Internetantrag. Antrag auf die ADAC-AutoVersicherung Kompakt ab dem 26.08.2008. Ihre persönlichen Angaben. Ihr Fahrzeug



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Transkript:

ADAC Autoversicherung AG Abt. PMA Am Westpark 8 81373 München Internetantrag Antrag auf die ADAC-AutoVersicherung Kompakt ab dem 26.08.2008 (Mit * gekennzeichnete Angaben haben keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung, sondern sind wichtige Informationen für die ADAC Autoversicherung AG) Ihre persönlichen Angaben ADAC-Mitglied seit Anrede* Titel* Vorname* Nachname* Straße* PLZ/Ort* Telefon privat* Telefon geschäftl.* Email* Familienstand* Geburtsdatum Ausgeübter Beruf* Tarifgruppe Selbstgenutztes Wohneigentum ADAC-Sicherheitstraining Abweichender Halter 0 Frau Sophie Ruck Römerstr. 11 86922 Eresing 08193/8363 verwitwet 07.02.1929 Rentner Normal Einfamilienhaus Ihr Fahrzeug Fahrzeugdaten Fahrzeugart 112 - Personenkraftwagen (PKW) Hersteller-/Typschlüsselnummer (Code-Nummern) 0710 / 486 Fahrzeughersteller MERCEDES-BENZ Fahrzeugtyp/-ausführung 208 (CLK 200 KOMPRESSOR) Fahrzeugleistung in KW 120 Fahrzeug-Ident.-Nr.* WDB2083441T096945 Erstzulassung des Fahrzeuges 01.02.2002 Erstmals auf Sie zugelassen am 09.03.2005 Zugelassen in Landsberg/Lech Amtliches Kennzeichen LL-SR 149 Saisonzeit nicht gewünscht Leasingfahrzeug* Fahrzeug-Neupreis 40.000 EUR Aktueller Kilometerstand* 106000 km Nutzung Ihres Fahrzeuges Fahrzeugnutzer (Fahrer) Geburtsjahr jüngster männlicher Fahrer Geburtsjahr jüngste weibliche Fahrerin Geburtsjahr älteste(r) Fahrer(in) Fahrzeugnutzung NächtlicherStellplatz Jährliche Fahrleistung Versicherungsnehmer keine Angaben 1929 1929 Überwiegend privat Einzel-/Doppelgarage 12.000 km Antrag vom 20.07.2008 18:49 / Seite 1 / AntragsID 2946342

Ihre Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse Antragsart Vorversicherung Name der Gesellschaft Versicherungsscheinnummer Vertrag wurde gekündigt von Vertrag wurde gekündigt zum Versicherungsnehmer bei Vor-/Erstversicherung Amtl. Kennzeichen bei Vor-/Erstversicherung Bisheriges Fahrzeug wird oder wurde verkauft am Bisheriges Fahrzeug wird oder wurde abgemeldet am Schäden in Haftpflicht dieses/letztes Jahr Schäden in Vollkasko dieses/letztes Jahr Versicherungszeitraum Versicherungsbeginn Versicherungsablauf Versichererwechsel (Vertrag wird/wurde gekündigt) Allianz Versicherungs-AG PAV70/0124/5143451/260 Versicherer wegen Schaden 25.08.2008 Antragsteller LL-SR 149 1/1 0/0 26.08.2008 00:00 Uhr 01.01. 00:00 Uhr Vertragsverlängerung gem. G.1.2. AKB-ADAC Ihr neuer Versicherungsumfang Gewünschter Versicherungsbeginn 26.08.2008 00:00 Uhr Haftpflichtversicherung Deckungssumme SF-Klasse Haftpflicht Typklasse Rabattschutz Haftpflicht gewünscht Fahrerunfallschutzversicherung gewünscht 100 Mio. EUR** SF2 (85%) 15 **Bei der Pauschaldeckungssumme -100 Mio. - für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist der Personenschaden begrenzt auf 12 Mio. EUR je Person/Ereignis. Vollkasko Selbstbeteiligung Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligung Teilkaskoversicherung SF-Klasse Vollkasko Typklasse (VK/TK) Rabattschutz Vollkasko gewünscht Leasingdifferenzdeckung gewünscht 300 EUR 150 EUR SF12 (45%) 20 / 21 Antrag vom 20.07.2008 18:49 / Seite 2 / AntragsID 2946342

