cs:plus Pflegeschreiben Version 1/2013 Ergänzung Organisatorische und fachliche Erläuterungen Stand 22.1.2013
Inhalt Informationen für den cs:plus-betreuer... 3 Installation... 3 Kurzbeschreibung der Vorgehensweise... 3 Übersicht bisherige Service Releases/Updates... 4 Fachliche Erläuterungen... 5 1 Kanzleiorganisation... 5 1.1 Neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) 5 1.1.1 StBVV 47a Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung 5 1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick 5 1.3 Datenbank-Update 6 1.4 Erweiterungen der Stammdaten im Auftragswesen 6 1.4.1 Auftragsgrundlagen 6 1.4.2 Angelegenheiten 7 1.4.3 Gebührentabellen 10 1.5 Auftragswesen 10 1.6 Leistungserfassung 12 Fehlerkorrekturen... 13 1 DocuWare... 13 1.1 Massenindexänderung 13 1.2 Fehler beim Ablegen von Dokumenten über den Postbuchdialog 13 2 Rechnungswesen... 14 3 Steuern... 15 3.1 Einkommensteuer 15 3.2 ELSTER 15 3.2.1 Adressdaten bei der Registrierung zur Steuerkontenabfrage 15 3.2.2 Steuerkontenabfrage Sollstellung der Gewerbesteuer 15 Organisatorische und fachliche Erläuterungen 2_
Informationen für den cs:plus-betreuer Installation Dieses Service Release/Update enthält Programmkomponenten, die nur auf die cs:plus Version 1/2013 installiert werden dürfen. Kurzbeschreibung der Vorgehensweise Vor der Installation sollten alle Benutzer das cs:plus Programm verlassen und ein ggf. aktiver Virenscanner deaktiviert werden! Aufruf der CS:PLUS ADMINISTRATION TOOLS Start des Internet-Assistenten über KONFIGURATIONEN NAME IHRER KONFIGURATION SETUP INTERNET- ASSISTENT Auswahl des Service Releases/Updates im Register VERFÜGBAR (Mit der Tastenkombination [STRG]+[A] können auch alle angezeigten Service Releases/Updates markiert werden) Auswahl der Schaltfläche DOWNLOAD Start der Installation über die Schaltfläche INSTALLIEREN Nach der Installation BEENDEN des Internet-Assistenten Wenn beim Beenden des Internet-Assistenten der Hinweis erscheint, dass das Datenupdate ausgeführt werden muss, führen Sie das Datenupdate bitte unbedingt sofort aus. Starten Sie erst danach die cs:plus Clients. Beim ersten Start von cs:plus erfolgt die Aktualisierung des cs:plus Clients Prüfen Sie in cs:plus über HILFE INFO mit der Schaltfläche UPDATEPRÜFUNG, ob die Aktualisierung erfolgreich war. Falls gemeldet wird, dass noch nicht alle verfügbaren Service Releases/Updates installiert sind und in der Aufzählung ein Service Release BASISKOMPONENTEN aufgeführt ist, konnte die automatische Aktualisierung aufgrund von Sicherheitsbeschränkungen des Betriebssystems oder des Virenscanners nicht erfolgreich durchgeführt werden. Starten Sie in diesem Fall bitte cs:plus mit Administratorrechten. Organisatorische und fachliche Erläuterungen 3_
Übersicht bisherige Service Releases/Updates In dieser Übersicht sind alle bisher verfügbaren Service Releases/Updates zur cs:plus Version 1/2013 aufgelistet. Datum Service Release/ Update Fachbereich Aktuell Update 04.2013 DocuWare Steuern 11.01.2013 Update 02.2013 Rechnungswesen Steuern 04.01.2013 Update 01.2013 DocuWare Rechnungswesen Steuern 20.12.2012 Update 51.2012 Kanzleiorganisation Rechnungswesen Sachgebiet Fehlerkorrekturen Fehlerkorrekturen ELSTER Fehlerkorrekturen Fehlerkorrektur Einkommensteuer Fehlerkorrektur Fehlerkorrektur Fehlerkorrektur Einkommensteuer Neue StBVV Fehlerkorrekturen Um Ihnen das Lesen der PFLEGESCHREIBEN ERGÄNZUNG zu vereinfachen, haben wir in der Übersicht Links (Verknüpfungen) eingefügt, über die Sie bequem direkt in den entsprechenden Fachbereich bzw. das Sachgebiet springen können. Wenn Sie anschließend zu dieser Übersicht zurückwechseln möchten, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Über das Lesezeichen ÜBERSICHT BISHERIGE SERVICE RELEASES/UPDATES Mit Hilfe der Tastenkombination [ALT]+[PFEIL LINKS] Über die Symbolschaltfläche VORHERIGE ANSICHT im Adobe Reader Sollte diese Symbolschaltfläche bei Ihnen nicht angezeigt werden, so können Sie diese bspw. im Adobe Reader 9 über den Menüpunkt WERKZEUGE WERKZEUGLEISTE ANPASSEN Haken bei VORHERIGE ANSICHT unter SEITENNAVIGATIONS-WERKZEUGLEISTE aktivieren. Organisatorische und fachliche Erläuterungen 4_
Fachliche Erläuterungen 1 Kanzleiorganisation Update 51.2012 1.1 Neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) Hinweis: In den folgenden Abschnitten sind alle Änderungen im Zusammenhang mit der neuen StBVV nochmals vollständig dokumentiert, d.h. auch die mit Update 49.2012 bereits erfolgten und im damaligen Pflegeschreiben bereits erläuterten Änderungen. In der Verordnung der Bundesregierung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen wurde mit Zustimmung des Bundesrates am 23. November 2012 in seiner 903. Sitzung unter anderem eine Anpassung der Steuerberatergebührenverordnung beschlossen. Diese tritt mit der Verkündung in Kraft. Der Begriff der Steuerberatergebührenverordnung lautet jetzt offiziell: "Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung StBVV)" Mit den Änderungen soll der wirtschaftlichen Entwicklung in den Steuerberaterpraxen angemessen Rechnung getragen werden. 1.1.1 StBVV 47a Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung "Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag zur Erledigung der Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Änderung der Verordnung erteilt worden ist. Hat der Steuerberater mit dem Auftraggeber schriftliche Vereinbarungen über auszuführende Tätigkeiten mit einer Geltungsdauer von mindestens einem Jahr getroffen oder eine Pauschalvergütung im Sinne des 14 vereinbart und tritt während der Geltungsdauer dieser Vereinbarung eine Änderung der Verordnung in Kraft, so ist die Vergütung bis zum Ablauf des Jahres, in dem eine Änderung der Verordnung in Kraft tritt, nach bisherigem Recht zu berechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die diese Verordnung verweist." 1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick Erhöhung der Tabellen A, B, C, D und E um 5% Erhöhung der Zeitgebühr ( 13 Satz 2) Erhöhung der Rahmengebühr für die Lohnbuchhaltung ( 34) Erhöhung des Gebührenrahmens für die Aufstellung eines Zwischenabschlusses Erhöhung der Erstberatergebühr ( 21) Erhöhung der Mindestgegenstandswerte ( 24) Abrechnung nach Zeitgebühr für Vorarbeiten, die über das übliche Maß erheblich hinausgehen ( 27 Abs. 3) Selbstanzeige: Berechnung des Gegenstandswertes nach der Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angaben ( 30) Organisatorische und fachliche Erläuterungen 5_
