EU-Verordnung Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-Verordnung



Ähnliche Dokumente
Verordnete Transparenz Die Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1-Standards

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen

Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit

Errungenschaften für Verbraucher

Allergeninformationsverordnung

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

LMIV Endspurt für die neue Produktkennzeichnung

Praxisworkshop Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertangaben EU-Anforderungen und praktische Umsetzung

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Produktsicherheit und Kennzeichnungspflichten

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

EU Energieverbrauchsetikett Erfahrungen des Handels

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das neue Widerrufsrecht

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

Nutzung dieser Internetseite

Aktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Anleitung zur Online-Schulung

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

bewusster zu konsumieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Der Wert von Lebensmitteln Umfragen im Auftrag des BMELV

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Menschen und ihre Geschichten: Mit dem Fairtrade-Code können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine virtuelle Reise begeben vom Regal im

Orientierungsverhalten der Konsumenten bei gesunden Lebensmitteln April 2008

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Mit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind

Umgang mit Veröffentlichungsfehlern

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

SEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld-Software zur Nutzung von SEPA-Lastschriften

SEPA-Umstellungsanleitung Profi cash

EÜR contra Bilanzierung

Was muss der Verbraucher über meine Lebensmittel wissen? Lebensmittelkennzeichnung im Online-Handel

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Gentechnisch verändert?

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/ Seite 1/5. Kurzangebot

Erläuterung zum Erhebungsbogen Stromkennzeichnung der Bundesnetzagentur nach 42 Abs. 7 EnWG

UNTERNEHMENSLEITBILD DER WERNSING FOOD FAMILY LEITBILD UND LEITIDEE

Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015

Musterbestellseiten zu den Punkten 6.7 & 6.8 des Prüfungsprotokolls

Eingangsseite Umwelt-online

Datenübernahme in ein Produkt der Lexware premium, professional oder plus line

Datenexport aus JS - Software

Tipps für die Anlageberatung

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich:

Ambulante Pflegedienste

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Programmteil Bautagebuch

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen. 08. August 2014

Harmonisierte Kennzeichnung und Artikelbeschreibungen

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

EINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Leitfaden zur Interpretation der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)* in Bezug auf pflanzliche Öle und Fette

Das Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht!

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet?

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Wirtschafts- und Sozialkunde - Staudengärtnerei möglich erreicht

A-CERT Certificate Policy

I. B Eine geeignete Organisation sicherstellen

Resultate GfS-Umfrage November Wie bekannt ist das Phänomen Illettrismus bei der Schweizer Bevölkerung?

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser

S Sparkasse. pushtan-einrichtung. Nutzungsanleitung pushtan. Leitfaden zur Einrichtung in Firma und Verein für Windows

Einstellen der Makrosicherheit in Microsoft Word

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Essig (z.b. Apfelessig) Obstart muss angegeben werden

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung

Leitfaden zum E-Control Registrierungssystem

Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug)

Informationsveranstaltung Auslandssemester

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick

Xesar. Die vielfältige Sicherheitslösung

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager

Transkript:

EU-Verordnung Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-Verordnung Dr. Richard Joachim Lehmann 18. August 2014 Manager E-Business/GDSN, GS1 Germany GmbH

Inhalt Hintergrund und Einführung Verantwortlichkeiten Inkrafttreten und Übergangsfristen Verpflichtende Angaben Übersicht LMIV Fernabsatz Produkthaftung Artikelidentifikation Stammdatenaustausch Handlungsfelder GS1 Datenqualität Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 2

Verordnete Transparenz Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) Ursache Gesetzgebung Ziel Dioxin in Eiern, Pferdefleisch in Lasagne, Fortsetzung folgt L M I V Mehr Transparenz für Verbraucher z. B. bei Inhaltsstoffen und Herkunft von Lebensmitteln Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 3

Verantwortlichkeiten Artikel 8 Verantwortlich für die Information ist der Lebensmittelunternehmer unter dessen Name oder Firma das Produkt vermarktet wird, oder, wenn dieser Unternehmer nicht in der Union niedergelassen ist, der Importeur Gewährleistet Vorhandensein und Richtigkeit der Informationen Soweit Informationen verändert werden, ist derjenige verantwortlich, der die Änderung vornimmt Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 4

Inkrafttreten und Übergangsfristen Artikel 55 Die LMIV gilt in der gesamten EU ab dem 13. Dezember 2014 Ersetzt oder ändert zahlreiche Verordnungen (z. B. die nationale Lebensmittelkennzeichnungs- Verordnung) Regelungen zur Nährwertdeklaration gelten in bestimmten Fällen erst ab dem 13. Dezember 2016 Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 5

Verpflichtende Angaben (1/2) Artikel 9 a) Bezeichnung des Lebensmittels b) Verzeichnis der Zutaten c) Zutaten/Verarbeitungshilfsstoffe die Allergien/Unverträglichkeiten auslösen d) Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten e) Nettofüllmenge des Lebensmittels f) Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum g) Ggfs. Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Verwendung Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 6

