Fragen und Antworten Sekundarstufe I

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Transkript:

Fragen und Antworten Sekundarstufe nhalt 1 Absenzen und Urlaub... 2 1.1 Stellvertretungen... 2 1.2 Urlaub... 2 1.3 Militärdienst und Zivilschutz... 2 2 Testate... 2 2.1 Testate... 2 2.2 Kompensation eines nicht bestandenen Moduls... 3 3 ECTS-Punkte... 4 3.1 Zusätzliche ECTS-Punkte... 4 3.2 Mobilitätssemester... 4 4 Fächerwahl... 5 4.1 5. Fach... 5 4.2 Fächerwechsel... 5 5 Prüfungen... 6 5.1 Prüfungsreglement... 6 5.2 Leistungsüberprüfungen (z.b. Leistungsnachweise)... 6 5.3 Unredlichkeit, Plagiate... 7 5.4 Zwischenprüfung... 8 5.5 Diplomnoten... 9 5.6 Bachelorabschluss... 9 6 Praktika... 10 6.1 Praktika... 10 7 Eignungsüberprüfung... 10 7.1 Ordentliche und vertiefte Eignungsüberprüfung... 10 7.2 Ausserordentliche Eignungsüberprüfung... 11 8 Selbst bestimmter Lernbereich... 11 8.1 Blockwochen / Freifächer... 11 9 Studienabbruch, Studienunterbruch... 12 9.1 Studienabbruch... 12 9.2 Studienunterbruch... 12 10 Studiengänge... 12 10.1 Einzelfachabschluss... 12 Die folgende Zusammenstellung orientiert sich an den Regelungen, welche für die Studierenden mit Eintritt ins Bachelor- oder Masterstudium ab HeS14 gelten. Aus dieser Zusammenstellung können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Sollten Fehler auftreten, gelten trotzdem die offiziellen Reglemente, Weisungen usw., die im Extranet unter Verwaltung Rechtsdienst Rechtshandbuch zu finden sind. FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 1

1 Absenzen und Urlaub 1.1 Stellvertretungen 1.1.1 Wie viele Stellvertretungen kann ich während der Vorlesungszeiten machen? Sie können beliebig viele Stellvertretungen im Laufe des Studiums machen, sofern Sie die Einschränkungen unter Frage 1.1.2 berücksichtigen. Extranet -> Rechtshandbuch -> 4. Allgemeine Grundlagen zum Studium -> Absenzen und Urlaub 1.1.2 Welche Einschränkungen gibt es, wenn ich während der Vorlesungszeit eine Stellvertretung machen möchte? Eine Stellvertretung darf Prüfungen (auch Leistungsnachweise), Blockwochen und Praktika nicht tangieren. Bei einer Abwesenheit wird eine Prüfung als nicht bestanden bewertet. Beachten Sie die Vorgaben zur Präsenzpflicht in den einzelnen Modulen. Berücksichtigen Sie auch allfällige weitere Abwesenheiten aufgrund von Krankheiten o.ä. Extranet -> Rechtshandbuch -> 4. Allgemeine Grundlagen zum Studium -> Absenzen und Urlaub 1.2 Urlaub 1.2.1 n welchen Fällen muss ich ein Urlaubsgesuch einreichen? n folgenden Fällen müssen Sie mit dem vorgesehenen Formular ein Urlaubsgesuch einreichen. - Militär oder Zivildienst (siehe Frage 1.3) - Urlaub für Notsituationen in Modulen mit vollständiger Präsenzpflicht Extranet -> Rechtshandbuch -> 4. Allgemeine Grundlagen zum Studium -> Absenzen und Urlaub Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Formular Urlaubsgesuch 1.3 Militärdienst und Zivilschutz 1.3.1 n welchen Fällen muss ich ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen? m ersten Studienjahr kann während der Vorlesungszeit, den Praktika, der Prüfungswochen und an den Zwischenprüfungen keine Absenz wegen Militärdienst oder Zivilschutz erteilt werden. Sie müssen in diesem Fall rechtzeitig den Dienst mit den vorgesehenen Formularen verschieben. Wenn hr Militärdienst Praktika, Prüfungen, Prüfungswochen oder obligatorische Blockwochen tangiert, müssen Sie den Dienst ebenfalls verschieben. Extranet -> Rechtshandbuch -> 4. Allgemeine Grundlagen zum Studium -> Militärdienst 2 Testate 2.1 Testate 2.1.1 Wie gehe ich bei Problemen mit der Präsenz vor? Die Dozierenden sind verantwortlich für die Handhabung der Absenzen. Die Studierenden suchen bei Problemen mit der Präsenz den Kontakt mit den Dozierenden. Diese entscheiden über die Möglichkeit einer Kompensationsarbeit. FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 2

