Allergenkennzeichnung - Praxisübungen



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Transkript:

- Praxisübungen

ALLERGENMANAGEMENT Seite 2

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR ANWENDUNG DER VERORDNUNG KENNZEICHNUNG VON ALLERGENEN [FÜR NICHT VORVERPACKTE LEBENSMITTEL] (ARTIKEL 44) (7.11.2014) Seite 3

Für wen gilt die Allergeninformationsverordnung? Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung fallen in den Anwendungsbereich der LMIV und werden in Art. 2 Abs. 2 lit. d definiert. Gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. a LMIV gelten die Begriffsbestimmungen für Lebensmittel, Lebensmittelrecht, Lebensmittelunternehmen, Lebensmittelunternehmer, Einzelhandel, Inverkehrbringen und Endverbraucher in Artikel 2 und Artikel 3 Absätze 1, 2, 3, 7, 8 und 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (=EG-Basisverordnung). z.b. Restaurants, Hotelküchen, Personalessen, Krankenhäuser, Kantinen, Pizza-, Kebab-, Würstelstände, Cateringunternehmen, Schulen, Kindergärten, und Pflegeheime, etc., die unverpackte Lebensmittel an Endverbraucher/Innen abgeben. Seite 4

Welche Unternehmen/Personen sind von der Verordnung ausgenommen (Erwägungsgrund 15)? Gemäß Erwägungsgrund 15 LMIV sollte das Unionsrecht nur für Unternehmen gelten, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z. B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Die Ausnahme ist nach ho. Ansicht in der Weise zu verstehen, dass von ihr Privatpersonen umfasst sind, die nur gelegentliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Lebensmitteln durchführen, wie z.b. die Herstellung und der Verkauf von Mehlspeisen und Aufstrichen für/auf Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Schulfesten. Privatpersonen sind laut Erwägungsgrund 15 ausgenommen. Seite 5

Sind von der Ausnahme auch Feuerwehrfeste umfasst? Für Feuerwehrfeste gilt, dass jene Lebensmittel, die von Privatpersonen hergestellt und verkauft werden, wie Mehlspeisen und Aufstrichen, von der Ausnahme umfasst sind. Seite 6

Fallen von Kunden mitgebrachte Torten und Kuchen unter die Allergeninformationsverordnung? NEIN Von Privatpersonen selbst zubereitete Torten und Mehlspeisen die im Rahmen von Festen mitgebracht werden, sind von der Allergeninformation ausgenommen. Feste wie z.b. Hochzeiten Taufen Geburtstagsfeiern usw. Seite 7

Welche Regelung gilt an den Schulen? Bringen Eltern oder Angehörige Kuchen zu einem Schulfest mit, dann sind sie von der Regelung ausgenommen (Privatpersonen). Ebenso sind beim Elternsprechtag z.b. die Schnittlauchbrote, die von den SchülerInnen verkauft oder mitgebracht werden, ausgenommen. Nicht davon ausgenommen sind: Cateringunternehmen, die vom Elternverein z.b. für ein Schulfest beauftragt werden. Wenn Elternvereine die "tägliche Jause" für die SchülerInnen organisieren und an die Stelle des Schulerhalters treten (statt Schulbuffets oder Schulrestaurants). Eine Allergeninformation ist zu geben bzw. muss der Schulerhalter dafür Sorge tragen, dass die Weitergabe der Informationen erfolgt. Stellen Elternvereine im Rahmen der Aktion gesunde Jause dem Schulerhalter die Zutaten zur Verfügung, so hat dieser ebenso für die Allergeninformationen zu sorgen. Seite 8

Pflegeheime und Essen auf Rädern Speisen die in Pflegeheimen abgegeben werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht Werden Speisen zur freien Verfügung abgegeben so sind diese mit den Dokumentationsblättern zu versehen Essen auf Rädern Dabei ist einen Kennzeichnungspflicht ebenfalls obligatorisch. Werden keine gekennzeichneten Speisenpläne im Sinne der Allergenverordnung (z.b. Wochenpläne) in voraus versandt, so ist bei den abgegebenen Speisen ein Dokumentationsblatt mit zu liefern Speisen die im Zuge einer Therapie, bzw. die mit Bewohnern hergestellt werden sind von der Allergenkennzeichnung ausgenommen. Seite 9

