Beratungsprotokoll private Krankheitskosten-Vollversicherung Verdienstausfall Pflegeversicherung Kuren Allgemeine Daten der Beratung Berater - nachfolgend Berater genannt - Mandant(en) - nachfolgend Mandant genannt - Rechtliche Grundlagen, Informationspflichten des Vermittlers Rechtliche Grundlage Der Gesetzgeber sieht in 42c VVG vor, daß der Versicherungsvermittler das Beratungsgespräch zu dokumentieren hat. Der Versicherungsmakler ist hiermit seinen Informationspflichten gemäß 5 VersVermV nachgekommen. Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.info überprüfen Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.v., Informationspflicht Postfach 08 06 22 10006 Berlin (weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de) Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Kronenstr. 13 10117 Berlin (weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn (weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute]) Ort der Beratung Zeitpunkt der Beratung beim Berater beim Beratenen anderer Ort: Die Beratung fand am.. in der Zeit von. Uhr bis. statt. keine folgende: Weitere anwesende Personen
Die Beratung erfolgte auf Anregung des Beraters Die Beratung erfolgte auf Wunsch des Beratenen Anlass der Beratung Grund: Es handelte sich um eine Erstberatung Folgeberatung Informationen zu den zu versichernden/beratenen Personen Wer soll versichert werden Person 1 Person 2 Person 3 Person 4 Bezeichnung: Bezeichnung: Bezeichnung: Bezeichnung: Derzeitig ausgeübter Beruf Familienstand Kinder Arbeitnehmer(in) selbständig Beamte(r) nicht erwerbstätig ledig verwitwet verheiratet geschieden Lebenspartnerschaft Nein Ja, aber in der PKV /PPV nicht zu berücksichtigen Ja, in der KV zu berücksichtigen siehe zu versichernde Personen Arbeitnehmer(in) selbständig Beamte(r) nicht erwerbstätig ledig verwitwet verheiratet geschieden Lebenspartnerschaft Nein Ja, aber in der PKV /PPV nicht zu berücksichtigen Ja, in der KV zu berücksichtigen siehe zu versichernde Personen Arbeitnehmer(in) selbständig Beamte(r) nicht erwerbstätig ledig verwitwet verheiratet geschieden Lebenspartnerschaft Nein Ja, aber in der PKV /PPV nicht zu berücksichtigen Ja, in der KV zu berücksichtigen siehe zu versichernde Personen Arbeitnehmer(in) selbständig Beamte(r) nicht erwerbstätig ledig verwitwet verheiratet geschieden Lebenspartnerschaft Nein Ja, aber in der PKV /PPV nicht zu berücksichtigen Ja, in der KV zu berücksichtigen siehe zu versichernde Personen Grundlagen der Beratung Derzeitiger KV-Status Derzeitiger Versicherer Krankheitskosten Derzeitiger Versicherer Zusatzversicherung Motiv für einen evtl. Wechsel GKV freiwillig versichert GKV pflichtversichert Zusatzvers. vorhanden PKV GKV freiwillig versichert GKV pflichtversichert Zusatzvers. vorhanden PKV GKV freiwillig versichert GKV pflichtversichert Zusatzvers. vorhanden PKV GKV freiwillig versichert GKV pflichtversichert Zusatzvers. vorhanden PKV (z.b. Beitragsersparnis, besserer Versicherungsschutz) In die Beratung werden folgende Anbieter nicht einbezogen gesetzliche Krankenkassen folgende private Krankenversicherer: Risikobewertung und Empfehlung Es besteht aktuell kein Versicherungsschutz für existentielle Risiken. Der Vermittler empfiehlt diese Lücke umgehend zu schließen. Risikobewertung, empfohlene Versicherungsarten Folgende Versicherungsarten sind derzeit nicht ausreichend versichert. Eine Absicherung dieser Bereich wird umgehend empfohlen: Krankheitskosten-Vollversicherung Krankheitskosten-Zusatzversicherung ambulant Krankheitskosten-Zusatzversicherung stationär Krankheitskosten-Zusatzversicherung Zahn Verdienstausfallversicherung (Krankentagegeld) Pflege-Zusatzversicherung Kurkostenversicherung Auslandsreise-Krankenversicherung
