LPN. clever people. Das Magazin der Kanzlei Lehmann & Partner Ausgabe 2



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Transkript:

Lehmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Freiburg Madrid Paris Kiew LPN. clever people. Das Magazin der Kanzlei Lehmann & Partner Ausgabe 2 Das Steuervereinfachungsgesetz 211 Controllingreport Aufbewahrungspflichten 2 www.lpn-kanzlei.de

VORWORT Liebe Leserin, lieber Leser, wir begrüßen Sie zur zweiten Ausgabe des LPN-Kanzlei- Magazins. Der Grund, der uns dazu bewegt hat, mit dem Kanzlei- Newsletter anzufangen, liegt auf der Hand: ein Zusammenkom- 2Inhalt men ist nur der Beginn, aber nur eine gute Zusammenarbeit ist der Garant für eine erfolgreiche und langfristige geschäftliche Beziehung. In der Zeit, in der wir Sie als unseren Mandanten in Ihren finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten begleiten dürfen, haben wir sicherlich viel über Sie erfahren. Um eine kompetente und ergebnisorientierte Mandantenbetreuung zu gewährleisten, ist dies auch unerlässlich. Umgekehrt bekommen Sie aber nicht sehr viel mit, was die Tätigkeit unserer Kanzlei betrifft. Zwischen der Auftragserteilung Ihrerseits und deren Erledigung liegt eine gewisse Zeit, in der wir unsere ganze Erfahrung und Kompetenz für Vorwort Immer Anwaltskostenerstattung bei Verteidigung gegen unberechtigte Rechtsverfolgung? Die Fristsetzung zur Mangelbehebung im Kaufrecht Aufbewahrungspflichten bei privaten Einkünften Sonderausgaben 21 Das Steuervereinfachungsgesetz 211 Die Steuerpflichtigkeit von Warengutscheinen Steuerfreiheit des Familienheims Controllingreport Sorglos am Mittelmeer - bald keine Mittel mehr? Mit allen Wassern gewaschen: Geldwäscherei ART Prozess- & Labortechnik GmbH & Co. KG 3 4 5 6 8 11 12 13 14 18 21 22 Herausgeber LPN Lehmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Kaiser-Joseph-Straße 256 D-7998 Freiburg T +49 () 761 21115-3 F +49 () 761 21115-4 M info@lpn-kanzlei.de W www.lpn-kanzlei.de Redaktion Martin Lehmann (v.i.s.d.p.) Anina Hauser Sabrina Storz Idee, Konzeption und Gestaltung Nicolas Dongus, Florian Hospach Dongus Hospach Partner www.dohopa.de gemeinsame Ziele einsetzen. Wir verkaufen die Steuerabschlüsse nicht, vielmehr führen wir mit Ihnen eine geschäftliche Beziehung. Und damit diese noch erfolgreicher wird, wollen wir Sie mit den Lebensabschnitten unserer Kanzlei noch vertrauter machen als bisher. Neue Länder, in denen wir unsere Präsenz zeigen, neue Mitarbeiter, die zu unserer Verstärkung beitragen, neue Aktivitäten, denen wir uns widmen das Alles wollen wir Ihnen mitteilen. Angesichts der gewerblichen Vielseitigkeit unserer Mandantschaft haben wir in dieser Ausgabe ein reichhaltiges Repertoire an Informationen zusammengestellt, das sicherlich in verschiedenen Betätigungsfeldern eine Verwendung finden kann. Schmunzelecke 23 Auflage 1. Eine angenehme und hilfreiche Lektüre wünscht Ihnen Martin Lehmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht LPN. clever people. 3

René Pidancet René Pidancet RECHT Die Fristsetzung zur Mangelbehebung im Kaufrecht Immer Anwaltskostenerstattung bei Verteidigung gegen unberechtigte Rechtsverfolgung? Erwirbt der Käufer vom Verkäufer eine mangelhafte Sache was sich ja meist erst einige Zeit nach der Übergabe herausstellt hat der Käufer möglicherweise wegen Verärgerung hierüber plötzlich kein Interesse mehr, die Sache zu behalten, sondern will möglichst umgehend den Kauf rückgängig machen. Der Käufer, der gegenüber dem Verkäufer mündlich oder schriftlich jedenfalls einseitig den Vertrag aufhebt oder die gekaufte Sache herausgibt und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückfordert, wird wenn nicht der Verkäufer aus Kulanz darauf eingeht gegen eine Wand laufen, hinter der gegebenenfalls schon die Anwälte des Verkäufer bereit- Dieses Mangelbeseitigungsrecht muss der Käufer von einigen Ausnahmen wie beispielsweise der ernsthaften und endgültigen Verweigerung des Verkäufers abgesehen dem Verkäufer einräumen. Je nachdem, ob eine Mangelbehebung möglich ist oder nicht, kommt Nachbesserung oder nur Ersatzlieferung als sogenannte Nacherfüllung in Betracht. Für diese Nacherfüllung muss der Käufer dem Verkäufer zwar grundsätzlich keine Frist setzen, allerdings kann der Käufer nur dann wirksam vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn dem Verkäufer zuvor erfolglos stehen. Ein anderer Käufer, der trotz des Mangels die Sache eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde. Diese Fristset- behalten will, fordert vielleicht gleich einen dem Mangel an- zung wiederum muss sich auf den konkreten Mangel bezie- gemessenen Teil des Kaufpreises zurück und wundert sich hen, d.h. der Mangel muss eindeutig bezeichnet werden. hinterher, wenn seinem vermeintlichen Anspruch vom Ver- Stellen Sie sich vor, Sie erhalten ein Schreiben, in dem Sie Beziehung der Parteien geltend gemacht wurde. Im letzten käufer nicht abgeholfen wird. Da die erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung somit ent- aufgefordert werden, eine Forderung zu begleichen, die tat- Fall müsste der Anspruchsteller eine schuldhafte Rechts- scheidend für die weiteren Käuferrechte ist, muss sicherge- sächlich nicht besteht. Um dies zu verdeutlichen, beauftra- gutsverletzung begangen haben, die nicht lediglich einen Dies ist jedoch rechtens, denn dem beschriebenen Verlan- stellt werden, dass in einem eventuellen späteren Gerichts- gen Sie einen Anwalt, der die angebliche Forderung gegen- Vermögensschaden verursacht hat. Auch Betrug käme im gen des Käufers steht das sogenannte Recht der zweiten verfahren die gesetzte Frist auch bewiesen werden kann. über dem Anspruchsteller zurückweist. Der Anspruchsteller letzten Fall in Betracht. Andienung entgegen. Daher empfiehlt sich stets eine schriftliche Fristsetzung mit meldet sich auch nie wieder. Einerseits sind Sie nun froh, Einschreiben/Rückschein. Denn was nützt ein Anspruch, dass sich die Tätigkeit Ihres Anwalts gelohnt hat, anderer- Die Voraussetzungen der genannten Anspruchsgrundla- Ein Mangel der Kaufsache berechtigt noch nicht ohne wei- wenn man dessen Voraussetzungen nicht beweisen kann? seits haben Sie jedoch dessen Kosten zu bezahlen. Aber gen werden meistens