Antwort der Landesregierung



Ähnliche Dokumente
Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Je nach Branche und Region zwischen 332 und 1222 Euro WSI-Tarifarchiv: Azubis bekommen zwischen 30 und 53 Prozent des Einstiegsgehalts

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

HR-Entscheiderbefragung Weiterbildung. Tabellenband. 22. Januar 2014 Q3728/29453 Kr/Os

Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen

Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach Magdeburg

Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

ENTGELTTARIFVERTRAG. Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Bremen e.v. (DEHOGA Bremen e.v.) Hinter dem Schütting 8, Bremen

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Was bin ich wert? Veranstaltung Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten, sowie die Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen. vom 25.

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen

Meinungen zur Altersvorsorge

Statistische Berichte

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Verw r altun u g n sst elle Saarbrücken Über Geld spricht an man nicht? Wir schon.

Deutschland-Check Nr. 35

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Entwicklung der Callcenter-Branche in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

Gitta Connemann Mitglied des Deutschen Bundestages CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Fachkräfte sichern. Jugendliche mit Hauptschulabschluss in der Ausbildung

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Landesinnungsverband für das Landmaschinenmechaniker-Handwerk in Hessen

~ Bundesagentur für Arbeit

Beschäftigung und Qualifizierung

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003

78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood. Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland. 19.

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Elternzeit Was ist das?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Gemüsebautag Mindestlohn

White Paper WINLine "Vierteljährliche Verdiensterhebung"

Anzahl der Entgeltgruppen: 13

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung

Antwort der Landesregierung

Stand 15. Oktober Fragen und Antworten

Wirtschaftsstruktur Allschwil 2003

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min.

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg

Zukunft des Handwerkes

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner

Freie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

3. Beschäftigung und Arbeitsmarkt

Fragen und Antworten zur Tarifangleichung in der Zeitarbeit durch Branchenzuschläge

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

Mobile Intranet in Unternehmen

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

LOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März Gültig ab 1.

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/4789. der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich)

allensbacher berichte

Stand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab kündbar zum

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

Fachkräfte sichern. Jugendliche mit Behinderung in der Ausbildung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Papier, Pappe und Kunststoffe. Industrie (TV BZ PPK)

Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)

Transkript:

Landtag Brandenburg Drucksache 4/548 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 122 der Abgeordneten Dr. Esther Schröder Fraktion der SPD Landtagsdrucksache 4/283 Tarifspiegel Niedriglohnentgelte Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 122 vom 15.12.2004: In der Bundesrepublik Deutschland wird derzeit eine intensive Debatte zur Frage der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes geführt. Das gefälle zwischen West und Ostdeutschland wird insbesondere auch in Brandenburg deutlich. Löhne unter Tarif sind hier schon in vielen Unternehmen normal. Ich frage daher die Landesregierung: 1. In welcher Größenordnung (Euro pro Monat) liegt das Gros der aktuellen ta riflichen Niedriglohnsätze in Deutschland insgesamt sowie differenziert nach Westdeutschland und Ostdeutschland? 2. Wie viele Verbandstarife für Löhne und Gehälter sind im Tarifregister Bran denburg registriert? Wo wird dieses Register geführt? 3. Wie viel Prozent der Monatsverdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmern in Brandenburg (im produzierenden Gewerbe sowie in Dienstleis tungsbereichen) liegen im Bereich von Entgelten unter 1.300 Euro Brutto für eine Vollzeitstelle? 4. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienten in Brandenburg in den letzten fünf Jahren a) zwischen 1.000 und 1.300 Euro, b) zwischen 800 und 1.000 Euro und c) zwischen 400 und 800 Euro Brutto pro Monat in einer Vollzeitbeschäftigung? 5. In welcher Größenordnung (Euro pro Monat) liegt das Gros der aktuellen ta riflichen Niedriglohnsätze in Brandenburg? Datum des Eingangs: 31.01.2005 / Ausgegeben: 07.02.2005

