BASISPROSPEKT für die permanente oder periodische Emission NACHRANGIGER CBC-ZERTIFIKATE



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Transkript:

BASISPROSPEKT für die permanente oder periodische Emission NACHRANGIGER CBC-ZERTIFIKATE INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG 2 0.1. Risikofaktoren 2 0.1.1. Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem Emittenten 2 0.1.2. Risikofaktoren im Zusammenhang mit den Wertpapieren 4 0.2. Informationen zum Angebot 5 0.2.1 Allgemeine Beschreibung der Emission 5 0.2.2. Informationen zu Nachrangigen CBC-Zertifikaten 5 0.2.3. Rendite und Laufzeit 7 0.2.4. Steuern und Gebühren 7 0.2.5. Nachrangigkeit 8 0.3. Informationen zu den Personen, die für den Basisprospekt und die Rechnungsprüfung verantwortlich sind 8 0.4. Informationen zum Emittenten 8

ZUSAMMENFASSUNG Die vorliegende Zusammenfassung ist die Einleitung zum Basisprospekt. Jede Entscheidung, Geld in die nachstehend beschriebenen Wertpapiere anzulegen, sollte erst nach sorgfältiger Lektüre des Basisprospekts getroffen werden. Wenn bei einer gerichtlichen Instanz unter Verweis auf die im Basisprospekt enthaltenen Informationen ein Anspruch geltend gemacht wird, übernimmt der als Beschwerdeführer auftretende Anleger vor der Einleitung des Verfahrens die etwaigen Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts. Die Personen, die die Zusammenfassung, einschließlich ihrer Übersetzung, zur Bekanntmachung vorgelegt haben, können nur gesetzlich haftbar gemacht werden, wenn diese Zusammenfassung unter Mitberücksichtigung der anderen Teile des Basisprospekts Anlass zu Verwirrung gibt, unrichtig oder inkonsistent ist. Die Risiken, die potenzielle Anleger vor ihrer Anlageentscheidung zu beachten haben, werden in Kapitel 1, Punkt 1.2 ( Risikofaktoren im Zusammenhang mit den Wertpapieren ) behandelt. Die im Folgenden durch Großschreibung hervorgehobenen Begriffe werden in Kapitel 2, Punkt 2.5 ( Begriffsdefinitionen ) erläutert. 0.1. Risikofaktoren 0.1.1. Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem Emittenten Nach Auffassung des Emittenten können die nachstehenden Faktoren seine Vermögensmasse und die Fähigkeit, seinen im Rahmen der Nachrangigen CBC- Zertifikate eingegangenen Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern nachzukommen, beeinflussen. Bei all diesen Faktoren handelt es sich um unvorhergesehene Umstände, die eintreten können oder auch nicht. Der Emittent kann keine Aussage darüber treffen, ob ein solcher unvorhergesehener Umstand tatsächlich eintritt. Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung der relevanten Faktoren für die Einschätzung der Marktrisiken der emittierten Nachrangigen CBC-Zertifikate. Nach Auffassung des Emittenten stellen die nachstehend beschriebenen Faktoren die Hauptrisiken im Zusammenhang mit der Geldanlage in Nachrangige CBC- Zertifikate dar. Sollte der Emittent die Zinsen, den Hauptbetrag oder andere Beträge, die sich auf die Nachrangigen CBC-Zertifikate beziehen, nicht bezahlen können, kann dies aber auch andere Ursachen haben. Die Anlageinteressenten werden auch angehalten, die anderen ausführlichen Informationen in diesem Basisprospekt zu lesen und sich ihre eigene Meinung zu bilden, bevor sie sich möglicherweise für eine Anlage entscheiden. Risikofaktoren, die die Vermögensmasse des Emittenten und die Fähigkeit, seinen im Rahmen der Nachrangigen CBC-Zertifikate eingegangenen Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern nachzukommen, beeinflussen. Fassung 2010-2011 Seite 2 von 8

