Die Abschlüsse der in den DZ BANK Konzern einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden erstellt.



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Transkript:

138 DZ BANK A Allgemeine Angaben Der vorliegende Konzernabschluss der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ BANK), Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2009 ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.» 01 GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG DES KONZERN- ABSCHLUSSES Des Weiteren werden die in 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) genannten Vorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen im Konzernabschluss der DZ BANK angewendet. Daneben werden grundsätzlich weitere vom Deutschen Standardisierungsrat verabschiedete Standards beachtet, sofern sie vom Bundesministerium der Justiz gemäß 342 Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die konsolidierten Tochterunternehmen haben ihren Jahresabschluss grundsätzlich auf den Stichtag 31. Dezember 2009 aufgestellt. Die Einbeziehung von 3 Gesellschaften (Vorjahr: 3) in den Konzernabschluss erfolgt mit abweichenden Abschlussstichtagen. Da diese um weniger als 3 Monate vom Stichtag des Konzernabschlusses abweichen und die Auswirkungen hieraus unwesentlich sind, wird auf die Aufstellung von Zwischenabschlüssen verzichtet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind bestimmte Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung und in der Bilanz zusammengefasst und durch zusätzliche Angaben im Anhang ergänzt. Sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. ) dargestellt. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch können sich im vorliegenden Konzernabschluss bei der Bildung von Summen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Die Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses der DZ BANK erfolgt durch den Vorstand nach Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat am 12. April 2010. ÄNDERUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN Die Abschlüsse der in den DZ BANK Konzern einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden erstellt.» 02 ÄNDERUNGEN UND SCHÄTZUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2009 ERSTMALIG BERÜCKSICHTIGTE ÄNDERUNGEN DER IFRS Im Konzernabschluss der DZ BANK werden die folgenden Änderungen und überarbeiteten Fassungen von Rechnungslegungsstandards, die folgenden neuen und geänderten Interpretationen sowie die folgenden Teile von Verbesserungen der IFRS berücksichtigt: IAS 1 Darstellung des Abschlusses (IAS 1R), Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen,

DZ BANK 139 Änderungen des IFRS 2 Ausübungsbedingungen und Annullierungen, Änderungen an IAS 32 und IAS 1 Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen, Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 Umgliederung finanzieller Vermögenswerte Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften, Änderungen an IFRS 7 Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten, IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme, IFRIC 14 IAS 19 Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung, IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien, IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden, Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 Eingebettete Derivate, Verbesserungen der IFRS () und Verbesserungen der IFRS (2009): Änderungen im Anhang von IAS 18. IAS 1R sieht die Erstellung einer Gesamtergebnisrechnung als Abschlussbestandteil vor. Im DZ BANK Konzern wird das erfolgswirksame Konzernergebnis des Berichtszeitraums in einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung der Gesamtergebnisrechnung unmittelbar vorangestellt. Des Weiteren verlangt der überarbeitete Rechnungslegungsstandard die Erstellung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung als separaten Abschlussbestandteil. Sofern retrospektive Änderungen vorgenommen werden, sind nach IAS 1R zusätzlich die Eröffnungsbilanz des frühesten Vergleichszeitraums sowie zugehörige Anhangangaben in den Abschluss aufzunehmen. Die Anwendung von IAS 1R führt zu keinen Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie der Ermittlung von Gewinnen, Verlusten, Erträgen und Aufwendungen. Somit ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Im Rahmen der Implementierung von IAS 1R wurde die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung geringfügig überarbeitet. Hieraus ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. Die Änderungen an IFRS 7 Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten führen zu einer Erweiterung der Angabepflichten zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten sowie zum Liquiditätsrisiko. Diese umfassen im Wesentlichen die Angabe der Gründe für die Änderung von Bewertungstechniken, die Angabe der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten, die Angabe von bedeutenden Bewegungen zwischen den Stufen der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte, die Angabe der Entwicklung von beizulegenden Zeitwerten der Stufe 3 der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte im Berichtszeitraum, die Angabe der Bewertungsgewinne oder -verluste aus der Bewertung von am Abschlussstichtag im Bestand befindlichen Finanzinstrumenten der Stufe 3, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, und die Erstellung der Fälligkeitsanalyse getrennt nach derivativen und nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften der Änderungen an IFRS 7 wird auf die Angabe von nach den geänderten Vorschriften ermittelten Vergleichsinformationen verzichtet.

