Version: 6.6.200711. Dezember 2008 für LB-SW 05 ANGEBOTSSCHREIBEN für Bauleistungen (Angebotshauptteil gemäß BVergG) A DECKBLATT BAUVORHABEN: AUFTRAGGEBER: ART DER LEISTUNGEN: FAX: E-Mail: GEWERBEBEZEICHNUNGEN: AUSSCHREIBENDE STELLE: ABLAUF DER ANGEBOTSFRIST: (Datum und Uhrzeit:) Telefon: FAX: E-Mail: Bearbeiter: ORT DER ANGEBOTSABGABE: BIETER (Handelsrechtl. Firmenwortlaut, Geschäftssitz, evt. Firmenstampiglie): ÖFFNUNG DER ANGEBOTE: (Datum und Uhrzeit:) ORT DER ÖFFNUNG: Postempfangsstelle: FAX: E-Mail: Bearbeiter: Telefon: UNTERSCHWELLENBEREICH OBERSCHWELLENBEREICH ABLAUF DER ZUSCHLAGSFRIST: 5 Monate nach Ablauf der Angebotsfrist (Datum:) OFFENES VERFAHREN NICHT OFFENES VERFAHREN VERHANDLUNGSVERFAHREN BILLIGSTBIETERPRINZIP BESTBIETERPRINZIP Die Preise gelten im Sinne der ÖNORMEN als FESTPREISE als VERÄNDERLICHE PREISE mit dem Datum des Ablaufes der Angebotsfrist als Preisbasis. Nichtzutreffendes streichen bzw. nicht ausdrucken Vom Bieter sind nur die umrandeten Felder auszufüllen. Angebotsschreiben 1 / 11
Kommentar: Die Zuschlagsfrist soll 5 Monate nicht überschreiten. Kommentare sind nicht auszudrucken. B B 1 ANGEBOTSBESTIMMUNGEN Für die Ausschreibung der Leistungen, für das Angebot und für das Zuschlagsverfahren gilt/gelten das Bundesvergabegesetz 2006 und das jeweilige Vergabe-Rechtsschutzgesetz des Landes statt der Rechtsschutzbestimmungen des BVergG jeweils in der geltenden Fassung. Kommentar: bei Verbänden nach dem Wasserrechtsgesetz und bei Wassergenossenschaften ist das Vergabe-Rechtschutzgesetz des Landes zu streichen Zuständige Vergabekontrollbehörde: Der Auftraggeber ist ein öffentlicher Auftraggeber Sektorenauftraggeber B 2 B 3 Die dem Bieter zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen bestehen aus: Angebotsschreiben Leistungsverzeichnis samt Langtext allfälliger Z-Positionen" Verzeichnis der Ausschreiberlücken Verzeichnis der Bieterlücken Datenträger Pläne... Bestandteile des Angebotes: Diesem Angebotsschreiben sind insbesondere anzuschließen: Leistungsverzeichnis (oder: Kurz-Leistungsverzeichnis) bei Datenträgeraustausch: Datenträger ausgefülltes Verzeichnis der Bieterlücken bei Baumeisterarbeiten: Kalkulationsformblatt K3 B 4 Teilangebote: sind nur insoweit zulässig, als dafür unter Abschnitt E getrennt vergabefähige Leistungsteile vorgesehen sind. B 5 Abänderungsangebote sind nicht zugelassen nur zu folgenden Leistungen neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot zulässig:. nur neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot zulässig. Für jedes Abänderungsangebot ist der Gesamtpreis anzugeben. Angebotsschreiben 2 / 11