6. Wie hoch ist die Zahl a) der Betriebe und b) der Beschäftigten in Branden burg, die schon heute bzw. seit langem unter den aktuellen tariflichen Nied riglohnsätzen in Ostdeutschland arbeiten? 7. In welchen Brandenburger Wirtschaftszweigen werden inzwischen überwie gend monatliche Bruttolöhne (Vollzeit) zwischen 800 und 1.000 Euro gezahlt? 8. Für welche Tätigkeiten werden in welcher durchschnittlichen Höhe pro Monat in Brandenburg bereits heute mit oder ohne Tarifbindung Bruttolöhne (Vollzeit) zwischen 400 und 800 Euro gezahlt? 9. Inwieweit sind Löhne in Brandenburg unter 800 Euro pro Monat an die Vo raussetzung geringer Qualifikation gebunden? 10. Welche bereiche in Brandenburg unter 800 Euro pro Monat erfordern eine spezielle Qualifikation? 11. In welcher Tätigkeit ohne weitere Qualifikation wird in Brandenburg für eine Vollzeitstelle das niedrigste Entgelt (in welcher Höhe Brutto pro Monat) ge zahlt? 12. Das Bündnis für Arbeit NRW schlägt im Rahmen des Tarifvertragsgesetzes (TVG) eine Regelung vor, die bundesweit einen Tarifspiegel für Niedriglöhne ermöglicht, der als Orientierungshilfe im Niedriglohnbereich eine ähnliche Funktion wie ein Mietspiegel erfüllen könnte. Die Länder sollten diese Auf gabe übernehmen und der Bund nur dann eintreten, wenn ein Land diese Aufgabe nicht übernehmen möchte. Wie steht die Landesregierung Bran denburg zu diesem Vorschlag?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Eine systematische statistische Erfassung von "Niedriglöhnen" erfolgt nicht. Die Angabe einer Größenordnung für das Gros der aktuellen tariflichen Niedriglohnsätze ist schon wegen einer fehlenden einheitlichen Definition nicht möglich. Das BMWA hat im Jahre 2003 bei einer Auswertung von rund 2.800 Branchenent gelttarifverträgen aus allen Branchen und allen Bundesländern ermittelt, dass es bundesweit in mehr als 130 Tarifverträgen Stundenlöhne bzw. auf die Stunde um gerechnete Monatsentgelte von unter 6,00 Euro gibt (bei einer 40 Stundenwoche entspräche dies etwa 1.044 Euro/Monat) (BMWA, Tarifvertragliche Arbeitsbedin gungen im Jahr 2003). Betroffen sind insbesondere folgende Branchen: Landwirt schaft, Weinbau, Gartenbau, private Forstbetriebe, keramische Industrie, Metall handwerke, Holzgewerbe, Lederwaren und Kofferindustrie, Schuhindustrie, Blu meneinzelhandel (Floristenfachbetriebe), Hotel und Gaststättengewerbe, Friseur handwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Zeitarbeit, Wach und Sicherheitsgewerbe, private Hauswirtschaft, dazu in Ostdeutschland die Textilindustrie und das Nah rungsmittelhandwerk. Für Brandenburg werden aufgeführt: Landwirtschaft, Reit und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe, Garten, Landschafts und Sport platzbau, Gartenbaugewerbe, feinkeramische Industrie, Metallhandwerk, Schuhin dustrie, Schuhmacherhandwerk, Textilindustrie, Bäckerhandwerk, Blumeneinzel handel (Floristenfachbetriebe), Hotel und Gaststättengewerbe, Gebäudereiniger handwerk, Zeitarbeit, Wach und Sicherheitsgewerbe. Eine aktuelle Auswertung des Gemeinsamen Tarifregisters Berlin und Brandenburg listet 29 Branchen von insgesamt 142 auf, bei denen die niedrigsten Entgelte unter 1.044 Euro/Monat bzw. 6 Euro/Stunde liegen, darunter zum großen Teil die bereits genannten (vgl. Anlage). Geht man von dem der Kleinen Anfrage zugrunde gelegten Grenzwert von 1.300 Euro pro Monat für einen so genannten Niedriglohn aus, ergibt sich ein anderes Bild: In 64 Branchen können im Land Brandenburg Tarifentgelte unter diesem Wert gezahlt werden (vgl. Anlage). Ein Ost West Vergleich ist hier nicht möglich. zu Frage 2: Im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg sind im Land Brandenburg geltende Tarifverträge aus 142 Branchen registriert. Insgesamt sind über 66.000 Branchen und Firmentarifverträge aus über 200 Branchen erfasst, die in Berlin und/oder Brandenburg gelten bzw. galten, von denen rund 20.000 noch gültig sind. Das Gemeinsame Tarifregister ist bei den Arbeitsressorts der Länder Berlin und Brandenburg, in Berlin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und in Brandenburg beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, als gemeinsame Einrichtung beider Länder angesiedelt. Der Sitz des Gemeinsamen Tarifregisters befindet sich in Berlin.

