Mobilitätsprogramm 2013 2020 Inhalt 1. Rückblick und Ausgangslage 2. Ziel 3. Umsetzung 4. Zeitplan 5. Kostenschätzung 1. Rückblick und Ausgangslage Im Jahr 2008 startete das Land mit dem Programm 3x3 einen Schwerpunkt zur Stärkung umweltfreundlicher Mobilität. Dabei standen die Umsetzung von österreichischen und europäischen Normen mit dem Ziel, umwelt- und gesundheitsrelevante Schadstoffe zu reduzieren im Vordergrund. Diese Ziele sind weiterhin gültig und in vielen Bereichen besteht zusätzlicher Handlungsbedarf (z.b. Einhaltung der Luftgrenzwerte im Unterinntal, Erreichung der Klimaschutzziele etc.). Das Mobilitätsverhalten stellt sich im Jahr 2011 wie folgt dar: 1. Tirol 2011 Pkw + Mitfahrer 56,3% ÖV 10,0% Rad 11,0% zu Fuß 21,0% Sonst. 1,7% Summe 100,0% Modal Split in Tirol: Anteil der Verkehrsmitteln an allen Werktagswegen (Stichprobe: 5000) Sowohl in Innsbruck als auch im Umland stieg in den letzten Jahren der Anteil des Umweltverbundes (Fuß, Rad, ÖV) zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs. Besonders der Radverkehr nahm dabei stark zu. Der Öffentliche Verkehr gewann stark in den Beziehungen von und nach Innsbruck. Die Ziele des Mobilitätsprogramms 2008-2012 (3% mehr ÖV, 3% mehr Geh- und Radwege bei Distanzen unter 3km) konnten zwar nicht für jedes Verkehrsmittel getrennt, jedoch in Summe für den Umweltverbund erreicht und sogar übertroffen werden. Die EU Klima-Gesetzgebung und die Richtlinien zur Luftreinhaltung (u.a. Immissionsschutzgesetz-Luft, Emissionshöchstmengengesetz) fordern weiterhin eine konsequente Politik zur Erreichung der ambitionierten Ziele: 1 Auswertung der Mobilitätserhebung Tirol 2011, Büro Dr. Köll im Auftrag des Amtes der Tiroler Landesregierung, 2011
Maßnahmenprogramm nach 9a IG-Luft 2 : Gemäß Fristerstreckungsantrag zur Erreichung der vorgeschriebenen Grenzwerte bis 2015 im Tiroler Unterinntal sind im Bereich der Landesmaßnahmen zusätzliche Maßnahmen im Mobilitätsbereich erforderlich. Neben dem weiteren Ausbau des Öffentlichen Verkehrs soll vor allem der Radverkehr zusätzlich durch den Ausbau der Radinfrastruktur gestärkt werden. Klimaschutzgesetz 3 : Der Nationalrat hat im Herbst 2011 das neue Klimaschutzgesetz erlassen. Auf Grund dieser Bestimmungen hat sich Österreich zur Einhaltung der EU- Emissionshöchstmengen verpflichtet. Zusätzlich beinhaltet diese Norm die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Aufteilung der Verantwortung zur Erreichung dieser Ziele zwischen den Gebietskörperschaften. Die aktuelle Periode zu Erreichung der Emissionshöchstmengen ist der Zeitraum 2013-2020. Zur einfacheren Handhabug sollte daher auch die Dauer eines kommenden Mobilitätsprogramms an diesen Zeitraum angepasst werden. Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4 : Etablierung des Tiroler Mobilitätsprogramms als dauerhafte Einrichtung zur Förderung innovativer und nachhaltiger Formen der Mobilität im Land Tirol. Tiroler Energiestrategie 5 : Tirol hat es sich zum Ziel gesetzt, von fossilen Energieträgern soweit wie möglich unabhängig zu werden. Dabei stehen im Bereich Verkehr der Umstieg vom Auto in Richtung Umweltverbund als auch Effizienzsteigerungen bei Motoren und Fahrzeugen im Mittelpunkt. Neben der Erreichung von Umweltzielen muss es die Aufgabe der