Die langen Linien der gemeinsamen EU-Agrarpolitik



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Transkript:

Die langen Linien der gemeinsamen EU-Agrarpolitik Symposium: Landleben 2025 lebenswert? Fachschule Edelhof 17. Februar 2012 Ignaz Knöbl BMLFUW Abteilung II 6 ignaz.knoebl@lebensministerium.at Seite 1 27.02.2012

Was Sie erwartet 1. Eine gemeinsame Politik von Anfang an 2. Wie sich Österreich im Rahmen der GAP behauptet 3. Die Vorschläge für 2014-2020 Seite 2 27.02.2012

1. Eine gemeinsame Politik von Anfang an Seite 3 27.02.2012

Die Ziele der GAP seit 1957 Die Produktivität zu steigern (technischer Fortschritt, Rationalisierung u. bestmöglicher Einsatz der Produktionsfaktoren) Auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten (Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der Bauern) Die Märkte zu stabilisieren (unabhängig von den Preis- und Ernteschwankungen auf den Weltmärkten) Die Versorgung sicherzustellen Für angemessene Verbraucherpreise zu sorgen Seite 4 27.02.2012

Die gemeinsame Agrarpolitik startete in Stresa 1958 Agrarminister berieten in der Konferenz von Stresa die Grundzüge einer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Einigung darauf, anstelle der einzelstaatlichen Agrarmarktordnungen gemeinsame Marktorganisationen aufzubauen 3 Grundsätze wurden dafür formuliert -Einheit des Agrarmarktes -Gemeinschaftspräferenz -Finanzielle Solidarität Leitbild der GAP war damals der bäuerliche Familienbetrieb Seite 5 27.02.2012

1962 gilt als eigentliche Geburtsstunde der GAP daher 2012: 50 Jahre GAP Warum? Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft EAGFL wird als ein gemeinsames solidarisches Finanzierungsinstrument errichtet Eigentlicher Beginn des Aufbaus der Marktorganisationen, die bis 1968 im Prinzip abgeschlossen waren - unter dem Gründungs-Agrarkommissar Sicco Mansholt Teilung des EAGFL in eine Abteilung Garantie und in eine Abteilung Ausrichtung im Jahr 1964 EAGFL-G Finanzierung der Agrarmarktpolitik zu 100 % EAGFL-A Kofinanzierung von agrarstrukturpolitischen Maßnahmen ursprüngliches ambitiöses Ziel: EAGFL-A sollte mit einem Drittel der gesamten Fondsmittel bedacht werden = früher Vorläufer der Ländlichen Einwicklung Seite 6 27.02.2012

Die weiteren wichtigsten Stationen in der Entwicklung der GAP 1968: Mansholt-Plan - Förderung nur von möglichst effizienten Strukturen forcierter Strukturwandel 1972: die ersten strukturpolitischen EG-Förderrichtlinien -Modernisierung (Investitionsförderung f. ldw. Betriebe) -Bildung und Beratung -Vorruhestand 1975: Bergbauernrichtlinie Abgrenzung von Berg- und sonstigen benachteiligten Gebieten und Einführung der Ausgleichszulage für die Betriebe in diesen Gebieten (= erste Direktzahlung im Rahmen der GAP) 1985: Zusammenfassung der Agrarstrukturförderungsrichtlinien in der Effizienzverordnung u. Konzentration der Investitionsförderung auf entwicklungsfähige Haupterwerbs-Familienbetriebe Seite 7 27.02.2012

Vom Mangel zum Überschuss 1988: Einführung der Agrarleitlinie (74% des jährlichen BSP-Wachstums) zur Begrenzung der Agrarausgaben, weil aus der Unterversorgung Überschüsse geworden sind und die Kosten der GAP für die Verwertung dieser Überschüsse explodiert sind - gleichzeitig wurden alternative Politikansätze, die zu einer Angebotsverringerung führen sollten, aufgegriffen u. in die EU-Agrarstrukturpolitik eingeführt: -Flächenstillegung -Extensivierung der Erzeugung -Umstellung der Erzeugung Als weitere Flankierung zu den Preissenkungen wurde die Vorruhestandsregelung reformiert (abgegebene Flächen sollten auch aus der Produktion genommen werden) und 1989: eine direkte Einkommensbeihilfe zur Abdeckung von besonders hohen Einkommensverlusten (Gesamtfamilieneinkommen unter 70 % des nationalen BIP/Erwerbstätigen) aus den Preissenkungen wird eingeführt PLE Seite 8 27.02.2012

