tssicherung abhängig von Finanzressourcen?

Ähnliche Dokumente
Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz. Christoph Kranich Patientenberatung: Tel. (040)

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

Aktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht?

HealthCare Relationship Management.

BÜRGERKOMMISSION FÜR MENSCHENRECHTE Die Bürgerkommission für Menschenrechte untersucht und enthüllt Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie

30 Fragen zur Sozialversicherung

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Qualität und Transparenz aus Patientensicht

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen

Meine Rechte als Patient

Sehr geehrte Gäste, Eigenbeteiligung, Selbstzahler und Zuzahlung sind die neuen Schlüsselwörter. stationären und ambulanten Badekur geht.

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

micura Pflegedienste Köln

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit , Berlin

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Statement Dr. Herbert Michel:

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Was ist die Krankenkasse?

micura Pflegedienste München Ost

Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler?

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Gratwanderung zwischen Ökonomie und Qualität

Tipps für Patienten: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer

BETRIEBS- KRANKENKASSE

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Was ist das Budget für Arbeit?

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Patientenrechtegesetz. Dr. med. Dietrich Tamm, Medizin-Controlling, Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

Konsequenzen des (GKV- WSG) für das Beihilfesystem am Beispiel des Bundes

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.

ADHS: Chancen und Grenzen regionaler Versorgungskonzepte/-verträge

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Pflege ein großes Thema...

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Gesundheit Zahn-Zusatzversicherung. Der Zusatzschutz für Ihre Zähne

Gute Besserung für ganz Bayern! So machen wir Gesundheit und Pflege zukunftssicher.

Brustkrebs und Mammographie

Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes

Fakten, die für die PKV sprechen.

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

SIE SIND PFLEGEBEDÜRFTIG ODER PFLEGEN EINEN ANGEHÖRIGEN? Kostenfrei: Ihre HygieneBox.

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

Quittungsheft für Zuzahlungen

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Verband der privaten Krankenversicherung

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

allensbacher berichte

Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.v. Amalienstraße 49a, München, Tel: KVPM FRAGEBOGEN

Informationen zu KoBV

Sie haben gut lachen,...

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Statuten in leichter Sprache

Elternzeit Was ist das?

Normative Weiterentwicklung des Casemanagement. Prof. Dr. Olaf Scupin

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

AMS Leitbild. April Willkommen in der mobile family...

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung

Gut versichert. Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig!

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Rechtsgrundlage für die PKV ist die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).

Hohe Leistung, tiefe Prämie. Michèle Bowley, Geschäftsleiterin «Gsünder Basel»

Weiterbildungen 2014/15

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Sana-Klinikum Remscheid. Unternehmens-Leitbild. 07_Unternehmensleitbild :5

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

gemeinsam Nachbesserungen zum Schutz der Patienten

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung

Bürgerversicherung: Für eine gerechte Patientenversorgung in Hamburg

Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord

Volksinitiative Einheitskasse:

Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel

Nummer. Die moderne. Zahnzusatzversicherung.

Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel

RISIKOLOS VOR GERICHT.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung

ZAHLEN UND FAKTEN ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER PKV HOLGER, FACHARZT ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER GKV

Transkript:

Verbraucherzentrale Hamburg e.v. Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz Kirchenallee 22 20099 Hamburg Tel. (040) 24832-0 Fax -290 info@vzhh.de www.vzhh.de Patientenberatung: Tel. (040) 24832-230 patientenschutz@vzhh.de Christoph Kranich kranich@vzhh.de Versorgungsqualität t und Qualitätssicherung tssicherung abhängig von Finanzressourcen? Aus Sicht der Patienten/Verbraucher 14. Speyerer Gesundheitstage, 20. April 2012 1

Hoffnungen und ihre DämpferD u Gesundheitsreformgesetz (1989) u Gesundheitsstrukturgesetz (1993) u Beitragsentlastungsgesetz (1996) u GKV-Neuordnungsgesetze (1997) u GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (1999) u GKV-Gesundheitsreform (2000) u Beitragssatzsicherungsgesetz (2002) u GKV-Modernisierungsgesetz (2004) u GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) u Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (2011) u GKV-Versorgungsstrukturgesetz (2012) u Patientenrechtegesetz (2013) 3 Agenda 1. Über wen sprechen wir? 2. Was wollen die, über die wir sprechen? 3. Was davon leistet das GKV-VStG? 4. Was wäre noch zu erhoffen und von wem? 4 2

