Facherzieher/in - verhaltensauffällige Kinder/Jugendliche Die Ausbildung im Überblick Facherzieher/in für ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung an Fachschulen. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit 1 Jahr und in Teilzeit ca. 2 Jahre. Ausbildungsinhalte Grundlagen der Erziehung von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen werden in folgenden Fächern vermittelt: Sozialpädagogik Sonderpädagogik Motopädagogik Sozialpsychologie klinische Psychologie Medienkunde Handlungsorientierte Interventionen ergänzen den Unterricht: musiktherapeutische Übungen gestaltungstherapeutische Übungen ergotherapeutische Übungen mototherapeutische Übungen Praktikum Während des Praktikums arbeiten die Teilnehmer/innen in Kinderheimen, Jugendwohnheimen und -zentren sowie in therapeutischen Jugendwohngruppen. Je nach Angebot der einzelnen Schulen kann man sich auch auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereiten. Rechtsgrundlage: siehe Rechtliche Regelungen Lernorte Weiterbildungslehrgänge zum Facherzieher/zur Facherzieherin für finden in der Regel in den Schulungsräumen von Fachschulen statt. Die Teilnehmer/innen besuchen den Unterricht in Voll- oder Teilzeit. Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsinhalte erfolgt zu Hause. Neben dem theoretischen Unterricht absolviert man praktische Übungen in den Unterrichtsräumen der Bildungseinrichtung. Während der berufspraktischen Ausbildung arbeiten die Schüler/innen acht Wochen in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche sozialpädagogisch betreut werden. Seite 1 von 6
Die Weiterbildungslehrgänge werden nur in Mecklenburg-Vorpommern angeboten. Ggf. ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Theorie: Unterricht im Klassenverband Wer eine Weiterbildung zum Facherzieher/zur Facherzieherin für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche absolviert, geht wieder zur Schule. Nach Jahren der Berufstätigkeit bedeutet dies für die Lehrgangsteilnehmer/innen eine ungewohnte Situation, auf die sie sich einstellen müssen. Der Unterricht findet in Voll- oder Teilzeit statt. Den überwiegend theoretischen Unterricht besuchen die angehenden Facherzieher/innen zusammen mit anderen Weiterbildungsteilnehmern und -teilnehmerinnen, die zum Teil über unterschiedliche Allgemeinbildungsabschlüsse, Qualifikationen und Erfahrungen verfügen und aus verschiedenen Zugangsberufen kommen. Während die erste Zeit für manche/n noch davon geprägt ist, fehlendes Wissen aufzuholen, geht es später darum, die Grundlagen für einen möglichst guten Abschluss zu legen. Um auf die Abschlussprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzungen, wenn man Prüfungsvorbereitung, Privatleben und ggf. Berufstätigkeit vereinbaren will. Die Weiterbildung findet nur in Mecklenburg-Vorpommern statt. Ggf. müssen die Teilnehmer/innen eine auswärtige Unterbringung in Kauf nehmen. Praxis: Übungen im Klassenverband und Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen In Übungen erwerben die zukünftigen Facherzieher/innen praktische Fertigkeiten und Erfahrungen. Während des Praktikums arbeiten sie in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wo sie Erfahrungen mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen sammeln. Ausbildungsvergütung Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Ausbildungskosten Staatliche Fachschulen erheben in der Regel keine Lehrgangsgebühren. An privaten Weiterbildungsstätten können dagegen Lehrgangsgebühren anfallen. Darüber hinaus muss man an allen Schulen mit Anmelde- und Prüfungsgebühren rechnen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Eignungsprüfungen. Außerdem können während der Weiterbildung für die Teilnehmer/innen Lernmittelkosten (z.b. für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur), Kosten für Lehrgänge und Exkursionen, Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden. Angaben hierzu enthält die Datenbank KURSNET. Förderungsmöglichkeiten Weiterbildungen zum Facherzieher/zur Facherzieherin für zählen zur beruflichen Aufstiegsweiterbildung, die finanziell gefördert werden kann, z.b. durch einen Beitrag zu Seite 2 von 6
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer/innen monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Begabtenförderung berufliche Bildung Internet: http://www.begabtenfoerderung.de Ausbildungsdauer Die Weiterbildung dauert in Vollzeit 1 Jahr und in Teilzeit ca. 2 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Weiterbildungsdauer Bewerbern und Bewerberinnen, die von einer Hochschule zur Fachschule überwechseln, kann das Studium bis zu einem Jahr auf die Fachschulausbildung angerechnet werden, wenn die Ausbildungsinhalte des Hochschulstudiums eine Verkürzung rechtfertigen. Die Entscheidung über die Anrechnung trifft die Schulleitung. Verlängerung der Weiterbildungsdauer Wurde die Versetzung in den nächstfolgenden Schuljahrgang nicht erreicht, kann das Schuljahr einmal wiederholt werden. Ausbildungsform Diese Weiterbildung findet an Fachschulen statt. Sie wird nur in Mecklenburg-Vorpommern angeboten und ist in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik (FSVOS) geregelt. Die Weiterbildung zum Facherzieher bzw. zur Facherzieherin für besteht aus theoretischem Unterricht und aus praktischen Übungen. Sie findet in Vollzeit- oder Teilzeitform statt. Während der Weiterbildung werden acht Wochen Praktikum in sozialpädagogischen Bereichen absolviert. Einen Überblick über das Lehrgangsangebot bietet die Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Beispiel für die Stundentafel einer Fachschulweiterbildung zum Facherzieher/zur Facherzieherin für Lernbereich Grundlagen der Erziehung von Unterrichtsstunden verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen Sozialpädagogik 64 Sonderpädagogik 112 Sozialpsychologie 160 Klinische Psychologie 160 Medienkunde 96 Seite 3 von 6