Neuorientierung der GAP 1991: Kommission plant eine grundlegende Agrarreform Bisherige Maßnahmen waren nicht ausreichend Integration von Umweltschutzaspekten Erhaltung einer ausreichender Zahl von Landwirten wegen der jahrhundertealten europäischen Kulturlandschaft (Memorandum der Kommission) 1992: MacSharry-Reform drastische Absenkung der Interventionspreise und direkter Einkommensausgleich mittels gekoppelter Prämien und als Ergänzung folgende flankierende Maßnahmen - Agrarumwelt - Aufforstung landw. Flächen - Vorruhestand Diese Reform ist bis jetzt die Grundlage aller nachfolgenden EU- Agrarreformen (GAP wird ökosozial Hoffnung der österreichischen Landwirtschaft für die Beitrittsverhandlungen!) Seite 9 27.02.2012

Die Neuordnung der Strukturfonds EG verordnet sich in der zweiten Hälfte der 80er Jahre das politische Projekt Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 1987 Europäische Einheitliche Akte sieht den Aufbau einer gemeinschaftlichen Struktur- und Regionalpolitik vor, um die Entwicklungsgefälle innerhalb der 12er Gemeinschaft zu abzubauen, daher Reform der Strukturfonds und Verdoppelung der dafür verfügbaren Gemeinschaftsmittel zwischen 1989 und 1993 -EFRE -ESF -EAGFL-A Festlegung von vorrangigen horizontalen und gebietsbezogenen Förderungszielen und Ausweisung von besonders entwicklungs-bedürftigen Fördergebieten -Zielgebiet 1 -Regionen mit generellen Entwicklungsrückstand -Zielgebiet 2 Regionen mit alten Industrien -Zielgebiet 5b ländliche Gebiete Seite 10 27.02.2012

Was hat die Strukturfondsneuordnung mit der GAP zu tun das Ziel 5 Strukturfondsperiode 1989 bis 1993-5a Förderung der beschleunigten Anpassung der Agrarstrukturen -5b Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Ziel 5a = Fortsetzung der horizontalen Agrarstrukturpolitik, die 1964 begonnen wurde - Ziel 5b war neu und begrenzt auf besonders entwicklungsschwache ländliche Gebiete unter Einsatz aller Strukturfonds sollte eine integrierte alle Wirtschaftsbereiche einschließende Entwicklung erfolgen - Gemeinschaftsinitiative LEADER I - 1991 erfolgte zudem eine Öffnung der auf die Entwicklung der Agrarstrukturen fokussierten Effizienzverordnung hin zu Diversifizierungsaktivitäten in Tourismus u. Handwerk Strukturfondsperiode 1994 bis 1999 -Beide Teilziele unter einem Dach: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums: -a) durch beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen im Rahmen der Reform der GAP -b) durch Erleichterung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen Gebiete Flankierenden Maßnahmen der GAP verblieben im EAGFL-G, der andere Teil wurde zum Bestandteil der Strukturfondspolitik u. unterlag nicht der Agrarleitlinie Seite 11 27.02.2012

Fischler`s Initiativen für den ländlichen Raum 1996: Konferenz von Cork: Plädoyer für eine Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen der GAP 1997: Agenda 2000 für die Periode 2000 2006 die strukturpolitischen Vorschläge der Regionalpolitik-Kommissarin Wulff-Mathis - Einschneidende Reduktion der Strukturfondsziele auf 3 und Konzentration der Strukturfondsmittel auf die Ziel 1-Gebiete. - Die Ziele 5a und 5b werden gestrichen - statt 5b ein neues Ziel 2 - Entdeckung der Städte als Zielgebiet für die strukturelle Entwicklung - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums würde nur in den Ziel 1 Gebieten möglich sein und in allen anderen Bereichen in diesem Politikbereich unter dem Rost fallen - Von der Vielzahl der Gemeinschaftsinitiativen soll die bisherige Gemeinschaftsinitiative LEADER II als LEADER+ erhalten bleiben - Die finanzielle Wachstumsphase der Strukturpolitik war damit (unter anderem auch wegen der Mastricht-Kriterien) zu Ende Seite 12 27.02.2012

