STELLUNGNAHME. 1. Allgemeines und grundsätzliche Fragen



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Transkript:

STELLUNGNAHME im Rahmen der Konsultation des von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurfs eines Netzentwicklungsplanes Gas 2013 (Stand: 02.04.2013) Die GEODE, der europäische Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen, bedankt sich für die Gelegenheit zum Netzentwicklungsplans Gas (NEP) 2013, den die Fernleitungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur am 02.04.2013 vorgelegt haben, Stellung nehmen zu können. Die im Netzentwicklungsplan Gas festzulegenden Planungen haben unmittelbare Auswirkungen auf Verteilernetzbetreiber, ohne dass die Verteilernetzbetreiber bei der Ausarbeitung und Erstellung des Netzentwicklungsplans hinreichend beteiligt würden. Die GEODE hat sich aus diesem Grund bisher sehr aktiv an den öffentlichen Konsultationen zur Erstellung und Ausarbeitung des Netzentwicklungsplans Gas 2012 und 2013 beteiligt und möchte diese Aufgabe auch weiterhin fortführen. Die GEODE weist dabei daraufhin, dass die bisher gemachten Anmerkungen nicht vollständig berücksichtigt wurden. Die GEODE möchte daher erneut insbesondere auf die weiterhin nur unzureichende Beteiligung der Verteilernetzbetreiber insbesondere bei der Ermittlung neu auszubauender Kapazitäten zu nachgelagerten Verteilernetzen verweisen und bittet daher auch um Berücksichtigung der bislang getätigten Stellungnahmen. Die Anmerkungen der GEODE zum vorgelegten Netzentwicklungsplan orientieren sich an der Struktur der Fragebögen zur Konsultation der Bundesnetzagentur und beschränken sich auf die für die GEODE relevanten Fragen. 1. Allgemeines und grundsätzliche Fragen Die GEODE begrüßt, dass das Verfahren zur Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas 2013 gegenüber dem letztjährigen Prozess an Transparenz gewonnen hat. Dennoch erfordern aus Sicht der GEODE folgende Punkte noch eine Verbesserung: 00721-08 2114056 Seite 1

Die vorgenommene Regionalisierung des Gasbedarfs erfolgt weiter unter nicht ausreichender Berücksichtigung der Rolle der Verteilernetzbetreiber. Die GEODE fordert daher, dass die Verteilernetzbetreiber in den Prozess der Regionalisierung standardisiert einbezogen werden und so ihren Beitrag zur Schaffung einer transparenten, qualitativ hochwertigen Datengrundlage leisten können. Die Verteilernetzbetreiber haben Kenntnis von regionalen Besonderheiten und können im kooperativen Prozess mit den Fernleitungsnetzbetreibern dieses Wissen einbringen, um eine bedarfsgerechte Ausbauplanung tatsächlich zu ermöglichen. Die Fernleitungsnetzbetreiber haben bereits einen NEP-ähnlichen Vorschlag mit konkret enthaltenen Netzausbaumaßnahmen als Grundlage ihrer Konsultation zu veröffentlichen. Zur vereinfachten Begleitung des jährlichen Prozesses sind die Veränderungen zum vorherigen Netzentwicklungsplan deutlicher hervorzuheben. Bei der Datengrundlage des Szenariorahmens wurde bereits dargestellt, welche Aktualisierungen im Szenariorahmen 2013 im Vergleich zum Szenariorahmen 2012 vorgenommen wurden. Notwendig ist es, auch bei den vorgeschlagenen Netzausbaumaßnahmen kenntlich zu machen, welche Veränderungen sich zum Vorjahr aus welchen Gründen ergeben. 2. Szenariorahmen 2.1. Modellierungsvarianten Die GEODE begrüßt die Untersuchung der Modellierungsvariante II b. Kapazitätsmindernde Instrumente in nachgelagerten Netzen können bei entsprechenden regulatorischen Rahmenbedingungen den Netzausbaubedarf volkswirtschaftlich vorteilhaft erheblich verringern, da bereits auf Ebene der Verteilernetze ein Ausgleich erfolgen kann. Für einen aussagekräftigen Vergleich des erforderlichen Netzausbaus im Rahmen der verschiedenen Modellierungsvarianten sind dabei einheitliche Parameter zu verwenden. Werden die Investitionsvolumina der verschiedenen Modellierungsvarianten dagegen nicht einheitlich auf das Jahr 2023 bezogen, leidet ein solcher Vergleich. Die GEODE setzt sich daher zum einen für die regulatorische Anerkennung von technischen Einrichtungen (Speichern, etc.) und vertraglichen Maßnahmen (Abschaltvereinbarungen, etc.) zur Kapazitätsreduzierung in Verteilernetzebene ein und fordert darüber hinaus, dass im Rahmen des Netzentwicklungsplans das Einsparpotential bezogen auf den bedarfsgerechten Netzausbaubedarf transparent auf ein einheitliches Basisjahr ausgewiesen wird. Die GEODE begrüßt insoweit die Bereitschaft Seite 2

