Duale Studiengänge WERKSTATT FIBAA CONSULT. Monika Schröder, Dipl.-Ing. Projektmanagerin FIBAA Consult

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Transkript:

WERKSTATT FIBAA CONSULT Monika Schröder, Dipl.-Ing. Projektmanagerin FIBAA Consult Duale Studiengänge Das Interesse an praxisnahen Studiengängen ist groß, aber viele Angebote, die als dual bezeichnet werden, entsprechen nicht der Definition im Sinne der Akkreditierung. Deshalb beschreibt diese Ausgabe der Werkstatt, welche Studiengänge bei Akkreditierungen tatsächlich als duale Studiengänge gelten und nennt besondere Anforderungen an diese. Duale Studiengänge sind wissenschaftliche Studienformate, die berufspraktische und akademische Elemente verbinden. Sie zeichnen sich durch die Verteilung des Curriculums auf mindestens zwei Lernorte aus. Dabei werden die Bildungsangebote der Lernorte Hochschule und Betrieb in das akademische System transferiert und Theorie und Praxis gezielt und intensiv verknüpft. Diese bewusste inhaltliche, zeitliche und organisatorische Integration zielt darauf ab, über die Verbindung der theoretischen mit der praktischen Ausbildung ein spezifisches Qualifikationsprofil der Studierenden zu erreichen.

Um duale Studiengänge handelt es sich nur, wenn die Lernorte systematisch verzahnt sind, wie hier in der Klassifizierung des Wissenschaftsrates 1 zu sehen ist. Quelle: Wissenschaftsrat; Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums. Positionspapier. Köln (2013). Formen dualer Studiengänge 1 Wissenschaftsrat. Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums. Positionspapier. Köln (2013): http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/3479-13.pdf

Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge verbinden ein wissenschaftliches Studium an einer Hochschule bzw. Berufsakademie 2 mit einer praktischen Berufsausbildung. Dabei wird entweder die Berufsausbildung mit einer Kammerprüfung abgeschlossen (IHK/HWK) und das Studium mit einem Bachelor oder das Studium wird mit einer betrieblichen Ausbildung auf Basis eines Arbeitsvertrages kombiniert. Merkmale sind: Die Ausbildung wird in der Regel während des Studiums tage- oder blockweise im Unternehmen absolviert. Der Berufsschulunterricht wird dabei gestrafft und teilweise von der Hochschule übernommen. In einigen Bundesländern (z.b. Bayern) besteht eine Form des dualen Studiums, bei der die Ausbildung in der studienfreien Zeit absolviert wird. Ein Ausbildungsvertrag zwischen Unternehmen und Studierenden ist normalerweise eine Aufnahmebedingung. Praxisintegrierende duale Studiengänge verbinden ein Studium mit integrierten Praxisphasen. Diese sind nicht mit den Praxisphasen eines normalen Studiums zu vergleichen, da sie auf den Studieninhalt abgestimmt sein müssen. Das Studium findet entweder in Teilzeit oder in arbeitsfreien Phasen statt. Ein Arbeits-, Volontariats-, Praktikanten- oder Studienvertrag mit einem Unternehmen wird benötigt. Berufsintegrierende duale Studiengänge kombinieren und verzahnen ein Studium mit einer beruflichen Tätigkeit. Sie bieten Berufstätigen eine Weiterbildung parallel zu ihrer Berufsausübung. Ein Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen wird benötigt. Der Unterscheid zu berufsbegleitenden ist, dass bei dualen Studiengängen der Beruf zum Teil des Studiums wird. 2 Kultusministerkonferenz. Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2004: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_10_15-bachelor-berufsakademie- Studienstruktur.pdf