zu Frage 3 und 4: Monatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Stand Oktober 2001 Euro Anteil an den jeweiligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in % insgesamt Männer Frauen unter 1.300 8,02 4,84 16,39 davon 400 bis 800 800 bis 1.000 0,99 0,38 2,61 1.000 bis 1.300 7,03 4,46 13,78 Die Tabelle enthält die Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Gehalts und strukturerhebung 2001 (GLS 2001), die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und Arbeitskosten (ABl. EG Nr. L 63 S. 6) durchgeführt wurde. Die GLS erfasst Individualangaben und liefert damit verlässliche Daten über die Verteilung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Verdienstklassen. Aktu ellere Streuungsdaten liegen nicht vor. Die nächste GLS ist EU weit für 2006 vor gesehen. Der Berichtskreis beschränkte sich 2001 in Deutschland auf die Wirtschaftsbereiche C bis K (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie und Wasserversorgung, Baugewerbe, Handel, Kredit und Versiche rungsgewerbe, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie Grund stücks und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen). Absolute Angaben (Frage 4) für das Land Brandenburg sind auf Grund des einge schränkten Berichtskreises wenig sinnvoll, zumal es sich bei einem Teil der ge nannten Branchen zumindest nach den möglichen Tarifentgelten eher um Hochlohnbereiche handelt (Bergbau, Energie, Versicherungsgewerbe, Woh nungswirtschaft). zu Frage 5: Ausgehend von der der Kleinen Anfrage zugrunde gelegten Niedriglohngrenze in Höhe von 1.300 Euro/Monat für eine Vollzeitbeschäftigung lässt sich feststellen, dass im Land Brandenburg in 64 Branchen tarifliche Monatsentgelte unter diesem Wert gezahlt werden können. In einem Drittel dieser Branchen beginnen die Ent gelte unter 1.000 Euro/Monat, bei zwei Dritteln liegen die niedrigsten Entgelte über 1.000 Euro/Monat. Das Gros der aktuellen tariflichen Niedrigentgelte liegt dabei zwischen 1.100 und 1.250 Euro/Monat (33 Branchen) (vgl. Anlage). Die tatsächlichen Verdienste weichen allerdings zum großen Teil von den tarifver traglichen Entgelten nach unten ab, zumal in Ostdeutschland für nur 54,5 % aller Arbeitsverhältnisse eine Tarifbindung (Branchen oder Firmentarifvertrag) be steht (BMWA, Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen im Jahr 2003).

zu Frage 6: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. zu Frage 7: Sowohl die Ergebnisse der GLS 2001 als auch die auf der Grundlage des sta tistikgesetzes vierteljährlich für die Monate Januar, April, Juli und Oktober ermittel ten Ergebnisse der laufenden Verdiensterhebung bieten keinen Anhalt dafür, dass überwiegend monatliche Bruttoverdienste zwischen 800 und 1.000 Euro gezahlt werden. Am niedrigsten waren die Durchschnittsverdienste in Brandenburg mit insgesamt 1.138 Euro (Männer 1.357 Euro und Frauen 1.072 Euro; Stand Juli 2004) im Bekleidungsgewerbe. Allerdings beschränkt das o. a. statistikgesetz in der Fassung vom 3. April 1996 (BGBl. I S. 598), zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), die Auskunft auf die Betriebe der Wirtschaftsbereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie und Wasserversorgung, Hoch und Tiefbau, Handel, Kredit und Versicherungsge werbe, die teilweise zumindest nach den möglichen Tarifentgelten eher zum Hochlohnbereich zählen (Bergbau, Energie, Versicherungsgewerbe). Die Angaben erfolgen durch die Betriebe für Arbeitnehmergruppen (Arbeiter und Angestellte un tergliedert nach Leistungsgruppen) im summenverfahren. Betrachtet man die in Brandenburg zur Anwendung kommenden Tarifverträge, so können Tarifentgelte zwischen 800 und 1.000 Euro/Monat in 24 Branchen gezahlt werden, unter anderem im Bäckerhandwerk, in den Floristikfachbetrieben, im Gar tenbaugewerbe, in der Land und Forstwirtschaft, im Trockenbau, im Wach und Sicherheitsgewerbe und in der Zeitarbeit, in der Mehrzahl für ungelernte und ange lernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (vgl. Anlage). zu Fragen 8 und 9: Tarifvertragliche Bruttomonatsentgelte zwischen 400 und 800 Euro können in Brandenburg in drei Branchen gezahlt werden: feinkeramische Industrie, Garten baugewerbe und Lampenschirm, Wohnraumleuchten und Zubehörindustrie. Im Gartenbaugewerbe erhalten ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter für einfache schematische Tätigkeiten knapp 715 Euro/Monat (= 3,91 Euro/Std.), in den beiden anderen Branchen sind ungelernte Angestellte betroffen, die einfache Bürotätigkei ten verrichten (rund 744 bzw. 770 Euro/Monat) (vgl. Anlage). Darüber, in welchen Branchen für welche Tätigkeiten die tatsächlichen Bruttomo natsentgelte zwischen 400 und 800 Euro betragen, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