Wirtschaftstätigkeit in Belgien Die Geschäftstätigkeit des Emittenten hängt davon ab, inwieweit seine Kunden Bankleistungen, Finanzierungsleistungen und Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Kreditaktivität hängt somit stark vom Vertrauen der Kunden, von den Arbeitsmarkttendenzen, von der wirtschaftlichen Lage und den aktuellen Zinssätzen am Markt ab. Da der Emittent in Belgien seiner Geschäftstätigkeit nachgeht, wird seine Performance von den konjunkturellen Schwankungen in Belgien beeinflusst, die wiederum von den wirtschaftlichen und politischen Ereignissen auf nationaler und internationaler Ebene beeinflusst werden. Daher kann nicht garantiert werden, dass eine Konjunkturabschwächung in Belgien ohne konkrete Folgen für die zukünftigen Ergebnisse des Emittenten bleibt. Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Emittenten Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Emittent verschiedenen Risiken ausgesetzt. Die Hauptrisiken sind dabei das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operative Risiko und das Liquiditätsrisiko. Der Verlust der Kontrolle über diese Risiken kann negative Folgen für die Finanzperformance und den Ruf des Emittenten haben. Kreditrisiko Die Risiken im Zusammenhang mit Änderungen der Bonität und der Eintreibbarkeit der von Vertragspartnern geschuldeten Kredite und Geldbeträge sind mit einem Großteil der Geschäftstätigkeit des Emittenten untrennbar verbunden. Eine Verschlechterung der Bonität der Kreditnehmer und der Vertragspartner des Emittenten, eine allgemeine Verschlechterung des belgischen oder weltweiten Wirtschaftsklimas oder eine durch systemische Risiken der Finanzsysteme verursachte Verschlechterung kann Einfluss auf die Eintreibbarkeit und den Wert der Aktiva des Emittenten haben und eine Anhebung der Rückstellung für schlechte und zweifelhafte Kredite oder anderer Rückstellungen erforderlich machen. Marktrisiko Die hauptsächlichen Marktrisiken für den Emittenten sind der Zinssatz, der Wechselkurs und die Kursrisiken im Zusammenhang mit Anleihen und Aktien. Änderungen der Zinssätze, der Zinskurven und des Renditegefälles können sich auf die Spanne zwischen den Zinsen für den Geldverleih und für die Geldaufnahme auswirken. Die Wechselkursschwankungen wirken sich auf den Wert der Aktiva und Passiva in Fremdwährung aus und gegebenenfalls auch auf die Erlöse aus dem Devisenhandel. Entsprechend der Performance der Finanzmärkte kann es zu Schwankungen des Werts des Anlagebestands und des Handelsbestands des Emittenten kommen. Der Emittent wendet Risikomanagementmethoden an, um diese und andere Marktrisiken, denen er ausgesetzt ist, abzuschwächen oder zu beherrschen. Die Exposition gegenüber diesen Arten von Risiken wird ständig gemessen und kontrolliert. Es ist jedoch schwer, genaue Voraussagen über Änderungen des Wirtschaftsklimas und der Marktverhältnisse zu machen und die etwaigen Auswirkungen solcher Änderungen auf die Finanzperformance und die Geschäftstätigkeit des Emittenten abzuschätzen. Fassung 2010-2011 Seite 3 von 8