Fallen Kundenbewirtungen unter die Allergeninformationsverordnung? Unternehmen, die ihren Kundinnen und Kunden eine Bewirtung anbieten (Kaffee, Kekse, Brötchen etc. bei einem Beratungsgespräch in Fachgeschäften z.b. Elektrofachhandel) sind nicht verpflichtet, über mögliche in der Bewirtung enthaltene Allergene Stoffe zu informieren. Seite 10

Darf ein Lebensmittelunternehmer Informationen über Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen und in der Herstellung oder Zubereitung eines nicht vor-verpackten Lebensmittels verwendet werden, ausschließlich auf Nachfrage des Verbrauchers zur Verfügung stellen? Nein. Wenn in Anhang II angeführte Stoffe in der Herstellung von nicht vorverpackten Lebensmitteln verwendet werden, ist die Bereitstellung von Informationen über Allergene/ Unverträglichkeiten obligatorisch. Diese müssen verfügbar und leicht zugänglich sein, damit der Verbraucher darüber informiert wird, dass es beim betreffenden Lebensmittel zu Allergien und Unverträglichkeiten kommen kann. Daher ist es nicht möglich, ausschließlich auf Nachfrage des Verbrauchers Informationen über Allergene/Unverträglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Seite 11

Was sind unverpackte Waren? Definition nicht vorverpackter Lebensmittel: Unverpackt (ohne Vorverpackung für den Verkauf angeboten) z.b. alle in der Gastronomie angebotenen Speisen und Getränke Auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackt z.b. Pizzas die zum Mittnehmen auf Wunsch des Kunden verpackt werden Wurstsemmeln die an der Feinkosttheke zum mittnehmen verpackt werden Im Hinblick auf den unmittelbaren Verkauf vorverpackt z.b. in Folie eingepackte Brötchen, die in Selbstbedienung - Automaten angeboten werden Seite 12

Wer ist für die zu kennzeichneten Zutaten bei unverpackten Lebensmittel, egal ob eigene Rezepte oder Convenience Produkte verwendet werden zuständig? Grundsätzlich immer der Lebensmittelunternehmer/in Der Lebensmittelunternehmer/in kann einen für die Allergendokumentation geschulten und verantwortlichen Mittarbeiter/in bestimmen zum Beispiel in der Gastronomie: Küchenleiter / Chef Speisenkarten, Tageskarten, Buffetkarten, usw. Restaurantleiter / Chef Kaffee und Restaurantgetränkekarten Barleiter / Chef Cocktailkarten, Bargetränkekarten Seite 13

Zuständigkeit für die Erstellung der Dokumentationsblätter -Speisen Der Küchenchef erstellt anhand seiner Rezepte die Dokumentationslisten er stellt in der Küche sicher dass: die Gerichte nach den vorhandenen Rezepten zubereitet werden dabei macht es keinen Unterschied aus, ob eigene Rezepte oder Convenience-Produkte verwendet werden Um sicher zu stellen dass, eine qualitative Allergeninformation durchgeführt werden kann, empfiehlt der Autor eine Schulung der gesamten Küchenbrigade Seite 14

WIE KANN DIE KENNZEICHNUNG ERFOLGEN Seite 15

Keine Kennzeichnungspflicht bei Selbstverständlichkeit: Art. 21 abs. 1, Anhang II Ein ausdrücklicher Hinweis ist dann nicht erforderlich, wenn die Zutat, z.b. Fisch, aus der Bezeichnung des Gerichts klar hervorgeht, etwa bei Topfen, Käse, Milch, sind als Bezeichnung allein Ausreichend, auf Milch muss nicht hingewiesen werden "Forelle blau" Bei weniger bekannten Fischen (z.b. Knurrhahn), muss eine entsprechende Klarstellung erfolgen. Werden weitere Zutaten verwendet wie z.b. Mehl für das melieren, ist eine Bezeichnung für die Zutat Mehl erforderlich Seite 16

MÖGLICHE Schreibweisen auf den Speisekarten Schreibweise mit Hervorheben Marinierter SAIBLING mit grünem Spargel und Gewürzgurken M-O Das D - für Fisch würde entfallen Empfehlung des Autors Schreibweise ohne Hervorheben Marinierter Saibling mit grünen Spargel und Gewürzgurken D-M-O Seite 17

Weshalb sind Zahlenkürzel zu vermeiden? In Deutschland sind Zahlen zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen bereits seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben z.b. 1 = mit Farbstoffe 2 = mit Antioxidationsmittel 3 = mit Konservierungsstoffe 4 = mit Süßungsmittel usw. Um gefährliche Irrtümer zu vermeiden, hat man sich in der Codex Kommission daher auf Buchstabencodes geeinigt. Seite 18