B 6 Alternativangebote sind nicht zugelassen. nur neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot zulässig. auch ohne ein ausschreibungsgemäßes Angebot zulässig. Rechtliche Alternativangebote sind unzulässig. Kommentar: Alternativangebote sind nur zuzulassen, wenn das Bestbieterprinzip gewählt wird Sind Alternativangebote zugelassen, so gilt: Der alternative Ausführungsvorschlag des Bieters kann sämtliche ausgeschriebenen Leistungen oder Teile davon ersetzen (alternativer technischer Ausführungsvorschlag) oder sich, falls zugelassen, auf die rechtlichen Bedingungen der Leistungserbringung beziehen. Das Angebots-LV bei alternativen technischen Ausführungsvorschlägen muss den gesamten Leistungsumfang des Ausschreibungs-LV abdecken und muss nach Einzelleistungen (Positionen) gegliedert sein, wobei neben Positionen der LB-SW auch frei formulierte Positionen verwendet werden können. Alternative Ausführungsvorschläge sind technisch zu beschreiben und falls erforderlich planlich darzustellen. Allfällige Auswirkungen auf die ausgeschriebene Leistungsfrist, sonstige Folgewirkungen oder Folgekosten müssen angeführt werden. Alternativangebote sind in einer eigenen Ausarbeitung zu erstellen. Für jede Alternative ist der Gesamtpreis anzugeben. Der Auftragnehmer garantiert gemäß ÖNORM B 2110 Abschnitt 5.24.7 für den Umfang des alternativen Ausführungsvorschlages die Mengen seines zur Ausführung gelangenden Alternativangebotes, insoweit dieses die Grundlagen der Mengenermittlung der Ausschreibung abändert. B 7 B 8 Der Bieter hat in seinem Angebot jene Subunternehmen bekannt zu geben, deren technische oder finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für den Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bieters erforderlich ist und die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise beizulegen. Außerdem hat er jene wesentlichen Teile des Auftrages bekannt zu geben, die er jedenfalls oder möglicherweise als Subaufträge zu vergeben beabsichtigt. Die in Frage kommenden Subunternehmen sind unter Nachweis ihrer Befugnis bekannt zu geben. Für Leistungen, für die der Bieter keine Befugnis besitzt, sind verpflichtend befugte Subunternehmer namhaft zu machen. Diese bekannt gegebenen Subunternehmer gelten als verbindlich. Änderungen betreffend solcher Subunternehmerleistungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. Ich (wir) erkläre(n), dass alle Voraussetzungen für die Übernahme der Vertragspflichten gemäß ÖNORM B 2110 in der Fassung vom 1. März 2002 (insbesondere Abschnitt 5.4) erfüllt sind und dass ich (wir) unter Berücksichtigung aller gemäß B 7 bekanntgegebenen Unternehmen alle für die Übernahme der Leistung notwendigen Berechtigungen besitze(n). Angebotsschreiben 3 / 11
B 9 B 10 B 11 Ich (wir) biete(n) die Ausführung der in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen (Arbeiten und Lieferungen) unter Berücksichtigung der oben angeführten (bei der ausschreibenden Stelle zur Einsicht aufliegenden) Ausschreibungsunterlagen zu den im Leistungsverzeichnis eingesetzten Einheits-, Pauschal- und Regiepreisen an. Ich (wir) erkläre(n), dass die im Deckblatt unter Bieter angegebene Stelle zum Empfang der Post (einschließlich E-Mail) berechtigt ist. Bestimmungen bei Datenträgeraustausch: Ein Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM B 2063 ist vorgesehen. Dazu gilt folgendes: Mit der Abgabe eines Datenträgers erklärt der Bieter, dass er die von Auftraggeber erstellte Beschreibung der Leistung anerkennt. Mit dem Datenträger ist ein