Mitteilungs Blatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4
INHALT Inhalt INHALT WAHLEN 1. BESTELLUNG DES WAHLVORSTANDES FÜR DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS WISSENSCHAFTLICHE UNIVERSITÄTSPERSONAL 4 2. BESTELLUNG DES WAHLVORSTANDES FÜR DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSPERSONAL 5 3. KUNDMACHUNG ÜBER DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS WISSENSCHAFTLICHE UNIVERSITÄTSPERSONAL 6 4. KUNDMACHUNG ÜBER DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSPERSONAL 9 1. Stück Mitteilungsblatt, Studienjahr 2008/2009, ausgegeben am 13.11.2008, Nr. 1-4 3
1. BESTELLUNG DES WAHLVORSTANDES FÜR DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS WISSENSCHAFTLICHE UNIVERSITÄTSPERSONAL 1. Bestellung des Wahlvorstandes für die Wahl des Betriebsrates für das wissenschaftliche Universitätspersonal Für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl am 26. und 27. November 2008 an der Medizinischen Universität Wien wurde gemäß 54 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, idgf, der Wahlvorstand (wissenschaftliches Personal) bestellt und gemäß 12 Abs. 2 Betriebsrats-Wahlordnung (BRWO) 1974, BGBl. Nr. 319, idgf, mitgeteilt, dass in der am 30. Oktober 2008 abgehaltenen Betriebsversammlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachstehende Personen in den Wahlvorstand gewählt wurden: Mitglieder: 1. Ass.-Prof. Dr. Michael Pretterklieber (Vorsitzender) 2. Ass.-Prof. Dr. Karl Heimberger 3. Univ.-Lektor Dr. Oskar Koperek Ersatzmitglieder: 1. Ass.-Prof. Mag. Dr. Reinhold Hofbauer 2. ao. Univ.-Prof. Dr. Henriette Walter 3. Ass.-Prof. Dr. Robert Ullrich Wolfgang Schütz Rektor 1. Stück Mitteilungsblatt, Studienjahr 2008/2009, ausgegeben am 13.11.2008, Nr. 1-4 4
2. BESTELLUNG DES WAHLVORSTANDES FÜR DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSPERSONAL 2. Bestellung des Wahlvorstandes für die Wahl des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal Für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl am 26. und 27. November 2008 an der Medizinischen Universität Wien wurde gemäß 54 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, idgf, der Wahlvorstand (allgemeines Personal) bestellt und gemäß 12 Abs. 2 Betriebsrats-Wahlordnung (BRWO) 1974, BGBl. Nr. 319, idgf, mitgeteilt, dass in der am 30. Oktober 2008 abgehaltenen Betriebsversammlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachstehende Personen in den Wahlvorstand gewählt wurden: Mitglieder: 1. Tichy Friedrich (Vorsitzender) 2. Dr. Gengler Manfred 3. Dunkl Rudolf Ersatzmitglieder: 1. Wiesinger Monika 2. Stein Ulrike 3. Spiegel Brigitte Wolfgang Schütz Rektor 1. Stück Mitteilungsblatt, Studienjahr 2008/2009, ausgegeben am 13.11.2008, Nr. 1-4 5
3. KUNDMACHUNG ÜBER DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS WISSENSCHAFTLICHE UNIVERSITÄTSPERSONAL 3. Kundmachung über die Wahl des Betriebsrates für das wissenschaftliche Universitätspersonal 1. Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal an der Medizinischen Universität Wien findet am statt. Mittwoch, 26. November 2008 von 7:00 bis 18:00 Uhr und am Donnerstag, 27. November 2008 von 7:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rektorats Spitalgasse 23, 1090 Wien BT 88, Ebene 01, Gang 500, Zi 514.1 2. In den Betriebsrat sind 20 Mitglieder zu wählen. 3. Die Liste der Wahlberechtigten liegt neben einem Ausdruck der Wahlordnung 1974 (Betriebsrats-Wahlordnung 1974, BGBl. Nr. 319, idgf) im Sekretariat des Betriebsrates, Spitalgasse 23, 1090 Wien, BT 88, Ebene 02, Gang 500, Zi 510 von 8:30 bis 12:30 zur Einsicht aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf. 4. Einwendungen gegen die Wählerinnen- und Wählerliste können von jeder und jedem im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer bis zum 10. November 2008 beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt. 5. Wahlvorschläge, die die Wahlwerberinnen und Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis 12. November 2008 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 24 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterzeichnet ist. Dabei werden auf die erforderliche 1. Stück Mitteilungsblatt, Studienjahr 2008/2009, ausgegeben am 13.11.2008, Nr. 1-4 6
3. KUNDMACHUNG ÜBER DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS WISSENSCHAFTLICHE UNIVERSITÄTSPERSONAL Anzahl von Unterschriften jene von Wahlwerberinnen und Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 12 angerechnet. Eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin oder Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen. 6. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 21. November 2008 angefangen im Sekretariat des Betriebsrates, Spitalgasse 23, 1090 Wien, BT 88, Ebene 02, Gang 500, Zi 510 von jeweils 8:30 bis 12:30 zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen. 7. Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich und geheim. Das Wahlrecht kann durch persönliche Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal ausgeübt werden, oder mittels Briefwahl. 8. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist am Stimmzettel anzukreuzen bzw. auf eindeutige Weise zu kennzeichnen oder durch Angabe eines oder mehrerer Wahlwerberinnen oder Wahlwerber zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin oder der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in einen leeren, unbeschrifteten Umschlag gibt. Dieser wird anschließende vor der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. 9. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt. 10. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubes, Karenzurlaubes, Leistung des Präsenzdienstes/ Zivildienstes, Krankheit, infolge der Ausübung ihres Berufes oder anderer wichtiger ihre Person betreffenden Gründe am Wahltag (an den Wahltagen) an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können bis spätestens 18. November 2008 Schriftlich Büro des Betriebsrates, Spitalgasse 23, 1090 Wien oder per Email daniela.wasylewski@meduniwien.ac.at oder per FAX 40160-924810 oder persönlich Büro des Betriebsrates, Spitalgasse 23, 1090 Wien, BT 88, Ebene 02, Gang 500, Zi 510 die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. 11. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat die Wahlberechtigte oder der Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin oder des Wählers schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 1. Stück Mitteilungsblatt, Studienjahr 2008/2009, ausgegeben am 13.11.2008, Nr. 1-4 7
