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Transkript:

SEPA was ist das und wie geht das? SEPA, den Begriff hast du in den vergangenen Monaten sicherlich schon oft gehört. Und ja, es betrifft auch deinen Versicherungsvertrag, jedenfalls wenn du die fälligen Beiträge zu deiner Versicherung durch den Versicherer per Lastschrift einziehen lassen möchtest. Hast du persönliche Fragen zu SEPA, die du am Telefon beantwortet haben möchtest? Dann helfen dir Marion, Martina und Daniela aus der Servicegruppe telefonisch unter der Nummer 0234 9 22 77 33 oder die weiteren Mitarbeiterinnen aus der Abteilung Betrieb / Antragservice. Wenn du deine Fragen online beantwortet haben möchtest, dann sende uns einfach ein E-mail an info@mga-schewe.de und du bekommst umgehend eine persönliche Antwort auf deine Frage. Viele Kunden haben sich bei uns schon zum Thema SEPA informiert. Hier haben wir für dich die wichtigsten Fragen der Kunden kurz zusammengefasst. Allgemeine Fragen Was ist eigentlich SEPA? Das heutige Europa wächst in vielen Lebenslagen enger zusammen und nun vor allem beim nationalen und internationalen Zahlungsverkehr. Für diesen Bereich sind mit dem 01.02.2014 einheitliche Regelungen eingeführt worden. SEPA heißt das und ist für alle teilnehmenden europäischen Staaten (also auch für Deutschland) festgelegt und damit auch für dich verbindlich. Das Wort SEPA ist eine Abkürzung und bedeutet Single Euro Payments Area, was übersetzt soviel wie Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum heißt. Somit ist die Technik des Bezahlens per Banküberweisung oder Lastschrift nun überall in Europa einheitlich geregelt. Das war es nämlich vorher nicht. Wenige Länder hatten ein gesondertes Verfahren, so auch deutsche Banken und Sparkassen. SEPA bietet dir als Kunden mehr Sicherheit. Denn wer Geld von deinem Konto abzieht, muss sich dir gegenüber stärker ausweisen und ist auch registriert bei der Bankenaufsicht und bei der Deutschen Bundesbank. Wer eine Lastschrift von deinem Konto einzieht, muss sich dir gegenüber legitimieren mit deiner Gläubiger Identifikation. Nur wer überhaupt eine Gläubiger Identifikation hat (die bei der Deutschen Bundesbank hinterlegt ist), darf überhaupt eine SEPA Lastschrift ausführen.

Mit der Angabe der jeweiligen Gläubiger Identifikation zusammen mit einer speziellen Mandatsreferenznummer identifiziert sich die einziehende Bank bei jeder Abbuchung dir gegenüber. Das steht dann auf deinem Kontoauszug (und ist eine ziemlich lange Nummer). Die Gläubiger - Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung des Gläubigers zu einer bestimmten Lastschrift. Sie wird im Mandat angegeben und erlaubt nur dem bei der Deutschen Bundesbank registrierten Gläubiger von deinem Konto abzubuchen. Aufgrund der Kombination zwischen der Gläubiger Identifikation und der Mandatsreferenznummer lässt sich exakt überprüfen, ob eine Lastschrift bevollmächtigt und korrekt durchgeführt wurde. Im Zweifelsfall kann anhand der Gläubiger-Identifikation die Richtigkeit der gesamten Abbuchung festgestellt werden. Das Ausrauben eines Bankkontos durch eine fremde, nicht legitimierte Lastschrift, der nicht innerhalb von vier Wochen von dir widersprochen wurde, ist somit nicht mehr so einfach möglich. Das gibt dir mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr vor allem innerhalb Europas. Wofür stehen die weiteren Abkürzungen IBAN und BIC? Die wichtigste Neuerung ist eine weitere Kennziffer, die künftig alle deine nationalen Kontoangaben (also die bisherige Kontonummer und bisherige Bankleitzahl) komplett ersetzt: Die eine ist die IBAN (International Bank Account Number, die internationale Bankkontonummer). Das ist dein bestehendes Bankkonto bei deiner Bank oder Sparkasse. Bei Überweisungen und Lastschriften (inländisch und ins europäische Ausland) muss vorübergehend noch eine weitere Kennzahl angegeben werden, nämlich: Der BIC (Business Identifier Code, die Bankenkennzeichnung). Das ist ein standardisierter Banken-Code für jede Bank oder Sparkasse, vergleichbar mit der bisherigen Bankleitzahl in Deutschland. Ab dem 01.02.2014 entfällt der BIC für inländische Überweisungen. Ab dem 01.02.2016 benötigst du auch für Überweisungen ins In- und europäische Ausland den BIC nicht mehr, es genügt die IBAN für sämtlichen Zahlungsverkehr (IBAN-only). Denn die IBAN enthält bereits alle wichtigen Daten zu deinem Bankkontos und zu deiner Bank oder Sparkasse.

