DhZ - Niedrigzinsen und Pensionslasten



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Transkript:

DhZ - Niedrigzinsen und Pensionslasten Dienstag, 02.02.2016 um 09:00 Uhr Leonardo Royal Hotel, Tagungsraum Royal 1 Moosacher Straße 90, 80809 München Niedrigzinsen und betriebliche Altersversorgung: Problematik und Handlungsansätze Bertram Brossardt Hauptgeschäftsführer vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Es gilt das gesprochene Wort.

1 Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Meister, sehr geehrter Herr Dr. Rieß, sehr geehrter Herr Oecking, sehr geehrter Herr Schmidt, meine Damen und Herren, herzlich willkommen zu unserer heutigen Veranstaltung zum Thema Niedrigzinsen und betriebliche Altersversorgung. Die anhaltende Niedrigzinsphase bringt eine ganze Reihe von Auswirkungen auf die Wirtschaft mit sich. Besonders groß sind die Herausforderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Dabei geht es heute nicht darum, die von der Europäischen Zentralbank verfolgte Niedrigzinspolitik zu bewerten. Sondern es geht um die Frage, wie wir die negativen Auswirkungen der niedrigen Zinsen auf die betriebliche Altersversorgung abmildern können.

2 - Zum einen führt das niedrige Zinsniveau zu einer extremen Belastung in den Bilanzen der Unternehmen. Hier tickt eine Zeitbombe, die dringend entschärft werden muss. - Zum anderen erschweren es die geringen Kapitalmarktzinsen, ausreichende Renditen für die betriebliche Altersversorgung zu erwirtschaften. Bilanzielle Auswirkungen der Niedrigzinsphase Problem: Handelsbilanzieller Zins Unternehmen müssen für Pensionszusagen in Form der Direktzusage, die sie im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ihren Mitarbeitern geben, in ihrer Bilanz Rückstellungen bilden. Diese Rückstellungen werden berechnet, indem der erwartete Umfang der Verpflichtungen auf seinen heutigen Barwert abgezinst wird. In der Steuerbilanz beträgt der dafür vorgesehene Zinssatz seit vielen Jahren unverändert sechs Prozent. In der Handelsbilanz gilt seit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts von 2008 ein anderer, marktnäherer Zinssatz.

3 Dieser sogenannte HGB-Zinssatz orientiert sich am Durchschnitt der tatsächlichen Marktzinsen der jeweils letzten sieben Jahre. Seit 2008 sind die Marktzinsen mehr oder weniger im freien Fall. In der Folge ging auch der HGB-Zins zurück von 5,15 Prozent im Jahr 2010 auf 3,82 Prozent im Jahr 2015. Und es steht jetzt schon so gut wir fest, dass der HGB-Zinssatz weiter sinken wird: Sollte das aktuelle Zinsniveau konstant bleiben und sich die Berechnungsmethode nicht ändern, wird für 2016 ein HGB-Zins von 3,36 und für 2017 von 3,02 Prozent erwartet. Der sinkende HGB-Zins bedeutet, dass in der Handelsbilanz immer höhere Rückstellungen für Pensionszusagen gebildet werden müssen. Die Belastungen durch die steigenden Rückstellungen infolge des sinkenden HGB- Zinssatzes sind für die Unternehmen massiv. Schon geringfügige HGB-Zins-Veränderungen haben große Auswirkungen. Seit 2013 ist der HGB-Zins um ein Prozent gesunken. Die Konsequenz ist, dass mittelständische

4 Unternehmen inzwischen um fast ein Viertel höhere Rückstellungen für Pensionszusage in der Handelsbilanz bilden müssen als noch 2013. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung kurz aba werden Unternehmen mit rückstellungspflichtigen Direktzusagen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des aktuellen Bilanzrechts bis Ende 2017 bilanzielle Zusatzbelastungen von jährlich 35 bis 45 Milliarden Euro tragen müssen. Steigende Rückstellungen verringern in der Bilanz die Eigenkapitalquote und in der Gewinn und Verlustrechnung den Jahresüberschuss. Beide Effekte wirken sich also auf zentrale Erfolgskennzahlen der Unternehmen aus und verschlechtern somit potenziell das Rating und so den Zugang zu Finanzierung. In der Konsequenz kommt es zu negativen Auswirkungen auf das Investitionsverhalten der Unternehmen und im Worst-Case droht sogar die Insolvenz.