Beispiel der Kennzeichnungen von Konservierungs- und Farbstoffe auf Deutschen Karten Seite 19

Reicht ein allgemeiner Hinweis unsere Speisen können alle 14 Hauptallergene laut Anhang II der LMIV enthalten? NEIN damit werden die Anforderungen der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (Nr. 1169/2011) nicht erfüllt. Die Allergeninformationsverordnung verpflichtet alle Lebensmittelunternehmer, Informationen über die bei der Herstellung tatsächlich verwendeten Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, weiterzugeben. Würde eine Probenziehung ergeben, dass eine ausgewiesene Zutat gar nicht enthalten ist, könnte dies unter Umständen eine Irreführung und damit eine Verletzung der Informationspflicht darstellen. D.h. die genannten Zutaten müssen auch tatsächlich bei der Herstellung des jeweiligen Gerichtes verwendet worden sein, ein Hinweis auf die grundsätzliche Möglichkeit des Vorhandenseins bietet für den Konsumenten keine verwertbare Information. Seite 20

Besteht die Möglichkeit, die verschiedenen Formen der Informationsweitergabe auch zu mischen? Im Prinzip JA. So können etwa Standardgerichte, die immer nach gleichen Rezepturen hergestellt werden, schriftlich auf der Speisekarte gekennzeichnet werden, bei Tages-bzw. saisonalen Gerichten, bei kurzfristigen Umbestellungen Amuse Gueule usw. kann auf der Speisekarte der Hinweis auf die mündliche Auskunftserteilung erfolgen. Z dabei ist sicher zu stellen dass der Kunde nicht verunsichert wird Zu beachten ist, dass bei mündlicher Informationsweitergabe ein(e) geschulte(r) MitarbeiterIn vor Ort sein muss. Seite 21

Ist eine Dokumentation notwendig? JA Es spielt dabei keine Rolle, ob die Informationsweitergabe schriftlich oder mündlich erfolgt. Nach 2 der Allergeninformationsverordnung BGBl Nr. 175/2014 haben alle Lebensmittelunternehmer sicherzustellen, dass die an den Letztverbraucher weitergegebenen Informationen auf einer schriftlich geführten Dokumentation beruhen. Seite 22

Ist es erforderlich Rezepte zu dokumentieren? NEIN wesentlich für die Dokumentation sind die für die Speisenzubereitung verwendeten Zutaten ohne Mengenangaben. Dabei sind all jene Zutaten zu berücksichtigen, die verwendet werden um ein Gericht fertigzustellen, d.h. auch jene Zutaten mit denen angedickt, verfeinert, oder garniert wird. Seite 23

Sind auch bei der Verwendung von Convenience bzw. Fertig- Produkten Informationen an den Verbraucher/ Gast weiterzugeben? JA auch für Hersteller/Lieferanten von sog. Fertigprodukten gilt die Informationspflicht. Werden diese Produkte unverpackt verabreicht gilt auch hier die Informationsweitergabe an den Gast. Seite 24

Woher bekommt man Informationen über allergene Stoffe bei Convenience bzw. Fertig-Produkten? Hier gilt es, die Angaben auf der Verpackung, den Etiketten oder Begleitscheinen zu beachten (Zutatenliste). Für alle verpackten Lebensmittel, die ab dem 13.12.2014 hergestellt werden, müssen die 14 Hauptallergene in der Zutatenliste gut lesbar hervorgehoben werden z.b. durch Fettdruck Unterstreichen GROSSBUCHSTBEN Seite 25

Sind kurzfristige Rezeptur- oder Zutatenabweichungen bei Convenience bzw. Fertig- Produkten auch zu berücksichtigen? JA Für die Zubereitung der Speisen im Fall von Abweichungen bei der Verwendung von anderen Zutaten oder Alternativprodukten z.b. Klare Rindersuppe von einem anderen Hersteller müssen die Inhaltsangaben berücksichtigt werden. Achtung: Nur weil ein anderes Produkt gleichwertig scheint, bedeutet dies nicht, dass auch die Inhaltsstoffe gleich sind! Seite 26

Wie kann die Gefahr einer Verschleppung von Allergenen (Kreuzkontamination) gering gehalten werden? Durch die Einhaltung der Grundsätze einer guten Hygienepraxis im Betrieb können Kreuzkontaminationen minimiert werden. Dies betrifft die Verwendung von Arbeitsgeräten z.b. Schneidbretter, Messer in verschiedenen Farben Frittüre (Erdnussfett, muss gekennzeichnet werden) Grillplatte usw. die Einrichtung von getrennten Arbeitsbereichen und die Lagerhaltung. Solche Kreuzkontakte fallen nicht unter die Allergeninformation Seite 27