Und was ist nun das SEPA - Lastschriftverfahren? Das SEPA - Lastschriftverfahren löst das bisherige bekannte Lastschriftverfahren (den sogenannten Lastschrifteinzug) ab. Wenn du eine SEPA Lastschrift erteilt hast, ist es einem anderen Unternehmen erlaubt, vereinbarte Beiträge zu einem bestimmten Zeitpunkt von deinem Konto abzubuchen. Das ist eigentlich alles wie bisher, jedenfalls wenn du auf dein Konto schaust und siehst, dass Geld abgehoben wurde und weg ist. Aber es hat sich doch was geändert. Denn: Neu beim SEPA - Lastschriftverfahren ist, dass Abbuchungen durch das andere Unternehmen nur durchgeführt werden dürfen, wenn du dem Unternehmen zuvor schriftlich ein besonderes SEPA - Lastschriftmandat über diese Abbuchungen erteilt hast. Was ist das SEPA - Lastschriftmandat? Das SEPA Lastschriftmandat bezeichnet also die neue europäische Einzugsermächtigung, die die bisherige (insbesondere) deutsche Einzugsermächtigung ersetzt. Wenn du dich für das bequeme SEPA - Lastschriftverfahren entscheidest, musst du zusätzlich mit deiner Unterschrift auf dem SEPA - Lastschriftmandatsformular die Erlaubnis zur Abbuchung erteilen. Die Erteilung eines SEPA - Lastschriftmandats über den abzubuchenden Beitrag ist gültig, solange sich deine angegebenen Bankdaten (IBAN und BIC) nicht ändern. Jedem SEPA - Lastschriftmandat wird eine SEPA - Mandatsreferenznummer zugeteilt. Bei der Abbuchung findest du diese auf deinem Bankkontoauszug. Wundere dich also bitte nicht, wenn es in der Betreffzeile deines Kontoauszuges vor Zahlen nur so wimmelt das ist in Ordnung so, denn das bietet wichtige Hinweise bei etwaigen Beanstandungen.