Operatives Risiko Die Geschäftstätigkeit des Emittenten hängt von seiner Fähigkeit ab, eine sehr große Zahl von Transaktionen effizient und präzise durchzuführen. Operative Risiken und Verluste können durch Betrug, Fehler der Mitarbeiter, schlechte Absicherung von Transaktionen oder Nichterhalt erforderlicher interner Genehmigungen, Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften und von Verhaltensregeln, technische Pannen, Naturkatastrophen oder Störungen externer Systeme, insbesondere von Systemen der Anbieter oder Vertragspartner des Emittenten, entstehen. Auch wenn der Emittent Maßnahmen zur Beherrschung der Risiken und zur Begrenzung etwaiger Verluste getroffen hat und außerdem erhebliche Mittel für die Entwicklung wirkungsvoller Verfahren und für die Schulung des Personals einsetzt, gibt es keine Verfahren, mit denen sich alle operativen Risiken vollständig beherrschen lassen. Liquiditätsrisiko Die Unfähigkeit der Bank und des Emittenten, unerwartete Rückgänge oder Änderungen der Finanzierungsquellen vorherzusehen, kann sich auf ihre Fähigkeit, ihren Verbindlichkeiten zum festgesetzten Termin nachzukommen, auswirken. Folgen von Änderungen der gesetzlichen Vorschriften Überall, wo der Emittent seiner Geschäftstätigkeit nachgeht, unterliegt er den Gesetzen, Vorschriften, Verwaltungsmaßnahmen und strategischen Vorschriften für Finanzdienstleistungen. Änderungen in der Beaufsichtigung und Gesetzgebung insbesondere in Belgien können sich auf die Geschäftstätigkeit, die angebotenen Produkte und Dienstleistungen oder den Wert der Aktiva des Emittenten auswirken. Auch wenn der Emittent eng mit den Behörden zusammenarbeitet und die aktuelle Situation und künftige Änderungen der gesetzlichen Vorschriften ständig im Auge hat, sind die Steuerpolitik und andere Politikbereiche unvorhersehbar und außerhalb des Einflussbereichs des Emittenten. 0.4.2. 0.1.2 Risikofaktoren im Zusammenhang mit den Wertpapieren 0.1.2.1. Nachrangigkeit Nachrangigkeit bedeutet, dass der nachrangige Gläubiger bei Konkurrenz der Ansprüche der Gläubiger auf die Gesamtvermögensmasse des Emittenten und insbesondere bei Konkurs, bei Beantragung eines gerichtlichen Vergleichs, bei freiwilliger Liquidation oder Zwangsliquidation des Emittenten unwiderruflich auf das Recht auf Gleichbehandlung mit den übrigen nicht bevorrechtigten Gläubigern verzichtet. Mit anderen Worten: Der nachrangige Gläubiger akzeptiert, dass der Emittent in diesen Fällen dem nachrangigen Gläubiger den Hauptbetrag und mögliche Zinserträge eines nachrangigen Zertifikats erst zahlen muss, wenn alle übrigen Gläubiger befriedigt worden sind oder die geschuldeten Beträge zu diesem Zweck hinterlegt worden sind. Unter alle übrigen Gläubiger sind alle bevorrechtigten Gläubiger sowie alle nicht bevorrechtigten Gläubiger außer den nachrangigen Gläubigern zu verstehen, unabhängig davon, ob ihre Schuldforderung bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der vorliegenden Vereinbarung bestanden hat oder erst später entstanden ist, und unabhängig davon, ob ihre Schuldforderung eine befristete oder unbefristete Laufzeit hat. Fassung 2010-2011 Seite 4 von 8