1.3 Datenbank-Update Nach der Installation des Updates werden die Gebührentabellen und Angelegenheiten im Rahmen des Datenbank-Updates aktualisiert. Bereits vorhandene Angelegenheiten werden für eine Aktualisierung bzw. Löschung dahingehend geprüft, ob die Nummer der Auftragsart die Nummer der Angelegenheit und die Bezeichnung der Angelegenheit mit den zu ändernden bzw. zu löschenden Angelegenheiten übereinstimmt. In diesem Fall werden die Daten geändert bzw. gelöscht. 1.4 Erweiterungen der Stammdaten im Auftragswesen Mit der Erweiterung der Stammdaten im Auftragswesen zur neuen StBVV werden Ihnen die neuen Auftragsgrundlagen, Angelegenheiten und Gebührentabellen zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der Gebührenverordnung erfolgt in den Eigenschaften des Dokuments (z.b. EIGENSCHAFTEN VON ANGELEGENHEITEN). Abb. 1: Eigenschaften von Angelegenheiten Zusätzlich kann innerhalb der Angelegenheiten die Gebührenverordnung auf der Seite ANGABEN ZUR BERECHNUNG ausgewählt werden. Abb. 2: Angaben zur Berechnung 1.4.1 Auftragsgrundlagen Nach der Auswahl der Gebührenverordnung "StBVV 2013" haben Sie Zugriff auf diese Daten. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: Änderung Rechtsgrundlage Alter Wert Neuer Wert Grundangabe 13 Satz 2 19 Euro 30 Euro Minimale Zeitgebühr Grundangabe Maximale Zeitgebühr 13 Satz 2 46 Euro 70 Euro Organisatorische und fachliche Erläuterungen 6_
1.4.2 Angelegenheiten 1.4.2.1 Änderungen vorhandener Angelegenheiten Angelegenheiten, die durch den Anwender nicht in der Nummer und Bezeichnung geändert wurden, werden automatisch an die neue Gebührenverordnung angepasst. Nicht automatisch durchgeführte Änderungen müssen manuell ergänzt werden. Die Änderungen betreffen folgende Angelegenheiten (Änderungen wurden kursiv dargestellt): Bezeichnung / Angelegenheit Nr. Gebühr / Mindestgegenstandswert 190 Euro Rat oder Auskunft (Erstberatung) (5/2) Einkommensteuer (4/1) Feststellung der Einkünfte (4/2) Körperschaftsteuer (4/3) Gewerbesteuer (4/5) Umsatzsteuervoranmeldung (4/8) Umsatzsteuer (4/9) Feststellung nach dem BewG, ErbStG (4/13) Erbschaftsteuer (4/14) Schenkungsteuer (4/15) Kapitalertragsteuer (4/16) Antrag auf Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge Rechnungstext Rat oder Auskunft (Erstberatung) Einkommensteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte Körperschaftsteuererklärung Erklärung zur Gewerbesteuer Umsatzsteuervoranmeldung und ergänzende Anträge und Meldungen Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen Erklärung zur Feststellung nach dem BewG oder ErbStG Erbschaftsteuererklärung Schenkungsteuererklärung Kapitalertragsteuererklärung Anträge auf Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge Rechtsgrundlage 21 Abs.1 Satz 2 Nr.1 Nr.2 Nr.3 Nr.5 Nr.7 Nr.8 Nr.11 Nr.12 Nr.13 Nr.14 Nr.21 10-/20-tel Min. Max. 1/10 6/10 8.000 Euro 1/10 5/10 8.000 Euro 2/10 8/10 16.000 Euro 1/10 6/10 8.000 Euro 1/10 6/10 650 Euro 1/10 8/10 8.000 Euro 1/20 18/20 25.000 Euro 2/10 10/10 16.000 Euro 2/10 10/10 16.000 Euro 1/20 6/20 4.000 Euro 1/10 6/10 1.300 Euro (4/22) Sonstige Anträge und Meldungen nach EStG (4/32) Überschussermittlung... (4/54), (4/55), (4/56), (4/57), (4/58), (4/59), (4/60), (4/61), (4/62) Selbstanzeige (5/18) Sonstige Anträge und Meldungen nach EStG Ermittlung des Überschusses Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige 24 Abs.4 Nr. 5 27 Abs.1 Satz 2 30 Abs. 1 und 2 8.000 Euro 10/10 30/10 8.000 Euro Organisatorische und fachliche Erläuterungen 7_
