Förderung eines Auslandspraktikums im ERASMUS-Programm (SMP) 2013/14



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Transkript:

Förderung eines Auslandspraktikums im ERASMUS-Programm (SMP) 2013/14 A. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Förderzeitraum: Das Hochschuljahr 2013/14, und somit der Förderzeitraum, beginnt am 01.06.2013 und endet am 30.09.2014. Mobilitätszuschüsse für Studierende können für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten bis maximal 12 Monaten vergeben werden. Zielgruppen/Teilnehmerkreis: An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende können ERASMUS-Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes (s.o.) können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen ERASMUS-Zuschuss in Anspruch nehmen. Beteiligte Länder: Die im ERASMUS-Programm förderfähigen Länder* sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern. *einschließlich der Regionen Azoren, franz. Guayana, Guadeloupe, Kanarische Inseln, Madeira, Martinique, Réunion Zusätzlich zu den oben genannten Ländern sind auch die jeweiligen Überseegebiete förderfähig: Anguilla, Aruba, Falklandinseln, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Französisch-Polynesien, Grönland, Kaimaninseln, Mayotte, Montserrat, Neukaledonien und Nebengebiete, Niederländische Antillen, Pitcairninseln, St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha, St. Pierre und Miquelon, Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln, Wallis und Futuna. Aufnehmende Einrichtung ( Host organisation ): Als aufnehmende Einrichtungen für Praktika können Unternehmen gemäß Ratsbeschluss fungieren. Unternehmen" im Sinne des Ratsbeschlusses sind im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich tätige Unternehmungen, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der Sozialwirtschaft (siehe auch Ratsbeschluss Artikel 2, Nr. 25). Die folgenden Organisationen oder Einrichtungen können nicht aufnehmende Einrichtungen für Praktika sein: EU-Organe und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (die erschöpfende Liste finden Sie im Internet: http://europa.eu/institutions/index_de.htm); Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 Regensburg Seite 1

Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten (um mögliche Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden) nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften, Konsulate usw.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland. (Definition Herkunftsland: Land der entsendenden Hochschule sowie Land der Staatsbürgerschaft des Begünstigten) Auch Auslandspraktika an Hochschulen können über ERASMUS gefördert werden. Versicherungsschutz: Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Jeder Student ist verpflichtet, für die Dauer des Auslandspraktikums selbst für eine ausreichende Kranken-, Unfall- (für Schäden, die man am Arbeitsplatz erleidet) und Haftpflichtversicherung (für Schäden, die man am Arbeitsplatz verursacht) zu sorgen. Durch die Hochschule Regensburg können diese Versicherungen nicht zugunsten der Studenten abgeschlossen werden. Für alle Teilnehmer am ERASMUS-Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgender Adresse: https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daadversicherung-zielland-ausland/ Zeitpunkt der Auszahlung des Mobilitätszuschusses Möglichst vor Antritt des Praktikums werden 80% des Fördergeldes ausbezahlt. Nach Einreichung des Letter of confirmation for a student stay abroad und des Abschlussberichts (s. Seite 4) erfolgt die Auszahlung des Restbetrags. Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 Regensburg Seite 2

B. FAQs Ist die Förderung von freiwilligen Praktika auch möglich? Neben Pflichtpraktika können auch freiwillige Praktika gefördert werden, sie müssen allerdings Bestandteil des Studiums sein. Bei Ableistung eines freiwilligen Praktikums bitte zusätzlich mit den Antragsunterlagen noch eine Bestätigung der Fakultät einreichen, dass dieses Praktikum dem Studium förderlich ist und eine sinnvolle Ergänzung darstellt. Bei Bedarf ist eine Vorlage im Auslandsamt erhältlich. Kann man ERASMUS für ein Auslandspraktikum (SMP) bekommen, wenn man schon einmal ERASMUS für ein Auslandsstudium (SMS) erhalten hat? Die Gesamtdauer aller ERASMUS-Aufenthalte ist auf maximal 24 Monate pro Studierendem begrenzt: - Ein Studierender kann einmal für SMS (maximal 12 Monate) und einmal für SMP (maximal 12 Monate) gefördert werden. - Wurde ein Studierender in SOKRATES/ ERASMUS gefördert, kann er noch eine Förderung für SMP erhalten. - Wurde ein Studierender in LEONARDO DA VINCI gefördert, kann er noch eine Förderung für SMS erhalten. Wie kann ich die ERASMUS Förderung verlängern, wenn ich während des Auslandsaufenthalts mein Auslandspraktikum in dem gleichen Unternehmen/ Hochschule verlängern möchte? Rechtzeitig vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthaltes muss eine E-Mail mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung an den zuständigen Ansprechpartner im Auslandsamt der HS Regensburg (Kontakt s.u.) gesendet werden. Im Anschluss werden die notwendigen Dokumente dem Studierenden zum Ausfüllen und Unterzeichnen zugesandt. ACHTUNG: Die ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente zur Verlängerung der ERASMUS Förderung müssen vor dem geplanten Ende des laufenden Aufenthalts bei der HS Regensburg eingegangen sein. Wichtige Voraussetzungen (u.a.): Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen. Es darf keine Unterbrechungen geben. Eine Verlängerung darf nicht die Überschreitung der Förderhöchstdauer zur Folge haben und muss innerhalb des Förderzeitraumes liegen. Wie verhält sich ERASMUS zum Auslands-BAföG? BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS BAföG in Anspruch nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300,- EUR/Monat anrechnungsfrei. Zuschüsse über 300,- EUR/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet. Weitere Informationen: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php Wie verhält sich ERASMUS zu anderweitigen Stipendien? Aufgrund unterschiedlicher Regelungen der einzelnen Stipendiengeber, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Bitte entsprechende Rücksprache mit den jeweiligen Organisationen. Kontakt für weitere Fragen: Elke Kleber, ERASMUS-SMP-Koordinator, HS Regensburg, E-Mail: elke.kleber@hs-regensburg.de Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 Regensburg Seite 3

