Geoinformationen und Datenschutz 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 1



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Transkript:

Geoinformationen und Datenschutz t RAe Klaus Rutow und Tim Pahl 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 1

Fkti Faktische Ausgangssituation ti 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 2

Gesetzliche Ausgangssituation 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 3

Normativer Lösungsansatz auf Landesebene 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 4

Normativer Lösungsansatz auf Landesebene 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 5

Definition Personenbezogene Daten 3Abs. 1 BDSG Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmenbaren natürlichen Person (Betroffener). 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 6

Definition Geodaten 3 Abs. 1 GeoZG Geodaten e sind alle aedaten mit direktem e oder indirektem e Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet. 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 7

Personenbezug von Geodaten 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 8

Personenbezug von Geodaten in der Rechtssprechung 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 9

Abgrenzungskriterium Bestimmbarkeit 3Abs. 1 BDSG Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Wann ist eine Person bestimmbar? 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 10

Unterschiedliche Lösungsansätze zur Bestimmbarkeit Bestimmung einer Person unter Einsatz aller zur Verfügung g stehenden Mittel möglich objektiv Die der datenerhebenden Stelle zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht entscheidend subjektiv Die der datenerhebenden Stelle zur Verfügung stehenden Mittel sind entscheidend vermittelnd Die der datenerhebenden Stelle zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht entscheidend Jedoch dürfen die Mittel keinen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 11

Bestimmbarkeit als geeignetes Abgrenzungskriterium? stetig steigende Datenbestände und Rechnerkapazitäten Geodaten können aufgrund ihrer raumbezogenen Referenzinformationen so gut wie immer Adressen und somit schließlich einzelnen Personen zugeordnet werden jeder kann mit Hilfe eines Telefonbuchs herausfinden, dass Frau Schmidt in der Breiten Gasse 15 in Nürnberg wohnt. 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 12

Andere Abgrenzungskriterien für Personenbezug 1. Ampelstudie 2. Festlegung bestimmter technischer Werte 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 13

Ampelstudie Personenbezug Rot (Personenbezug sehr problematisch) Gelb (Personenbezug gproblematisch) Grün (Personenbezug unproblematisch) Ampelstudie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig- Holstein. Gutachten im Auftrag der Kommission für Geoinformationswirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 14

Kategorien der Ampel "Personenbezug" Daten, die Aussagen über den Kernbereich der Persönlichkeit enthalten z.b. rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse Überzeugung, Gesundheit, Sozialdaten. Daten, denen ein Personenbezug inne wohnt und die sich auf die Persönlichkeitsrechte auswirken können. Gefährdungsanalyse unter Berücksichtigung des jeweiligen mit der Verwendung verfolgten Zwecks erforderlich. Entweder reine Sachdaten oder personenbeziehbare Daten die als Einzelinformationen allgemein zugänglich sind (Telefonbuch) und auf die Persönlichkeitsrechte nur einen vernachlässigbaren oder geringen Einfluss haben. 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 15

Festlegung technischer Werte Geodaten Personenbezug Orthofotos Pixelgröße < 40 cm oder Pixelgröße < 80 cm Landkarten Maßstab < 1:10.000 oder Maßstab < 1:40.000000 Grundstücke Anzahl < 3 oder Anzahl < 10 oder Anzahl < 40 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 16

Aufhebung des Personenbezuges von Geodaten Anonymisierung 3 Abs. 6 BDSG Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können. Aggregierung Aufhebung des Personenbezugs durch Aggregierung der Daten mehrerer Personen Anzahl der zusammenzufassenden Personen umstritten Zusammenfassung ng von mindestens 10 empfehlenswert ert 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 17

Fazit: Personenbezug von Geodaten die Kriterien für das Vorliegen eines Personenbezugs bei Geodaten sind umstritten und nicht endgültig geklärt; keine klare Grenze zwischen personenbezogenem Datum und bloßem Sachdatum; Aggregierung und Anonymisierung heben Personenbezug auf Prüfung des jeweiligen Einzelfalles erforderlich. 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 18