Muss das SEPA - Lastschriftmandat immer im Original vorliegen? Nein, wir und die Versicherer akzeptieren das SEPA - Lastschriftmandat, neben deinem zugesendeten Formular im Original per Post, auch per Fax oder per E-Mail. Allerdings nur dann, wenn deine Unterschrift darauf gut erkennbar und lesbar ist. Wenn du von uns das Beratungsprotokoll zugesendet bekommst, ist immer das SEPA Lastschriftmandat angefügt. Du brauchst es nur zu vervollständigen, zu unterschreiben und uns zurück zu senden. Eine rein telefonische Aufnahme des SEPA - Lastschriftmandats ist nicht ausreichend. Übrigens findest du auf unserer Homepage alle Formulare auch zum einfachen Download und zum Ausdrucken. Einige Unternehmen akzeptieren auch die Erteilung des SEPA Lastschriftmandates per Mail ohne Unterschrift. Das ist zwar prinzipiell möglich (und wird deshalb vor allem im Onlinehandel praktiziert), dann hast du aber wesentlich weniger Schutz wenn es zu Differenzen kommt. Auf der sicheren Seite bist du also immer, wenn das SEPA Lastschriftmandat schriftlich mit deiner persönlichen Unterschrift vorliegt. Und wer muss ein SEPA - Lastschriftmandat unterschreiben? Das SEPA - Lastschriftmandat muss immer vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Das hat für dich vor allem Bedeutung, wenn du als Versicherungsnehmer und derjenige, der den Beitrag bezahlen will, nicht ein und dieselbe Person sind. Es ist beim SEPA Lastschriftmandat nicht bei allen Versicherern möglich, dass Versicherungsnehmer und Kontoinhaber verschiedene Personen sein können (das geht zum Beispiel bei den Uelzener Versicherungen nicht. Bei den Uelzener Versicherungen müssen als Person der Versicherungsnehmer und der Inhaber des Bankkontos für das SEPA Lastschriftmandat immer identisch sein. Soll ein anderer als der Versicherungsnehmer den Beitrag bezahlen, ist das nur durch Überweisung möglich bei den Uelzener Versicherungen). Wenn, wie bei anderen Versicherern möglich, der Versicherungsnehmer und Inhaber des Bankkontos für das SEPA Lastschriftmandat nicht identisch sind und der Inhaber des Bankkontos SEPA Lastschriftmandat erteilt hat, wird der Versicherungsnehmer informiert, wenn die SEPA Lastschrift nicht eingelöst wurde, also der Beitrag für die Versicherung nicht entrichtet ist. Der Inhaber des Bankkontos selbst wird nicht informiert, er ist ja auch nicht Versicherungsnehmer und somit auch nicht Vertragspartner des Versicherers. Das ist für dich als Versicherungsnehmer wichtig zu wissen.

Muss ich bei einer Änderung meiner Bankverbindung ein neues SEPA - Lastschriftmandat gegenüber dem Versicherer erteilen? Ja, bei einem Wechsel der Bankverbindung oder Bank benötigen die Versicherer wieder ein neues SEPA - Lastschriftmandat von dir bzw. dem Inhaber des Bankkontos, von dem der Beitrag eingezogen werden soll. Wenn du uns oder den Versicherern deine neue Bankverbindung mitteilst, wird dir direkt ein neues Formular für das SEPA - Lastschriftmandat zugesendet (das alte Formular gilt dann nicht mehr). Dieses Formular schickst du dann am besten mit den neuen Bankdaten und deiner Unterschrift an uns zurück (wir archivieren es und leiten es an den Versicherer direkt weiter), damit deine Beiträge weiterhin bequem abgebucht werden können. Erst wenn dein neues Formular vorliegt, kann die regelmäßige Lastschrift neu erfolgen. Wenn bei einem Versicherer mehrere Verträge bestehen, gibt es auch ein Formular für alle Verträge bei diesem Versicherer. Was bedeutet die Mandatsreferenznummer? Für dein erteiltes SEPA - Lastschriftmandat wird eine Mandatsreferenznummer vergeben. Sie dient der eindeutigen Identifizierung deines jeweiligen SEPA - Lastschriftmandats. Der Versicherer teilt dir als Kunden deine Mandatsreferenznummer auf der Pre - Notification oder auf dem Kontoauszug des Lastschrifteinzuges mit (das ist dann eine sehr lange Nummer). Was ist die also die Pre - Notification? Die Pre-Notification stellt eine Vorankündigung der abzubuchenden Beiträge dar und ist Bestandteil des gesamten SEPA - Lastschriftverfahrens. Seit dem 01.02.2014 erhältst du, sofern du dich für das SEPA - Lastschriftverfahren entschieden hast, diese spezielle Pre - Notification. Darin enthalten sind Informationen über den Zeitpunkt der Abbuchung und über die Höhe des abzubuchenden Beitrages. Die Pre - Notification kündigt diese Informationen für den gesamten Zeitraum deiner Vertragsdauer an, sofern keine Änderungen der abzubuchenden Beiträge eintreten. Sollte sich innerhalb der Vertragsdauer der fällige Versicherungsbeitrag ändern, wird eine neue Pre- Notification ausgestellt und dir zugesendet bzw. mitgeteilt.

