Books on Demand Autorenvertrag

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Transkript:

Books on Demand Autorenvertrag zwischen AUTOR Anschrift (nachstehend: Autor) und der Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat OHG Am Hawerkamp 31, 48155 Münster (nachstehend: MV) 1. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist das vorliegende/noch zu verfassende Werk unter dem Titel»TITEL«(nachstehend Werk). Form und Ausstattung des Werkes sind im beiliegenden Books-on-Demand-Auftrag näher beschrieben. 2. Manuskriptablieferung / Datenablieferung 2.1 Der Autor verpflichtet sich, die zur Drucklegung und Veröffentlichung notwendigen Daten und Materialien gemäß den Vorgaben von MV, bzw. laut dessen Angaben im jeweils aktuellen Handbuch zu übergeben. Abweichungen von diesen Vorgaben, die nicht im Vorfeld schriftlich geklärt oder vereinbart worden sind, können zu terminlichen und finanziellen Veränderungen im positiven oder negativen Sinne führen. 2.2 Das eingesandte Text- und Bildmaterial in analoger Form bleibt Eigentum des Autors und ist ihm von MV nach Erscheinen des Werkes auf Verlangen zurückzugeben. Eine Rücksendung der Daten erfolgt nicht automatisch. Verlangt oder unverlangt eingesendete Daten werden nach Ablauf einer Frist gelöscht, bzw. vernichtet. Für unverlangt eingesendete Daten übernimmt MV keine Haftung. 2.3 Der zur Bereitstellung des Werkes erstellte Druckmaster für Text und Umschlag ist Eigentum von MV und wird nach Vertragsende und Ablauf der in Ziffer 11.4 definierten Lagerfrist unverzüglich gelöscht. Entschließt sich der Autor, sein Werk nach Ablauf des Vertrages (s. Ziffer 11) und nicht wahrgenommener Vertragsverlängerung erneut als Books-on-Demand-Ausgabe vervielfältigen zu lassen, muss er den Druckmaster erneut und kostenpflichtig von MV herstellen lassen. 2.4 Der Autor liefert das Manuskript auf einem Datenträger, z. B. auf CD-ROM o. Ä., oder per elektronischer Datenübermittlung ab und wird sich vorab mit MV über die technischen Bedingungen verständigen. Mögliche Angaben/Absprachen sind: das Betriebssystem des PC Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat / Seite 1 von 6

das Textverarbeitungsprogramm das Dateiformat und die Form der Abspeicherung die Form des Manuskriptausdrucks Der Autor behält eine gespeicherte Fassung und eine Kopie des Manuskriptes bei sich. Aufgrund dieser Sicherheitskopien sind Ersatzansprüche wegen des Verlustes des Manuskriptes ausgeschlossen. 3. Rechtseinräumung 3.1 Der Autor räumt MV mit Vertragsabschluss für die Dauer von zwei Jahren an dem Werk die nicht ausschließlichen (nicht exklusiven), einfachen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für die vorliegende Ausgabe laut beiliegendem Books-on-Demand-Auftrag in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung bleibt dem Autor unbenommen. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf die Verwertung der folgenden Nutzungsrechte: 3.1.1 Printrechte Das einfache und nicht ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes gemäß der im Books-on-Demand-Auftrag vereinbarten Buchausgabe. 3.1.2 Elektronische Rechte Das einfache und nicht ausschließliche Recht, das Werk ganz oder teilweise im Rahmen aller vertragsgegenständlichen Nutzungsarten in elektronische Datenbanken, elektronische Datennetze, Telefondienste etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler oder anderweitiger Speicherund Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern auf Abruf zur Wiedergabe oder zum Ausdruck öffentlich zugänglich zu machen, z. B. Push- und Pull-Techniken, und/oder zu senden, z. B. zum Empfang mittels eines Fernseh-, Computer-, Handy- und/oder sonstigen, auch mobilen Gerätes (einschließlich E-Reader, etc.) unter Einschluss sämtlicher Übertragungswege (Kabel, Funk, Mikrowelle, Satellit) und sämtlicher Verfahren (GSM, UMTS, etc.), einschließlich und insbesondere aller E-Book-Formen. Eingeschlossen ist auch das Recht, im Rahmen der in diesem Vertrag erwähnten Nutzungsarten eine interaktive Nutzung des Werkes oder von Teilen davon (gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Werken) durch den Nutzer zu ermöglichen. 