Produktempfehlung und Begründung Produktempfehlung Siehe Anlage Vorschlag für eine private Krankenversicherung vom.. /. Uhr Siehe Anlage Vorschlag für eine private Krankenversicherung vom.. /. Uhr Siehe Anlage Vorschlag für eine private Krankenversicherung vom.. /. Uhr Begründung Entscheidung des Mandanten, Begründung Der Mandant nimmt die Empfehlung des Versicherungsmaklers ohne Einschränkungen an. Der Mandant nimmt das auf Basis seiner Wünsche und Prämissen erstellte Angebot an. Der Mandant nimmt das Angebot des Versicherungsmaklers nur teilweise an. Folgende Änderungen wurden auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten und entgegen der Empfehlung des Versicherungsmaklers vorgenommen: Erklärungen zur Annahme Der Mandant möchte noch keine Entscheidung treffen. Er wird sich mit dem Makler in Verbindung setzen, wenn er einen Abschluss wünscht. Der Makler hat darauf hingewiesen, dass bei einer Verzögerung des Abschlusses u.u. höhere Beiträge erhoben werden können oder die Annahme durch Krankheiten, Alter, Statusänderung oder aus sonstigen Gründen erschwert oder unmöglich werden kann. Der Mandant möchte noch keine Entscheidung treffen. Er wird sich mit dem Makler in Verbindung setzen, wenn er einen Abschluss wünscht. Der Makler hat darauf hingewiesen, dass kein bzw. stark eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Der Mandant lehnt die Empfehlung des Versicherungsmaklers ab. Die Beratung endet ergebnislos ohne weitere Verpflichtungen für den Makler. Sonstiges: Gründe für den Verzicht Begründung:
Wichtige Hinweise Die Bedeutung der Antragsfragen, insbesondere die der Gesundheitsfragen, wurde erläutert. Der Mandant wurde darauf hingewiesen, dass alle Gesundheitsfragen vollständig und richtig zu beantworten sind. Bei falschen oder unvollständigen Angaben kann der Versicherer ggf. Leistungen kürzen, verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Antrag wurde vom Versicherungsmakler ausgefüllt und die Gesundheitsfragen von ihm eingetragen. Dabei wurden alle Fragen mit dem Mandanten durchgesprochen. Der Versicherungsmakler hat alle Angaben des Mandanten in den Antrag übernommen. Vor der Unterschrift unter den Antrag hat der Mandant die Einträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Der Antrag wurde vom Mandanten selbst ausgefüllt und die Gesundheitsfragen von ihm beantwortet. Der Mandant wurde darauf hingewiesen, dass Änderungen des Gesundheitszustandes auch nach Antragstellung dem Versicherer gemeldet werden müssen. Diese Pflicht endet erst mit Erhalt der Annahmebestätigung bzw. Police. Der Hinweis, einen Vorvertrag bis zur Antragsannahme nicht zu kündigen, ist erfolgt. Beratungsgrundlagen Mit dem Abschluss einer privaten Krankheitskostenvollversicherung entfällt das Anrecht auf kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder. Familienangehörige (Ehegatte, Kinder) können nicht wie in der GKV unter bestimmten Bedingungen möglich - beitragsfrei mitversichert werden. Der Mandant wurde darüber informiert, dass eine Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Der Mandant wurde über die Nachteile einer Kündigung einer bereits bestehenden privaten Krankenvollversicherung informiert, Insbesondere den teilweisen Verlust der Alterungsrückstände (angesammelte Guthaben für einen konstanten Beitrag im Alter) sowie die Rückstellung aus dem seit 01.01.2000 eingeführten gesetzlichen Zuschlag von 10%. Die Berechnung der Prämie in dem neuen Tarif basiert auf dem aktuellen Gesundheitszustand sowie dem neuen Eintrittsalter. Die Beratung erfolgte auf Basis der aktuellen Gesetzeslage, der aktuellen Versicherungsbedingungen und der z. Zt. geltenden Beiträge. Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Faktoren sich im Zeitablauf zu Lasten der Mandantschaft ändern können. Der Versicherungsmakler stützt seinen Rat auf eine objektive, ausgewogene Marktuntersuchung. Zur Marktuntersuchung wurde die Software Levelnine PKV verwendet. Folgende Versicherer wurden bei der Marktuntersuchung NICHT berücksichtigt: Marktuntersuchung Allianz Alte Oldenburger Arag Axa Barmenia BBKK BBV Central Concordia Continentale DBV-Winterthur Debeka Deutscher Ring DEVK DKV Gothaer Hallesche Hanse Merkur Huk-Coburg Inter KarstadtQuelle LKH LVM Mannheimer Mecklenburgische Münchener Verein Nürnberger Pax Provinzial R+V Signal Iduna Süddeutsche UKV Universa Victoria Württembergische Anlagen, Bestätigung, Unterschrift Folgende Anlagen wurden dem Beratungsprotokoll beigefügt: Detaillierte Leistungsbeschreibungen sowie die gültigen Versicherungsbedingungen folgender Anbieter und Tarife: Bestätigung Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Beratungsprotokolls Beratungsprotokoll erhalten und zur Kenntnis genommen Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Vermittler Unterschrift Mandant(en)
Anlage: gewünschter Versicherungsschutz Allgemeines K.O. Wichtig Unwichtig 1.10 Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit garantiert 1.11 Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit mind. Monatsbeiträge im 1. VJ Monatsbeiträge 1.12 Wartezeiten keine Wartezeiten 1.13 Weltweiter Versicherungsschutz mind. Monate Monate 1.14 Rücktransport aus dem Ausland 1.15 Optionsrecht auf Höherversicherung 1.16 Beitragsfrei nach Entbindung 1.17 Verzicht auf Kriegsklausel Selbstbeteiligung K.O. Wichtig Unwichtig 2.11 SB max. p.a. 2.12 SB nur ambulant 2.13 SB für Kinder reduziert 2.14 Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnungen auf Selbstbehalt Ambulant GOÄ/Primär-/Hausarzt K.O. Wichtig Unwichtig 2.21 Volle Erstattung direkte Facharztkonsultation 2.22 GOÄ ambulant: mind. bis Höchstsatz 2.23 GOÄ ambulant: keine Begrenzung auf den Höchstsatz Heilpraktiker/Naturheilkunde K.O. Wichtig Unwichtig 2.30 Heilpraktiker erstattungsfähig 2.31 Hufeland/alternative Heilmethoden erstattungsfähig 2.32 Heilpraktiker mind. bis Höchstsatz GebüH. Vorsorge K.O. Wichtig Unwichtig 2.40 Vorsorge auch über gesetzliche Programme 2.41 Schutzimpfungen Heilmittel K.O. Wichtig Unwichtig 2.50 Heilmittel kein Preis-/Leistungsverzeichnis 2.51 Heilmittel keine pauschale Beschränkungen 2.52 Heilmittel Logopädie durch Logopäden 2.53 Heilmittel Ergotherapie durch Ergotherapeuten Hilfsmittel K.O. Wichtig Unwichtig 2.60 offener Hilfsmittelkatalog 2.612 Hilfsmittel mind. normale Ausführung 2.613 Hilfsmittel Reparatur 2.614 Hilfsmittel keine Beschränkung der Bezugsart 2.615 Körperersatzstücke 2.616 Kunstaugen 2.617 Blindenhund 2.618 Hör-/Sprechgeräte 2.619 orthopädische Schuhe 2.620 Atemmonitor (Heimgerät) 2.621 Herzmonitor (Heimgerät)