Bezeichnung / Angelegenheit Nr. Buchführungsarbeiten (1/1) Buchführung nach kontierten Belegen (1/3) Buchführung nach erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung (1/4) Überwachung der Buchführung (1/5) Hilfeleistung bei Buchführung (1/6) Einrichtung von Lohnkonten (2/1) Lohnabrechnung (2/2) Lohnabrechnung nach Unterlagen (2/3) Lohnabrechnung nach erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung (2/4) Aufstellung Zwischenabschluss (3/2) Rechnungstext Buchführung/Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich des Kontierens der Belege Buchführung/Führen steuerlicher Aufzeichnungen nach kontierten Belegen oder erstellten Kontierungsunterlagen Buchführung/Führen steuerlicher Aufzeichnungen nach erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung Laufende Überwachung der Buchführung/steuerlichen Aufzeichnungen Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung/Führen steuerlicher Aufzeichnungen Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung nach Buchungsunterlagen Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung nach erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung Aufstellung eines Zwischenabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) Rechtsgrundlage 33 Abs.1 33 Abs.3 33 Abs.4 33 Abs.5 33 Abs.7 10-/20-tel Min. Max. Gebühr / Mindestgegenstandswert 34 Abs. 1 5 bis 16 Euro 34 Abs. 2 5 bis 25 Euro 34 Abs. 3 2 bis 9 Euro 34 Abs. 4 1 bis 4 Euro 35 Abs.1 Nr.2 10/10 40/10 Organisatorische und fachliche Erläuterungen 8_
1.4.2.2 Neue Angelegenheiten Da die Nummernkreise für die Angelegenheiten frei vergeben werden können, ist es nicht immer möglich, die neuen Angelegenheiten automatisch mit dem Datenbank-Update einzuspielen. Nur wenn die vorgeschlagenen Nummern noch zur Verfügung stehen, werden die Daten automatisch aktualisiert. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie, wenn die neuen Angelegenheiten in Ihrer Kanzlei verwendet werden sollen, folgende Angelegenheiten manuell anlegen: Bezeichnung / Angelegenheit Nr. Anmeldung über den Steuerabzug von Bauleistungen (4/70) Erstellung sonstiger Steuererklärungen (4/71) Überwachung und Meldung der Lohnsumme (4/72) Berechnung des Begünstigungsgewinnes (4/73) Vorarbeiten zur Überschussermittlung (4/74) Rechnungstext Anmeldung über den Steuerabzug von Bauleistungen Erstellung sonstiger Steuererklärungen Überwachung und Meldung der Lohnsumme sowie der Behaltensfrist Berechnung des Begünstigungsgewinnes Vorarbeiten zur Überschussermittlung, die über das übliche Maß erheblich hinausgehen Rechtsgrundlage Nr.25 Nr.26 24 Abs.4 Nr. 11 24 Abs.4 Nr. 12 27 Abs.1 Satz 3 10-/20-tel Gebühr / Min. Max. Mindestgegenstandswert 1/10 6/10 1.000 Euro 1/10 6/10 8.000 Euro Zeitgebühr Zeitgebühr Zeitgebühr 1.4.2.3 Ungültige Angelegenheiten in der StBVV Angelegenheiten, die durch die neue StBVV nicht mehr gültig sind, werden ebenfalls kopiert. Ist eine eindeutige Identifizierung über die Nummer und die Bezeichnung der Angelegenheit möglich, so werden das Häkchen AUFTRAGSANLAGE ERLAUBT im Dialog der Angelegenheit REGISTER ANGABEN ZUR BERECHNUNG die Rechtsgrundlage der Rechnungstext und die Berechnungsart entfernt. Organisatorische und fachliche Erläuterungen 9_
Dies betrifft die Angelegenheiten: Angelegenheit Bezeichnung Rechtsgrundlage Nr. 5/3 Rat in Steuerstrafsachen 21 Abs.1 Satz 3 4/4 Feststellung nach den 27, 28, 37 und 38 KStG Nr. 4 4/10 Vermögensaufstellung Nr. 9 4/25 Antrag auf Eigenheimzulage Nr. 24 4/28 Feststellung Einheitswert 24 Abs.4 Nr. 1 4/31 Erstattungsantrag nach 50 (5) Satz 2 Nr. 3 EStG 24 Abs.4 Nr. 4 4/43 Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG 24 Abs.4 Nr. 6 4/44 Altersvorsorgezulage nach 89 EStG 24 Abs.4 Nr. 7 4/45 Festsetzung der Zulage nach 90 (4) EStG 24 Abs.4 Nr. 8 4/46 Wohnung im eigenen Haus nach 92a, 92b (1) EStG 24 Abs.4 Nr. 9 4/47 Festsetzung Rückzahlungsbetrag nach 94 (2) EStG 24 Abs.4 Nr. 10 3/9 Erstellung eines Lageberichts 35 Abs.1 Nr. 1c 3/7 Jahresabschluss aus Endzahlen 35 Abs.1 Nr. 8 Diese Angelegenheiten können Sie in der Liste der Angelegenheiten löschen. Dies ist auch möglich, wenn zu diesen Angelegenheiten noch Aufträge vorhanden sind. Ein Löschen der Angelegenheit beeinflusst vorhandene Aufträge und Rechnungen nicht. 