3.1.3 Sonstige Rechte a) Das einfache und nicht ausschließliche Recht, das Werk im Umfang der eingeräumten Rechte in allen vertragsgegenständlichen Nutzungsformen, auch im Internet, zur Werbung für MV und/oder Dritte, einschließlich für dessen/deren Produkte, entgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen, einschließlich des Rechts, das Werk in eigenen Datenbanken oder solchen Dritter (z.b. Amazon oder Google) einzuspeisen und zu Werbezwecken ganz oder teilweise öffentlich zugänglich zu machen; b) Die einfachen und nicht ausschließlichen Rechte für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannte Nutzungsarten; c) Alle sonstigen durch Verwertungsgesellschaften (z. B.: VG Wort) wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan, sofern eine Übertragung dieser Rechte gemäß den entsprechenden Bestimmungen sowie gesetzlich zulässig ist. 3.2 MV kann die ihr nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, wobei es hierzu der Zustimmung des Autors bedarf. Die Entscheidung über die Vergabe von Lizenzen (Art und Umfang, Konditionen etc.) an Dritte, einschließlich mit MV verbundener Unternehmen, steht im freien Ermessen des Autors. 3.3 Das Recht von MV zur Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte endet mit Beendigung dieses Vertrages. Der Bestand bereits bestehender Lizenzverträge bleibt hiervon unberührt; die Verteilung der nachvertraglichen Lizenzeinnahmen richtet sich nach Ziff. 7.4. 3.4 Übt MV einzelne Rechte nicht aus, so ist der Autor berechtigt, auch einzelne Rechte nach den Regeln gemäß 41 UrhG zurückzurufen. Der Bestand dieses Vertrages bleibt unberührt. Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat / Seite 2 von 6

4. Gewährleistung 4.1 Der Autor versichert, dass durch sein Werk, einschließlich der von ihm gelieferten Bild- und Textvorlagen, die Rechte Dritter nicht verletzt werden, dass er allein berechtigt ist, über die vertragsgegenständlichen Rechte uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen, und dass er keine diesem Vertrag zuwider laufende Verfügung über die Rechte getroffen hat und treffen wird. Ferner versichert der Autor, dass er sich sämtliche Titelschutzrechte für den Titel des Werkes gesichert hat und hier über die Nutzungsrechte verfügt. Der Autor stellt MV von eventuellen Regressforderungen Dritter, welche mit Rechteverletzungen verbunden sind, ausdrücklich frei. 4.2 Der Autor ist verpflichtet, MV schriftlich auf im Werk enthaltene Darstellungen von Personen oder Ereignissen hinzuweisen, mit denen das Risiko einer Persönlichkeits- oder sonstigen Rechtsverletzung verbunden ist. Verstößt das Werk gegen das Persönlichkeitsrecht oder versäumt der Autor, darauf hinzuweisen, ist MV berechtigt, von dem vorliegenden Vertrag ersatzlos zurückzutreten. Beinhaltet das Werk extremistische und/oder gewaltverherrlichende Äußerungen und/oder nationalsozialistische, bzw. geschichtsverzerrende Elemente, so hat MV das Recht, von dem vorliegenden Vertrag jederzeit frist- und ersatzlos zurückzutreten. 4.3 Der Autor stellt MV im Hinblick auf die Ziffern 4.1 und 4.2 von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Dies gilt auch, soweit der Autor Mängel des Werkes zu vertreten hat. 4.4 MV zeichnet für den Inhalt des Werkes nicht verantwortlich. 5. Rechte und Pflichten von MV 5.1 MV ist zur Vervielfältigung und Verbreitung einer Buchausgabe des Werkes im Sinne der Ziffer 3.1.1, nicht aber zur Verwertung der sonstigen, mit diesem Vertrag eingeräumten Rechte verpflichtet. 