2.622 Beatmungsgeräte (Heimgerät) 2.623 Blindenlese-/Vorlesegerät 2.624 Krankenfahrstuhl ohne Summenbegrenzung Sehhilfen K.O. Wichtig Unwichtig 2.70 Sehhilfen Erstattung mind. 2.71 Sehhilfen Erstattung mind. alle 24 Monate Ambulante Psychotherapie K.O. Wichtig Unwichtig 2.80 Psychotherapie auch ohne vorherige Zusage des VR 2.81 Psychotherapie im Delegationsverfahren 2.82 Psychotherapie ohne unübliche Beschränkungen 2.83 mind. psychotherapeutische Sitzungen p.a. Sonstiges K.O. Wichtig Unwichtig 2.90 Verzicht auf Kurortklausel 2.91 Krankentransporte ambulant Arznei-/Verbandmittel K.O. Wichtig Unwichtig 2.95 Arznei-/Verbandmittel ohne zusätzliche SB 2.96 Nährmittel bei schweren Erkrankungen mitversichert Stationärer Versicherungsschutz K.O. Wichtig Unwichtig 3.1 1-Bett-Zimmer 3.11 2-Bett-Zimmer 3.12 Mehr-Bett-Zimmer 3.13 Privatärztliche Behandlung 3.14 GOÄ stationär: mind. bis Höchstsatz 3.15 GOÄ stationär: ohne Begrenzung auf den Höchstsatz 3.16 Krankentransporte bis nächstes geeignetes KH ohne KM-Grenze, keine Begrenzung auf Fahrten 3.17 Ersatzkrankenhaustagegeld 3.18 Entziehungsmaßnahmen versichert 3.19 Gemischte Anstalten bessere Regelung als MB/KK 3.20 Verzicht auf rechtzeitige Meldung eines Krankenhausaufenthaltes 3.21 Stationäre Psychotherapie ohne pauschale Beschränkungen Zahn-Versicherungsschutz K.O. Wichtig Unwichtig 4.1 Zahnbehandlung mind. % % 4.11 Zahnersatz mind. % % 4.12 Kieferorthopädie mind. % % 4.13 Kieferorthopädie ohne Altersbeschränkung 4.14 GOZ Zahn: mind. bis Höchstsatz 4.15 GOZ Zahn: ohne Begrenzung auf den Höchstsatz 4.16 Kein Preis-/Leistungsverzeichnis 4.17 Summenbegrenzung max. Jahre 4.18 Summenbegrenzung entfällt bei Unfall 4.19 Heil- u. Kostenplan nicht erforderlich 4.20 Inlays u. Implantate ohne pauschale Beschränkungen 4.21 Inlays = Zahnbehandlung
Verdienstausfall (Krankentagegeld) K.O. Wichtig Unwichtig Ermittlung des Krankentagegeldbedarfes: 1) gesetzlich krankenversichert Absicherung des Fehlbetrages Anspruchsberechtigte GKV-Versicherte erhalten 70% des Bruttoeinkommens, max. von der Beitragsbemessungsgrenze (3.562,50 mtl. in 2007), jedoch max. 90% des Nettoeinkommens. 2) Arbeitnehmer privat krankenversichert Absicherung des Einkommens Nettoeinkommen + Beitrag private Krankenversicherung (Gesamtbeitrag) + Arbeitnehmeranteil gesetzliche Rentenversicherung = Summe monatlicher Bedarf Summe geteilt durch 30 = versicherbarer Tagessatz 3) Selbständig privat krankenversichert Absicherung des Einkommens Nettoeinkommen + Beitrag private Krankenversicherung (Gesamtbeitrag) = Summe monatlicher Bedarf Summe geteilt durch 30 = versicherbarer Tagessatz Arbeitnehmer: Zum Bruttoeinkommen zählen alle regelmäßigen Einkünfte (mtl. Gehalt/Lohn, Urlaubsund Weihnachtsgeld, etc.). Unregelmäßige Zahlungen (z.b. Überstunden, Sonderprämien, Bonifikationen etc.) können nicht berücksichtigt werden. Selbständige: Als Bruttoeinkommen zählt der Gewinn vor Steuern aus selbständiger Arbeit. 5.01 Bei Arbeitnehmern(innen): Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Wochen 5.02 Bruttoeinkommen mtl. 5.03 Nettoeinkommen mtl. 5.04 Anzahl Gehälter p.a. 5.05 Bei Selbständigen: Gewinn p.a. vor / nach Steuern / 5.06 Bei Selbständigen: fixe Kosten monatlich 5.10 Krankentagegeld in Höhe von pro Tag ab dem Tag ab dem Tag 5.11 Krankentagegeld in Höhe von pro Tag ab dem Tag (zusätzlich) ab dem Tag 5.12 Krankentagegeld in Höhe von pro Tag ab dem Tag (zusätzlich) ab dem Tag 5.13 Selbständige: Krankentagegeld auch über Nettoeinkommen versicherbar 5.14 Arbeitnehmer: Krankentagegeld auch über Nettogehalt versicherbar 5.15 Begrenzung ordentliches Kündigungsrecht (KT ohne PKV-Voll) 5.16 Begrenzung ordentliches Kündigungsrecht (KT mit PKV-Voll) 5.17 Alkoholgenuss: kein Ausschluss 5.18 Berufsunfähigkeit: Leistung über MB/KT hinaus 5.19 Arbeitslosigkeit: Versicherungsschutz über MB/KT hinaus 5.20 Kur/Reha: Leistung