Wie sind Allergene zu deklarieren? (Art. 21 Abs. 1, Anhang II) Die LMIV und die Allergeninformationsverordnung sehen ausschließlich die verpflichtende Information über Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können vor, sofern sie bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden (Zutat). Die Angabe kann Spuren von.enthalten stellt eine freiwillige Angabe dar. Seite 28

Auf der Verpackung einer Zutat (z.b. Gewürze, Halb- und Fertigprodukte, Fonds) findet sich der Hinweis kann Spuren von enthalten. Muss dies auch in die Allergeninformation aufgenommen werden? NEIN dies fällt nicht unter die Informationspflicht. Seite 29

Spuren von Allergenen Stoffen AGES Absatz Teil1 Die AGES Informiert auf ihrer Internetseite über folgendes: (http://www.ages.at/ages/ernaehrungssicherheit/thema-lebensmittel/lebensmittelallergie-und-nahrungsmittelintoleranz/) INFORMATION FÜR BETROFFENE Die Allergenkennzeichnungsvorschriften gelten nur für Zutaten. Zutaten sind Bestandteile, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt wurden. In den Kennzeichnungsvorschriften nicht berücksichtigt werden weiterhin solche allergenen Anteile, die durch unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Einträge im Enderzeugnis enthalten sein können, so genannter "Cross contact" oder "Kreuzkontaminationen", z. B. Verunreinigungen von Vollmilchschokolade mit Nüssen, wenn vorher Nussschokolade produziert wurde. Seite 30

Spuren von Allergenen Stoffen - AGES Absatz Teil 2 Derartige Bestandteile fallen unter die Produkthaftungs- und Sorgfaltspflicht des Herstellers, da sie dennoch ein Gesundheitsrisiko für den/die Allergiker/-in darstellen können. Eine unterlassene Kennzeichnung von Spuren allergener Zutaten kann empfindliche Konsumenten/- innen gesundheitlich schädigen, was nicht nur für die Betroffenen beträchtliche Auswirkungen bis hin zu einem anaphylaktischen Schock haben könnte, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen im Rahmen der Produkthaftung führen kann. Im Schadensfall setzt sich der Hersteller dem Vorwurf aus, nicht alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen unternommen zu haben, um Schaden von Konsumenten/-innen abzuwenden. Seite 31

Anmerkung des Autors Bis es dazu ein klares ausjudiziertes Urteil gibt empfehle ich: auch die auf den Verpackungen angegebenen Spuren von Allergenen Stoffen zur eigenen Sicherheit auf den Speisekarten anzuführen der dazu notwendige Aufwand, ist im Vergleich zur gewonnenen Sicherheit, sehr gering Seite 32

ALLERGENINFORMATION PRAKTISCHE - BEISPIELE Seite 33

Allergeninformation in den Zimmermappen Die Allergeninformation sollte am besten auf den Seiten in der Zimmermappe stehen, die über die Kulinarischen Angebote informieren. Allergeninformation: Informationen über Zutaten in unseren Speisen & Getränken, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, erhalten Sie gerne auf Nachfrage bei unseren geschulten ServicemitarbeiterInnen! In unserem Betrieb werden Gerichte mit allen im Anhang II der LMIV angeführten Allergenen Stoffen zubereitet, unbeabsichtigte Kreuzkontakte/-Kontamination können trotz sorgfältiger Zubereitung nicht ausgeschlossen werden Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, Unsere Give Aways Enthalten, Glutenhaltiges Getreide, Eier, Soja A = Glutenhaltiges Getreide / B = Krebstiere / C = Eier / D = Fische / E = Erdnüsse / F = Sojabohnen / G = Milch (einschließlich Laktose) / H = Schalenfrüchte / L = Sellerie / M = Senf / N = Sesamsamen / O = Sulfite / P = Lupinen / R = Weichtiere Give Aways, sind meistens vorverpackte Lebensmittel, bei vielen steht die Allergeninformation jedoch am Überkarton und ist somit vom Gastwirt auszuzeichnen. Seite 34

SPEISEKARTEN GETRÄNKEKARTEN KAFFEEKARTEN Seite 35

Mündliche Allergeninformation Kennzeichnung auf der Speisenkarte Unsere Servicemitarbeiter/Innen informieren Sie gerne über die Allergenen Zutaten in unseren Gerichten Seite 36