3. KUNDMACHUNG ÜBER DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS WISSENSCHAFTLICHE UNIVERSITÄTSPERSONAL 27. November 2008 bis 18:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die oder der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch nur wenn sie oder er die ihr oder ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt. Diese Wahlkundmachung ist am 3. November 2008 durch Email allen per Email erreichbaren Wahlberechtigten zugegangen und wird durch Verlautbarung im Mitteilungsblatt öffentlich kundgemacht. Ass.-Prof. Dr. Michael Pretterklieber Vorsitzender des Wahlvorstandes 1. Stück Mitteilungsblatt, Studienjahr 2008/2009, ausgegeben am 13.11.2008, Nr. 1-4 8
4. KUNDMACHUNG ÜBER DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSPERSONAL 4. Kundmachung über die Wahl des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal 1. Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal an der Medizinischen Universität Wien findet am statt. Mittwoch, 26. November 2008 von 7:00 bis 18:00 Uhr und am Donnerstag, 27. November 2008 von 7:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rektorats Spitalgasse 23, 1090 Wien BT 88, Ebene 01, Gang 500, Zi 514.1 2. In den Betriebsrat sind 16 Mitglieder zu wählen. 3. Die Liste der Wahlberechtigten liegt neben einem Ausdruck der Wahlordnung 1974 (Betriebsrats-Wahlordnung 1974, BGBl. Nr. 319, idgf) im Sekretariat des Betriebsrates, Spitalgasse 23, 1090 Wien, BT 88, Ebene 02, Gang 500, Zi 510 von 8:30 bis 12:30 zur Einsicht aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf. 4. Einwendungen gegen die Wählerinnen- und Wählerliste können von jeder und jedem im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer bis zum 10. November 2008 beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt. 5. Wahlvorschläge, die die Wahlwerberinnen und Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis 12. November 2008 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterzeichnet ist. Dabei werden auf die erforderliche 1. Stück Mitteilungsblatt, Studienjahr 2008/2009, ausgegeben am 13.11.2008, Nr. 1-4 9
4. KUNDMACHUNG ÜBER DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSPERSONAL Anzahl von Unterschriften jene von Wahlwerberinnen und Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 10 angerechnet. Eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin oder Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen. 6. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 21. November 2008 angefangen im Sekretariat des Betriebsrates, Spitalgasse 23, 1090 Wien, BT 88, Ebene 02, Gang 500, Zi 510 jeweils von 8:30 bis 12:30 zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen. 7. Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich und geheim. Das Wahlrecht kann durch persönliche Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal ausgeübt werden, oder mittels Briefwahl. 8. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist am Stimmzettel anzukreuzen bzw. auf eindeutige Weise zu kennzeichnen oder durch Angabe eines oder mehrerer Wahlwerberinnen oder Wahlwerber zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin oder der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in einen leeren, unbeschrifteten Umschlag gibt. Dieser wird anschließende vor der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. 9. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt. 10. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubes, Karenzurlaubes, Leistung des Präsenzdienstes/ Zivildienstes, Krankheit, infolge der Ausübung ihres Berufes oder anderer wichtiger ihre Person betreffenden Gründe am Wahltag (an den Wahltagen) an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können bis spätestens 18. November 2008 Schriftlich Büro des Betriebsrates, Spitalgasse 23, 1090 Wien oder per Email daniela.wasylewski@meduniwien.ac.at oder per FAX 40160-924810 oder persönlich Büro des Betriebsrates, Spitalgasse 23, 1090 Wien, BT 88, Ebene 02, Gang 500, Zi 510 die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. 11. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat die Wahlberechtigte oder der Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin oder des Wählers schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 1. Stück Mitteilungsblatt, Studienjahr 2008/2009, ausgegeben am 13.11.2008, Nr. 1-4 10
4. KUNDMACHUNG ÜBER DIE WAHL DES BETRIEBSRATES FÜR DAS ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSPERSONAL 27. November 2008 bis 18:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die oder der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch nur wenn sie oder er die ihr oder ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt. Diese Wahlkundmachung ist am 3. November 2008 durch Email allen per Email erreichbaren Wahlberechtigten zugegangen und wird durch Verlautbarung im Mitteilungsblatt öffentlich kundgemacht. Friedrich Tichy Vorsitzender des Wahlvorstandes - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Redaktion: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schütz Druck und Herausgabe: Medizinische Universität Wien Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 3 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen. 1. Stück Mitteilungsblatt, Studienjahr 2008/2009, ausgegeben am 13.11.2008, Nr. 1-4 11