5.2 Ausstattung, Buchumschlag, Editionsimprint, Auflagenhöhe, Auslieferungstermin, Ladenpreis und Werbemaßnahmen werden von MV nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und der im beiliegenden Books-on-Demand-Auftrag angegebenen Form sowie der im Verlagsbuchhandel für Ausgaben dieser Art herrschenden Übung bestimmt. Das Recht von MV zur Bestimmung des Ladenpreises schließt auch dessen spätere Herauf- oder Herabsetzung ein, dies bedarf jedoch der Zustimmung des Autors. 6. Satz, Korrektur 6.1 Die Korrektur wird vom Autor honorarfrei vorgenommen. MV ist sodann verpflichtet, noch vor der Fertigstellung des Druckmasters dem Autor gut lesbare Abzüge des fertigen Satzes zu übersenden, die der Autor unverzüglich honorarfrei kontrolliert und mit dem Vermerk»druckfertig«versieht; durch diesen Vermerk werden auch etwaige Abweichungen vom Manuskript genehmigt. Fehler, die nachweisbar auf das Verschulden von MV zurückzuführen sind, sind von MV kostenfrei und unverzüglich zu beheben. Sollten trotz Erklärung der Korrekturfahnen als»druckfertig«noch weitere Korrekturen anfallen, ist MV berechtigt, diese Korrekturen sowie die Herstellung des neuen Druckmasters dem Autor erneut in Rechnung zu stellen. Alternativ können vollständige Fahnen als gesicherte PDF versendet werden. Diese geben keinen Aufschluss über den späteren Druck in qualitativer Hinsicht. Ein Verzicht auf analoge Andrucke / Druckfahnen bedeutet keine Gutschrift der Herstellungskosten für Druckfahnen / Andrucke. 6.2 Nimmt der Autor neben orthographischen Korrekturen weitere, nicht abgesprochene Änderungen am fertigen Satz oder Layout vor, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. 7. Honorar und Abrechnung Als Vergütung für alle nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte erhält der Autor folgende Vergütung: 7.1 Der Autor erhält als Beteiligungshonorar für die durch MV vorgenommene Verwertung der Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat / Seite 3 von 6

eingeräumten Rechte für jedes verkaufte, bezahlte und nicht remittierte Exemplar der Printausgabe 10% des Nettoladenpreises. 7.2 Der Autor erhält als Beteiligungshonorar für die Verwertung der Rechte aus Ziffer 3.1.2 70% des Nettoverlagserlöses von MV (= der unmittelbaren Verwertung des Werkes zuzuordnende Einnahmen von MV abzüglich technischer Kosten, Dritthonorare, Umsatzsteuer). Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um eine durch MV oder durch Dritte vorgenommene Verwertung der Rechte handelt. 7.3 Der Autor erhält für alle sonstigen Verwertungsformen (einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannter Nutzungsarten) und Ausgaben des Werkes eine angemessene Vergütung, über die sich die Parteien bei beabsichtigter Nutzungsaufnahme durch MV verständigen werden. 7.4 Der Autor erhält als Beteiligungshonorar für die nicht verlagseigene Verwertung (Lizenzvergabe) der eingeräumten Rechte einen Anteil von 60% bei der Verwertung der Rechte aus Ziffer 3.1.3 und 3.1.4 vom Nettolizenzerlös des Verlages (= MV zufließende Vergütung abzüglich Kosten wie Provisionen, Auslandssteuern, Dritthonorare etc.). Für alle sonstigen im Wege der Lizenzvergabe genutzten Verwertungsformen (einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannter Nutzungsarten) und Ausgaben des Werkes erhält der Autor eine angemessene Vergütung, über die sich die Parteien bei beabsichtigter Nutzungsaufnahme durch MV verständigen werden. Für die durch Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte gelten deren Verteilungsschlüssel. 7.5 Pflicht-, Prüf-, Autoren-, Werbe-, Partie- und Besprechungsexemplare sind honorarfrei. Soweit der Autor nachweist, dass er umsatzsteuerpflichtig ist, zahlt MV die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den Honoraren. Sind mehrere Personen Autoren eines Werkes, so wird die Vergütung bis zur Vorlage einer schriftlichen Einigung gleichmäßig auf die beteiligten Autoren verteilt, aber an einen durch die beteiligten Autoren zu bestimmenden Vertreter als Gesamtes ausgeschüttet. 