Was ist bei bestehenden Verträgen vor 2014 zu beachten? Wie wird bei meinen bestehenden Verträgen die Kontoverbindung auf IBAN und BIC umgestellt? Die Umstellung deiner beim Versicherer bekannten Kontoverbindung für den SEPA - Lastschrifteinzug erfolgte automatisch du musst nichts tun oder veranlassen. Es wird weiter von deinem bekannten Konto abgebucht, für das du bisher Lastschrifteinzug erteilt hast. Nur wenn sich deine Bankdaten einmal ändern, muss ein neues SEPA Lastschriftmandat von dir an den Versicherer erteilt werden. Sollten allerdings bei der Umstellung Probleme aufgrund einer ungültigen oder im System fehlerhaft hinterlegten Bankverbindung auftreten, wird sich der Versicherer mit dir in Verbindung setzen, um deine aktuellen Bankverbindungsdaten abzufragen und abzugleichen. Das gehört zum Service. Muss ein SEPA - Lastschriftmandat auch erteilt werden, wenn bereits eine Einzugsermächtigung von dir vorliegt für einen Versicherungsvertrag, der bereits vor dem 01.02.2014 begonnen hat? Nein, die neue SEPA - Regelung erlaubt, dass bestehende Lastschrifteinzugsermächtigungen auf das neue SEPA - Lastschriftverfahren einfach umgestellt werden. Die Versicherer stellen also alle bereits vereinbarten Einzugsermächtigungen automatisch auf SEPA - Lastschrift für dich um. Es bleibt dann auch bei den vereinbarten Zahlungsweisen wie zum Beispiel monatliche Zahlung per Lastschrift wie zu Beginn des Vertrages vereinbart (das betrifft vor allem die Versicherungsverträge bei den Uelzener Versicherungen vor dem Stichtag 01.01.2014). Erhalte ich für meine bestehenden Verträge bei den Versicherern seit dem 01.02.2014 ebenfalls eine Pre - Notification? Ja, wenn du deine Beiträge bereits per Lastschrift einziehen lässt, erhältst du seit dem 01.02.2014 für deine bestehenden und ggf. für deine neuen Verträge eine Pre - Notification. Diese informiert dich darüber, zu welchem Zeitpunkt welcher Beitrag von deinem Bankkonto eingezogen wird.

Was ist bei neuen Versicherungsverträgen ab 2014 zu beachten? Wie erhalten die Versicherer beim Abschluss eines neuen Vertrages IBAN und BIC von dir? Wenn du einen neuen Versicherungsvertrag bei den Versicherungen abschließt und du die Beiträge bequem von deinem Konto abbuchen lassen möchtest, dann musst du dem SEPA - Lastschriftverfahren zustimmen und das dem Antrag beigefügte SEPA - Lastschriftmandat ausfüllen und zurück senden. Auf dem SEPA - Lastschriftmandat teilst du dem Versicherer deine IBAN und BIC mit (was das ist, das steht weiter oben). Wenn du deine IBAN und BIC nicht kennst, kannst du auch gerne einfach den besonderen Service der Versicherer nutzen: Vermerke dann bitte einfach deine Kontonummer und deine bisherige Bankleitzahl auf dem SEPA - Lastschriftmandat. Diese werden dann für dich automatisch auf IBAN und BIC umgestellt im Rahmen des SEPA Lastschriftmandates. Bei Online-Vertragsabschlüssen über unsere Homepage musst du, wenn du dich für das SEPA - Lastschriftverfahren entscheidest, ebenfalls das Formular für das SEPA - Lastschriftmandat ausfüllen, und dort deine IBAN und BIC vermerken. Das SEPA - Lastschriftverfahren wird dir später automatisch zur Verfügung gestellt: Bitte dann einfach ausdrucken, ausfüllen und zu uns oder den Versicherern schicken - per Post, Fax oder E-Mail (bitte mit gut lesbarer Unterschrift). Auf der Homepage