5 Problem: Steuerbilanzieller Zins Verschärft werden diese Probleme durch die unterschiedliche Behandlung der Pensionsverpflichtungen in Handels- und Steuerbilanz. Während der HGB-Zins fällt, wird in der Steuerbilanz weiter der inzwischen vollkommen marktferne Zinssatz von sechs Prozent zugrunde gelegt. Die Folge: Es existieren hohe und weiter steigende Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz und vergleichsweise niedrige Rückstellungen in der Steuerbilanz. Das heißt: Ein immer größerer Teil der wachsenden handelsbilanziellen Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung kann steuerlich nicht geltend gemacht werden! Bei einem Unternehmen, das etwa 3.500 bis 4.500 Versorgungsberechtigte hat, betragen die Rückstellungen in der Steuerbilanz aktuell nur etwa siebzig Prozent der Rückstellungen in der Handelsbilanz. 30 Prozent der Rückstellungen können also nicht steuerlich geltend gemacht werden.

6 Diese Diskrepanz wird immer weiter anwachsen, wenn wir jetzt nicht aktiv gegensteuern! Im Rahmen der Podiumsdiskussion wird uns Herr Schmidt von Lindauer Dornier die Probleme, die steigende Altersvorsorge-Rückstellungen mit sich bringen, noch näher erläutern. Problemlösung über die Handels- und Steuerbilanz Zwei Dinge sind aus unserer Sicht jetzt dringend nötig. Auf Seite der Handelsbilanz fordern wir, den für die Bildung des HGB-Zinses maßgeblichen Betrachtungszeitraum von heute sieben auf fünfzehn Jahre auszudehnen. Damit würde ein weiteres Absinken des Rechnungszinses verzögert. Der nötige Aufwand für Rückstellungen in der Handelsbilanz würde vorerst nicht so stark ansteigen. Zugegeben: Sollte die Niedrigzinsphase weiter anhalten, kaufen wir uns damit allenfalls Zeit. Dennoch wäre das ein wichtiger Schritt, um den Unternehmen in der aktuellen Situation Luft zum Atmen zu verschaffen.

7 Der Bundestag hat im vergangenen Jahr die Initiative ergriffen und die Bundesregierung aufgefordert zu handeln. Er hat damals empfohlen, den Berechnungszeitraum für den HGB-Rechnungszins von sieben auf 12 Jahre auszudehnen. Vergangene Woche hat sich die Bundesregierung auf Basis eines Vorschlags des Justizministeriums auf einen Vorschlag geeinigt: - Sie will den Zeitraum zur Berechnung des HGB- Zinses von sieben auf zehn Jahre ausweiten. - Allerdings will sie gleichzeitig eine Ausschüttungssperre für den Rückstellungsbetrag verhängen, den die Unternehmen durch die Ausweitung des Berechnungszeitraums des HGB-Zinses von sieben auf 10 Jahre einsparen. Auch wenn durch die Ausdehnung des Berechnungszeitraumes auf zehn Jahre eine gewisse Entlastung erzielt würde, so bleibt diese deutlich hinter dem Notwendigen zurück. Wie gesagt: Eine Ausdehnung des Berechnungszeitraumes auf 15 Jahre ist in unseren

8 Augen geboten, um spürbare Verbesserungen zu erreichen. Die Erweiterung von sieben auf 10 Jahre bringt schlichtweg zu wenig. Zudem werden die geringfügigen Erleichterungen durch die Ausschüttungssperre wieder zunichte gemacht denn diese führt zu mehr Bürokratie für die Unternehmen. Sie müssen ihre Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz doppelt berechnen: Einmal nach der 7- Jahres-Methode. Und einmal nach der 10-Jahres- Methode. Denn nur so kann der Unterschiedsbetrag ermittelt werden, der ja nicht ausgeschüttet werden darf. Um es noch einmal klar zu sagen: Wir fordern eine generell ohne Ausschüttungssperre geltende Ausweitung des Berechnungszeitraumes für den HGB-Zins auf 15 Jahre! Änderungen am steuerlichen Rechnungszinssatz Noch wichtiger ist es allerdings, das Problem des Auseinanderdriftens des relativ flexiblen HGB-Zinses und des Fixzinses in der Steuerbilanz zu lösen. Hier bewegt sich die Bundesregierung leider noch gar nicht.

9 Wir sprechen uns dafür aus, den steuerlichen Rechnungszins an die Entwicklung des HGB-Zinses zu koppeln. Wir wissen, Herr Dr. Meister, dass das den Fiskus Geld kosten würde. Schließlich entgehen dem Finanzministerium mit jedem Prozentpunkt, den der steuerbilanzielle Zins sinkt, rund 12 Milliarden Euro. Um die Belastung für den Fiskus zu strecken, könnte diese Anpassung aus unserer Sicht auch schrittweise erfolgen. Aber es führt kein Weg daran vorbei, am steuerlichen Rechnungszins anzusetzen und von den marktfernen sechs Prozent wegzukommen. Schließlich gilt: Unternehmen Steuern auf Kosten zahlen zu lassen, verletzt das grundlegende Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Die von uns geforderte Flexibilisierung ist zudem nachhaltig, da so unabhängig von dem jeweiligen Zinsumfeld der steuerliche Rechnungszins an den HGB-Zins gekoppelt wird.