Schriftliche Allergenkennzeichnung - Information Kreuzkontakte In unserem Betrieb werden Gerichte mit allen im Anhang II der LMIV angeführten allergenen Stoffen zubereitet, unbeabsichtigte Kreuzkontakte können nicht ausgeschlossen werden Seite 37

Allergenkennzeichnung Kodex-Kommission - Empfehlung -O -C -A-C-G -A--G-O -A-O -G-O -C-L geninformation gemäß Codex-Empfehlung, AllerA - Glutenhaltiges Getreide, B Krebstiere, C Eier, D Fische, E Erdnüsse, F Sojabohnen, G - Milch (einschließlich Laktose), H - Schalenfrüchte (Nüsse), L Sellerie, M Senf, N Sesamsamen, O - Schwefeldioxid und Sulfite, P Lupinen, R - Weichtiere Seite 38

Allergenkennzeichnung Kodex-Kommission - Empfehlung -A-C-G -A-C-G-O -A-C-G-O -A-C-G -A-C-G Unsere Servicemitarbeiter/Innen informieren Sie gerne über die Allergenen Zutaten in unseren hausgemachten Torten und Kuchen Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, A - Glutenhaltiges Getreide, B Krebstiere, C Eier, D Fische, E Erdnüsse, F Sojabohnen, G - Milch (einschließlich Laktose), H - Schalenfrüchte (Nüsse), L Sellerie, M Senf, N Sesamsamen, O - Schwefeldioxid und Sulfite, P Lupinen, R - Weichtiere Seite 39

Kaffeekarten Allergenkennzeichnung hausgemachte Kekse -G- -G- F-G-O- -O- -G- F-G-O- Zu unseren Kaffeespezialitäten servieren wir Ihnen hausgemachte Kekse A-C-G-H Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, A - Glutenhaltiges Getreide, B Krebstiere, C Eier, D Fische, E Erdnüsse, F Sojabohnen, G - Milch (einschließlich Laktose), H - Schalenfrüchte (Nüsse), L Sellerie, M Senf, N Sesamsamen, O - Schwefeldioxid und Sulfite, P Lupinen, R - Weichtiere Seite 40

Allergenkennzeichnung für Wein und Bier Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, Alle unsere Weine enthalten Sulfit Alle unsere Biere Enthalten Glutenhaltiges Getreide Seite 41

Süssstoffkennzeichnung * Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, Die mit * gekennzeichneten Getränke enthalten eine Phenylalaninquelle Seite 42

ALLERGENAUSZEICHNUNG PENSIONSMENÜ- UND WEINKARTE Seite 43

Weißburgunder Hasel Weingut Johann Topf, Strass 0,75l 36,00 TetunaCuvee, Goldenits BF, ZW, CS 0,75l 38,00 ~~~ Sauvignon blanc, Polz (1/8 l) Ein Glas 6,00 TetunaCuvee, Goldenits(1/8 l) Ein Glas 6,20 Unsere Weine enthalten Sulfit In unserem Betrieb werden Gerichte mit allen im Anhang II der LMIV angeführten allergenen Stoffen zubereitet, unbeabsichtigte Kreuzkontakte können nicht ausgeschlossen werden Vitellotonnato -C-D-M- Cremesuppe vom Karfiol mit Bündnerfleisch -A-C-G-L- Rosa Kalbshuft auf Steinpilzrahm mit Gnocchi und jungem Gemüse -A-C-G-L-O- Wolfsbarschfilet auf Kräuterschaum mit Annakartoffeln und mediterranem Gemüse -A-D-G-L-O oder Gemüsepalatschinke auf Schnittlauchrahm -A-C-G- Grießflammerie mit Pfirsich und Fruchtmark -A-C-G HOTEL OLYMPIA **** Hl. Drei Könige, 06.01.2015 Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, A - Glutenhaltiges Getreide, B Krebstiere, C Eier, D Fische, E Erdnüsse, F Sojabohnen, G Milch - Lactose, H - Schalenfrüchte, L Sellerie,M Senf, N Sesamsamen, O - Schwefeldioxid und Sulfite, P Lupinen, R Weichtiere Unser geschultes Servierpersonal informiert Sie gerne über die Allergenen Zutaten in unseren Amuse Gueule Seite 44