140 DZ BANK Die Verbesserungen der IFRS () werden im Konzernabschluss mit Ausnahme der Ergänzung des IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche um die Paragrafen 8A und 36A berücksichtigt. Die Anwendung dieser Paragrafen steht in Abhängigkeit zu der Anwendung der überarbeiteten Fassungen von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3R) und IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse (IAS 27R), die im DZ BANK Konzern ab dem Geschäftsjahr 2010 prospektiv angewendet werden. Aufgrund der Ergänzung von IAS 7.14 im Rahmen der Verbesserungen der IFRS () sind Zahlungsströme zur Herstellung oder zum Erwerb von Vermögenswerten, die zur Weitervermietung und zum anschließenden Verkauf gehalten werden, sowie Zahlungsströme aus der Vermietung und der anschließenden Veräußerung dem Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit zuzuordnen. Einzahlungen aus der Veräußerung sowie Auszahlungen für den Erwerb von innerhalb des Bilanzpostens Sachanlagen und Investment Property ausgewiesenen Leasinggegenständen, die im Rahmen von Operating-Leasinggeberverhältnissen gehalten werden, müssen daher in der Kapitalflussrechnung des DZ BANK Konzerns aus dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit in den Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit umgegliedert werden. Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember vermindert sich aufgrund der beschriebenen Änderungen um -124 Mio.. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit erhöht sich um 124 Mio.. Die geänderten Werte der Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Im Konzernergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit vor Anpassung nach Anpassung Abschreibungen, Wertberichtigungen und Wertaufholungen von Vermögenswerten sowie Bewertungsänderungen aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 3.542 196 3.738 Saldo sonstige Anpassungen -3.286-123 -3.409 Zahlungswirksame Veränderungen der Vermögenswerte und Schulden aus der operativen Geschäftstätigkeit Andere Aktiva aus der operativen Geschäftstätigkeit 2-320 -318 Erhaltene Zinsen, Dividenden und Einzahlungen aus Operating-Leasinggeschäften 9.592 123 9.715 Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit -4.016-124 -4.140 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und Investment Property (ohne Leasinggegenstände) 827-704 123 Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und Investment Property (ohne Leasinggegenstände) -989 828-161 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 4.719 124 4.843