1.4.3 Gebührentabellen Die neuen Gebührentabellen (A, B, C, D und E) wurden per Datenbank-Update installiert und stehen Ihnen für die neue Gebührenverordnung zur Verfügung. 1.5 Auftragswesen Nach dem Inkrafttreten der StBVV werden neue Aufträge immer nach dieser berechnet. Bestehende Aufträge nach der alten StBGebV können bei Bedarf auf die neue StBVV umgestellt werden. Abb. 3: Wechsel durch Drücken des Buttons "Paragraf" Ein Wechsel zwischen der alten (StBGebV) und der neuen (StBVV) Gebührenverordnung ist, solange der Auftrag noch nicht fakturiert ist, durch Drücken des Buttons "Paragraf" möglich. Organisatorische und fachliche Erläuterungen 10_
Anschließend wird zur Sicherheit der nachfolgende Dialog angezeigt: Abb. 4: Sicherheitsabfrage zur Änderung der Gebührenordnung Analog ist ein Wechsel zwischen der neuen (StBVV) und der alten (StBGebV) Gebührenverordnung, solange der Auftrag noch nicht fakturiert ist, durch Drücken des Buttons "Paragraf" ebenfalls möglich. Wird ein neuer Auftrag zu einem Datum vor Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung angelegt, wechselt das Programm automatisch zur alten Gebührenverordnung. Bitte beachten Sie dies bei der Berechnung der Gebühren. Abb. 5: Wechsel der Gebührenverordnung Bei SERIENAUFTRÄGEN ist Folgendes zu beachten: Mit dem Jahresvortrag werden die Aufträge automatisch nach der neuen StBVV angelegt. Hat der Jahresvortrag bereits stattgefunden, müssen u.u. Aufträge aktualisiert werden, die nach der alten StBGebV angelegt wurden und noch nicht fakturiert sind. Öffnen und speichern Sie dazu die entsprechende Auftragsserie im Register SERIENAUFTRÄGE. Beim Öffnen erhält der Serienauftrag automatisch das aktuelle Datum. Beim anschließenden sofortigen Speichern werden alle zugehörigen, noch nicht fakturierten Aufträge ebenfalls auf das aktuelle Datum gesetzt und die Anpassungen entsprechend der neuen Gebührenverordnung werden vorgenommen. Organisatorische und fachliche Erläuterungen 11_
Bereits erfasste Einzelauslagen von bereits angelegten, aber noch nicht fakturierten Aufträgen werden bei Wechsel der Gebührenverordnung gelöscht und müssen neu erfasst werden. Abb. 6: Speichern Serienauftrag Beim Ändern von Serienaufträgen werden u.u. bereits gelöschte Aufträge erneut angelegt. Bitte prüfen Sie dies! Ggf. ist es sinnvoller, Aufträge einzeln zu ändern (siehe oben). 1.6 Leistungserfassung Voraussetzung für das Erfassen von Leistungen ist ein Auftrag, dem diese Leistungen zugeordnet werden können. Ist noch kein Auftrag angelegt, wird beim Wechsel in das Feld STUNDEN automatisch geprüft, ob zur gültigen StBVV die eingegebene Auftragsart/Angelegenheit vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, wird der nachfolgende Dialog angezeigt. Hier können Sie mit der Eingabe von "Ja" zur vorherigen Gebührenordnung (StBGebV) wechseln. Abb. 7: Abfrage zum Wechsel auf die vorherige Gebührenordnung Organisatorische und fachliche Erläuterungen 12_