zu Frage 10: Es liegen dem Tarifregister keine Tarifverträge mit bereichen unter 800 Euro/Monat für Brandenburg vor, die eine spezielle Qualifikation erfordern. Inwieweit nicht tarifgebundene Unternehmen für derartige Entgelte eine besondere Qualifika tion fordern, ist der Landesregierung wegen fehlender Datenbasis durch die amtli che Statistik nicht bekannt. zu Frage 11: Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt kann in Brandenburg im Gartenbaugewerbe für einfache schematische Tätigkeiten, die bei einer Anlernzeit von bis zu drei Mo naten verrichtet werden, gezahlt werden (3,91 Euro/Std. = 714,36 Euro/Monat bei 42 Wochenstunden) (vgl. Anlage). Für nicht tarifgebundene Unternehmen liegen der Landesregierung wegen fehlender Datenbasis durch die amtliche Statistik keine Kenntnisse vor. zu Frage 12: Das Tarifregister Berlin Brandenburg erteilt bereits jetzt bei Einzelanfragen ent sprechende Auskünfte über tarifvertraglich vorgesehene Entgelte und ist in der Lage, bei Bedarf aussagekräftige Auswertungen von tagespolitischer Aktualität zu erstellen. Eine entsprechende gesetzliche Festlegung im Tarifvertragsgesetz er scheint daher nicht erforderlich, zumal es sich um eine Änderung bundesgesetzli cher Vorgaben handeln würde.

Anlage Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg Niedriglöhne in Branchentarifverträgen in Brandenburg Der Begriff "Niedriglohn" ist nicht allgemeingültig definiert. In dieser Übersicht von in Brandenburg geltenden Branchentarifverträgen werden die der Kleinen Anfrage zugrunde gelegten monatlichen Entgelte bis 1.300,00 aufgeführt (ent spricht bei einer 40 Stundenwoche etwa 7,47 /Std.; 6,00 /Std. entsprächen bei einer 40 Stundenwoche etwa 1.044,00 /Monat). Tarifliche Stundensätze wurden in Monats entgelte umgerechnet (Stundenentgelt X Wochenarbeitszeit X 4,35). In der Übersicht wurde auf die jeweilige tariflich festgelegte Arbeitszeit abgestellt zum besseren Ver gleich ist zum Teil zusätzlich das Stundenentgelt angegeben (z. B. ist in der Zeitarbeit bei mehreren Tarifverträgen die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 35 Stunden festgelegt. Demzufolge wird bei sonst vergleichbaren Stundensätzen ein geringeres Mo natsentgelt erreicht. Andererseits werden im Wach und Sicherheitsgewerbe durch schnittlich 42 Stunden/Woche gearbeitet, so dass bei einem Stundensatz von 4,74 rund 866 /Monat erreicht werden.). Teilweise noch vorhandene DM Beträge wurden in Euro umgerechnet. Spezielle Entgelte für Jugendliche wurden nur erfasst, soweit sie in den Entgelttabellen selbst enthalten waren. Da mitunter aber auch an anderer Stelle im Text eines Tarifver trages Aussagen zum Entgelt für Jugendliche getroffen werden, ist nicht ausgeschlossen, dass in Einzelfällen die Löhne für Jugendliche noch unter den in der Übersicht enthalte nen Entgelten liegen. Nicht berücksichtigt wurden die in einigen Branchen festgelegten Einstiegsentgelte (z. B. für Langzeitarbeitslose), die durch die so genannten Mittelstandsklauseln (in kleineren Unternehmen können geringere Entgelte gezahlt werden) möglichen niedrigeren Entgelte und die tarifvertraglichen Möglichkeiten zur Absenkung der "normalen" Tarifentgelte (z. B. durch Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung). Einige Tarifverträge sind älteren Datums und zum Teil außer Kraft, so dass sie in die Be trachtung nicht einbezogen worden sind. Dies betrifft zum Beispiel das Friseurhandwerk und das Glaserhandwerk. Es ist allerdings davon auszugehen, dass gerade auch in die sen Branchen Niedrigentgelte gezahlt werden. Ebenfalls nicht erfasst wurden in Brandenburg geltende Firmen bzw. Haustarifverträge.

