Pflege ein großes Thema...
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren Unterstützung und Pflege. Laut Statistischem Bundesamt könnten bis 2030 in Deutschland 3,5 Millionen Menschen pflegebedürftig sein, 1 Million mehr als heute schon. Die Mehrheit davon wird zu Hause betreut, meist von den eigenen Angehörigen. Doch auch hier findet derzeit ein Wandel statt. Immer häufiger braucht es die Unterstützung ambulanter Pflegedienste, um weiterhin in den eigenen vier Wänden leben zu können. Ist das nicht mehr möglich, bleibt meist nur die Wahl eines Pflegeheimes. Doch die sind teuer. Egal, wo die Betreuung stattfindet, auf die Betroffenen kommen in jedem Fall hohe Kosten zu. Wer übernimmt die Kosten? Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in der Regel nur einen Teil dieser Kosten im Pflegefall ab. Private Vorsorge ist fast immer notwendig, um als Pflegebedürftiger nicht in ein finanzielles Loch zu fallen.
Wer hat Anspruch auf gesetzliche Leistungen? Leistungen aus der Pflegekasse bekommt jeder, der in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse seiner Versicherung eingezahlt hat. Für mitversicherte Familienmitglieder gilt die gleiche Frist. Auch wer eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, bekommt Zuschüsse zu den Pflegekosten. Wer gilt als pflegebedürftig? Ob jemand pflegebedürftig ist, wird von einem Gutachter festgestellt, meist ist es ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes. Diese Beurteilung erfolgt bei einem Hausbesuch. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte vorher eine ausführliche Beratung durch die eigene Krankenkasse oder einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
Die Pflegestufen im Vergleich Je nach festgestellter Pflegestufe erhalten Betroffene verschiedene Leistungen. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Pflegestufen: Pflegestufe 0 (Hilfsbedürftige) Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) Pflegestufe III+ (Härtefall) Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz ( 45a SGB XI) können Personen in Anspruch nehmen, die an Demenz oder einer ähnlichen Erkrankung leiden, welche ein erhöhtes Maß an Beaufsichtigung und Betreuung erfordert. Liegt bei diesen Personen keine Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I-III) vor, wird in diesem Zusammenhang auch von Pflegestufe 0 gesprochen. Erheblich Pflegebedürftige nach Pflegestufe I sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Schwerpflegebedürftige nach Pflegestufe II sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Schwerstpflegebedürftige nach Pflegestufe III sind Personen, die rund um die Uhr auf fremde Hilfe angewiesen sind. Das ist eine Sonderregelung für besonders pflegeaufwendige Patienten. Sie könnte z. B. bei der 24-Stunden-Pflege eines vom Hals abwärts Gelähmten zum tragen kommen.
Pflege-Formen und ihre Kosten Ambulante/häusliche Pflege Rund zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause, also ambulant, gepflegt. Die Pflegekräfte sind angehalten, aktivierende Pflege zu leisten, um die Eigeninitiative der Pflegebedürftigen zu fördern und zu erhalten. Sie bekommen Hilfe, sich selbst zu waschen, zu kochen und sich in der eigenen Wohnung zu bewegen. Die Pflegekasse leistet auch Zuschüsse, um die Wohnsituation zu verbessern. Ambulante Pflege kann sowohl von Fachkräften als auch von Familienmitgliedern durchgeführt werden. Vollstationäre/Heimpflege Ist die häusliche Pflege nicht möglich, bleibt nur noch die vollstationäre Pflege, also die Unterbringung in einem Heim. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zu den Heimkosten bis zu einem monatlichen Höchstsatz. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige aber selbst tragen. Oft kommen in diesem Fall hohe Ausgaben auf den Patienten zu. Pflegestufensatz pro Monat am Beispiel vollstationärer Pflege Leistung der Pflegeversicherung Durchschn. Kosten vollst. Dauerpflege im Jahr 2011 Pflegestufe I bis 1.023 2.500 1.477 Pflegestufe II bis 1.279 2.900 1.621 Pflegestufe III bis 1.550 3.400 1.850 Quelle: Statistisches Bundesamt, DBFK, Bundesheimgesetz, AOK. Finanzierungslücke Die Zahlen sind alarmierend: Der Eigenanteil der Patienten hat sich in den letzten zehn Jahren massiv erhöht laut Pflegereport um mehr als das Doppelte.
Wussten Sie schon: Ehepartner und Kinder haften für Pflegekosten! Reichen das Einkommen und Vermögen der zu pflegenden Person nicht zur Deckung der Pflegekosten aus, werden Ehepartner und Kinder zur Kasse gebeten. Können die Kosten auch so nicht bezahlt werden, muss sich der Patient im schlimmsten Fall an das Sozialamt wenden. Eine Situation, die bestimmt jeder vermeiden möchte. Nutzen Sie den neuen staatlichen Zuschuss und sorgen Sie privat zusätzlich vor! Ab sofort packt der Staat bei der privaten Vorsorge mit an. Endlich hat die Politik gehandelt und bezuschusst private Vorsorge. Wie sieht das aus? Wer sich zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung mit der neuen, als Pflege Bahr bekannten Vorsorge privat pflegeversichert, erhält seit 1. Januar 2013 unabhängig vom Einkommen einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 60 pro Jahr. Voraussetzung ist, dass monatlich mindestens 10 aus eigener Tasche bezahlt werden und die Leistung in Pflegestufe III mindestens 600 monatlich beträgt. Nach 5 Jahren Wartezeit erhalten Sie Leistungen in allen Pflegestufen, sogar in Pflegestufe 0. Die Aufnahme ist garantiert, sofern bisher keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten wurden oder werden. Staatlich gefördert
Neu bei ERGO Direkt Versicherungen: FÖRDER-PFLEGE-SCHUTZ Wenn Sie sich für diese private Vorsorge bei uns entscheiden, profitieren Sie von einer unkomplizierten Aufnahme, denn wir kümmern uns um die Formalitäten. Wir beantragen und verrechnen die Zulage für Sie. Sie erhalten in Pflegestufe III 100 % des vereinbarten Pflege-Monatsgeldes, in Pflegestufe II 30 %, in Pflegestufe I 20% und in Pflegestufe 0 10% Bei Unfall leisten wir sofort Sie profitieren von unserer über 15-jährigen Erfahrung im Bereich Pflege-Zusatzversicherungen Schnell und unkompliziert abschließen: per Post oder Telefon, online und sogar mobil Im Leistungsfall Auszahlung binnen 10 Tagen, ansonsten bekommen Sie 50 zusätzlich Monatliches Kündigungsrecht 60 Tage Widerrufsrecht, deutlich länger als gesetzlich vorgeschrieben Noch mehr Informationen finden Sie unter: www.ergodirekt.de/pflege Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns gebührenfrei an! Unter der Telefonnummer 0800 / 155 1250 beraten wir Sie gerne. Oder besuchen Sie uns im Internet unter: www.ergodirekt.de