DZ BANK 141 Die dargestellten Anpassungen in der Kapitalflussrechnung umfassen ausschließlich Änderungen im Zusammenhang mit der Ergänzung von IAS 7.14. Darüber hinaus erfolgen weitere Anpassungen der Kapitalflussrechnung aufgrund von Anpassungen gemäß den Vorschriften in IAS 8.41 ff. Aus den übrigen oben aufgeführten Änderungen der IFRS resultieren keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der DZ BANK. IN FRÜHEREN GESCHÄFTSJAHREN VORZEITIG ANGEWENDETE ÄNDERUNGEN DER IFRS Die überarbeitete Fassung von IAS 23 Fremdkapitalkosten (IAS 23R) und der Rechnungslegungsstandard IFRS 8 Geschäftssegmente sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Im Konzernabschluss der DZ BANK wird IAS 23R seit dem 1. Januar in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften vorzeitig berücksichtigt. IFRS 8 wird bereits seit dem Geschäftsjahr 2007 vorzeitig angewendet. NICHT ANGEWENDETE ÜBERNOMMENE ÄNDERUNGEN DER IFRS Von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung der folgenden neuen, überarbeiteten und geänderten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, für die das EU-Endorsement erfolgt ist und deren Übergangsvorschriften eine Anwendung für Geschäftsjahre vorsehen, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, wurde abgesehen: IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS 1R), IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3R), IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse (IAS 27R), Änderung des IAS 39 Geeignete Grundgeschäfte, IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer und Verbesserungen der IFRS (): Ergänzung von IFRS 5 um die Paragrafen 8A und 36A. Die Anwendung der genannten Vorschriften erfolgt im DZ BANK Konzern ab dem Geschäftsjahr 2010. IFRS 3R sieht ein Wahlrecht bezüglich der Bewertung von Anteilen anderer Gesellschafter bei Unternehmenszusammenschlüssen vor. Die Erfassung kann entsprechend der vorhergehenden Fassung des IFRS 3 mit dem anteiligen identifizierbaren Nettovermögen erfolgen. Zusätzlich bietet IFRS 3R das bei jedem Unternehmenszusammenschluss erneut auszuübende Wahlrecht einer Bewertung der Anteile anderer Gesellschafter mit dem beizulegenden Zeitwert. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert führt zur Erfassung von auf die Anteile anderer Gesellschafter entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerten und kann bei künftigen Unternehmenserwerben somit zu insgesamt höheren Geschäfts- oder Firmenwerten führen. Gemäß IAS 27R sind Verkäufe von Anteilen ohne Verlust der Beherrschung und Anteilsaufstockungen bei konsolidierten Tochterunternehmen als Transaktionen zwischen Eigenkapitalgebern direkt im Eigenkapital zu erfassen. Ergebnisse aus Verkäufen von Anteilen ohne Verlust der Beherrschung sowie Geschäfts- oder Firmenwerte aus Anteilsaufstockungen bei konsolidierten Tochterunternehmen können durch die Anwendung von IAS 27R nicht mehr auftreten. Aus der erstmaligen Anwendung der übrigen überarbeiteten und geänderten Rechnungslegungsstandards sowie der neuen Interpretation werden gegenüber früheren Konzernabschlüssen der DZ BANK keine wesentlichen Änderungen erwartet.

142 DZ BANK Darüber hinaus wird im Konzernabschluss der DZ BANK die durch das IASB verabschiedete und in EU-Recht übernommene Änderung an IAS 32 Einstufung von Bezugsrechten nicht angewendet. Die Änderung an IAS 32 wird in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften im DZ BANK Konzern ab dem Geschäftsjahr 2011 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der DZ BANK werden zurzeit geprüft, es werden jedoch keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. NICHT ÜBERNOMMENE VERABSCHIEDETE ÄNDERUNGEN DER IFRS Für folgende durch das International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedete neuen beziehungsweise überarbeiteten Rechnungslegungsstandards, Änderungen von Rechnungslegungsstandards sowie neuen beziehungsweise geänderten Interpretationen ist das EU-Endorsement noch nicht erfolgt: IFRS 9 Financial Instruments, IAS 24 Related Party Disclosures (IAS 24R), Amendment to IFRS 1 Additional Exemptions for First-time Adopters, Amendment to IFRS 2 Group Cash-settled Share-based Payment Transactions, IFRIC 19 Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments, Amendment to IFRIC 14 Prepayments of a Minimum Funding Requirement und Improvements to IFRSs (2009). Der am 12. November 2009 verabschiedete Rechnungslegungsstandard IFRS 9 stellt den ersten Teil eines umfangreichen Projekts zur vollständigen Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung dar. IFRS 9 enthält derzeit ausschließlich Bestimmungen zum Ansatz und zur Bewertung von finanziellen Vermögenswerten im Anwendungsbereich von IAS 39. Die Übergangsvorschriften des IFRS 9 sehen eine Anwendung für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist möglich. Die Anwendung ist grundsätzlich retrospektiv vorzunehmen. Bei der Implementierung von IFRS 9 ist eine Neuklassifizierung der finanziellen Vermögenswerte erforderlich. Hierfür muss eine Beurteilung der einzelnen finanziellen Vermögenswerte durchgeführt werden. Derzeit finden im DZ BANK Konzern Untersuchungen über die Auswirkungen des IFRS 9 auf künftige Konzernabschlüsse statt. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 im DZ BANK Konzern wurde bis zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 noch nicht festgelegt. Darüber hinaus steht die Anwendung des IFRS 9 unter dem Vorbehalt des Endorsement durch die EU. Aus der erstmaligen Anwendung der übrigen Änderungen der IFRS werden für den Konzernabschluss der DZ BANK keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. IM GESCHÄFTSJAHR 2009 ERSTMALIG BERÜCKSICHTIGTE ÄNDERUNGEN DES HGB Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergeben sich Änderungen der in 315a HGB genannten Vorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zusätzlich zu berücksichtigen sind. Die in 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB geregelten Angaben zum von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorar wurden durch das BilMoG geändert. Die Änderungen haben im Konzernabschluss der DZ BANK keine wesentlichen Auswirkungen. Die im Gesetzestext geänderten Bezeichnungen für die darzustellenden Leistungskategorien wurden in den Konzernabschluss der DZ BANK übernommen.