eher nicht erfüllt sein. Der Normalfall teres zum Rücktritt vom Vertrag, da dem Verkäufer im BGB Moment! Der Anspruchsteller hat eine unberechtigte For- geht davon aus, dass derjenige, der eine Forderung geltend eine zweite Chance eingeräumt wird, die Sache in den ver- derung erhoben, was ursächlich für die Beauftragung Ihres macht, von deren tatsächlichen Vorliegen überzeugt ist. tragsgemäßen Zustand zu versetzen, d.h. den vorhandenen Anwalts war. Daher müsste er doch verpflichtet sein, die Stellt sich das dann nachdem Sie einen Anwalt zur Forde- Mangel zu beseitigen. Anwaltskosten zu erstatten. Was einleuchtend klingen mag, rungsabwehr beauftragt haben als falsch heraus, weil die stellt sich allzu oft leider als Trugschluss heraus. Forderung nicht besteht, ist der Anspruchsteller regelmäßig nicht verpflichtet, Ihnen entstandene Anwaltskosten zu er- Im deutschen Recht gibt es keinen generellen Kostenerstat- setzen. tungsanspruch gegen denjenigen, der sich unberechtigt eines Rechts berühmt. Denn mit unberechtigten Ansprüchen Es bleibt somit festzustellen, dass bei außergerichtlicher konfrontiert zu werden, gehört nach der Rechtsprechung des Verteidigung gegen eine unberechtigte Rechtsverfolgung Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.12.26 VI ZR 224/5) sorgfältig geprüft werden muss, ob es der Einschaltung ei- zum allgemeinen Lebensrisiko. Greift jedoch eine spezi- nes Rechtsanwalts bedarf. Im Prozess gehören die Anwalts- elle Anspruchsgrundlage ein, sind die Anwaltskosten zu er- gebühren zu den Kosten des Rechtsstreits, die entspre- setzen. chend dem Verfahrensausgang aufgeteilt oder einer Partei auferlegt werden. Als solche Anspruchsgrundlagen kommen etwa Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder unerlaubte Handlung in Betracht. In den ersten beiden Fällen resultiert der Erstattungsanspruch daraus, dass der vermeintliche Anspruch im Rahmen einer (vor-)vertraglichen René Pidancet ist seit 27 zugelassener Rechtsanwalt und arbeitet seit 1.1.21 bei LPN. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Allgemeinen Zivilrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Strafrecht. 4 LPN. clever people. 5

Anina Hauser STEUER Aufbewahrungspflichten Normalerweise gelten steuerliche Aufbewahrungspflichten und -fristen nur für Buchführungsunterlagen von Selbstständigen und Unternehmern. Künftig sind aber auch bestimmte Privatpersonen, d.h. Bezieher von Arbeitslohn oder Kapitalund Vermietungseinkünften, verpflichtet, Aufzeichnungen und Unterlagen über die diesen Überschusseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten (z.b. Bankabrechnungen, Depotauszüge, Handwerkerrechnungen) sechs Jahre lang aufzubewahren. bei privaten Die neuen Pflichten gelten aber nur, wenn die Summe der positiven Überschusseinkünfte mehr als 5. Euro im Kalenderjahr beträgt; bei Verheirateten gilt diese Grenze für jeden Ehegatten. Die Aufbewahrungspflicht besteht wie im betrieblichen Bereich auch für elektronische Daten. Zu beachten ist, dass eine Verrechnung von Verlusten zwischen den Einkunftsarten nicht möglich ist, wohl aber innerhalb einer Einkunftsart (z.b. bei mehreren Immobilien, wenn sich bei einzelnen Objekten Verluste ergeben.) Einkünften Da die Summe der Einkünfte regelmäßig im Veranlagungsverfahren ermittelt wird, bleiben Kapitalerträge, die nicht in die Einkommensteuer-Veranlagung einbezogen werden, weil die Steuer durch den Kapitalertragsteuerabzug abgegolten ist (Abgeltungsteuer), unberücksichtigt. Die Regelung bedeutet auch, dass bei den Betroffenen künftig wie bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern eine sogenannte Außenprüfung durch das Finanzamt generell zulässig ist. Ein besonderer Aufklärungsbedarf (z.b. wenn Anhaltspunkte für eine unrichtige Steuererklärung bestehen) ist hier nicht erforderlich, ausschlaggebend ist einzig das Überschreiten der Einkunftsgrenze. Chefredakteurin Anina Hauser hat im September 28 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten bei der Kanzlei Lehmann & Partner begonnen und startet im Sommer 211 richtig ins Berufsleben. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind die Finanzbuchhaltung sowie die Eigenorganisation. Grundsätzlich ist die Regelung vom Beginn des Kalenderjahres an zu erfüllen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Einkunftsgrenze nicht eingehalten wird. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Aufbewahrungspflichten bereits seit dem 1. Januar 21 anzuwenden sind, wenn der Bezieher der Einkünfte die Grenze schon im abgelaufenen Kalenderjahr 29 überschritten hat. In diesen Fällen ist zu beachten, dass entsprechende Unterlagen aus 21 (z.b. Kontoauszüge) auch nach Ablauf des Jahres bzw. nach Abschluss der Steuerveranlagung 21 noch sechs Jahre lang aufzubewahren sind. Das gilt auch für die Folgejahre, selbst wenn die betreffenden Einkünfte dann unterhalb der Grenzen liegen. Erst wenn die Grenze in fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nicht überschritten wird, werden keine neuen Aufbewahrungsfristen mehr in Gang gesetzt. 6 LPN. clever people. 7

Anina Hauser Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie können zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt geltend gemacht werden. STEUER Unbegrenzt abziehbare Sonderausgaben Begrenzt abziehbare Sonderausgaben Versorgungsleistungen 1 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Unterhaltsleistungen 1 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Kinderbetreuungskosten 9c Abs. 2 EStG: Berufsausbildung 1 Abs. 1 Nr. 7 EStG: Wiederkehrende Zahlungen, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen, können bei ab 28 geschlossenen Verträgen in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Kirchensteuern, Kirchenbeiträge 1 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Abzugsfähig sind die im Kalenderjahr 21 gezahlten Kirchensteuern bzw. entsprechenden Beiträge abzüglich etwaiger Erstattungen. Für welches Kalenderjahr die Kirchensteuer geleistet wird, ist ohne Bedeutung, da es allein auf den Zahlungszeitpunkt ankommt. Ein Sonderausgabenabzug kommt jedoch nicht in Betracht für Kirchensteuer, die auf die seit 29 geltende Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge erhoben wurde. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, der im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, können auf Antrag bis zu 13.85 Euro abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Empfänger der Unterhaltsleistungen dem Antrag zustimmt, weil als Folge des Abzugs beim Zahlenden eine Versteuerung beim Empfänger vorgenommen wird. Die Zustimmung gilt für den jeweiligen Veranlagungszeitraum und für zukünftige Jahre; sie kann nur vor Beginn eines Jahres zurückgenommen werden. Nicht erwerbsbedingte Aufwendungen für die Betreuung von Kindern (z.b. durch Kindergarten, Kinderhort oder Tagesmutter) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Begünstigt sind 2/3 der Kosten, höchstens 4. Euro pro Kind jährlich; es muss eine Rechnung vorliegen und die Zahlung muss auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgen. Betroffen sind Alleinverdiener-Eltern und nichterwerbstätige Alleinerziehende bzw. Ehegatten mit Kindern zwischen 3 und 6 Jahren. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gilt dies bei Alleinstehenden, die krank bzw. behindert sind oder sich in einer Ausbildung befinden, oder bei Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil die genannten Voraussetzungen erfüllt. Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung bzw. für ein Erststudium (Fahrtkosten, Kosten für eine auswärtige Unterbringung, Lernmittel, Studiengebühren usw.) können bis zu einer Höhe von 4. Euro jährlich geltend gemacht werden; der Höchstbetrag kann bei Ehegatten jeweils von beiden in Anspruch genommen werden. Schulgeld 1 Abs. 1 Nr. 9 EStG: 3 % des Schulgeldes für die schulische Ausbildung der eigenen Kinder in anerkannten (Privat-) Schulen in EU-/EWR- Staaten und in Deutschen Auslandsschulen bis zu einem Höchstbetrag von 5. Euro je Kind und Elternpaar können als Sonderausgaben abgezogen werden; Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind allerdings nicht begünstigt. Sonderausgaben 21 8 LPN. clever people. 9

Anina Hauser Sonderausgaben 21 Veronika Kutscher STEUER Das Steuervereinfachungsgesetz 211 Begrenzt abziehbare Sonderausgaben Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke 1b Abs. 1 EStG: Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Institutionen in EU-/EWR-Staaten können bis zur Höhe von 2% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 der Summe aus Umsätzen sowie Löhne und Gehältern als Sonderausgaben abgezogen werden. Begünstigt sind auch Mitgliedsbeiträge an Einrichtungen, wenn diese nicht den Sport, die Heimatkunde, die Tierzucht oder sonstige Freizeitgestaltungen fördern. Zuwendungen, die diese Grenzen übersteigen, können im Rahmen der Höchstbeträge in den Folgejahren geltend gemacht werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug ist die Vorlage einer Zuwendungsbestätigung. Bei Kleinspenden bis zu 2 Euro oder bei Spenden für Katastrophenfälle reicht in der Regel ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg aus. Vorsorgeaufwendungen: 1 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 EStG: Folgende Versicherungen können als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden: Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Risiko-Lebensversicherung Kapital-Lebensversicherung die bis 24 abgeschlossen wurde zu 88 % Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zu 88 % Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht zu 1 % Riester-Rente Bei Direktspenden z.b. an Sportvereine muss der Überweisungsträger etc. einen Hinweis auf den Zweck der Spende enthalten. Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien 34g EStG; 1b Abs. 2 EStG: Zuwendungen an politische Parteien werden mit 5 % der Ausgaben direkt von der Einkommensteuer abgezogen; dies gilt jedoch nur für Zuwendungen bis zu 1.65 Euro (bei Ehegatten 3.3 Euro) im Kalenderjahr. Darüber hinausgehende Beträge können wiederum bis höchstens 1.65 Euro (bei Ehegatten 3.3 Euro) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Christian Pietrantuoni Lösung Fall Mandantenmagazin Ausgabe 1 Es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, da die Ersatzteile aus einem EU-Staat ins Inland gelangt sind, die Ersatzteile für das Unternehmen des A erworben wurden, A kein Kleinunternehmer ist und A keine vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen steuerfreien Umsätze tätigt. A muss vorliegend 19 % von 5. = 9.5 an Umsatzsteuer entrichten. Diesen Betrag kann er jedoch als Vorsteuer wieder abziehen (vgl. 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Das Steuervereinfachungsgesetz 211 ist in Planung. Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, auf was Sie unter Umständen ab 212 im Rahmen Ihrer Steuererklärung achten müssen: Zusammenfassende Einkommenssteuererklärung für 2 Jahre Das Gesetz eröffnet Arbeitnehmern, die zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn ausschließlich Überschusseinkünfte wie etwa Einkünfte aus Vermietung bis zu einer Höhe von 13. Euro (bei Ehegatten bis 26. Euro) erzielen, die Möglichkeit, dass sie ihre Steuererklärung nicht jährlich, sondern nur alle zwei Jahre abgeben müssen. In diesem Fall muss an das Finanzamt ein entsprechender Antrag gestellt werden, der bis spätestens zum Ende der üblichen Abgabefrist für das Erstjahr einzureichen ist. Ein Widerruf seitens des Arbeitnehmers ist während der zwei Jahre jederzeit möglich. Rechtsanwältin Veronika Kutscher arbeitet seit dem 1.3.211 bei Lehmann & Partner. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Steuerrecht. Kindergeld/Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten Ob die Kinderbetreuungskosten berufsbedingt oder nicht berufsbedingt anfallen, soll in Zukunft keine Rolle mehr spielen. Geplant ist, dass die Eltern die Kosten mit 2/3 der Aufwendungen (bis 4. Euro je Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat) als Sonderausgaben und nicht mehr als Werbungskosten in der Steuererklärung ausweisen können. Geht das Kind einer Beschäftigung im Umfang von bis zu 2 Stunden pro Woche bzw. einer geringfügigen Beschäftigung nach oder befindet es sich in einer Ausbildung, so soll sich dies bei volljährigen Kindern bis max. 25 Jahren auf das Kindergeld und auf den Kinderfreibetrag nicht auswirken. Denn es soll allein darauf ankommen, dass das Kind keiner vollen Beschäftigung nachgeht. Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale Bisher hat die Finanzverwaltung die Prüfung, inwieweit die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel die (im Kalenderjahr auf 4.5 Euro begrenzte) Entfernungspauschale übersteigen, tageweise vorgenommen. Für den Bürger ist aufgrund der äußerst komplizierten Berechnung nur schwer zu durchschauen, wie das Finanzamt letztendlich auf die abziehbaren Werbungskosten kommt. Die Berechnung soll aber künftig vereinfacht werden und damit auch eine größere Transparenz für den Bürger mitbringen. Inwieweit die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Entfernungspauschale übersteigen, soll nun wie auch bei der Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.5 Euro jahresbezogen ermittelt werden. 1 LPN. clever people. 11