Verpflichtende Angaben (2/2) Artikel 9 h) Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers i) Ursprungsland/Herkunftsort (falls in Artikel 26 vorgesehen) j) Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden k) Angabe des Alkoholgehalts für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol.-% l) Nährwertdeklaration Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 7

Weitere verpflichtende Angaben Artikel 10 Zusätzlich zu den in Artikel 9 aufgeführten Angaben sind für bestimmte Arten oder Klassen von Lebensmitteln weitere Angaben verpflichtend Bestimmte Gase/Schutzatmosphäre Süßungsmittel Glycyrrhizinsäure/Ammoniumsalz Erhöhter Koffeingehalt/Zusatz von Koffein Phytosterine/Phytosterinester/ Phytostanole/Phytostanolester Eingefrorenes Fleisch/Fleischzubereitungen, eingefrorene unverarbeitete Fischereierzeugnisse Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 8

Fernabsatz Artikel 14 Lebensmittel, die im Fernabsatz geliefert werden, unterliegen hinsichtlich der Information denselben Anforderungen wie Lebensmittel, die in Geschäften verkauft werden Im Fernabsatz sollten die einschlägigen verpflichtenden Informationen schon vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein (außer MHD) Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 9

Unkritisch: Identifikation von unterschiedlichen Produkten Produktion/Lager Stationärer Handel Der Konsument kann vor dem Kauf das Etikett lesen, um zu wissen, was in dem Produkt enthalten ist 40 08400 40102 7 40 08400 40102 7 Lebensmittel A Lebensmittel A Fernabsatz 40 08400 40103 4 Der Konsument kann vor dem Kauf nicht das Etikett lesen, um zu wissen, was in dem Produkt enthalten ist Lebensmittel B Konsument bestellt 40 08400 40102 7 Lebensmittel A Händler liefert 40 08400 40102 7 Lebensmittel A Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 10

Kritisch: Identifikation von unterschiedlich deklarierten Produkten Produktion/Lager Stationärer Handel Der Konsument kann vor dem Kauf das Etikett lesen, um zu wissen, was in dem Produkt enthalten ist Lebensmittel A 40 08400 40102 7 Lebensmittel A Fernabsatz 40 08400 40102 7 Lebensmittel A mit leicht veränderter Rezeptur (z. B. 0,1 % weniger Fett mit veränderter Nährwerttabelle) Der Konsument kann vor dem Kauf nicht das Etikett lesen, um zu wissen, was in dem Produkt enthalten ist Konsument bestellt 40 08400 40102 7 LMIV Lebensmittel A Händler liefert 40 08400 40102 7 Lebensmittel A mit leicht veränderter Rezeptur (z. B. 0,1 % weniger Fett mit veränderter Nährwerttabelle) Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 11

Leitfaden zur Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1 Standards Version 1.0 Zentrale Zusammenfassung der nationalen/europäischen Diskussion und Verweis auf relevante Ergebnisse Anwendungsempfehlung für Industrie und Handel zu den Themen Produkthaftung, Artikelidentifikation, Stammdatenmanagement und Datenqualität Verfügbar auf Deutsch und Englisch Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 12

GS1 Germany Handlungsfelder/Empfehlungen Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1 Standards Produkthaftung Artikelidentifikation Stammdaten Datenqualität Haftungsszenarien im B2B2C (Haftungsfragenkatalog) Positionspapier zur Identifikation von unterschiedlich deklarierten Produkten im Fernabsatz LMIV-GDSN- Mapping Data Quality Framework GDSN- Umsetzungsleitfaden Smart Data One Empfehlung für die Kommunikation von Produktänderungen im GDSN Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 13

GS1 Germany Handlungsfelder/Kernaussagen Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1 Standards Produkthaftung Artikelidentifikation Stammdaten Datenqualität Haftungsausschluss im Fernabsatz ist unzulässig Kurzfristig: Vergabe neuer s GDSN ist die präferierte Lösung für den Stammdatenaustausch entlang der Lieferkette Bereitstellung vollständiger, fehlerfreier und aktueller Daten Produkte müssen bei veränderter Deklaration gemäß LMIV eindeutig identifizierbar sein -Neuvergabe bei gesundheitsrelevanten Änderungen Entscheidung liegt in Verantwortung des Herstellers/ Markeninhabers Langfristig: Einführung von Zusatzidenten Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 14

Weitere Informationen und Trainings www.lmiv-services.de Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 15

Sie haben Fragen zur Umsetzung der LMIV? LMIV-Service-Hotline Telefon: +49 (0) 221 300 61 888 Montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr E-Mail: support@lmiv-services.de Dr. Richard Joachim Lehmann Manager E-Business/GDSN GS1 Germany GmbH 16