Motopädagogik 128 Lernbereich Grundlagen der Erziehung von 720 verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen insgesamt Lernbereich handlungsorientierte Interventionen Musiktherapeutische Übungen 128 Gestaltungstherapeutische Übungen Ergotherapeutische Übungen 112 Mototherapeutische Übungen Lernbereich handlungsorientierte Interventionen 240 insgesamt Gesamtstundenzahl 960 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Die staatliche Prüfung in diesem Weiterbildungsberuf wird auf folgender Grundlage durchgeführt: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - Fachschulverordnung Sozialpädagogik (FSVOS) - vom 05.07.1996 (Mitt.Bl. M.-V. S. 345), geändert am 26.05.2001 (GVBl. M.-V. S. 300), aufgehoben durch VO vom 25.08.2008 (Mittl.bl. M-V S. 1195) Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind vorgeschriebene Leistungsnachweise, die während der Weiterbildung erbracht werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber/innen, die nicht Schüler einer staatlichen/staatlich anerkannten Fachschule sind, zu einer Externenprüfung zugelassen werden. Informationen hierzu finden sich in den Verordnungen der Bundesländer. Prüfungsinhalte Am Ende der Weiterbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die in der Regel aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. In der schriftlichen Prüfung müssen drei Arbeiten in den Fächern Sozialpsychologie sowie Klinische Psychologie und Sozialpädagogik oder Sonderpädagogik oder Medienkunde geschrieben werden. Je Prüfung soll die Dauer 2 Stunden betragen. Die mündliche Prüfung erfolgt in einem Fach, welches nicht schriftlich geprüft wurde. Der Prüfling kann auf eigenen Wunsch auch in weiteren Fächern eine mündliche Prüfung ablegen. Als praktische Abschlussprüfung haben die Prüfungsteilnehmer/innen ein Fallbeispiel mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen zu analysieren und in einem Kolloquium zu interpretieren. Das Kolloquium soll mindestens 20 Minuten dauern. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen oder Prüfungsteile können in der Regel einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten die Bestimmungen der Länder. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vor einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt. Seite 4 von 6
Erwerb von Zusatzqualifikationen Die Fachschule bietet eine Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Facherzieher für /Facherzieherin für Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Für die Weiterbildung wird die Abschlussprüfung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder ein gleichwertiger sozialpädagogischer Abschluss vorausgesetzt. Außerdem ist eine mindestens einjährige sozialpädagogische Tätigkeit nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Berufliche Vorbildung Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in und eine einjährige Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich oder ein gleichwertiger sozialpädagogischer Berufsabschluss und eine einjährige Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich Rechtsgrundlage siehe Rechtliche Regelungen. Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung zum Facherzieher/zur Facherzieherin für bilden vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Psychologie/Pädagogik In der Weiterbildung werden u.a. psychologische und pädagogische Kenntnisse vermittelt. Um in der späteren Berufstätigkeit milieugeschädigte, entwicklungsverzögerte und erziehungsschwierige Kinder und Jugendliche individuell fördern zu können, benötigen die Facherzieher/innen pädagogische Kenntnisse und Erfahrungen sowie psychologisches Gespür. Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Facherzieher/innen für in Erziehungs- oder Kinderheimen, Jugendzentren, Familienberatungsstellen oder Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe. Nach ihrer Weiterbildung müssen sich die Facherzieher/innen für meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Seite 5 von 6
Das Spektrum reicht von Wohnheimen über therapeutische Wohngruppen bis zur Leitung von pädagogischen oder erzieherischen Einrichtungen. Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Facherzieher/innen für ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben? Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Heilpädagogik Staatlich anerkannter Heilpädagoge/Staatlich anerkannte Heilpädagogin Motopäde/Motopädin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Einzel- und Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen, Durchführen z.b. von mototherapeutischen und künstlerischen Übungen zur Förderung der Persönlichkeit, Eigenständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit; Beobachtung und Dokumentation des Verhaltens und der Fortschritte der Kinder und Jugendlichen, Aufstellen von Therapieplänen, Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, Kontakt mit Eltern und Behörden, ggf. auch Durchführen (interner) Mitarbeiterfortbildungen in der Einrichtung. Betriebswirtschaft Fachwirt/Fachwirtin für Erziehungswesen Staatlich geprüfter Fachwirt/Staatlich geprüfte Fachwirtin für Organisation und Führung Schwerpunkt Sozialpädagogik Fachwirt/Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Sozialwesen Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: organisatorisch-verwaltende Aufgaben im Erziehungsbzw. Sozialwesen, Zusammenarbeit mit Fachleuten des Erziehungswesens sowie aus dem organisatorischen Bereich, Mitarbeiterführung, Kostenrechnung, Öffentlichkeitsarbeit. Jedoch keine praktische Erziehungsarbeit, die Schwerpunkte von Weiterbildung und Tätigkeit liegen auf kaufmännischen Inhalten. Pädagogik Staatlich anerkannter Sonderpädagoge/Staatlich anerkannte Sonderpädagogin Staatlich geprüfter Gymnastik- und Tanzpädagoge/Staatlich geprüfte Gymnastik- und Tanzpädagogin Schwerpunkt Bewegungstherapie Motopädagoge/Motopädagogin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Einzel- oder Gruppenarbeit mit benachteiligten oder behinderten Kindern und Jugendlichen; Informations- und Aufnahmegespräche führen. Seite 6 von 6