Veronika Kutscher Veronika Kutscher STEUER STEUER Bei Schenkung unter Ehegatten Im Falle des Erwerbs von Todes wegen Die Steuerpflichtigkeit von Warengutscheinen Schenkt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten oder ein Lebenspartner dem anderen Lebenspartner (i. S. einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) zu Lebzeiten ein Familienheim, so wird dieses nicht der Schenkungssteuer unterworfen, ist also steuerfrei ( 13 Absatz 1 Nr. 4a ErbStG). Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein Familienheim handelt. Als solches wird ein bebautes Grundstück angesehen, soweit darin eine Wohnung gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Entscheidend ist, dass die Wohnung den Mittelpunkt des familiären Lebens bildet. Wird die Wohnung als Ferien- oder Wochenendwohnung genutzt oder stellt sie für den Berufspendler eine Zweitwohnung dar, dann liegt kein Familienheim vor und damit keine Steuerfreiheit. Steuerfreiheit des Familienheims In diesem Fall wird der Erwerb eines Familienheims durch überlebenden Ehegatten oder überlebenden Lebenspartner nicht besteuert ( 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG). Voraussetzung hier ist, dass der verstorbene Ehegatte bzw. Lebenspartner die Wohnung bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War er daran aufgrund objektiv zwingender Umstände wie z. B. wegen seiner Pflegebedürftigkeit (nicht jedoch aufgrund beruflicher Versetzung) gehindert, bleibt der Erwerb dennoch steuerfrei. Der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner muss unverzüglich nach dem Tod des Anderen die Selbstnutzung der Wohnung aufnehmen, es sei denn, er war daran selbst gehindert (z.b. eigene Pflegebedürftigkeit). Anders als bei Schenkungen gilt hier aber ein sog. Nachversteuerungsvorbehalt. Das heißt, dass der Erwerber seit dem Tod des Anderen die Wohnung 1 Jahre selbst nutzen muss, bevor er sie verkauft, vermietet, längere Zeit nicht benutzt oder jemandem ohne Entgelt überlässt. Tut er dies bevor die 1 Jahre abgelaufen sind, so wird das Familienheim rückwirkend in voller Höhe besteuert. Den Verkauf etc. vor Ablauf der 1 Jahre muss der Erwerber dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Grundsätzlich gilt, dass Sachbezüge, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält und die die monatliche Freigrenze von 44 Euro nicht übersteigen, lohnsteuerfrei sind ( 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Wann sind nun aber die Warengutscheine als Sachbezüge zu behandeln und wann gelten sie als Barbezüge? Die Eingruppierung ist steuerlich von entscheidender Bedeutung, denn als Barbezug ist der Warengutschein in voller Höhe steuerpflichtig, als Sachbezug dagegen bis zu 44 Euro steuerfrei. Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 11.11.21 IV R 21/9) hat dazu nun Stellung bezogen und entschieden, dass Warengutscheine dann Sachbezüge darstellen, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber hat, statt des Gutscheins Bargeld zu verlangen. Dabei darf der Warengutschein entgegen der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung auch auf einen Höchstbetrag lauten. Laut dem Bundesfinanzhof (Urteil vom 11.11.21 VI R 27/9) liegt auch ein Sachbezug vor, wenn der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit einer Auflage verbindet, den Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden (Bsp: Tankkarte). 12 LPN. clever people. 13

Sabrina Storz BERATUNG Controllingreport Muster GmbH Musterhobelweg 5 9451 Nürnberg Trend Controllingreport Muster GmbH Dezember 21 Dez 29 kein Handlungsbedarf! Der Controllingreport ist ein einfach anzuwendendes Instrument für die unterjährige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Mandanten. Mit tiefer gehenden Analysen geht er dabei in seinen Aussagen deutlich über die klassische betriebswirtschaftliche Auswertung hinaus. Mit Kennzahlen, Trends und Grafiken auf Basis der laufenden Finanzbuchführung bringt der Controllingreport die wirtschaftliche Unternehmenssituation auf den Punkt. Entwicklungen und Tendenzen arbeitet er klar heraus. Wichtige Veränderungen werden dargestellt und durch optische Symbole hervorgehoben ganz im Sinne eines zeitgemäßen unterjährigen Controllings. Die aussagekräftige Gestaltung der Auswertungen erspart Ihnen aufwändiges manuelles Aufarbeiten von Unternehmensdaten. Leider fehlen in der betriebswirtschaftlichen Auswertung die Aussagen zur Liquidität, zum Privatbereich/Kapital und zu Forderungen und Verbindlichkeiten. Erfolg Monatliche Entwicklung Gesamtleistung (Fläche) / Gesamtkosten + Mat./Wareneinkauf (Linie) 7. Gesamtleistung 4.625.376,26 4.868.32,82 6. Mat./Wareneinkauf 2.86.913,81 2.222.947,13 5. Rohertrag 2.538.462,45 2.645.85,69 4. Gesamtkosten 1.759.211,26 1.899.122,7 3. Betriebsergebnis 782.78,63 749.493,6 2. Anteil Mat./Wareneinkauf an Gesamtleistung 45,12% 45,66% 1. Anteil Gesamtkosten an Gesamtleistung 38,3% 39,1% Umsatzrentabilität (bezogen auf Gesamtleistung) 16,92% 15,4% Jan 9 Jul 9 Jan 1 Jul 1 Liquidität Finanzmittel am Beginn der Periode -3.27,34 31.59,94 Kassenbestand + betriebliche Bankkonten Cashflow lfd. Geschäftstätigkeit 437.974,57 51.443,6 Mittelveränderung aus erwirtschafteter Liquidität Cashflow Finanzierung -138.46,55-297.766,93 Mittelveränderung aus dem Finanzierungsbereich Cashflow Investition -324.77,44-188.393,41 Mittelveränderung aus dem Investitionsbereich Finanzmittel am Ende der Periode -27.77,76 46.792,66 Kassenbestand + betriebliche Bankkonten Privatbereich/Kapital Einzahlungen Unternehmer,, Kapitalveränderungen durch Einlagen Auszahlungen Unternehmer 15., 15., Kapitalveränderungen durch Entnahmen Forderungen und Verbindlichkeiten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 392.357,98 392.1,83 Monatliche Entwicklung Gesamtleistung (Fläche) / Forderungen aus L.u.L. (Linie) / Gesamtumsatz (Umsatzerlöse + So. betr. Erlöse) 4.628.95,7 4.871.562,26 7. * Anzahl der Tage im Auswertungszeitraum 36 36 6. = Zielgewährung an Kunden in Tagen 31 29 5. 