8. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung am 01. Oktober 2009, in Heidelberg. Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA

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Transkript:

Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen: Die Rolle des neuen Instituts nach 137a SGB-V Warum brauchen wir eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung? 8. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung am 01. Oktober 2009, in Heidelberg Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA 8. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung und 43. DEGAM-Kongress

Gemeinsamer Bundesausschuss nach 91 SGB V 13 stimmberechtigte Mitglieder Hauptamtliche Mitglieder: Vorsitzender 2 unparteiische Mitglieder 5 Vertreter der GKV 5 Vertreter der Leistungserbringer max. 5 Patientenvertreter (Mitberatungsrecht, kein Stimmrecht)

Der Aufbau des G-BA Geschäftsordnung Verfahrensordnung (4-seitig) DKG 2 KBV 2 KZBV 2 Plenum (4-seitig) DKG 2 KBV 2 KZBV 1 GKV-SV 5 Finanzausschuss (4-seitig) DKG 1 KBV 1 KZBV 1 GKV-SV 3 Arzneimittel Qualitätssicherung sektorübergr. Versorgung Methodenbewertung Veranlasste Leistungen Bedarfsplanu ng Psychotherap ie Zahnärztliche Behandlung (3-seitig) DKG 3 KBV 3 (4-seitig) DKG 2 KBV 2 KZBV 2 (3-seitig) DKG 3 KBV 3 (4-seitig) DKG 2 KBV 2 KZBV 2 (3-seitig) DKG 3 KBV 3 (2-seitig) KBV 6 (2-seitig) KBV 6 (2-seitig) KZBV 6 Vorsitz: Dr. Hess Dr. Gerdelmann Vorsitz: Dr. Siebig Prof. Schmacke Vorsitz: Dr. Siebig Dr. Egger Vorsitz: Dr. Deisler Dr. Windhorst Vorsitz: Dr. Hess Dr. Egger Vorsitz: Dr. Hess Dr. Gerdelmann Vorsitz: Dr. Deisler Hr. Weidhaas Vorsitz: Dr. Deisler Fr. Corvin

Gemeinsamer Bundesausschuss Richtlinien zur QS Empfehlungen für sektorenübergreifende QS Vergabeverfahren Auftrag + Finanzierung Ergebnisse Institut Datensammlung Umsetzung von QS Maßnahmen Auswertung / Evaluation / Veröffentlichung

1. Zielsetzung: Stufenweise Einführung einer sektorenübergreifenden QS Beibehaltung bewährter sektorenbezogener Maßnahmen (kein Systembruch) Einführung sektorengleicher Maßnahmen Prioritätensetzung für sektorenübergreifende Maßnahmen und Durchführung von Modellprojekten Einführung sektorenübergreifender und ggf. Umstellung bisheriger Maßnahmen

2. Zielsetzung: Nutzung von Synergien zur Vermeidung einer Überbürokratisierung einheitlicher elektronisch gestützter Datensatz Abstimmung der Maßnahmen von QM, QS, Indikationssicherung und Mindestmengen mit dem Ziel einer Minimierung des Steuerungsaufwandes zur Gewährleistung von Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität Konzentration auf bestimmte Leistungen, Stichproben, bestimmte Zeiträume, etc. sektorenübergreifende Systematisierung der Berichterstattung

3. Zielsetzung: Verbesserung der Transparenz Schaffung einer sektorenübergreifend nutzbaren Informationsplattform zu Ergebnissen der Qualitätssicherung Risikoadjustierung von Informationen zur Ergebnisqualität Freiwilligkeit mit der Verpflichtung zur Vollständigkeit

Aufgaben des unabhängigen Instituts Messung und Darstellung der Versorgungsqualität durch möglichst sektorübergreifend abgestimmte Indikatoren und Instrumente Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung unter Berücksichtigung des Gebotes der Datensparsamkeit Beteiligung an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden QS Veröffentlichung der Ergebnisse der QS-Maßnahmen

1. Entwicklung von sektorübergreifend abgestimmten Indikatoren und Instrumenten zur Messung u. Darstellung der Versorgungsqualität Ziel: Gewinnung von signifikanten, validen und vergleichbaren Erkenntnissen über die Versorgungsqualität Darstellung und Etablierung einer Methodik zur Entwicklung der Instrumente und Indikatoren ( Methodenpapier ) Auftrag zur wissenschaftlichen Analyse der Versorgungsqualität.

2. Beteiligung an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden QS Datenentgegennahme, -aufbereitung und - auswer-tung Durchführung eines strukturierten Verfahrens zur Klärung von statistischen Auffälligkeiten (z.b. strukturierter Dialog) Durchführung auf Bundes- und Landesebene? Bereitstellung von sektorenübergreifenden Strukturen in den Ländern? Evaluation der Verfahren

3. Entwicklung der notwendigen Dokumentation für die einrichtungsübergreifende QS Minimierung des Dokumentationsaufwands (z.b. Umsetzung des 299 SGB V, Nutzung der 21 KHEntgG-Daten) EDV-technische Aufarbeitung der Dokumentationsparameter und Etablierung von Routinen zum Fehlermanagement (im Bereich der Datenerhebung und Auswertung)

4. Veröffentlichung der Ergebnisse der QS- Maßnahmen Vergleichbarkeit von Behandlungsergebnisse herstellen, daraus soll resultieren: Bei identischen Leistungen sektorenübergreifender Vergleich der Leistungserbringer Ermöglichung informierter Wahlentscheidungen

Verbleibende Probleme 1. Gewährleistung vergleichbarer Strukturen auf der Landes-ebene 2. Datenschutzrechtliche Erschwernisse gegen Vollerhebung und Nutzung externer Datenquellen 3. Einbindung von Wahltarif Behandlungsfällen 4. Finanzierungsgrundlagen

Notwendige Rahmenbedingungen 1. Organisatorische Grundlagen, 2. Wissenschaftlich anerkannte und in ihrer Durchführbarkeit akzeptierte methodische Grundlagen 3. Erforderliche Dokumentation und Datenbasis 4. Datenschutzrechtliche Grundlage