Agenda 2000 die GAP-Vorschläge von Agrarkommissär Fischler - Notwendigkeit der Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen der GAP wird gem. der Erklärung von Cork bekräftigt - Die horizontalen Agrarstrukturförderungsmaßnahmen (bisheriges Ziel 5a) werden in Zukunft nicht mehr als Strukturfondsmittel sondern im Rahmen der GAP aus dem EAGFL-G finanziert werden - Neugestaltung der AZ (flexible Festsetzung der ha-prämien ermöglichte zielgerechtete Förderung der kleineren Betriebe und der Betriebe mit großer Erschwernis) u. Investitionsförderung (Berücksichtigung auch der Nebenerwerbsbetriebe im LE- Programm) - Die bisherigen EAGFL-A-kofinanzierten 5b-Maßnahmen werden ebenfalls in den EAGFL-G übernommen und sind horizontal umsetzbar - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums wird damit zur 2. Säule der GAP und koppelt sich von der EU-Strukturfondspolitik ab Seite 13 27.02.2012

2003: Franz Fischler`s GAP-Reform -Im Grundsatz Entkoppelung der Direktzahlungen bei freier Modellwahl durch MS (historisches Modell oder Regionalmodell) -Gekoppelte Prämien bei sensiblen Produkten in einem untergeordneten finanziellen Umfang weiterhin zulässig -Cross compliance und GLÖZ als Voraussetzung für die Prämiengewährung -Modulation der 1. Säule (ab 5000.- DZ) zur Verstärkung der Mittel für die 2. Säule (Österreich ist dabei Nettogewinner ) Fischler`s Vorschlag LE-Politik für die Periode 2007 2013 -Auf der Konferenz von Salzburg 2003 werden die Grundzüge vorgestellt -ELER anstelle von EAGFL-G und EAGFL-A -Die Ländliche Entwicklung ist damit in einem Paket mit einheitlichen Finanz-, Kontroll-, Monitoring- und Evaluierungsbestimmungen vereinigt -3 Ziele und 4 Schwerpunkte mit Mindestdotierungen -Kommission hat beschlossen, EU-Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen der Strukturfonds nicht mehr vorzuschlagen Erhaltung des Leader-Ansatzes als LE-Programmbestandteil (Schwerpunkt 4) Seite 14 27.02.2012

Die Entwicklung nach Fischler 2007/2008: Gesundheitsüberprüfung der GAP ( Health Check der GAP) - Zusätzliche Modulation zugunsten der LE - Neue Herausforderungen, die in den LE Programmen vorzusehen sind - Klimawandel - Erneuerbare Energien - Wassermanagement - Biodiversität - Anpassung an die neue Situation bei der Milch nach 2015 - Innovation im Zusammenhang mit den neuen Herausforderungen 2008: Europäisches Konjunkturpaket - Europäische Rat verstärkt auf Vorschlag der Kommission die LE mit 1 Mrd. EUR für den Breitbandausbau im ländlichen Raum - Agrarminister erreichen, dass diese 1 Mrd. nicht nur für Breitband, sondern für alle neuen Herausforderungen des HC eingesetzt werden dürfen Seite 15 27.02.2012

1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Veränderung der GAP Ausgaben im Zuge der Reformen 70 60 50 40 30 20 10 0 billion % GDP EU-10 EU-12 EU-15 EU-25 EU-27 0,7% 0,6% 0,5% 0,4% 0,3% 0,2% 0,1% 0,0% Exportstützung andere Marktmaßnahmen gekoppelte Direktzahlungen entkoppelte Direktzahlungen Ländliche Entwicklung % vom EU BIP Source: European Commission - DG Agriculture and Rural Development Zu Preisen von 2007 Seite 16 27.02.2012

1. Eine gemeinsame Politik von Anfang an 2. Wie sich Österreich in der GAP behauptet 3. Die Vorschläge für 2014-2020 Seite 17 27.02.2012