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 164.11,1 167.726,93 3. Prozentanteil der Kunden, mit denen 8% der 2. Kundenumsätze erreicht werden 12,5% 12,63% 1. Prozentanteil der Lieferanten, von denen 8% der Lieferungen / Leistungen erbracht werden 3,43% 29,17% Jan 9 Jul 9 Jan 1 Jul 1 Währung: EUR Beispiel für die Betriebswirtschaftliche Auswertung Vorjahresvergleich: Liquidität: Liquidität bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Kapital: Was der Unternehmer in sein Unternehmen einlegt. Kanzlei-Rechnungswesen pro V.1.31 2998/5534/21 15.2.211 Vorjahresvergleich Dezember 21 Muster GmbH Blatt 1 SKR 4 BWA-Nr. 1 BWA-Form DATEV-BWA Wareneinsatz K51 Privatbereich: Der Privatbereich sind die Privateinlagen und Privatauslagen. Bezeichnung Dez/21 Dez/29 Veränderung Jan/21 - absolut in % Dez/21 Jan/29 - Dez/29 Veränderung absolut in % Umsatzerlöse Best.Verdg. FE/UE Akt.Eigenleistungen Gesamtleistung Mat./Wareneinkauf 553.845,18 597.954,93-44.19,75-7,38 4.625.376,26 4.868.32,82-242.656,56,,,,,,,,,,,, 553.845,18 597.954,93-44.19,75-7,38 4.625.376,26 4.868.32,82-242.656,56 152.777,78 167.765,5-14.987,72-8,93 2.86.913,81 2.222.947,13-136.33,32-4,98-4,98-6,12 Muster GmbH Musterhobelweg 5 9451 Nürnberg Controllingreport Muster GmbH Erfolg Dezember 21 Rohertrag 41.67,4 43.189,43-29.122,3-6,77 2.538.462,45 2.645.85,69-16.623,24-4,3 Bezeichnung Dez 29 Abweichung Abweichung prozentual So. betr. Erlöse Betriebl. Rohertrag 294,12 294,12, 3.529,44 3.529,44, 41.361,52 43.483,55-29.122,3-6,76 2.541.991,89 2.648.615,13-16.623,24-4,3 Umsatzerlöse 4.625.376,26 4.868.32,82-242.656,56-4,98% Gesamtleistung 4.625.376,26 4.868.32,82-242.656,56-4,98% 6.. Mat./Wareneinkauf 2.86.913,81 2.222.947,13-136.33,32-6,12% Erfolg Kostenarten: Personalkosten Raumkosten Betriebl. Steuern Versich./Beiträge Besondere Kosten Kfz-Kosten (o. St.) Werbe-/Reisekosten Kosten Warenabgabe Abschreibungen Reparatur/Instandh. Sonstige Kosten Gesamtkosten Betriebsergebnis Zinsaufwand Sonst. neutr. Aufw Neutraler Aufwand Zinserträge Sonst. neutr. Ertr Verr. kalk. Kosten Neutraler Ertrag Kontenkl. unbesetzt Ergebnis vor Steuern Steuern Eink.u.Ertr 94.595,96 12.84,8-7.488,84-7,34 1.129.879,6 1.212.515,61-82.636,55 11.31,27 12.971,45-1.661,18-12,81 137.25,75 157.386,7-2.18,95 799, 821, -22, -2,68 7.258,9 7.618, -359,1 2.917,4 3.563,66-646,26-18,13 43.592,58 49.911,81-6.319,23,,,,,, 8.116,33 9.124,36-1.8,3-11,5 95.772,49 11.747,81-14.975,32 5.238,12 5.153,4 84,72 1,64 45.47,11 46.863,42-1.393,31 1.492,3 1.462,77 29,26 2, 21.451,29 23.187,42-1.736,13 1.399,21 1.,22 398,99 3,99 123.366,53 122.65,3 1.31,23 2.16,25 2.117,9 42,35 2, 2.464,73 2.988,19-523,46 14.232, 15.176,66-944,66-6,22 134.749,82 147.837,81-13.87,99 151.26,57 162.476,22-11.215,65-6,9 1.759.211,26 1.899.122,7-139.91,81 25.1,95 268.7,33-17.96,38-6,68 782.78,63 749.493,6 33.287,57 8.838,91 11.147,36-2.38,45-2,71 78.691,79 86.12,85-7.321,6 339,74 57, -167,26-32,99 18.93,87 9.33,28 9.897,59 9.178,65 11.654,36-2.475,71-21,24 97.622,66 95.46,13 2.576,53 2.491,73 1.743,6 748,67 42,95 2.64,5 2.59,9 545,41 1.26,5 42,17 84,33 2, 1.768,83 15.937,17-5.168,34,,,,,, 3.752,23 2.163,23 1.589, 73,45 13.373,33 17.996,26-4.622,93,,,,,, 244.674,53 258.516,2-13.841,67-5,35 698.531,3 672.443,19 26.88,11 19.1, 16.96, 2.14, 12,62 148.17, 151.46, -3.29, -6,82-12,82-4,71-12,66-13,52-2,97-7,49 1,7-2,49-8,85-7,37 4,44-8,51 19,57 2,71 26,49-32,43-25,69 3,88-2,17 Rohertrag 2.538.462,45 2.645.85,69-16.623,24-4,3% 5.. So. betr. Erlöse 3.529,44 3.529,44,,% Betriebl. Rohertrag 2.541.991,89 2.648.615,13-16.623,24-4,3% 4.. Kostenarten: Personalkosten 1.129.879,6 1.212.515,61-82.636,55-6,82% 3.. Raumkosten 137.25,75 157.386,7-2.18,95-12,82% Betriebl. Steuern 7.258,9 7.618, -359,1-4,71% 2.. Versich./Beiträge 43.592,58 49.911,81-6.319,23-12,66% Kfz-Kosten (o. St.) 95.772,49 11.747,81-14.975,32-13,52% 1.. Werbe-/Reisekosten 45.47,11 46.863,42-1.393,31-2,97% Kosten Warenabgabe 21.451,29 23.187,42-1.736,13-7,49% Abschreibungen 123.366,53 122.65,3 1.31,23 1,7% Reparatur/Instandh. 2.464,73 2.988,19-523,46-2,49% Sonstige Kosten 134.749,82 147.837,81-13.87,99-8,85% Gesamtkosten 1.759.211,26 1.899.122,7-139.91,81-7,37% Betriebsergebnis 782.78,63 749.493,6 33.287,57 4,44% Zinsaufwand 78.691,79 86.12,85-7.321,6-8,51% Sonst. neutr. Aufw 18.93,87 9.33,28 9.897,59 19,57% Neutraler Aufwand 97.622,66 95.46,13 2.576,53 2,71% Zinserträge 2.64,5 2.59,9 545,41 26,49% Sonst. neutr. Ertr 1.768,83 15.937,17-5.168,34-32,43% Neutraler Ertrag 13.373,33 17.996,26-4.622,93-25,69% Ergebnis vor Steuern 698.531,3 672.443,19 26.88,11 3,88% Steuern Eink.u.Ertr 148.17, 151.46, -3.29, -2,17% Vorläufiges Ergebnis 55.361,3 52.983,19 29.378,11 5,64% 2.5. 2.. 1.5. 1.. 5. Gesamtleistung Betriebl. Rohertrag Betriebsergebnis Vorläufiges Ergebnis Dez 29 Wesentlichkeitsanalyse der Kostenarten Vorläufiges Ergebnis 225.574,53 241.556,2-15.981,67-6,62 55.361,3 52.983,19 29.378,11 5,64 Das vorläufige Ergebnis entspricht dem derzeitigen Stand der Buchführung. Abschluss-/ Abgrenzungsbuchungen können es noch verändern. Status 21*FCT Werte in: EUR Dez 29 Mat./Warenein kauf Personalkosten Raumkosten Sonstige Kosten Abschreibunge n Kfz-Kosten (o. St.) 2.86.913,81 1.129.879,6 137.25,75 134.749,82 123.366,53 95.772,49 2.222.947,13 1.212.515,61 157.386,7 147.837,81 122.65,3 11.747,81 Währung: EUR 14 LPN. clever people. 15