automationsunterstützt erstelltes, ausgepreistes, ausgedrucktes und rechtsgültig unterfertigtes Kurz-Leistungsverzeichnis abzugeben. Die Ausschreibung und die Angebote haben der ÖNORM B 2063 zu entsprechen. Beim ausschreibungsgemäßen Angebot darf der Bieter lediglich die vorgesehenen, freigelassenen Felder ergänzen. Das Angebots-LV darf keine zusätzlichen Bedingungen oder Einschränkungen enthalten. Der vom Bieter übergebene Datenträger muss dasselbe Format und dieselbe Formatierung aufweisen wie der ausgegebene Datenträger. Auf einer Etikette sind die gleichen Kennzeichen wie beim ausgegebenen Datenträger und zusätzlich der Name des Bieters anzugeben. Das Angebots-LV ist im Papierformat A4 oder auf EDV-Endlospapier mit ähnlichem Format möglichst als Kurz-LV auszudrucken. Dieser Ausdruck muss jedenfalls enthalten: Auftraggeber, Bauvorhaben, handelsrechtlichen Firmenwortlaut des Bieters, allfällige Nachlässe oder Aufschläge, Angebotssumme(n), Seitennummerierung. Bei allfälligen Differenzen zwischen LV-Ausdruck und Datenträger gilt das ausgedruckte LV. Bei allfälligen Differenzen zwischen dem Text des Ausschreibungs- LV und des Angebots-LV gilt das Ausschreibungs-LV. B 12 B 13 Die Abgabe von elektronischen Angeboten ist nicht zugelassen. Zusätzliche Angebotsbestimmungen: Kommentar: Vom Ausschreiber sind hier nach Erfordernis folgende Festlegungen einzufügen, die gemäß Bundesvergabegesetz ( 79 bzw. 236) erforderlich sind, wie z.b.: Zuschlagskriterien mit Gewichtung Angaben über die Behandlung von rechnerisch fehlerhaften Angeboten erforderlich erachtete Festlegung der Eignungsnachweise Mindestanforderungen an Alternativangebote (z.b. anhand der Leitlinie zum Ausschreibungs- und Vergabeverfahren von Abwasserreinigungsanlagen und zur Behandlung von Alternativangeboten / Alternativprojekten ) Bestimmungen für elektronisch einzureichende Angebote (falls solche zugelassen sind) Angebotsschreiben 4 / 11
C VERTRAGSBESTIMMUNGEN C 1 ÖNORM B 2110: Als Vertragsbestandteil gilt die ÖNORM B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen Werksvertragsnorm inklusive normative Verweisungen. Bezüglich technischer Normen gilt die im BVergG festgelegte Reihenfolge der Geltung ( 98 (2) Z1 bzw. 247 (4) Z1). C 2 Es gelten die im Abschnitt 5.1.3 Als Vertragsbestandteile gelten die Abschnitte 5.2.1 bis 5.2.8 der ÖNORM B 2110 angeführten Vertragsbestandteile mit folgenden Ergänzungen: Zu Punkt 1: Abschnitte A und C des Angebotsschreibens Zu Punkt 2: Untersuchungen Zu Punkt 3: Besondere Bestimmungen (Abschnitt D) des Angebotsschreibens Zu 5.2.1: Abschnitte A und C des Angebotsschreibens Zu 5.2.3: Untersuchungen Zu 5.2.4: Besondere Bestimmungen (Abschnitt D) des Angebotsschreibens C 3 C 4 Ich (wir) erkläre(n), die Ausführung der mir (uns) übertragenen Leistungen zu den angegebenen Terminen und innerhalb der unter Abschnitt D angegebenen Fristen durchzuführen. Die Leistungsfrist(en) verlängert (verlängern) sich bei Behinderung durch Schlechtwetter analog zur Vergütung der zeitgebundenen Kosten gemäß LB-SW 05, LG 01. Bei pauschaler Vergütung sind durchschnittlich 