der Fernleitungsnetzbetreiber, gemeinsam mit den Verbänden eine einheitliche, transparente und möglichst vollständige Datenbasis zum Potential der intelligenten Nutzung dieser Instrumente in den Verteilernetzen zu erarbeiten. Angesichts der Probleme beim Einsatz von Abschaltvereinbarungen nach 14b EnWG sollte zudem das Thema Lastflusszusagen im Verteilernetz wieder aufgegriffen werden. Zur besseren Vergleichbarkeit wäre es zudem sinnvoll, in den Modellierungsvarianten ebenfalls auszuweisen, wie groß der Ausbaubedarf insgesamt wäre, sollte es keine Lastflusszusagen geben, und wie hoch die Kosten für die Lastflusszusagen insgesamt hierzu im Vergleich sind (hierzu sogleich unter 2.2 mehr). Die GEODE unterstützt zudem die BNetzA in ihrem Ansatz, für zukünftige Netzentwicklungspläne auf eine einheitliche Modellierungsvariante zur Bestimmung des Kapazitätsbedarfs in nachgelagerten Netzen zurückzugreifen. Ausgangspunkt der Prognose des zukünftigen Kapazitätsbedarfs hat dabei die Langfristprognose der Verteilernetzbetreiber gemäß Kooperationsvereinbarung zu sein. Diese ermöglicht die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und geplanter Rückgänge und Zuwächse. Sie ist damit eine verlässliche und fundierte Planungsgrundlage, insbesondere für die mit einer besonderen Verbindlichkeit belegten Prognosejahre 3 5. Sofern für die Prognosejahre 6 10 die Prognosegüte der Verteilernetzbetreiber kritisiert wird, ist darauf hinzuweisen, dass jeder Prognose ein Unsicherheitsfaktor innewohnt, der mit zunehmendem Zukunftsbezug größer wird. Die GEODE ist aber der Ansicht, dass die jeweiligen Verteilernetzbetreiber auch für diesen Zeithorizont über besondere regionale Kenntnisse verfügen, die in einer Prognose berücksichtigt werden sollten. Sofern demnach für die Jahre 6-10 eine konstante Fortschreibung des Gasbedarfs angedacht werden sollte, muss diese offen sein für Korrekturmöglichkeiten durch die Verteilernetzbetreiber entsprechend dem vorgeschlagenen Ansatz 3. Abzulehnen ist jedenfalls der im Ansatz 2 für die Jahre 6 10 verfolgte pauschale und nicht korrigierbare Prognos-Rückgang entsprechend politischer Zielvorgaben, die möglicherweise mit der Realität nicht in Übereinstimmung zu bringen sind. Damit werden die Ungenauigkeiten dieser Top-down-Methode zwar zu einem späteren Zeitpunkt, aber dennoch relevant, wenn sie in die Prognose des Kapazitätsbedarfs der internen Bestellung eingestellt werden. Seite 3