Anforderungen der Akkreditierung an duale Studiengänge Duale Studiengänge zählen entsprechend den Beschlüssen des Akkreditierungsrates zu den Studiengängen mit besonderem Profilanspruch 3 (Für duale Bachelorstudiengänge an Berufsakademien gelten zusätzliche Regeln, s. Fußnote 1). Bei der Akkreditierung wird bei dualen Studiengängen auf bestimmte Merkmale besonderer Wert gelegt: Die außerordentlich hohen Anforderungen eines dualen Studiums sollen den potentiellen Studierenden deutlich und frühzeitig kommuniziert werden. Dies kann auf der Homepage des Studiengangs und in sonstigem Informationsmaterial geschehen. Die akademische Letztverantwortung liegt bei der gradverleihenden Hochschule. Die Hochschule muss sicherstellen, dass sie auch die Verantwortung für die Teile des Studienganges trägt, die vom Praxispartner durchgeführt werden. Das kann durch entsprechende Verträge mit den beteiligten Unternehmen gewährleistet werden (zwischen Hochschule und Unternehmen oder zwischen Studierenden und Unternehmen). Duale Studiengänge müssen ein in sich geschlossenes Studiengangkonzept aufweisen, welches die inhaltliche Abstimmung der Theorie- und Praxisphasen umfasst. Dabei sind die Gestaltung der Praxisphasen und deren Kreditierung zu berücksichtigen. Das heißt, es muss im Qualifikationsprofil ersichtlich sein und aus den Modulbeschreibungen hervorgehen. Es ist eine angemessene Betreuung der Studierenden in den Praxisphasen nachzuweisen. Das heißt, diese ist vertraglich regeln; bei einer Begutachtung vor Ort im Rahmen der Akkreditierung werden Unternehmensvertreter befragt. Bei der Studierbarkeit muss die gesamte Arbeitsbelastung der Studierenden in den Blick genommen werden, also die Workload des Studiums, aber auch der außerhalb des Studiums bestehender Zeitaufwand z.b. in der Ausbildung oder im Betrieb. Das heißt, die Gesamtbelastung ist bei der Studienplangestaltung zu berücksichtigen. Hier empfiehlt sich z.b. eine gute zeitliche Planung der Theoriephasen (Blockveranstaltungen, abends, am Wochenende), Freistellungen durch Unternehmen etc. Bei der Akkreditierung muss nachgewiesen werden, dass die studentische Belastung zumutbar ist. Davon sind insbe- 3 Akkreditierungsrat. Handreichung der AG Studiengänge mit besonderem Profilanspruch. Beschluss des Akkreditierungsrates vom 10.12.2010: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/seiteninhalte/ar/beschluesse/ar_handreichung_profil.pdf Akkreditierungsrat. Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung Beschluss vom 08.12.2009 i.d.f. vom 20.02.2013: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/seiteninhalte/ar/beschluesse/ar_regeln_studiengaenge_aktuell.pdf

sondere duale Studienmodelle betroffen, die von einem Vollzeit-Studium plus einer Vollzeit-Beschäftigung ausgehen. Duale Studienangebote müssen wie andere Studiengänge auch personell, sächlich und räumlich nachhaltig und dauerhaft angelegt sein. Dazu gehört, dass der Studienabschluss sichergestellt ist, also dass die Studierenden ihr Studium auch dann absolvieren können, wenn sich unerwartet Änderungen in der Kooperation zwischen Betrieb und Hochschule ergeben. Beispielsweise kann die Hochschule sich dafür einsetzen, dass andere Kooperationspartner bereit sind, Studierende beim Wegfall ihres ursprünglichen Arbeitsvertrages zu übernehmen oder dass die Studierenden ohne großen Zeitverlust einen anderen Studiengang abschließen können. Diese Möglichkeiten müssen dokumentiert sein, beispielsweise in Praktikumsordnungen oder Praktikumsleitfäden bzw. Studienordnungen. Der Anteil der Lehre, der von hauptberuflichen Lehrkräften erbracht wird, die die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren erfüllen, soll 40% nicht unterschreiten. Zudem prüft die Akkreditierung, dass die Ansprüche und Merkmale des dualen Studiums in die qualitätssichernden Verfahren und Instrumente der Hochschule einbezogen werden. Das kann u.a. durch Evaluationen auch des Lernortes und der Lernziele im Betrieb, eine darauf abgestimmte Erfassung der Arbeitsbelastung und sorgfältige Dokumentation der Vereinbarungen und Regelungen geschehen. Wenngleich das Studiengangskonzept auch vor dem Hintergrund der organisatorischen, inhaltlichen und zeitlichen Abstimmung aller Ausbildungsanteile bewertet werden muss, erstreckt sich die Beurteilung und Akkreditierung nur auf die theorie- und praxisbasierten, curricular verfassten Studienbestandteile. Eine Vorgabe über den Umfang der Praxisphasen im Studium besteht in der Akkreditierung nicht. Als Orientierung dient die Regelung für duales Studiengänge an Berufsakademien, die bei einem Studiengang mit 180 CPs mindestens 30 CPs (= ca. 17 %) Praxisanteil aufweisen müssen. Zudem gibt es länderspezifische Initiativen mit eigenen Ansprüchen z.b. das duale Studium in Hessen mit einem Anteil der Praxisphasen von 30-50% des Studiums, gemessen an CPs oder duale Masterstudienangebote in Bayern, die mindestens 34 Wochen (8,5 Monate) Praxiszeit während des Studiums ausweisen sollen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Brankica Assenmacher Monika Schröder Leitung FIBAA Consult Projektmanagerin FIBAA Consult Tel: +49 228 280356 24 Tel: +49 228 280356 32 Mail: assenmacher@fibaa.org Mail: schroeder@fibaa.org