiger Antrag? Ein vollständiger Antrag liegt vor, wenn die zur Prüfung notwendigen Angaben gemacht und die entsprechenden Belege beigefügt sind. Dazu zählen insbesondere: vollständige Angaben der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, die Nachweise zu den angegebenen voraussichtlichen Kosten, die Angaben der beigefügten Nachweise und Belege des Antragsformulars, Datum und Unterschrift Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet! Fristverlängerungen werden nicht eingeräumt. 8. Was ist, wenn ich zum Antragsschluss die Statusvoraussetzungen (FastTrack-Teilnehmer_in, Promovend_in, Post-Doktorand_in, Junior-Professor_in) noch nicht erfülle? Spätestens zum Maßnahmebeginn müssen Sie die Statusvoraussetzungen erfüllen. Sollte Ihnen der Nachweis hierzu noch nicht vorliegen, wenn Sie den Antrag stellen, vermerken Sie dies im Antrag. Sobald Ihnen der Nachweis vorliegt, reichen Sie ihn bitte unaufgefordert ein. 9. Was mache ich, wenn mir einzureichende Nachweise (z.b. Annahmebestätigung zur Konferenz u.ä.) bis zum Antragsschluss nicht vorliegen? Sollte Ihnen ein Nachweis noch nicht vorliegen, wenn Sie den Antrag stellen, vermerken Sie dies im entsprechenden Formularfeld und geben an, wann Sie mit dem Nachweis rechnen. Sobald Ihnen der fehlende Nachweis vorliegt, reichen Sie ihn bitte unaufgefordert ein. 10. Kann ich meinen Aufenthalt im Rahmen einer geförderten Maßnahme mit einem privaten Aufenthalt verbinden? Grundsätzlich förderungsfähig ist der Aufenthalt im Rahmen einer Maßnahme nur über die Dauer der Maßnahme plus einen Tag vor Beginn und einen Tag nach Ende der Maßnahme. Es ist möglich den Aufenthalt vor oder nach der Maßnahme privat zu verlängern. Bitte beachten Sie dabei, dass die dadurch ggf. entstehenden Mehrkosten nicht förderungsfähig sind. Im Antragsformular können Sie für den Fall, dass Sie länger bleiben möchten entsprechende Angaben machen. 11. Wie weise ich meine voraussichtlichen Kosten bei der Beantragung nach? Schon bei der Antragstellung müssen Sie für alle Beträge, die Sie in Ihren Antrag aufnehmen möchten, vorläufige Nachweise einreichen, aus denen die voraussichtliche Höhe der Kosten hervorgeht. Sie müssen dabei noch keine Rechnungen o.ä. einreichen oder konkrete Anmeldungen oder Buchungen vorgenommen haben. Als Nachweise der voraussichtlichen Fernbuskosten, Bahnkosten, Flugkosten, Konferenzgebühren oder Hotelkosten gelten beispielsweise:

7 Ausdrucke aus dem Internet Angebote Kostenvoranschläge Voraussichtliche Kosten, die Sie nicht durch vorläufige Dokumente nachweisen, können bei der Bewilligung des Antrags nicht geltend gemacht werden. Eine Abrechnung von Kosten, die im Vorfeld nicht beantragt worden sind, ist ebenfalls nicht möglich. 12. Muss ich einen Dienstreiseantrag stellen? Ob Sie einen Dienstreiseantrag stellen müssen, klären Sie mit Ihrem Institut. 13. Wer entscheidet über die Förderung? Die Senatskommission für den Wissenschaftlichen Nachwuchs berät über die eingehenden Anträge gemäß der oben genannten Kriterien und gibt Förderempfehlungen an das Präsidium weiter. Das Präsidium entscheidet über die Förderungen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Senatskommission ist eine vom Senat der Leuphana eingesetzte Kommission, die sich aus Mitgliedern der Gruppe der Professorinnen und Professoren (davon mind. eine Junior-Professorin bzw. ein Junior-Professor), der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierendengruppe zusammensetzt. Beratendes Mitglied ist zudem eine Vertreterin oder ein Vertreter des Frauen- und Gleichstellungsbüros. 