Abbruch / Abwrackbe triebe Architektur, Ingenieur und Planungsbüros /Gehalt 825,74 1.173,41 techn. Angestellte ohne Aus bildung vor dem 21. Lebens jahr 942,00 1.290,00 techn. und kaufmännische vor dem 23. Lebensjahr Arzthelferinnen 1.127,12 1.292,49 ausgebildete Arzthelferinnen bis zum 6. Berufsjahr Augenoptikerhandwerk 1.174,00 1.266,00 Mitarbeiter nach Ablauf der Ausbildungszeit ohne Gesel lenprüfung bis zum 3. Berufs jahr Bäckerhandwerk 1.191,90 1.273,68 809,10 1.113,00 1.135,00 863,00 1.088,00 842,00 957,00 1.212,00 Betonsteingewerbe 1.261,50 1.022,00 1.192,00 1.282,00 6,85 7,32 4,65 Bäcker im 1. Berufsjahr Bäcker im 2. Berufsjahr Betriebshilfen bis 18 Jahre ausgebildete Verkäuferin Verkäuferin ohne Ausbildung kaufmänn. Angestellte ohne Ausbildung kaufmänn. Angestellte mit Berufsausbildung kaufmänn. Angestellte mit Berufsausbildung und 4 Jahre Erfahrung 7,25 Hilfsarbeiter kaufmänn./techn. Angestellte ohne Ausbildung kaufmänn./techn. Angestellte mit Ausbildung bis 6. Berufs jahr Binnenschifffahrt 865,62 1.111,62 Leichtmatrosen Buchbindehandwerk 895,93 1.193,47 932,29 1.243,06 Buchhandel, herstellender und verbreitender Dienstleistungsgewerbe 1.193,01 (28.000 DM/Jahr) 1.278,23 (30.000 DM/Jahr) 5,42 7,22 5,64 7,52 Ungelernte je nach Alter Angelernte je nach Alter und Geschicklichkeit 1.192,33 1.291,01 Arbeitnehmer mit Berufsaus bildung in den ersten 3 Jahren Arbeitnehmer/innen ohne Be rufsausbildung Angelernte Arbeitnehmer/innen Einzelhandel 1.198,43 7,25 Arbeitnehmer/innen ohne Ausbildung vor dem 19. Le bensjahr Eisen und Stahlindustrie 1.188,38 1.276,61 kaufmänn. und techn. Ange stellte ohne Ausbildung in den ersten beiden Jahren Elektrohandwerk 1.135,35 1.211,04 1.286,73 Arbeitnehmer ohne Ausbildung Arbeitnehmer mit Ausbildung, aber ohne Abschluss Arbeitnehmer mit Abschluss, aber ohne Einarbeitung

/Gehalt Feinkeramische Industrie 828,22 1.198,86 1.019,35 1.237,05 1.274,19 743,90 1.190,80 1.289,81 Floristenfachbetriebe 815,00 918,00 936,00 1.059,00 Ungelernte bis Facharbeiter bis zum 16. Lebensjahr Ungelernte bis Facharbeiter bis zum 18. Lebensjahr Ungelernte nach dem 18. Le bensjahr kaufmänn. und techn. Arbeit nehmer ohne Ausbildung von unter 16 Jahren bis zum 21. Lebensjahr kaufmänn. und techn. Arbeit nehmer mit Ausbildung bis zum 19. Lebensjahr Ungelernte nach Jahren Florist/in mit Ausbildung in den ersten beiden Jahren und An gelernte im 1. bis 5. Jahr Fotolabors, geschäfte, Kopierbetriebe Fotomaterial verarbeitende Betriebe Garagen und Tankstellen (Abschluss mit VGT) Garten, Landschafts und Sportplatzbau 1.015,00 1.152,00 1.269,00 1.300,00 1.269,00 1.173,33 1.045,00 1.156,00 1.109,00 1.239,00 1.182,00 1.298,00 Florist/in mit Ausbildung mit weitergehenden Kenntnissen im 1. bis 5. Jahr Florist/in mit Meisterprüfung im 1. bis 3. Jahr Meister/in, Leitung im 1. Jahr 7,29 Saisonkräfte, Aushilfen kaufmänn. Angestellte ohne Berufsausbildung bis zum 24. Lebensjahr kaufmänn. Angestellte mit Ausbildung bis zum 21. Le bensjahr techn. Angestellte ohne Aus bildung bis zum 21. Lebensjahr techn. Angestellte mit Ausbil dung bis zum 21. Lebensjahr 1.285,40 kaufmänn. Angestellte bis zum 24. Lebensjahr 860,50 1.080,87 kaufmänn. Angestellte ohne Ausbildung in den ersten 5 Jahren 1.112,57 1.300,73 kaufmänn. Angestellte mit Ausbildung in den ersten 10 Jahren 1.145,01 6,42 Jugendliche u. berufsschul pflichtige Arbeitnehmer bis zum 17. Lebensjahr 1.334,06 7,48 Jugendliche u. berufsschul pflichtige Arbeitnehmer ab dem 17. Lebensjahr