2.1.2 Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein Modul definitiv nicht bestanden habe? Nehmen Sie Kontakt mit der Leitung Studienorganisation auf. Das weitere Vorgehen hängt vom nicht bestandenen Modul ab. - Praktika: siehe Frage 6 - Module des Bachelor E-Portfolios: Das Studium muss abgebrochen werden. - Masterarbeit: Das Studium muss abgebrochen werden - An der Zwischenprüfung geprüfte Module: Das Studium muss abgebrochen werden. - Freiwilliges 5. Fach: Das 5. Fach muss abgewählt werden (siehe Frage 2.2.7) - Module aus dem selbstbestimmten Lernbereich: Das Modul muss nicht kompensiert werden. Das Testat bleibt stehen. - Restliche Module: Falls möglich, muss das Modul kompensiert werden (siehe Frage 2.2) Extranet -> Studium übergreifend -> Reglemente / Merkblätter -> Prüfungsreglement Sekundarstufe 2.2 Kompensation eines nicht bestandenen Moduls 2.2.1 Wie viele Module kann ich kompensieren? Je ein Modul aus dem Bachelorstudium und eines aus dem Masterstudium können kompensiert werden. Die beiden Module dürfen nicht aus demselben Fach stammen. Wird ein weiteres Modul nicht bestanden, muss das Studium abgebrochen werden. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement Sekundarstufe 2.2.2 Wie sieht der Ablauf einer Kompensation aus? - Gespräch mit der Leitung Studienorganisation - Festlegen eines Kompensationsmoduls - Absolvieren des Kompensationsmoduls - Das nicht bestandene Modul behält das Testat nb. 2.2.3 Welche Module können/müssen kompensiert werden? Die meisten Module können kompensiert werden. Ausnahmen: - Praktika (siehe Frage 6) - Module des Bachelor E-Portfolios - Masterarbeit - An der Zwischenprüfung geprüfte Module (Präsenz kann kompensiert werden) - Module aus dem selbstbestimmten Lernbereich - Module eines freiwilligen 5. Faches Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement Sekundarstufe 2.2.4 Mit welchen Modulen kann kompensiert werden? Das Kompensationsmodul muss folgende Kriterien erfüllen: - Das Kompensationsmodul muss mindestens gleich viele ECTS-Punkte aufweisen wie das nicht bestandene Modul. Es können auch mehrere Module zur Kompensation besucht werden, um auf die nötigen ECTS-Punkte zu kommen. - Sie können nicht mit einem Modul kompensieren, das Sie aufgrund hrer Fächerkombination sowieso besuchen müssen. - Das Kompensationsmodul kann nicht auf Vorrat besucht werden. Sie können somit nicht mit einem Modul kompensieren, das Sie bereits absolviert haben. - Das Modul muss in hren Stundenplan passen. - m Modul müssen noch freie Plätze sein. Es besteht kein Anspruch auf ein gewünschtes Kompensationsmodul. - Bereits angemeldete Module können nicht zur Kompensation verwendet werden. Das Kompensationsmodul muss nicht aus demselben Fach wie das nicht bestandene Modul stammen. FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 3

2.2.5 Bis wann muss ich kompensiert haben? Module aus dem ersten Studienjahr müssen vor der Zwischenprüfung kompensiert sein. Module aus dem Bachelorstudium müssen kompensiert sein, um das Bachelordiplom zu erhalten und damit ins 7. Semester einzusteigen. Module aus dem Masterstudium müssen kompensiert sein, um das Masterdiplom zu erhalten. 2.2.6 Wie werden Diplommodule kompensiert? Diplommodule werden gleich kompensiert wie die anderen Module. Die Note für das Diplom bleibt trotz Kompensation erhalten. Siehe Frage 5.5.3 2.2.7 Muss ich ein nicht bestandenes Modul im 5. Fach auch kompensieren? Nicht bestandene Module im 5. Fach müssen kompensiert werden, wenn aufgrund der Fächerwahl ein 5. Fach obligatorisch ist. st das 5. Fach freiwillig, muss es abgewählt werden. Je nach verbleibender Fächerwahl muss das Wirtschafts- oder Sozialpraktikum absolviert werden. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement Sekundarstufe 2.2.8 Muss ich eine nicht bestandene Blockwoche oder ein nicht bestandenes Freifach auch kompensieren? Nicht bestandene Module des selbst bestimmten Lernbereichs müssen nicht kompensiert werden. Sie behalten das Prädikat nicht bestanden. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Testaterteilung** 2.2.9 Welche Konsequenzen hat ein nicht bestandenes Kompensationsmodul? Wird ein Modul, mit dem ein nicht bestandenes Modul kompensiert werden soll, nicht bestanden, muss das Studium abgebrochen werden. 2.2.10 Können Studierende Master Sek und im Einzelfachabschluss auch kompensieren? Studierende Master Sek und im Einzelfachabschluss kompensieren ein nicht bestandenes Modul durch die Wiederholung des Moduls. 3 ECTS-Punkte 3.1 Zusätzliche ECTS-Punkte 3.1.1 ch besuche freiwillig Module aus Fächern, die ich nicht belege. Was geschieht mit diesen ECTS-Punkten? Alle absolvierten Module und erreichten ECTS-Punkte werden am Studienende in der ECTS-Bescheinigung ausgewiesen. Die ECTS-Punkte zählen zu den für den Bachelor nötigen 180 ECTS und den für den Master nötigen 270 ECTS mit. 3.2 Mobilitätssemester 3.2.1 Warum habe ich für mein Mobilitätssemester nicht 30 ECTS-Punkte erhalten? Für Module mit Folgemodul erhalten Sie aus organisatorischen Gründen die volle ECTS- Punktzahl, auch wenn Sie den ersten Teil wegen des Mobilitätssemesters nicht besucht haben. Die ECTS-Punkte des ersten Teils werden von den 30 ECTS abgezogen, damit sie nicht doppelt gezählt werden. Die ECTS-Punkte für die Module Sozialwissenschaftliche Methoden und CW Deutsch (nur phil. ) erhalten Sie zusätzlich zu den 30 ECTS-Punkten. FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 4

3.2.2 Kann ich ein freiwilliges Wirtschafts- oder Sozialpraktikum anrechnen lassen? Sie können sich ein Wirtschafts- oder Sozialpraktikum auch anrechnen lassen, wenn Sie es aufgrund hrer Fächerkombination nicht absolvieren müssten. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Wirtschafts- und Sozialpraktika 4 Fächerwahl 4.1 5. Fach 4.1.1 Wie kann ich mich für Latein oder Religion im 5. Fach anmelden? Sie teilen hren Wunsch der Stundenplanung Studienorganisation bis zum Herbstbreak des 3. Semesters via Email mit. E-Mail: stundenplanung.sek1@phsg.ch Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Fächerwahl 4.1.2 Wie kann ich mein freiwilliges 5. Fach abbrechen? Sie können hr freiwilliges 5. Fach jederzeit via E-Mail an die Stundenplanung abbrechen. E-Mail: stundenplanung.sek1@phsg.ch 4.1.3 Für welche Module bin ich im 5. Fach automatisch angemeldet? Sie können die Module des 5. Fachs der Modulübersicht entnehmen (gelb eingefärbt). Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Fächerwahl Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Modulübersicht 4.1.4 Wie kann ich weitere Module in meinem 5. Fach besuchen? Sie können Module, die für das 5. Fach nicht obligatorisch sind, belegen, wenn dies ohne Kursverschiebung möglich ist. Nach Erhalt der Kurseinteilungen melden Sie sich für die gewünschten Module innert zwei Wochen mit dem offiziellen Antragsformular bei der Leitung Studienorganisation an. Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Fächerwahlen / 5. Fach 4.2 Fächerwechsel 4.2.1 Wie kann ich meine Fächerkombination ändern? Die Fächerkombination kann ohne Zusatzaufwand bis zum Herbstbreak des 1. Semesters geändert werden. Sie schreiben dazu eine E-Mail an die Stundenplanung. Fächerwechsel zu einem späteren Zeitpunkt müssen mit einem Gesuch an die Studiengangsleitung beantragt werden (einreichen bei der Leitung Studienorganisation). Fehlende Module müssen im Normalfall nachgeholt werden, was zu einem Zusatzjahr führen kann. E-Mail: stundenplanung.sek1@phsg.ch Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Fächerwahl 4.2.2 Wie kann ich den Schwerpunkt in einem ntegrationsfach ändern? Der Schwerpunkt eines ntegrationsfaches kann ohne Zusatzaufwand bis zum Herbstbreak des 3. Semesters geändert werden. Sie schreiben dazu eine E-Mail an die Stundenplanung. E-Mail: stundenplanung.sek1@phsg.ch Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Fächerwahl FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 5

5 Prüfungen 5.1 Prüfungsreglement 5.1.1 Gilt für mich das alte oder das neue Prüfungsreglement? Es gelten folgende Regelwerke Studienjahrgang akt. Sem. HeS15 FrS16 HeS16 FrS17 HeS17 2011 2016 9 neu - - - - 2012 2017 7 neu neu neu - - 2013 2018 5 alt alt neu neu neu Ab 2014 1/3 neu neu neu neu Generell gilt ab Eintritt ins Bachelorstudium oder Eintritt ins Masterstudium das neue Regelwerk. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement allgemein 5.1.2 Warum sind die nformationen zu Prüfungen auf mehrere Reglemente/Weisungen verteilt? Struktur des neuen Regelwerks Allgemeines Prüfungsreglement Prüfungsreglement Studiengang Sekundarstufe Prüfungsreglement Studiengang Kindergarten und Primarschule Weisung Zwischenprüfung Weisung Diplomnoten Weisung Testaterteilung Leitfaden Leistungsnachweise für Dozierende Weisung Praktika / Eignungsüberprüfung Weisung ausserordentliche Eignungsüberprüfung...... Das Allgemeine Prüfungsreglement enthält Regelungen, die an der ganzen PHSG für jede Prüfung gelten, z.b. den Umgang mit Plagiaten. Das dazu untergeordnete Prüfungsreglement Studiengang Sekundarstufe enthält Regelungen, die nur für Prüfungen im Studiengang Sekundarstufe gelten, z.b. die Masterarbeit. Die untergeordneten Weisungen regeln die Details. 5.2 Leistungsüberprüfungen (z.b. Leistungsnachweise) 5.2.1 Wie werden Module beurteilt? Mit Ausnahme einiger weniger Module (Zwischenprüfung, Diplommodule, Masterarbeit) werden die Leistungsnachweise mit bestanden/nicht bestanden beurteilt. Werden trotzdem Noten vergeben, ist nur die Schwelle 4,0 bezüglich bestanden/nicht bestanden entscheidend. 5.2.2 ch habe eine Leistungsüberprüfung zu spät abgegeben. Wird sie trotzdem angenommen? Eine zu späte Abgabe von Leistungsüberprüfungen hat das Prädikat nicht bestanden zur Folge. Vorbehalten bleibt die Frage 5.2.2. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement allgemein FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 6

5.2.3 Habe ich nach einer Absenz bei einer Leistungsüberprüfung Anrecht auf einen Nachtermin? Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Leistungsüberprüfung unverschuldet nicht angetreten haben, haben Sie Anspruch auf einen Nachtermin. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement allgemein 5.2.4 ch fühle mich nicht gut. Soll ich die Leistungsüberprüfung ablegen? Wenn Sie an eine Leistungsüberprüfung antreten, gelten Sie als prüfungsfähig und hre Leistung wird bewertet. Es ist nicht möglich, sich im Nachhinein auf eine Krankheit zu berufen. Wenn Sie nicht prüfungsfähig sind, müssen Sie sich vor der Leistungsüberprüfung abmelden. Mit einem Arztzeugnis haben Sie Anrecht auf einen Nachtermin. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement allgemein 5.2.5 ch habe eine Leistungsüberprüfung im ersten Anlauf nicht bestanden. Wie geht es jetzt weiter? Jede Leistungsüberprüfung kann einmal wiederholt werden (Ausnahmen: Praktika und vertiefte Eignungsüberprüfung). Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie reagieren können. - Sie absolvieren die Wiederholung der Leistungsüberprüfung. Bei einem Nichtbestehen folgen die Konsequenzen aus Frage 2.1.2. Ein nochmaliger Besuch des Moduls im Rahmen eines Repetitionsjahres ist nicht möglich. - Sie besuchen das Modul noch einmal. Dazu ist im Normalfall ein Repetitionsjahr nötig. Die Leistungsüberprüfung legen Sie im Rahmen der Wiederholung noch einmal ab. Dabei haben Sie nur noch einen Versuch. Der Entscheid zur Repetition muss vor dem Wiederholungstermin gefällt werden. Dazu muss mit der Leitung Studienorganisation Kontakt aufgenommen werden. Beachten Sie, dass eine Nachbesserung als Wiederholung zählt und höchstens die Note 4.0 erreicht werden kann. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement allgemein Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Testaterteilung** 5.3 Unredlichkeit, Plagiate 5.3.1 Welche Konsequenzen haben Unredlichkeiten? Handelt eine Person unredlich, gilt die Leistungsüberprüfung als nicht bestanden. m Falle des 1. Versuchs kann sie normal einmal wiederholt werden. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement allgemein 5.3.2 Welche Konsequenzen haben Plagiate? Bei einem Plagiat gilt die Leistungsüberprüfung als nicht bestanden. Sie kann nicht wiederholt werden. m Normalfall muss dieses Modul kompensiert werden. Bei einem Plagiat in einem Diplommodul wird die Note 1 gesetzt. n folgenden Fällen muss das Studium abgebrochen werden: - Plagiat in einem zwischenprüfungsrelevanten Modul - Plagiat in einem Teil des Bachelor E-Portfolios - Plagiat in der Masterarbeit Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement allgemein FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 7

5.4 Zwischenprüfung 5.4.1 Welche Module werden an der Zwischenprüfung geprüft? Sie können die zwischenprüfungsrelevanten Module der Weisung Zwischenprüfung oder der Modulübersicht entnehmen. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Zwischenprüfung Weisung** Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Modulübersicht 5.4.2 ch habe die Zwischenprüfungen bestanden. Dabei war eine Note ungenügend. Hat das Konsequenzen für mich? Wenn die Zwischenprüfungen als Ganzes bestanden wurden, werden alle geprüften Module testiert, auch wenn eine Note ungenügend ist. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement Sekundarstufe 5.4.3 ch habe die Zwischenprüfungen im ersten Anlauf nicht bestanden. Welche Prüfungen muss ich wiederholen? Sie müssen alle ungenügenden Teilprüfungen wiederholen. Die ungenügenden Teilprüfungen eines ntegrationsfaches müssen Sie nur wiederholen, wenn die Gesamtnote des ntegrationsfaches ungenügend ist. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement Sekundarstufe Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Zwischenprüfung Weisung** 5.4.4 Wie werden die Noten in den ntegrationsfächern miteinander verrechnet? Für die Zwischenprüfung zählt die Schnitt der Einzelnoten eines ntegrationsfachs. Die Einzelnoten (z.b. Physik) dürfen beliebig tief sein, sofern sie über den Schnitt zu einer genügenden Zwischenprüfung führen. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Zwischenprüfung Weisung** 5.4.5 Wie verhält es sich mit den Zwischenprüfungen im 5. Fach? Sie absolvieren die Zwischenprüfung im 5. Fach als Leistungsnachweis mit der Bestehensnorm 4,0. Für das Bestehen der Zwischenprüfung spielt das 5. Fach keine Rolle. Eine ungenügende Zwischenprüfung im 5. Fach kann einmal wiederholt werden. Je nach Fächerkombination muss ein nicht bestandenes Modul kompensiert werden oder das 5. Fach muss abgewählt werden. Sie werden durch die Dozierenden über hr Resultat informiert. Siehe Frage 2.2.7 Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Fächerwahl 5.4.6 ch kann wegen einer Verletzung die Zwischenprüfung in Bewegung und Sport nicht ablegen. Was bedeutet das für die restlichen Prüfungen? Sie absolvieren alle Prüfungen ausser derjenigen in Bewegung und Sport. Nach der Prüfungskonferenz erfahren Sie die Resultate und können normal Prüfungseinsicht nehmen. Die Gesamtbeurteilung der Zwischenprüfung erfolgt erst nach Absolvieren der Sport-Prüfung es sei denn, ein Nichtbestehen ist bereits aufgrund der restlichen Prüfungen klar. Die Zwischenprüfung muss bis spätestens Ende 4. Semester bestanden sein. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement Sekundarstufe Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Zwischenprüfung Weisung** FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 8

5.5 Diplomnoten 5.5.1 Welche Module tragen zu den Diplomnoten bei? Sie können die Diplommodule der Weisung Diplomnoten oder der Modulübersicht entnehmen. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Diplomnoten ** Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Modulübersicht 5.5.2 ch belege zwei Fremdsprachen (nicht im 5. Fach). Welche Fachdidaktiknote erscheint im Diplom? Neben der Bereichsdidaktik Fremdsprachen wird in einer der beiden Fremdsprachen die Fachdidaktik benotet. Sie können im Verlaufe des 5. Semesters wählen, in welcher Fremdsprache das sein soll. Dieser Entscheid kann später nicht mehr geändert werden. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Diplomnoten ** 5.5.3 ch habe in Diplommodul nicht bestanden, ohne dass eine Note vorhanden ist. welche Note erscheint im Diplom? st in einem Diplommodul keine Note vorhanden, wird die Note 1 gesetzt. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Diplomnoten ** 5.5.4 Was geschieht mit den Noten aus Diplommodulen im 5. Fach? Diplomnoten aus dem 5. Fach werden für eine spätere Nachqualifikation aufbewahrt. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Diplomnoten ** 5.5.5 Was sind die Konsequenzen einer ungenügenden Note in einem Diplommodul? Ein ungenügender Leistungsnachweis kann einmal wiederholt werden. st diese Note immer noch ungenügend, muss das Modul kompensiert werden. Die Note bleibt bestehen. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Diplomnoten ** Siehe Frage 2.2.6 5.5.6 Was geschieht mit den Erfahrungsnoten der GMBS-Fächer im 5. Fach? Erfahrungsnoten der GMBS-Fächer (Bewegung und Sport, Bildnerische Gestaltung, Handarbeit, Hauswirtschaft, Musik, Werken) im 5. Fach werden für eine spätere Nachqualifikation aufbewahrt. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Diplomnoten ** 5.5.7 ch muss eine Leistungsüberprüfung in einem Diplommodul wiederholen. Welche Note zählt? Es zählt die Note der Wiederholung. 5.5.8 Kann ich die Note, die ich in einer Leistungsüberprüfung in einem Diplommodul erhalten habe, mit einer Wiederholungsprüfung verbessern? Wird eine Leistungsüberprüfung im ersten Anlauf bestanden, ist es nicht möglich, sie nochmals zu absolvieren, um eine bessere Note zu bekommen. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement allgemein 5.6 Bachelorabschluss 5.6.1 ch habe bereits einen Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule gemacht. Erhalte ich an der PHSG einen weiteren Bachelorabschluss? Wenn hnen die Module des Bachelor-E-Portfolios angerechnet wurden, erhalten Sie keine Bachelorurkunde an der PHSG. FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 9