3 Arbeitstage Schlechtwetter pro Monat im Zeitraum der tatsächlichen Leistungserbringung einzurechnen. Darüber hinausgehende Schlechtwettertage verlängern die Leistungsfrist. Bei Vergütung nach Kalendertagen verlängert sich die Leistungsfrist um sämtliche tatsächlich angefallenen Schlechtwettertage. Ich (wir) anerkenne(n), dass bei Überschreitung der Leistungsfrist aus Verschulden des Auftragnehmers für jeden Kalendertag der überschrittenen Frist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 Promille der Gesamtabrechnungssumme (zivilrechtlicher Preis), jedenfalls aber mindestens EUR 40.- je Kalendertag EUR... als Betrag je Kalendertag einbehalten wird. Zwischentermin(e) und/oder Teilleistung(en) (ÖNORM B 2110 Abschnitt 6.5.3.35.36.3): Ich (wir) anerkenne(n), dass bei Überschreitung der (des) unter Abschnitt D angegebenen pönalisierten Zwischentermine(s) aus Verschulden des Auftragnehmers für jeden Kalendertag der überschrittenen Frist eine Vertragsstrafe in Höhe von Angebotsschreiben 5 / 11
0,5 Promille der Abrechnungssumme der bis zum pönalisierten Zwischentermin erbrachten Leistung (zivilrechtlicher Preis), jedenfalls aber mindestens EUR 40.- je Kalendertag EUR... als Betrag je Kalendertag einbehalten wird. Vertragsstrafen nach Punkt C 3 und C 4 kommen unabhängig voneinander, in Summe jedoch maximal in dem gemäß ÖNORM B 2110 Pkt. 6.5.3.15.36.1 festgelegten Höchstmaß zur Anwendung. C 5 C 6 C 7 C 8 C 9 Im Sinne der Abfallnachweisverordnung hat der Auftragnehmer Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Baurestmassen aufzuzeichnen und die Abfallnachweise (z.b. Baurestmassennachweisformulare) spätestens mit der Schlussrechnung dem Auftraggeber vorzulegen. Baurestmassen sind bei Überschreiten der Mengenschwellen gemäß Verordnung über die Trennung von Bauabfällen in Stoffgruppen zu trennen. Es sind die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Erstellung des Angebots hat unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der Bieter verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrages diese Vorschriften einzuhalten. Die sich aus den Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111 und 138 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. Nr. 228/1950, Nr. 20/1952, Nr. 39/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/1973 und BGBl. III Nr. 200/2001 ergebenden Verpflichtungen sind einzuhalten. Die sich aus den in 84 (1) bzw. 241 (1) des BVergG in der jeweils geltenden Fassung angeführten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ergebenden Verpflichtungen sind einzuhalten. Diese Vorschriften liegen bei der für die Ausführung des Auftrages örtlich zuständigen Gliederung der gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zur Einsichtnahme durch interessierte Bieter auf. Es erfolgt eine förmliche Übernahme und Schlussfeststellung der erbrachten Bauleistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Allgemeinen drei Jahre, jedoch für...... Jahre. Bei Vereinbarung von veränderlichen Preisen erfolgt die Preisumrechnung nach den Bestimmungen der ÖNORM