hier ist auch ein Formular zum Download. Vom Online SEPA Lastschriftmandat raten wir ausdrücklich ab, denn dieses Verfahren bietet dir nicht die gleiche Sicherheit wie das schriftliche Verfahren mit deiner Unterschrift (fehlende Beweisfunktion). Es ist ja auch nicht so kompliziert: Unterschreibe das Formular, scanne es ein und sende es per Mail oder Fax ohne große Kosten, das genügt schon. Und wo findest du deine IBAN und BIC deines Bankkontos? Deine IBAN und BIC kannst du direkt deinem Bankkontoauszug entnehmen. Vielfach sind IBAN und BIC auch auf den Bankkundenkarten (ehemals EC- Karte) zu finden oder dem Internet - Banking zu entnehmen. Unser Tipp: Wenn du unsicher bist, hilft dir deine Bank Ihnen gern weiter. Solltest du deine IBAN und BIC nicht zur Hand haben, kannst du auch gerne den besonderen Service der Versicherer nutzen: Vermerke einfach deine Kontonummer und die Bankleitzahl auf dem SEPA - Lastschriftmandat. Diese werden dann durch die Versicherer automatisch auf IBAN und BIC umgestellt.

Ist bei jedem neuen Vertragsabschluss auch die Erteilung eines neuen SEPA - Lastschriftmandats erforderlich? Ja, zu jedem neu abgeschlossenen Vertrag reichst du bitte, wenn du die Versicherungsbeiträge abbuchen lassen möchtest, ein neues SEPA- Lastschriftmandat ein. Das SEPA - Lastschriftmandat ist jeder Angebotsanfrage und jedem Antrag standardisiert beigefügt. Bei einigen Versicherern ist es möglich, dass ein einmal erteiltes SEPA Lastschriftmandat für alle bestehenden und zukünftigen Verträge gilt, das ist dann bitte bei der Servicegruppe unter 0234 9227733 zu erfragen. Was ändert sich für dich seit dem 01.01.2014 an den Zahlungsweisen speziell bei den Uelzener Versicherungen und deinen dortigen Versicherungen? Das SEPA Lastschriftmandat ist der sicherere Ersatz für das vorherige Lastschrifteinzugsverfahren, das du schon seit Jahren kennst. Bei vielen Versicherern ändert sich bei der Umstellung auf SEPA an der eigentlichen Art der Beitragserhebung durch Bankeinzug eigentlich nichts außer dem Erfordernis, dass die neue Form zu beachten ist. Anders ist es bei den Uelzener Versicherungen. Dieser Versicherer hat mit der Einführung von SEPA auch die für dich möglichen Zahlungsweisen geändert. Wenn du dich für das SEPA - Lastschriftverfahren bei den Uelzener Versicherungen entscheidest, kannst du zwischen den folgenden Zahlungsweisen wählen (andere Möglichkeiten gibt es nicht, insbesondere ist die Möglichkeit der monatlichen Zahlungsweise in den neuen Verträge nicht mehr gegeben. Bestehende Verträge vor dem 01.01.2014 behalten die bisherige monatliche Zahlungsweise auch per SEPA Lastschrift bei solange es keine Änderungen gibt im bestehenden Vertrag): - dem 3-Monatsbeitrag - dem Halbjahresbeitrag inklusive eines Rabattes von 3% auf den Versicherungsbeitrag - dem Jahresbeitrag inklusive eines Rabattes von 5% auf den Versicherungsbeitrag Solltest du deine Versicherungsbeiträge per Rechnung bezahlen wollen, bieten die Uelzener Versicherungen dir folgende Zahlungsweisen an: - den Halbjahresbeitrag - den Jahresbeitrag

