Elektronische Signatur



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Transkript:

Elektronische Signatur Besondere Aspekte bei der Signatur im Kollegialverfahren Dr.-Ing. Martin Steckermeier 1

Agenda Die elektronische Akte am DPMA Grundsätzlicher Ablauf der Signatur Kontrolle des Gremiums Kontrolle der Verantwortlichkeit Entscheidung über Signatur Anbringung der Signatur Besondere Aspekte im Kollegialverfahren Umgang mit Verhinderungen Ausblick auf weitere Problemstellungen Dr.-Ing. Martin Steckermeier 2

Die elektronische Akte am DPMA Elektronische Schutzrechtsakte für Patente/Gebrauchsmuster Komplett elektronischer Dokumentenhaltung Eingangspost wird digitalisiert und OCR erkannt ca. 25.000 Seiten pro Tag Dokumente werden elektronisch erstellt ca. 5.000 Dokumente pro Tag Niederschriften oder Beschlüsse werden qualifiziert signiert ca. 400 Dokumente pro Tag Versand erfolgt momentan noch auf Papierweg, zukünftig auch elektronisch Ca. 30.000 Seiten pro Tag Komplett elektronische Vorgangsbearbeitung Alle Verfahren sind als elektronische Geschäftsprozesse abgelegt Mitarbeiter erhalten Arbeitsaufträge zugeleitet auf der Basis von Rollen und Berechtigungen der geltenden Geschäftsverteilung oder Delegationsverfügungen Arbeitsaufträge werden auf einem elektronischen Desktop zusammen mit allen Daten der Akte angezeigt Seit 2011 ca. 65 Millionen abgeschlossener Prozesse Dr.-Ing. Martin Steckermeier 3

Die elektronische Akte am DPMA Dr.-Ing. Martin Steckermeier 4

Rechtliche Grundlagen EAPatV - Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof 5 EAPatV Herkunftsnachweis (1) Ist eine handschriftliche Unterzeichnung nicht erforderlich, so kann in elektronischen Bestandteilen der Akte statt der elektronischen Signatur ein anderer eindeutiger Herkunftsnachweis verwendet werden, der nicht unbemerkt verändert werden kann. (2) Ein elektronisches Dokument wird unterzeichnet, indem der Name der unterzeichnenden Person eingefügt wird. Die Dokumente werden durch einen qualifizierten Zeitstempel gesichert. (3) Eine Niederschrift oder ein Beschluss des Deutschen Patentund Markenamts wird unterzeichnet, indem der Name der unterzeichnenden Person oder der unterzeichnenden Personen eingefügt und das Dokument mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen wird. Dr.-Ing. Martin Steckermeier 5

Vorbereiten des Dokuments Erstellen des Dokuments im Kollegialverfahren Zu signierendes Dokument wird innerhalb des Gremiums erstellt und bearbeitet Umlaufmappe zur seriellen Bearbeitung des Dokuments Zu signierendes Dokument wird abgestimmt Umlaufmappe zur Zeichnung des im Gremium bearbeiteten Dokuments Abschluss des Ergebnisdokuments: Wandeln des Dokuments nach PDF Danach ist keine weitere manuelle Bearbeitung des Dokuments mehr möglich Falls fachlich notwendig: Automatisches Ergänzen des Ergebnisdokuments um weitere zu signierende Bestandteile, z.b. Rechtsmittelbelehrung Liste zitierter Druckschriften Dr.-Ing. Martin Steckermeier 6

Anbringen der Signatur Liste der für die Signatur zuständigen Personen ist durch Kollegialverfahren, Geschäftsverteilung bzw. Delegationsverfügung bestimmt durch den Vorsitzenden im Rahmen der Umlaufmappe kontrollierbar Vorbereiten der Signatur Dokument wird durch ein Overlay um die Namen der für die Signatur zuständigen Personen ergänzt ( zu signierende Urschrift ) Durchführen der qualifizierten Signatur Dokument wird in Form eines Signaturauftrags seriell den einzelnen Signierenden zur Signatur zugeleitet. Jeder Signierende bringt seine Signatur über zertifizierte Signatursoftware an. Im Kollegialverfahren: letzter Signierender (= Vorsitzender des Gremiums) stellt den Beschluss im Sinne einer Kontrolle aller notwendigen Signaturen fest und signiert als Letzter. Systemseitige Schritte nach der Signatur Das System legt die erstellten Signaturen ab. Das Dokument wird als vollständig signiert gekennzeichnet Dr.-Ing. Martin Steckermeier 7

Beschlussdokument inkl. Overlay Dr.-Ing. Martin Steckermeier 8

Kontrolle des Gremiums Kontrolle des Gremiums Anzeige der Signaturreihenfolge Anzeige des Status der Signatur der beteiligten Personen Kontrolle der Signaturen über Detailmaske in der Akte Dr.-Ing. Martin Steckermeier 9

Kontrolle der Zuständigkeit Anzeige der zuständigen Person, die die Signatur durchzuführen hat Im Allgemeinen identisch mit dem aktuellen Bearbeiter Ausnahme: Öffnen des Arbeitsauftrags durch Vorgesetzten System stellt sicher, dass Signatur nur mit der Karte durchgeführt werden kann, die zur angezeigten Person passt. Dr.-Ing. Martin Steckermeier 10

Entscheiden über Signatur Start der Signatursoftware bei positiver Entscheidung zur Signatur Abbruch der Signatur bei negativer Entscheidung zur Signatur z.b. im Sinne einer notwendigen Korrektur des zu signierenden Dokuments Dr.-Ing. Martin Steckermeier 11

Start der zertifizierten Signatursoftware Dr.-Ing. Martin Steckermeier 12

Auswahl der Signaturkarte System prüft hier die Übereinstimmung der Karte mit dem für die Signatur zuständigen Bearbeiter. Dr.-Ing. Martin Steckermeier 13

Kontrolle des Dokuments Dr.-Ing. Martin Steckermeier 14

Anbringen der Signatur Dr.-Ing. Martin Steckermeier 15

Vorgehen bei Verhinderungen Problemstellung Zum Zeitpunkt der Signatur ist ein Mitglied des Gremiums für längere Zeit verhindert (z.b. durch Krankheit) Vorgehensweise bei Verhinderung: Dienstvorgesetzter kann den Arbeitsauftrag öffnen, aber nicht signieren! In Absprache mit dem Vorsitzenden/dem dienstältesten Gremiumsmitglied kann in der Maske ein Mitglied des Gremiums ausgewählt werden, das anstelle des Verhinderten signiert. Die Signatur wird dadurch komplett neu aufgesetzt. Ein Hinweis auf die Verhinderung wird automatisch auf Basis dieser Entscheidung in den Beschluss übernommen und vom Vertreter durch seine Signatur bestätigt. Dr.-Ing. Martin Steckermeier 16

Ausblick Weitere Fragestellungen: Wie und wo werden die Signaturen abgelegt, um langzeitbeständig zu sein? Wie geht man mit Signaturen im Papierversand um? Wie geht man mit Signaturen im elektronischen Versand um? Wie geht man mit Akten mit elektronischen Signaturen beim Austausch zwischen Behörden um? Dr.-Ing. Martin Steckermeier 17