Tiroler Verkehrspolitik sein, die Mobilität der Bevölkerung auf lange Sicht zu gewährleisten. Dabei muss sowohl das entsprechende Verkehrsangebot (Verkehrsinfrastruktur, Öffentlicher Verkehr,...) als auch die langfristige Finanzierbarkeit für die Bevölkerung und das Land Tirol sichergestellt sein. der Wirtschaft die erforderlichen Transportkapazitäten zu sichern. Dabei ist es wichtig und vor allem sinnvoll, neben dem notwendigen Ausbau von Infrastrukturen und erforderlichenfalls der Erlassung von Restriktionen im Bereich des Verkehrs (z.b. Tempolimits, Fahrverbote, ) durch die Änderung im Mobilitätsverhalten und der wirtschaftlichen Strukturen Verbesserungen im Verkehr zu erreichen. Der freiwillige Umstieg auf ein umweltfreundliches Verkehrsmittel sowie die Reduktion von den Transportstrecken beinhaltet das größte Potential in der Reduktion von Verkehrsmengen beim motorisierten Individualverkehr (MIV). Die Erfahrungen vieler Länder haben gezeigt, dass konsequente Öffentlichkeitsarbeit kombiniert mit sinnvoll eingesetzten Mittel im Bereich der Infrastruktur und Verbesserung von Angeboten im ÖV den größten Nutzen bringen kann. Zusätzlich ist es erforderlich, die Problematik des zunehmenden Verkehrs der Bevölkerung auf allen Ebenen bewusst zu machen und dort anzusetzen, wo sie damit am meisten in Berührung kommen. 2 Programm nach 9a IG-Luft für das Bundesland Tirol, Fortschreibung 2011, Umweltbundesamt, 2012 3 Klimaschutzgesetz KSG, BGBL. I, 106/2011 4 Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie, Amt der Tiroler Landesregierung, 2012, S93 5 Tiroler Energiestrategie, Amt der Tiroler Landesregierung, 2008
Hier spielen die Gemeinden eine entscheidende Rolle, da auf Kurzstrecken die Hälfte aller Wege abgewickelt werden und somit auch ein enormes Potential für Reduktionen im Verkehr vorhanden ist. Auf Basis der Mobilitätserhebung 2011 als auch auf Grund der Erfahrungen des Mobilitätsprogramms 2008-2012 6 können folgende Schwerpunkte definiert werden, in denen maßgeblicher Handlungsbedarf als auch hohe Potentiale bestehen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen: Radinfrastruktur: Der Radverkehr hat stark zugenommen. In Innsbruck fährt bereits jeder bzw. jede dritte ArbeitnehmerIn mit dem Fahrrad zu Arbeit. Auch in anderen zentralen Orten und ländlichen Gemeinden steigt die Zahl der Radfahrenden Jahr für Jahr an. Die zunehmende Bedeutung des Radverkehrs stellt auch Straßenrechtsträger und Gesetzgeber vor neue Herausforderungen: Die Zahl der Radfahrenden und die höheren Fahrgeschwindigkeiten (u.a. durch die vermehrte Nutzung von E-Bikes) erfordern Anpassungen der Verkehrsinfrastrukturen zur Verbesserung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Radverkehrs. Im ZukunftsRaum Tirol 2011 wurde deshalb von der Tiroler Landesregierung der Aus- und Aufbau eines übergemeindlichen Radwegenetzes für den Alltagsverkehr als Schlüsselmaßnahme mit besonderem Handlungsbedarf beschlossen. 