6 Praktika 6.1 Praktika 6.1.1 ch habe ein Praktikum nicht bestanden. Was bedeutet das für mich? Je nachdem, welches Praktikum Sie nicht bestanden haben, gibt es unterschiedliche Konsequenzen. - Praktika des ersten Studienjahrs: Sie haben die ordentliche Eignungsüberprüfung nicht bestanden (siehe Frage 7.1.1) - HPC1: Entscheidend ist die Beurteilung im HPC2 - HPC2: Sie müssen beide Praktika (HPC1 und HPC2) während eines Repetitionsjahrs wiederholen. - P2: Sie wiederholen das P2 üblicherweise im folgenden Januar - P3: Sie wiederholen das P3 ein Jahr darauf - P+: Sie wiederholen das P+ bis spätestens vor dem P3. Sollten Sie ab dem zweiten Studienjahr ein zweites Praktikum nicht bestehen, müssen Sie hr Studium abbrechen. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement Sekundarstufe 6.1.2 Ab wann zählt ein Abbruch eines Praktikums als Versuch? Offizielle Startpunkte für die Praktika ab dem zweiten Studienjahr sind die obligatorischen nformationsmentorate (Ausnahme Kompaktpraktikum Plus). Wird ein Praktikum danach abgebrochen, zählt es als nicht bestandener Versuch. - HPC1: Mai - HPC2: Dezember - P2: Mai - P3: Juni Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Praktika/Eignungsüberprüfung 6.1.3 Warum deckt sich meine Beurteilung im Praktikum nicht mit der Beurteilung meiner Praktikumsleiterin/meines Praktikumsleiters? Die Mentoratsperson legt die Gesamtbewertung eines Praktikums fest. Diese kann von der Empfehlung der Praktikumsleiterin/des Praktikumsleiters abweichen. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Praktika/Eignungsüberprüfung 7 Eignungsüberprüfung 7.1 Ordentliche und vertiefte Eignungsüberprüfung 7.1.1 ch habe die ordentliche Eignungsüberprüfung im ersten Studienjahr nicht bestanden. Wie geht es weiter? Es gibt zwei Möglichkeiten für den Verlauf hres weiteren Studiums. - Sie absolvieren am Ende des ersten Studienjahrs die vertiefte Eignungsüberprüfung. Diese findet üblicherweise in Form eines Assessments statt. Sollten Sie die vertiefte Eignungsüberprüfung nicht bestehen, müssen Sie das Studium abbrechen. Eine Wiederholung des ersten Studienjahrs ist nicht möglich. - Sie wiederholen das erste Studienjahr (Mitteilung vor der vertieften Eignungsüberprüfung an Leitung BPS Sek ). Dabei absolvieren Sie alle Praktika des ersten Studienjahrs noch einmal. Sollten Sie eines davon nicht bestehen, müssen Sie das Studium abbrechen. Sie melden bis spätestens Freitag der KW 28, welche Variante Sie wählen. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement allgemein Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Praktika/Eignungsüberprüfung FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 10

7.2 Ausserordentliche Eignungsüberprüfung 7.2.1 ch muss an eine ausserordentliche Eignungsüberprüfung. Was bedeutet das? Sollten Sie die ausserordentliche Eignungsüberprüfung nicht bestehen, müssen Sie hr Studium abbrechen. Extranet -> Rechtshandbuch -> 6. Studiengang Sekundarstufe -> Prüfungsreglement allgemein 8 Selbst bestimmter Lernbereich 8.1 Blockwochen / Freifächer 8.1.1 Wie viele Blockwochen / Freifächer muss ich besuchen? Sie können der Modulübersicht entnehmen, wie viele ECTS-Punkte Sie im Selbst bestimmten Lernbereich pro Fach machen müssen. Diese Punkte können Sie durch den Besuch von Blockwochen oder Freifächern erreichen. Dazu kommen einige obligatorische Blockwochen. Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Modulübersicht Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Blockwochen / Freifächer 8.1.2 Bis wann müssen die ECTS-Punkte des selbst bestimmten Lernbereichs erreicht werden? Die Vorgaben aus dem selbst bestimmten Lernbereich müssen bis Ende Studium erfüllt sein. ECTS-Punkte, die bis Ende 6. Semester erreicht werden, zählen zum Bachelorabschluss mit. Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Blockwochen / Freifächer 8.1.3 Welche Blockwochen / Freifächer werden angeboten? Die Modulübersicht zeigt das Angebot an Blockwochen / Freifächern in jedem Fach. Einige Blockwochen werden nur alle zwei Jahre durchgeführt. Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Blockwochen / Freifächer 8.1.4 Wann werden die Blockwochen durchgeführt? Die Modulübersicht zeigt, in welcher Kalenderwoche welche Blockwochen angeboten werden. Dieselbe nformation zeigt auch das Anmeldeformular. Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Blockwochen / Freifächer Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Modulübersicht 8.1.5 Kann ich mich für eine Blockwoche / ein Freifach nachmelden, obwohl die Anmeldefrist abgelaufen ist? Solange freie Plätze vorhanden sind, werden Nachmeldungen zu den Blockwochen / Freifächern berücksichtigt. Spätester Termin für Nachmeldungen für das folgende Semester: 15. August resp. 15. Januar Anmeldungen an: blockwochen-freifaecher@phsg.ch Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Blockwochen / Freifächer FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 11

8.1.6 Wie kann ich mich von einer Blockwoche / einem Freifach abmelden? Abmeldungen von Blockwochen / Freifächern sind nur in unvorhersehbaren Notsituationen sowie in begründeten Ausnahmefällen möglich. Eine Erwerbstätigkeit gilt nicht als Notsituation. Gesuche sind an die Leitung Blockwochen/Freifächer zu richten. Nach dem 15. August resp. 15. Januar können keine Abmeldungen für das folgende Semester mehr bewilligt werden. Es ist nicht möglich, sich von einer Blockwoche oder einem Freifach abzumelden, indem ein Ersatz gefunden wird. E-Mail: blockwochen-freifaecher@phsg.ch Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Blockwochen / Freifächer 8.1.7 Wie kann ich die ECTS-Punkte aus dem Selbst bestimmten Lernbereich einem Fach zuordnen? n der ECTS-Buchhaltung können Sie für jede Blockwoche / jedes Freifach festlegen, für welches Fach die ECTS-Punkte zählen sollen. Extranet -> Studium Sekundarstufe -> Studienorganisation -> Testate 9 Studienabbruch, Studienunterbruch 9.1 Studienabbruch 9.1.1 Wie muss ich vorgehen, wenn ich das Studium an der PHSG abbrechen möchte? Sie teilen der Leitung Studienorganisation oder dem Sekretariat Sek schriftlich mit, dass Sie hr Studium an der PHSG abbrechen möchten. Auf Wunsch findet ein Austrittsgespräch statt. Wenn keine offenen Rechnungen vorhanden sind, erhalten Sie die Austrittsdokumente (Exmatrikulationsbestätigung, ECTS-Bescheinigung). Die Studiengebühren werden nur bei einem Studienabbruch innerhalb von 2 Wochen seit Beginn des Vorlesungsbetriebs zurück erstattet. Extranet -> Rechtshandbuch -> 4. Allgemeine Grundlagen zum Studium -> Exmatrikulation von Studierenden 9.2 Studienunterbruch 9.2.1 Wie kann ich ein Zwischensemester einlegen? Falls Sie hr Studium unterbrechen möchten, müssen Sie mit der Leitung Studienorganisation Kontakt aufnehmen, um die Modalitäten zu regeln. Sie können maximal während zwei aufeinanderfolgenden Semestern immatrikuliert bleiben. Extranet -> Rechtshandbuch -> 4. Allgemeine Grundlagen zum Studium -> Aufnahmereglement 10 Studiengänge 10.1 Einzelfachabschluss 10.1.1 Wie kann ich mein 5. Fach abschliessen? Nach Abschluss des Masterstudiums können Sie sich für einen Einzelfachabschluss in hrem 5. Fach anmelden. Sie müssen alle noch fehlenden Module besuchen und zwei Praktika absolvieren. 10.1.2 ch habe fast alle Module des 5. Faches besucht. Wie kann ich mein 5. Fach abschliessen? Am besten kommen Sie vor dem 9. Semester bei der Leitung Studienorganisation vorbei, um das weitere Vorgehen zu besprechen. FAQ Studienorganisation, Ged 3.12.2015 Seite 12