auch bei Kur-/Rehamaßnahme gesetzl. Träger 5.21 Schwangerschaft: Leistung bei Arbeitsunfähigkeit 5.22 Stationärer KH-Aufenthalt: früherer Leistungsbeginn 5.23 Übergang KT zur BU nahtlos (KT & BU beim gleichen VR versichert) 5.24 Rückfallerkrankung: Karenzzeiten werden zusammengerechnet 5.25 Erhöhung Tagegeld bei Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung 5.26 Auslands-KT: Bedingungsverbesserung des Geltungsbereiches 5.27 Teil-Arbeitsunfähigkeit: Leistung bei Teil-Arbeitsunfähigkeit 5.28 Arbeitnehmer: bei Wechsel in Selbständigkeit keine Risikoprüfung/Wartezeiten
Kuren K.O. Wichtig Unwichtig 6.10 Ambulante Kuren 6.11 Stationäre Kuren 6.12 Kurtagegeld Pflegetagegeld K.O. Wichtig Unwichtig 7.01 Gewünschtes Pflegetageld (versicherter Tagessatz) 7.02 Leistung in Pflegestufe I nichtstationär mind. 25% des versicherten Tagessatzes 7.03 Leistung in Pflegestufe II nichtstationär mind. 50% des versicherten Tagessatzes 7.04 Leistung in Pflegestufe III nichtstationär mind. 100% des versicherten Tagessatzes 7.05 Leistung in Pflegestufe I stationär mind. 25% des versicherten Tagessatzes 7.06 Leistung in Pflegestufe II stationär mind. 50% des versicherten Tagessatzes 7.10 Leistung in Pflegestufe III stationär mind. 100% des versicherten Tagessatzes 7.11 Einstufung unabhängig von der gesetzl. Pflegepflichtversicherung 7.12 Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht (wenn ohne PKV-Voll abgeschlossen) 7.13 Beitragsfreiheit im Leistungsfall mind. ab Pflegestufe III 7.14 Verzicht auf Wartezeiten 7.15 Verzicht auf Karenzzeiten 7.16 Leistung bei Demenzerkrankungen 7.17 Leistung bei Pflege durch Angehörige 7.18 Versicherungsschutz mind. Europaweit 7.19 Einmalleistung zusätzlich 7.20 Leistung auch ohne Vorleistung der gesetzl. Pflegepflichtversicherung 7.21 Anwartschafts-Dynamik 7.22 Dynamik im Leistungsfall 7.23 Nachweis Fortdauer der Pflegebedürftigkeit durch SPV/PPV (medizinischer Dienst) wird anerkannt Pflegekosten K.O. Wichtig Unwichtig 8.01 Erhöhung PPV-Leistung in Pflegestufe I nichtstationär mind. um % % 8.02 Erhöhung PPV-Leistung in Pflegestufe II nichtstationär mind. um % % 8.03 Erhöhung PPV-Leistung in Pflegestufe III nichtstationär mind. um % % 8.04 Erhöhung PPV-Leistung in Pflegestufe I stationär mind. um % % 8.05 Erhöhung PPV-Leistung in Pflegestufe II stationär mind. um % % 8.06 Erhöhung PPV-Leistung in Pflegestufe III stationär mind. um % % 8.07 Einstufung unabhängig von der gesetzl. Pflegepflichtversicherung 8.08 Leistung unabhängig von einer Vorleistung der gesetzl. Pflegepflichtversicherung 8.09 Verzicht auf Wartezeiten 8.10 Beitragsfreiheit im Leistungsfall mind. ab Pflegestufe III 7.11 Leistung bei Demenzerkrankungen 8.12 Einmalleistung zusätzlich 8.13 Versicherungsschutz europaweit 8.14 Einmalleistung zusätzlich 8.15 Pflegegeld bei Verzicht auf Kostenerstattung 8.16 Leistung für Unterkunft/Verpflegung 8.17 Leistung für Hilfsmittel 8.18 Transportkosten
8.19 Anwartschafts-Dynamik unabhängig von PPV 8.20 Dynamik im Leistungsfall 8.21 Nachweis Fortdauer Pflegebedürftigkeit durch SPV/PPV (medizinische Dienst) wird anerkannt 8.22 Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht Berufsunfähigkeit 9.10 Besteht bereits eine Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung Ja Nein 9.11 Höhe der versicherten monatlichen Rente 9.12 Versicherungsgesellschaft 9.13 Versicherungsdauer bis zum Alter 9.13 Leistungsdauer bis zum Alter Vorerkrankungen/Zähne sonstiges Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Vermittler Unterschrift Mandant(en)