7 Unterstützung von Gemeinden, Schulen und Betrieben: Mobilitätsverhaltensänderungen finden zuerst im Kopf statt. Es ist daher wichtig, dieses Thema in alle Lebenssituationen der BürgerInnen zu bringen und die Vorteile aufzuzeigen. Gemeinden, Schulen und Betriebe (Arbeitgeber) stellen die Lebensmittelpunkte eines Großteils unserer Bevölkerung dar. Die Bindung und die Glaubwürdigkeit dieser Institutionen ist entsprechend hoch. Eine Verhaltensänderung sollte daher über Partner erfolgen, die das Thema breit streuen und dadurch die Verbreitung erhöhen. Die Förderung und Unterstützung von gemeinde, Schulen und Betrieben in Fragen des Mobilitätsbewusstseins ist daher von zentraler Bedeutung. Ausschöpfen von Fördermöglichkeiten durch Bund und EU: Sowohl Bund als auch EU stellen im Rahmen der diversen Umweltrichtlinien und normen umfangreiche Förderprogramme 8 zur Verfügung. Zur Erreichung der eigenen Verpflichtungen und Ziele und im Sinne der Kosteneffizienz im Einsatz der eigenen Mittel sollte das Land so gut als möglich auf diese Förderungen zurückgreifen und den Einsatz der Mittel nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Der Beschluss eines Tiroler Mobilitätsprogramms mit einer Laufzeit von 8 Jahren (2013 2020) stellt somit einerseits die Koordination der breiten Palette an Einzelmaßnahmen im Bereich der Mobilitätsplanung von Gemeinden, Land und Bund sicher, öffnet Möglichkeiten, Förderungen von Seiten des Bundes und der EU zu erhalten und erlaubt eine Überprüfung der Wirksamkeit im Rahmen einer gesamthaften Betrachtung. 6 Evaluierung des Programms Gemeinden mobil, Mag. Rainer Krismer im Auftrag des Amtes der Tiroler Landesregierung, 2011 7 ZukunftsRaum Tirol 2011, Strategien zur Landesentwicklung, Schlüsselmaßnahme 3.5: Raumordnungsplan mit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 27.9.2011 8 z.b. klima:aktiv-programm, Klimafonds, Umweltförderung, Regionalförderprogramme (Interreg, LEADER,...) der EU
2. Ziel Im Programm 2013-2020 stellt das Ziel die genaue Definition einer zu erreichenden Änderung in der Verkehrsmittelwahl in einem bestimmten Zeitraum dar. Diese Änderung wird im Rahmen einer Mobilitätserhebung (Vergleich der Erhebungen 2011 und 2020) überprüft. Folgende Ziele werden definiert: a. Erhöhung des Anteils des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) landesweit um +3% an allen Wegen b. Erhöhung des Radverkehrsanteils landesweit um +3% an allen Wegen c. Erhöhung des Fußgängeranteils landesweit um + 1% an allen Wegen d. Senkung des Modal Split im Kfz-Bereich (Fahrende und Mitfahrende) auf unter 50% Dadurch entsteht eine Änderung im Modal Split mit folgenden geplanten Auswirkungen: Tirol 2011 2020 Zieländerung Pkw + Mitfahrer 56,3% 49,9% -6,4% ÖV 10,0% 13,0% 3,0% Rad 11,0% 14,0% 3,0% zu Fuß 21,0% 22,0% 1,0% Sonst. 1,7% Summe 100,0% Parallel dazu werden folgende Einzelziele definiert: Erstellung eines landesweiten Radkonzeptes: Definition eines Landesradwegenetzes, Erstellung eines Ausbauplanes und Finanzierungshorizonts, Klärung von Erhaltungsverantwortlichkeiten Schaffung eines Förderplans für den bedarfsorientierten Öffentlichen Verkehr im ländlichen Raum zur Unterstützung der Gemeinden bei dessen Einführung und fortlaufenden Betrieb Zusätzlich zu erwartende Effekte: - Positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit - Reduktion der Luftschadstoffe - Reduktion von fossilen Energieträgern und damit ein Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit - Reduktion von Treibhausgasen zur Erreichung der gesetzlichen Treibhausgashöchstmengen - Erhöhung der Lebensqualität in Gemeinden durch geringe Lärm- und Verkehrsbelastung - Reduktion der Stauzeiten in den Spitzenstunden - Entlastung der bestehenden Infrastrukturen - langfristig positive Auswirkungen auf Gesundheit durch mehr Bewegung mit dem Rad und zu Fuß