Fehlerkorrekturen 1 DocuWare 1.1 Massenindexänderung Update 04.2013 Eine Änderung von Indexwerten über die Massenindexänderung führte u.u. bei der Anzeige von Feldern mit unterschiedlichen Werten zu nachfolgender Fehlermeldung. Eine Speicherung der Daten war nicht möglich. Abb. 8: Fehlermeldung bei Massenindexänderung Das Verhalten wurde korrigiert. Eine Prüfung der Daten erfolgt nur noch bei Feldern mit geänderten Indexwerten. 1.2 Fehler beim Ablegen von Dokumenten über den Postbuchdialog Update 01.2013 In der Version DVD 1.2013 kam es bei Verwendung des Postbuchdialogs zur Übernahme von Dokumenten nach DocuWare zu einem Fehler "Der Objektverweis wurde nicht auf eine Objektinstanz festgelegt." Dieser ist im vorliegenden Update behoben. Organisatorische und fachliche Erläuterungen 13_
2 Rechnungswesen Update 02.2013 Erstattungs- oder Zahlbetrag für Umsatzsteuervoranmeldungen/Dauerfristverlängerungen fehlte in der Elsterversendeliste Bei allen mit Version 1/2013 neu abgestellten USt-Voranmeldungen und Dauerfristverlängerungen fehlte der Erstattungs- oder Zahlbetrag in der Spalte "Betrag" der Elster-Versendeliste. Nach Installation von Update 02.2013 werden alle NEU abgestellten USt-Voranmeldungen und Dauerfristverlängerungen wieder korrekt mit dem Erstattungs- oder Zahlbetrag ausgewiesen. Wir empfehlen Ihnen, alle noch unversendeten USt-Voranmeldungen/Dauerfristverlängerungen, bei denen kein Erstattungs- oder Zahlbetrag in der Elster- Versendeliste ausgewiesen wird, erneut in die Elster-Versendeliste zu stellen. (ID 27466) ADDISON Monatsreporting Layout der Spaltenüberschriften geändert. Update 01.2013 Elsterversand der ZM-Anmeldungen Beim Elsterversand der ZM-Anmeldungen wurden falsche Adressdaten übermittelt. Dies wurde mit dem aktuellen Update behoben. Update 51.2012 Offene-Posten-Liste Bei Devisenbuchhaltungen wurde ein Problem beim Aufruf des OP-Einzelkontos korrigiert. (ID 23741) Offenlegung per PDF Ein Fehler beim Offenlegen des Jahresabschlusses per PDF-Dokument ist behoben worden. (ID 26588) Kontenrahmen erweitern Die erweiterten Kontenformeln sind beim Kopieren von einem 4- auf z.b. 5-stelligen Kontenrahmen in Auswertungen angepasst worden. (ID 27296) Organisatorische und fachliche Erläuterungen 14_
3 Steuern 3.1 Einkommensteuer Update 02.2013 Elsterversand von Einkommensteuererklärungen Nach Installation der Version 1/2013 fehlt in der komprimierten ESt-Elstererklärung die Steuer-Nummer des Mandanten. Das bedeutet, dass die ESt-Fälle mit Steuer-Nummer "NEU" übertragen wurden. Wir empfehlen Ihnen, nach Installation des Updates 02.2013 die ESt-Fälle, die seit der Version 1/2013 versendet wurden, erneut in die Elster-Versendeliste zu stellen, um diese dann noch einmal mit korrekter Steuer-Nummer an das Finanzamt zu versenden. (ID 27465) Update 01.2013 Einkommensteuerberechnung, Sonderausgaben In der Version 1/2013 ist ein Fehler bei den übrigen Sonderausgaben enthalten. Gezahlte Kirchensteuer wurde im Veranlagungsjahr 2012 nicht als Sonderausgabe berücksichtigt. Mit diesem Update ist dieser Fehler wieder behoben. (ID 27382) 3.2 ELSTER Update 04.2013 3.2.1 Adressdaten bei der Registrierung zur Steuerkontenabfrage In einigen Fällen waren die Adressdaten zu lang, sodass es zu einer Fehlermeldung kam. Jetzt werden diese automatisch auf die zulässige Stellenanzahl gekürzt. 3.2.2 Steuerkontenabfrage Sollstellung der Gewerbesteuer In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist es im Rahmen der Steuerkontenabfrage möglich die Sollstellung der Gewerbesteuer mit abzurufen. Um diese Funktion wurde die Abfrage erweitert. Organisatorische und fachliche Erläuterungen 15_