Es besteht keine Sicherung durch den Depositen- und Wertpapierschutzfonds (Fonds de protection des dépôts et instruments financiers), der aufgrund des Gesetzes vom 17. Dezember 1998 eingerichtet wurde, oder durch den Sonderfonds zum Schutz von Depositen und Lebensversicherungen (Fonds spécial de protection des dépôts et des assurances sur la vie), der aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. November 2008 eingerichtet wurde. 0.1.2.2. Handelbarkeit Die Nachrangigen CBC-Zertifikate sind nicht börsennotiert und können daher nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden. Die Nachrangigen CBC-Zertifikate können eventuell vor Endfälligkeit im Rahmen der von Euronext Brüssel organisierten öffentlichen Versteigerung verkauft werden. Da CBC Banque dabei nicht die Kurse stützt, gibt es keine Garantie, dass der Verkäufer einen marktgerechten Preis erzielt. Jeder Kauf oder Verkauf in einer öffentlichen Versteigerung unterliegt der Steuer auf Börsengeschäfte. Der Emittent kann die Nachrangigen CBC-Zertifikate weder auf Antrag des Zertifikatinhabers noch auf eigene Initiative vorzeitig zurückzahlen, es sei denn, die Kommission für das Bank-, Finanz- und Versicherungswesen hat dem Emittenten zuvor die Genehmigung dazu erteilt. 0.2 Informationen zum Angebot Das Folgende ist ein Gesamtüberblick über die wesentlichen Modalitäten bei Nachrangigen CBC-Zertifikaten. Jede Entscheidung, Geld in Nachrangige CBC- Zertifikate anzulegen, sollte erst nach sorgfältiger Lektüre des Basisprospekts getroffen werden. 0.2.1. Allgemeine Beschreibung der Emission CBC emittiert ständig Nachrangige CBC-Zertifikate. Die für alle Emissionen Nachrangiger CBC-Zertifikate geltenden allgemeinen Bedingungen werden in dem vorliegenden Basisprospekt beschrieben. Bei jeder Emission Nachrangiger CBC-Zertifikate sind die besonderen Emissionsbedingungen Gegenstand eines deutlichen Kommentars in den Endgültigen Konditionen. Die Endgültigen Konditionen bilden zusammen mit dem vorliegenden Basisprospekt ein Ganzes. 0.2.2. Informationen zu Nachrangigen CBC-Zertifikaten CBC emittiert ständig Nachrangige CBC-Zertifikate. Ihre Anfangslaufzeit beträgt mindestens 5 Jahre. Der Zeichner kann zwischen unterschiedlichen Laufzeiten sowie zwischen Ausschüttung oder Thesaurierung der Zinsen wählen. Nachrangige CBC-Zertifikate haben eine bei Zeichnung bekannte feste Rendite, die während der gesamten Laufzeit gilt. Fassung 2010-2011 Seite 5 von 8

FORM Seit dem 1. Januar 2008 werden Nachrangige CBC-Zertifikate nur noch als entmaterialisierte Wertpapiere oder Namenspapiere emittiert. Gemäß dem Gesetz vom 14. Dezember 2005 zur Abschaffung der Inhaberpapiere existieren die entmaterialisierten Nachrangigen CBC-Zertifikate nur noch in Form einer Buchung auf einem Wertpapierkonto und nicht mehr in materieller Form. Nachrangige CBC-Zertifikate, die zum Stichtag 1. Januar 2008 auf einem Wertpapierkonto verbucht waren, wurden zu diesem Datum von Amts wegen in entmaterialisierte Wertpapiere umgewandelt. Seit dem 1. Januar 2008 auf Wertpapierkonten deponierte CBC-Zertifikate sind je nach ihrer Deponierung ebenfalls entmaterialisiert. CBC Banque kann auch akzeptieren, dass Nachrangige CBC-Zertifikate Namenspapiere werden und als solche registriert werden. WÄHRUNG Nachrangige CBC-Zertifikate sind auf Euro oder auf andere Währungen ausgestellt. Dieser Punkt wird in den Endgültigen Konditionen spezifiziert. EMISSION, KAPITALRÜCKZAHLUNG UND ZINSZAHLUNG Die Emission und die Kapitalrückzahlung bei Fälligkeit erfolgen zu 100 % des Nominalkapitals. Gemäß der Emission kann der Anleger zwischen Nachrangigen CBC-Zertifikaten mit regelmäßiger Zinszahlung oder mit Thesaurierung der Zinsen bis zur Endfälligkeit wählen. Diese Möglichkeit