Bitte beachte: Den Erstbeitrag (mindestens für den Zeitraum der ersten drei Monate) musst du auch bei SEPA Lastschriftmandat immer innerhalb von zwei Wochen und immer per Rechnung bezahlen. Ein Einzug des Erstbeitrages von deinem Konto ist nicht möglich. Frühestens nach drei Monaten greift erst das SEPA Lastschriftverfahren für die Zahlweise vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Was ist eigentlich bei kurzfristigen Versicherungen (zum Beispiel bei Transport und Diebstahl und einmaligen Versicherungen wie Kastrationsversicherung) zu beachten? Deine Angebotsanfragen bzw. deine Anträge für kurzfristige Versicherungen müssen mindestens 24 Stunden vor Eintritt des Versicherungsrisikos bei uns bzw. den Uelzener Versicherungen eingegangen sein, damit der Versicherungsschutz durch den Versicherer überhaupt gegeben wird. Kurzfristige Versicherungen oder Einmalbeiträge (ohne laufende Beiträge) sind deshalb immer per Rechnung zu bezahlen. Ist es bei Abschluss eines neuen Vertrages möglich, dass der Kontoinhaber vom eigentlichen Versicherungsnehmer abweicht? Ja, des geht grundsätzlich, aber leider nicht bei allen Versicherern. Bei der Uelzener Versicherung geht es nicht. Bei der Uelzener Versicherung muss der Versicherungsnehmer immer mit dem Inhaber des Bankkontos für das SEPA Lastschriftverfahren identisch sein. Immer gilt: Das SEPA - Lastschriftmandat muss generell vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Das hat für dich vor allem Bedeutung, wenn du als Versicherungsnehmer und derjenige, der den Beitrag bezahlen will, nicht ein und dieselbe Person sind. Es ist beim SEPA Lastschriftmandat eben nicht bei allen Versicherern möglich, dass Versicherungsnehmer und Kontoinhaber verschiedene Personen sein können. Wenn, wie bei vielen Versicherern möglich, der Versicherungsnehmer und Inhaber des Bankkontos für das SEPA Lastschriftmandat nicht identisch sind und der Inhaber des Bankkontos SEPA Lastschriftmandat erteilt hat, wird der Versicherungsnehmer informiert, wenn die SEPA Lastschrift nicht eingelöst wurde, also der Beitrag für die Versicherung nicht entrichtet ist. Der Inhaber des Bankkontos selbst wird nicht informiert, er ist ja auch nicht Versicherungsnehmer und somit auch nicht Vertragspartner des Versicherers. Das ist für dich als Versicherungsnehmer wichtig zu wissen.

Was ist bei einem Online-Vertragsabschluss im Internet hinsichtlich des SEPA - Lastschriftmandats neu? Wenn du auf unserer Homepage einen Online-Vertrag abschließt und du dich für die Zahlung per SEPA - Lastschrift entscheidest, wird dir das SEPA - Lastschriftmandat automatisch zur Verfügung gestellt. Dieses SEPA - Lastschriftmandat kannst du ausgefüllt und mit gut lesbarer Unterschrift per Post, Fax oder per E-Mail bei uns oder den Versicherern einreichen. Wann und in welcher Form erhalte ich von den Versicherern die Pre - Notification? Wenn du dich für das SEPA - Lastschriftverfahren entschieden hast, erhälst du vor der ersten Abbuchung von den Versicherern deine Pre - Notification per Post. Sollte sich innerhalb der Vertragsdauer der abzubuchende Versicherungsbeitrag oder ein Abbuchungstermin ändern, wird eine neue Pre- Notification ausgestellt und dir vom Versicherer zugesendet bzw. bekannt gegeben. Solltest du deine Versicherungsbeiträge per Rechnung bezahlen, erhältst du natürlich keine Pre-Notification, du erhälst ja die Rechnung. MGA Schewe GmbH - Mehrfachgeneralagentur Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum Telefon: (0234) 9227733, Telefax: (0234) 9227766 E-Mail: info@mga-schewe.de Internet: www.mga-schewe.de