DZ BANK 143 FREIWILLIGE ÄNDERUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN Zur Steigerung der Aussagefähigkeit des Abschlusses wird bei der Bestimmung der Anzahl der Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen bei mehrstufigen Fondsstrukturen die Summe der rechtlichen Einheiten herangezogen. In den Abschlüssen früherer Geschäftsjahre wurden solche Strukturen als jeweils ein Tochterunternehmen gezählt. Die Anzahl der Tochterunternehmen, die am 31. Dezember über die 4 Teilkonzerne des DZ BANK Konzerns einbezogen sind, wurde von 918 auf 1.016 Tochterunternehmen angepasst. Die Anzahl der am 31. Dezember nach der Equity-Methode einbezogenen Joint Ventures steigt von 4 auf 14; die Anzahl der assoziierten Unternehmen ändert sich von 5 auf 12. Als weitere Maßnahme wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung das bisher gesondert ausgewiesene Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen in Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRS 5.41(c) in das Sonstige betriebliche Ergebnis eingegliedert. Gemäß IFRS 5.20-22 erfasste Gewinne und Verluste sind somit in den Anhangangaben zum Sonstigen betrieblichen Ergebnis ersichtlich. Durch die Umgliederung erhöht sich das Sonstige betriebliche Ergebnis des DZ BANK Konzerns für das Geschäftsjahr von 121 Mio. um 2 Mio. auf 123 Mio.. Da lediglich Änderungen am Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen werden, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Konzernergebnis. ANPASSUNG DER BEWERTUNG In Übereinstimmung mit den Vorschriften in IAS 8.41 ff. wurde die Bewertung eines begrenzten Teils von emittierten Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen angepasst. Die betroffenen Finanzinstrumente weisen Zahlungsströme mit dem Profil von Null-Kupon- Anleihen ( Zerobonds ) auf und sind für die Bilanzierung zur erfolgswirksamen Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert eingestuft. Die Anpassung der Bewertung resultiert aus der Korrektur der beizulegenden Zeitwerte der als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beziehungsweise Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten. Infolge der Anpassung ergeben sich Veränderungen der latenten Ertragsteueransprüche. Die Anpassung der Bewertung ist im vorliegenden Konzernabschluss in den Angaben zum Geschäftsjahr 2009 vollständig berücksichtigt. Im Konzernzwischenabschluss für die erste Hälfte des Geschäftsjahres 2010 werden entsprechende Anpassungen in den Vergleichsangaben für die erste Hälfte des Geschäftsjahres 2009 vorgenommen.