Sabrina Storz BERATUNG Muster GmbH Musterhobelweg 5 9451 Nürnberg Controllingreport Muster GmbH Liquidität Dezember 21 Bezeichnung Abweichung Dez 29 Finanzmittel am Beginn der Periode -3.27,34 31.59,94-34.717,28 Monatliche Liquiditätsentwicklung 5. Einzahlungen von Kunden 5.261.939,81 5.538.613,88-276.674,7 Auszahlungen an Lieferanten 3.53.86,99 3.28.146,6-226.339,7-4. - Auszahlungen an Beschäftigte 1.127.617,8 1.21.683,66-83.66,58 3. + sonstige Einzahlungen 2.64,5 17.59,9-14.454,59 - sonstige Auszahlungen 645.145,67 563.4,19 81.745,48 2. Cashflow lfd. Geschäftstätigkeit 437.974,57 51.443,6-63.468,49 1. - Auszahlungen an Unternehmer 15., 15.,, + Einzahlungen aus Kreditaufnahme 242.42,77 5., 192.42,77 - Auszahlungen aus Kredittilgung 23.53,32 197.766,93-1. 32.736,39 Cashflow Finanzierung -138.46,55-297.766,93 159.36,38-2. Jan 9 Jul 9 Jan 1 Jul 1 Einzahlungen aus Verk. v. Sachanlagen 2.185,9 21.526,89-1.341,8 Auszahlungen für Invest. Sachanlagen 433.212,53 6.37,69 426.94,84 - Finanzmittel + Forderungen aus L.u.L. - Verbindlichkeiten aus L.u.L. Finanzmittel - Auszahlungen für Invest. immat. Gegenst., 3.612,61-3.612,61 Finanzmittel + Forderungen aus L.u.L. - Auszahlungen für Invest. Finanzanlagen 1.,, 1., + Einzahlungen kfr. Finanzdisposition 2.,, 2., - Auszahlungen kfr. Finanzdisposition 11.5, 2., -98.95, Monatl. Entwicklung Cashflow / Betriebsergebnis Cashflow aus Investition -324.77,44-188.393,41-135.684,3 3. Zahlungswirksame Veränderungen -24.563,42 15.282,72-39.846,14 25. Finanzmittel am Ende der Periode -27.77,76 46.792,66-74.563,42 2. 15. Finanzmittel 1. + Forderungen aus L.u.L. 364.587,22 438.83,49-74.216,27 Finanzmittel 5. + Forderungen aus L.u.L. - Verbindlichkeiten aus L.u.L. 2.486,21 271.76,56-7.59,35-5. -1. Jan 9 Jul 9 Jan 1 Jul 1 Cashflow lfd.gesch. Betriebsergebnis deutlich sinkende Liquidität Muster GmbH Musterhobelweg 5 9451 Nürnberg Bezeichnung Plan Abweichung Abweichung prozentual Umsatzerlöse 4.625.376,26 4.868.27, -242.65,74-4,98% Gesamtleistung 4.625.376,26 4.868.27, -242.65,74-4,98% Mat./Wareneinkauf 2.86.913,81 2.222.942, -136.28,19-6,12% Rohertrag 2.538.462,45 2.645.85, -16.622,55-4,3% So. betr. Erlöse 3.529,44 3.528, 1,44,4% Betriebl. Rohertrag 2.541.991,89 2.648.613, -16.621,11-4,3% Kostenarten: Controllingreport Muster GmbH Erfolgsplanung Dezember 21 Personalkosten 1.129.879,6 1.212.511, -82.631,94-6,81% Raumkosten 137.25,75 157.38, -2.174,25-12,82% Betriebl. Steuern 7.258,9 7.618, -359,1-4,71% Versich./Beiträge 43.592,58 49.94, -6.311,42-12,65% Kfz-Kosten (o. St.) 95.772,49 11.743, -14.97,51-13,52% Werbe-/Reisekosten 45.47,11 46.858, -1.387,89-2,96% Kosten Warenabgabe 21.451,29 23.182, -1.73,71-7,47% Abschreibungen 123.366,53 122.58, 1.38,53 1,7% Reparatur/Instandh. 2.464,73 2.979, -514,27-2,45% Sonstige Kosten 134.749,82 147.832, -13.82,18-8,85% Gesamtkosten 1.759.211,26 1.899.65, -139.853,74-7,36% Betriebsergebnis 782.78,63 749.548, 33.232,63 4,43% Zinsaufwand 78.691,79 86.349, -7.657,21-8,87% Sonst. neutr. Aufw 18.93,87 9.33, 9.897,87 19,57% Neutraler Aufwand 97.622,66 95.382, 2.24,66 2,35% Zinserträge 2.64,5 2.58, 546,5 26,55% Sonst. neutr. Ertr 1.768,83 15.937, -5.168,17-32,43% Neutraler Ertrag 13.373,33 17.995, -4.621,67-25,68% Ergebnis vor Steuern 698.531,3 672.161, 26.37,3 3,92% Steuern Eink.u.Ertr 148.17, 151.46, -3.29, -2,17% Vorläufiges Ergebnis 55.361,3 52.71, 29.66,3 5,7% 6.. 5.. 4.. 3.. 2.. 1.. 2.5. 2.. 1.5. 1.. 5. Plan Erfolg Gesamtleistung Betriebl. Rohertrag Betriebsergebnis Vorläufiges Ergebnis Mat./Warenein kauf Plan Wesentlichkeitsanalyse der Kostenarten Personalkoste n Raumkosten Sonstige Kosten Abschreibung en Kfz-Kosten (o. St.) 2.86.913,81 1.129.879,6 137.25,75 134.749,82 123.366,53 95.772,49 2.222.942, 1.212.511, 157.38, 147.832, 122.58, 11.743, Währung: EUR Währung: EUR Cashflow: Der Begriff Cashflow steht für eine Gewinnkennzahl zur Unternehmensanalyse. Er beschreibt den Zugang an flüssigen Mitteln in einer Abrechnungsperiode. Muster GmbH Musterhobelweg 5 9451 Nürnberg Unternehmensbereich Ergebnis der Geschäftstätigkeit Dez 29 Vorläufiges Ergebnis 55.361,3 52.983,19 Cashflow lfd. Geschäftstätigkeit 437.974,57 51.443,6 Mittelbestand Finanzmittel am Ende der Periode -27.77,76 46.792,66 Controllingreport Muster GmbH Privatbereich Kapital Dezember 21 1. 5. Monatliche Entwicklung Finanzmittel / Privat- /Gesellschaftsbereich Gesamtleistung: Die Gesamtleistung ist das Zwischenergebnis der Umsatzerlöse, der Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigerzeugnissen bzw. die noch nicht abgerechneten Leistungen und die anderen aktivierten Eigenleistungen. Betrieblicher Rohertrag: Der Rohertrag ist ein Ausdruck für die positive Differenz zwischen Umsatzerlösen (Umsatz) und Wareneinsatz (Warenaufwand). Vorteile des Contollingreports Betriebergebnis: Das Betriebsergebnis bezeichnet in der Regel den Gewinn aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb. Vorläufiges Ergebnis: Das Betriebsergebnis ist der vorläufige Erfolg eines Unternehmens oder eines Betriebes. Privat-/Gesellschafterbereich Einzahlungen Unternehmer *,, übrige Auszahlungen Eigenkapital 15., 15., Auszahlungen an Unternehmer * 15., 15., Saldo Privat-/Gesellschafter -15., -15., Entnahme Entnahme Finanzmittel ohne Privatbereich 122.229,24 196.792,66 * ggf. Gesellschafter -5. -1. -15. -2. Jan 9 Jul 9 Jan 1 Jul 1 Saldo Privat-/Gesellschaftsbereich / Kapital Finanzmittel Treffsichere und überzeugende Darstellung der wirtschaftlichen Situation Grafische Aufbereitung und farbliche Hervorhebung Mehr Informationen über Ihr Unternehmen bei Reduktion auf die wesentlichen Kennzahlen Zeitnah Übersichtlich Verständlich Währung: EUR Chefredakteurin Sabrina Storz hat im September 28 ihre Ausbildung zur Finanzassistentin Fachrichtung Steuer bei der Kanzlei Lehmann & Partner begonnen und startet im Sommer 211 richtig ins Berufsleben. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind die Finanzbuchhaltung sowie die Eigenorganisation. 16 LPN. clever people. 17