B 2111. Zusätzlich wird festgelegt: Die Umrechnung der Preise erfolgt nach den Baukostenveränderungen für den Siedlungswasserbau-Gesamt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Kostenveränderungen, die nach dem Ende der Angebotsfrist verlautbart werden, aber rückwirkend vor das Ende der Angebotsfrist wirken, können bei der Preisumrechnung berücksichtigt werden. C 10 Die Abrechnung ist ist nicht zwingend mittels elektronischer Bauabrechnung gemäß ÖNORM B 2114 durchzu- Angebotsschreiben 6 / 11
führen. C 11 Die Rechnungen für erbrachte Leistungen sind bei... einzureichen. C 12 Mischgutsortenbezeichnung: Abweichend von der Leistungsbeschreibung gelten entsprechend der folgenden Aufstellung die jeweiligen Bezeichnungen nach ÖNORM EN 13108 und ÖNORM B 3580-1. Bituminöse Tragschichten Mischgutsorte in der Leistungsbeschreibung, LG 18 BT16 LK S B 50/70 BT16 LK S B 70/100 BT16 LK III B 50/70 BT16 LK III B 70/100 BT16 LK V B 50/70 BT16 LK V B 70/100 BT22 LK S B 50/70 BT22 LK S B 70/100 BT22 LK III B 50/70 BT22 LK III B 70/100 BT22 LK V B 50/70 BT22 LK V B 70/100 BT32 LK S B 50/70 BT32 LK S B 70/100 BT32 LK III B 50/70 BT32 LK III B 70/100 BT32 LK V B 50/70 BT32 LK V B 70/100 Mischgutsorte entsprechend ÖNORM EN 13108 bzw. B 3580-1 AC 16 trag 50/70, T1, G4 AC 16 trag 70/100, T1, G4 AC 16 trag 50/70, T2, G5 AC 16 trag 70/100, T2, G5 AC 16 trag 50/70, T2, G6 AC 16 trag 70/100, T2, G6 AC 22 trag 50/70, T1, G4 AC 22 trag 70/100, T1, G4 AC 22 trag 50/70, T2, G5 AC 22 trag 70/100, T2, G5 AC 22 trag 50/70, T2, G6 AC 22 trag 70/100, T2, G6 AC 32 trag 50/70, T1, G4 AC 32 trag 70/100, T1, G4 AC 32 trag 50/70, T2, G5 AC 32 trag 70/100, T2, G5 AC 32 trag 50/70, T2, G6 AC 32 trag 70/100, T2, G6 Bituminöse Tragdeckschichten Mischgutsorte in der Leistungsbeschreibung, LG 16 BTD16 LK S B 70/100 BTD16 LK III B 70/100 Mischgutsorte entsprechend ÖNORM EN 13108 bzw. B 3580-1 AC 16 trag 70/100, T3, G4 AC 16 deck 70/100, A1, G7 Walzasphalt - Asphaltbeton Angebotsschreiben 7 / 11
Mischgutsorte in der Leistungsbeschreibung, LG 16 AB4 LK III B 70/100 AB4 LK III B 160/220 AB4 LK V B 70/100 AB4 LK V B 160/220 AB8 LK S B 70/100 AB8 LK S B 160/220 AB8 LK III B 70/100 AB8 LK III B 160/220 AB8 LK V B 70/100 AB8 LK V B 160/220 AB11 LK S B 70/100 AB11 LK S B 160/220 AB11 LK III B 70/100 AB11 LK III B 160/220 AB11 LK V B 70/100 AB11 LK V B 160/220 AB16 LK S B 70/100 AB16 LK S B 160/220 AB16 LK III B 70/100 AB16 LK III B 160/220 Mischgutsorte entsprechend ÖNORM EN 13108 bzw. B 3580-1 AC 4 deck 70/100, A1, G2 AC 4 deck 160/220, A1, G2 AC 4 deck 70/100, A1, G3 AC 4 deck 160/220, A1, G3 AC 8 deck 70/100, A1, G1 AC 8 deck 160/220, A1, G1 AC 8 deck 70/100, A1, G2 AC 8 deck 160/220, A1, G2 AC 8 deck 70/100, A1, G3 AC 8 deck 160/220, A1, G3 AC 11 deck 70/100, A1, G1 AC 11 deck 160/220, A1, G1 AC 11 deck 70/100, A1, G2 AC 11 deck 160/220, A1, G2 AC 11 deck 70/100, A1, G3 AC 11 deck 160/220, A1, G3 AC 16 deck 70/100, A1, G1 AC 16 deck 160/220, A1, G1 AC 16 deck 70/100, A1, G2 AC 16 deck 160/220, A1, G2 Gussasphalt Mischgutsorte in der Leistungsbeschreibung, LG 16 GA4 LK S B 90/10 GA4 LK S PmB 35/50 GA8 LK S B 90/10 GA8 LK S PmB 35/50 GA11 LK S B 90/10 GA11 LK S PmB 35/50 Mischgutsorte entsprechend ÖNORM EN 13108 bzw. B 3585 MA 4, 90/10, M2, G1 MA 4, 35/50, M1, G1 MA 8, 90/10, M2, G1 MA 8, 35/50, M1, G1 MA 11, 90/10, M2, G1 MA 11, 35/50, M1, G1 Angebotsschreiben 8 / 11
