Kindertagespflege Landesrechtliche Regelungen... Andrea Gruber Referat Tageseinrichtungen für Kinder, Sprachförderung, Bildung im Elementarbereich



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Transkript:

Kindertagespflege Landesrechtliche Regelungen... Andrea Gruber Referat Tageseinrichtungen für Kinder, Sprachförderung, Bildung im Elementarbereich

Gliederung Grundlagen oder Was bisher geschah bis Folie 5 TAG und KICK oder Wie die Zukunft ihren Anfang nahm... Folie 6 und 7 KiBiz oder Jetzt geht s los Folie 8-11 KiFöG oder Wie geht es weiter..vielleicht... Folie 12-13 Zahlen Daten Fakten oder Was Sie schon immer einmal wissen wollten Folie 14 bis Ende 2

Grundlagen 1 chronologisch 1. AG KJHG NRW, Erlasse, Satzungen TAG, KICK (SGB VIII) Erlasse, Satzungen KiBiz, DurchführungsVO, Vereinbarungen KiFöG (SGB VIII Novelle) 3

Grundlagen 2 plus arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für Tagesmütter und -väter, Träger und Eltern (z. B. Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten) 4

1. AG KJHG, Erlasse, Satzungen Pflegeerlaubnis schriftlich, für genannte Kinder soll in der Regel nicht für mehr als drei Kinder erteilt werden Erteilung für mehr als fünf Kinder ist nicht zulässig 5

TAG und KICK 22 bis 24 a SGB VIII, Gleichrangigkeit der Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, hohe Qualitätsanforderung 43 Erlaubnisvorbehalt für bestimmte Formen, veränderte betriebserlaubnisähnliche Pflegeerlaubnis 90 Kostenbeteiligung der Eltern wie bei Tageseinrichtungen möglich 6

TAG, KICK 23, 24 SGB VIII für öffentlich geförderte (Verpflichtung des JA zur Förderung, wenn Bedarfskriterien erfüllt) JA: Vermittlung, Beratung, Begleitung, Qualifizierung, Gewährung laufende Geldleistung, Zusammenschlüsse JA: laufende Geldleistung (Sachaufwand, Förderleistung, Unfallvers.-Beitrag, anteilig Rentenversicherungsbeitrag) 43: außerhalb, mehr als 15 Stunden, länger als 3 Monate, fremde, begrenzt auf fünf 7

KiBiz - Ziele = Kindertagespflege-Ziele Anpassung an die gesellschaftspolitischen Entwicklungen und Notwendigkeiten Bildung stärken, Qualität sichern Ausbau der Unterdreijährigenbetreuung Mehr Flexibilität, mehr Bedarfsgerechtigkeit Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Stärkung der örtlichen Jugendhilfeplanung Umsetzung TAG und KICK 8

KiBiz - Kindertagespflege 4, 17, 22 Tagespflegeerlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern Erteilung der Erlaubnis im Einzelfall für acht Betreuungsverhältnisse möglich Kindertagespflege auch in anderen Räumen als bei Eltern oder Tagesmutter z.b. Kindertageseinrichtungen Auch privat-gewerbliche Träger können vermitteln Erstmalig finanzielle Förderung, Landeszuschuss von 725 pro Kind und Jahr an Jugendämter für die laufende Geldleistung an Tagesmütter (soziale Absicherung) oder zur Qualifizierung 9

KiBiz- qualitative Änderungen für Kindertagespflege Für KiBiz-geförderte Kindertagespflege: Bildungsgrundsätze, Bildungsdokumentation Familienzentren (Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung, Beratung und Qualifizierung) Qualifikationsvorgaben an Person: vertiefte Kenntnisse, Qualifikation auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Lehrplans (DJI-Curriculum!) 10

KiBiz - Landeszuschuss 22 Landeszuschuss Kindertagespflege Für Kinder bis Schuleintritt Nettopauschale (725 Euro) an das Jugendamt Jugendamt entscheidet über Einsatz der Mittel (laufende Geldleistung oder Qualifizierung) Regelmäßig mehr als 15 Stunden wöchentlich, länger als 3 Monate, (gilt auch bei Betreuung im Haushalt des Kindes, Pflegeerlaubnis nicht erforderlich!) 11

Kinderförderungsgesetz - Entwurf hälftige Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zu angemessener Krankenversicherung und Pflegeversicherung Festlegung der Höhe der Geldleistung durch Träger der öffentlichen JuHi Leistungsgerechte Ausgestaltung der Anerkennung der Förderungsleistung mit Orientierung an tariflicher Vergütung 12

KiFöG -Entwurf 43 bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder Erlaubnis kann für weniger Kinder erteilt werden, wenn Tagesmutter nur zur Betreuung dieser Anzahl von Kindern geeignet ist Bei besonderer Qualifikation Erlaubniserteilung für mehr als fünf Kinder möglich (Großtagespflege) Nebenbestimmungen möglich Beratungsanspruch breiter, nicht nur für 23er Fälle Vorgaben für Staffelung der Kostenbeiträge auch bei Kindertagespflege 13

Zahlen Daten Fakten Ab Veranlagungsjahr 2009: Steuerpflichtigkeit unabhängig davon wer Geldleistung erbringt, Folgen: Rentenversicherungspflicht, evtl. Krankenversicherungspflicht... Beitrag zur Förderleistung große Bandbreite zwischen den Jugendämtern (1,50 bis 10,00 Euro) Noch große Bandbreite zum Umfang Qualifikation (30-160 h) 14

Nordrhein-Westfalen: mehr Betreuung u3 2010 2009 Institutionelle Betreuung: Mai 2005 11.000 Plätze = 2,8 % Februar 2007 16.000 Plätze 2008 44.600 Plätze Planung nicht abgeschlossen Planung nicht abgeschlossen Kindertagespflege: 10.000 Plätze ca. 13.000 Plätze 14.100 Plätze Planung nicht abgeschlossen Planung nicht abgeschlossen 15

weitere Informationen weitere Informationen erhalten Sie unter www.mgffi.nrw.de 16