Verbraucher Kunde Versicherter Patient Souveränität Versicherte Kunde Verbraucherin Patientin Unterstützung 5 Hotline Hersteller Service System Vertrieb Händler Verkäufer (Hersteller) Händler Privatarzt: verordnet Krankenversicherung:»bezahlt«Verbraucher: bestellt + bezahlt Kunde: bestellt + bezahlt Privatpatient 6 3

KV Kassen- Privatarzt: verordnet Krankenkasse:»bezahlt«Kunde: Kassenpatient bestellt + bezahlt 7 Was wollen die, über die wir sprechen? Versicherte billige Krankenversicherung, gesund bleiben, nichts von Krankheit hören, Kundin niedrige Preise, guten Service, Verbraucherin Transparenz über Anbieter und deren Qualität, Unterstützung bei Auswahl und bei Problemen, Patientin gute, vollständige Leistungen, menschliche Behandlung, bald wieder gesund werden, 8 4

u Wir sind alles, zugleich oder abwechselnd: u Versicherter, u Kunde, u Verbraucher, u Patient. u Was wollen wir also??? u (Und wenn ja, wieviele?) u Und vor allem: wann was? 9 Vorschlag u Die Patientin ist die Schutzwürdigste unserer vier Rollen. Das Gesundheitssystem sollte sich an ihren Bedürfnissen ausrichten. u Einverstanden??? 10 5

Patienten brauchen Schutz u»eine spezielle Definition von Patientenrechten im Rahmen der allgemein anerkannten Menschenrechte ist erforderlich, da der Patient, der idealtypisch im Mittelpunkt des für ihn unterhaltenen Gesundheitswesens steht, sich durch sein Kranksein in einer Position der Schwäche und Abhängigkeit befindet und daher eines besonderen Schutzes bedarf.«sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Jahresgutachten 1992, Ziff. 352 11 Patienten brauchen Stärke u»ein neues soziales Abkommen sollte sicherstellen, daß Gerechtigkeit und Patientenrechtsbelange zu einem wesentlichen Bestandteil der Gesundheitssysteme werden: ein trilateraler Sozialpakt zwischen Patienten, Leistungserbringern und Kostenträgern. Zu diesem Zweck sollten die Regierungen die Institutionen und Instrumente des politischen und sozialen Dialogs zwischen diesen Partnern stärken, um ihnen die gleichen Möglichkeiten zur Mobilisierung der öffentlichen Meinung zu geben.«5. Konferenz der europäischen Gesundheitsminister, Europarat, Warschau 7. 8.11.1996 12 6

Agenda 1. Über wen sprechen wir? 2. Was wollen die, über die wir sprechen? 3. Was davon leistet das GKV-VStG? 4. Was wäre noch zu erhoffen und von wem? 13 Welches Gesundheitssystem brauchen Patienten (Versicherte, Verbraucher, Kunden)? u Anforderungen (nur?) aus Patientensicht: u Leistungsfähig u Gut u Einfach u Transparent u Finanzierbar u Patienten werden Akteure u Gerecht 14 7

Leistungsfähig und gut u Leistungsfähig ü u Orientiert an der Patientin und nicht an den Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger u Qualitätsmanagement (intern) Kontrolle der Kontrolleure? u Qualitätssicherung (extern) auch für den ambulanten Sektor u Beschwerden stimulieren und zur Qualitätssteigerung nutzen 15 Einfach u Gesetze, Strukturen, Prozesse, radikal vereinfachen Integrierte Versorgung ambulant stationär Reha Pflege Prävention Sozialdienst Zahnmedizin Heilberufe 16 8

Transparent u Qualität aller Anbieter veröffentlichen u Objektive Indikatoren (Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität) u Subjektive Erfahrungen (Erlebnisqualität) 17 18 9

Finanzierbar u Menschliche, biografische Medizin statt chemisch-technische Reparatur u Lebensqualität statt Lebensverlängerung um jeden Preis u Fremdinteressen ausschalten (Pharmaindustrie, Ärzte, Krankenhäuser, Politik ) u Bewusstsein für Solidarsystem stärken statt individuellen Egoismus zu züchten u Gesundheit muss Querschnitt-Aufgabe werden statt Reparatursystem für gesellschaftlichen Ausschuss 19 Patienten werden Akteure u Shared decision making: partnerschaftlich entscheiden seit 2000 in Deutschland das neue Paradigma!!! u Patientenrechte bewusst machen und verbessern PatRG kodifiziert; Weiterentwicklung fehlt noch u Patientenunterstützung weiterentwickeln UPD macht nur Beratung; systemischer Patientenschutz fehlt u Patientenbeteiligung ausbauen 140f SGB V: Beteiligung an Fragen, die die Versorgung betreffen : Ressourcen, Schulung Beispiel: Versorgungskonferenz nach 90a SGB V 20 10