2.2. Fortschreibung von Lastflusszusagen Lastflusszusagen sind nach 9 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GasNZV zuvorderst zu prüfende Maßnahmen, die das Angebot von frei zuordenbaren Kapazitäten erhöhen können. Sie sind damit eine Alternative zum Netzausbau und von den Fernleitungsnetzbetreibern sogar vorrangig vor etwaigen Zuordnungsauflagen zu prüfen. Die unveränderte Fortschreibung der aktuell kontrahierten Lastflusszusagen berücksichtigt diese gesetzlich vorgesehene Reihenfolge nicht. Zudem scheint die Fortschreibung auch nicht valide, da entsprechende vertragliche Ansprüche der Fernleitungsnetzbetreiber nicht bestehen. Die GEODE fordert daher eine Erhöhung der Transparenz bezüglich der netzplanerischen Auswirkungen des Wegfalls von Lastflusszusagen. Zunächst sind daher die technischen Kapazitäten ohne Lastflusszusagen oder andere Nutzungsbeschränkungen zu ermitteln. Im Abgleich mit den benötigten Kapazitäten ergibt sich dann der grundsätzlich bestehende Netzausbaubedarf. Unter Beachtung der Reihenfolge von 9 Abs. 3 S. 2 GasNZV ist anschließend zu prüfen, inwieweit ein tatsächlicher Netzausbau durch Marktmechanismen oder Nutzungsbeschränkungen vermieden werden kann. Dabei können sowohl kontrahierte Lastflusszusagen als auch bestehende Nutzungsbeschränkungen in den Modellierungsvarianten entsprechend berücksichtigt werden. Damit wird zudem auch die Grundlage für einen Vergleich der neu vorgeschlagenen Kapazitätsprodukte mit anderen Mechanismen geschaffen. 2.3. und 2.4 Kraftwerksprodukt (KWP) und TaK Die GEODE betont erneut, dass neue Kapazitätsprodukte einen Beitrag leisten können, den Netzausbau auf ein volkswirtschaftlich sinnvolles Maß zu begrenzen. Die Diskussion um das neue Kapazitätsprodukt für Kraftwerke (KWP) und das Speicherprodukt TaK sind für eine endgültige Bewertung jedoch noch nicht weit genug fortgeschritten. Es besteht nicht nur bezüglich der Details noch Abstimmungsbedarf, sondern die Verwendung der neu vorgeschlagenen Kapazitätsprodukte ist insgesamt noch nicht geklärt. Die GEODE setzt sich daher dafür ein, zum jetzigen Zeitpunkt beide Kapazitätsprodukte auch im Rahmen der Modellierungsvarianten nicht zu berücksichtigen. Seite 4