3. Umsetzung Das Mobilitätsprogramm des Landes Tirol ist auf 8 Jahre angelegt. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um die Thematik im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit lange genug aktuell zu halten und die erforderlichen Breitenwirkung zu erlangen. Zudem ist dieser Zeitraum an die Umsetzung der ersten Periode des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2020 geknüpft. Somit können Ziele und Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes optimal aufeinander abgestimmt werden. 3.1. Aufbau des Mobilitätsprogramms: Zielgruppen: - Gemeinden - Schulen - Betriebe - BürgerInnen Teilprojekte: - Gemeinden mobil (durchgehend laufend) - Schulen mobil (durchgehend laufend) - Betriebe mobil (gestartet 2011, fortlaufend) - Radverkehrskonzept - Förderung des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum - Einbeziehung der Förderprogramm von Bund und EU (klima:aktiv, Klimaprogramm des Bundes, Regionalförderprogramme der EU)( - Schwerpunktsetzung (Start und Ende am Autofreien Tag, 23. September jeden Jahres): Jedes Projekt wird immer an alle Zielgruppen angepasst und erhält somit eine breite Streuung. Besonderer Wert wird auf die Einbindung aller Stakeholder gesetzt, um die Akzeptanz zu optimieren. 3.2. Projektplanung: Die Projektplanung wird durch die Abt. Verkehrsplanung durchgeführt. Ihr obliegt auch die Umsetzung. Zur Projektsteuerung wird ein Mobilitätsausschuss eingesetzt, der einmal im Jahr zusammentritt, bestehend aus - Landesrat für Verkehr - Landesrat für Umwelt - Landesrat für Öffentlichen Verkehr - Gemeindeverbandsobmann - Vorstand der Abt. Verkehrsplanung - Geschäftsführung des VVT - Landesumweltanwalt - Landesschulrat
- je ein Vertreter der in den Landtag gewählten Parteien Die Aufgaben des Mobilitätsausschuss umfassen insbesondere die Gesamtleitung des Mobilitätsprogramms sowie die Setzung von Schwerpunkten. Als Projektleiter wird ein Mobilitätskoordinator für Tirol ernannt. Seine Bestellung erfolgt vom 1.1.2013 bis 31.12. 2020. Es ist keine eigene Planstelle dafür vorgesehen. Aufgabenbereiche des Mobilitätskoordinators: a. Ansprechpartner und Koordinator gegenüber Bund, anderen Ländern und der EU zu den Themen Mobilität, Rad- und Fußverkehr sowie zu entsprechenden Förderprogrammen b. Projektleitung im Land Tirol betreffend des Mobilitätsprogramms 2013-2020 und Umsetzung in Zusammenarbeit mit Partnern wie dem Klimabündnis Tirol und Energie Tirol als operative Ebene zur Ausführung von Teilprojekten c. Ansprechpartner für Gemeinden, Schulen und Betriebe; Hilfestellung und Beratung in Zusammenarbeit mit externen Partnern als vorgeschaltene Stelle d. Ansprechperson im Amt der Tiroler Landesregierung für ÖV-NutzerInnen sowie Fahrgastvertretungen bei Fragen zum Öffentlichen Verkehr e. Förderstelle für Mobilitätsprojekte (ÖV, Radverkehr, ) von Gemeinden, Schulen und Betrieben entsprechend den durch die Landesregierung zu beschließenden Förderrichtlinien des Landes f. Unterstützung der Verwaltung und Politik bei der