10 Höhere Renditen durch private Investitionen in öffentliche Infrastruktur Das historisch niedrige Zinsniveau stellt nicht nur Unternehmen mit Pensionszusagen vor große bilanzielle Herausforderungen. Magere Zinsen für sichere Anlagen schwächen generell die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung und stehen damit der gewünschten Verbreitung entgegen. Attraktive, langfristige und stabile Anlagemöglichkeiten sind derzeit Mangelware. Dabei existiert in Deutschland ein großer Investitionsbedarf in die öffentliche Infrastruktur. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung beziffert diesen auf jährlich rund 90 Milliarden Euro. So muss etwa die Verkehrsinfrastruktur dringend erneuert und verbessert werden. Wir fordern, dass bis 2030 deutschlandweit rund 300 Milliarden Euro in den Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur investiert werden müssen. Zudem sind durch die Energiewende und die fortschreitende Digitalisierung erhebliche Investitionen in den jeweiligen Netzausbau nötig.

11 Die öffentlichen Haushalte allein werden die dafür nötigen Mittel nicht bereitstellen können. Trotzdem können wir es uns am Standort Deutschland nicht leisten, auf Investitionen in unsere Infrastruktur zu verzichten. Es liegt also auf der Hand, verstärkt auf Investoren aus dem privaten Sektor zu setzen. Rahmenbedingungen für private Investitionen in öffentliche Infrastruktur Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, damit institutionelle Anleger wie Pensionskassen und Versicherungen ihr Geld in öffentliche Infrastruktur- Projekte investieren können. Herr Dr. Rieß wird in seinem Vortrag näher auf diese Idee eingehen. Von meiner Seite dazu ein paar grundsätzliche Überlegungen: A und O für institutionelle Anleger sind stabile und dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen. Ohne entsprechende Rechtssicherheit wird es zu keinen privaten Investitionen in öffentliche Infrastrukturvorhaben kommen. Investoren brauchen die Sicherheit, dass einmal getroffene politische

12 Entscheidungen auch umgesetzt werden und nicht aus wahltaktischem Kalkül wieder zur Disposition stehen. Hinderlich ist zudem, dass die öffentliche Hand bislang wenig Interesse an sogenannten Public- Private-Partnership-Projekten zeigt. Damit sich das ändert, muss der Dialog zwischen den öffentlichen Entscheidungsträgern und den privaten Investoren intensiviert werden. Nur so können Vorurteile abgebaut und Chancen aufgezeigt werden. Wir schlagen zudem die Einrichtung eines Informationsportals vor, auf dem etwa Kommunen über anstehende Infrastruktur-Vorhaben informieren und in den direkten Austausch mit potenziellen Investoren treten können. Hilfreich wäre zudem die Etablierung von Investmentplattformen, auf denen sich mehrere Investoren zusammenschließen können, um gemeinsam in einzelne Projekte zu investieren. Anleger könnten so ihr Risiko teilen. Auch könnten dadurch größere Vorhaben umgesetzt werden. Europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für PPP-Projekte könnten erheblich dazu beitragen, die

13 EU für private Infrastrukturinvestitionen attraktiv zu machen. Ich bin fest davon überzeugt, dass beide Seiten die öffentliche Hand wie auch die privaten Investoren von mehr PPP-Projekten profitieren würden. Es ist daher für mich ein großes Anliegen, für solche Kooperationen zu werben. Effekte stehen einer weiteren Verbreitung der bav entgegen Meine Damen und Herren, die dargestellten negativen Effekte der niedrigen Zinsen auf die betriebliche Altersversorgung stellen nicht nur Unternehmen und Finanzdienstleister vor Herausforderungen. Sie stehen auch dem im Koalitionsvertrag festgehaltenem Ziel einer weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge entgegen. Wir sind überzeugt: Die betriebliche Altersvorsorge kann einen noch wichtigeren Beitrag zur Schließung der Lücke leisten, die durch das Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus entsteht.

14 Allerdings nur dann und ich möchte ausdrücklich betonen wirklich nur dann wenn es uns gelingt, die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel - die Ausweitung des steuerlichen Dotierungsrahmens, - die Verringerung der Belastung mit Krankenund Pflegeversicherungsbeiträgen in der Auszahlungsphase sowie - bürokratische Entlastungen der Unternehmen. Eines steht fest: Weder ein gesetzlicher noch ein tariflicher Zwang wird dazu beitragen, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen! Immer neue Forderungen und Ideen seitens der Politik sind wenig hilfreich, wenn die grundlegenden Probleme nicht angegangen werden. Schluss Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ich freue mich nun auf spannende Impulse aus Politik und Praxis und eine interessante Podiumsdiskussion.

15 In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine interessante und erfolgreiche Veranstaltung!