Versicherungsmaklervertrag



Ähnliche Dokumente
Versicherungsmaklervertrag

Versicherungsmaklervertrag

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Ihr Versicherungsmakler

Versicherungsmaklervertrag

VERTRAG ZWISCHEN 1 VERTRAGSGEGENSTAND 2 LEISTUNGSUMFANG UND DEM. KVM Kulmbacher Versicherungsmakler GmbH Zum Weiherbach Kulmbach

Anlage zur AGB von isaac10 vom [ ] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: )

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Versicherungsmaklervertrag

Versicherungsmaklervertrag

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Versicherungsmaklervertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag

Vertrag Individualberatung

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

VERSICHERUNGSMAKLER- VERTRAG

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Bestandskauf und Datenschutz?

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Auftragsdatenverarbeitung

Versicherungsmaklervertrag

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Technische und organisatorische Maßnahmen der

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Versicherungsmaklervertrag

Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift:

1. Vertragsgegenstand

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Datenschutz und Systemsicherheit

Maklerauftrag für Vermieter

Maklervertrag. Zwischen dem Mandanten...

Versicherungsmaklervertrag

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim

Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift:

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.

vom 15. Januar 1991 (ABl S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

Datenschutz und Schule

nach Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

Versicherungsmaklervertrag

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Markt Markt Indersdorf

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

... - nachstehend Auftraggeber genannt nachstehend Auftragnehmer genannt

Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet

Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen

Kontakt. Telefon 0043-(0) Mobil 0043-(0)

Datenschutzvereinbarung

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./ , Berlin

Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwälte Müller & Tausendfreund in Bürogemeinschaft. I. Gebührenhinweis

Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP Seite 1 von 7

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL)

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern

Datenschutz-Vereinbarung

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers

V e r s i c h e r u n g s m a k l e r - A u f t r a g - P K V - T a r i f k o r r e k t u r

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Bewerbung. Datum/Unterschrift Oranienburg. Hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum

Auftrag gemäß 11 BDSG zur Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399:2012

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Auftrag gemäß 11 BDSG

(Name) (Vorname) (Name) (Vorname)

Transkript:

Versicherungsmaklervertrag zwischen Dieter Lauffer Versicherungsmakler Bahnhofplatz 8 90762 Fürth (nachstehend Auftraggeber genannt) und (nachstehend Versicherungsmakler genannt) Auftragsgegenstand Vertragsvermittlung Der Versicherungsmakler wird beauftragt, nur den vom Auftraggeber gewünschten und für ihn geeigneten Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu vermitteln, welcher sich aus dem Beratungsprotokoll ergibt. Betreuung von Verträgen Der Versicherungsmakler wird beauftragt, die von ihm vermittelten Verträge im nachfolgenden Umfang zu betreuen. Andere Verträge sind nur dann Gegenstand der Betreuung, wenn dies gesondert vereinbart ist. Im Rahmen der Betreuung erbringt der Versicherungsmakler auf Anforderung des Auftraggebers die nachfolgenden Leistungen: - Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt und Rechtsverhältnisse - Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen - Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokumente Darüber hinausgehende Betreuungsleistungen sind nicht vereinbart. Eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht von der Maklertätigkeit umfasst. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen. Weitere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich aus der Basis- und Kundeninformation, welche Vertragsgegenstand sind. Auswahl der Versicherer Der Versicherungsmakler berücksichtigt bei seiner Auswahl die Versicherer, welche ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, eine auf den Geschäftsbetrieb mit Versicherungsmaklern abgestimmte Organisationsstruktur vorhalten und die übliche Maklercourtage vergüten. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es gelten die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Basis- und Kundeninformation. Auftrag erteilt am: Auftrag angenommen am: (Datum, Unterschrift Auftraggeber) (Datum, Unterschrift Versicherungsmakler)

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Maklervertrag von Dieter Lauffer Versicherungsmakler Laufzeit des Maklerauftrages Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat. Haftung / Verjährung Die Haftung des Versicherungsmaklers für Vermögensschäden ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von 2 Mio. je Schadensfall begrenzt. Der Versicherungsmakler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Versicherungsmakler gibt hierzu eine Empfehlung ab. Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche spätestens nach 5 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde, verjähren. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung der Pflichten aus 60 oder 61 VVG. Weisungsgebundenheit Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen des Auftraggebers zu informieren. Darüber hinausgehende Informationen werden an Versicherer oder sonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Abtretungsverbot Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Auftraggebers gegen den Versicherungsmakler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. Erklärungsfiktion Der Auftraggeber nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Versicherungsmakler angezeigt worden sind, der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er von dem Versicherungsmakler mit dem Änderungsschreiben explizit darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt. Rechtsnachfolge Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Versicherungsmakler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben werden. Auftragsdatenverarbeitung Wenn der Versicherungsmakler auch mit der Durchführung einer Mitarbeiteraktion zum Thema betriebliche Altersvorsorge beauftragt wird, entstehen dem entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Zu diesem Zweck stellt der Auftraggeber der Firma CuP personenbezogene Daten zu Verfügung. Folgende Daten sind für die Durchführung der Aktion erforderlich:

Präambel Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Implementierungsleitfaden ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können. 1 Definitionen: (1) Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. (2) Datenverarbeitung im Auftrag Datenverarbeitung im Auftrag ist die Speicherung, personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers für die Aktion der betrieblichen Altersvorsorge. (3) Weisung Eine Weisung erfolgt regelmäßig durch die Leistungsbeschreibung, sie kann vom Auftraggeber jederzeit bei Bedarf in schriftlicher Form durch eine einzelne Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). 2 Regelungsgegenstand Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze. 3 Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. (2) Der Auftragnehmer sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten allgemeinen und technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend 9 Bundesdatenschutzgesetz zu. Insbesondere wird der Auftragnehmer seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Daten des Auftraggebers vor Missbrauch und Verlust treffen, die den Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen die personenbezogenen Daten verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle), zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle),

dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle), dafür Sorge zu tragen, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können (Trennungskontrolle). (3) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf dessen Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept für diese Auftragsdatenverarbeitung zur Verfügung. (4) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die für die Übersicht nach 4g Abs. 2 S.1 BDSG notwendigen Angaben zur Verfügung. (5) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (Datengeheimnis) verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingewiesen worden sind. (6) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber umgehend bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers. (9)Überlassene Datenträger sowie sämtliche hiervon gefertigten Kopien oder Reproduktionen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat diese sorgfältig zu verwahren, so dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit seine Daten und Unterlagen betroffen sind. Die datenschutzkonforme Vernichtung von Test- und Ausschussmaterial übernimmt der Auftragnehmer auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber. In besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe. 4 Pflichten des Auftraggebers (1) Die Pflicht zur Führung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses (Jedermannverzeichnis) gem. 4g Abs.2 S.2 BDSG liegt beim Auftraggeber. (2) Dieser ist auch verpflichtet, den Auftragnehmer über etwaige Mängel unverzüglich und vollständig zu unterrichten. 5 Anfragen Betroffener an den Auftraggeber Ist der Auftraggeber aufgrund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einer Einzelperson verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstützen, diese Informationen bereit zu stellen, vorausgesetzt: der Auftraggeber hat den Auftragnehmer hierzu schriftlich aufgefordert und 6 Kontrollrecht Der Auftraggeber kann sich nach Anmeldung zu Prüfzwecken in den Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Datenschutzgesetze überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte zu geben, die zur Durchführung einer umfassenden Auftragskontrolle erforderlich sind. 8 Sonstiges, Allgemeines (1) Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle

in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit an den Daten beim Auftraggeber liegt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und aller ihrer Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Schlussbestimmungen Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzen. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Versicherungsmaklers, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.

Maklervollmacht von (nachstehend Auftraggeber genannt) für Dieter Lauffer Versicherungsmakler Bahnhofplatz 8, 90762 Fürth (nachstehend Versicherungsmakler genannt) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Versicherungsmakler und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen, die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, die Erteilung von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler oder Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, die Einleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle. Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden. Der Auftraggeber stimmt der umseitigen Datenschutzerklärung zu. Datum, Unterschrift

Datenschutzerklärung 1 Präambel Der Kunde wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und/oder Kapitalanlagegesellschaften aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag) mit dem/den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Kunden erhalten, speichern und weitergeben dürfen. 2 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Kunden bekannten, kooperierenden Unternehmungen (vgl. 7) weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Kunden. Die Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. Der/die Vermittler dürfen die Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.b. Anwälte und Steuerberater) weitergeben. 3 Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner) Der Kunde hat Kenntnis, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.b. Versicherer) weitergegeben werden müssen. Diese potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten insbesondere auch die Gesundheitsdaten im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden. Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden. 4 Anweisungsregelung Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.b. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten auch die Gesundheitsdaten an den/die beauftragten Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann. 5 Widerrufsregelung Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten einschließlich der Gesundheitsdaten kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des Vermittler(s) gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma. 6 Rechtsnachfolger Der Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann. 7 Vermittler Vermittler im Sinne dieser Datenschutzerklärung ist Dieter Lauffer Customer und Partner und die von ihr Bevollmächtigten. Ort, Datum Kunde / Stempel /Unterschrift