wird für jede Emission in den Endgültigen Konditionen festgelegt. Bei CBC-Zertifikaten mit regelmäßiger Zinszahlung sind die Zinsen bei jeder Zinsfälligkeit zahlbar. Die letzten Jahreszinsen sind zusammen mit dem Kapital zahlbar. Die Zinsen für Nachrangige CBC-Zertifikate mit Thesaurierung werden erst bei Endfälligkeit ausgezahlt, zusammen mit dem Kapital. Die Zinsfälligkeit wird in den Endgültigen Konditionen festgelegt. Die Zinsen auf entmaterialisierte Nachrangige CBC-Zertifikate werden bei Zinsfälligkeit auf das Zinskonto überwiesen, das mit dem CBC- Wertpapierkonto verknüpft ist, auf dem die entmaterialisierten CBC-Zertifikate verbucht sind. Das Kapital der entmaterialisierten Nachrangigen CBC-Zertifikate wird bei Fälligkeit auf das Kapitalkonto überwiesen, das mit dem CBC- Wertpapierkonto verknüpft ist, auf dem die entmaterialisierten CBC-Zertifikate verbucht sind. Die Zinsen für materialisierte Nachrangige CBC-Inhaberzertifikate sind bei jeder Zinsfälligkeit gegen Vorlage des Zinsberechnungsblatts und des Mantels zahlbar. Das Kapital materialisierter Nachrangiger CBC-Inhaberzertifikate ist bei Fälligkeit gegen Vorlage des Zinsberechnungsblatts und des Mantels zahlbar. Für die bei Endfälligkeit (oder später) vorgelegten Wertpapiere besteht nur der auf dem Wertpapier angegebene Zinsanspruch. Fassung 2010-2011 Seite 6 von 8

Nachrangige CBC-Zertifikate sind nicht vorzeitig (vor Fälligkeit) rückzahlbar. Sie sind nicht durch den Depositen- und Wertpapierschutzfonds (Fonds de protection des dépôts et instruments financiers), der aufgrund des Gesetzes vom 17. Dezember 1998 eingerichtet wurde, oder durch den Sonderfonds zum Schutz von Depositen und Lebensversicherungen (Fonds spécial de protection des dépôts et des assurances sur la vie), der aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. November 2008 eingerichtet wurde, gesichert. 0.2.3. Rendite und Laufzeit Für Nachrangige CBC-Zertifikate besteht eine feste Zinsvergütung bei fester Laufzeit. Die Zinsvergütungen und die Laufzeit sind bei Zeichnung bekannt und werden bei jeder Emission festgelegt. Die Anfangslaufzeit beträgt mindestens 5 Jahre. Der Zinssatz wird als Jahreszins ausgedrückt und kann je nach Zinszeitraum variieren. Bei einem Nachrangigen CBC-Zertifikat mit Thesaurierung der Zinsen, erfolgt die Kapitalisierung zum gleichen Zinssatz wie die Zinsvergütung des Kapitals. Nachrangige CBC-Zertifikate werden ab dem Anfangsdatum verzinst. Diese Modalitäten werden in den Endgültigen Konditionen festgelegt. 0.2.4. Steuern und Gebühren CBC Banque kann bei Zeichnung eines Nachrangigen CBC-Zertifikats Ausgabegebühren berechnen. Gegebenenfalls werden diese Gebühren in den Endgültigen Konditionen angegeben. Die Ausgabegebühren sind vom Zeichner zu zahlen und werden bei Überweisung des gezeichneten Kapitals angerechnet. Die Eintragung ins Namensregister oder die Deponierung auf einem CBC- Wertpapierkonto ist kostenlos. Aufgrund der derzeitigen Gesetzgebung unterliegen Zinseinkünfte aus Nachrangigen CBC-Zertifikaten dem belgischen Mobiliensteuervorabzug. Der Vorabzug für Zinsen beträgt derzeit 15 %. Die CBC Banque, die dem Anleger die Zinserträge auszuzahlen hat, muss aufgrund der derzeitigen Steuergesetzgebung diesen Vorabzug einbehalten. Nichtgebietsansässige Sparer, die vom steuerlichen Standpunkt aus als nicht in Belgien wohnhaft gelten, können unter bestimmten Bedingungen vom belgischen Mobiliensteuervorabzug befreit werden: - Es muss sich um ein nachrangiges CBC-Zertifikat mit jährlicher Zinszahlung handeln. - Es muss mindestens einmal im Jahr eine Zinszahlung stattfinden. - Das Nachrangige CBC-Zertifikat muss während des gesamten Zinszeitraums, für den die Freistellung beantragt wird, im Namensregister von CBC Banque auf den Namen des Inhabers eingetragen sein. Fassung 2010-2011 Seite 7 von 8