Iryna Lehmann Sorglos am Mittelmeer bald keine Mittel mehr? WIRTSCHAFT An laufende Kosten denken! Ob ein Bungalow, ein Appartement oder eine Finca; nehmen Sie Abstand von einer Kapitalanlage mit herkömmlicher Rendite. Die Relevanz von Wertsteigerung, Steuerersparnissen und Rendite aus der Vermietung von Ferienimmobilien wird in den meisten Fällen stark überbewertet. Kostenlos Urlaub machen und gleichzeitig hohe Kapitalerträge aus Ferienwohnungen ernten dies werden Sie kaum unter einen Hut bringen können. Die laufenden Kosten für Steuern, Abgaben, Gebühren und Instandhaltungen verwandeln den Traum an ein Ferienhaus in einen teueren Spaß. Dennoch ist die Aussicht, ein echter Eigentümer zu sein und die erworbene Immobilie als zweite Heimat betrachten zu können, ein wichtiges Pro -Argument. Vor dem Erwerb einer Immobilie sollten daher unbedingt die Kosten für Wasser, Abwasser, Strom, Müll, Versicherungen, Grundsteuer, Einkommensteuer auch für die Eigennutzung der Immobilie und die Vermögensteuer (bei Eigentumswohnungen können monatlich zu zahlende Umlagen hinzukommen) in Betracht gezogen werden. Kauf einer Ferienimmobilie in Spanien Gerade wenn das Wetter in Deutschland einem Streiche spielt, sehnt man sich öfters nach viel Sonne, hellblauem Himmel, Palmen und Meeresgeräuschen. Die zahlreichen Fluggesellschaften wollen Sie in das Land ihrer Urlaubsträume bringen Spanien! Problemlose Flugmöglichkeiten, gute Infrastruktur des Landes, hervorragendes Klima und das Gefühl eines niemals endenden Urlaubs das Ganze beschert Spanien noch mehr Attraktivität. Und irgendwann kommt man auf die Idee, in diesem Paradies fest Fuß zu fassen. Der Erwerb eines Ferienhauses, das im Ruhestand zu einem Zufluchtsort werden kann, verspricht einem lauter Vorteile. In diesem Paradies ist jedoch nur die Sonne gratis! Steuerlicher Überblick Steuerpflicht des Käufers die Vermögensübertragungssteuer Diese Steuer, die unserer Grunderwerbsteuer entspricht, fällt Dabei sind auch die sogenannten Kaufnebenkosten zu beachten, zu denen Notar- und Registergebühren, eventuell dann an, wenn der Erwerb nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen abgeschlossen worden ist. Die Steuer Grob kalkuliert sollten Sie von ungefähr 8 bis 9 % des Kauf- auch Beratungskosten und Vermittlungsprovision zählen. beträgt 7 % des in dem Kaufvertrag angegebenen Kaufpreises. Steuerpflichtig ist der Käufer, der diese Steuer nach Abpreises ausgehen. schluss des Kaufvertrages zu zahlen hat. Steuerpflicht des Verkäufers Die laufenden Steuern der Immobilieneigentümer 1. Einkommensteuer Ab dem 1.1.21 gelten folgende Steuersätze: bei einem Nettokapitalgewinn bis 6., Euro findet ein Steuersatz von 19 % Anwendung. Ab 6., Euro Nettokapitalgewinn findet ein Steuersatz von 21 % Anwendung. 2. Wertzuwachssteuer Versteuert wird der Wertzuwachs von (städtischen) Grundstücken, nicht von Gebäuden oder Wohnungen. Der Steuersatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich (16 % - 3 %). Bemessungsgrundlage ist der Katasterwert. Diese Steuer muss im Falle einer entgeltlichen Übertragung der Verkäufer bezahlen. Meistens wird jedoch vereinbart, dass der Käufer diese Steuer zu zahlen hat. 1. Einkommensteuer Für die Nutzung der eigenen Immobilie fällt jährlich Einkommensteuer an. Versteuert wird ein fiktiver Nutzungswert. Zur Berechnung des fiktiven Nutzungswertes werden 2 % bzw. 1,1 % des Katasterwertes zugrunde gelegt. Der Steuersatz beträgt 24 %. Diese in Spanien zu entrichtende Steuer kann nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Deutschland auf die hier zu zahlende Steuer angerechnet werden. Vermietet der Nichtansässige seine Immobilie, unterliegen die Einkünfte aus dieser Vermietung ebenfalls der Einkommensteuer. Der in Spanien nicht ansässige Vermieter kann seine Werbungskosten in Abzug bringen. Der anzuwendende Steuersatz liegt je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens zwischen 12 % und 21,5 %. Iryna Lehmann M.A. ist seit Jahren mit der Betreuung unserer Mandanten im osteuropäischen Raum tätig. 3. Beurkundungssteuer Die Beurkundung des Kaufvertrages ist mit,5 % des beurkundeten Kaufpreises zu versteuern. Die Steuer fällt für die Erstellung des Originals sowie für weitere beurkundete Kopien an. Die einfache Kopie ist allerdings steuerfrei. 2. Immobiliensteuer oder Grundsteuer Jährlich ist bei der Gemeinde eine sog. Immobiliensteuer für den Grundbesitz zu zahlen. Dieser Grundbesitz berechnet sich ausschließlich nach dem von der Gemeinde festgesetzten Katasterwert. Die Höhe der Immobiliensteuer liegt zwischen,4 % und,6 %. Bei der Festsetzung wird die Größe der Gemeinde berücksichtigt. 18 LPN. clever people. 19

Iryna Lehmann Iryna Lehmann WIRTSCHAFT WIRTSCHAFT Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Mit allen In Spanien ist es üblich, dass zuerst ein privatschriftlicher Kaufvertrag über die Immobilie abgeschlossen wird. Dieser privatschriftliche Kaufvertrag ist in vollem Umfang für beide Seiten verbindlich und lässt Pflichten und Rechte entstehen. Wenn sich also jemand privatschriftlich verpflichtet hat, eine bestimmte Immobilie zu einem bestimmten Preis zu kaufen, dann kann der Verkäufer auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Sogar mündliche Abmachungen sind gültig. Der Vertrag allein reicht allerdings zum Eigentumserwerb nicht aus. Der Verkäufer muss den Grundbesitz noch übergeben. Meistens erfolgt die Übergabe im Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrags (sog. Escritura). Auf eine notarielle Beurkundung sollte unbedingt bestanden werden, weil im spanischen Recht das Prioritätsprinzip gesetzlich verankert ist: ist ein und dieselbe Sache an verschiedene Käufer verkauft worden, so steht das Eigentum dem Erwerber zu, der sie früher im Register eingetragen hat. Die Juristen nennen das Schutz des guten Glaubens an die Richtigkeit der Eintragung. Verkauft der eingetragene Eigentümer beispielsweise nach Übergabe der Immobilie an den Erstkäufer an einen gutgläubigen Dritten, der das Objekt mittels notarieller Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch erwirbt, so verliert der erste Erwerber sein Eigentum. Das Eigentum steht nun dem Zweiterwerber zu. So birgt ein Eigentumserwerb im Ausland neben dem Wunsch auf ein sorgloses Leben auch viele Schwierigkeiten in sich. Eine professionelle Beratung ist in diesem Fall entscheidend. Mit einem Fachberater lassen sich solche Risiken vermeiden. Zum Beispiel eine Rechtsanwaltskanzlei, zu deren Team spanische Muttersprachler gehören, die auf dem spanischen Markt tätig und Mitglied in der Spanischen Anwaltskammer ist. Wir, LPN Rechtsanwaltskanzlei, würden