Auch unter Beachtung der Aussagen des Trennungsmodells, wonach die Annahmen zu den Kapazitätsprodukten in der Modellierung zum Netzentwicklungsplan keine Vorfestlegung zu den später von den Fernleitungsnetzbetreibern tatsächlich angebotenen Kapazitäten bedeutet, besteht die Gefahr einer faktischen Vorwirkung. Das spätere Kapazitätsangebot kann nur im Rahmen der tatsächlich verfügbaren Kapazität erfolgen. Der Netzausbau erfolgt indes entsprechend der Modellierungsannahmen. Fällt beides auseinander, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Netzausbau unzureichend ausgeführt wird und nachteilige Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit eintreten. Die GEODE setzt sich daher dafür ein, langfristig stabile Rahmenbedingungen für die Verwendung der Kapazitätsprodukte zu schaffen. Diese können dann Grundlage der Modellierung im Rahmen des Netzentwicklungsplans sein und bieten Speichern- und Kraftwerksbetreibern ausreichend Investitionssicherheit. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint die Annahme des Kraftwerksproduktes und des Produkts TaK auch im Rahmen der Modellierungsvarianten verfrüht. 3. Modellierungsansatz der Fernleitungsnetzbetreiber 3.1. Nachgelagerte Netzbetreiber Wir weisen insoweit auf die Beantwortung der Fragen unter Ziffer 2.1. hin. Die von den Verteilernetzbetreibern zur Verfügung gestellten Langfristprognosedaten sollten Ausgangspunkt der Prognose des Kapazitätsbedarfs der nachgelagerten Netzbetreiber sein. 5. Besonderheiten der L-Gas-Versorgung 5.3. Halten Sie ein alternatives Vorgehen bei der Marktraumumstellung für sinnvoller? Im Vergleich zum Konsultationsdokument lässt der Entwurf des NEP 2013 keinerlei Änderungen in Bezug auf die in den nächsten Jahren durchzuführende Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas erkennen. Ergänzende Regelungen sind allein durch den Entwurf zur KoV VI bzw. den Leitfaden Marktraumumstellung vom 11.6.2013 vorgenommen worden. Auch vereinzelte zurückhaltende Äußerungen der Bundesnetzagentur im Rahmen des Dialogs Verteilernetzbetreiber & Marktraumumstellung am 7.6.2013 konnten zwar einzelne offene Fragen wie etwa diejenige nach dem Rechtsschutz für Verteilernetzbetreiber in Bezug auf den Zeitrahmen beantworten, leider nur mit einem unbefriedigendem Ergebnis. Die Mängel Seite 5

des NEP-Entwurfs 2013 im Hinblick auf die Marktraumumstellung konnten sie jedoch nicht beseitigen. Die GEODE verweist insoweit erneut auf ihre kritische Stellungnahme zum Konsultationsdokument der Fernleitungsnetzbetreiber für den NEP 2013 vom 18.02.2013. Ergänzend verweist die GEODE im Einzelnen auf folgende Aspekte: Die Verteilernetzbetreiber haben bislang nur geringe Beteiligungsmöglichkeiten an den Planungen zur Marktraumumstellung. Die Verteilernetzbetreiber tragen aber bei der tatsächlichen Umstellung die gesamte technische und operative Verantwortung ( 19 a EnWG). Sie sind daher stärker und so früh wie möglich in die Planung miteinzubeziehen. Die GEODE erkennt an, dass die Entscheidung zur Umstellung im vorgelagerten Netz getroffen werden muss und daher zunächst die Fernleitungsnetzbetreiber in der Verantwortung sind ( 15 EnWG). Die GEODE fordert aber, dass den Verteilernetzbetreibern insbesondere bezüglich der Umstellungszeiträume ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden muss. Sie tragen die Hauptverantwortung für die Umstellung vor Ort. Zudem fordert die GEODE, dass alle beteiligten Netzbetreiber in der Vorbereitung der Umstellung eng und frühzeitig zusammenarbeiten. Die GEODE setzt sich dafür ein, dass die Zeitpunkte der konkreten Umstellung durch eine gesonderte Entscheidung der BNetzA gegenüber den Verteilnetzbetreibern festgelegt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Verteilernetzbetreiber an die Vorgaben der Fernleitungsnetzbetreiber gebunden sind, ohne über Rechtsschutzmöglichkeiten zu verfügen. Die BNetzA hat im Rahmen des Dialogs Verteilernetzbetreiber & Marktraumumstellung am 7.6.2013 bekräftigt, dass sich aus dem NEP 2013 für die Verteilernetzbetreiber keine Pflichten in Bezug auf Einzelheiten der Marktraumumstellung ergeben. Solche seien vielmehr ausschließlich in zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern und den Verteilernetzbetreibern abzuschließenden Umstellungsfahrplänen (vgl. 8 Ziff. 3 KoV VI-Entwurf) zu regeln. Der Entwurf des NEP 2013 enthält in seiner derzeitigen Fassung jedoch bereits sowohl konkrete Prioritäten und Zeitpunkte für die Umstellung (s. Tabelle 21, S. 70) als auch detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Umstellungsbereichen der Fernleitungsnetzbetreiber (s. S. 71 ff.), mithin ein Umstellungskonzept, vgl. 8 Ziff. 2 KoV VI- Entwurf. Obschon der NEP zwar nur die Fernleitungsnetzbetreiber bindet, überträgt sich diese Bindung auf die Verteilernetzbetreiber, wenn es zum Abschluss des Umstellungsfahrplans kommt, denn die Fernleitungsnetzbetreiber werden wohl im Rahmen der Verhandlungen hierzu nicht von den Vorgaben des NEP abweichen, da die Seite 6