/Gehalt Gartenbaugewerbe 714,36 860,52 984,75 1.107,16 1.229,57 1.364,77 Gebäudereinigerhandwerk 1.078,97 1.131,57 928,00 1.082,50 1.160,00 1.237,50 1.184,16 1.219,78 1.294,43 3,91 4,71 5,39 6,06 6,73 7,47 6,36 6,67 6,98 7,19 7,63 Un bzw. Angelernte (Teil facharbeiter) Jungfacharbeiter bzw. Fach arbeiter mit 1jähriger Berufser fahrung Facharbeiter Ecklohn Facharbeiter mit langjähriger Berufserfahrung bzw. Angelernte angestellte Jungfacharbeiter bzw. Facharbeiter mit 1jähriger Berufserfahrung Innen und Unterhaltsreinigung qualifizierte Innen und Unter haltsreinigung Innen und Unterhaltsreinigung mit zusätzl. Qualifizierung (z.b. Schädlingsbekämpfer/innen) Bauschlussreinigung und Vor arbeiter Innen u. Unterhalts reinigung Hilfsarbeiten Glas und Au ßenreinigung Gipsindustrie 1.248,00 kaufmänn. Angestellte ohne Ausbildung vor dem 18. Le bensjahr Glasindustrie 1.157,00 1.295,00 Ungelernte bzw. Angelernte mit unterschiedlicher Anlernzeit im 1. Jahr Heizung Klima Sanitär Handwerk 907,27 1.058,94 1.209,70 1.285,53 ungelernte Helfer (vorüberge hende Beschäftigung) Fachhelfer (Ausbildung ohne Abschluss oder gleichwertiger Ausbildungsstand) Montage /Kundendiensthelfer mit Abschluss ohne Erfahrung oder gleichwertiger Ausbil dungsstand Jungmonteur/Montageschwei ßer mit Abschluss nach Einar beitung

Holz und Kunststoff verar beitende Industrie Hotel und Gaststätten gewerbe /Gehalt 1.201,73 1.244,71 1.238,66 952,00 1.005,00 1.100,00 1.295,00 Ungelernte unter 18 Jahre je nach körperlicher Belastung in den ersten beiden Jahren Ungelernte Arbeitnehmer ohne Ausbildung mit erhöhten Belastungen Angelernte oder Arbeitnehmer mit 2jähriger Ausbildung Arbeitnehmer mit 3jähriger Ausbildung und Angelernte ab 6. Berufsjahr Kautschukindustrie 1.139,19 Schüler und Studenten, in den ersten 8 Wochen Konsum 932,50 1.223,60 un bzw. angelernte Ange stellte je nach Tätigkeitsjahr 1.233,30 Angestellte mit Abschluss im 1. 1.077,60 1.244,60 Jahr un und angelernte Arbeiter je nach Alter Kraftfahrzeuggewerbe 1.116,00 1.267,00 Ungelernte, Angelernte, Helfer des Gesellen unter 18 Jahre 1.240,00 Ungelernte über 18 Jahre Kürschnerhandwerk 843,90 1.082,28 1.045,74 1.070,10 Lampenschirm, Wohn raumleuchten und Zube hörindustrie 1.118,82 1.256,28 1.277,16 958,74 1.252,97 770,00 1.265,00 955,00 1.247,00 Land und Forstwirtschaft 998,76 1.212,78 953,00 1.078,00 1.243,00 Pelzwerker/in bis 18 Jahre Näher/in ausgelernte Pelzwerker/in oder Kürschner/in im 1. und 2. Jahr fortgeschrittene/r Pelzwerker/in oder Kürschner/in selbstständig arbeitende/r Pelzwerker/in Ungelernte und Angelernte je nach Alter (unter oder über 18 Jahre) und Dauer der Unter weisung kaufmännische Angestellte ohne Ausbildung bis 27 Jahre kaufmännische Angestellte mit Abschluss bis 25 Jahre Ungelernte, Angelernte bzw. Teilfacharbeiterabschluss Angestellte mit Facharbeiter abschluss