14. Kann ich einen Vorschuss aus dem Nachwuchsförderfonds erhalten? Es ist nicht möglich einen Vorschuss aus dem Nachwuchsförderfonds zu erhalten, bevor das Präsidium den Antrag bewilligt hat. 15. Wann und wie erfahre ich, ob mein Antrag gefördert wurde? In der Regel beträgt die Prüfungsfrist 6-8 Wochen nach Antragsfrist. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. Sobald das Präsidium über die Förderung entschieden hat, werden Sie formlos per E-Mail über die Entscheidung informiert. Zudem erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid per (Haus-)Post. 16. Was mache ich, wenn ich aufgrund von Krankheit nicht an der beantragten Maßnahme teilnehmen kann? Falls Sie aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung nicht an der Maßnahme teilnehmen können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen, damit ggf. bereits entstandene, nicht rückgängig zu machende Kosten trotzdem übernommen werden können: Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer entsprechenden Bescheinigung über den Krankheitszeitraum Nachweis über die sofortige Stornierung der bereits erfolgten Buchungen oder Anmeldungen Originale der nicht zu stornierenden Rechnungen oder Buchungen 17. Was muss ich bei der finanziellen Abwicklung zusätzlich beachten, wenn ich für die Organisation einer Konferenz Fördermittel aus dem Nachwuchsförderfonds erhalte? Zur finanziellen Abwicklung einer Konferenzorganisation muss in der Regel von der Antragstellerin oder vom Antragsteller, ein gesonderter Fonds eingerichtet werden. Zum genauen Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Rostek (rostek@leuphana.de). Die bewilligten Mittel werden dem Fonds nach Abschluss der Konferenz und der Übersendung der Abschlussunterlagen (Bericht und Kostenbelege) direkt zugewiesen.

8 18. Welche Unterlagen muss ich nach Abschluss der Maßnahme zum Erhalt der Förderung einreichen? Nach Abschluss der geförderten Maßnahmen müssen Sie die Originalkostenbelege mit einer tabellarischen Aufstellung der Kosten und einen Abschlussbericht vorlegen. Im Falle der Förderung einer Summer / Autumn / Winter / Spring School müssen Sie zudem Ihre Teilnahmebescheinigung vorweisen. Zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten reichen Sie bitte die Originalbelege folgendermaßen ein: Nummerierte Aufstellung der entstandenen Kosten Belege entsprechend nummeriert und sortiert Belege, die kleiner als DIN A4 sind, bitte auf einem separaten DIN A4 Blatt aufkleben Ausländische Währungen sind in Euro umzurechnen. Hierzu ist ein Nachweis des verwendeten Wechselkurses beizufügen (z.b. Kontoauszug / Bankwechselbeleg). Wichtig: aus den eingereichten Belegen muss ersichtlich sein, dass Sie die geförderten Kosten tatsächlich bezahlt haben. Beispiele: Zugticket mit Zangenabdruck Flugschein mit Sitzplatzkarte Hotelrechnung Gebührenquittung Kopie des Kontoauszugs 19. Was muss der Abschlussbericht beinhalten? Der nach Abschluss der Maßnahme einzureichende Abschlussbericht soll auf maximal einer Seite einen kurzen Überblick über den Verlauf und das Ergebnis der Maßnahme geben. Beispiele für Fragen, die im Abschlussbericht zu beantworten sind: Konnten neue Erkenntnisse für das eigene Vorhaben gewonnen werden? Konnten neue Kontakte zu anderen Forscherinnen und Forschern geknüpft werden und wenn ja, mit welchem Ziel? 20. Bis wann muss ich die Unterlagen nach Durchführung der Maßnahme spätestens einreichen? Die Unterlagen müssen spätestens sechs Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme eingereicht werden. Andernfalls verfällt die Förderung! 21. Wo reiche ich meine Unterlagen ein? Die unter Punkt 18 aufgeführten Unterlagen schicken Sie bitte ohne weiteres Anschreiben an folgende Adresse: Leuphana Graduate School, z.h. Frau Susanne Wenzel, Scharnhorststraße 1, 21335 Lüneburg