Netzausbaumaßnahmen auf diesem Konzept beruhen. Gegen den NEP insgesamt vorgehen zu müssen, obwohl nicht unmittelbar Verpflichteter und nur gegen einen kleinen Teil des NEP opponierend, steht außer Verhältnis. Die Entscheidung muss daher durch die BNetzA erfolgen, auch wenn dies eine Änderung der GasNZV erforderte. Alternativ käme zur Vermeidung dieser Friktionen aus GEODE-Sicht nur in Betracht, die Ergebnisse der Verhandlungen der betroffenen Netzbetreiber im Rahmen der Umstellungsfahrpläne abzuwarten, bevor die entsprechenden Festlegungen im NEP in aus Verteilernetzbetreibersicht unumkehrbarer Weise vorgenommen werden. Allerdings sollte die organisatorische Vorplanung der Umstellungsprozesse nicht weiter hinausgezögert werden. Die GEODE setzt sich zudem dafür ein, dass die Kostenneutralität des Umstellungsprozesses für die Verteilernetzbetreiber verbindlich durch eine Festlegung oder Mitteilung der BNetzA festgestellt wird, gerade im Hinblick auf den engen Wortlaut des 19a EnWG. Es darf kein Kostenwälzungsrisiko bei den Verteilernetzbetreibern bestehen, da andernfalls der gesamte Umstellungsprozess gefährdet ist. Daher müssen sowohl interne Planungskosten als auch externe Kosten, die auf die Umstellung zurückzuführen sind, vollständig umlagefähig sein. Die GEODE fordert eine verbindliche Regelung, damit den Verteilernetzbetreibern nicht das Kostenrisiko der Umstellung aufgebürdet wird. Die GEODE fordert zudem die unmittelbare Zugänglichmachung der den Fernleitungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur vorliegenden Daten zum Prognoserückgang der L-Gas-Reserven in den Niederlanden. Nur so sind die Verteilernetzbetreiber in der Lage, die eigene Situation realistisch einschätzen zu können. Hinsichtlich des Informationsstandes hat sich seit dem Konsultationsdokument nichts geändert. Nach wie vor entbehren die Informationen jeder Genauigkeit. Die im Rahmen des NEP-Entwurfs 2013 zur Verfügung gestellten Informationen, die jährliche Abschläge auf Basis eines Grobkonzepts berechnen, erlauben keine nachvollziehbare, realistische Einschätzung. Seite 7

Sollten die skizzierten Voraussetzungen Beachtung finden, steht aus Sicht der GEODE einer kooperativen und von großem Konsens getragenen Marktraumumstellung kein wesentliches Hindernis mehr im Wege. Berlin, den 21.06.2013 Christian Held Stellvertretender Präsident GEODE Magazinstraße 15/16 10179 Berlin Tel.: 0 30 / 611 284 070 Fax: 0 30 / 611 284 099 E-Mail: info@geode.de www.geode.de www.geode-eu.org Die GEODE ist der europäische Verband der unabhängigen privaten und öffentlichen Stromund Gasverteilerunternehmen. Mit dem Ziel, diese Unternehmen in einem sich zunehmend europäisch definierten Markt zu vertreten, wurde der Verband 1991 gegründet. Mittlerweile spricht die GEODE für mehr als 1.000 direkte und indirekte Mitgliedsunternehmen in vielen europäischen Ländern, davon 150 in Deutschland. Seite 8