uns sehr freuen, Ihnen unsere gesamte Erfahrung in Immobiliengeschäften in Spanien zur Verfügung zu stellen und Sie Ihren Träumen näher zu bringen. Wassern gewaschen: Geldwäscherei Die Legende besagt, der Begriff Geldwäsche ist dem Gangsterboss Al Capone zu verdanken, der illegale Einnahmen in Waschsalons investierte, deren Umsätze kaum zu kontrollieren waren. Seit jener Zeit blüht dieses kriminelle Gewerbe auf und die Tricks der Betrüger werden immer raffinierter. Lebensmittel: Mit illegalem Vermögen kaufen Geldwäscher Rohstoffe wie Getreide oder Olivenöl. Diese unterliegen oft keiner Uno-Handelssperre und lassen sich deshalb unauffällig in andere Staaten transportieren und verkaufen. Erfundenes Paradies: Um die Spur ihres schmutzigen Geldes zu verwischen, arbeiten Kriminelle sogar mit erfundenen Staaten. So existiert der Inselstaat Melchizedek, den die Kalifornier Mark Logan und David Evan Pedley kreiert haben, nur im Internet. Trotzdem hat die Insel ein Bankensystem und Pässe, die einige Staaten irrtümlicherweise sogar anerkannten. Mittelsmänner: In Werbemails versprechen Geschäftsleute Provisionen, wenn sie Geld über Privatkonten leiten dürfen. Immer mehr Deutsche fallen darauf herein und machen sich damit als Finanzagenten strafbar. Datenklau im Internet: Per Mail bekommen Internet-Nutzer Links zu einer gefälschten Homepage ihrer Bank. Geben sie dort Kontodaten preis, nutzen diese die Kriminellen, um Geld ab- oder umzubuchen ( Phishing ). Briefkastenfirmen: Manche Länder gestatten es Gaunern, formlos Briefkastenfirmen zu gründen. Mit deren Hilfe können sie Geld über mehrere Staaten lenken und so die Herkunft verschleiern. Immobilien: Kriminelle mieten eine Wohnung und bezahlen mehrere Monate im Voraus. Kurz danach kündigen sie, lassen sich den Vorschuss ins Ausland erstatten und verwischen so die Spur des Geldes. Zahlung in Häppchen: Bargeldbeträge von 15 Euro und mehr erregen den Argwohn von Banken. Deshalb zahlen Geldwäscher kleinere Summen bei verschiedenen Filialen ein und leiten sie schließlich als einen großen Betrag weiter. 2 LPN. clever people. 21

Özcan Kumanova MANDANTEN SCHMUNZEL ECKE Witze Kuriose Rechtsfälle ART Prozess- & Labortechnik GmbH & Co. KG Ein Unternehmen mit Perspektive ART Prozess- & Labortechnik GmbH & Co KG entwickelt und fertigt seit 1994 qualitativ hochwertige, leistungsstarke Dispergier- und Homogenisiersysteme. Ziel war und ist es, zuverlässige, reproduzierbare Probenergebnisse kombiniert mit einfachem Handling der Geräte zu einem überzeugenden Preis-Leistungsverhältnis anzubieten. Die MICCRA-Serie dispergiert, homogenisiert, emulgiert, suspendiert, zerkleinert und zerfasert nach dem Rotor-/ Statorprinzip. Dank des Baukastenprinzips werden verschieden starke Antriebe, Schaftrohre in vier Längen und alle Dispergierwerkzeuge je nach Anforderung völlig flexibel und frei kombiniert. Die MICCRA-Serie kommt als Handgerät und mit Stativ zum Einsatz. Alle Produkte sind hierbei durch eine eigene Produktion in Deutschland gefertigt und stehen für Qualität Made in Germany. Özcan Kumanova, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der ART Prozess- & Labortechnik GmbH & Co. KG Der Beamte kommt zum Arzt und lässt sich untersuchen. Er meint: In letzter Zeit fühle ich mich wie gerädert! - Arbeiten Sie zuviel? - Ach, das geht eigentlich, Herr Doktor, vor einem Jahr mussten wir mit Überstunden noch ca. 42 Stunden arbeiten und heute sind es nur noch 37,5 Stunden. - Sehen Sie, stellt der Doktor die Diagnose, Ihnen fehlen wahrscheinlich diese 4,5 Stunden Schlaf! Heinz Rühmann ging eines Tages ins Finanzamt, suchte das für ihn zuständige Büro auf, setzte sich und blickte die Beamten freundlich lächelnd an. Der Bürovorsteher erkannte den berühmten Filmschauspieler natürlich sofort, begrüßte ihn strahlend und fragte: Was können wir für Sie tun, Herr Rühmann? Oh gar nichts, danke schön. Ich wollte nur gern einmal die Herren kennen lernen, für die ich arbeite. Herr Meier bekommt vom Finanzamt seine Steuererklärung zurück. Wir vermissen die Einkünfte Ihrer Frau!, steht im Begleitschreiben. Meier schreibt zurück: Ich auch, meine Herren. Zwei Ballonfahrer haben im Nebel völlig die Orientierung verloren. Plötzlich reißt der Nebel auf und sie sehen unter sich auf einer Hochfläche einen einsamen Spaziergänger. Einer der Männer im Fesselballon formt die Hände zu einem Trichter und ruft nach unten: Woooo sind wir hiiier? Der Spaziergänger wirft einen kurzen Blick nach oben und antwortet dann wie aus der Pistole geschossen: In einem Fesselballon, 3 Meter über der Erde. Dann schließt sich der dichte Nebel wieder. Da meint der eine Ballonfahrer zum anderen: Der Mann muss Steuerberater gewesen sein. Seine Antwort war prompt, präzise, völlig richtig und trotzdem zu nichts zu gebrauchen. Stellt der Sturz eines schlafenden Beamten auf den Boden seines Amtszimmers einen Arbeitsunfall dar? Beamte arbeiten bekanntlich viel und hart. Wer etwas anderes behauptet, bedient nur Vorurteile. Wären Beamte wirklich so faul, wie ihnen manchmal nachgesagt wird, bräuchten sie zur Erholung schließlich nicht die (gefühlte) Mittagspause von elf bis drei, in der sie für Bürgeranliegen in der Regel nur schwer erreichbar sind. So sah es wohl auch das Sozialgericht Dortmund, das sich ernsthaft mit der Frage beschäftigen musste, ob der Sturz eines schlafenden Beamten von seinem Bürostuhl auf den Boden des Amtszimmers einen Arbeitsunfall darstellte. Der Beamte zog sich dabei Verletzungen zu - sein Leid wurde jedoch sanft abgefedert. Denn das Sozialgerecht Dortmund stellte fest: Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat einen Arbeitsunfall erlitten, jedenfalls dann, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist. Wie der Beamte diesen Erschöpfungszustand während der Dienstzeit erreichen konnte, lässt sich dem Urteil leider nicht entnehmen. Fazit: Weiterhin gute Erholung in deutschen Amtsstuben! In hervorragender Zusammenarbeit der Chefredakteurinnen Sabrina Storz und Anina Hauser. 22 LPN. clever people. 23

LPN LPN Lehmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Kaiser-Joseph-Straße 256 D-7998 Freiburg T +49 () 761 21115-3 F +49 () 761 21115-4 M info@lpn-kanzlei.de 2 www.lpn-kanzlei.de