Die Situation bei den Beitrittsverhandlungen bzw. Österreichs Besitzstand, den es zu verteidigen galt Eine im Vergleich mit den 12 alten MS wenig intensive Produktion auch wegen der natürlichen Bedingungen daher relativ geringe Referenzmengen für die Produktions- und Prämienrechte im Rahmen der EU-Agrarmarktpolitik Hier war Österreich im Vergleich zu den alten MS beim Beitritt strukturell benachteiligt Ein großes Berggebiet mit betriebsbezogener Ausweisung der Bergbauernbetriebe EU-Regime lässt nur Ausweisung zu, die geschlossene Gebiete ergibt. Sonstige benachteiligte Gebiete im Grenzgebiet zum Osten Eine Bergbauernförderung (Bergbauernzuschuss), die die kleinen Betriebe bevorzugte + Bewirtschaftungsprämien u. Alpungsprämien der Bundesländer Eine Investitionsförderung, die den NEW-Bauern genauso offen stand Eine Reihe von umweltbezogenen Maßnahmen als konkrete Umsetzung der ökosozialen Agrarpolitik (Fruchtfolgeförderung, Extensivierungsprogramme, Bio-Landbau-Förderung, Kulturlandschaftsprogramme u. Naturschutzförderungen der Länder) Seite 18 27.02.2012

Das Verhandlungsergebnis EU-konforme Abgrenzung der Berg- u. benachteiligten Gebiete, die in zwei Abgrenzungsrunden ein befriedigendes Ergebnis erbracht hat 10jähriger Verlustausgleich mit nationalen Mittel für Betriebe, die bei der EU-Ausgleichszulage für Berg- u. benachteiligte Gebiete eine geringere Förderung als vor dem Beitritt bekommen hätten Ratschlag bei der Investitionsförderung nicht die österr. stat. NEW- Definition verwenden, sondern den faktischen Betriebsführer als Haupterwerbslandwirt anzuerkennen Burgenland als Ziel 1 Gebiet und eine überdurchschnittlich große 5b- Gebietskulisse (29 % Einwohner auf 60 % der Fläche) EU-Strukturfondsmittel wurden entsprechend dem wirtschaftlichen Entwicklungsstand zugeteilt. Zuweisung dieser Mittel erfolgt durch den MS EAGFL-A-Anteil in Ö: 40 % (EU: 16 %) 175 Mio ECU/Jahr vertraglich für Agrarumweltmaßnahmen erreicht Seite 19 27.02.2012

Degressive Ausgleichszahlungen für die ersten 4 Jahre nach Beitritt zur Abfederung der beitrittsbedingten Preisverluste 1997: der Betrag von 175 Mio ECU für Agrarumwelt kann aufgrund des österreichischen Bedarfs und der wenig erfolgreichen Umsetzung in anderen Ländern auf rd. 250 Mio ECU aufgestockt werden Finanzzuteilung für die Periode 2000 2006 9,6 % der für die LE vorgesehenen EAGFL-G-Mittel von EU-15 Nationale Beihilfe wird durch die Neugestaltung der Ausgleichszulage 2001 obsolet Ab 2005: Österreich ist bei der Modulation der Fischler-GAP-Reform Nettogewinner Finanzzuteilung für die Periode 2007 2013 4,4 % von EU-27 Seite 20 27.02.2012

67 % der LF Seite 21 27.02.2012

Entwicklung der Ausgleichszulage Bergbauernförderung 300 Mio EUR 282 276 275 275 274 250 200 211 201 100% 80% 150 131 60% 100 40% 50 20% 0 1994 1995 2000 2001 2006 2007 2008 2009 0% Betriebe AZ-Flächen AZ-Betrag Bergebiet sonstiges kleines Gebiet Seite 22 27.02.2012

Abgeltung der Agrarumweltleistungen Entwicklung in Mio. 700 600 527 543 650 643 511 522 548 117.428 Betriebe mit 2,6 Mio. ha LF (= 83%) inkl. Almen 2,2 Mio ha ohne Almen (=89%) 500 29 Maßnahmen 400 300 200 Summe v. B u. L opt. geschätzt 200 100 0 1993 1995 2000 2005 2006 2007 2008 2009 Seite 23 27.02.2012