C. EINZUREICHENDE UNTERLAGEN Wir benötigen alle Dokumente im Original! (Kopien bzw. PDF-Dokumente als E-Mail Anhang werden nicht akzeptiert!) Zeitpunkt der Einreichung: Nummer 1 4: vor Antritt des Praktikums Nummer 5 6: unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des Praktikums 1. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung(en) aus QIS für den kompletten Praktikumszeitraum Sollte(n) diese im Zeitraum der Antragsstellung noch nicht vorliegen, kann eine bisherige eingereicht und die aktuelle(n) dann nachgereicht werden. 2. Ausgefülltes und vom Antragssteller unterzeichnetes Placement Agreement (insb. Anschrift des Antragsstellers (wenn möglich, nicht die vom Wohnheim), Laufzeit des Praktikums, Information zu Haftpflicht- und Unfallversicherung [Abschluss ist verpflichtend!], Bankverbindung, Unterschrift.) Achtung: Die Hochschule Regensburg kann die Haftpflicht- und Unfallversicherung für Studenten zwecks eines Auslandspraktikums nicht abschließen. 3. Ausgefülltes und vom Antragssteller unterzeichnetes Teilnehmerdatenblatt (insb. persönliche Angaben, mögliche ECTS-Punkte, Codeliste für Studienfach und Unternehmenssektor siehe Seite 5) Achtung: Im Fall eines freiwilligen Praktikums bitte zusätzlich Bestätigung der Fakultät einreichen (siehe FAQs)! 4. Ausgefülltes und vom Antragssteller und dem Unternehmen ( Host organisation ) unterzeichnetes Training Agreement and Quality Commitment Achtung: Es muss alles vollständig ausgefüllt sein, insbesondere auch die notwendigen Angaben seitens des Unternehmens und die jeweiligen Unterschriften müssen enthalten sein. 5. Ausgefüllter und vom Unternehmen unterzeichneter Letter of confirmation for a student stay abroad Achtung: Diese Bestätigung ist am Ende des Praktikums zu erstellen und nicht vorher. 6. Vom Antragssteller erstellter und unterschriebener Abschlussbericht Er wird online über die Internetseite http://eu-community.daad.de generiert und gliedert sich in zwei Teile, den Erfahrungsbericht und den Fragebogen. Nach der online-eingabe wird der gesamte Abschlussbericht in einem Dokument durch die Studierenden ausgedruckt und unterschrieben im Akademischen Auslandsamt der HS Regensburg eingereicht. Der Erfahrungsbericht kann sofern die Studierenden bei der Eingabe ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben - im Internet auf der Seite http://eu-community.daad.de veröffentlicht werden. Ziel ist es, vor allem zukünftigen Studierenden wertvolle Informationen weiterzugeben. Im Hause wird der Bericht in der Regel anderen Studierenden zur Verfügung gestellt. Sonst bitten wir um ausdrückliche Anweisung. Der Fragebogen wird nicht veröffentlicht, sondern dient dem DAAD als in Deutschland für das ERASMUS Programm zuständige Nationale Agentur zur Programmauswertung und als Feedback zur Optimierung der Programmdurchführung. Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 Regensburg Seite 4

Studienfach (Fächercodes ISCED 97): Applied Research in Engineering Sciences 529 International Relations and Management 313 Architektur 581 Logistik 341 Bauingenieurwesen 582 Maschinenbau 521 Bauen im Bestand 589 Mathematik 461 Betriebswirtschaft 314 Mechatronik 525 Biomedical Engineering 725 Medizinische Informatik 481 Electrical and Microsystems Engineering 524 Mikrosystemtechnik 442 Elektro- und Informationstechnik 523 Musik- und bewegungsorientierte Soziale 762 Arbeit Elektromobilität und Energienetze 522 Produktions- und 549 Automatisierungstechnik European Business Studies (EBS) 342 Regenerative Energien und 851 Energieeffizienz Gebäudeklimatik 589 Sensorik und Analytik 442 Historische Bauforschung 589 Soziale Arbeit 762 Human Resource Management 347 Soziale Arbeit - Inklusion und Exklusion 762 Industrial Engineering 549 Soziale Arbeit - Soziale Dienste an 762 Schulen Industriedesign 214 Technische Informatik 481 Informatik 481 Wirtschaftsinformatik 481 Sektor des aufnehmenden Unternehmens (siehe Codeliste NACE-Codes): Bitte entscheiden Sie sich für einen Wirtschaftsbereich! A Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei B Bergbau und Steinbruch C Produktion D Elektrizität, Gas, Dampf und Klimatisierung E Wasserversorgung; Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sanierungsmaßnahmen F Bauwesen G Groß- und Einzelhandel; Reparatur von Motorfahrzeugen und Motorrädern H Transport und Lagerung I Unterbringungs- und Verpflegungsdienstleistungen J Information und Kommunikation K Finanz- und Versicherungstätigkeiten L Immobilientätigkeiten M Fachberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten N Verwaltungs- und Kundendiensttätigkeiten O Öffentliche Verwaltung und Verteidigung; Gesetzliche Sozialversicherung P Bildung Q Gesundheits- und Sozialarbeitstätigkeiten R Kunst, Unterhaltung und Erholung S Sonstige Dienstleistungsberufe T Aktivitäten von Haushalten als Arbeitgeber; undifferenzierte Waren- und Dienstleistungsproduktion für den eigenen Gebrauch U Tätigkeiten Auswärtiger Organisationen und Institutionen Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 Regensburg Seite 5