- Die Bescheinigung des Antrags auf Freistellung vom Mobiliensteuervorabzug muss beigefügt werden. Die steuerliche Behandlung des Nachrangigen CBC-Zertifikats hängt von der persönlichen Situation des Kunden ab und kann sich in der Zukunft ändern. Die Folgen solcher steuerlicher Anpassungen trägt der Anleger. Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat (als Belgien) oder in einem der Drittländer und assoziierten Gebiete im Sinne der EU-Richtlinie 2003/48/EG unterliegen dem Informationsaustausch. Die seit dem 1. Januar 2010 von Zahlstellen in Belgien ausgezahlten Erträge werden dem Mitgliedstaat gemeldet, in dem der Endempfänger gebietsansässig ist. 0.2.5. Nachrangigkeit Nachrangigkeit bedeutet, dass im Konkursfall der Inhaber des Nachrangigen CBC-Zertifikats erst nach allen anderen Gläubigern bedient wird (Kapital und Zinsen). Für eine ausführlichere Erläuterung des Begriffs der Nachrangigkeit verweisen wir auf die Punkte 1.2, 2.2 und 4.1 ( Risikofaktoren im Zusammenhang mit den Wertpapieren ). 0.3. Informationen zu den Personen, die für den Basisprospekt und die Rechnungsprüfung verantwortlich sind Für die im vorliegenden Basisprospekt enthaltenen Informationen zeichnet der Geschäftsführende Ausschuss von CBC Banque verantwortlich. Er erklärt, dass diese Informationen nach seiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen und dass keine Weglassung von Daten stattgefunden hat, durch die Verwirrung hinsichtlich der Bedeutung der gegebenen Informationen entstehen könnte. Der Jahresabschluss und der Einzelabschluss der CBC Banque zum 31. Dezember 2009 wurden geprüft von Ernst & Young Réviseurs d Entreprises SCRL (1200 Brüssel, Avenue Marcel Thiry 204), zugelassene Rechnungsprüfer, vertreten durch Herrn J.- F. Hubin und Frau D. Vermaelen, die Prüfberichte ohne Vorbehalte abgegeben haben. 0.4. Informationen zum Emittenten Der Emittent ist eine Aktiengesellschaft nach belgischem Recht, gegründet am 9. Januar 1958 auf unbestimmte Zeit, mit Sitz in 1000 Brüssel, Grand Place 5. Der Emittent trägt seit dem 4. Juni 1998, dem Datum der Fusion zwischen dem Crédit Général und der CERA- Bank, die Bezeichnung CBC Banque. CBC Banque ist unter der Nummer 278 041 im Brüsseler Handelsregister eingetragen. CBC Banque ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der KBC Banque, die wiederum eine 100%ige Tochter der KBC Groupe SA ist. Die KBC Groupe ist eine Finanzgruppe, die 2005 durch Fusion der KBC Bancassurance mit ihrer Muttergesellschaft Almanij entstanden ist. Weitere Auskünfte zur KBC Groupe und zu ihrer operativen Struktur finden Sie im letzten Jahresbericht der Gesellschaft, insbesondere in den Kapiteln Corporate Governance und Fusion de KBC et d Almanij (Fusion von KBC und Almanij). Dieses Dokument kann an folgenden Orten eingesehen werden: am Firmensitz von KBC Banque und auf der Website von KBC Banque (www.kbc.be). Fassung 2010-2011 Seite 8 von 8