ELER-Mittel 2007 2013 Mill. 14.000 Insg. 97,8 Milliarden 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Polen Italien Deutschland Spanien Rumänien 4,026 Milliarden = 4,4 % der EU-Mittel Frankreich Portugal Österreich Ungarn Griechenland Tschechische Rep. Irland Bulgarien Finnland Slowakei Vereinigtes Konigreich Schweden Litauen Lettland Slowenien Estland Niederlande Dänemark Belgien Zypern Luxemburg Malta Seite 24 27.02.2012

Österreichs Programm Ländliche Entwicklung öffentliche Mittel 2007 2013 nach Health Check: 8.018,9 Mio EUR Kein MS hat Agrarumweltprogramm, welches rd. 90 % der ldw. Flächen unter Vertrag hat Niemand hat mehr Bio-Anteil ÖPUL 46% Benachteiligte Gebiete 25% Kaum ein anderes Land gibt mehr Geld für seine Bauern in den benachteiligten Gebieten aus Niemand hat ein Erschwernisbewertungssystem wie den BHK Agrarsektor 13% Forst 2% Leader 5% Achse 3: 7% Achse 3 7% Seite 25 27.02.2012

1. GAP Säule in Österreich (Jahr 2010) Erzeugergemeinschaft; 8,3 Beihilfen im Weinbau; 10,9 Ausfuhrerstattungen 5,5 Sonstiges 13,3 Tierprämien 101,2 Betriebsprämie 634,5 Beträge in Mio EUR Summe: 782,1 Seite 26 27.02.2012

1. und 2. Säule der GAP im österreichischen Förderbudget insges. 2010: 2.352 Mio öff. Mittel dv. EU: 1.364 Mio 1. Säule 1% 25% 582 Mio 33% EU 782 Mio 2. Säule 16% 25% Nationale Ko-finanzierung des Programms (589 Mio ) u. nationale Maßnahmen (373,85 Mio ) dv. 262,24 LE-Maßnahmen Seite 27 27.02.2012

Die Bedeutung der Direktzahlungen der beiden Säulen für die Einkommensbildung (2009) 18000 16000 14000 19.972 18.205 21.808 in EUR 17.135 16.125 15.153 2.627 644 4.689 12000 10000 8000 6.024 5.861 6.193 Ausgleichszulage Agrarumwelt 6000 1. Säule 4000 2000 7.474 8.648 6.253 0 alle Betriebe Nicht- Bergbauern Bergbauern Quelle: Durchschnitt der Testbetriebe für den Grünen Bericht Seite 28 27.02.2012

1. Eine gemeinsame Politik von Anfang an 2. Wie sich Österreich in der GAP behauptet 3. Die Vorschläge für 2014-2020 Seite 29 27.02.2012

Warum Diskussion um die Zeit nach 2013? Neue Finanzperiode 2014 2020 Alle EU-Politiken stehen auf dem Prüfstand GAP die einzige voll vergemeinschaftete Politik Alle Politiken müssen zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 beitragen Volle Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Entscheidung über die GAP Entscheidung über einen neuen Finanzrahmen der EU vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanz- und Budgetkrise Seite 30 27.02.2012

GAP Herausforderungen im Hinblick auf Europa 2020 (gem. Optionenpapier) - Wirtschaftliche Herausforderungen Langfristige Gewährleistung der Ernährungssicherheit Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft Bewältigung von Globalisierung u. damit einhergehende Preisvolatilitäten - Umweltherausforderungen Emissionen von Treibhausgasen - Klimawandel Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Luft oder Böden Bewahrung der Lebensräume und Artenvielfalt - Gebietsbezogene ( territoriale ) Herausforderungen Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete, Vielfalt der Landwirtschaft in der EU Seite 31 27.02.2012

Vorschlag der Kommission für den EU-Haushalt 2014-2020 Veränderungen zu 2007-2013 vom 2014-2020 29.6.2011 in konstanten Preisen 2011 Rubrik 5: Verwaltung Rubrik 1: Nachhaltiges Wachstum (Kohäsion und Wettbewerbsfähigkeit) 1.025 Mrd. Rubrik 2: Direktzahlungen und Marktbezogene Maßnahmen Rubrik 3: Unionsbürgerschaft, Sicherheit und Justiz Rubrik 2: Ländliche Entwicklung Quelle: Präsentation EK, Kommissar Ciolos im EP, KW 28, 2011 Rubrik 4: Globales Europa Seite 32 27.02.2012

Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-2020 und GAP Real Minus 10,8 % Nominal Freezing in des GAP Budgets Seite 33 27.02.2012

Vorschlag der Kommission Fragen des Kommissars an die Öffentlichkeit zur Zukunft der GAP Optionenpapier (2009) Weitere öffentliche Konsultation und Politikfolgenabschätzung Verordnungsvorschläge der Kommission (12. Oktober 2011) -Vorschlag zur ländlichen Entwicklung -Vorschlag zur Neugestaltung der Direktzahlungen -Vorschlag für eine horizontale Verordnung Seite 34 27.02.2012

Neue Architektur der 1. Säule der GAP Nationale Obergrenze für Österreich 707 Mio. Euro (-1,1%) Greening -7 % ökologische Ausgleichsflächen (Stilllegung) -Fruchtfolge mit 3 Gliedern -Betriebsbezogenes Umbruchsverbot -Biobetriebe erfüllen Greeningauflagen per se Prämienberechnung neu bezogen auf nationale Obergrenze -30 % für Ökologisierungsprämie -Bis zu 2 % für Junglandwirte -Bis zu 10 % für Kleinlandwirte -Bis zu 10 % gekoppelte Zahlungen weiterhin zulässig -Was von der nationalen Obergrenze dann noch vorhanden ist, ergibt die Basisprämie Definition des Aktiven Landwirts (nur für Betriebe mit mehr als 5.000. DZ) Kappung ab 150.000.-- Umstieg vom historischen Modell zum Regionalmodell bis 2019 Seite 35 27.02.2012

Vorgeschlagene Rechtstexte ländliche Entwicklung Paket GAP 2020 ELER-Verordnung Verordnung zu Finanzierung, Verwaltung und Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik Paket Kohäsionspolitik allgemeine Strukturfondsverordnung GSR-VO Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE, den Europäischen Sozialfonds ESF, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF Seite 36 27.02.2012

Die ländliche Entwicklung im neuen Rahmen Europa 2020 Strategie Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR) Nationaler Partnerschaftsvertrag Ländliche Entwicklung ELER Andere GSR Fonds (EFRE, ESF, Koh.fonds, EFF) Programm zur ländlichen Entwicklung Innovation, Umweltschutz und Klimawandel als übergreifende Themen Programme der Strukturfonds Seite 37 27.02.2012

Strategische Ausrichtung der neuen Ländlichen Entwicklung 3 Ziele Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft (Innovation, Umstrukturierung und Ressourceneffizienz) Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (Umwelt- und Landschaftspflege, Anpassung an den Klimawandel und Erhaltung der Produktionskapazität des Bodens) Ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Regionen (Kapazitätenaufbau, Verbesserung der Lebensbedingungen, Verbesserung der Verbindungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten Seite 38 27.02.2012

Strategische Ausrichtung der neuen Ländlichen Entwicklung 6 Prioritäten Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- u. Forstwirtschaft Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von landwirtschaftlichen Betrieben und der Rentabilität Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette und Förderung des Risikomanagements in der Landwirtschaft Wiederherstellung und Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme Förderung der Ressourceneffizienz u. Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- u. Forstsektor beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen u. klimaresistenten Wirtschaft Förderung der sozialen Eingliederung der Armutsbekämpfung u. der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten Seite 39 27.02.2012

Die vorgeschlagenen Maßnahmen (1) In Klammer die Artikelnummer des Kommissionsvorschlags Wissenstransfer und Informationsaktionen (Art. 15) Beratungsdienste, Betriebshilfe und Ersatzdienste (Art. 16) Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Investitionen in materielle Vermögenswerte (Art. 18) Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landw. Produktionspotential u. vorbeugende Aktionen (Art. 19) Entwicklung landwirts. Betriebe u. sonstiger Unternehmen (Art. 20) Basisdienstleistungen und Dorferneuerung (Art. 21) Forstmaßnahmen (Art. 22-27) Gründung von Erzeugergruppierungen in der Land- u. Forstwirtschaft (Art. 28) Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Art. 29) Ökologischer/biologischer Landbau (Art. 30) Seite 40 27.02.2012