WOCHENPLAN ALLERGENAUSZEICHNUNG Seite 45

Speiseplan mit Allergenauszeichnung - Wohnheim- Schulen Seite 46

FRÜHSTÜCKSBUFFETBUCH FRÜHSTÜCK Seite 47

Informationsmappe für unser Frühstücksbuffet Unser Frühstücksbuffet Auszeichnung der Allergenen Zutaten Der Vorteil der Allergenauszeichnung mit einen Frühstücksbuch: Alle Produkte können genau ausgezeichnet werden Größte mögliche Sicherheit für den Gast und Hotelier Kein falsches Aufstellen der Schilder (Allergen) Saubere und Zeitsparende Kennzeichnung Das Frühstücksbuch sollte nach Gruppen gegliedert werden Gebäck Wurst - Fisch Milchprodukte und Käse Cerealien usw. Seite 48

Frühstücksbuch Brot und Gebäck Kaisersemmel Kornspitz Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, Enthält: Glutenhaltiges Getreide Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, Enthält: Glutenhaltiges Getreide Sesam Seite 49

Fleischkäse Salami Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, Enthält: Sellerie Senf Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, Enthält: Senf Seite 50

Frühstückbuffet Auszeichnung mittels Aufsteller -A A-H-O Enthält: Sulfit Enthält: Sulfit Seite 51

Käseplatte Frühstück Allergenauszeichnung ohne Legende Enthält: Milch Seite 52

Informationsmappe für unser Vorspeisenbuffet Unser Vorspeisenbuffet Auszeichnung der Allergenen Zutaten Der Vorteil der Allergenauszeichnung mit einen Vorspeisenbuch: Alle Produkte können genau ausgezeichnet werden Größte mögliche Sicherheit für den Gast und Hotelier Kein falsches Aufstellen der Schilder (Allergen) Saubere und Zeitsparende Kennzeichnung Das Vorspeisenbuch sollte nach Gruppen gegliedert werden Schinken Fisch Krusten - Weichtiere Pasteten Terrinen Käse Gebäck usw. Seite 53

Vorspeisenbuch / Lachs Zanderterrine Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung, Enthält: Fisch Milch Sellerie Sulfit Seite 54

Vorspeisenbüffet Auszeichnung mittels Aufsteller -A-C-L-O F-L -C-M -B-D-L-O -C-G-O -L-O- Seite 55

Informationsmappe für unser für unser Dessertbuffet Unser Dessertbuffet Auszeichnung der Allergenen Zutaten Der Vorteil der Allergenauszeichnung mit einen Dessertbuch: Alle Produkte können genau ausgezeichnet werden Größte mögliche Sicherheit für den Gast und Hotelier Kein falsches Aufstellen der Schilder (Allergen) Saubere und Zeitsparende Kennzeichnung Das Dessertbuch sollte nach Gruppen gegliedert werden Cremen Kuchen - Schnitten Fruchtzubereitungen Strudel Eis usw. Seite 56

Strudelblätter gefüllt mit Topfencreme und karamellisierten Fenchel Enthält Ei Milch Glutenhaltiges Getreide Soja Allergeninformation gemäß Codex Empfehlung Seite 57

Dessertbuffet Auszeichnung mittels Aufsteller Kirsch - Törtchen -A-C-F-G-H-O Schoko- Minze Törtchen -C-F-G-H Seite 58

MÖGLICHE ALLERGENKENNZEICHNUNG IN SB RESTAURANTS MIT BUCHSTABENCODES Seite 59

SB - Restaurant - Selbstbedienung A-C-G-O A-C-L-O A-C-G-L-O Seite 60

Mittels Aufsteller die Legende dazu muss in unmittelbarer Nähe sein (zeitgleich) Seite 61

MÖGLICHE ALLERGENKENNZEICHNUNG IN SB RESTAURANTS VERKAUFSTHEKEN MIT MÜNDLICHER INFORMATION Seite 62

Verkaufstheke mit mündlicher Allergeninformation Unser geschultes Verkaufspersonal informiert sie gerne über die Allergenen Zutaten in unseren Produkten Seite 63

VORVERPACKTE PRODUKTE AUSZEICHNUNGEN UND SERVICELEISTUNGEN Seite 64

Beipackzettel auf Wurstwaren Seite 65

Produktlisten mit Allergenen z.b. Metzger Seite 66

Service großer Handelshäuser Große Handelshäuser stellen für Stammkunden anhand des Einkauf der letzten Jahren eine Warenliste zusammen. Dabei werden die Allergenen Zutaten gekennzeichnet Seite 67

Danke für Ihre Aufmerksamkeit