D BESONDERE BESTIMMUNGEN (projektbezogene Festlegungen) Kommentar: Vom Ausschreiber sind nach Erfordernis folgende und auch noch weitere Angaben über das Projekt und die Baudurchführung einzufügen: Kurzbeschreibung des Bauvorhabens technische Beschreibung der auszuführenden Anlagenteile Qualitätsanforderungen unter Angabe von Normen und Regelwerken (z.b. GRIS, GWT, ÖVGW, ÖWAV) Baufeld, Zwischendeponien, Zufahrtswege, Einbauten Untergrund und Grundwasserverhältnisse fremde Rechte Planverzeichnis Ausgangspunkt der Vermessung wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid und sonstige Bescheide Vorgaben der Straßenverwaltung und sonstige Vorgaben Terminplan (pönalisierte und nicht pönalisierte Termine) Angebotsschreiben 9 / 11
E ANGEBOTSPREISE, INHALTSVERZEICHNIS, FERTIGUNG Kommentar: Der folgende Absatz ist für sämtliche getrennt vergabefähigen Leistungen anzugeben. Mein (unser) Angebot für... schließt mit einem Gesamtpreis (allfälliger Nachlass/Aufschlag berücksichtigt) : EUR... Umsatzsteuer: EUR... Angebotspreis: EUR... für Abänderungs- und/oder Alternativangebote: Bezeichnung des Angebotes:. Gesamtpreis (allfälliger Nachlass/Aufschlag berücksichtigt) : EUR... Umsatzsteuer: EUR... Angebotspreis: EUR... Bezeichnung des Angebotes:...... Gesamtpreis (allfälliger Nachlass/Aufschlag berücksichtigt) : EUR... Umsatzsteuer: EUR... Angebotspreis: EUR... Bezeichnung des Angebotes:........ Gesamtpreis (allfälliger Nachlass/Aufschlag berücksichtigt) : EUR... Umsatzsteuer: EUR... Angebotspreis: EUR... für weitere Angebote Beiblatt verwenden Angebotsschreiben 10 / 11
Inhaltsverzeichnis: Diesem Angebotsschreiben sind folgende Beilagen angeschlossen (vom Bieter ist die Blattanzahl - beim Datenträger die Anzahl - anzugeben oder das Kästchen zu streichen!). Die mit einem Plus-Zeichen ( + ) gekennzeichneten Beilagen sind jedenfalls gesondert rechtsgültig zu fertigen. Leistungsverzeichnis (oder Kurz-Leistungsverzeichnis + ) bei Datenträgeraustausch: Datenträger ausgefülltes Verzeichnis der Bieterlücken bei Baumeisterarbeiten: Kalkulationsformblatt K3 Bekanntgabe von Subunternehmern Begleitschreiben Abänderungsangebot(e) + Alternativangebot(e) + Sonstiges: Ich (wir) erkläre(n), dass die im Inhaltsverzeichnis angeführten Beilagen Bestandteile des Angebotes sind und im Auftragsfall zum Inhalt des Leistungsvertrages werden. Ich (wir) erkläre(n), dass mein (unser) Angebot auf Grundlage der Rechtsvorschriften, der der Ausschreibung zugrundeliegenden ÖNORMEN und der Angebotsunterlagen erstellt wurde. Datum und rechtsgültige Unterfertigung (bei Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) Mitglieder von Bietergemeinschaften erklären hiermit, im Falle der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Angebotsschreiben 11 / 11