Gerecht u Alle Bürger sind in einem System krankenversichert (Überwindung der Spaltung in GKV und PKV) u Versicherungspflicht u Hohes Leistungsniveau (etwa wie heute in der GKV, aber ohne hohe Zuzahlungen) u Beiträge nach Leistungsfähigkeit (Versicherung mit prozentualem Beitrag der Versicherten, Arbeitgeber beteiligen sich entsprechend ihrer Produktivität!) u Bewusstsein für Solidarausgleich (Junge für Alte, Gesunde für Kranke, Alleinstehende für Familien) u Zusatzversicherungen für Luxusleistungen u Freie Arztwahl und Alle Kassen erhalten u Krankenkassen bleiben (werden wieder) Organe ihrer Mitglieder 21 Agenda 1. Über wen sprechen wir? 2. Was wollen die, über die wir sprechen? 3. Was davon leistet das GKV-VStG? 4. Was wäre noch zu erhoffen und von wem? 22 11

Typen von Änderungen u Neue Regelungen, die direkt für die Patienten sichtbar und/oder wirksam sind, u Regelungen, die nur allgemeine oder indirekte Auswirkungen auf die Patienten haben, u Regelungen, die keinen direkten Einfluss auf die Patientenversorgung haben, u Redaktionelle Änderungen. ausführlich zusammengefasst oder angedeutet gar nicht 23 Was interessiert Patienten besonders? u Änderungen rund um Behandlung und Therapie u Elektronische Gesundheitskarte und Datenverwendung u Verzahnung von Ambulant und Stationär (Arzt/KH) u Bekämpfung von Fehlverhalten u Ärztliche Tätigkeit und Honorierung, Bedarfsplanung u Krankenkassen-Angelegenheiten 24 12

Agenda 1. Über wen sprechen wir? 2. Was wollen die, über die wir sprechen? 3. Was davon leistet das GKV-VStG? 4. Was wäre noch zu erhoffen und von wem? 44 Entwurf eines Patientenrechte- gesetzes Gehen Setzen! 13

Kleine Schritte nach vorn u Gilt für alle, die Menschen medizinisch behandeln u Krankenkassen müssen nach 3 Wochen reagieren u Krankenkassen sollen Versicherte beim Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen u Schriftliche Aufklärung bei größeren Behandlungen u aber nicht bei kleineren? u Aufklärungspflicht über erkennbare Behandlungsfehler u aber nur auf Nachfrage oder zur Gefahrenabwehr! u Krankenhäuser müssen sich um Sicherheit der Patienten kümmern und Risiko- und Beschwerdemanagement einführen 46 Große e Schritte auf der Stelle u Krankenunterlagen müssen überschreibungssicher sein u Die/der Patientenbeauftragte soll über Patientenrechte informieren u Patientenbeteiligung wird um Millimeter ausgeweitet: an fakultativen Landesgremien, die Empfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben u Keine Erleichterung der Beweislast für Patienten beim Verdacht auf Behandlungsfehler 47 14

Schritte zurück? u Einsicht in die Krankenunterlagen nur, wenn dem nicht erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen u das galt bisher nur für psychiatrische Behandlung! u Schriftliche Information, wenn Behandler wissen, dass IGeL nicht vollständig von Krankenversicherung bezahlt werden u fehlt: Kostenvoranschlag u fehlt: Arzt darf nur Leistungen abrechnen, die er auf Verlangen des Patienten erbracht hat 48 Alternativ- Vorschläge 15

Eckpunkte der A-LänderA u Recht auf Zweitmeinung u Recht auf Informationen über Behandlungsqualität u Patientenbrief u Angemessene Fristen u Stärkere Reglementierung von IGeL-Leistungen u Recht auf Beratung durch neutrale Institutionen u Härtefallfonds u Kontrolle der Haftpflichtversicherung von Ärzten u Unabhängigkeit von Gutachtern u Ausbau der kollektiven Patientenrechte 50 Weitergehende Patientenforderungen u Kopien von Aufklärung und Einwilligung u Ergänzungen zu Krankenunterlagen u Verpflichtung zu Dolmetschern, Dolmetscherdienste u Unabhängiges Gutachterwesen für alle Sozialversicherungen mit Patientenbeteiligung u Pflicht zur Information über Infektionslage u Patientenbeteiligung weiterentwickleln: Ressourcen, Schulung, weitere Felder, Stimmrecht in Verfahrensfragen u Patientenvertretung in Krankenkassen u Unabhängigere Patientenbeauftragte 51 16

Noch Fragen? kranich@vzhh.de u Vielen Dank für Ihr Interesse! 52 17