144 DZ BANK Durch die Anpassung der Bewertung ergeben sich Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember : GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER Sonstiges Bewertungsergebnis aus Finanzinstrumenten -659-79 -738 Konzernergebnis vor Steuern -1.472-79 -1.551 Ertragsteuern 417-32 385 Konzernergebnis -1.055-111 -1.166 davon entfallen auf: Anteilseigner der DZ BANK -1.210-111 -1.321 Andere Gesellschafter 155 155 Die Entnahme aus der Gewinnrücklage für das Geschäftsjahr wurde von 1.268 Mio. um 111 Mio. auf 1.379 Mio. erhöht. GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER Konzernergebnis -1.055-111 -1.166 Gesamtkonzernergebnis -2.234-111 -2.345 davon entfallen auf: Anteilseigner der DZ BANK -2.184-111 -2.295 Andere Gesellschafter -50-50

DZ BANK 145 In den Bilanzen zum 1. Januar und zum 31. Dezember wurden Anpassungen der folgenden Posten vorgenommen: BILANZ ZUM 1. JANUAR AKTIVA 01.01. 01.01. Ertragsteueransprüche 2.029 69 2.098 Summe der Aktiva 431.337 69 431.406 PASSIVA 01.01. 01.01. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 57.935 9 57.944 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 77.595 214 77.809 Eigenkapital 11.003-154 10.849 Gewinnrücklagen 3.332-154 3.178 Summe der Passiva 431.337 69 431.406 Die Erhöhung der Ertragsteueransprüche entfällt in voller Höhe auf latente Ertragsteueransprüche. Hieraus resultiert eine entsprechende direkt im Eigenkapital erfasste Erhöhung der Gewinnrücklagen. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER AKTIVA 31.12. 31.12. Ertragsteueransprüche 2.922 37 2.959 Summe der Aktiva 427.090 37 427.127 PASSIVA 31.12. 31.12. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 59.632 11 59.643 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 77.516 291 77.807 Eigenkapital 8.683-265 8.418 Gewinnrücklagen 2.222-265 1.957 Summe der Passiva 427.090 37 427.127

146 DZ BANK Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr verändert sich aufgrund der oben beschriebenen Anpassungen in den folgenden Posten: Konzernergebnis -1.055-111 -1.166 Im Konzernergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit Abschreibungen, Wertberichtigungen und Wertaufholungen von Vermögenswerten sowie Bewertungsänderungen aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 3.542 79 3.621 Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen -120 32-88 Die dargestellten Anpassungen in der Kapitalflussrechnung umfassen ausschließlich Anpassungen nach den Vorschriften in IAS 8.41 ff. Darüber hinaus werden Änderungen im Zusammenhang mit der Ergänzung von IAS 7.14 vorgenommen. Die aus der Anpassung der Bewertung resultierenden Änderungen im Anhang sind entsprechend gekennzeichnet. SCHÄTZUNGEN Für die Ermittlung der im Konzernabschluss angesetzten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sind in Übereinstimmung mit den betreffenden Rechnungslegungsstandards Annahmen und Schätzungen vorzunehmen. Diese beruhen auf historischen Erfahrungen, Planungen und Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Annahmen und Schätzungen kommen vor allem bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten sowie der Erhebung der Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte zur Anwendung. Darüber hinaus haben Schätzungen einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen, Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beziehungsweise andere Rückstellungen sowie auf den Ansatz und die Bewertung von latenten Ertragsteueransprüchen und latenten Ertragsteuerverpflichtungen. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 sind neben der DZ BANK als Mutterunternehmen noch weitere 29 Tochterunternehmen (Vorjahr: 28) und 4 Teilkonzerne (Vorjahr: 4) mit insgesamt 975 Tochterunternehmen (Vorjahr: 1.016) einbezogen. Die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, zu dem die DZ BANK beherrschenden Einfluss über das Tochterunternehmen erlangt. Der beherrschende Einfluss resultiert regelmäßig aus der vom Mutterunternehmen direkt oder indirekt gehaltenen Mehrheit der» 03 KONSOLIDIERUNGS- KREIS