Ländliche Dienstleistungen, Transport und Handel (Raiffeisen Waren ge nossenschaften) Landmaschinenmechani kerhandwerk Maler und Lackierer handwerk? /Gehalt 1.213,00 1.084,00 1.265,00 1.256,00 1.229,00 1.073,88 1.180,76 1.245,42 1.218,00 1.240,62 7,00 7,13 Hilfskräfte und Ungelernte kaufmännische Angestellte ohne Ausbildung nach Jahren kaufmännische Angestellte mit Abschluss im 1. und 2. Jahr techn. Angestellte ohne Aus bildung im 1. und 2. Jahr Ungelernte bzw. Angelernte mit geringen Erfahrungen allgemeinverbindlicher Min destlohn für Ungelernte Tariflohn für Ungelernte im 1. und 2. Jahr der Gewerbezu gehörigkeit Metallhandwerk 904,82 1.300,88 Ungelernte, Angelernte und Helfer je nach Alter Mühlenindustrie 1.080,00 1.241,00 Arbeitnehmer ohne Ausbildung (unterschiedliche Zeiten der Einarbeitung) Nahrungs und Genuss mittelgroßhandel 1.157,05 1.263,40 1.261,87 1.128,42 1.209,21 1.256,24 Omnibusverkehr 1.289,34 Orthopädieschuhmacher handwerk Papier, Pappe u. Kunst stoffe verarb. Industrie 1.058,37 1.198,98 1.128,93 1.198,98 1.038,78 1.090,98 1.124,04 1.151,88 1.219,74 nach Jahren und Kenntnissen Angestellte mit Abschluss im 1. Jahr Ungelernte bzw. Angelernte mit unterschiedlicher Anlernzeit Facharbeitern gleichzusetzende Arbeiter ungelernte Arbeiter im Werk stattbereich bis zum 25. Lebensjahr Angestellte mit 2jähriger Aus bildung in den ersten beiden Jahren Angestellte mit 3jähriger Aus bildung im 1. Jahr Stepper/in Reparaturschuhmacher/in Orthopädieschuhmacher/in, der /die mit Bodenarbeiten be schäftigt wird, im 1.und 2. Ge sellenjahr und danach Orthopädieschuhmacher/in, der /die hochwertige Facharbeiten ausführt, im 1. u. 2. Gesellen jahr 1.196,00

Papier erzeugende Indus trie /Gehalt 1.223,22 1.098,00 1.273,00 7,40 Ungelernte bis 18. Lebensjahr kaufmännische und technische nach Jahren bis zum 4. Jahr Plastikwarenindustrie 941,34 1.277,16 sämtliche Löhne dieser Bran che liegen unter 1.300,00, vom Hilfsarbeiter bis zum Vorarbeiter Private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren 1.161,00 1.298,00 Privathaushalte, katholische 1.203,58 1.266,47 Reit und Fahrtouristik 1.045,74 1.258,02 Sägeindustrie Sand, Kies, Mörtel und Transportbetongewerbe 1.011,00 1.167,00 1.061,32 1.248,91 1.286,00 1.112,00 1.168,00 Schuhindustrie 1.260,50 918,00 1.127,00 1.076,00 1.222,00 Schuhmacherhandwerk 899,15 967,01 1.094,24 Speditionsgewerbe 1.155,36 1.247,58 1.011,69 1.269,97 1.197,98 1.290,85 Arbeitnehmer/in ohne Ausbil dung Arbeitnehmer/in ohne Ausbil dung, aber mit Vorkenntnissen angelernte Arbeitnehmerin bis 20 Jahre angelernte Arbeitnehmerin von 20 bis 24 Jahre Hilfskräfte, Arbeitnehmer ohne Ausbildung in Betrieben mit bis zu 31 Be schäftigten: Arbeiter unter 19 Jahren in al len gruppen im 1. Jahr Angestellte ohne Berufsaus bildung in den ersten 5 Jahren Angestellte ohne Berufsaus bildung nach 5 Jahren 7,43 Ungelernte kaufmännische Angestellte ohne Ausbildung je nach Alter kaufmännische Angestellte mit Ausbildung bis 21 und von 21 bis 23 Jahre 5,30 5,70 6,45 6,64 7,17 Hilfskräfte, Ungelernte Stepper/in und Schuhmacher/in im 1. und 2. Gesellenjahr Schuhmacher/in für Repara turarbeiten Wächter Reinigungskräfte Angestellte ohne Berufsaus bildung nach Lebensjahren Angestellte mit Abschluss im 1. Halbjahr und nach 6 Mona ten