Entscheidungsfindung für verkehrsrelevante Projekte in Hinblick auf nachhaltige Mobilität und Klimaschutz g. Öffentlichkeitsarbeit zum Thema nachhaltige Mobilität, Bewusstseinbildung h. Mobilitätsplanung in der Verwaltung: Information der Dienststellen über alternative Mobilitätsformen, infrastrukturelle Ausgestaltung von Landesgebäuden in Hinblick auf nachhaltige Mobilität, Bewusstseinsbildung Als Mobilitätskoordinator wird DI Mag. Ekkehard Allinger-Csollich von der Abt. Verkehrsplanung vorgeschlagen. Die Umsetzung und Betreuung des Mobilitätsprogramms des Landes ist nicht innerhalb der Landesorganisation möglich. Der Aufwand übersteigt die Kapazitäten der Abteilung Verkehrsplanung. Daher ist eine externe Vergabe von Aufgaben an Partner wie dem Klimabündnis Tirol oder Energie Tirol erforderlich. 3.3. Förderung von Gemeinden, Schulen und Betrieben Wesentlicher Bestandteil ist die Integration der Gemeinden, Schulen und Betrieben in das Mobilitätsprogramm. Dadurch kann der Erfolg des Programms wesentlich erhöht werden. Hier wird auf die Erfahrungen des bereits erfolgreich laufenden Projektes Gemeinden mobil, Schulen mobil und Betriebe mobil zurückgegriffen. Dabei werden diese Organisationen ermutigt, mit Unterstützung des Landes selbst Schritte in der Mobilitätsplanung zu setzen. Wesentliche Voraussetzung dazu ist die Bereitstellung von Beratung und Know-how bei der Umsetzung sowie eine finanzielle Unterstützung. Es wird vorgeschlagen, die Gemeinden, Schulen und Betriebe bei der Umsetzung der vom Land vorgegebenen Maßnahmen und Projekte finanziell zu fördern. Primär wird dabei auf Fördermitteln des Bundes (z.b. im Rahmen von klima:aktiv) zurückgegriffen. Das Land sollte allerdings
parallel dazu ebenfalls Mittel zur Verfügung stellen, um die Breitenwirkung zu erhöhen und den Erfolg sicherzustellen. Mögliche Förderbereiche: - Unterstützung bei der Durchführung von Aktionen zum jeweiligen Schwerpunktjahr - kostenlose Bereitstellung von Plakaten, give-aways (tw. durch klima:aktiv) - kostenlose Planungsberatungen im Bereich des umweltfreundlichen Verkehrs (tw. durch klima:aktiv) - Wissenstransfer, Ausbildung von MitarbeiterInnen zur effizienteren Umsetzung von Projekten in der jeweiligen Organisation - Förderung von kleinen Infrastrukturprojekten (Radabstellanlagen, geringe Baumaßnahmen im Radwegebau, Haltestellenausstattung, Einrichten von Radservicestellen, Beschilderungsmaßnahmen,.) - Förderung von Aktionen im Bereich der nachhaltigen Mobilität Die Förderung ist dabei einerseits von der finanziellen Situation der Gemeinde und andererseits von der Wirksamkeit der Maßnahme abhängig. Ziel sollte es sein, maßgebliche Beträge an die Gemeinde (zw. 30-50% Förderung) inkl. der Förderungen des Bundes ausbezahlen zu können.
4. Zeitplan Organisatorisch/Finanziell: - Regierungsbeschluss Mai 2012 - Landtagsbeschluss Juni 2012 - Einarbeitung in das Landesbudget 2013 - Start Mobilitätsprogramm Jänner 2013 Projektsbezogen: - Gemeinden, Schulen und Betriebe mobil: permanent laufend - Radkonzept des Landes: o Beginn Ausschreibung Jänner 2013 o Start der Arbeiten Oktober 2013 o Fertigstellung Oktober 2014 - Fördersystem für bedarfsorientierten Öffentlichen Verkehr im ländlichen Raum: o Umsetzung bis Mitte 2013 (Budgetrelevant ab 2014)