7.6 MV hat dem Autor bei Vereinbarung eines Beteiligungshonorars jährlich (mit Stichtag 31.12.) innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag Mitteilung über die verkauften Exemplare bzw. die erteilten Lizenzen zu machen und über das Beteiligungshonorar abzurechnen. Die dem Autor zustehende Vergütung ist zahlbar bis spätestens 90 Tage nach dem Stichtag der Abrechnung. Eine Zahlung erfolgt jedoch nur, wenn der Abrechnungsbetrag mehr als Euro 15,- beträgt. Niedrigere Beträge werden auf die nächste Abrechnung vorgetragen. MV ist berechtigt, das Honorar für Exemplare, die gegenüber dem Autor als verkauft abgerechnet, danach jedoch remittiert werden, bei späteren Abrechnungen abzuziehen und für solche Remissionen 10% des Abrechnungsbetrages einzubehalten und mit der darauffolgenden Abrechnung zu verrechnen. 7.7 Der Autor ist nicht zur Einsichtnahme in die Bücher von MV befugt. Er kann aber einmal jährlich verlangen, dass die Angaben von MV durch Bescheinigung eines von MV beauftragten Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder vereidigten Buchsachverständigen glaubhaft gemacht werden. Die Kosten der Revision trägt MV, wenn sich die Abrechnungen zu mehr als 5 % zulasten des Autors als fehlerhaft erweisen, andernfalls trägt die Kosten der Autor. 7.8 Nach dem Tode des Autors bestehen die Honorarverpflichtungen gegenüber den durch eine eröffnete öffentliche Verfügung von Todes wegen (z. B. notarielles Testament und Eröffnungsniederschrift) oder Erbschein ausgewiesenen Erben fort, die bei einer Mehrzahl von Erben einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu benennen haben, der auch für alle sonstigen zu regelnden Fragen im Verhältnis der Vertragspartner zueinander zuständig sein muss. MV ist gegenüber einer Erbengemeinschaft bis zur Benennung eines Bevollmächtigten und dessen Anweisung zur Auszahlung der Vergütung berechtigt, die abgerechneten Honorare unverzinslich einzubehalten. 7.9 Mit der Zahlung des Honorars gemäß der vorstehenden Ziffern sind alle finanziellen Ansprüche des Autors aus diesem Vertragsverhältnis, auch aus der Verwertung sämtlicher nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte, gegenüber MV abgegolten. 7.10 Für im Ausland lebende Autoren gilt: Das vereinbarte Honorar unterliegt der Abzugssteuer Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat / Seite 4 von 6

gemäß 50a EStG in Höhe von 15 %, soweit nicht der Nachweis für eine Befreiung nach einem Doppelsteuerabkommen erbracht wird. Dem Autor steht es frei, eine Abstandnahme von der Abzugssteuer durch Vorlage geeigneter Unterlagen bei der Finanzverwaltung zu erwirken. 8. Autorenexemplare Der Autor erhält zwei Freiexemplare, die MV zur (für den Autor kostenlosen) Bemusterung der Deutschen Nationalbibliothek verwendet. Alternativ kann der Autor diese Freiexemplare für sich persönlich beanspruchen. MV berechnet in diesem Falle die Pflichtbemusterung in Höhe des Autorenpreises zu Lasten des Autors. Darüber hinaus kann der Autor Exemplare seines Werkes zu dem im zugehörigen Auftragsformular definierten Autorenpreis von MV beziehen. Dieser Autorenpreis kann nicht auf Dritte übertragen werden. 