Steinmetz und Steinbild hauerhandwerk Systemgastronomie (Abschluss der DEHOGA) /Gehalt 1.017,90 1.163,80 1.062,01 1.092,66 1.181,81 Textilindustrie 1.263,24 1.305,00 6,00 6,86 7,26 7,50 Steinmetzhelfer bis zum 17. Lebensjahr Steinmetzhelfer bis zum 18. Lebensjahr Ungelernte ohne Vorkenntnisse Angelernte mit geringen fachl. Kenntnissen Angelernte mit fachl. Kennt nissen und Fertigkeiten Reinigungskräfte, Boten Wächter, Pförtner Textilreinigung 1.264,98 1.1.24,12 7,27 7,38 Un und Angelernte Tierarzthelfer/in 1.072,00 1.228,50 ausgebildete/r Tierarzthelfer/in bis zum 6. Berufsjahr Tischlerhandwerk 1.028,60 1.057,92 1.136,22 920,33 1.175,97 Trockenbau 877,98 1.057,08 1.209,85 1.283,60 Trocknungsanlagen, landwirtschaftliche Vermessungsingenieure, öffentlich bestellte 849,12 998,76 1.038,78 1.104,90 1.200,60 1.291,08 852,00 912,00 974,00 1.093,00 1.217,00 1.293,00 5,63 6,08 6,53 4,88 5,74 5,87 6,35 6,90 7,42 Ungelernte Angelernte mit kurzer Einar beitungszeit Angelernte mit bis zu 6mona tiger Einarbeitungszeit mit kurzer Einarbeitungszeit Anlernkräfte Hilfskräfte Trockenbauwerker Trockenbau Fachwerker Ungelernte Angelernte Facharbeiter mit ausreichender Erfahrung Facharbeiter mit umfangreicher Erfahrung Facharbeiter mit weitreichender Erfahrung, Vorarbeiter, Ecklohn Meister techn. und kaufmänn. Ange stellte ohne Ausbildung techn. und kaufmänn. Ange stellte mit Abschluss mit ein fachen Arbeiten techn. und kaufmänn. Ange stellte mit Abschluss mit schwierigeren Arbeiten techn. und kaufmänn. Ange stellte mit Abschluss mit schwierigen Arbeiten Ungelernte im 1. Jahr Ungelernte im 2. und 3. Jahr Wach und Sicherheits gewerbe 866,00 1.193,03 995,72 1.205,82 1.071,88 1.210,18 4,74 6,53 5,45 6,60 Wachmann Wachmann mit IHK Prüfung Revierfahrer Geldtransportfahrer

/Gehalt Wäschereien 1.291,08 1.278,90 1.025,13 1.279,24 1.257,98 1.221,18 Zeitarbeit (BZA DGB) 956,13 1.29,21 1.012,46 1.088,59 Zeitarbeit (igz DGB) 902,84 960,70 954,61 1.018,55 1.047,48 1.117,52 Zeitarbeit (BVD CGZP) 960,48 1.106,64 960,48 1.287,00 1.077,06 1.266,72 1.193,64 1.282,38 7,42 Ungelernte (z.b. Beladen, Sor tieren) Reinigungskräfte kaufmänn. Angestellte ohne Ausbildung nach Lebensjahren bis zum 23. Lebensjahr kaufmänn. Angestellte im 1. und 2. Tätigkeitsjahr techn. Angestellte ohne Aus bildung 6,28 6,76 Arbeitnehmer/in mit kurzer An lernzeit je nach Dauer der Be schäftigung 6,65 7,15 Angelernte nach Einarbeitung je nach Dauer der Beschäftigung 5,93 6,31 Arbeitnehmer/in für einfache Tätigkeiten mit kurzer Anlern zeit je nach Dauer der Be 6,27 6,69 schäftigung Arbeitnehmer/in mit fachbezo gener Berufserfahrung je nach 6,88 7,34 Dauer der Beschäftigung Arbeitnehmer/in mit einer 2jährigen Berufsausbildung je nach Dauer der Beschäftigung 5,52 6,36 Arbeitnehmer/in für einfache Tätigkeiten nach Einweisung je nach Dauer der Beschäftigung 5,52 7,15 Arbeitnehmer/in mit beruflichen Grundkenntnissen je nach Dauer der Beschäftigung 6,19 7,28 Arbeitnehmer/in mit Berufs ausbildung für einfachere Tä tigkeiten je nach Dauer der Beschäftigung bis zu 2 Jahren 6,86 Arbeitnehmer/in mit Berufs ausbildung für schwierigere Tätigkeiten in der Probezeit 7,37 Arbeitnehmer/in mit Berufs ausbildung für schwierige Tä tigkeiten in der Probezeit (Eck lohngruppe)

/Gehalt Zeitarbeit (AMP CGZP) 852,60 939,38 989,63 1.128,17 5,60 6,17 6,50 7,41 Arbeitnehmer/in ohne Berufs vorbildung mit kurzer Einwei sung Arbeitnehmer/in mit beruflichen Grundkenntnissen Arbeitnehmer/in mit Berufs ausbildung Arbeitnehmer/in mit Berufs ausbildung für schwierigere Tätigkeiten Ziegelindustrie 1.234,00 kaufmänn. und techn. Ange stellte ohne Ausbildung In dieser Branche gibt es neben dem "normalen" Entgelttarifvertrag einen Mindest lohntarifvertrag. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat auf Grundlage des Arbeitnehmer Entsendegesetzes per Verordnung diesen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.