Der ADAC-AutoVersicherungs-Tarif Kompakt beinhaltet vollwertigen Versicherungsschutz zu einem sehr attraktiven Preis. Sie verzichten allerdings auf einen Teil des Versicherungsschutzes des Komfort-Tarifes: Generell Kein beitragsfreier Rabattretter in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ab SF 25 Andere Rückstufungen im Schadenfall Kein Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung Kein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz für Miet-Pkws im Ausland (Mallorca-Police) Kein Auslandsschadenschutz In der Kaskoversicherung Keine Neuwertentschädigung Reduzierung der beitragsfreien Mitversicherung von Fahrzeugzubehörteilen von 10.000 auf 5.000 Kollisionsschäden nur bei Haarwild statt bei Tieren aller Art mitversichert Bei Kaskoschäden wird ein Abzug "Neu für Alt" vorgenommen Folgeschäden nach einem Marderbiss nicht versichert Schlossaustauschkosten nicht versichert Lawinenschäden nicht versichert Bei grober Fahrlässigkeit: Leistungskürzung nach dem Grad des Verschuldens Ihr Beitrag ADAC-AutoVersicherung Kompakt Beitrag Haftpflichtversicherung Beitrag Vollkaskoversicherung Gesamtbeitrag (jährlich) In den Beiträgen ist die gesetzliche Versicherungssteuer von zur Zeit 19% enthalten. 791,73 EUR 490,52 EUR 1.282,25 EUR Die Beitragsberechnung haben wir auf Grund Ihrer Angaben erstellt. Die genannten Beiträge gelten bei einem Zulassungstermin/Versicherungsbeginn bis zum 30.09.2008. Ändern sich die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben oder fehlt die endgültige Bestätigung der Schadenfreiheitsklassen durch Ihren Vorversicherer, kann sich der Versicherungsbeitrag ändern. Hiermit bestätige ich, dass ich folgende Unterlagen entweder per Download abgerufen und/oder ausgedruckt und zur Kenntnis genommen habe: 1. Verbraucherinformation ADAC-AutoVersicherung (inkl. Allgemeine Bedingungen für die ADAC-AutoVersicherung und Merkblatt der ADAC Autoversicherung AG zur Datenverarbeitung) 2. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz 3. Mitteilungspflicht nach 19 Abs. 5 VVG 4. Schweigepflichtentbindungserklärung bei Vereinbarung der Fahrerunfallschutzversicherung 5. Widerrufsbelehrung Ich wurde auf das Widerrufsrecht, die Gefahrerhöhung und Rechtsfolgen hingewiesen. Zahlungswunsch Zahlungsweise jährlich Einzugsermächtigung Ja Bank/Sparkasse LANDSBERG-AMMERSEE B Bankleitzahl 70091600 Kontonummer 613851 (Hiermit ermächtige ich bis auf Widerruf die ADAC Autoversicherung AG, die Beiträge für diese und künftige Kraftfahrtversicherungen von meinem angegebenen Konto einzuziehen) Versicherer ADAC Autoversicherung AG Vorstand: Josef Halbig (Vorsitzender), Arnulf Loy (stellv. Vorsitzender), Dieter van Loo, Dr. Michael Mertens, James Wallner Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München Eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 169146 Vermittler ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Vorstand: Josef Halbig, Raimund Müller, Heinz-Peter Welter Rechtform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München Eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 4584 Antrag vom 20.07.2008 18:49 / Seite 3 / AntragsID 2946342

Produktinformationsblatt zum Antrag Nr. 2946342 Bitte beachten Sie, dass die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen nicht abschließend sind und weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzen, sondern lediglich dazu dienen, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen. Der gesamte Vertragsinhalt und all Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich vielmehr aus dem Antrag, dem Versicherungsschein sowie den Allgemeinen Bedingungen für die ADAC-AutoVersicherung (kurz AKB-ADAC) Stand 01.04.2008. Diese sind gültig für Vertragsabschlüsse bis 30.09.2008. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind allein die dort getroffenen Regelungen. ADAC-AutoVersicherung Kompakt Mit den nachfolgenden Produktinformationen möchten wir Ihnen eine erste Übersicht über den Ihnen angebotenen Versicherungsumfang geben. Art des Versicherungsvertrages Die ADAC-AutoVersicherung ist eine Kraftfahrtversicherung. Ihr gewünschter Versicherungsumfang Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Was ist versichert? AKB-ADAC A.1 Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug vorgeschrieben. Sie schützt Sie und die mitversicherten Personen, wie z.b. den Fahrer wenn Sie z.b. einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug verursachen und deshalb Schadenersatz leisten müssen. Was ist nicht versichert? AKB-ADAC A.1.5 Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung leistet z.b. nicht, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird. Weitere Ausschlüsse finden Sie in den AKB-ADAC unter A.1.5. Teilkaskoversicherung Was ist versichert? AKB-ADAC A.2.2 Die Teilkaskoversicherung leistet z.b., wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder Ihre Windschutzscheibe durch Steinschlag beschädigt wird. Was ist nicht versichert? AKB-ADAC A.1.16 In der Teilkaskoversicherung sind z.b. Schmorschäden nicht versichert. Vollkaskoversicherung Was ist versichert? AKB-ADAC A.2.3 Die Vollkaskoversicherung leistet bei allen Schadenereignissen der Teilkaskoversicherung und darüber hinaus z.b, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt oder zerstört wird. Was ist nicht versichert? AKB-ADAC A.1.16 In der Vollkaskoversicherung sind z.b. Brems-, Bruch- oder Betriebsschäden nicht versichert. Auch Reifenschäden sind ausgeschlossen, wenn diese nicht in Verbindung mit einem anderen versicherten Schadenereignis stehen. Beitragszahlung Der Beitrag für den in Ihrem oben genannten Antrag gewünschten Versicherungsumfang und Tarif beträgt jährlich Beitrag Haftpflichversicherung Beitrag Vollkaskoversicherung Gesamtbeitrag 791,73 EUR 490,52 EUR 1282,25 EUR inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen Versicherungssteuer Ändern sich die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Berechnungsmerkmale, kann sich der Beitrag ändern. Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins von Ihnen zu zahlen. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Zahlung. Folgebeiträge sind jährlich jeweils zum zum 01.01. eines Jahres zu zahlen. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig und haben wir Sie zur Zahlung des rückständigen Beitrages innerhalb von zwei Wochen erneut aufgefordert, ohne dass Sie den Beitrag gezahlt haben, haben Sie bei einem Schadenereignis keinen Versicherungsschutz. Weitere Einzelheiten zum Beginn und zur Dauer Ihres Versicherungsschutzes und zur Beitragszahlung finden Sie in den AKB-ADAC Kapitel B und C sowie nachfolgend unter "Beginn und Ende des Versicherungsschutzes". Antrag vom 20.07.2008 18:49 / Seite 4 / AntragsID 2946342

Was ist nicht versichert? Bitte beachten Sie, dass nicht alle denkbaren Fälle von dem Versicherungsschutz erfasst sind, sondern bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Nicht versichert sind die in den AKB-ADAC beschriebenen Ausschlüsse, so z.b. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Auch sind in der Kaskoversicherung Reifenschäden, wenn diese nicht in Verbindung mit einem anderen versicherten Schadenereignis stehen, ausgeschlossen. Detaillierte Informationen finden Sie in den AKB-ADAC - zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung z.b. unter AKB-ADAC A.1.5 - zur Kaskoversicherung z.b. unter AKB-ADAC A.2.16 Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten? Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, auch wenn Sie diesen nur geringe Bedeutung beimessen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können sich für Sie nachteilig auf den Umfang Ihres Versicherungsschutzes auswirken, da uns dies zum Rücktritt vom Vertrag, zur Kündigung des Vertrages oder zur Vertragsanpassung berechtigen könnte. Darüber hinaus kann eine solche Pflichtverletzung dazu führen, dass wir nicht oder nicht in vollem Umfang zu unserer Versicherungsleistung verpflichtet sind. Näheres zu den Pflichten, die sie vor Vertragsschluss treffen (vorvertragliche Anzeigepflichten), finden Sie in Ihrem Antrag. Was ist während der Vertragslaufzeit und beim Gebrauch des Fahrzeugs zu beachten? Auch während der Vertragslaufzeit treffen Sie Mitwirkungspflichten, wonach Sie beispielsweise verpflichtet sind, uns jede Veränderung der Merkmale zur Beitragsberechnung oder weitere Umstände, nach denen wir Sie bei Vertragsschluss gefragt haben, mitzuteilen oder besonders gefahrerhöhende Umstände zu beseitigen. Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs finden Sie in den AKB-ADAC Kapitel D. Das Fahrzeug darf z.b. nur zu dem im Versicherungsschein genannten Verwendungszweck verwendet oder nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel (auch Medikamente) nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Ihre Pflichten zur Ruheversicherung oder bei Saisonkennzeichen während des Ruhezeitraums finden Sie in den AKB-ADAC Kapitel H. Bitte beachten Sie, dass die Verletzung dieser vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten), die Sie zu erfüllen haben, dazu führen kann, dass wir den Versicherungsvertrag gegebenenfalls fristlos kündigen können. Sie können Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung - abhängig von dem Grad Ihres Verschuldens ganz oder zumindest teilweise verlieren. Näheres entnehmen Sie bitte den AKB-ADAC. Ihre Pflichten im Schadenfall Ihre Pflichten im Schadenfall finden Sie in den AKB-ADAC Kapitel E. Sie haben z.b. die Pflicht, uns jedes Schadenereignis unverzüglich anzuzeigen und unseren Weisungen zu folgen. So dürfen Sie z.b. in der Kaskoversicherung bei einem Schaden das Fahrzeug nur reparieren lassen, wenn Sie dies mit uns abgestimmt haben. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht müssen Sie alles tun, was zur Aufklärung des Schadenereignisses erforderlich ist. Sie dürfen sich z.b. nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen (Fahrerflucht begehen). Folgen einer Pflichtverletzung Verletzen Sie eine der in den AKB-ADAC Kapitel D und E beschriebenen Pflichten, haben Sie keinen oder eingeschränkten Versicherungsschutz (AKB-ADAC D.3 und AKB-ADAC E.6). Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsvertrag beginnt am 26.08.2008 00:00 Uhr. Der Versicherungsschutz tritt erst nach Zahlung des Erstbeitrages, zu dem auch die Versicherungsteuer gehört, in Kraft, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Händigen wir Ihnen in der Kraftfahrtversicherung die Versicherungsbestätigung aus, haben Sie in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens sobald das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt dann zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsvertrag endet am 01.01. 00:00 Uhr. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Möglichkeit einer Beendigung des Versicherungsvertrags Sie und wir können den Versicherungsvertrag kündigen. Ihre und unsere Kündigungsmöglichkeiten, z.b. bei Ablauf des Versicherungsvertrags oder bei einer Beitragserhöhung, finden Sie in den AKB-ADAC G.2 und G.3. Allgemeine Regelungen zur Kündigung einzelner Versicherungen und der Form finden Sie in den AKB-ADAC G.4 und G.5. Die Regelungen bei Veräußerung des Fahrzeugs finden Sie in AKB-ADAC G.7. Versicherer ADAC Autoversicherung AG Vorstand: Josef Halbig (Vorsitzender), Arnulf Loy (stellv. Vorsitzender), Dieter van Loo, Dr. Michael Mertens, James Wallner Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München Eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 169146 Vermittler ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Vorstand: Josef Halbig, Raimund Müller, Heinz-Peter Welter Rechtform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München Eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 4584 Antrag vom 20.07.2008 18:49 / Seite 5 / AntragsID 2946342