9. Lieferbarkeit Das Werk ist mindestens fünf Werktage, höchstens jedoch dreißig Werktage nach Abzeichnung der Korrekturfahnen und schriftlichen Erteilung der Druckfreigabe lieferbar und auf der MV-Homepage abrufbar, sofern keine weiteren Änderungen vorgenommen wurden. Auf die ISBN-Freischaltung und die Einträge und Verfügbarkeit in anderen Katalogen und bei anderen Händlern hat MV keinen Einfluss. Sollte MV unbegründet eine oder mehrere Bestellungen nicht ausliefern, ist er dem Autor gegenüber in Höhe der Tantiemen der bestellten und nicht ausgelieferten Exemplare regresspflichtig. Auf die Lieferzeiten der von MV beauftragten Druckereien / Dienstleister hat MV keinen Einfluss. Auf die Verfügbarkeit und Lieferzeit bei Drittanbietern, Zwischenhändlern und Buchhandlungen hat MV keinen Einfluss. Eine kostenpflichtige Listung des Titels kann nur in Absprache mit dem Autor vorgenommen werden. 10. Urheberbenennung 10.1 MV ist verpflichtet, den Autor in angemessener Weise als Urheber des Werkes auszuweisen. 10.2 MV ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung des Werkes den Copyrightvermerk im Sinne des Welturheberrechtsabkommens anzubringen. 10.3 MV hat das Recht, sein Logo in angemessener Größe und Lage auf Vorder- und Rückseite des Umschlages anzubringen auch wenn die Gestaltung des Umschlages vom Autor übernommen wurde. 11. Vertragsbeendigung 11.1 Der Vertrag endet mit dem DATUM. Der Autor kann den Vertrag nach vorheriger, rechtzeitiger schriftlicher Antragstellung kostenpflichtig verlängern oder vorzeitig kostenfrei beenden. 11.2 Das Recht zur Kündigung bleibt jeder Seite unbenommen. 11.3 MV behält sich ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht für den Fall vor, dass in dem veröffentlichten Text politisch extremistische Positionen, geschichtsverzerrende Elemente, öffentlich anstößige Inhalte oder Verunglimpfungen von Personen enthalten sind. Auch der Verstoß gegen nationale oder internationale Gesetzte erlaubt MV die fristlose außerordentliche Kündigung, auch wenn dieser Verstoß erst nach Vertragsabschluss offenkundig wird. 11.4 Beendet der Autor das Vertragsverhältnis vorzeitig durch außerordentliche Kündigung nach vorheriger, rechtzeitiger schriftlicher Benachrichtigung, so ist MV befugt, bei Wirksamwerden der Vertragsbeendigung bereits vervielfältigte, aber nicht ausgelieferte Exemplare der Druckausgabe und/oder der Datenträgerausgabe noch bis zum Ablauf von 60 Tagen nach diesem Zeitpunkt zu verbreiten, bzw. verpflichtet, das in einem Speichermedium gespeicherte Werk spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Eintritt der Vertragsbeendigung aus dem eigenen oder fremden Speichermedium zu löschen bzw. löschen zu lassen. Bis zur fristgerechten Löschung aus dem Speichermedium darf das Werk weiterhin Nutzungsbefugten (auch im Wege einer eventuell vereinbarten Online-Übermittlung zur Bildschirmwiedergabe) zugänglich gemacht werden. Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat / Seite 5 von 6

12. Rezensionen MV wird bei ihr eingehende Rezensionen des Werkes auf Wunsch des Autors diesem zur Kenntnis bringen. Rezensionsexemplare werden dem Autor zum Autorenpreis berechnet und versendet, sofern der Autor sich damit einverstanden erklärt. 13. Weitere Vereinbarungen Der Autor wird seine Erreichbarkeit gegenüber MV jederzeit sicherstellen. Er garantiert insbesondere, dass MV seine aktuelle Anschrift vorliegt. Von der Pflicht zur Recherche der aktuell gültigen Adresse bei der VG Wort wird MV durch den Autor ausdrücklich entbunden. 14. Schlussbestimmungen 14.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. 14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte. 14.3 Als Erfüllungsort und soweit gesetzlich zulässig Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien Münster in Westfalen. 14.4 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.5 Die Parteien erklären, Mitglieder bzw. Wahrnehmungsberechtigte folgender Verwertungsgesellschaften zu sein: MV: VG Wort, VG Bild-Kunst Der Autor: 14.6 Der zugehörige Books-on-Demand-Auftrag ist Bestandteil des vorliegenden Books-on- Demand-Autorenvertrags. Münster, den DATUM Unterschrift Autor Unterschrift MV Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat / Seite 6 von 6