Die vorgeschlagenen Maßnahmen (2) Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Art. 32) Tierschutz (Art. 34) Waldumwelt- u. Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder (Art. 35) Zusammenarbeit (Art. 36) Risikomanagement (Art. 37) Ernte-. Tier- und Pflanzenversicherung (Art. 38) Fonds auf Gegenseitigkeit für Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten und Umweltvorfälle (Art. 39) Einkommensstabilisierungsinstrument (Art. 40) Lokale Aktionsgruppen LEADER (Art. 42 45) Technische Hilfe u. Vernetzung (Art. 51-55) Europäische Innovationspartnerschaft Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (Art. 61-63) Seite 41 27.02.2012

Finanzierung der Ländlichen Entwicklung Mittelaufteilung auf Mitgliedsstaaten Mittelaufteilung auf MS erfolgt mit Durchführungsrechtsakt der EK, unter Berücksichtigung von: Objektiven Kriterien im Zusammenhang mit den Politikzielen Früherer Gebarung historische Leistung Objektive Kriterien werden sich auf die Zielsetzungen der LE-Politik beziehen Politikfolgenabschätzung stellt 3 verschiedene Varianten dar: Variante mit etwa Halbierung des Anteils Österreichs (ausschließliche Verwendung von objektiven Kriterien Variante mit 50 % Anwendung objektiver Kriterien, 50 % Anwendung nach historischer Gebarung Tunnelvariante kein MS darf mehr als 110 % bzw. soll weniger als 90 % des Niveaus von 2013 erreichen Seite 42 27.02.2012

Finanzierung der Ländlichen Entwicklung - Kofinanzierung Kofinanzierung für 85 % in weniger entwickelten Regionen (früher: Ziel 1-Gebiete) 50 % in den übrigen Regionen Für die Maßnahmen Wissenstransfer, Erzeugerorganisationen, Kooperation und Leader: 90 bzw. 80 % Einsatz der Mittel aus progressiver Kürzung der DZ: 100 % EU-Finanzierung für Vorhaben mit bedeutendem Beitrag zur Innovation, einschließlich Klimawandel Umschichtung von bis zu 5 % des Betrages der 1. Säule in die 2. Säule möglich Mindestens 25 % der ELER-Mittel für Klimawandel-relevante Maßnahmen und Landbewirtschaftungsaktivitäten Mindestens 5 % Umsetzung über die Leader-Methode Seite 43 27.02.2012

Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete > Neuabgrenzung sonstiges benachteiligtes Gebiete anhand biophysikalischer Indikatoren; mindestens 66 % der LN einer Gemeinde müssen mindestens eines der 8 Kriterien erfüllen Degressive Zahlungen bis 2017 möglich für Gebiete, die durch Neuabgrenzung ihren Status als benachteiligtes Gebiet verlieren Keine Differenzierung nach Betriebsart (Tierhalter/Nicht-Tierhalter) möglich Prämienberechnung neu: Kalkulation der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste Prämienobergrenzen 250 EUR/ha wie bisher in Berggebieten jetzt neu 300 EUR/ha höhere Prämien nur mehr in begründeten Ausnahmefällen möglich - statt wie es jetzt unter Einhaltung der Obergrenze im österreichweiten Durchschnitt ohne weitere bürokratische Begründung zulässig ist, über die Obergrenze liegende Prämien zu gewähren Seite 44 27.02.2012

Zusammenfassung Diese Vorschläge werden nun seit November 2011 auf den verschiedenen Ebenen verhandelt Mit einer Beschlussfassung ist nicht vor Mitte 2013 zu rechnen Die große Unbekannte ist dabei, wann sich die Staats- und Regierungschefs mit dem EP über das Budget einigen Was die LE betrifft, können wir bezüglich der zukünftigen Finanzausstattung guter Hoffnung sein es deutet vieles darauf hin, dass es zwar nicht mehr, aber auch nicht dramatisch weniger wird Die Programmplanung muss parallel zu den Verhandlungen stattfinden, damit eine Einreichung noch vor dem 1.1.2014 möglich ist Aus bürokratischer Sicht wird dieser Prozess noch viel anspruchsvoller und aufwändiger wie werden versuchen Sie als Bäuerinnen und Bauern möglichst davor zu bewahren Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 45 27.02.2012